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2006/0789

Änderung der Satzung über den Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 08.12.2006

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2006/0789

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2400 Zeichen

Satzung (*) über den Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
§1 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verleiht für besonderes Engagement im Bereich der 
Zivilcourage einen Preis, der den Namen  
 
Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
trägt. 
 
§2 
 
Der Preis für Zivilcourage wird jährlich verliehen.  
Der Preis besteht aus einer Geldzuwendung von 2.000,00 EURO und einer Urkunde.  
Die Aufstellung des Preises auf mehrere Preisträger ist zulässig. 
 
§3 
 
Als Preisträger können Jugendliche und Erwachsene, Schulklassen, 
Arbeitsgemeinschaften, Jugendvereine oder -gruppen vorgeschlagen werden, die ein 
besonderes Engagement im Bereich Zivilcourage gegen Rassismus, Diskriminierung, 
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Antiziganismus gezeigt haben. 
 
§4 
 
Über die Verleihung des Preises entscheidet der Magistrat auf Vorschlag einer Jury. Ihr 
gehören an: 
 
Der/die Oberbürgermeister/in der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Vorsitzende/r 
Der/die für interkulturelle Fragen zuständige Dezernent/in 
Die Leitung des Ausschusses für Gleichstellung und interkulturelle Fragen 
Die Leitung des Interkulturellen Büros 
Fünf weitere Vertreter/innen der Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Weltoffenes Darmstadt“ 
 
Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie 
fasst ihre Beschlüsse mit Mehrheit; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. 
 
§5 
 
Die Geschäftsführung obliegt dem Interkulturellen Büro.  
 
§6 
 
Innerhalb der entsprechenden Zielgruppe wird mit geeigneten Mitteln über den Preis für 
Zivilcourage informiert.  
 
 
§7

Vorschläge für die Preisverleihung können von Vereinen, Verbänden, Parteien, Behörden 
und einzelnen Einwohnerinnen /Einwohnern gemacht werden. Sie sind beim Magistrat 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Interkulturelles Büro – jeweils mit einer eingehenden 
Begründung bis zum 31.01. jeden Jahres einzureichen. 
 
§8 
 
Die Preisverleihung soll in zeitlicher Nähe zum internationalen Tag gegen Rassismus am 
21. März jeden Jahres durch den/die Oberbürgermeister/in oder den/die für 
interkulturelle Fragen zuständige/n Dezernent/in erfolgen. 
 
 
 
 
(*) Keine Satzung im Sinne d. § 5 HGO. 
 
(**) Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der Haushaltsstelle für die Aktivitäten 
der Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Aktion Weltoffenes Darmstadt“ 1.0520.600400.9 
vorhanden.

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§1

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verleiht für besonderes Engagement im Bereich „Gesicht zeigen“ einen Preis, der den Namen 

Preis der Wissenschaftsstadt Darmstadt für „Gesicht zeigen“

trägt.

§2

Der Preis für „Gesicht zeigen“ wird jährlich verliehen. 
Der Preis besteht aus einer Geldzuwendung von 2.000,00 EURO und einer Urkunde. 
Die Aufstellung des Preises auf mehrere Preisträger ist zulässig.

§3

Als Preisträger können Jugendliche und Erwachsene, Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften, Jugendvereine oder -gruppen vorgeschlagen werden, die ein besonderes Engagement im Bereich „Gesicht zeigen“ gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Antiziganismus gezeigt haben.

§4

Über die Verleihung des Preises entscheidet der Magistrat auf Vorschlag einer Jury. Ihr gehören an:

Der/die Oberbürgermeister/in der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Vorsitzende/r
Der/die für interkulturelle Fragen zuständige Dezernent/in
Die Leitung des Ausschusses für Gleichstellung und interkulturelle Fragen
Die Leitung des Interkulturellen Büros
Fünf weitere Vertreter/innen der Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Weltoffenes Darmstadt“

Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit Mehrheit; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

§5

Die Geschäftsführung obliegt dem Interkulturellen Büro. 

§6

Innerhalb der entsprechenden Zielgruppe wird mit geeigneten Mitteln über den Preis für „Gesicht zeigen“ informiert. 



§7

Vorschläge für die Preisverleihung können von Vereinen, Verbänden, Parteien, Behörden und einzelnen Einwohnerinnen /Einwohnern gemacht werden. Sie sind beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Interkulturelles Büro – jeweils mit einer eingehenden Begründung bis zum 31.01. jeden Jahres einzureichen.

§8

Die Preisverleihung soll in zeitlicher Nähe zum internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März jeden Jahres durch den/die Oberbürgermeister/in oder den/die für interkulturelle Fragen zuständige/n Dezernent/in erfolgen.




(*) Keine Satzung im Sinne d. § 5 HGO.





 


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2006/0789

2948 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.01.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
 
Amt: Interkulturelles Büro  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
    zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0789 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Änderung der Satzung über den Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom:  8.12.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Weltoffenes Darmstadt“ zur Änderung des      
    Titels für Preis für Zivilcourage wird zur Kenntnis genommen. 
2. Der beigefügten Satzungsänderung wird zugestimmt. 
3. Die Satzungsänderung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. 
 
 
Anlagen: Satzung Zivilcourage 
Satzung \"Gesicht zeigen\" 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.12.2006: 
 
 
1. Die Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Weltoffenes Darmstadt“ hat beschlossen, dem Magistrat die 
Änderung des Titels für den Preis für Zivilcourage in Preis für „Gesicht Zeigen“ vorzuschlagen. 
Der Titel Preis für Zivilcourage im wörtlichen Sinne schränkt den Kreis der Kandidatinnen und 
Kandidaten deutlich ein. In der Regel wird mit „Zivilcourage“ ein mit persönlichen Risiken 
verbundener Einsatz assoziiert. Es kommt aber hauptsächlich auf ein besonders wirkungsvolles 
oder innovatives oder nachhaltiges öffentliches Engagement für die in der Satzung festgelegten 
Ziele gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder 
Antiziganismus an. Um die ganze Bandbreite der Möglichkeiten für eine Kandidatur offen zu 
halten, wird eine entsprechende Titeländerung vorgeschlagen. Außerdem steht der neue Titel im 
begrifflichen Zusammenhang mit dem Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt dem 
bundesweiten Verein „Gesicht zeigen! Aktion Weltoffenes Deutschland“ im Jahre 2001 und der 
Errichtung der Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Aktion weltoffenes Darmstadt“ durch den Magistrat 
im Jahre 2002. 
 
2. Der Titel Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird in Preis der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für „Gesicht Zeigen“ umgeändert. Im Satzungstext werden die 
entsprechenden Wörter ausgetauscht. Ansonsten bleibt der Satzungstext bestehen. 
 
3. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der Haushaltsstelle für die Aktivitäten der 
Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Aktion Weltoffenes Darmstadt“ 01.0257.600400 vorhanden. 
 
4. Auch die geänderte Satzung ist keine Satzung im Sinne der § 5 HGO. 
 
 
 
Darmstadt, 08.12.2006 
531/ot 
 
 
 
Der Dezernent II     Der Dezernent V 
 
 
 
Wolfgang Glenz     Jochen Partsch 
Bürgermeister      Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0789
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.12.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00