2006/0789
Änderung der Satzung über den Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Satzung (*) über den Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt Darmstadt §1 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verleiht für besonderes Engagement im Bereich der Zivilcourage einen Preis, der den Namen Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt Darmstadt trägt. §2 Der Preis für Zivilcourage wird jährlich verliehen. Der Preis besteht aus einer Geldzuwendung von 2.000,00 EURO und einer Urkunde. Die Aufstellung des Preises auf mehrere Preisträger ist zulässig. §3 Als Preisträger können Jugendliche und Erwachsene, Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften, Jugendvereine oder -gruppen vorgeschlagen werden, die ein besonderes Engagement im Bereich Zivilcourage gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Antiziganismus gezeigt haben. §4 Über die Verleihung des Preises entscheidet der Magistrat auf Vorschlag einer Jury. Ihr gehören an: Der/die Oberbürgermeister/in der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Vorsitzende/r Der/die für interkulturelle Fragen zuständige Dezernent/in Die Leitung des Ausschusses für Gleichstellung und interkulturelle Fragen Die Leitung des Interkulturellen Büros Fünf weitere Vertreter/innen der Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Weltoffenes Darmstadt“ Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit Mehrheit; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. §5 Die Geschäftsführung obliegt dem Interkulturellen Büro. §6 Innerhalb der entsprechenden Zielgruppe wird mit geeigneten Mitteln über den Preis für Zivilcourage informiert. §7 Vorschläge für die Preisverleihung können von Vereinen, Verbänden, Parteien, Behörden und einzelnen Einwohnerinnen /Einwohnern gemacht werden. Sie sind beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Interkulturelles Büro – jeweils mit einer eingehenden Begründung bis zum 31.01. jeden Jahres einzureichen. §8 Die Preisverleihung soll in zeitlicher Nähe zum internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März jeden Jahres durch den/die Oberbürgermeister/in oder den/die für interkulturelle Fragen zuständige/n Dezernent/in erfolgen. (*) Keine Satzung im Sinne d. § 5 HGO. (**) Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der Haushaltsstelle für die Aktivitäten der Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Aktion Weltoffenes Darmstadt“ 1.0520.600400.9 vorhanden.
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øøø øøøøDÄÄ\\\\\\ÿÿÿÿSatzung (*) über den Preis der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Gesicht zeigen
§1
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verleiht für besonderes Engagement im Bereich Gesicht zeigen einen Preis, der den Namen
Preis der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Gesicht zeigen
trägt.
§2
Der Preis für Gesicht zeigen wird jährlich verliehen.
Der Preis besteht aus einer Geldzuwendung von 2.000,00 EURO und einer Urkunde.
Die Aufstellung des Preises auf mehrere Preisträger ist zulässig.
§3
Als Preisträger können Jugendliche und Erwachsene, Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften, Jugendvereine oder -gruppen vorgeschlagen werden, die ein besonderes Engagement im Bereich Gesicht zeigen gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Antiziganismus gezeigt haben.
§4
Über die Verleihung des Preises entscheidet der Magistrat auf Vorschlag einer Jury. Ihr gehören an:
Der/die Oberbürgermeister/in der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Vorsitzende/r
Der/die für interkulturelle Fragen zuständige Dezernent/in
Die Leitung des Ausschusses für Gleichstellung und interkulturelle Fragen
Die Leitung des Interkulturellen Büros
Fünf weitere Vertreter/innen der Arbeitsgruppe Gesicht zeigen! Weltoffenes Darmstadt
Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit Mehrheit; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§5
Die Geschäftsführung obliegt dem Interkulturellen Büro.
§6
Innerhalb der entsprechenden Zielgruppe wird mit geeigneten Mitteln über den Preis für Gesicht zeigen informiert.
§7
Vorschläge für die Preisverleihung können von Vereinen, Verbänden, Parteien, Behörden und einzelnen Einwohnerinnen /Einwohnern gemacht werden. Sie sind beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Interkulturelles Büro jeweils mit einer eingehenden Begründung bis zum 31.01. jeden Jahres einzureichen.
§8
Die Preisverleihung soll in zeitlicher Nähe zum internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März jeden Jahres durch den/die Oberbürgermeister/in oder den/die für interkulturelle Fragen zuständige/n Dezernent/in erfolgen.
(*) Keine Satzung im Sinne d. § 5 HGO.
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2006/0789
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.01.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat II
Amt: Interkulturelles Büro
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2006/0789
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Änderung der Satzung über den Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 8.12.2006
Beschlussvorschlag:
1. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Weltoffenes Darmstadt“ zur Änderung des
Titels für Preis für Zivilcourage wird zur Kenntnis genommen.
2. Der beigefügten Satzungsänderung wird zugestimmt.
3. Die Satzungsänderung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlagen: Satzung Zivilcourage
Satzung \"Gesicht zeigen\"
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.12.2006:
1. Die Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Weltoffenes Darmstadt“ hat beschlossen, dem Magistrat die
Änderung des Titels für den Preis für Zivilcourage in Preis für „Gesicht Zeigen“ vorzuschlagen.
Der Titel Preis für Zivilcourage im wörtlichen Sinne schränkt den Kreis der Kandidatinnen und
Kandidaten deutlich ein. In der Regel wird mit „Zivilcourage“ ein mit persönlichen Risiken
verbundener Einsatz assoziiert. Es kommt aber hauptsächlich auf ein besonders wirkungsvolles
oder innovatives oder nachhaltiges öffentliches Engagement für die in der Satzung festgelegten
Ziele gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder
Antiziganismus an. Um die ganze Bandbreite der Möglichkeiten für eine Kandidatur offen zu
halten, wird eine entsprechende Titeländerung vorgeschlagen. Außerdem steht der neue Titel im
begrifflichen Zusammenhang mit dem Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt dem
bundesweiten Verein „Gesicht zeigen! Aktion Weltoffenes Deutschland“ im Jahre 2001 und der
Errichtung der Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Aktion weltoffenes Darmstadt“ durch den Magistrat
im Jahre 2002.
2. Der Titel Preis für Zivilcourage der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird in Preis der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für „Gesicht Zeigen“ umgeändert. Im Satzungstext werden die
entsprechenden Wörter ausgetauscht. Ansonsten bleibt der Satzungstext bestehen.
3. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der Haushaltsstelle für die Aktivitäten der
Arbeitsgruppe „Gesicht zeigen! Aktion Weltoffenes Darmstadt“ 01.0257.600400 vorhanden.
4. Auch die geänderte Satzung ist keine Satzung im Sinne der § 5 HGO.
Darmstadt, 08.12.2006
531/ot
Der Dezernent II Der Dezernent V
Wolfgang Glenz Jochen Partsch
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0789
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.12.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00