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AN/0208/2022

Änderungsantrag zu TOP 4.3. „Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln“ auf der Sitzung am 25.1.2022

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 25.01.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.01.2022

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3085 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Dr. Ralf Heinen 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/0208/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss  
 
Änderungsantrag zu TOP 4.3. „Honorarordnung für die Familienberatung und den 
Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln„ auf der Sitzung am 25.1.2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Ratsfraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.1.2022 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Der erste Satz des Beschlusspunktes wird folgendermaßen ergänzt (Ergänzungen fett gedruckt): 
 
Der Rat beschließt die Einrichtung einer Honorarordnung für die Familienberatung und den 
Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten 
Fassung mit folgenden Änderungen und zugleich die damit verbundene Anhebung der Honorare 
der für diese Dienststelle tätigen Lehrkräfte mit Wirkung zum 01.01.2022. 
Die Honorarordnung wird wie folgt angepasst: 
 
2.1 Kurse/Lehrtätigkeit für Schülerinnen und Schüler bei den Ferienförderkursen 
Punkt 2.1.1:  
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit bestandener Staatsprüfung 
ein Honorar von 27,75 € 41 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 37,00 € 54,67 € je 
Zeitstunde gezahlt.

Punkt 2.1.2:  
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit abgeschlossenem 
Lehramtsstudium ohne Staatsprüfung oder Studierende auf Lehramt ohne akademischen 
Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € 30,00 € je 
Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € 40,00 € je Zeitstunde gezahlt. 
2.2 Kurse/individuelle Fördermaßnahmen für Schüler*innen im Kontext der Stiftung zur Förderung 
des Schul- und Ausbildungswesens  
2.2.1  
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit akademischen Abschluss/ 
Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher inhaltlich mit der beauftragten Tätigkeit in 
Verbindung steht, ein Honorar von 27,75 € 41,00 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer 
bzw. 37,00 € 54,67 € je Zeitstunde gezahlt.  
2.2.2  
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit akademischen Abschluss/ 
Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher nicht inhaltlich mit der  beauftragten Tätigkeit in 
Verbindung steht oder für Lehrkräfte ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. 
Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € 30,00 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger 
Dauer bzw. 25,00 € 40,00 € je Zeitstunde gezahlt. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0208/2022
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
25.01.2022
Erstellt
25.01.2022 11:40