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Änderungsantrag zu TOP 4.3. „Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln“ auf der Sitzung am 25.1.2022
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0208/2022 vom 25.01.2022
Stand: Am 25.01.2022 im Jugendhilfeausschuss endgültig abgelehnt.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Dr. Ralf Heinen Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0208/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss Änderungsantrag zu TOP 4.3. „Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln„ auf der Sitzung am 25.1.2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Ratsfraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.1.2022 zu setzen. Beschluss: Der erste Satz des Beschlusspunktes wird folgendermaßen ergänzt (Ergänzungen fett gedruckt): Der Rat beschließt die Einrichtung einer Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung mit folgenden Änderungen und zugleich die damit verbundene Anhebung der Honorare der für diese Dienststelle tätigen Lehrkräfte mit Wirkung zum 01.01.2022. Die Honorarordnung wird wie folgt angepasst: 2.1 Kurse/Lehrtätigkeit für Schülerinnen und Schüler bei den Ferienförderkursen Punkt 2.1.1: Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit bestandener Staatsprüfung ein Honorar von 27,75 € 41 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 37,00 € 54,67 € je Zeitstunde gezahlt. Punkt 2.1.2: Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit abgeschlossenem Lehramtsstudium ohne Staatsprüfung oder Studierende auf Lehramt ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € 30,00 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € 40,00 € je Zeitstunde gezahlt. 2.2 Kurse/individuelle Fördermaßnahmen für Schüler*innen im Kontext der Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens 2.2.1 Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher inhaltlich mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht, ein Honorar von 27,75 € 41,00 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 37,00 € 54,67 € je Zeitstunde gezahlt. 2.2.2 Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher nicht inhaltlich mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht oder für Lehrkräfte ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € 30,00 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € 40,00 € je Zeitstunde gezahlt. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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