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2010/0536

Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte der ev. Andreasgemeinde

Magistratsvorlage 17.01.2011

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2010/0536

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2010/0536

5396 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.01.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0536 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Umba u und Erweiterung der Kindertagesstätte der ev. Andreasgemeinde 
 
Vorlage vom: 17. 1.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Erweiterung der ev. Andreasgemeinde um zwei Betreuungsgruppen für Kinder im Alter unter 3 Jah-
ren (U3) und der vorgesehenen Finanzierung wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.01.2011:  
 
Die Erweiterung der Kindertagesstätte der ev. Andreasgemeinde um zwei Betreuungsgruppen für 
Kinder im Alter unter 3 Jahren (U3) mit jeweils 10 Plätzen, also insgesamt 20 Plätzen ist Bestandteil 
der bereits am 04.03.2009 beschlossenen städt. Investitions- und Finanzierungs-planung Kinder-
betreuung U3 für 2009 bis 2013. 
 
Demnach ist vorgesehen, ein zur Gesamtanlage der Kindertagesstätte gehörendes zweigeschossi-
ges Wohnhaus, welches von der Kirchengemeinde zwischenzeitlich nicht mehr benötigt wird, durch 
Abriss und Neuorganisation des Grundrisses komplett umzubauen. 
 
Nach der vorliegenden überarbeiteten Kostenschätzung des Architekturbüros Dierks Blume Nasse-
dy vom 14.12.2010 ist hierfür von Gesamtkosten in Höhe von rund 500.000,00 Euro auszugehen. 
 
Eine Beteiligung seitens der ev. Kirche kann im Rahmen des Krippenprogramms der EKHN in Höhe 
von insgesamt 35.000,00 Euro für den vorgesehenen Umbau erfolgen. 
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Erweiterungsmaßnahme baldmöglichst vertraglich 
zwischen der ev. Andreasgemeinde und der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgesichert ist. 
 
Darüber hinaus sind im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-
2013“ Fördermittel in Höhe von insgesamt 180.000,00 Euro (2 Gruppen á 10 Plätze x 8.500,00 Euro 
für „aufwendigen Umbau“ + á 500,00 Euro für Ausstattung) zu erwarten. 
 
Im Einzelnen gestaltet sich die Finanzierung der Gesamtmaßnahme wie folgt: 
 
    500.000,00 Euro  veranschlagte Gesamtausgaben 
-   180.000,00 Euro  Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 
-     35.000,00 Euro
  Krippenprogramm der EKHN 
    285.000,00 Euro  Restkosten als städt. Investitionsförderung 
 
Der vorgenannte städt. Investitionsanteil in Höhe von 285.000,00 Euro kann zum Teil aus Restmit-
teln des laufenden Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 200.000,00 Euro, die noch bei der Kostenstel-
le 052-070-1300 (Kindertageseinrichtungen der Kirchen) unter der Position 7128000 „Zuschüsse für 
laufende Zwecke an übrige Bereiche“ zur Verfügung stehen, gedeckt werden. Der benötigte Betrag 
in Höhe von 200.000,00 Euro muss zur Finanzierung der Investition vorab in den Finanzhaushalt 
verschoben werden. Eine entsprechende Investitionsnummer gibt es derzeit noch nicht.  
 
Der danach verbleibende städt. Anteil in Höhe von 85.000,00 Euro kann aus dem für die U3-
Erweiterung in Darmstadt vorgesehenen verbliebenen Anteil der Au sschüttung von HSE-Anteilen an 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Haushaltsjahr 2008 sichergestellt werden. Aus den 
Sondermitteln in Höhe von insgesamt 2,25 Mio. Euro sind bislang lediglich 1,4 Mio. Euro für das 
Kinderhaus der TU Darmstadt an der Lichtwiese gebunden. 
 
Als jährliche Betriebskosten für die beiden zusätzlichen Gruppen sind überschlägig insgesamt 2 x 
120.000,00 Euro = 240.000,00 Euro zu veranschlagen. 
 
Für den laufenden Betrieb der zusätzlichen U3-Gruppen leistet die ev. Kirche ebenfalls nach dem 
Krippenprogramm der EKHN eine Anschubfinanzierung für die Dauer von 5 Jahren in Höhe von 
12.000,00 Euro jährlich pro Gruppe. 
Voraussetzung für die vorgenannte Betriebskostenförderung nach dem Krippenprogramm der 
EKHN ist ebenfalls, wie bei der Investitionsförderung, eine baldmöglichste entsprechende vertragli-
che Vereinbarung zwischen der ev. Andreasgemeinde und der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

3 
... 
 
Die demnach zu Lasten der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den ersten fünf Betriebsjahren jährlich 
anfallenden Kosten in Höhe von rund 216.000,00 Euro sind insofern im städtischen Ergebnishaus-
halt ab dem Haushaltsjahr 2012 bereitzustellen.  
Dieser zusätzliche Betrag wird bei der Anmeldung zum Haushalt 2012 durch das Amt für Familie, 
Kinderbetreuung und Sport entsprechend berücksichtigt werden. 
 
Für das laufende Haushaltsjahr 2011 werden anteilige Mittel in Höhe von rund 117.000,00 Euro 
benötigt.  
Die beiden Gruppen sollen zu Beginn des neuen Kindergartenjahres, zum 01.08.2011 ihren Betrieb 
aufnehmen. Insofern fallen für beide Gruppen volle Betriebskosten für fünf Monate an. Weiterhin 
werden die anfallenden Vorlaufkosten in Höhe von 1,5 Monatsbeträgen, demnach 27.000,00 Euro, 
übernommen.  
Die für 2011 notwendigen Betriebskosten sind im Nachtrag 2011 einzuplanen.  
 
Darmstadt, den 17.01.2011 
52 uh-ge 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (6)

TOP 48 beschließend
TOP 20
TOP 40
TOP 6
TOP 16
TOP 10

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0536
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.01.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00