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Prüfung einiger Vorschläge aus der 4. Zukunftskonferenz Bilderstöckchen - Gemeinsamer Antrag SPD, Grüne, CDU

Mitteilung BV 1142/2018 vom 25.04.2018

Stand: Am 26.04.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1142/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018 Prüfung einiger Vorschläge aus der 4. Zukunftskonferenz Bilderstöckchen - Gemeinsamer Antrag SPD, Grüne, CDU - hier: Antrag in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.02.2018, TOP 8.1.5 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen  ob und wie, rund um den Spielplatz Ebernburgweg/Gertrud-Roberts-Platz, eine Spielstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 7 km/h eingerichtet werden kann.  welche Maßnahmen zur Einhaltung des Tempolimits (30 km/h) auf der Longericher Straße beitra- gen können.“ Mitteilung der Verwaltung: Punkt 1: Die Anordnung verkehrsberuhigter Bereiche durch VZ 325 Straßenverkehrsordnung (verkehrsberu- higter Bereich) kommt nach § 45 Abs. 1b Nr. 3 Straßenverkehrsordnung nur für einzelne Straßen oder einen Bereich mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthalts- funktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Der Spielplatz am Ebernburgweg/Gertrud-Roberts-Platz ist nicht niveaugleich mit der Straße Ebern- burgweg ausgebaut. Daher wäre vor Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ein Kom- plettumbau der Straße erforderlich, der im Übrigen dazu führen würde, daß sich die Anlieger an den Investitionskosten beteiligen müßten. Der Spielplatz liegt ca. 50 Zentimeter erhöht zur Straße und ist zudem eingezäunt. Der Verlauf der Straße am Ebernburgweg ist als Einbahnstraße ausgelegt, in der bereits heute die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert ist. Der Zugang zum Spielplatz ist nur an der nördlichen Seite und westlichen Seite des Gertrud-Roberts- Platzes möglich. Der Ausbau entlang des nördlichen Zugangs zum Spielplatz am Gertrud-Roberts- Platz ist als Platzfläche ausgebaut. Zu Beginn ist die Verkehrszeichenkombination VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und das ZZ 1026-35 StVO (Lieferverkehr frei) aufgestellt. Der Zugang westlich des Gertrud-Roberts-Platzes ist baulich mit Betonklötzen von der Straße abgebunden. Bauli- che als auch verkehrstechnische Maßnahmen lassen bereits jetzt nahezu keinen fließenden Verkehr im Zugangangsbereich um den Spielplatz am Gertrud-Roberts-Platz zu. Die Einrichtung eines ver- kehrsberuhigten Bereichs an der Stelle würde den Verkehr in diesem Bereich erhöhen oder über- haupt erst ermöglichen. Auf der Einbahnstraßenführung am Ebernburgweg nördlich des Spielplatzes überwiegt der Fahrzeug- 2 verkehr. Dass diesem Abschnitt eine Aufenthaltsfunktion zukommt, ist nicht zu erkennen. Diese ist eher im nahezu komplett vom Verkehr abgebunden Teil des Gertrud-Roberts-Platzes zuzusprechen. Auch befinden sich südlich des Spielplatzes diverse Stellplätze, die ebenfalls Anhaltspunkt für eine übergeordnete Bedeutung des Fahrzeugverkehrs in diesem Bereich sind. Auch diesem Bereich ist die Erfüllung einer Aufenthaltsfunktion abzusprechen. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung vom Wunsch nach einer verkehrsberuhigten Zone Abstand zu nehmen. Punkt 2: Maßnahmen zur Einhaltung des Tempolimits (30 Km/h) auf der Longericher Straße können durch regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln sowie der Polizei ergriffen werden. An die beiden Einrichtungen wurde der Wunsch der Bezirksvertre- tung weitergeleitet.

Beratungsverlauf

  1. 26.04.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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