SCHUA/050/2025
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Albrecht-Dürer-Berufskolleg
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Beschlussvorlage
2289 Zeichen
SCHUA/050/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Albrecht-Dürer-Berufskolleg Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 18.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW rückwirkend zum 01.08.2025 die einzügige Errichtung des Teilzeitbildungsgangs "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Fachpraktiker*in - Maler*in und Lackierer*in)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in Verbindung mit §66 BBIG/§42m HwO bei gemeinsamer Beschulung mit dem dualen Bildungsgang „Maler*in und Lackierer*in“ am Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Paulsmühlenstraße 1, 40597 Düsseldorf, Schulnummer 170768. Sachdarstellung: Fachpraktiker*in – Maler*in und Lackierer*in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die dreijährige Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf Maler*in und Lackierer*in, daher kann auch die gemeinsame Beschulung erfolgen. Die Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf können Bildungsgänge nach §66 BBIG/§42m HwO rückwirkend beantragt werden, sobald tatsächlich Schüler*innen aufgenommen wurden. In diesem Jahr hat ein*e Auszubildende*r am Albrecht- Dürer-Berufskolleg angefangen. Durch die gemeinsame Beschulung sind der Raumbedarf, die Sachausstattung und der Lehrerbedarf gedeckt. Seite 2 Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer und den benachbarten Schulträgern keine Bedenken geäußert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SCHUA/050/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 16.10.2025
- Erstellt
- 16.10.2025 13:47