Mandari Insight

SCHUA/050/2025

Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Albrecht-Dürer-Berufskolleg

Beschlussvorlage 16.10.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 18.11.2025, TOP 8

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2289 Zeichen

SCHUA/050/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Albrecht-Dürer-Berufskolleg 
Fachbereich: 
40 - Amt für Schule und Bildung     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Schulausschuss 18.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs. 2 
Schulgesetz NRW rückwirkend zum 01.08.2025 die einzügige Errichtung des 
Teilzeitbildungsgangs "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung 
(Fachpraktiker*in -  Maler*in und Lackierer*in)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in 
Verbindung mit §66 BBIG/§42m HwO bei gemeinsamer Beschulung mit dem dualen 
Bildungsgang „Maler*in und Lackierer*in“ am Albrecht-Dürer-Berufskolleg, 
Paulsmühlenstraße 1, 40597 Düsseldorf, Schulnummer 170768. 
 
 
Sachdarstellung: 
Fachpraktiker*in – Maler*in und Lackierer*in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen 
mit Behinderungen. Die dreijährige Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf 
Maler*in und Lackierer*in, daher kann auch die gemeinsame Beschulung erfolgen.  
Die Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen 
Rehabilitation durchgeführt. 
 
In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf können Bildungsgänge nach §66 
BBIG/§42m HwO rückwirkend beantragt werden, sobald tatsächlich Schüler*innen 
aufgenommen wurden. In diesem Jahr hat ein*e Auszubildende*r am Albrecht-
Dürer-Berufskolleg angefangen. 
 
Durch die gemeinsame Beschulung sind der Raumbedarf, die Sachausstattung und 
der Lehrerbedarf gedeckt.

Seite 2 
Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen 
und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung 
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und 
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den 
neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. 
 
Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der Agentur für Arbeit, der 
Handwerkskammer und den benachbarten Schulträgern keine Bedenken geäußert.

Beratungsverlauf (1)

18.11.2025 Schulausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/050/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
16.10.2025
Erstellt
16.10.2025 13:47