0882/2022
Berufung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0882/2022 Freigabedatum 14.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Berufung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt Dr. Florian Koroska für die Ärztekammer Nordrhein (bisher Michael Krakau), Wilhelm Hilarius Kastenholz für die Selbsthilfegruppen (bisher Ingrid Lenz) und Renate Schäfer-Sikora für das Amt für Kinder, Jugend und Familie (bisher Klaus Völlmecke) zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen sowie Dr. Johannes Nolte für die Ärztekammer Nordrhein (bisher Dr. Florian Koroska), zum stellvertretenden Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. Die Bestellungen der bisherigen (stellvertretenden) Mitglieder werden aufgehoben. Rat 05.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die genannten Personen wurden von den jeweiligen Institutionen benannt sowie für die Berufung durch den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und treten an die Stelle der bisher benannten Personen. Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) geregelt. Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam interessie- render Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinierung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Gesundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftliches Versorgungsnetz hin. Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der Gesund- heit befassten Institutionen zusammen: Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Köln (§ 24 Ab- satz 1 Satz 3 ÖGDG NRW) Gesundheitsverwaltung Ärztekammer Zahnärztekammer Kassenärztliche Vereinigung Kassenzahnärztliche Vereinigung Apothekerkammer Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes Freie Wohlfahrtsverbände Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung Pflegeversicherung Renten- und Unfallversicherung Selbsthilfegruppen Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung Stationäre Einrichtungen der Pflege Träger ambulanter nichtärztlicher sozialer und pflegerischer Leistungen Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Seniorenvertretung Vertreter der Migrantinnen und Migranten Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern Arbeitskreis Frau und Gesundheit Amt für Kinder, Jugend und Familie Amt für Schulentwicklung 3 Stadtsportbund Behindertenvertretung Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Netzwerk Gesundheitsbildung Jobcenter
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0882/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.04.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 16:25