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0882/2022

Berufung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3309 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0882/2022 
Freigabedatum 
14.04.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Berufung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln 
durch den Rat der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
 
Dr. Florian Koroska für die Ärztekammer Nordrhein 
(bisher Michael Krakau), 
 
Wilhelm Hilarius Kastenholz für die Selbsthilfegruppen 
(bisher Ingrid Lenz) 
 
und  
 
Renate Schäfer-Sikora für das Amt für Kinder, Jugend und Familie  
(bisher Klaus Völlmecke) 
 
zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen 
 
sowie 
 
Dr. Johannes Nolte für die Ärztekammer Nordrhein 
(bisher Dr. Florian Koroska), 
 
zum stellvertretenden Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. 
 
Die Bestellungen der bisherigen (stellvertretenden) Mitglieder werden aufgehoben. 
 
 
 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die genannten Personen wurden von den jeweiligen Institutionen benannt sowie für die Berufung 
durch den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und treten an die Stelle der bisher benannten Personen.  
 
Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz über den 
Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) geregelt. 
 
Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam interessie-
render Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinierung. Durch 
Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Gesundheitskonferenz auf 
ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftliches Versorgungsnetz hin.  
 
Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlungen zur 
Verbesserung der Gesundheitsversorgung. 
 
Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der Gesund-
heit befassten Institutionen zusammen: 
 
 Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Köln (§ 24 Ab-
satz 1 Satz 3 ÖGDG NRW) 
 Gesundheitsverwaltung 
 Ärztekammer 
 Zahnärztekammer 
 Kassenärztliche Vereinigung 
 Kassenzahnärztliche Vereinigung 
 Apothekerkammer 
 Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes 
 Freie Wohlfahrtsverbände 
 Gesetzliche Krankenversicherung 
 Private Krankenversicherung 
 Pflegeversicherung 
 Renten- und Unfallversicherung 
 Selbsthilfegruppen 
 Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung 
 Stationäre Einrichtungen der Pflege 
 Träger ambulanter nichtärztlicher sozialer und pflegerischer Leistungen 
 Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) 
 Seniorenvertretung 
 Vertreter der Migrantinnen und Migranten 
 Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
 Arbeitskreis Frau und Gesundheit 
 Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 Amt für Schulentwicklung

3 
 Stadtsportbund 
 Behindertenvertretung 
 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
 Netzwerk Gesundheitsbildung 
 Jobcenter

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0882/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.04.2022
Erstellt
10.03.2022 16:25