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Corona-Pandemie: Sachstand Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten und Förderung durch Landes- und Bundesprogramme

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/1045/2020 vom 19.08.2020

Stand: Am 25.08.2020 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Jörg van Geffen An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.08.2020 AN/1045/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 Corona-Pandemie: Sachstand Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten und Förderung durch Landes- und Bundesprogramme Sehr geehrter Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgende Anfrage in die Tagesordnung des nächsten Wirtschaftsausschusses am 20.08. 2020 und des Ausschusses Kunst und Kultur am 25.08.2020 aufzunehmen: Der Wirtschaftsausschuss hat am 16.06.2020 die Verwaltung beauftragt, den Vom Rat am 14.05.2020 beschlossenen Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona- Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln über den 31.08.2020 hinaus fortzufüh- ren, sofern die pandemiebedingte Schließung der Livemusikspielstätten über den 31.08.2020 hinaus für längere Zeit staatlicherseits angeordnet wird. Allerdings sollen zunächst vorrangig bestehende oder angekündigte Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes genutzt werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Förderung aus dem des Notfallfonds zur Struktursiche- rung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten? 2. Die Bundesregierung hat im Juni ein Bundesprogramm zur Stärkung der Kulturinfra- struktur angekündigt, in dem laut Kulturstaatsministerin Monika Grütters rund 250 Mil- lionen Euro für pandemiebedingte bauliche Investitionen in Kultureinrichtungen und 150 Mio. Euro Überbrückungshilfen speziell für Livemusikstätten, -festivals, - veranstalter und –vermittler angekündigt wurden. Inwieweit kann nun dieses Pro- - 2 - gramm für die Kölner Livemusikstätten genutzt werden und in welchem Umfang berät hierzu Köln Business die Livemusikstätten? 3. Die Landesregierung informiert über ihr Portal „Creative.NRW“ über weitere Hilfen, die am 01.07.2020 in einer Pressekonferenz des Ministerpräsidenten angekündigt wurden. Welche dieser Hilfen sind für die Livemusikstätten relevant? 4. Ergänzend zu den Sofortprogrammen von Land und Bund hat die Stadt Köln im März 2020 einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen in Höhe von drei Millionen Euro beschlossen. In welcher Höhe sind diese Mittel nach Antrag- stellung bewilligt und ausgezahlt worden? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 20.08.2020

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 4.2, Antrag / Anfrage.
  2. 25.08.2020 zuletzt

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 11.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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