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AN/1045/2020

Corona-Pandemie: Sachstand Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten und Förderung durch Landes- und Bundesprogramme

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 19.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.08.2020, TOP 11.4

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2928 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Wirtschaftsausschusses 
Herrn Jörg van Geffen 
     
An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
    
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.08.2020 
 
AN/1045/2020 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
 
Corona-Pandemie: Sachstand Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung 
Livemusikstätten und Förderung durch Landes- und Bundesprogramme 
Sehr geehrter Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie folgende Anfrage in die Tagesordnung des nächsten Wirtschaftsausschusses 
am 20.08. 2020  und des Ausschusses Kunst und Kultur am 25.08.2020 aufzunehmen:  
 
Der Wirtschaftsausschuss hat am 16.06.2020 die Verwaltung beauftragt, den Vom Rat am 
14.05.2020 beschlossenen Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-
Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln über den 31.08.2020 hinaus fortzufüh-
ren, sofern die pandemiebedingte Schließung der Livemusikspielstätten über den 31.08.2020 
hinaus für längere Zeit staatlicherseits angeordnet wird. Allerdings sollen zunächst vorrangig 
bestehende oder angekündigte Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes genutzt werden. 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der aktuelle Stand der Förderung aus dem des Notfallfonds zur Struktursiche-
rung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten? 
 
2. Die Bundesregierung hat im Juni ein Bundesprogramm zur Stärkung der Kulturinfra-
struktur angekündigt, in dem laut Kulturstaatsministerin Monika Grütters rund 250 Mil-
lionen Euro für pandemiebedingte bauliche Investitionen in Kultureinrichtungen und 
150 Mio. Euro Überbrückungshilfen speziell für Livemusikstätten, -festivals, -
veranstalter und –vermittler angekündigt wurden. Inwieweit kann nun dieses Pro-

- 2 - 
 
gramm für die Kölner Livemusikstätten genutzt werden und in welchem Umfang berät 
hierzu Köln Business die Livemusikstätten?   
 
3. Die Landesregierung informiert über ihr Portal „Creative.NRW“ über weitere Hilfen, 
die am 01.07.2020 in einer Pressekonferenz des Ministerpräsidenten angekündigt 
wurden. Welche dieser Hilfen sind für die Livemusikstätten relevant? 
 
4. Ergänzend zu den Sofortprogrammen von Land und Bund hat die Stadt Köln im März 
2020 einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen in Höhe 
von drei Millionen Euro beschlossen. In welcher Höhe sind diese Mittel nach Antrag-
stellung bewilligt und ausgezahlt worden? 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

20.08.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1045/2020
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
19.08.2020
Erstellt
18.08.2020 17:15