AN/1045/2020
Corona-Pandemie: Sachstand Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten und Förderung durch Landes- und Bundesprogramme
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
2928 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An den Vorsitzenden
des Wirtschaftsausschusses
Herrn Jörg van Geffen
An die Vorsitzende
des Ausschusses Kunst und Kultur
Frau Dr. Eva Bürgermeister
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.08.2020
AN/1045/2020
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Wirtschaftsausschuss 20.08.2020
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020
Corona-Pandemie: Sachstand Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung
Livemusikstätten und Förderung durch Landes- und Bundesprogramme
Sehr geehrter Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie folgende Anfrage in die Tagesordnung des nächsten Wirtschaftsausschusses
am 20.08. 2020 und des Ausschusses Kunst und Kultur am 25.08.2020 aufzunehmen:
Der Wirtschaftsausschuss hat am 16.06.2020 die Verwaltung beauftragt, den Vom Rat am
14.05.2020 beschlossenen Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-
Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln über den 31.08.2020 hinaus fortzufüh-
ren, sofern die pandemiebedingte Schließung der Livemusikspielstätten über den 31.08.2020
hinaus für längere Zeit staatlicherseits angeordnet wird. Allerdings sollen zunächst vorrangig
bestehende oder angekündigte Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Förderung aus dem des Notfallfonds zur Struktursiche-
rung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten?
2. Die Bundesregierung hat im Juni ein Bundesprogramm zur Stärkung der Kulturinfra-
struktur angekündigt, in dem laut Kulturstaatsministerin Monika Grütters rund 250 Mil-
lionen Euro für pandemiebedingte bauliche Investitionen in Kultureinrichtungen und
150 Mio. Euro Überbrückungshilfen speziell für Livemusikstätten, -festivals, -
veranstalter und –vermittler angekündigt wurden. Inwieweit kann nun dieses Pro-
- 2 -
gramm für die Kölner Livemusikstätten genutzt werden und in welchem Umfang berät
hierzu Köln Business die Livemusikstätten?
3. Die Landesregierung informiert über ihr Portal „Creative.NRW“ über weitere Hilfen,
die am 01.07.2020 in einer Pressekonferenz des Ministerpräsidenten angekündigt
wurden. Welche dieser Hilfen sind für die Livemusikstätten relevant?
4. Ergänzend zu den Sofortprogrammen von Land und Bund hat die Stadt Köln im März
2020 einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen in Höhe
von drei Millionen Euro beschlossen. In welcher Höhe sind diese Mittel nach Antrag-
stellung bewilligt und ausgezahlt worden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer
CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1045/2020
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 18.08.2020 17:15