1102/2020
Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Beschlussvorlage BV Kalk 1099/2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 1099/2020 Freigabedatum 12.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzu- setzen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf zwei weitere Bezirksvertretun- gen empfohlen: Bezirksvertretung 8 (Kalk) und Bezirksvertretung 3 (Lindenthal). Dem Rat wird am 18.06.2020 eine inhaltsgleiche Vorlage mit folgendem Beschlusstext vorgelegt (Vorlagennummer: 1056/2020): 1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1). 2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Ver- kehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitäts- thema als Beschlussgegenstand aufweisen. 3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für Öf- fentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltplan finanzier- ten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kostenübersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a der Vorlage 1056/2020). Es ist ein koopera- tives Büro der Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise einem stadtgesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren be- stimmt wird. 4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. Den folgenden Bezirksvertretungen werden inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vor- gelegt (BV 5 Nippes: 04.06.2020; BV 3 Lindenthal: 08.06.2020): Die Bezirksvertretung Nippes beschließt als bisheriges Pilotgremium, die Leitlinien für die Öf- fentlichkeitsbeteiligung ab sofort umzusetzen. (Vorlagennummer 1095/2020) Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1100/2020) Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 1102/2020) werden parallel informiert: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt): 04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler): 04.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen): 15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld): 15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim): 15.06.2020 3 Bezirksvertretung 7 (Porz): 16.06.2020 Integrationsrat: 26.05.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: 16.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (vorab Mitteilung per Mail): 03.12.2020 Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra- tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili- gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro- zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt. Der inhaltliche Kern dieser Leitlinien ist (Anlagen 1 und 3): Alle grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung werden um eine begründete Empfehlung oder Ablehnung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestal- tung der Beteiligung ergänzt (Anlage 4). Bürgerinnen und Bürger können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlich- keitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und Zeit bestehen, auch geschehen. Dies ist beispielsweise für sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss für Umwelt und Grün (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2) sowie die Bezirksver- tretung Nippes (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 9.1) das Entschei- dungsrecht besitzen, möglich. Das jeweils zuständige Gremium der Stadt entscheidet über das „Ob“ und gegebenenfalls auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit die Verfahren nicht anderweitig geregelt sind. Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden dokumentiert und von den verantwortli- chen Gremien als eine der Entscheidungsgrundlagen genutzt. Akteursbezogen ist dabei ein wichtiges Leitziel, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu schaffen und sogenannte “Stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planun- gen und Entscheidungen beteiligen, jeweils zielgruppengerecht anzusprechen. I Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits- beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in zwei Gremien getes- tet: dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und der Bezirksvertretung Nippes. Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). Alle Beteiligungsverfahren der Pilotphase wurden vom Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend reflektiert und vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer systema- tisch evaluiert (Anlage 5). Das Ergebnis der Pilotphase ist insgesamt positiv. Das FÖV Speyer kommt zu folgender abschlie- ßenden Gesamtbewertung: „Die Evaluationsergebnisse und deren Reflexion bestätigen, dass sich die Leitlinien und die darin gesetzten Qualitätsstandards, Strukturvorstellungen und Prozesse grundsätzlich bewähren. Auch die Verfahren zur Anregung, Entscheidung und Planung von Beteiligungsverfahren funktionieren: Sie sind systematisch, transparent und mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.“ (FÖV, Ma- nagement Summary, S. 12, Ziffer 3 Abschließende Gesamtbewertung, Abs. 1). 4 Als wesentliche Lernpunkte der Pilotphase werden die projektbezogene sowie die projektübergreifen- de Information und Kommunikation deutlich ausgebaut. Dies ist wichtig, um das Aktivierungspotenzial für Beteiligungsverfahren zu erhöhen. Auch der Zugang zu sogenannten „Stillen Zielgruppen“ steht noch am Anfang. Im Ergebnis hat der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung die - dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungs- schritte empfohlen. Die Eckpunkte lauten: Die Leitlinien, Entscheidungs- und Planungsverfahren sowie die entwickelten Beteiligungsfor- mate haben sich in der vom Rat 2018 beschlossenen Pilotphase Systematische Öffentlich- keitsbeteiligung grundsätzlich bewährt und sollen schrittweise dauerhaft in allen Bereichen der Verwaltung umgesetzt werden. Dabei sollen sie jedoch weiterhin lernend reflektiert und fort- entwickelt werden. Die Ergebnisse und Bewertung der Pilotphase erlauben die Verstetigung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in den bisherigen Pilotbereichen und den Einstieg in einen Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies entspricht einer in Stadtgesellschaft, Politik und Verwal- tung weithin geteilten Erwartung. Damit verbunden sollen sukzessive die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards zur Öffent- lichkeitsbeteiligung auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ange- wendet werden. Mit dem Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Gremien und Handlungsfelder sol- len auch weitere Beteiligungsformate entwickelt, getestet und als Transfergegenstände nach- folgenden Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem chancengerechten Zugang zu Beteiligung. 5 II Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung Als zentrales Element der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits 2018 die Ziele und Qualitätsstandards (Kapitel II: Was sind unsere Ziele?) vom Rat der Stadt Köln (Vorlagennummer 2306/2018) beschlossen. Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 1). III Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Mit dem empfohlenen Beschluss der Leitlinien wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln verbindlich aufgestellt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Die Leitlinien sowie die Beteiligungsverfahren und Beteiligungsmethoden sollen weiterhin ler- nend reflektiert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. Die Geltung der Leitlinien und ihre Anwendung werden schrittweise ausgebaut. So können weitere Erfahrungen gesammelt und genutzt werden. Dies dient Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen. Mit der Pilotphase wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch für die grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Bezirksvertretung Nippes und dem Aus- schuss für Umwelt und Grün erfolgreich erprobt. Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Bereichen die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos fortzusetzen und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Beschlüsse als Standard und Routine fest zu institutionalisieren. Zusätzlich wird für den nächsten Schritt die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei weitere Bezirksvertretungen empfohlen: Bezirksvertretung 8 (Kalk) Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Beide Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage und ihrer sozio-ökonomischen Rahmenbe- dingungen vom Bezirk Nippes und sind daher für den Ausbau von Öffentlichkeitsbeteiligung und die dadurch generierten Erfahrungen gut geeignet. Die Umsetzung ist mit der Konstituierung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl voraus- sichtlich ab Anfang 2021 möglich. Das Handlungsfeld Mobilität ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit von Köln. Es erfährt auch unter den Gesichtspunkten Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umwelt große Beachtung und erweckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher emp- fiehlt die Verwaltung mit Unterstützung des Beirates, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Handlungsfeld Mobilität auszuweiten. Für die Praxis bedeutet dies vor allem: Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal- tung werden standardisiert und um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbe- teiligung durchgeführt werden sollte (Anlage 4). Grundlegend haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Beschlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium darüber informiert (Anlage 3). Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gremium beschlossen ist, erstellt die Fachverwal- tung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom be- schlussfassenden Gremium entschieden. Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und bringt die Ergebnisse in den ab- schließenden Beschlussvorschlag ein. 6 Ein Ausbau Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat III Mobilität und Liegenschaften knüpft an eine Reihe vom Dezernat ohnehin geplanter Schritte an. Beispiele sind: ExWoSt-Modellvorhaben „aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ (Vorlagennummer 0251/2020) Sustainable Urban Mobility Plan (inklusive auch repräsentativer Bürgerbefragung) Neugestaltung der Anliegerinformation in Verbindung mit der Erhebung von Straßenausbau- beiträgen In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2021 alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegen- schaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, in das Verfahren der Sys- tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Dies umfasst die Geschäftsbereiche folgender Fachämter: Bauverwaltungsamt Amt für Verkehrsmanagement Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Ver- kehrsausschuss entschieden werden. Grundsätzlich sollen auf alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobili- tätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung angewen- det werden. Nach jetzigem Stand soll diese zweite Stufe 2022 beginnen. Dies hängt jedoch maßgeb- lich von den Erfahrungswerten - auch in Bezug auf den Ressourcen- und Organisationsaufwand - aus der ersten Stufe ab. Nach der Beauftragung durch den Rat benötigt das Dezernat III Mobilität und Liegenschaften eine - durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützte - Vorbereitungszeit, um insbesondere durch eine vorherige Qualifizierung der Mitarbeitenden die Leitlinien in der notwendigen Qualität verlässlich umsetzen zu können. Der Umsetzungsstart ist daher für den 01.01.2021 vorgesehen. Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwendung. Bestandteil des Ratsbeschlusses zur Pilotphase war, dass zusätzlich zu den Pilotgremien in folgen- den Bereichen/Handlungsfeldern jeweils mindestens ein Beteiligungsverfahren gemäß der beschlos- senen Qualitätsstandards durchgeführt wird: Sport, Kultur, Stadtplanung, Verkehr. Dies diente neben einer weiteren Erfahrungsbasis auch der schrittweisen Heranführung breiter Teile der Verwaltung an die Leitziele für Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Verwaltung bietet an, diesen Ansatz fortzuführen und um die Felder Umwelt/Klima und Jugend zu erweitern, so dass die Bereiche • Jugend, • Sport, • Kultur, • Stadtplanung, • Umwelt und Klimaschutz nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren bis Ende 2022 - wie bereits in der Pilotphase – vollständig im Themen- und Dialogportal transparent ge- macht, systematisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Beirat Öffent- lichkeitsbeteiligung. 7 Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe- teiligung in Köln hergestellt werden kann: Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung Der Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 erfordert weitere Beschlüsse des Rates und betroffener Bezirksvertretungen. Die Beschlüsse definieren weitere Handlungsfelder und/oder Gremien, die in die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden sollen - inklu- sive der jeweils notwendigen Umsetzungsbedingungen. IV Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Erfolgsfaktor, damit die Ziele und Standards der Öffent- lichkeitsbeteiligung umgesetzt und weiterentwickelt werden und der Ausbau gelingt. Dafür muss es dauerhaft folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen (Anlage 2): 1. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ziele, Standards und Verfahren 2. Projektübergreifende Information und Kommunikation 3. Service: Beratung und Unterstützung 4. Projektleitung im Einzelfall für Verfahren mit besonderer bereichsübergreifender Bedeutung und/oder zur Entwicklung innovativer Verfahren und Formate 5. Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen (Förde- rung Beteiligungskultur, Schwerpunkt politische Partizipation) Im Hinblick auf die Organisationskultur ist ein durchgängig kooperatives Verständnis der Aufgaben- wahrnehmung durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung nach innen und außen von höchster Be- deutung. Dazu gehört auch, sich in besonderer Weise zu Transparenz und breiter Information, Kom- munikation und Beteiligung auf Augenhöhe zu verpflichten. Strukturell soll das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperatives Büro aufgestellt werden. Es besteht aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil. Der städtische Teil ist im Referat für Strategische Steuerung angesiedelt, das unmittelbar der Ober- bürgermeisterin unterstellt ist. Er ist für die Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt verantwortlich und gegenüber den städtischen Gremien und der Oberbürgermeisterin berichtspflichtig und wei- sungsgebunden. Zu den städtischen Aufgaben gehören auch die Geschäftsführung sowie die Be- richtspflicht gegenüber dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur dauerhaften Einrichtung des städti- schen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die in Anlage 2 dargestellten Voraussetzun- gen im Stellenplan zu schaffen. Der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wird über ein städtisches För- 8 derprojekt finanziert. Schwerpunkt der Förderung soll die oben unter Ziffer 5 beschriebene projektun- abhängige beziehungsweise projektübergreifende Förderung der Beteiligungskultur in Köln mit dem Schwerpunkt „Politische Partizipation“ sein. Zudem soll der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch in die konzeptionelle Ausrichtung neuer Beteiligungsverfahren einbezogen werden – insbesondere, wenn es um die Entwicklung innovativer, barrierearmer Formate und um die Ansprache und Aktivierung sogenannter „Stiller Zielgruppen“ in der Stadtgesellschaft geht. Insgesamt ist für das Förderprogramm ein Budget in Höhe von 60.000 €/Jahr netto geplant. Die Fördermittelempfängerin beziehungsweise der Fördermittelempfänger sollte bereits in der Stadtge- sellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein. Die konstruktiv- zielführende Zusammenarbeit beider Teile des kooperativen Büros soll durch eine Kooperationsver- einbarung verlässlich ausgerichtet werden. Ergänzend wird das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens bis zu einer flächendeckenden Routine mit Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung externe Expertise und Beratung benötigen. Schwerpunkte sind zum einen die methodische sowie die stadtgesellschaftliche Entwicklung und Un- terstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate sowie zum anderen der Auf- und Ausbau der grundständigen und der projektbezogenen Kommunikation. Es ist notwendig und zielführend, diese beiden Schwerpunkte externer Unterstützung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Mittelfristig soll die Verwaltung flächendeckend über hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstan- dards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewährleisten. Grundsätzlich kann eine Organisation aus der Stadtgesellschaft sowohl Fördermittelempfängerin als auch Dienstleisterin im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Für 2021 wurden für das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung im Referat für Strategische Steuerung - in Erwartung eines Ausweitungsbeschlusses - Sachmittel in Höhe von 800.000 € beantragt und in Höhe von 743.993 € genehmigt. 743.993 € - 800.000 € jeweils in 2021/2022 erscheinen nach heutigem Stand unter „Normalbedingungen“ zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben notwendig und auskömmlich, inklusive der Finanzierung der Förderung „Politische Partizipation“ und von voraus- sichtlich zwei unterschiedlich ausgerichteten Rahmenverträgen zur Unterstützung von Einzelverfah- ren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Bezüglich des Personalbedarfs und der damit verbundenen Kosten wird auf die Vorlage 1056/2020 verwiesen. V Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung Neben dem Büro ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiterer Erfolgsfaktor für die Förderung der Beteiligungskultur und die lernende Umsetzung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbe- teiligung. Gemäß Ziffer 7 der Leitlinien (Anlage 1) ist der wesentliche Zweck des Beirats die beratende Beglei- tung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, um so zu einer qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beizutragen. Die begleitende Auseinandersetzung und Beratung richtet sich im Kern auf Beteiligungskonzepte und -verfahren, auf die die Leitlinien gemäß Ratsbeschluss bereits An- wendung finden sollen, Evaluationsergebnisse (Monitoring) zu den Beteiligungsverfahren und den damit zusammen- hängenden Prozessen und Strukturen, gegebenenfalls entstehenden Verbesserungs- beziehungsweise Fortschreibungsbedarf der Leitlinien. Außerdem reflektiert der Beirat begleitend das Förderprojekt „Politische Partizipation“ und gibt hierzu gegebenenfalls Empfehlungen. Die trialogische Zusammensetzung des Beirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesell- schaft, Politik und Verwaltung soll fortgesetzt werden. Jede der drei Perspektiven soll künftig durch 8 Personen im Beirat vertreten sein. Der Rat entsendet wie bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und 9 Vertreter. Die drei weiteren Plätze werden für Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern bestimmt. Der derzeitige Beirat setzt seine Arbeit bis zur Neukonstituierung nach der Kommunalwahl fort. Es wird eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die künftige Arbeitsweise des Gremiums sowie das Besetzungsverfahren für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtgesellschaft neu regelt. Durch ein verändertes Besetzungsverfahren soll die demografische Vielfalt Kölns im Beirat noch bes- ser vertreten sein. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt den Beirat als Geschäftsstelle. 10 Anlagen Anlage 1: Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Organisation des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3: Systematik für Beteiligungsverfahren Anlage 4: Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 5: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer: Evaluation „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“, Management Summary. Stand 28.02.2020
Beschlussvorlage BV Lindenthal 1100/2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 1100/2020 Freigabedatum 12.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf zwei weitere Bezirksvertretun- gen empfohlen: Bezirksvertretung 8 (Kalk) und Bezirksvertretung 3 (Lindenthal). Dem Rat wird am 18.06.2020 eine inhaltsgleiche Vorlage mit folgendem Beschlusstext vorgelegt (Vorlagennummer: 1056/2020): 1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1). 2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Ver- kehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitäts- thema als Beschlussgegenstand aufweisen. 3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für Öf- fentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltplan finanzier- ten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kostenübersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a der Vorlage 1056/2020). Es ist ein koopera- tives Büro der Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise einem stadtgesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren be- stimmt wird. 4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. Den folgenden Bezirksvertretungen werden inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vor- gelegt (BV 8 Kalk: 28.05.2020; BV 5 Nippes: 04.06.2020): Die Bezirksvertretung Nippes beschließt als bisheriges Pilotgremium, die Leitlinien für die Öf- fentlichkeitsbeteiligung ab sofort umzusetzen. (Vorlagennummer 1095/2020) Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1099/2020) Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 1102/2020) werden parallel informiert: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt): 04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler): 04.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen): 15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld): 15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim): 15.06.2020 3 Bezirksvertretung 7 (Porz): 16.06.2020 Integrationsrat: 26.05.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: 16.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (vorab Mitteilung per Mail): 03.12.2020 Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra- tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili- gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro- zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt. Der inhaltliche Kern dieser Leitlinien ist (Anlagen 1 und 3): Alle grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung werden um eine begründete Empfehlung oder Ablehnung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestal- tung der Beteiligung ergänzt (Anlage 4). Bürgerinnen und Bürger können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlich- keitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und Zeit bestehen, auch geschehen. Dies ist beispielsweise für sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss für Umwelt und Grün (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2) sowie die Bezirksver- tretung Nippes (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 9.1) das Entschei- dungsrecht besitzen, möglich. Das jeweils zuständige Gremium der Stadt entscheidet über das „Ob“ und gegebenenfalls auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit die Verfahren nicht anderweitig geregelt sind. Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden dokumentiert und von den verantwortli- chen Gremien als eine der Entscheidungsgrundlagen genutzt. Akteursbezogen ist dabei ein wichtiges Leitziel, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu schaffen und sogenannte “Stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planun- gen und Entscheidungen beteiligen, jeweils zielgruppengerecht anzusprechen. I Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits- beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in zwei Gremien getes- tet: dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und der Bezirksvertretung Nippes. Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). Alle Beteiligungsverfahren der Pilotphase wurden vom Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend reflektiert und vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer systema- tisch evaluiert (Anlage 5). Das Ergebnis der Pilotphase ist insgesamt positiv. Das FÖV Speyer kommt zu folgender abschlie- ßenden Gesamtbewertung: „Die Evaluationsergebnisse und deren Reflexion bestätigen, dass sich die Leitlinien und die darin gesetzten Qualitätsstandards, Strukturvorstellungen und Prozesse grundsätzlich bewähren. Auch die Verfahren zur Anregung, Entscheidung und Planung von Beteiligungsverfahren funktionieren: Sie sind systematisch, transparent und mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.“ (FÖV, Ma- nagement Summary, S. 12, Ziffer 3 Abschließende Gesamtbewertung, Abs. 1). 4 Als wesentliche Lernpunkte der Pilotphase werden die projektbezogene sowie die projektübergreifen- de Information und Kommunikation deutlich ausgebaut. Dies ist wichtig, um das Aktivierungspotenzial für Beteiligungsverfahren zu erhöhen. Auch der Zugang zu sogenannten „Stillen Zielgruppen“ steht noch am Anfang. Im Ergebnis hat der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung die - dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungs- schritte empfohlen. Die Eckpunkte lauten: Die Leitlinien, Entscheidungs- und Planungsverfahren sowie die entwickelten Beteiligungsfor- mate haben sich in der vom Rat 2018 beschlossenen Pilotphase Systematische Öffentlich- keitsbeteiligung grundsätzlich bewährt und sollen schrittweise dauerhaft in allen Bereichen der Verwaltung umgesetzt werden. Dabei sollen sie jedoch weiterhin lernend reflektiert und fort- entwickelt werden. Die Ergebnisse und Bewertung der Pilotphase erlauben die Verstetigung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in den bisherigen Pilotbereichen und den Einstieg in einen Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies entspricht einer in Stadtgesellschaft, Politik und Verwal- tung weithin geteilten Erwartung. Damit verbunden sollen sukzessive die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards zur Öffent- lichkeitsbeteiligung auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ange- wendet werden. Mit dem Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Gremien und Handlungsfelder sol- len auch weitere Beteiligungsformate entwickelt, getestet und als Transfergegenstände nach- folgenden Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem chancengerechten Zugang zu Beteiligung. 5 II Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung Als zentrales Element der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits 2018 die Ziele und Qualitätsstandards (Kapitel II: Was sind unsere Ziele?) vom Rat der Stadt Köln (Vorlagennummer 2306/2018) beschlossen. Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 1). III Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Mit dem empfohlenen Beschluss der Leitlinien wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln verbindlich aufgestellt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Die Leitlinien sowie die Beteiligungsverfahren und Beteiligungsmethoden sollen weiterhin ler- nend reflektiert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. Die Geltung der Leitlinien und ihre Anwendung werden schrittweise ausgebaut. So können weitere Erfahrungen gesammelt und genutzt werden. Dies dient Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen. Mit der Pilotphase wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch für die grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Bezirksvertretung Nippes und dem Aus- schuss für Umwelt und Grün erfolgreich erprobt. Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Bereichen die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos fortzusetzen und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Beschlüsse als Standard und Routine fest zu institutionalisieren. Zusätzlich wird für den nächsten Schritt die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei weitere Bezirksvertretungen empfohlen: Bezirksvertretung 8 (Kalk) Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Beide Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage und ihrer sozio-ökonomischen Rahmenbe- dingungen vom Bezirk Nippes und sind daher für den Ausbau von Öffentlichkeitsbeteiligung und die dadurch generierten Erfahrungen gut geeignet. Die Umsetzung ist mit der Konstituierung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl voraus- sichtlich ab Anfang 2021 möglich. Das Handlungsfeld Mobilität ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit von Köln. Es erfährt auch unter den Gesichtspunkten Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umwelt große Beachtung und erweckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher emp- fiehlt die Verwaltung mit Unterstützung des Beirates, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Handlungsfeld Mobilität auszuweiten. Für die Praxis bedeutet dies vor allem: Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal- tung werden standardisiert und um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbe- teiligung durchgeführt werden sollte (Anlage 4). Grundlegend haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Beschlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium darüber informiert (Anlage 3). Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gremium beschlossen ist, erstellt die Fachverwal- tung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom be- schlussfassenden Gremium entschieden. Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und bringt die Ergebnisse in den ab- schließenden Beschlussvorschlag ein. 6 Ein Ausbau Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat III Mobilität und Liegenschaften knüpft an eine Reihe vom Dezernat ohnehin geplanter Schritte an. Beispiele sind: ExWoSt-Modellvorhaben „aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ (Vorlagennummer 0251/2020) Sustainable Urban Mobility Plan (inklusive auch repräsentativer Bürgerbefragung) Neugestaltung der Anliegerinformation in Verbindung mit der Erhebung von Straßenausbau- beiträgen In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2021 alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegen- schaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, in das Verfahren der Sys- tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Dies umfasst die Geschäftsbereiche folgender Fachämter: Bauverwaltungsamt Amt für Verkehrsmanagement Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Ver- kehrsausschuss entschieden werden. Grundsätzlich sollen auf alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobili- tätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung angewen- det werden. Nach jetzigem Stand soll diese zweite Stufe 2022 beginnen. Dies hängt jedoch maßgeb- lich von den Erfahrungswerten - auch in Bezug auf den Ressourcen- und Organisationsaufwand - aus der ersten Stufe ab. Nach der Beauftragung durch den Rat benötigt das Dezernat III Mobilität und Liegenschaften eine - durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützte - Vorbereitungszeit, um insbesondere durch eine vorherige Qualifizierung der Mitarbeitenden die Leitlinien in der notwendigen Qualität verlässlich umsetzen zu können. Der Umsetzungsstart ist daher für den 01.01.2021 vorgesehen. Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwendung. Bestandteil des Ratsbeschlusses zur Pilotphase war, dass zusätzlich zu den Pilotgremien in folgen- den Bereichen/Handlungsfeldern jeweils mindestens ein Beteiligungsverfahren gemäß der beschlos- senen Qualitätsstandards durchgeführt wird: Sport, Kultur, Stadtplanung, Verkehr. Dies diente neben einer weiteren Erfahrungsbasis auch der schrittweisen Heranführung breiter Teile der Verwaltung an die Leitziele für Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Verwaltung bietet an, diesen Ansatz fortzuführen und um die Felder Umwelt/Klima und Jugend zu erweitern, so dass die Bereiche • Jugend, • Sport, • Kultur, • Stadtplanung, • Umwelt und Klimaschutz nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren bis Ende 2022 - wie bereits in der Pilotphase – vollständig im Themen- und Dialogportal transparent ge- macht, systematisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Beirat Öffent- lichkeitsbeteiligung. 7 Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe- teiligung in Köln hergestellt werden kann: Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung Der Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 erfordert weitere Beschlüsse des Rates und betroffener Bezirksvertretungen. Die Beschlüsse definieren weitere Handlungsfelder und/oder Gremien, die in die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden sollen - inklu- sive der jeweils notwendigen Umsetzungsbedingungen. IV Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Erfolgsfaktor, damit die Ziele und Standards der Öffent- lichkeitsbeteiligung umgesetzt und weiterentwickelt werden und der Ausbau gelingt. Dafür muss es dauerhaft folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen (Anlage 2): 1. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ziele, Standards und Verfahren 2. Projektübergreifende Information und Kommunikation 3. Service: Beratung und Unterstützung 4. Projektleitung im Einzelfall für Verfahren mit besonderer bereichsübergreifender Bedeutung und/oder zur Entwicklung innovativer Verfahren und Formate 5. Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen (Förde- rung Beteiligungskultur, Schwerpunkt politische Partizipation) Im Hinblick auf die Organisationskultur ist ein durchgängig kooperatives Verständnis der Aufgaben- wahrnehmung durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung nach innen und außen von höchster Be- deutung. Dazu gehört auch, sich in besonderer Weise zu Transparenz und breiter Information, Kom- munikation und Beteiligung auf Augenhöhe zu verpflichten. Strukturell soll das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperatives Büro aufgestellt werden. Es besteht aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil. Der städtische Teil ist im Referat für Strategische Steuerung angesiedelt, das unmittelbar der Ober- bürgermeisterin unterstellt ist. Er ist für die Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt verantwortlich und gegenüber den städtischen Gremien und der Oberbürgermeisterin berichtspflichtig und wei- sungsgebunden. Zu den städtischen Aufgaben gehören auch die Geschäftsführung sowie die Be- richtspflicht gegenüber dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur dauerhaften Einrichtung des städti- schen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die in Anlage 2 dargestellten Voraussetzun- gen im Stellenplan zu schaffen. Der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wird über ein städtisches För- 8 derprojekt finanziert. Schwerpunkt der Förderung soll die oben unter Ziffer 5 beschriebene projektun- abhängige beziehungsweise projektübergreifende Förderung der Beteiligungskultur in Köln mit dem Schwerpunkt „Politische Partizipation“ sein. Zudem soll der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch in die konzeptionelle Ausrichtung neuer Beteiligungsverfahren einbezogen werden – insbesondere, wenn es um die Entwicklung innovativer, barrierearmer Formate und um die Ansprache und Aktivierung sogenannter „Stiller Zielgruppen“ in der Stadtgesellschaft geht. Insgesamt ist für das Förderprogramm ein Budget in Höhe von 60.000 €/Jahr netto geplant. Die Fördermittelempfängerin beziehungsweise der Fördermittelempfänger sollte bereits in der Stadtge- sellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein. Die konstruktiv- zielführende Zusammenarbeit beider Teile des kooperativen Büros soll durch eine Kooperationsver- einbarung verlässlich ausgerichtet werden. Ergänzend wird das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens bis zu einer flächendeckenden Routine mit Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung externe Expertise und Beratung benötigen. Schwerpunkte sind zum einen die methodische sowie die stadtgesellschaftliche Entwicklung und Un- terstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate sowie zum anderen der Auf- und Ausbau der grundständigen und der projektbezogenen Kommunikation. Es ist notwendig und zielführend, diese beiden Schwerpunkte externer Unterstützung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Mittelfristig soll die Verwaltung flächendeckend über hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstan- dards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewährleisten. Grundsätzlich kann eine Organisation aus der Stadtgesellschaft sowohl Fördermittelempfängerin als auch Dienstleisterin im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Für 2021 wurden für das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung im Referat für Strategische Steuerung - in Erwartung eines Ausweitungsbeschlusses - Sachmittel in Höhe von 800.000 € beantragt und in Höhe von 743.993 € genehmigt. 743.993 € - 800.000 € jeweils in 2021/2022 erscheinen nach heutigem Stand unter „Normalbedingungen“ zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben notwendig und auskömmlich, inklusive der Finanzierung der Förderung „Politische Partizipation“ und von voraus- sichtlich zwei unterschiedlich ausgerichteten Rahmenverträgen zur Unterstützung von Einzelverfah- ren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Bezüglich des Personalbedarfs und der damit verbundenen Kosten wird auf die Vorlage 1056/2020 verwiesen“ V Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung Neben dem Büro ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiterer Erfolgsfaktor für die Förderung der Beteiligungskultur und die lernende Umsetzung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbe- teiligung. Gemäß Ziffer 7 der Leitlinien (Anlage 1) ist der wesentliche Zweck des Beirats die beratende Beglei- tung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, um so zu einer qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beizutragen. Die begleitende Auseinandersetzung und Beratung richtet sich im Kern auf Beteiligungskonzepte und -verfahren, auf die die Leitlinien gemäß Ratsbeschluss bereits An- wendung finden sollen, Evaluationsergebnisse (Monitoring) zu den Beteiligungsverfahren und den damit zusammen- hängenden Prozessen und Strukturen, gegebenenfalls entstehenden Verbesserungs- beziehungsweise Fortschreibungsbedarf der Leitlinien. Außerdem reflektiert der Beirat begleitend das Förderprojekt „Politische Partizipation“ und gibt hierzu gegebenenfalls Empfehlungen. Die trialogische Zusammensetzung des Beirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesell- schaft, Politik und Verwaltung soll fortgesetzt werden. Jede der drei Perspektiven soll künftig durch 8 Personen im Beirat vertreten sein. Der Rat entsendet wie bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und 9 Vertreter. Die drei weiteren Plätze werden für Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern bestimmt. Der derzeitige Beirat setzt seine Arbeit bis zur Neukonstituierung nach der Kommunalwahl fort. Es wird eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die künftige Arbeitsweise des Gremiums sowie das Besetzungsverfahren für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtgesellschaft neu regelt. Durch ein verändertes Besetzungsverfahren soll die demografische Vielfalt Kölns im Beirat noch bes- ser vertreten sein. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt den Beirat als Geschäftsstelle. 10 Anlagen Anlage 1: Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Organisation des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3: Systematik für Beteiligungsverfahren Anlage 4: Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 5: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer: Evaluation „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“, Management Summary. Stand 28.02.2020
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 13.05.2020 1102/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 26.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 16.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2020 Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra- tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili- gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro- zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt. 2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits- beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und der Bezirksvertretung Nippes getestet. Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen. Zum einen sollen in den Pilotgremien (Ausschuss für Umwelt und Grün und Bezirksvertretung Nippes) die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos fortgesetzt und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Be- schlüsse als Standard und Routine fest institutionalisiert werden. Zum anderen wird für den nächsten Schritt (2021 bis Ende 2022) die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei weitere Bezirksvertretungen, Kalk und Lindenthal, sowie auf den Bereich Mobilität empfohlen. Weiterhin bietet die Verwaltung an, den Ansatz aus dem Ratsbeschluss zur Pilotphase fortzuführen, 2 zusätzlich zu den Pilotgremien in weiteren Bereichen/Handlungsfeldern Beteiligungsverfahren gemäß der beschlossenen Qualitätsstandards durchzuführen. Folgende Bereiche führen daher nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durch: • Jugend, • Sport, • Kultur, • Stadtplanung, • Umwelt und Klimaschutz Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe- teiligung in Köln hergestellt werden kann: Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung Ausführliche Erläuterungen zum beabsichtigten Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteili- gung können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen. Anlagen Beschlussvorlage Rat (Vorlagennummer 1056/2020) Beschlussvorlage Bezirksvertretung Nippes (Vorlagennummer 1095/2020) Beschlussvorlage Bezirksvertretung Kalk (Vorlagennummer: 1099/2020) Beschlussvorlage Bezirksvertretung Lindenthal (Vorlagennummer: 1100/2020) Gez. Reker
Bechlussvorlage BV Nippes 1095/2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 1095/2020 Freigabedatum 12.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt als bisheriges Pilotgremium, die Leitlinien für die Öffentlich- keitsbeteiligung ab sofort umzusetzen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Dem Rat wird am 18.06.2020 eine inhaltsgleiche Vorlage mit folgendem Beschlusstext vorgelegt (Vorlagennummer: 1056/2020): 1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1). 2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Ver- kehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist, ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitäts- thema als Beschlussgegenstand aufweisen. 3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für Öf- fentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltsplan finanzier- ten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kostenübersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a der Vorlage 1056/2020). Es ist ein koopera- tives Büro der Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise einem stadtgesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren be- stimmt wird. 4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. Den folgenden Bezirksvertretungen werden inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vor- gelegt (BV 8 Kalk: 28.05.2020; BV 3 Lindenthal: 08.06.2020): Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1099/2020) Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1100/2020) Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 1102/2020) werden parallel informiert: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt): 04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler): 04.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen): 15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld): 15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim): 15.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz): 16.06.2020 Integrationsrat: 26.05.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: 16.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (vorab Mitteilung per Mail): 03.12.2020 3 Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra- tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili- gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro- zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt. Der inhaltliche Kern dieser Leitlinien ist (Anlagen 1 und 3): Alle grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung werden um eine begründete Empfehlung oder Ablehnung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestal- tung der Beteiligung ergänzt (Anlage 4). Bürgerinnen und Bürger können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlich- keitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und Zeit bestehen, auch geschehen. Dies ist beispielsweise für sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss für Umwelt und Grün (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2) sowie die Bezirksver- tretung Nippes (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 9.1) das Entschei- dungsrecht besitzen, möglich. Das jeweils zuständige Gremium der Stadt entscheidet über das „Ob“ und gegebenenfalls auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit die Verfahren nicht anderweitig geregelt sind. Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden dokumentiert und von den verantwortli- chen Gremien als eine der Entscheidungsgrundlagen genutzt. Akteursbezogen ist dabei ein wichtiges Leitziel, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu schaffen und sogenannte “Stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planun- gen und Entscheidungen beteiligen, jeweils zielgruppengerecht anzusprechen. I Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits- beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in zwei Gremien getes- tet: dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und der Bezirksvertretung Nippes. Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). Alle Beteiligungsverfahren der Pilotphase wurden vom Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend reflektiert und vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer systema- tisch evaluiert (Anlage 5). Das Ergebnis der Pilotphase ist insgesamt positiv. Das FÖV Speyer kommt zu folgender abschlie- ßenden Gesamtbewertung: „Die Evaluationsergebnisse und deren Reflexion bestätigen, dass sich die Leitlinien und die darin gesetzten Qualitätsstandards, Strukturvorstellungen und Prozesse grundsätzlich bewähren. Auch die Verfahren zur Anregung, Entscheidung und Planung von Beteiligungsverfahren funktionieren: Sie sind systematisch, transparent und mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.“ (FÖV, Ma- nagement Summary, S. 12, Ziffer 3 Abschließende Gesamtbewertung, Abs. 1). Als wesentliche Lernpunkte der Pilotphase werden die projektbezogene sowie die projektübergreifen- de Information und Kommunikation deutlich ausgebaut. Dies ist wichtig, um das Aktivierungspotenzial für Beteiligungsverfahren zu erhöhen. Auch der Zugang zu sogenannten „Stillen Zielgruppen“ steht noch am Anfang. Im Ergebnis hat der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung die - 4 dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungs- schritte empfohlen. Die Eckpunkte lauten: Die Leitlinien, Entscheidungs- und Planungsverfahren sowie die entwickelten Beteiligungsfor- mate haben sich in der vom Rat 2018 beschlossenen Pilotphase Systematische Öffentlich- keitsbeteiligung grundsätzlich bewährt und sollen schrittweise dauerhaft in allen Bereichen der Verwaltung umgesetzt werden. Dabei sollen sie jedoch weiterhin lernend reflektiert und fort- entwickelt werden. Die Ergebnisse und Bewertung der Pilotphase erlauben die Verstetigung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in den bisherigen Pilotbereichen und den Einstieg in einen Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies entspricht einer in Stadtgesellschaft, Politik und Verwal- tung weithin geteilten Erwartung. Damit verbunden sollen sukzessive die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards zur Öffent- lichkeitsbeteiligung auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ange- wendet werden. Mit dem Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Gremien und Handlungsfelder sol- len auch weitere Beteiligungsformate entwickelt, getestet und als Transfergegenstände nach- folgenden Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem chancengerechten Zugang zu Beteiligung. 5 II Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung Als zentrales Element der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits 2018 die Ziele und Qualitätsstandards (Kapitel II: Was sind unsere Ziele?) vom Rat der Stadt Köln (Vorlagennummer 2306/2018) beschlossen. Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 1). III Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Mit dem empfohlenen Beschluss der Leitlinien wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln verbindlich aufgestellt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Die Leitlinien sowie die Beteiligungsverfahren und Beteiligungsmethoden sollen weiterhin ler- nend reflektiert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. Die Geltung der Leitlinien und ihre Anwendung werden schrittweise ausgebaut. So können weitere Erfahrungen gesammelt und genutzt werden. Dies dient Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen. Mit der Pilotphase wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch für die grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Bezirksvertretung Nippes und dem Aus- schuss für Umwelt und Grün erfolgreich erprobt. Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Bereichen die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos fortzusetzen und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Beschlüsse als Standard und Routine fest zu institutionalisieren. Zusätzlich wird für den nächsten Schritt die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei weitere Bezirksvertretungen empfohlen: Bezirksvertretung 8 (Kalk) Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Beide Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage und ihrer sozio-ökonomischen Rahmenbe- dingungen vom Bezirk Nippes und sind daher für den Ausbau von Öffentlichkeitsbeteiligung und die dadurch generierten Erfahrungen gut geeignet. Die Umsetzung ist mit der Konstituierung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl voraus- sichtlich ab Anfang 2021 möglich. Das Handlungsfeld Mobilität ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit von Köln. Es erfährt auch unter den Gesichtspunkten Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umwelt große Beachtung und erweckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher emp- fiehlt die Verwaltung mit Unterstützung des Beirates, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Handlungsfeld Mobilität auszuweiten. Für die Praxis bedeutet dies vor allem: Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal- tung werden standardisiert und um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbe- teiligung durchgeführt werden sollte (Anlage 4). Grundlegend haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Beschlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium darüber informiert (Anlage 3). Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gremium beschlossen ist, erstellt die Fachverwal- tung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom be- schlussfassenden Gremium entschieden. Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und bringt die Ergebnisse in den ab- schließenden Beschlussvorschlag ein. 6 Ein Ausbau Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat III Mobilität und Liegenschaften knüpft an eine Reihe vom Dezernat ohnehin geplanter Schritte an. Beispiele sind: ExWoSt-Modellvorhaben „aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ (Vorlagennummer 0251/2020) Sustainable Urban Mobility Plan (inklusive auch repräsentativer Bürgerbefragung) Neugestaltung der Anliegerinformation in Verbindung mit der Erhebung von Straßenausbau- beiträgen In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2021 alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegen- schaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, in das Verfahren der Sys- tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Dies umfasst die Geschäftsbereiche folgender Fachämter: Bauverwaltungsamt Amt für Verkehrsmanagement Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Ver- kehrsausschuss entschieden werden. Grundsätzlich sollen auf alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobili- tätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung angewen- det werden. Nach jetzigem Stand soll diese zweite Stufe 2022 beginnen. Dies hängt jedoch maßgeb- lich von den Erfahrungswerten - auch in Bezug auf den Ressourcen- und Organisationsaufwand - aus der ersten Stufe ab. Nach der Beauftragung durch den Rat benötigt das Dezernat III Mobilität und Liegenschaften eine - durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützte - Vorbereitungszeit, um insbesondere durch eine vorherige Qualifizierung der Mitarbeitenden die Leitlinien in der notwendigen Qualität verlässlich umsetzen zu können. Der Umsetzungsstart ist daher für den 01.01.2021 vorgesehen. Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwendung. Bestandteil des Ratsbeschlusses zur Pilotphase war, dass zusätzlich zu den Pilotgremien in folgen- den Bereichen/Handlungsfeldern jeweils mindestens ein Beteiligungsverfahren gemäß der beschlos- senen Qualitätsstandards durchgeführt wird: Sport, Kultur, Stadtplanung, Verkehr. Dies diente neben einer weiteren Erfahrungsbasis auch der schrittweisen Heranführung breiter Teile der Verwaltung an die Leitziele für Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Verwaltung bietet an, diesen Ansatz fortzuführen und um die Felder Umwelt/Klima und Jugend zu erweitern, so dass die Bereiche • Jugend, • Sport, • Kultur, • Stadtplanung, • Umwelt und Klimaschutz nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren bis Ende 2022 - wie bereits in der Pilotphase – vollständig im Themen- und Dialogportal transparent ge- macht, systematisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Beirat Öffent- lichkeitsbeteiligung. 7 Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe- teiligung in Köln hergestellt werden kann: Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung Der Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 erfordert weitere Beschlüsse des Rates und betroffener Bezirksvertretungen. Die Beschlüsse definieren weitere Handlungsfelder und/oder Gremien, die in die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden sollen - inklu- sive der jeweils notwendigen Umsetzungsbedingungen. IV Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Erfolgsfaktor, damit die Ziele und Standards der Öffent- lichkeitsbeteiligung umgesetzt und weiterentwickelt werden und der Ausbau gelingt. Dafür muss es dauerhaft folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen (Anlage 2): 1. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ziele, Standards und Verfahren 2. Projektübergreifende Information und Kommunikation 3. Service: Beratung und Unterstützung 4. Projektleitung im Einzelfall für Verfahren mit besonderer bereichsübergreifender Bedeutung und/oder zur Entwicklung innovativer Verfahren und Formate 5. Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen (Förde- rung Beteiligungskultur, Schwerpunkt politische Partizipation) Im Hinblick auf die Organisationskultur ist ein durchgängig kooperatives Verständnis der Aufgaben- wahrnehmung durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung nach innen und außen von höchster Be- deutung. Dazu gehört auch, sich in besonderer Weise zu Transparenz und breiter Information, Kom- munikation und Beteiligung auf Augenhöhe zu verpflichten. Strukturell soll das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperatives Büro aufgestellt werden. Es besteht aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil. Der städtische Teil ist im Referat für Strategische Steuerung angesiedelt, das unmittelbar der Ober- bürgermeisterin unterstellt ist. Er ist für die Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt verantwortlich und gegenüber den städtischen Gremien und der Oberbürgermeisterin berichtspflichtig und wei- sungsgebunden. Zu den städtischen Aufgaben gehören auch die Geschäftsführung sowie die Be- richtspflicht gegenüber dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur dauerhaften Einrichtung des städti- schen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die in Anlage 2 dargestellten Voraussetzun- gen im Stellenplan zu schaffen. Der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wird über ein städtisches För- 8 derprojekt finanziert. Schwerpunkt der Förderung soll die oben unter Ziffer 5 beschriebene projektun- abhängige beziehungsweise projektübergreifende Förderung der Beteiligungskultur in Köln mit dem Schwerpunkt „Politische Partizipation“ sein. Zudem soll der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch in die konzeptionelle Ausrichtung neuer Beteiligungsverfahren einbezogen werden – insbesondere, wenn es um die Entwicklung innovativer, barrierearmer Formate und um die Ansprache und Aktivierung sogenannter „Stiller Zielgruppen“ in der Stadtgesellschaft geht. Insgesamt ist für das Förderprogramm ein Budget in Höhe von 60.000 €/Jahr netto geplant. Die Fördermittelempfängerin beziehungsweise der Fördermittelempfänger sollte bereits in der Stadtge- sellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein. Die konstruktiv- zielführende Zusammenarbeit beider Teile des kooperativen Büros soll durch eine Kooperationsver- einbarung verlässlich ausgerichtet werden. Ergänzend wird das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens bis zu einer flächendeckenden Routine mit Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung externe Expertise und Beratung benötigen. Schwerpunkte sind zum einen die methodische sowie die stadtgesellschaftliche Entwicklung und Un- terstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate sowie zum anderen der Auf- und Ausbau der grundständigen und der projektbezogenen Kommunikation. Es ist notwendig und zielführend, diese beiden Schwerpunkte externer Unterstützung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Mittelfristig soll die Verwaltung flächendeckend über hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstan- dards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewährleisten. Grundsätzlich kann eine Organisation aus der Stadtgesellschaft sowohl Fördermittelempfängerin als auch Dienstleisterin im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Für 2021 wurden für das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung im Referat für Strategische Steuerung - in Erwartung eines Ausweitungsbeschlusses - Sachmittel in Höhe von 800.000 € beantragt und in Höhe von 743.993 € genehmigt. 743.993 € - 800.000 € jeweils in 2021/2022 erscheinen nach heutigem Stand unter „Normalbedingungen“ zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben notwendig und auskömmlich, inklusive der Finanzierung der Förderung „Politische Partizipation“ und von voraus- sichtlich zwei unterschiedlich ausgerichteten Rahmenverträgen zur Unterstützung von Einzelverfah- ren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Bezüglich des Personalbedarfs und der damit verbundenen Kosten wird auf die Vorlage 1056/2020 verwiesen V Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung Neben dem Büro ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiterer Erfolgsfaktor für die Förderung der Beteiligungskultur und die lernende Umsetzung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbe- teiligung. Gemäß Ziffer 7 der Leitlinien (Anlage 1) ist der wesentliche Zweck des Beirats die beratende Beglei- tung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, um so zu einer qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beizutragen. Die begleitende Auseinandersetzung und Beratung richtet sich im Kern auf Beteiligungskonzepte und -verfahren, auf die die Leitlinien gemäß Ratsbeschluss bereits An- wendung finden sollen, Evaluationsergebnisse (Monitoring) zu den Beteiligungsverfahren und den damit zusammen- hängenden Prozessen und Strukturen, gegebenenfalls entstehenden Verbesserungs- beziehungsweise Fortschreibungsbedarf der Leitlinien. Außerdem reflektiert der Beirat begleitend das Förderprojekt „Politische Partizipation“ und gibt hierzu gegebenenfalls Empfehlungen. Die trialogische Zusammensetzung des Beirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesell- schaft, Politik und Verwaltung soll fortgesetzt werden. Jede der drei Perspektiven soll künftig durch 8 Personen im Beirat vertreten sein. Der Rat entsendet wie bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und 9 Vertreter. Die drei weiteren Plätze werden für Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern bestimmt. Der derzeitige Beirat setzt seine Arbeit bis zur Neukonstituierung nach der Kommunalwahl fort. Es wird eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die künftige Arbeitsweise des Gremiums sowie das Besetzungsverfahren für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtgesellschaft neu regelt. Durch ein verändertes Besetzungsverfahren soll die demografische Vielfalt Kölns im Beirat noch bes- ser vertreten sein. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt den Beirat als Geschäftsstelle. 10 Anlagen Anlage 1: Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Organisation des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3: Systematik für Beteiligungsverfahren Anlage 4: Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 5: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer: Evaluation „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“, Management Summary. Stand 28.02.2020
Beschlussvorlage Rat 1056/2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 1056/2020 Freigabedatum 12.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 18. Juni 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1). 2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Ver- kehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist, ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitäts- thema als Beschlussgegenstand aufweisen. 3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltplan finan- zierten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kosten- übersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a). Es ist ein kooperatives Büro der Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise einem stadt- gesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren bestimmt wird. 4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. Verkehrsausschuss 26.05.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Anlage 2a € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen s. Anl. 2a € b) Sachaufwendungen etc. s. Anl. 2a € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Den folgenden Bezirksvertretungen werden inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vor- gelegt (BV 8 Kalk: 28.05.2020; BV 5 Nippes: 04.06.2020; BV 3 Lindenthal: 08.06.2020): Die Bezirksvertretung Nippes beschließt als bisheriges Pilotgremium, die Leitlinien für die Öf- fentlichkeitsbeteiligung ab sofort umzusetzen. (Vorlagennummer 1095/2020) Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1099/2020) Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1100/2020) Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 1102/2020) werden parallel informiert: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt): 04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler): 04.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen): 15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld): 15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim): 15.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz): 16.06.2020 3 Integrationsrat: 26.05.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: 16.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (vorab Mitteilung per Mail): 03.12.2020 Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra- tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili- gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro- zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt. Der inhaltliche Kern dieser Leitlinien ist (Anlagen 1 und 3): Alle grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung werden um eine begründete Empfehlung oder Ablehnung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestal- tung der Beteiligung ergänzt (Anlage 4). Bürgerinnen und Bürger können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlich- keitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und Zeit bestehen, auch geschehen. Dies ist beispielsweise für sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss für Umwelt und Grün (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2) sowie die Bezirksver- tretung Nippes (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 9.1) das Entschei- dungsrecht besitzen, möglich. Das jeweils zuständige Gremium der Stadt entscheidet über das „Ob“ und gegebenenfalls auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit die Verfahren nicht anderweitig geregelt sind. Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden dokumentiert und von den verantwortli- chen Gremien als eine der Entscheidungsgrundlagen genutzt. Akteursbezogen ist dabei ein wichtiges Leitziel, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu schaffen und sogenannte “Stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planun- gen und Entscheidungen beteiligen, jeweils zielgruppengerecht anzusprechen. 4 I Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits- beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in zwei Gremien getes- tet: dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und der Bezirksvertretung Nippes. Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). Alle Beteiligungsverfahren der Pilotphase wurden vom Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend reflektiert und vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer systema- tisch evaluiert (Anlage 5). Das Ergebnis der Pilotphase ist insgesamt positiv. Das FÖV Speyer kommt zu folgender abschlie- ßenden Gesamtbewertung: „Die Evaluationsergebnisse und deren Reflexion bestätigen, dass sich die Leitlinien und die darin gesetzten Qualitätsstandards, Strukturvorstellungen und Prozesse grundsätzlich bewähren. Auch die Verfahren zur Anregung, Entscheidung und Planung von Beteiligungsverfahren funktionieren: Sie sind systematisch, transparent und mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.“ (FÖV, Ma- nagement Summary, S. 12, Ziffer 3 Abschließende Gesamtbewertung, Abs. 1). Als wesentliche Lernpunkte der Pilotphase werden die projektbezogene sowie die projektübergreifen- de Information und Kommunikation deutlich ausgebaut. Dies ist wichtig, um das Aktivierungspotenzial für Beteiligungsverfahren zu erhöhen. Auch der Zugang zu sogenannten „Stillen Zielgruppen“ steht noch am Anfang. Im Ergebnis hat der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung die - dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungs- schritte empfohlen. Die Eckpunkte lauten: Die Leitlinien, Entscheidungs- und Planungsverfahren sowie die entwickelten Beteiligungsfor- mate haben sich in der vom Rat 2018 beschlossenen Pilotphase Systematische Öffentlich- keitsbeteiligung grundsätzlich bewährt und sollen schrittweise dauerhaft in allen Bereichen der Verwaltung umgesetzt werden. Dabei sollen sie jedoch weiterhin lernend reflektiert und fort- entwickelt werden. Die Ergebnisse und Bewertung der Pilotphase erlauben die Verstetigung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in den bisherigen Pilotbereichen und den Einstieg in einen Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies entspricht einer in Stadtgesellschaft, Politik und Verwal- tung weithin geteilten Erwartung. Damit verbunden sollen sukzessive die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards zur Öffent- lichkeitsbeteiligung auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ange- wendet werden. Mit dem Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Gremien und Handlungsfelder sol- len auch weitere Beteiligungsformate entwickelt, getestet und als Transfergegenstände nach- folgenden Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem chancengerechten Zugang zu Beteiligung. 5 II Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung Als zentrales Element der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits 2018 die Ziele und Qualitätsstandards (Kapitel II: Was sind unsere Ziele?) vom Rat der Stadt Köln (Vorlagennummer 2306/2018) beschlossen. Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 1). III Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Mit dem empfohlenen Beschluss der Leitlinien wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln verbindlich aufgestellt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Die Leitlinien sowie die Beteiligungsverfahren und Beteiligungsmethoden sollen weiterhin ler- nend reflektiert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. Die Geltung der Leitlinien und ihre Anwendung werden schrittweise ausgebaut. So können weitere Erfahrungen gesammelt und genutzt werden. Dies dient Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen. Mit der Pilotphase wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch für die grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Bezirksvertretung Nippes und dem Aus- schuss für Umwelt und Grün erfolgreich erprobt. Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Bereichen die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos fortzusetzen und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Beschlüsse als Standard und Routine fest zu institutionalisieren. Zusätzlich wird für den nächsten Schritt die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei weitere Bezirksvertretungen empfohlen: Bezirksvertretung 8 (Kalk) Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Beide Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage und ihrer sozio-ökonomischen Rahmenbe- dingungen vom Bezirk Nippes und sind daher für den Ausbau von Öffentlichkeitsbeteiligung und die dadurch generierten Erfahrungen gut geeignet. Die Umsetzung ist mit der Konstituierung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl voraus- sichtlich ab Anfang 2021 möglich. Das Handlungsfeld Mobilität ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit von Köln. Es erfährt auch unter den Gesichtspunkten Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umwelt große Beachtung und erweckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher emp- fiehlt die Verwaltung mit Unterstützung des Beirates, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Handlungsfeld Mobilität auszuweiten. Für die Praxis bedeutet dies vor allem: Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal- tung werden standardisiert und um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbe- teiligung durchgeführt werden sollte (Anlage 4). Grundlegend haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Beschlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium darüber informiert (Anlage 3). Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gremium beschlossen ist, erstellt die Fachverwal- tung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom be- schlussfassenden Gremium entschieden. Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und bringt die Ergebnisse in den ab- schließenden Beschlussvorschlag ein. 6 Ein Ausbau Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat III Mobilität und Liegenschaften knüpft an eine Reihe vom Dezernat ohnehin geplanter Schritte an. Beispiele sind: ExWoSt-Modellvorhaben „aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ (Vorlagennummer 0251/2020) Sustainable Urban Mobility Plan (inklusive auch repräsentativer Bürgerbefragung) Neugestaltung der Anliegerinformation in Verbindung mit der Erhebung von Straßenausbau- beiträgen In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2021 alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegen- schaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, in das Verfahren der Sys- tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Dies umfasst die Geschäftsbereiche folgender Fachämter: Bauverwaltungsamt Amt für Verkehrsmanagement Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Ver- kehrsausschuss entschieden werden. Grundsätzlich sollen auf alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobili- tätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung angewen- det werden. Nach jetzigem Stand soll diese zweite Stufe 2022 beginnen. Dies hängt jedoch maßgeb- lich von den Erfahrungswerten – auch in Bezug auf den Ressourcen- und Organisationsaufwand - aus der ersten Stufe ab. Nach der Beauftragung durch den Rat benötigt das Dezernat III Mobilität und Liegenschaften eine - durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützte - Vorbereitungszeit, um insbesondere durch eine vorherige Qualifizierung der Mitarbeitenden die Leitlinien in der notwendigen Qualität verlässlich umsetzen zu können. Der Umsetzungsstart ist daher für den 01.01.2021 vorgesehen. Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwendung. Bestandteil des Ratsbeschlusses zur Pilotphase war, dass zusätzlich zu den Pilotgremien in folgen- den Bereichen/Handlungsfeldern jeweils mindestens ein Beteiligungsverfahren gemäß der beschlos- senen Qualitätsstandards durchgeführt wird: Sport, Kultur, Stadtplanung, Verkehr. Dies diente neben einer weiteren Erfahrungsbasis auch der schrittweisen Heranführung breiter Teile der Verwaltung an die Leitziele für Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Verwaltung bietet an, diesen Ansatz fortzuführen und um die Felder Umwelt/Klima und Jugend zu erweitern, so dass die Bereiche • Jugend, • Sport, • Kultur, • Stadtplanung, • Umwelt und Klimaschutz nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren bis Ende 2022 - wie bereits in der Pilotphase – vollständig im Themen- und Dialogportal transparent ge- macht, systematisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Beirat Öffent- lichkeitsbeteiligung. 7 Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe- teiligung in Köln hergestellt werden kann: Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung Der Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 erfordert weitere Beschlüsse des Rates und betroffener Bezirksvertretungen. Die Beschlüsse definieren weitere Handlungsfelder und/oder Gremien, die in die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden sollen - inklu- sive der jeweils notwendigen Umsetzungsbedingungen. IV Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Erfolgsfaktor, damit die Ziele und Standards der Öffent- lichkeitsbeteiligung umgesetzt und weiterentwickelt werden und der Ausbau gelingt. Dafür muss es dauerhaft folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen (Anlage 2): 1. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ziele, Standards und Verfahren 2. Projektübergreifende Information und Kommunikation 3. Service: Beratung und Unterstützung 4. Projektleitung im Einzelfall für Verfahren mit besonderer bereichsübergreifender Bedeutung und/oder zur Entwicklung innovativer Verfahren und Formate 5. Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen (Förde- rung Beteiligungskultur, Schwerpunkt politische Partizipation) Im Hinblick auf die Organisationskultur ist ein durchgängig kooperatives Verständnis der Aufgaben- wahrnehmung durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung nach innen und außen von höchster Be- deutung. Dazu gehört auch, sich in besonderer Weise zu Transparenz und breiter Information, Kom- munikation und Beteiligung auf Augenhöhe zu verpflichten. Strukturell soll das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperatives Büro aufgestellt werden. Es besteht aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil. Der städtische Teil ist im Referat für Strategische Steuerung angesiedelt, das unmittelbar der Ober- bürgermeisterin unterstellt ist. Er ist für die Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt verantwortlich und gegenüber den städtischen Gremien und der Oberbürgermeisterin berichtspflichtig und wei- sungsgebunden. Zu den städtischen Aufgaben gehören auch die Geschäftsführung sowie die Be- richtspflicht gegenüber dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur dauerhaften Einrichtung des städti- schen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die in Anlage 2 dargestellten Voraussetzun- gen im Stellenplan zu schaffen. Der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wird über ein städtisches För- 8 derprojekt finanziert. Schwerpunkt der Förderung soll die oben unter Ziffer 5 beschriebene projektun- abhängige beziehungsweise projektübergreifende Förderung der Beteiligungskultur in Köln mit dem Schwerpunkt „Politische Partizipation“ sein. Zudem soll der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch in die konzeptionelle Ausrichtung neuer Beteiligungsverfahren einbezogen werden – insbesondere, wenn es um die Entwicklung innovativer, barrierearmer Formate und um die Ansprache und Aktivierung sogenannter „Stiller Zielgruppen“ in der Stadtgesellschaft geht. Insgesamt ist für das Förderprogramm ein Budget in Höhe von 60.000 €/Jahr netto geplant. Die Fördermittelempfängerin beziehungsweise der Fördermittelempfänger sollte bereits in der Stadtge- sellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein. Die konstruktiv- zielführende Zusammenarbeit beider Teile des kooperativen Büros soll durch eine Kooperationsver- einbarung verlässlich ausgerichtet werden. Ergänzend wird das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens bis zu einer flächendeckenden Routine mit Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung externe Expertise und Beratung benötigen. Schwerpunkte sind zum einen die methodische sowie die stadtgesellschaftliche Entwicklung und Un- terstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate sowie zum anderen der Auf- und Ausbau der grundständigen und der projektbezogenen Kommunikation. Es ist notwendig und zielführend, diese beiden Schwerpunkte externer Unterstützung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Mittelfristig soll die Verwaltung flächendeckend über hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstan- dards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewährleisten. Grundsätzlich kann eine Organisation aus der Stadtgesellschaft sowohl Fördermittelempfängerin als auch Dienstleisterin im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sein. V Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung Neben dem Büro ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiterer Erfolgsfaktor für die Förderung der Beteiligungskultur und die lernende Umsetzung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbe- teiligung. Gemäß Ziffer 7 der Leitlinien (Anlage 1) ist der wesentliche Zweck des Beirats die beratende Beglei- tung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, um so zu einer qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beizutragen. Die begleitende Auseinandersetzung und Beratung richtet sich im Kern auf Beteiligungskonzepte und -verfahren, auf die die Leitlinien gemäß Ratsbeschluss bereits An- wendung finden sollen, Evaluationsergebnisse (Monitoring) zu den Beteiligungsverfahren und den damit zusammen- hängenden Prozessen und Strukturen, gegebenenfalls entstehenden Verbesserungs- beziehungsweise Fortschreibungsbedarf der Leitlinien. Außerdem reflektiert der Beirat begleitend das Förderprojekt „Politische Partizipation“ und gibt hierzu gegebenenfalls Empfehlungen. Die trialogische Zusammensetzung des Beirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesell- schaft, Politik und Verwaltung soll fortgesetzt werden. Jede der drei Perspektiven soll künftig durch 8 Personen im Beirat vertreten sein. Der Rat entsendet wie bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und Vertreter. Die drei weiteren Plätze werden für Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern bestimmt. Der derzeitige Beirat setzt seine Arbeit bis zur Neukonstituierung nach der Kommunalwahl fort. Es wird eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die künftige Arbeitsweise des Gremiums sowie das Besetzungsverfahren für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtgesellschaft neu regelt. Durch ein verändertes Besetzungsverfahren soll die demografische Vielfalt Kölns im Beirat noch bes- ser vertreten sein. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt den Beirat als Geschäftsstelle. 9 VI Finanzierung Die zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3.957.985 € stehen für die Jahre 2020 und 2021 im Teilergebnisplan 0101 - Politische Gremien und Verwaltungsführung in den Teilplanzeilen 11 - Personalaufwendungen, 13 - Aufwen- dungen für Sach - und Dienstleistungen und 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in den Hau s- haltsjahren 2020 – 2021 bereit (Jahr 2020 = 899.400 €, Jahr 2021 = 1.152.293 €). Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 verbleiben im Vergleich zur aktuellen Mittelfristplanung in den Personalkosten Mehraufwände in Höhe von 146.400 Euro pro Jahr. Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann z u- gewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan 0101 - Politische Gremien und Verwaltungsführung in der Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen vorsehen. Die Berechnung der Personalkostenveränderungen im Vergleich zu der Vorlage 2306/2018 (Pilotpha- se mit begleitender Evaluation) sind in der Anlage 2 erläutert. Zur besseren Veranschaulichung der haushaltsmäßigen Auswirkungen im Detail wird auf die Koste n- übersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a verwiesen. Die Umsetzung der Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona -Krise wird durch das R e- ferat für Strategische Steuerung (OB/2) berücksichtigt. Der Aufgabenschwerpunkt ist formal der „S i- cherung bestehender Strukturen“ zuzurechnen. Wegen der Besonderheiten im Auftrag und in der Umsetzung wird festgestellt, dass die Fortsetzung und Ausweitung der Systematischen Öffentlic h- keitsbeteiligung unverändert fortgeführt werden muss. Im Jahr 2020 wird aus den angemeldeten Mi t- teln ein Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in Höhe insgesamt von 254.900 € geleistet. 10 Anlagen Anlage 1: Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Organisation des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2a: Kostenübersicht Ausbau Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3: Systematik für Beteiligungsverfahren Anlage 4: Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 5: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer: Evaluation „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“, Management Summary. Stand 28.02.2020
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1102/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 08.04.2020 15:04