Mandari Insight

1102/2020

Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung

Mitteilung BV 31.08.2020

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, Sitzung am 25.06.2020, TOP 7.5

Beschlussvorlage BV Kalk 1099/2020

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Beschlussvorlage BV Lindenthal 1100/2020

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Mitteilung BV

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Bechlussvorlage BV Nippes 1095/2020

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Beschlussvorlage Rat 1056/2020

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Beschlussvorlage BV Kalk 1099/2020

23846 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1099/2020 
Freigabedatum 12.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzu-
setzen. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf zwei weitere Bezirksvertretun-
gen empfohlen: 
 Bezirksvertretung 8 (Kalk) und 
 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal). 
 
Dem Rat wird am 18.06.2020 eine inhaltsgleiche Vorlage mit folgendem Beschlusstext vorgelegt 
(Vorlagennummer: 1056/2020): 
1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1). 
2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
 ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), 
 ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Ver-
kehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, 
 ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitäts-
thema als Beschlussgegenstand aufweisen.  
3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für Öf-
fentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltplan finanzier-
ten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kostenübersicht 
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a der Vorlage 1056/2020). Es ist ein koopera-
tives Büro der Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise 
einem stadtgesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren be-
stimmt wird.  
4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch 
einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus 
Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. 
 
Den folgenden Bezirksvertretungen werden inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vor-
gelegt (BV 5 Nippes: 04.06.2020; BV 3 Lindenthal: 08.06.2020): 
 Die Bezirksvertretung Nippes beschließt als bisheriges Pilotgremium, die Leitlinien für die Öf-
fentlichkeitsbeteiligung ab sofort umzusetzen. (Vorlagennummer 1095/2020) 
 Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 
2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1100/2020) 
Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 1102/2020) werden parallel informiert: 
 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen):      15.06.2020 
 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld):       15.06.2020 
 Bezirksvertretung 9 (Mülheim):       15.06.2020

3 
 Bezirksvertretung 7 (Porz):        16.06.2020 
 
 Integrationsrat:         26.05.2020 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender:   16.06.2020  
 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (vorab Mitteilung per Mail): 03.12.2020 
 
Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) 
einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra-
tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili-
gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro-
zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt.  
Der inhaltliche Kern dieser Leitlinien ist (Anlagen 1 und 3): 
 Alle grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung werden um eine 
begründete Empfehlung oder Ablehnung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestal-
tung der Beteiligung ergänzt (Anlage 4). 
 Bürgerinnen und Bürger können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlich-
keitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und 
Zeit bestehen, auch geschehen.  
Dies ist beispielsweise für sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss für Umwelt 
und Grün (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2) sowie die Bezirksver-
tretung Nippes (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 9.1) das Entschei-
dungsrecht besitzen, möglich. 
 Das jeweils zuständige Gremium der Stadt entscheidet über das „Ob“ und gegebenenfalls 
auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit die Verfahren nicht anderweitig 
geregelt sind. 
 Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden dokumentiert und von den verantwortli-
chen Gremien als eine der Entscheidungsgrundlagen genutzt.  
 
Akteursbezogen ist dabei ein wichtiges Leitziel, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu 
schaffen und sogenannte “Stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planun-
gen und Entscheidungen beteiligen, jeweils zielgruppengerecht anzusprechen. 
 
 
I Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits-
beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der 
Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in zwei Gremien getes-
tet: 
 dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und 
 der Bezirksvertretung Nippes. 
Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der 
Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend 
angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). 
Alle Beteiligungsverfahren der Pilotphase wurden vom Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend 
reflektiert und vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer systema-
tisch evaluiert (Anlage 5). 
Das Ergebnis der Pilotphase ist insgesamt positiv. Das FÖV Speyer kommt zu folgender abschlie-
ßenden Gesamtbewertung: 
„Die Evaluationsergebnisse und deren Reflexion bestätigen, dass sich die Leitlinien und die darin 
gesetzten Qualitätsstandards, Strukturvorstellungen und Prozesse grundsätzlich bewähren. Auch 
die Verfahren zur Anregung, Entscheidung und Planung von Beteiligungsverfahren funktionieren: 
Sie sind systematisch, transparent und mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.“ (FÖV, Ma-
nagement Summary, S. 12, Ziffer 3 Abschließende Gesamtbewertung, Abs. 1).

4 
Als wesentliche Lernpunkte der Pilotphase werden die projektbezogene sowie die projektübergreifen-
de Information und Kommunikation deutlich ausgebaut. Dies ist wichtig, um das Aktivierungspotenzial 
für Beteiligungsverfahren zu erhöhen. Auch der Zugang zu sogenannten „Stillen Zielgruppen“ steht 
noch am Anfang. 
Im Ergebnis hat der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung die - 
dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau 
der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungs-
schritte empfohlen. Die Eckpunkte lauten: 
 Die Leitlinien, Entscheidungs- und Planungsverfahren sowie die entwickelten Beteiligungsfor-
mate haben sich in der vom Rat 2018 beschlossenen Pilotphase Systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung grundsätzlich bewährt und sollen schrittweise dauerhaft in allen Bereichen der 
Verwaltung umgesetzt werden. Dabei sollen sie jedoch weiterhin lernend reflektiert und fort-
entwickelt werden. 
 Die Ergebnisse und Bewertung der Pilotphase erlauben die Verstetigung der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung in den bisherigen Pilotbereichen und den Einstieg in einen Ausbau 
der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies entspricht einer in Stadtgesellschaft, Politik und Verwal-
tung weithin geteilten Erwartung.  
 Damit verbunden sollen sukzessive die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards zur Öffent-
lichkeitsbeteiligung auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ange-
wendet werden. 
 Mit dem Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Gremien und Handlungsfelder sol-
len auch weitere Beteiligungsformate entwickelt, getestet und als Transfergegenstände nach-
folgenden Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk 
gilt dabei dem chancengerechten Zugang zu Beteiligung.

5 
II Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Als zentrales Element der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits 2018 die Ziele und 
Qualitätsstandards (Kapitel II: Was sind unsere Ziele?) vom Rat der Stadt Köln (Vorlagennummer 
2306/2018) beschlossen.  
Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits-
beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern 
an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 1). 
 
III Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Mit dem empfohlenen Beschluss der Leitlinien wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln verbindlich 
aufgestellt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 Die Leitlinien sowie die Beteiligungsverfahren und Beteiligungsmethoden sollen weiterhin ler-
nend reflektiert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. 
 Die Geltung der Leitlinien und ihre Anwendung werden schrittweise ausgebaut. So können 
weitere Erfahrungen gesammelt und genutzt werden. Dies dient Qualität und Wirtschaftlichkeit 
gleichermaßen. 
Mit der Pilotphase wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch für die grundsätzlich in 
Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Bezirksvertretung Nippes und dem Aus-
schuss für Umwelt und Grün erfolgreich erprobt. 
Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Bereichen die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos 
fortzusetzen und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Beschlüsse als Standard und Routine 
fest zu institutionalisieren.  
Zusätzlich wird für den nächsten Schritt die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
auf zwei weitere Bezirksvertretungen empfohlen: 
 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Beide Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage und ihrer sozio-ökonomischen Rahmenbe-
dingungen vom Bezirk Nippes und sind daher für den Ausbau von Öffentlichkeitsbeteiligung und die 
dadurch generierten Erfahrungen gut geeignet. 
Die Umsetzung ist mit der Konstituierung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl voraus-
sichtlich ab Anfang 2021 möglich. 
Das Handlungsfeld Mobilität ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit 
von Köln. Es erfährt auch unter den Gesichtspunkten Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und 
Umwelt große Beachtung und erweckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher emp-
fiehlt die Verwaltung mit Unterstützung des Beirates, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf 
das Handlungsfeld Mobilität auszuweiten.  
Für die Praxis bedeutet dies vor allem: 
 Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal-
tung werden standardisiert und um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbe-
teiligung durchgeführt werden sollte (Anlage 4). 
 Grundlegend haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu 
den Beschlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium 
darüber informiert (Anlage 3). 
 Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gremium beschlossen ist, erstellt die Fachverwal-
tung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen 
und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom be-
schlussfassenden Gremium entschieden. 
 Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und bringt die Ergebnisse in den ab-
schließenden Beschlussvorschlag ein.

6 
Ein Ausbau Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat III Mobilität und Liegenschaften 
knüpft an eine Reihe vom Dezernat ohnehin geplanter Schritte an. Beispiele sind: 
 ExWoSt-Modellvorhaben „aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ (Vorlagennummer 
0251/2020) 
 Sustainable Urban Mobility Plan (inklusive auch repräsentativer Bürgerbefragung) 
 Neugestaltung der Anliegerinformation in Verbindung mit der Erhebung von Straßenausbau-
beiträgen 
In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2021 alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegen-
schaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, in das Verfahren der Sys-
tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Dies umfasst die Geschäftsbereiche folgender 
Fachämter: 
 Bauverwaltungsamt 
 Amt für Verkehrsmanagement 
 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. 
Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, 
dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung 
der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Ver-
kehrsausschuss entschieden werden.  
Grundsätzlich sollen auf alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobili-
tätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung angewen-
det werden. Nach jetzigem Stand soll diese zweite Stufe 2022 beginnen. Dies hängt jedoch maßgeb-
lich von den Erfahrungswerten - auch in Bezug auf den Ressourcen- und Organisationsaufwand - aus 
der ersten Stufe ab. 
Nach der Beauftragung durch den Rat benötigt das Dezernat III Mobilität und Liegenschaften eine -
durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützte - Vorbereitungszeit, um insbesondere durch 
eine vorherige Qualifizierung der Mitarbeitenden die Leitlinien in der notwendigen Qualität verlässlich 
umsetzen zu können. Der Umsetzungsstart ist daher für den 01.01.2021 vorgesehen. 
Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwendung. 
Bestandteil des Ratsbeschlusses zur Pilotphase war, dass zusätzlich zu den Pilotgremien in folgen-
den Bereichen/Handlungsfeldern jeweils mindestens ein Beteiligungsverfahren gemäß der beschlos-
senen Qualitätsstandards durchgeführt wird: Sport, Kultur, Stadtplanung, Verkehr. Dies diente neben 
einer weiteren Erfahrungsbasis auch der schrittweisen Heranführung breiter Teile der Verwaltung an 
die Leitziele für Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Die Verwaltung bietet an, diesen Ansatz fortzuführen und um die Felder Umwelt/Klima und Jugend zu 
erweitern, so dass die Bereiche  
• Jugend, 
• Sport, 
• Kultur, 
• Stadtplanung, 
• Umwelt und Klimaschutz 
nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den 
Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. 
Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren bis 
Ende 2022 - wie bereits in der Pilotphase – vollständig im Themen- und Dialogportal transparent ge-
macht, systematisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Beirat Öffent-
lichkeitsbeteiligung.

7 
Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen 
Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe-
teiligung in Köln hergestellt werden kann: 
 
Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
 Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung 
 
Der Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 erfordert weitere Beschlüsse des 
Rates und betroffener Bezirksvertretungen. Die Beschlüsse definieren weitere Handlungsfelder 
und/oder Gremien, die in die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden sollen - inklu-
sive der jeweils notwendigen Umsetzungsbedingungen. 
 
 
IV Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Erfolgsfaktor, damit die Ziele und Standards der Öffent-
lichkeitsbeteiligung umgesetzt und weiterentwickelt werden und der Ausbau gelingt.  
Dafür muss es dauerhaft folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen (Anlage 2): 
1. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ziele, Standards und Verfahren 
2. Projektübergreifende Information und Kommunikation 
3. Service: Beratung und Unterstützung  
4. Projektleitung im Einzelfall für Verfahren mit besonderer bereichsübergreifender Bedeutung 
und/oder zur Entwicklung innovativer Verfahren und Formate 
5. Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur 
Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen (Förde-
rung Beteiligungskultur, Schwerpunkt politische Partizipation) 
Im Hinblick auf die Organisationskultur ist ein durchgängig kooperatives Verständnis der Aufgaben-
wahrnehmung durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung nach innen und außen von höchster Be-
deutung. Dazu gehört auch, sich in besonderer Weise zu Transparenz und breiter Information, Kom-
munikation und Beteiligung auf Augenhöhe zu verpflichten.  
Strukturell soll das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperatives Büro aufgestellt werden. Es 
besteht aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil. 
Der städtische Teil ist im Referat für Strategische Steuerung angesiedelt, das unmittelbar der Ober-
bürgermeisterin unterstellt ist. Er ist für die Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt verantwortlich 
und gegenüber den städtischen Gremien und der Oberbürgermeisterin berichtspflichtig und wei-
sungsgebunden. Zu den städtischen Aufgaben gehören auch die Geschäftsführung sowie die Be-
richtspflicht gegenüber dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur dauerhaften Einrichtung des städti-
schen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die in Anlage 2 dargestellten Voraussetzun-
gen im Stellenplan zu schaffen. 
Der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wird über ein städtisches För-

8 
derprojekt finanziert. Schwerpunkt der Förderung soll die oben unter Ziffer 5 beschriebene projektun-
abhängige beziehungsweise projektübergreifende Förderung der Beteiligungskultur in Köln mit dem 
Schwerpunkt „Politische Partizipation“ sein. Zudem soll der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch in die konzeptionelle Ausrichtung neuer Beteiligungsverfahren 
einbezogen werden – insbesondere, wenn es um die Entwicklung innovativer, barrierearmer Formate 
und um die Ansprache und Aktivierung sogenannter „Stiller Zielgruppen“ in der Stadtgesellschaft 
geht. Insgesamt ist für das Förderprogramm ein Budget in Höhe von 60.000 €/Jahr netto geplant. Die 
Fördermittelempfängerin beziehungsweise der Fördermittelempfänger sollte bereits in der Stadtge-
sellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein. Die konstruktiv-
zielführende Zusammenarbeit beider Teile des kooperativen Büros soll durch eine Kooperationsver-
einbarung verlässlich ausgerichtet werden. 
Ergänzend wird das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens bis zu einer flächendeckenden 
Routine mit Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung externe Expertise und Beratung benötigen. 
Schwerpunkte sind zum einen die methodische sowie die stadtgesellschaftliche Entwicklung und Un-
terstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate sowie zum anderen der Auf- und Ausbau 
der grundständigen und der projektbezogenen Kommunikation. Es ist notwendig und zielführend, 
diese beiden Schwerpunkte externer Unterstützung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) 
ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Mittelfristig soll die Verwaltung flächendeckend über 
hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstan-
dards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewährleisten. 
Grundsätzlich kann eine Organisation aus der Stadtgesellschaft sowohl Fördermittelempfängerin als 
auch Dienstleisterin im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sein. 
Für 2021 wurden für das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung im Referat für Strategische Steuerung - in 
Erwartung eines Ausweitungsbeschlusses - Sachmittel in Höhe von 800.000 € beantragt und in Höhe 
von 743.993 € genehmigt. 743.993 € - 800.000 € jeweils in 2021/2022 erscheinen nach heutigem 
Stand unter „Normalbedingungen“ zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben notwendig und 
auskömmlich, inklusive der Finanzierung der Förderung „Politische Partizipation“ und von voraus-
sichtlich zwei unterschiedlich ausgerichteten Rahmenverträgen zur Unterstützung von Einzelverfah-
ren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Bezüglich des Personalbedarfs und der damit verbundenen Kosten wird auf die Vorlage 1056/2020 
verwiesen. 
 
 
V Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung 
Neben dem Büro ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiterer Erfolgsfaktor für die Förderung 
der Beteiligungskultur und die lernende Umsetzung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbe-
teiligung. 
Gemäß Ziffer 7 der Leitlinien (Anlage 1) ist der wesentliche Zweck des Beirats die beratende Beglei-
tung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, um so zu einer 
qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beizutragen. 
Die begleitende Auseinandersetzung und Beratung richtet sich im Kern auf 
 Beteiligungskonzepte und -verfahren, auf die die Leitlinien gemäß Ratsbeschluss bereits An-
wendung finden sollen, 
 Evaluationsergebnisse (Monitoring) zu den Beteiligungsverfahren und den damit zusammen-
hängenden Prozessen und Strukturen, 
 gegebenenfalls entstehenden Verbesserungs- beziehungsweise Fortschreibungsbedarf der 
Leitlinien. 
Außerdem reflektiert der Beirat begleitend das Förderprojekt „Politische Partizipation“ und gibt hierzu 
gegebenenfalls Empfehlungen. 
Die trialogische Zusammensetzung des Beirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesell-
schaft, Politik und Verwaltung soll fortgesetzt werden. Jede der drei Perspektiven soll künftig durch 8 
Personen im Beirat vertreten sein. Der Rat entsendet wie bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und

9 
Vertreter. Die drei weiteren Plätze werden für Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur 
Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern 
bestimmt. Der derzeitige Beirat setzt seine Arbeit bis zur Neukonstituierung nach der Kommunalwahl 
fort. Es wird eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die künftige Arbeitsweise des Gremiums sowie 
das Besetzungsverfahren für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtgesellschaft neu regelt. 
Durch ein verändertes Besetzungsverfahren soll die demografische Vielfalt Kölns im Beirat noch bes-
ser vertreten sein. 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt den Beirat als Geschäftsstelle.

10 
Anlagen 
Anlage 1:  Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2:  Organisation des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 3:  Systematik für Beteiligungsverfahren 
Anlage 4:  Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 5: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer: Evaluation 
„Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“, Management Summary. Stand 
28.02.2020

Beschlussvorlage BV Lindenthal 1100/2020

23853 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1100/2020 
Freigabedatum 12.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 
umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf zwei weitere Bezirksvertretun-
gen empfohlen: 
 Bezirksvertretung 8 (Kalk) und 
 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal). 
 
Dem Rat wird am 18.06.2020 eine inhaltsgleiche Vorlage mit folgendem Beschlusstext vorgelegt 
(Vorlagennummer: 1056/2020): 
1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1). 
2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
 ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), 
 ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Ver-
kehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, 
 ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitäts-
thema als Beschlussgegenstand aufweisen.  
3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für Öf-
fentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltplan finanzier-
ten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kostenübersicht 
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a der Vorlage 1056/2020). Es ist ein koopera-
tives Büro der Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise 
einem stadtgesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren be-
stimmt wird.  
4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch 
einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus 
Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. 
 
Den folgenden Bezirksvertretungen werden inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vor-
gelegt (BV 8 Kalk: 28.05.2020; BV 5 Nippes: 04.06.2020): 
 Die Bezirksvertretung Nippes beschließt als bisheriges Pilotgremium, die Leitlinien für die Öf-
fentlichkeitsbeteiligung ab sofort umzusetzen. (Vorlagennummer 1095/2020) 
 Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 
umzusetzen. (Vorlagennummer 1099/2020) 
Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 1102/2020) werden parallel informiert: 
 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen):      15.06.2020 
 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld):       15.06.2020 
 Bezirksvertretung 9 (Mülheim):       15.06.2020

3 
 Bezirksvertretung 7 (Porz):        16.06.2020 
 
 Integrationsrat:         26.05.2020 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender:   16.06.2020  
 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (vorab Mitteilung per Mail): 03.12.2020 
 
Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) 
einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra-
tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili-
gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro-
zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt.  
Der inhaltliche Kern dieser Leitlinien ist (Anlagen 1 und 3): 
 Alle grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung werden um eine 
begründete Empfehlung oder Ablehnung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestal-
tung der Beteiligung ergänzt (Anlage 4). 
 Bürgerinnen und Bürger können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlich-
keitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und 
Zeit bestehen, auch geschehen.  
Dies ist beispielsweise für sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss für Umwelt 
und Grün (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2) sowie die Bezirksver-
tretung Nippes (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 9.1) das Entschei-
dungsrecht besitzen, möglich. 
 Das jeweils zuständige Gremium der Stadt entscheidet über das „Ob“ und gegebenenfalls 
auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit die Verfahren nicht anderweitig 
geregelt sind. 
 Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden dokumentiert und von den verantwortli-
chen Gremien als eine der Entscheidungsgrundlagen genutzt.  
 
Akteursbezogen ist dabei ein wichtiges Leitziel, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu 
schaffen und sogenannte “Stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planun-
gen und Entscheidungen beteiligen, jeweils zielgruppengerecht anzusprechen. 
 
 
I Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits-
beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der 
Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in zwei Gremien getes-
tet: 
 dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und 
 der Bezirksvertretung Nippes. 
Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der 
Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend 
angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). 
Alle Beteiligungsverfahren der Pilotphase wurden vom Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend 
reflektiert und vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer systema-
tisch evaluiert (Anlage 5). 
Das Ergebnis der Pilotphase ist insgesamt positiv. Das FÖV Speyer kommt zu folgender abschlie-
ßenden Gesamtbewertung: 
„Die Evaluationsergebnisse und deren Reflexion bestätigen, dass sich die Leitlinien und die darin 
gesetzten Qualitätsstandards, Strukturvorstellungen und Prozesse grundsätzlich bewähren. Auch 
die Verfahren zur Anregung, Entscheidung und Planung von Beteiligungsverfahren funktionieren: 
Sie sind systematisch, transparent und mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.“ (FÖV, Ma-
nagement Summary, S. 12, Ziffer 3 Abschließende Gesamtbewertung, Abs. 1).

4 
Als wesentliche Lernpunkte der Pilotphase werden die projektbezogene sowie die projektübergreifen-
de Information und Kommunikation deutlich ausgebaut. Dies ist wichtig, um das Aktivierungspotenzial 
für Beteiligungsverfahren zu erhöhen. Auch der Zugang zu sogenannten „Stillen Zielgruppen“ steht 
noch am Anfang. 
Im Ergebnis hat der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung die - 
dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau 
der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungs-
schritte empfohlen. Die Eckpunkte lauten: 
 Die Leitlinien, Entscheidungs- und Planungsverfahren sowie die entwickelten Beteiligungsfor-
mate haben sich in der vom Rat 2018 beschlossenen Pilotphase Systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung grundsätzlich bewährt und sollen schrittweise dauerhaft in allen Bereichen der 
Verwaltung umgesetzt werden. Dabei sollen sie jedoch weiterhin lernend reflektiert und fort-
entwickelt werden. 
 Die Ergebnisse und Bewertung der Pilotphase erlauben die Verstetigung der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung in den bisherigen Pilotbereichen und den Einstieg in einen Ausbau 
der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies entspricht einer in Stadtgesellschaft, Politik und Verwal-
tung weithin geteilten Erwartung.  
 Damit verbunden sollen sukzessive die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards zur Öffent-
lichkeitsbeteiligung auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ange-
wendet werden. 
 Mit dem Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Gremien und Handlungsfelder sol-
len auch weitere Beteiligungsformate entwickelt, getestet und als Transfergegenstände nach-
folgenden Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk 
gilt dabei dem chancengerechten Zugang zu Beteiligung.

5 
II Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Als zentrales Element der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits 2018 die Ziele und 
Qualitätsstandards (Kapitel II: Was sind unsere Ziele?) vom Rat der Stadt Köln (Vorlagennummer 
2306/2018) beschlossen.  
Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits-
beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern 
an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 1). 
 
III Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Mit dem empfohlenen Beschluss der Leitlinien wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln verbindlich 
aufgestellt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 Die Leitlinien sowie die Beteiligungsverfahren und Beteiligungsmethoden sollen weiterhin ler-
nend reflektiert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. 
 Die Geltung der Leitlinien und ihre Anwendung werden schrittweise ausgebaut. So können 
weitere Erfahrungen gesammelt und genutzt werden. Dies dient Qualität und Wirtschaftlichkeit 
gleichermaßen. 
Mit der Pilotphase wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch für die grundsätzlich in 
Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Bezirksvertretung Nippes und dem Aus-
schuss für Umwelt und Grün erfolgreich erprobt. 
Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Bereichen die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos 
fortzusetzen und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Beschlüsse als Standard und Routine 
fest zu institutionalisieren.  
Zusätzlich wird für den nächsten Schritt die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
auf zwei weitere Bezirksvertretungen empfohlen: 
 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Beide Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage und ihrer sozio-ökonomischen Rahmenbe-
dingungen vom Bezirk Nippes und sind daher für den Ausbau von Öffentlichkeitsbeteiligung und die 
dadurch generierten Erfahrungen gut geeignet. 
Die Umsetzung ist mit der Konstituierung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl voraus-
sichtlich ab Anfang 2021 möglich. 
Das Handlungsfeld Mobilität ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit 
von Köln. Es erfährt auch unter den Gesichtspunkten Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und 
Umwelt große Beachtung und erweckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher emp-
fiehlt die Verwaltung mit Unterstützung des Beirates, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf 
das Handlungsfeld Mobilität auszuweiten.  
Für die Praxis bedeutet dies vor allem: 
 Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal-
tung werden standardisiert und um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbe-
teiligung durchgeführt werden sollte (Anlage 4). 
 Grundlegend haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu 
den Beschlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium 
darüber informiert (Anlage 3). 
 Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gremium beschlossen ist, erstellt die Fachverwal-
tung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen 
und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom be-
schlussfassenden Gremium entschieden. 
 Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und bringt die Ergebnisse in den ab-
schließenden Beschlussvorschlag ein.

6 
Ein Ausbau Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat III Mobilität und Liegenschaften 
knüpft an eine Reihe vom Dezernat ohnehin geplanter Schritte an. Beispiele sind: 
 ExWoSt-Modellvorhaben „aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ (Vorlagennummer 
0251/2020) 
 Sustainable Urban Mobility Plan (inklusive auch repräsentativer Bürgerbefragung) 
 Neugestaltung der Anliegerinformation in Verbindung mit der Erhebung von Straßenausbau-
beiträgen 
In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2021 alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegen-
schaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, in das Verfahren der Sys-
tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Dies umfasst die Geschäftsbereiche folgender 
Fachämter: 
 Bauverwaltungsamt 
 Amt für Verkehrsmanagement 
 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. 
Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, 
dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung 
der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Ver-
kehrsausschuss entschieden werden.  
Grundsätzlich sollen auf alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobili-
tätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung angewen-
det werden. Nach jetzigem Stand soll diese zweite Stufe 2022 beginnen. Dies hängt jedoch maßgeb-
lich von den Erfahrungswerten - auch in Bezug auf den Ressourcen- und Organisationsaufwand - aus 
der ersten Stufe ab. 
Nach der Beauftragung durch den Rat benötigt das Dezernat III Mobilität und Liegenschaften eine -
durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützte - Vorbereitungszeit, um insbesondere durch 
eine vorherige Qualifizierung der Mitarbeitenden die Leitlinien in der notwendigen Qualität verlässlich 
umsetzen zu können. Der Umsetzungsstart ist daher für den 01.01.2021 vorgesehen. 
Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwendung. 
Bestandteil des Ratsbeschlusses zur Pilotphase war, dass zusätzlich zu den Pilotgremien in folgen-
den Bereichen/Handlungsfeldern jeweils mindestens ein Beteiligungsverfahren gemäß der beschlos-
senen Qualitätsstandards durchgeführt wird: Sport, Kultur, Stadtplanung, Verkehr. Dies diente neben 
einer weiteren Erfahrungsbasis auch der schrittweisen Heranführung breiter Teile der Verwaltung an 
die Leitziele für Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Die Verwaltung bietet an, diesen Ansatz fortzuführen und um die Felder Umwelt/Klima und Jugend zu 
erweitern, so dass die Bereiche  
• Jugend, 
• Sport, 
• Kultur, 
• Stadtplanung, 
• Umwelt und Klimaschutz 
nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den 
Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. 
Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren bis 
Ende 2022 - wie bereits in der Pilotphase – vollständig im Themen- und Dialogportal transparent ge-
macht, systematisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Beirat Öffent-
lichkeitsbeteiligung.

7 
Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen 
Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe-
teiligung in Köln hergestellt werden kann: 
 
Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
 Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung 
 
Der Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 erfordert weitere Beschlüsse des 
Rates und betroffener Bezirksvertretungen. Die Beschlüsse definieren weitere Handlungsfelder 
und/oder Gremien, die in die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden sollen - inklu-
sive der jeweils notwendigen Umsetzungsbedingungen. 
 
 
IV Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Erfolgsfaktor, damit die Ziele und Standards der Öffent-
lichkeitsbeteiligung umgesetzt und weiterentwickelt werden und der Ausbau gelingt.  
Dafür muss es dauerhaft folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen (Anlage 2): 
1. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ziele, Standards und Verfahren 
2. Projektübergreifende Information und Kommunikation 
3. Service: Beratung und Unterstützung  
4. Projektleitung im Einzelfall für Verfahren mit besonderer bereichsübergreifender Bedeutung 
und/oder zur Entwicklung innovativer Verfahren und Formate 
5. Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur 
Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen (Förde-
rung Beteiligungskultur, Schwerpunkt politische Partizipation) 
Im Hinblick auf die Organisationskultur ist ein durchgängig kooperatives Verständnis der Aufgaben-
wahrnehmung durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung nach innen und außen von höchster Be-
deutung. Dazu gehört auch, sich in besonderer Weise zu Transparenz und breiter Information, Kom-
munikation und Beteiligung auf Augenhöhe zu verpflichten.  
Strukturell soll das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperatives Büro aufgestellt werden. Es 
besteht aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil. 
Der städtische Teil ist im Referat für Strategische Steuerung angesiedelt, das unmittelbar der Ober-
bürgermeisterin unterstellt ist. Er ist für die Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt verantwortlich 
und gegenüber den städtischen Gremien und der Oberbürgermeisterin berichtspflichtig und wei-
sungsgebunden. Zu den städtischen Aufgaben gehören auch die Geschäftsführung sowie die Be-
richtspflicht gegenüber dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur dauerhaften Einrichtung des städti-
schen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die in Anlage 2 dargestellten Voraussetzun-
gen im Stellenplan zu schaffen. 
Der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wird über ein städtisches För-

8 
derprojekt finanziert. Schwerpunkt der Förderung soll die oben unter Ziffer 5 beschriebene projektun-
abhängige beziehungsweise projektübergreifende Förderung der Beteiligungskultur in Köln mit dem 
Schwerpunkt „Politische Partizipation“ sein. Zudem soll der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch in die konzeptionelle Ausrichtung neuer Beteiligungsverfahren 
einbezogen werden – insbesondere, wenn es um die Entwicklung innovativer, barrierearmer Formate 
und um die Ansprache und Aktivierung sogenannter „Stiller Zielgruppen“ in der Stadtgesellschaft 
geht. Insgesamt ist für das Förderprogramm ein Budget in Höhe von 60.000 €/Jahr netto geplant. Die 
Fördermittelempfängerin beziehungsweise der Fördermittelempfänger sollte bereits in der Stadtge-
sellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein. Die konstruktiv-
zielführende Zusammenarbeit beider Teile des kooperativen Büros soll durch eine Kooperationsver-
einbarung verlässlich ausgerichtet werden. 
Ergänzend wird das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens bis zu einer flächendeckenden 
Routine mit Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung externe Expertise und Beratung benötigen. 
Schwerpunkte sind zum einen die methodische sowie die stadtgesellschaftliche Entwicklung und Un-
terstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate sowie zum anderen der Auf- und Ausbau 
der grundständigen und der projektbezogenen Kommunikation. Es ist notwendig und zielführend, 
diese beiden Schwerpunkte externer Unterstützung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) 
ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Mittelfristig soll die Verwaltung flächendeckend über 
hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstan-
dards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewährleisten. 
Grundsätzlich kann eine Organisation aus der Stadtgesellschaft sowohl Fördermittelempfängerin als 
auch Dienstleisterin im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sein. 
Für 2021 wurden für das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung im Referat für Strategische Steuerung - in 
Erwartung eines Ausweitungsbeschlusses - Sachmittel in Höhe von 800.000 € beantragt und in Höhe 
von 743.993 € genehmigt. 743.993 € - 800.000 € jeweils in 2021/2022 erscheinen nach heutigem 
Stand unter „Normalbedingungen“ zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben notwendig und 
auskömmlich, inklusive der Finanzierung der Förderung „Politische Partizipation“ und von voraus-
sichtlich zwei unterschiedlich ausgerichteten Rahmenverträgen zur Unterstützung von Einzelverfah-
ren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Bezüglich des Personalbedarfs und der damit verbundenen Kosten wird auf die Vorlage 1056/2020 
verwiesen“ 
 
 
V Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung 
Neben dem Büro ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiterer Erfolgsfaktor für die Förderung 
der Beteiligungskultur und die lernende Umsetzung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbe-
teiligung. 
Gemäß Ziffer 7 der Leitlinien (Anlage 1) ist der wesentliche Zweck des Beirats die beratende Beglei-
tung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, um so zu einer 
qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beizutragen. 
Die begleitende Auseinandersetzung und Beratung richtet sich im Kern auf 
 Beteiligungskonzepte und -verfahren, auf die die Leitlinien gemäß Ratsbeschluss bereits An-
wendung finden sollen, 
 Evaluationsergebnisse (Monitoring) zu den Beteiligungsverfahren und den damit zusammen-
hängenden Prozessen und Strukturen, 
 gegebenenfalls entstehenden Verbesserungs- beziehungsweise Fortschreibungsbedarf der 
Leitlinien. 
Außerdem reflektiert der Beirat begleitend das Förderprojekt „Politische Partizipation“ und gibt hierzu 
gegebenenfalls Empfehlungen. 
Die trialogische Zusammensetzung des Beirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesell-
schaft, Politik und Verwaltung soll fortgesetzt werden. Jede der drei Perspektiven soll künftig durch 8 
Personen im Beirat vertreten sein. Der Rat entsendet wie bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und

9 
Vertreter. Die drei weiteren Plätze werden für Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur 
Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern 
bestimmt. Der derzeitige Beirat setzt seine Arbeit bis zur Neukonstituierung nach der Kommunalwahl 
fort. Es wird eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die künftige Arbeitsweise des Gremiums sowie 
das Besetzungsverfahren für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtgesellschaft neu regelt. 
Durch ein verändertes Besetzungsverfahren soll die demografische Vielfalt Kölns im Beirat noch bes-
ser vertreten sein. 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt den Beirat als Geschäftsstelle.

10 
Anlagen 
Anlage 1:  Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2:  Organisation des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 3:  Systematik für Beteiligungsverfahren 
Anlage 4:  Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 5: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer: Evaluation 
„Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“, Management Summary. Stand 
28.02.2020

Mitteilung BV

3868 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 13.05.2020 
 1102/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 26.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 16.06.2020 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2020 
 
Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) 
einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra-
tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili-
gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro-
zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt.  
2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits-
beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der 
Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in dem Ausschuss für 
Umwelt und Grün (AUG) und der Bezirksvertretung Nippes getestet. 
Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der 
Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend 
angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). 
Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits-
beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern 
an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen. Zum einen sollen in 
den Pilotgremien (Ausschuss für Umwelt und Grün und Bezirksvertretung Nippes) die Systematische 
Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos fortgesetzt und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Be-
schlüsse als Standard und Routine fest institutionalisiert werden. Zum anderen wird für den nächsten 
Schritt (2021 bis Ende 2022) die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei 
weitere Bezirksvertretungen, Kalk und Lindenthal, sowie auf den Bereich Mobilität empfohlen. 
 
Weiterhin bietet die Verwaltung an, den Ansatz aus dem Ratsbeschluss zur Pilotphase fortzuführen,

2 
 
zusätzlich zu den Pilotgremien in weiteren Bereichen/Handlungsfeldern Beteiligungsverfahren gemäß 
der beschlossenen Qualitätsstandards durchzuführen.  
Folgende Bereiche führen daher nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte 
Beteiligungsverfahren nach den Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durch: 
• Jugend, 
• Sport, 
• Kultur, 
• Stadtplanung, 
• Umwelt und Klimaschutz 
Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen 
Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe-
teiligung in Köln hergestellt werden kann: 
 
 
Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
 Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung 
 
Ausführliche Erläuterungen zum beabsichtigten Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteili-
gung können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen. 
 
Anlagen 
Beschlussvorlage Rat (Vorlagennummer 1056/2020) 
Beschlussvorlage Bezirksvertretung Nippes (Vorlagennummer 1095/2020) 
Beschlussvorlage Bezirksvertretung Kalk (Vorlagennummer: 1099/2020) 
Beschlussvorlage Bezirksvertretung Lindenthal (Vorlagennummer: 1100/2020) 
 
Gez. Reker

Bechlussvorlage BV Nippes 1095/2020

23658 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1095/2020 
Freigabedatum 12.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt als bisheriges Pilotgremium, die Leitlinien für die Öffentlich-
keitsbeteiligung ab sofort umzusetzen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Dem Rat wird am 18.06.2020 eine inhaltsgleiche Vorlage mit folgendem Beschlusstext vorgelegt 
(Vorlagennummer: 1056/2020): 
1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1). 
2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
 ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), 
 ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Ver-
kehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist,  
 ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitäts-
thema als Beschlussgegenstand aufweisen.  
3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für Öf-
fentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltsplan finanzier-
ten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kostenübersicht 
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a der Vorlage 1056/2020). Es ist ein koopera-
tives Büro der Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise 
einem stadtgesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren be-
stimmt wird.  
4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch 
einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus 
Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. 
 
Den folgenden Bezirksvertretungen werden inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vor-
gelegt (BV 8 Kalk: 28.05.2020; BV 3 Lindenthal: 08.06.2020): 
 Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 
umzusetzen. (Vorlagennummer 1099/2020) 
 Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 
2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1100/2020) 
Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 1102/2020) werden parallel informiert: 
 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen):      15.06.2020 
 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld):       15.06.2020 
 Bezirksvertretung 9 (Mülheim):       15.06.2020 
 Bezirksvertretung 7 (Porz):        16.06.2020 
 
 Integrationsrat:         26.05.2020 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender:   16.06.2020  
 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (vorab Mitteilung per Mail): 03.12.2020

3 
Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) 
einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra-
tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili-
gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro-
zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt.  
Der inhaltliche Kern dieser Leitlinien ist (Anlagen 1 und 3): 
 Alle grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung werden um eine 
begründete Empfehlung oder Ablehnung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestal-
tung der Beteiligung ergänzt (Anlage 4). 
 Bürgerinnen und Bürger können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlich-
keitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und 
Zeit bestehen, auch geschehen.  
Dies ist beispielsweise für sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss für Umwelt 
und Grün (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2) sowie die Bezirksver-
tretung Nippes (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 9.1) das Entschei-
dungsrecht besitzen, möglich. 
 Das jeweils zuständige Gremium der Stadt entscheidet über das „Ob“ und gegebenenfalls 
auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit die Verfahren nicht anderweitig 
geregelt sind. 
 Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden dokumentiert und von den verantwortli-
chen Gremien als eine der Entscheidungsgrundlagen genutzt.  
 
Akteursbezogen ist dabei ein wichtiges Leitziel, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu 
schaffen und sogenannte “Stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planun-
gen und Entscheidungen beteiligen, jeweils zielgruppengerecht anzusprechen. 
 
 
I Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits-
beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der 
Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in zwei Gremien getes-
tet: 
 dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und 
 der Bezirksvertretung Nippes. 
Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der 
Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend 
angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). 
Alle Beteiligungsverfahren der Pilotphase wurden vom Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend 
reflektiert und vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer systema-
tisch evaluiert (Anlage 5). 
Das Ergebnis der Pilotphase ist insgesamt positiv. Das FÖV Speyer kommt zu folgender abschlie-
ßenden Gesamtbewertung: 
„Die Evaluationsergebnisse und deren Reflexion bestätigen, dass sich die Leitlinien und die darin 
gesetzten Qualitätsstandards, Strukturvorstellungen und Prozesse grundsätzlich bewähren. Auch 
die Verfahren zur Anregung, Entscheidung und Planung von Beteiligungsverfahren funktionieren: 
Sie sind systematisch, transparent und mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.“ (FÖV, Ma-
nagement Summary, S. 12, Ziffer 3 Abschließende Gesamtbewertung, Abs. 1). 
Als wesentliche Lernpunkte der Pilotphase werden die projektbezogene sowie die projektübergreifen-
de Information und Kommunikation deutlich ausgebaut. Dies ist wichtig, um das Aktivierungspotenzial 
für Beteiligungsverfahren zu erhöhen. Auch der Zugang zu sogenannten „Stillen Zielgruppen“ steht 
noch am Anfang. 
Im Ergebnis hat der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung die -

4 
dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau 
der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungs-
schritte empfohlen. Die Eckpunkte lauten: 
 Die Leitlinien, Entscheidungs- und Planungsverfahren sowie die entwickelten Beteiligungsfor-
mate haben sich in der vom Rat 2018 beschlossenen Pilotphase Systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung grundsätzlich bewährt und sollen schrittweise dauerhaft in allen Bereichen der 
Verwaltung umgesetzt werden. Dabei sollen sie jedoch weiterhin lernend reflektiert und fort-
entwickelt werden. 
 Die Ergebnisse und Bewertung der Pilotphase erlauben die Verstetigung der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung in den bisherigen Pilotbereichen und den Einstieg in einen Ausbau 
der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies entspricht einer in Stadtgesellschaft, Politik und Verwal-
tung weithin geteilten Erwartung.  
 Damit verbunden sollen sukzessive die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards zur Öffent-
lichkeitsbeteiligung auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ange-
wendet werden. 
 Mit dem Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Gremien und Handlungsfelder sol-
len auch weitere Beteiligungsformate entwickelt, getestet und als Transfergegenstände nach-
folgenden Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk 
gilt dabei dem chancengerechten Zugang zu Beteiligung.

5 
II Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Als zentrales Element der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits 2018 die Ziele und 
Qualitätsstandards (Kapitel II: Was sind unsere Ziele?) vom Rat der Stadt Köln (Vorlagennummer 
2306/2018) beschlossen.  
Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits-
beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern 
an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 1). 
 
III Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Mit dem empfohlenen Beschluss der Leitlinien wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln verbindlich 
aufgestellt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 Die Leitlinien sowie die Beteiligungsverfahren und Beteiligungsmethoden sollen weiterhin ler-
nend reflektiert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. 
 Die Geltung der Leitlinien und ihre Anwendung werden schrittweise ausgebaut. So können 
weitere Erfahrungen gesammelt und genutzt werden. Dies dient Qualität und Wirtschaftlichkeit 
gleichermaßen. 
Mit der Pilotphase wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch für die grundsätzlich in 
Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Bezirksvertretung Nippes und dem Aus-
schuss für Umwelt und Grün erfolgreich erprobt. 
Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Bereichen die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos 
fortzusetzen und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Beschlüsse als Standard und Routine 
fest zu institutionalisieren.  
Zusätzlich wird für den nächsten Schritt die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
auf zwei weitere Bezirksvertretungen empfohlen: 
 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Beide Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage und ihrer sozio-ökonomischen Rahmenbe-
dingungen vom Bezirk Nippes und sind daher für den Ausbau von Öffentlichkeitsbeteiligung und die 
dadurch generierten Erfahrungen gut geeignet. 
Die Umsetzung ist mit der Konstituierung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl voraus-
sichtlich ab Anfang 2021 möglich. 
Das Handlungsfeld Mobilität ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit 
von Köln. Es erfährt auch unter den Gesichtspunkten Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und 
Umwelt große Beachtung und erweckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher emp-
fiehlt die Verwaltung mit Unterstützung des Beirates, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf 
das Handlungsfeld Mobilität auszuweiten.  
Für die Praxis bedeutet dies vor allem: 
 Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal-
tung werden standardisiert und um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbe-
teiligung durchgeführt werden sollte (Anlage 4). 
 Grundlegend haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu 
den Beschlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium 
darüber informiert (Anlage 3). 
 Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gremium beschlossen ist, erstellt die Fachverwal-
tung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen 
und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom be-
schlussfassenden Gremium entschieden. 
 Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und bringt die Ergebnisse in den ab-
schließenden Beschlussvorschlag ein.

6 
Ein Ausbau Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat III Mobilität und Liegenschaften 
knüpft an eine Reihe vom Dezernat ohnehin geplanter Schritte an. Beispiele sind: 
 ExWoSt-Modellvorhaben „aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ (Vorlagennummer 
0251/2020) 
 Sustainable Urban Mobility Plan (inklusive auch repräsentativer Bürgerbefragung) 
 Neugestaltung der Anliegerinformation in Verbindung mit der Erhebung von Straßenausbau-
beiträgen 
In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2021 alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegen-
schaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, in das Verfahren der Sys-
tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Dies umfasst die Geschäftsbereiche folgender 
Fachämter: 
 Bauverwaltungsamt 
 Amt für Verkehrsmanagement 
 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. 
Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, 
dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung 
der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Ver-
kehrsausschuss entschieden werden.  
Grundsätzlich sollen auf alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobili-
tätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung angewen-
det werden. Nach jetzigem Stand soll diese zweite Stufe 2022 beginnen. Dies hängt jedoch maßgeb-
lich von den Erfahrungswerten - auch in Bezug auf den Ressourcen- und Organisationsaufwand - aus 
der ersten Stufe ab. 
Nach der Beauftragung durch den Rat benötigt das Dezernat III Mobilität und Liegenschaften eine -
durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützte - Vorbereitungszeit, um insbesondere durch 
eine vorherige Qualifizierung der Mitarbeitenden die Leitlinien in der notwendigen Qualität verlässlich 
umsetzen zu können. Der Umsetzungsstart ist daher für den 01.01.2021 vorgesehen. 
Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwendung. 
Bestandteil des Ratsbeschlusses zur Pilotphase war, dass zusätzlich zu den Pilotgremien in folgen-
den Bereichen/Handlungsfeldern jeweils mindestens ein Beteiligungsverfahren gemäß der beschlos-
senen Qualitätsstandards durchgeführt wird: Sport, Kultur, Stadtplanung, Verkehr. Dies diente neben 
einer weiteren Erfahrungsbasis auch der schrittweisen Heranführung breiter Teile der Verwaltung an 
die Leitziele für Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Die Verwaltung bietet an, diesen Ansatz fortzuführen und um die Felder Umwelt/Klima und Jugend zu 
erweitern, so dass die Bereiche  
• Jugend, 
• Sport, 
• Kultur, 
• Stadtplanung, 
• Umwelt und Klimaschutz 
nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den 
Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. 
Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren bis 
Ende 2022 - wie bereits in der Pilotphase – vollständig im Themen- und Dialogportal transparent ge-
macht, systematisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Beirat Öffent-
lichkeitsbeteiligung.

7 
Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen 
Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe-
teiligung in Köln hergestellt werden kann: 
 
Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
 Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung 
 
Der Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 erfordert weitere Beschlüsse des 
Rates und betroffener Bezirksvertretungen. Die Beschlüsse definieren weitere Handlungsfelder 
und/oder Gremien, die in die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden sollen - inklu-
sive der jeweils notwendigen Umsetzungsbedingungen. 
 
 
IV Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Erfolgsfaktor, damit die Ziele und Standards der Öffent-
lichkeitsbeteiligung umgesetzt und weiterentwickelt werden und der Ausbau gelingt.  
Dafür muss es dauerhaft folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen (Anlage 2): 
1. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ziele, Standards und Verfahren 
2. Projektübergreifende Information und Kommunikation 
3. Service: Beratung und Unterstützung  
4. Projektleitung im Einzelfall für Verfahren mit besonderer bereichsübergreifender Bedeutung 
und/oder zur Entwicklung innovativer Verfahren und Formate 
5. Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur 
Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen (Förde-
rung Beteiligungskultur, Schwerpunkt politische Partizipation) 
Im Hinblick auf die Organisationskultur ist ein durchgängig kooperatives Verständnis der Aufgaben-
wahrnehmung durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung nach innen und außen von höchster Be-
deutung. Dazu gehört auch, sich in besonderer Weise zu Transparenz und breiter Information, Kom-
munikation und Beteiligung auf Augenhöhe zu verpflichten.  
Strukturell soll das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperatives Büro aufgestellt werden. Es 
besteht aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil. 
Der städtische Teil ist im Referat für Strategische Steuerung angesiedelt, das unmittelbar der Ober-
bürgermeisterin unterstellt ist. Er ist für die Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt verantwortlich 
und gegenüber den städtischen Gremien und der Oberbürgermeisterin berichtspflichtig und wei-
sungsgebunden. Zu den städtischen Aufgaben gehören auch die Geschäftsführung sowie die Be-
richtspflicht gegenüber dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur dauerhaften Einrichtung des städti-
schen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die in Anlage 2 dargestellten Voraussetzun-
gen im Stellenplan zu schaffen. 
Der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wird über ein städtisches För-

8 
derprojekt finanziert. Schwerpunkt der Förderung soll die oben unter Ziffer 5 beschriebene projektun-
abhängige beziehungsweise projektübergreifende Förderung der Beteiligungskultur in Köln mit dem 
Schwerpunkt „Politische Partizipation“ sein. Zudem soll der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch in die konzeptionelle Ausrichtung neuer Beteiligungsverfahren 
einbezogen werden – insbesondere, wenn es um die Entwicklung innovativer, barrierearmer Formate 
und um die Ansprache und Aktivierung sogenannter „Stiller Zielgruppen“ in der Stadtgesellschaft 
geht. Insgesamt ist für das Förderprogramm ein Budget in Höhe von 60.000 €/Jahr netto geplant. Die 
Fördermittelempfängerin beziehungsweise der Fördermittelempfänger sollte bereits in der Stadtge-
sellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein. Die konstruktiv-
zielführende Zusammenarbeit beider Teile des kooperativen Büros soll durch eine Kooperationsver-
einbarung verlässlich ausgerichtet werden. 
Ergänzend wird das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens bis zu einer flächendeckenden 
Routine mit Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung externe Expertise und Beratung benötigen. 
Schwerpunkte sind zum einen die methodische sowie die stadtgesellschaftliche Entwicklung und Un-
terstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate sowie zum anderen der Auf- und Ausbau 
der grundständigen und der projektbezogenen Kommunikation. Es ist notwendig und zielführend, 
diese beiden Schwerpunkte externer Unterstützung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) 
ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Mittelfristig soll die Verwaltung flächendeckend über 
hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstan-
dards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewährleisten. 
Grundsätzlich kann eine Organisation aus der Stadtgesellschaft sowohl Fördermittelempfängerin als 
auch Dienstleisterin im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sein. 
Für 2021 wurden für das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung im Referat für Strategische Steuerung - in 
Erwartung eines Ausweitungsbeschlusses - Sachmittel in Höhe von 800.000 € beantragt und in Höhe 
von 743.993 € genehmigt. 743.993 € - 800.000 € jeweils in 2021/2022 erscheinen nach heutigem 
Stand unter „Normalbedingungen“ zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben notwendig und 
auskömmlich, inklusive der Finanzierung der Förderung „Politische Partizipation“ und von voraus-
sichtlich zwei unterschiedlich ausgerichteten Rahmenverträgen zur Unterstützung von Einzelverfah-
ren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Bezüglich des Personalbedarfs und der damit verbundenen Kosten wird auf die Vorlage 1056/2020 
verwiesen 
 
V Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung 
Neben dem Büro ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiterer Erfolgsfaktor für die Förderung 
der Beteiligungskultur und die lernende Umsetzung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbe-
teiligung. 
Gemäß Ziffer 7 der Leitlinien (Anlage 1) ist der wesentliche Zweck des Beirats die beratende Beglei-
tung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, um so zu einer 
qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beizutragen. 
Die begleitende Auseinandersetzung und Beratung richtet sich im Kern auf 
 Beteiligungskonzepte und -verfahren, auf die die Leitlinien gemäß Ratsbeschluss bereits An-
wendung finden sollen, 
 Evaluationsergebnisse (Monitoring) zu den Beteiligungsverfahren und den damit zusammen-
hängenden Prozessen und Strukturen, 
 gegebenenfalls entstehenden Verbesserungs- beziehungsweise Fortschreibungsbedarf der 
Leitlinien. 
Außerdem reflektiert der Beirat begleitend das Förderprojekt „Politische Partizipation“ und gibt hierzu 
gegebenenfalls Empfehlungen. 
Die trialogische Zusammensetzung des Beirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesell-
schaft, Politik und Verwaltung soll fortgesetzt werden. Jede der drei Perspektiven soll künftig durch 8 
Personen im Beirat vertreten sein. Der Rat entsendet wie bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und

9 
Vertreter. Die drei weiteren Plätze werden für Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur 
Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern 
bestimmt. Der derzeitige Beirat setzt seine Arbeit bis zur Neukonstituierung nach der Kommunalwahl 
fort. Es wird eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die künftige Arbeitsweise des Gremiums sowie 
das Besetzungsverfahren für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtgesellschaft neu regelt. 
Durch ein verändertes Besetzungsverfahren soll die demografische Vielfalt Kölns im Beirat noch bes-
ser vertreten sein. 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt den Beirat als Geschäftsstelle.

10 
Anlagen 
Anlage 1:  Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2:  Organisation des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 3:  Systematik für Beteiligungsverfahren 
Anlage 4:  Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 5: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer: Evaluation 
„Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“, Management Summary. Stand 
28.02.2020

Beschlussvorlage Rat 1056/2020

25628 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1056/2020 
Freigabedatum 
12.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 18. Juni 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1). 
 
2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
 ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), 
 ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Ver-
kehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist, 
 ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitäts-
thema als Beschlussgegenstand aufweisen.  
 
3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für 
Öffentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltplan finan-
zierten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kosten-
übersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a). Es ist ein kooperatives Büro der 
Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise einem stadt-
gesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren bestimmt wird. 
  
4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch 
einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus 
Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. 
 
 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Anlage 2a € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    s. Anl. 2a € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Anl. 2a € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Den folgenden Bezirksvertretungen werden inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vor-
gelegt (BV 8 Kalk: 28.05.2020; BV 5 Nippes: 04.06.2020; BV 3 Lindenthal: 08.06.2020): 
 Die Bezirksvertretung Nippes beschließt als bisheriges Pilotgremium, die Leitlinien für die Öf-
fentlichkeitsbeteiligung ab sofort umzusetzen. (Vorlagennummer 1095/2020) 
 Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 
umzusetzen. (Vorlagennummer 1099/2020) 
 Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 
2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1100/2020) 
Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 1102/2020) werden parallel informiert: 
 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen):      15.06.2020 
 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld):       15.06.2020 
 Bezirksvertretung 9 (Mülheim):       15.06.2020 
 Bezirksvertretung 7 (Porz):        16.06.2020

3 
 Integrationsrat:         26.05.2020 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender:   16.06.2020  
 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (vorab Mitteilung per Mail): 03.12.2020 
 
Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) 
einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra-
tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili-
gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro-
zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt.  
Der inhaltliche Kern dieser Leitlinien ist (Anlagen 1 und 3): 
 Alle grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung werden um eine 
begründete Empfehlung oder Ablehnung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestal-
tung der Beteiligung ergänzt (Anlage 4). 
 Bürgerinnen und Bürger können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlich-
keitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und 
Zeit bestehen, auch geschehen.  
Dies ist beispielsweise für sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss für Umwelt 
und Grün (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2) sowie die Bezirksver-
tretung Nippes (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 9.1) das Entschei-
dungsrecht besitzen, möglich. 
 Das jeweils zuständige Gremium der Stadt entscheidet über das „Ob“ und gegebenenfalls 
auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit die Verfahren nicht anderweitig 
geregelt sind. 
 Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden dokumentiert und von den verantwortli-
chen Gremien als eine der Entscheidungsgrundlagen genutzt.  
 
Akteursbezogen ist dabei ein wichtiges Leitziel, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu 
schaffen und sogenannte “Stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planun-
gen und Entscheidungen beteiligen, jeweils zielgruppengerecht anzusprechen.

4 
I Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits-
beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der 
Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in zwei Gremien getes-
tet: 
 dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und 
 der Bezirksvertretung Nippes. 
Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der 
Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend 
angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). 
Alle Beteiligungsverfahren der Pilotphase wurden vom Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend 
reflektiert und vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer systema-
tisch evaluiert (Anlage 5). 
Das Ergebnis der Pilotphase ist insgesamt positiv. Das FÖV Speyer kommt zu folgender abschlie-
ßenden Gesamtbewertung: 
„Die Evaluationsergebnisse und deren Reflexion bestätigen, dass sich die Leitlinien und die darin 
gesetzten Qualitätsstandards, Strukturvorstellungen und Prozesse grundsätzlich bewähren. Auch 
die Verfahren zur Anregung, Entscheidung und Planung von Beteiligungsverfahren funktionieren: 
Sie sind systematisch, transparent und mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.“ (FÖV, Ma-
nagement Summary, S. 12, Ziffer 3 Abschließende Gesamtbewertung, Abs. 1). 
Als wesentliche Lernpunkte der Pilotphase werden die projektbezogene sowie die projektübergreifen-
de Information und Kommunikation deutlich ausgebaut. Dies ist wichtig, um das Aktivierungspotenzial 
für Beteiligungsverfahren zu erhöhen. Auch der Zugang zu sogenannten „Stillen Zielgruppen“ steht 
noch am Anfang. 
Im Ergebnis hat der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung die - 
dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau 
der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungs-
schritte empfohlen. Die Eckpunkte lauten: 
 Die Leitlinien, Entscheidungs- und Planungsverfahren sowie die entwickelten Beteiligungsfor-
mate haben sich in der vom Rat 2018 beschlossenen Pilotphase Systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung grundsätzlich bewährt und sollen schrittweise dauerhaft in allen Bereichen der 
Verwaltung umgesetzt werden. Dabei sollen sie jedoch weiterhin lernend reflektiert und fort-
entwickelt werden. 
 Die Ergebnisse und Bewertung der Pilotphase erlauben die Verstetigung der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung in den bisherigen Pilotbereichen und den Einstieg in einen Ausbau 
der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies entspricht einer in Stadtgesellschaft, Politik und Verwal-
tung weithin geteilten Erwartung.  
 Damit verbunden sollen sukzessive die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards zur Öffent-
lichkeitsbeteiligung auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ange-
wendet werden. 
 Mit dem Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Gremien und Handlungsfelder sol-
len auch weitere Beteiligungsformate entwickelt, getestet und als Transfergegenstände nach-
folgenden Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk 
gilt dabei dem chancengerechten Zugang zu Beteiligung.

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II Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Als zentrales Element der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits 2018 die Ziele und 
Qualitätsstandards (Kapitel II: Was sind unsere Ziele?) vom Rat der Stadt Köln (Vorlagennummer 
2306/2018) beschlossen.  
Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits-
beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern 
an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 1). 
 
III Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Mit dem empfohlenen Beschluss der Leitlinien wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln verbindlich 
aufgestellt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 Die Leitlinien sowie die Beteiligungsverfahren und Beteiligungsmethoden sollen weiterhin ler-
nend reflektiert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. 
 Die Geltung der Leitlinien und ihre Anwendung werden schrittweise ausgebaut. So können 
weitere Erfahrungen gesammelt und genutzt werden. Dies dient Qualität und Wirtschaftlichkeit 
gleichermaßen. 
Mit der Pilotphase wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch für die grundsätzlich in 
Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Bezirksvertretung Nippes und dem Aus-
schuss für Umwelt und Grün erfolgreich erprobt. 
Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Bereichen die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos 
fortzusetzen und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Beschlüsse als Standard und Routine 
fest zu institutionalisieren.  
Zusätzlich wird für den nächsten Schritt die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
auf zwei weitere Bezirksvertretungen empfohlen: 
 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Beide Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage und ihrer sozio-ökonomischen Rahmenbe-
dingungen vom Bezirk Nippes und sind daher für den Ausbau von Öffentlichkeitsbeteiligung und die 
dadurch generierten Erfahrungen gut geeignet. 
Die Umsetzung ist mit der Konstituierung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl voraus-
sichtlich ab Anfang 2021 möglich. 
Das Handlungsfeld Mobilität ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit 
von Köln. Es erfährt auch unter den Gesichtspunkten Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und 
Umwelt große Beachtung und erweckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher emp-
fiehlt die Verwaltung mit Unterstützung des Beirates, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf 
das Handlungsfeld Mobilität auszuweiten.  
Für die Praxis bedeutet dies vor allem: 
 Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal-
tung werden standardisiert und um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbe-
teiligung durchgeführt werden sollte (Anlage 4). 
 Grundlegend haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu 
den Beschlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium 
darüber informiert (Anlage 3). 
 Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gremium beschlossen ist, erstellt die Fachverwal-
tung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen 
und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom be-
schlussfassenden Gremium entschieden. 
 Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und bringt die Ergebnisse in den ab-
schließenden Beschlussvorschlag ein.

6 
Ein Ausbau Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat III Mobilität und Liegenschaften 
knüpft an eine Reihe vom Dezernat ohnehin geplanter Schritte an. Beispiele sind: 
 ExWoSt-Modellvorhaben „aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ (Vorlagennummer 
0251/2020) 
 Sustainable Urban Mobility Plan (inklusive auch repräsentativer Bürgerbefragung) 
 Neugestaltung der Anliegerinformation in Verbindung mit der Erhebung von Straßenausbau-
beiträgen 
In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2021 alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegen-
schaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, in das Verfahren der Sys-
tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Dies umfasst die Geschäftsbereiche folgender 
Fachämter: 
 Bauverwaltungsamt 
 Amt für Verkehrsmanagement 
 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. 
Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, 
dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung 
der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Ver-
kehrsausschuss entschieden werden.  
Grundsätzlich sollen auf alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobili-
tätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung angewen-
det werden. Nach jetzigem Stand soll diese zweite Stufe 2022 beginnen. Dies hängt jedoch maßgeb-
lich von den Erfahrungswerten – auch in Bezug auf den Ressourcen- und Organisationsaufwand - 
aus der ersten Stufe ab. 
Nach der Beauftragung durch den Rat benötigt das Dezernat III Mobilität und Liegenschaften eine -
durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützte - Vorbereitungszeit, um insbesondere durch 
eine vorherige Qualifizierung der Mitarbeitenden die Leitlinien in der notwendigen Qualität verlässlich 
umsetzen zu können. Der Umsetzungsstart ist daher für den 01.01.2021 vorgesehen. 
Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwendung. 
Bestandteil des Ratsbeschlusses zur Pilotphase war, dass zusätzlich zu den Pilotgremien in folgen-
den Bereichen/Handlungsfeldern jeweils mindestens ein Beteiligungsverfahren gemäß der beschlos-
senen Qualitätsstandards durchgeführt wird: Sport, Kultur, Stadtplanung, Verkehr. Dies diente neben 
einer weiteren Erfahrungsbasis auch der schrittweisen Heranführung breiter Teile der Verwaltung an 
die Leitziele für Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Die Verwaltung bietet an, diesen Ansatz fortzuführen und um die Felder Umwelt/Klima und Jugend zu 
erweitern, so dass die Bereiche  
• Jugend, 
• Sport, 
• Kultur, 
• Stadtplanung, 
• Umwelt und Klimaschutz 
nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den 
Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. 
Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren bis 
Ende 2022 - wie bereits in der Pilotphase – vollständig im Themen- und Dialogportal transparent ge-
macht, systematisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Beirat Öffent-
lichkeitsbeteiligung.

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Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen 
Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe-
teiligung in Köln hergestellt werden kann: 
 
Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
 Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung 
 
Der Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 erfordert weitere Beschlüsse des 
Rates und betroffener Bezirksvertretungen. Die Beschlüsse definieren weitere Handlungsfelder 
und/oder Gremien, die in die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden sollen - inklu-
sive der jeweils notwendigen Umsetzungsbedingungen. 
 
 
IV Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Erfolgsfaktor, damit die Ziele und Standards der Öffent-
lichkeitsbeteiligung umgesetzt und weiterentwickelt werden und der Ausbau gelingt.  
Dafür muss es dauerhaft folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen (Anlage 2): 
1. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ziele, Standards und Verfahren 
2. Projektübergreifende Information und Kommunikation 
3. Service: Beratung und Unterstützung  
4. Projektleitung im Einzelfall für Verfahren mit besonderer bereichsübergreifender Bedeutung 
und/oder zur Entwicklung innovativer Verfahren und Formate 
5. Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur 
Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen (Förde-
rung Beteiligungskultur, Schwerpunkt politische Partizipation) 
Im Hinblick auf die Organisationskultur ist ein durchgängig kooperatives Verständnis der Aufgaben-
wahrnehmung durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung nach innen und außen von höchster Be-
deutung. Dazu gehört auch, sich in besonderer Weise zu Transparenz und breiter Information, Kom-
munikation und Beteiligung auf Augenhöhe zu verpflichten.  
Strukturell soll das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperatives Büro aufgestellt werden. Es 
besteht aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil. 
Der städtische Teil ist im Referat für Strategische Steuerung angesiedelt, das unmittelbar der Ober-
bürgermeisterin unterstellt ist. Er ist für die Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt verantwortlich 
und gegenüber den städtischen Gremien und der Oberbürgermeisterin berichtspflichtig und wei-
sungsgebunden. Zu den städtischen Aufgaben gehören auch die Geschäftsführung sowie die Be-
richtspflicht gegenüber dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur dauerhaften Einrichtung des städti-
schen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die in Anlage 2 dargestellten Voraussetzun-
gen im Stellenplan zu schaffen. 
Der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wird über ein städtisches För-

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derprojekt finanziert. Schwerpunkt der Förderung soll die oben unter Ziffer 5 beschriebene projektun-
abhängige beziehungsweise projektübergreifende Förderung der Beteiligungskultur in Köln mit dem 
Schwerpunkt „Politische Partizipation“ sein. Zudem soll der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch in die konzeptionelle Ausrichtung neuer Beteiligungsverfahren 
einbezogen werden – insbesondere, wenn es um die Entwicklung innovativer, barrierearmer Formate 
und um die Ansprache und Aktivierung sogenannter „Stiller Zielgruppen“ in der Stadtgesellschaft 
geht. Insgesamt ist für das Förderprogramm ein Budget in Höhe von 60.000 €/Jahr netto geplant. Die 
Fördermittelempfängerin beziehungsweise der Fördermittelempfänger sollte bereits in der Stadtge-
sellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein. Die konstruktiv-
zielführende Zusammenarbeit beider Teile des kooperativen Büros soll durch eine Kooperationsver-
einbarung verlässlich ausgerichtet werden. 
Ergänzend wird das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens bis zu einer flächendeckenden 
Routine mit Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung externe Expertise und Beratung benötigen. 
Schwerpunkte sind zum einen die methodische sowie die stadtgesellschaftliche Entwicklung und Un-
terstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate sowie zum anderen der Auf- und Ausbau 
der grundständigen und der projektbezogenen Kommunikation. Es ist notwendig und zielführend, 
diese beiden Schwerpunkte externer Unterstützung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) 
ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Mittelfristig soll die Verwaltung flächendeckend über 
hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstan-
dards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewährleisten. 
Grundsätzlich kann eine Organisation aus der Stadtgesellschaft sowohl Fördermittelempfängerin als 
auch Dienstleisterin im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sein. 
 
 
V Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung 
Neben dem Büro ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiterer Erfolgsfaktor für die Förderung 
der Beteiligungskultur und die lernende Umsetzung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbe-
teiligung. 
Gemäß Ziffer 7 der Leitlinien (Anlage 1) ist der wesentliche Zweck des Beirats die beratende Beglei-
tung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, um so zu einer 
qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beizutragen. 
Die begleitende Auseinandersetzung und Beratung richtet sich im Kern auf 
 Beteiligungskonzepte und -verfahren, auf die die Leitlinien gemäß Ratsbeschluss bereits An-
wendung finden sollen, 
 Evaluationsergebnisse (Monitoring) zu den Beteiligungsverfahren und den damit zusammen-
hängenden Prozessen und Strukturen, 
 gegebenenfalls entstehenden Verbesserungs- beziehungsweise Fortschreibungsbedarf der 
Leitlinien. 
Außerdem reflektiert der Beirat begleitend das Förderprojekt „Politische Partizipation“ und gibt hierzu 
gegebenenfalls Empfehlungen. 
Die trialogische Zusammensetzung des Beirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesell-
schaft, Politik und Verwaltung soll fortgesetzt werden. Jede der drei Perspektiven soll künftig durch 8 
Personen im Beirat vertreten sein. Der Rat entsendet wie bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und 
Vertreter. Die drei weiteren Plätze werden für Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur 
Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern 
bestimmt. Der derzeitige Beirat setzt seine Arbeit bis zur Neukonstituierung nach der Kommunalwahl 
fort. Es wird eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die künftige Arbeitsweise des Gremiums sowie 
das Besetzungsverfahren für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtgesellschaft neu regelt. 
Durch ein verändertes Besetzungsverfahren soll die demografische Vielfalt Kölns im Beirat noch bes-
ser vertreten sein. 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt den Beirat als Geschäftsstelle.

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VI Finanzierung 
 
Die zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen benötigten  Aufwandsermächtigungen in Höhe 
von insgesamt 3.957.985 € stehen für die Jahre 2020 und 2021 im Teilergebnisplan 0101 - Politische 
Gremien und Verwaltungsführung in den Teilplanzeilen 11 - Personalaufwendungen, 13 - Aufwen-
dungen für Sach - und Dienstleistungen und 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in den Hau s-
haltsjahren 2020 – 2021 bereit (Jahr 2020 = 899.400 €, Jahr 2021 = 1.152.293 €).  
Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 verbleiben im Vergleich zur aktuellen Mittelfristplanung in den 
Personalkosten Mehraufwände in Höhe von 146.400 Euro pro Jahr. 
Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann z u-
gewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan 0101 - Politische Gremien und 
Verwaltungsführung in der Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen vorsehen. 
 
Die Berechnung der Personalkostenveränderungen im Vergleich zu der Vorlage 2306/2018 (Pilotpha-
se mit begleitender Evaluation) sind in der Anlage 2 erläutert. 
Zur besseren Veranschaulichung der haushaltsmäßigen Auswirkungen im Detail wird auf die Koste n-
übersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a verwiesen.  
 
Die Umsetzung der Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona -Krise wird durch das R e-
ferat für Strategische Steuerung (OB/2) berücksichtigt. Der Aufgabenschwerpunkt ist formal der „S i-
cherung bestehender Strukturen“ zuzurechnen. Wegen der Besonderheiten im Auftrag und in der 
Umsetzung wird festgestellt, dass die Fortsetzung und Ausweitung der Systematischen Öffentlic h-
keitsbeteiligung unverändert fortgeführt werden muss. Im Jahr 2020 wird aus den angemeldeten Mi t-
teln ein Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in Höhe insgesamt von 254.900 € geleistet.

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Anlagen 
Anlage 1:  Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2:  Organisation des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2a: Kostenübersicht Ausbau Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3:  Systematik für Beteiligungsverfahren 
Anlage 4:  Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 5: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer: Evaluation 
„Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“, Management Summary. Stand 
28.02.2020

Beratungsverlauf (10)

26.05.2020 Integrationsrat
TOP 5.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1102/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
31.08.2020
Erstellt
08.04.2020 15:04