V/0186/2018
Mobilfunkanlagen in Münster,
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1
169 Zeichen
&M &M &M &M &M &M &M &M&M &M &M &M &M &M &M &M &M &M &M &M &M &M &M &M&M &M &M &M &M&M &M &M &M &M&M &M&M &M &M &M&M &M &M Legende &M Mobilfunkanlagenänderungen BV-Mitte
Anlage 2
911 Zeichen
Anlage 2: Liste der Mobilfunksendeanlagen Nr. Straße HsNr 1 Aegidiistraße 42 2 Aegidiistraße 1 3 Albersloher Weg 28 4 Alter Steinweg 11 5 Am Hawerkamp 31 6 Annette-Allee 7 7 Annette-Allee 1 8 Berliner Platz 37 9 Bismarckallee 5 10 Bismarckallee 47 11 Bremer Platz 18 12 Breul 20 13 Bült 2 14 Georgskommende 35 15 Hammer Straße 69 16 Hansaring 36 17 Heerdestraße 14 18 Hötteweg 9-11 19 Klemensstraße 10 20 Lotharingerstraße 30 21 Lotharingerstraße 8/20 22 Lotharingerstraße 17 23 Ludgeristraße 68 24 Mauritzstraße 4-8 25 Melchersstraße 81 26 Münzstraße 27 27 Münzstraße 1a 28 Neubrückenstraße 1a 29 Neubrückenstraße 63 30 Prinzipalmarkt 5 31 Salzstraße 10 32 Salzstraße 28 33 Schloßgarten 4 34 Schlossplatz 41 35 Spiekerhof 15 36 Spiekerhof 2 37 Staufenstraße 38 38 Studtstraße 64 39 Urbanstraße 8 40 Verspoel 15 41 Wermelingstraße 50 42 Wolbecker Straße 90
Anlage 3
54 Zeichen
Anlage 3: Beispielbilder für Montage einer Sendeanlage
Anlage A
1280 Zeichen
Anlage A zur V/0186/2018 Kurzüberblick Die Berichtsvorlage stellt neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtge- biet Münster- Mitte dar. Es geht um die Errichtung von mehreren sogenannten Small Cells durch die Deutsche Telekom. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Berichtsvorlage ist die Information der Politik und der Öffentlichkeit über Neuerungen im Mobilfunknetz. Finanzierung Produktgruppe: 14.01.03 Übergreifender Umweltschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Eine Beteiligung der Bezirksvertretungen im Rahmen des §7a der 26. BImSchV ist durch die Poli- tik vorgegeben. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In der Berichtsvorlage werden keine Aussagen zu Querschnittsthemen getroffen.
Berichtsvorlage
4020 Zeichen
V/0186/2018
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Mobilfunkanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Mitte
Beratungsfolge
17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwill i-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksende anlagen infor-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Mit der Novellierung der 26. BImSchV wurde die Leistung, ab wann eine Mobilfunkanlage für die
kommunale Abstimmung relevant ist, von 10 W EIRP (äquivalenten isotrope Strahlungsleistung)
auf 100 mW EIRP verringert. Hierdurch sollen auch kleine Sendeanlagen mit weniger Relevanz
für die Umgebung mit der Kommune abgestimmt werden, obwohl Sie keine Standortgenehm i-
gung der Bundesnetzagentur benötigen.
Bis jetzt wurden ähnliche Anlagen zur Versorgung von Gebäuden, wie beispielsweise der Halle
Münsterland, eingesetzt. In Zukunft sollen diese aber auch als Small Cells im gesamten Stadtbe-
reich eingesetzt werden. Hauptsächlich sollen hiermit Bereiche versorgt werden in denen sich
viele Menschen bewegen und die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichend sind. Wie solche
Small Cells aussehen können stellen die Fotomontagen in Anhang 3 dar. Zur besseren Wah r-
nehmung wurden die Anlagen hier stark überzeichnet und an mehreren Beispielorten dargestellt.
Nach § 7a der 26. BImSchV müssen auch diese Anlagen den Kommunen zu Abstimmung mitg e-
teilt werden. Für die Beurteilung der elektromagnetischen Felder liegt eine Studie der Techn i-
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (20. Januar 2016 )
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0186/2018
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
23.03.2018
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0186/2018
schen Hochschule Deggendorf vor. Hiernach sind bei diesen Anlagen die Immissionen in einer
Größenordnung, dass die o.g. Schweizer Anlagenwerte schon ab einem Abstand von 5 m sicher
eingehalten werden. Im Nahbereich von den o.g. sensiblen Einrichtungen ist daher darauf zu
achten, dass der Hauptstrahl der kleinen Anlagen nicht auf die sensible Einrichtung gerichtet ist.
Die Firma Deutsche Telekom möchte im Stadtbezirk Münster-Mitte an mehreren Standorten (sie-
he Anlage 1 und 2) Small Cell Anlagen errichten. Hierdurch soll unter anderem eine bessere Ver-
sorgung während des Katholikentages erreicht werden. Die Prüfung der Standorte hat ergeben,
dass keine Überschreitung der „Schweizer Anlagenwerte“ an sensiblen Einrichtungen zu erwa r-
ten ist. Von Seiten der Stadt Münster bestehe n daher keine Bedenken hinsichtlich der Errichtung
dieser Sendeanlage. Fragestellungen bezüglich der betroffenen Satzungen werden im Rahmen
eines Zulassungsverfahrens noch geklärt.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen
Anlage 2: Liste der Mobilfunksendeanlagen
Anlage 3: Beispielbilder für Montage einer Sendeanlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (33)
- Aegidiistraße 42
- Annette-Allee 7
- Bismarckallee 5
- Hammer Straße 69
- Heerdestraße 14
- Klemensstraße 10
- Lotharingerstraße 30
- Ludgeristraße 68
- Mauritzstraße 4
- Melchersstraße 81
- Münzstraße 27
- Neubrückenstraße 1a
- Salzstraße 10
- Staufenstraße 38
- Studtstraße 64
- Urbanstraße 8
- Wermelingstraße 50
- Albersloher Weg 28
- Alter Steinweg 11
- Berliner Platz 37
- Bremer Platz 18
- Hansaring 36
- Hötteweg 9
- Schlossplatz 41
- Am Hawerkamp 31
- Wolbecker Straße 90v
- Georgskommende 35
- Prinzipalmarkt 5
- Schlossgarten 4
- Spiekerhof 15
- Verspoel 15
- Breul 20
- Bült 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0186/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37