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V/0186/2018

Mobilfunkanlagen in Münster,

Vorlagen 23.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 17.04.2018, TOP 5.3

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1

169 Zeichen

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Legende
&M Mobilfunkanlagenänderungen BV-Mitte

Anlage 2

911 Zeichen

Anlage 2: Liste der Mobilfunksendeanlagen 
 
Nr. Straße HsNr 
1 Aegidiistraße 42 
2 Aegidiistraße 1 
3 Albersloher Weg  28 
4 Alter Steinweg 11 
5 Am Hawerkamp 31 
6 Annette-Allee 7 
7 Annette-Allee  1  
8 Berliner Platz 37 
9 Bismarckallee  5 
10 Bismarckallee  47 
11 Bremer Platz 18 
12 Breul  20 
13 Bült 2 
14 Georgskommende 35 
15 Hammer Straße 69 
16 Hansaring 36 
17 Heerdestraße 14 
18 Hötteweg 9-11 
19 Klemensstraße 10 
20 Lotharingerstraße 30 
21 Lotharingerstraße 8/20 
22 Lotharingerstraße 17 
23 Ludgeristraße  68 
24 Mauritzstraße 4-8 
25 Melchersstraße  81 
26 Münzstraße 27 
27 Münzstraße 1a 
28 Neubrückenstraße 1a 
29 Neubrückenstraße 63 
30 Prinzipalmarkt 5 
31 Salzstraße 10 
32 Salzstraße 28 
33 Schloßgarten 4 
34 Schlossplatz 41 
35 Spiekerhof 15 
36 Spiekerhof 2 
37 Staufenstraße 38 
38 Studtstraße 64 
39 Urbanstraße 8 
40 Verspoel  15 
41 Wermelingstraße  50 
42 Wolbecker Straße 90

Anlage 3

54 Zeichen

Anlage 3: Beispielbilder für Montage einer Sendeanlage

Anlage A

1280 Zeichen

Anlage A zur V/0186/2018 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage stellt neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtge-
biet Münster- Mitte dar. Es geht um die Errichtung von mehreren sogenannten Small Cells durch 
die Deutsche Telekom. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Berichtsvorlage ist die Information der Politik und der Öffentlichkeit über Neuerungen im 
Mobilfunknetz. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 14.01.03 Übergreifender Umweltschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Eine Beteiligung der Bezirksvertretungen im Rahmen des §7a der 26. BImSchV ist durch die Poli-
tik vorgegeben. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
In der Berichtsvorlage werden keine Aussagen zu Querschnittsthemen getroffen.

Berichtsvorlage

4020 Zeichen

V/0186/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunkanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwill i-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksende anlagen infor-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Mit der Novellierung der 26. BImSchV wurde die Leistung, ab wann eine Mobilfunkanlage für die 
kommunale Abstimmung relevant ist, von 10 W EIRP (äquivalenten isotrope Strahlungsleistung) 
auf 100 mW EIRP verringert. Hierdurch sollen auch kleine Sendeanlagen mit weniger Relevanz 
für die Umgebung mit der Kommune abgestimmt werden, obwohl Sie keine Standortgenehm i-
gung der Bundesnetzagentur benötigen. 
 
Bis jetzt wurden ähnliche Anlagen zur Versorgung von Gebäuden, wie beispielsweise der Halle 
Münsterland, eingesetzt. In Zukunft sollen diese aber auch als Small Cells im gesamten Stadtbe-
reich eingesetzt werden. Hauptsächlich sollen  hiermit Bereiche versorgt werden in denen sich 
viele Menschen bewegen und die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichend sind. Wie solche 
Small Cells aussehen können stellen die Fotomontagen in Anhang 3 dar. Zur besseren Wah r-
nehmung wurden die Anlagen hier stark überzeichnet und an mehreren Beispielorten dargestellt. 
 
Nach § 7a der 26. BImSchV müssen auch diese Anlagen den Kommunen zu Abstimmung mitg e-
teilt werden. Für die Beurteilung der elektromagnetischen Felder liegt eine Studie der Techn i-
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (20. Januar 2016 ) 
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0186/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.03.2018 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0186/2018 
 
schen Hochschule Deggendorf vor. Hiernach sind bei diesen Anlagen die Immissionen in einer 
Größenordnung, dass die o.g. Schweizer Anlagenwerte schon ab einem Abstand von 5 m sicher 
eingehalten werden. Im Nahbereich von den o.g. sensiblen Einrichtungen ist daher darauf zu  
achten, dass der Hauptstrahl der kleinen Anlagen nicht auf die sensible Einrichtung gerichtet ist. 
 
Die Firma Deutsche Telekom möchte im Stadtbezirk Münster-Mitte an mehreren Standorten (sie-
he Anlage 1 und 2) Small Cell Anlagen errichten. Hierdurch soll unter anderem eine bessere Ver-
sorgung während des Katholikentages erreicht werden. Die Prüfung der Standorte hat ergeben, 
dass keine Überschreitung der „Schweizer Anlagenwerte“ an sensiblen Einrichtungen zu erwa r-
ten ist. Von Seiten der Stadt Münster bestehe n daher keine Bedenken hinsichtlich der Errichtung 
dieser Sendeanlage. Fragestellungen bezüglich der betroffenen Satzungen werden im Rahmen 
eines Zulassungsverfahrens noch geklärt. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen 
Anlage 2: Liste der Mobilfunksendeanlagen 
Anlage 3: Beispielbilder für Montage einer Sendeanlage

Beratungsverlauf (1)

17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (33)

  • Aegidiistraße 42
  • Annette-Allee 7
  • Bismarckallee 5
  • Hammer Straße 69
  • Heerdestraße 14
  • Klemensstraße 10
  • Lotharingerstraße 30
  • Ludgeristraße 68
  • Mauritzstraße 4
  • Melchersstraße 81
  • Münzstraße 27
  • Neubrückenstraße 1a
  • Salzstraße 10
  • Staufenstraße 38
  • Studtstraße 64
  • Urbanstraße 8
  • Wermelingstraße 50
  • Albersloher Weg 28
  • Alter Steinweg 11
  • Berliner Platz 37
  • Bremer Platz 18
  • Hansaring 36
  • Hötteweg 9
  • Schlossplatz 41
  • Am Hawerkamp 31
  • Wolbecker Straße 90v
  • Georgskommende 35
  • Prinzipalmarkt 5
  • Schlossgarten 4
  • Spiekerhof 15
  • Verspoel 15
  • Breul 20
  • Bült 2

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Details

Aktenzeichen
V/0186/2018
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37