Mandari Insight

3935/2022

Kalkberg - künftige Pläne für Kosten

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 28.11.2022, TOP 7.1.10

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2964 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 3935/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 
 
Kalkberg - künftige Pläne für Kosten 
Zur Anfrage AN/1179/2022 des Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD-Fraktion) nimmt die 
Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Frage 1:  
Bis zu welchem Jahr sind die vertraglichen Bindungen und Vereinbarungen mit Firmen, Dienstleistern 
und Geldgebern von der Stadt Köln zu erbringen? (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rubriken der 
Kostenübersicht) 
 
Zu Frage 1:  
Die Verträge mit Firmen und Fachplaner*innen des Bauprojektes wurden mit dem im Ratsbeschluss 
auferlegten Baustopp angehalten. Firmen und Fachplaner*innen, die ihre vertraglich vereinbarten Leis-
tungen abschließend erbracht hatten, wurden abgerechnet.  
Lediglich Firmen, die vorgefertigte Elemente nach dem Baustopp nicht mehr eingebaut haben, wie z. B. 
Zaun und Tore, sind über Nachträge vertraglich bis auf weiteres gebunden.  
Zur Sicherung der Bausubstanz werden lediglich notwendige Maßnahmen durchgeführt, diese sind:  
- Wetterschutzeinhausung 
- notwendige Wartungen z. B. für Heizung, Schornstein, Rohr- und Kanalreinigung, Sanitäranlagen 
etc. 
- Einlagerung der Hangartore 
- Objektschutz 
- Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht 
 
 
Frage 2:  
Welchen materiellen, finanziellen und sonstige wirtschaftlichen Nutzen, will die Stadt durch den Kalkberg 
mit dem Besitz von Land und Immobilie künftig generieren? 
 
Zu Frage 2:  
Derzeit ist die Nutzungsfrage noch in verwaltungsinterner Klärung. 
 
 
Frage 3:  
In welchem Umfang ist die Stadt Köln verpflichtet den Kalkberg im Besitz der Stadt zu belassen? 
 
Zu Frage 3:  
Die Stadt Köln ist in ihrer Funktion als Umweltschutzbehörde für die Überwachung aller städtischen De-
ponien zuständig. Hieraus ergeben sich jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich keine Be-
schränkungen hinsichtlich der Verfügungsberechtigung über das Grundstück.

2 
 
 
Frage 4:  
Welches Gremium würde die mögliche Nutzung oder Veräußerung beschließen? 
 
Zu Frage 4:  
Dies würde von den Gremien entsprechend der dann gültigen Fassung der Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln beschlossen werden. 
 
 
Frage 5:  
Gibt es regelmäßige Begehungen, bei denen auch ein Ortstermin mit den Vertreter*innen der BV 9 mög-
lich gemacht werden könnte? Inwieweit ist die BV 9 autorisiert Einfluss zu nehmen? Welche anderen 
Zuständigkeiten gibt es?  
 
Zu Frage 5:  
Regelmäßige Begehungen finden nicht statt, da es sich um eine Baustelle handelt. Am 22.10.2022 fand 
auf dem Gelände des Kalkberges ein Workshop zu einer möglichen alternativen Nutzung statt. An die-
sem nahmen Vertreter*innen der Verwaltung und der „Bürgerinitiative Kalkberg“ teil. 
Die Zuständigkeiten und Beteiligungsrechte der Bezirksvertretungen sind in der jeweils gültigen Fassung 
der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln geregelt.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3935/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.11.2022
Erstellt
17.11.2022 16:22