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Kalkberg - künftige Pläne für Kosten

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3935/2022 vom 28.11.2022

Stand: Am 28.11.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 3935/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Kalkberg - künftige Pläne für Kosten Zur Anfrage AN/1179/2022 des Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD-Fraktion) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Bis zu welchem Jahr sind die vertraglichen Bindungen und Vereinbarungen mit Firmen, Dienstleistern und Geldgebern von der Stadt Köln zu erbringen? (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rubriken der Kostenübersicht) Zu Frage 1: Die Verträge mit Firmen und Fachplaner*innen des Bauprojektes wurden mit dem im Ratsbeschluss auferlegten Baustopp angehalten. Firmen und Fachplaner*innen, die ihre vertraglich vereinbarten Leis- tungen abschließend erbracht hatten, wurden abgerechnet. Lediglich Firmen, die vorgefertigte Elemente nach dem Baustopp nicht mehr eingebaut haben, wie z. B. Zaun und Tore, sind über Nachträge vertraglich bis auf weiteres gebunden. Zur Sicherung der Bausubstanz werden lediglich notwendige Maßnahmen durchgeführt, diese sind: - Wetterschutzeinhausung - notwendige Wartungen z. B. für Heizung, Schornstein, Rohr- und Kanalreinigung, Sanitäranlagen etc. - Einlagerung der Hangartore - Objektschutz - Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht Frage 2: Welchen materiellen, finanziellen und sonstige wirtschaftlichen Nutzen, will die Stadt durch den Kalkberg mit dem Besitz von Land und Immobilie künftig generieren? Zu Frage 2: Derzeit ist die Nutzungsfrage noch in verwaltungsinterner Klärung. Frage 3: In welchem Umfang ist die Stadt Köln verpflichtet den Kalkberg im Besitz der Stadt zu belassen? Zu Frage 3: Die Stadt Köln ist in ihrer Funktion als Umweltschutzbehörde für die Überwachung aller städtischen De- ponien zuständig. Hieraus ergeben sich jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich keine Be- schränkungen hinsichtlich der Verfügungsberechtigung über das Grundstück. 2 Frage 4: Welches Gremium würde die mögliche Nutzung oder Veräußerung beschließen? Zu Frage 4: Dies würde von den Gremien entsprechend der dann gültigen Fassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln beschlossen werden. Frage 5: Gibt es regelmäßige Begehungen, bei denen auch ein Ortstermin mit den Vertreter*innen der BV 9 mög- lich gemacht werden könnte? Inwieweit ist die BV 9 autorisiert Einfluss zu nehmen? Welche anderen Zuständigkeiten gibt es? Zu Frage 5: Regelmäßige Begehungen finden nicht statt, da es sich um eine Baustelle handelt. Am 22.10.2022 fand auf dem Gelände des Kalkberges ein Workshop zu einer möglichen alternativen Nutzung statt. An die- sem nahmen Vertreter*innen der Verwaltung und der „Bürgerinitiative Kalkberg“ teil. Die Zuständigkeiten und Beteiligungsrechte der Bezirksvertretungen sind in der jeweils gültigen Fassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln geregelt.

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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