V/0906/2004
Wahrnehmung der Aufgaben der Stadtbildstelle durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Wahrnehmung der Aufgaben der Stadtbildstelle durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Westfälisches Landesmedienzentrum) Beratungsfolge 18.01.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten und unbefristeten Vertrag mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzuschließen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2005. Kosten/Folgekosten 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Kosten in Höhe von 135.000,00 € , als auch jähr- liche Folgekosten in Höhe von 135.000,00 € (verändert um die Personalkostenentwicklung nach KGST-Richtsätzen) entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung 3. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren (siehe auch Anlage 2): Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Ansatz 2005 Bedarf € Differenz € 2950.935.0100.X Besch. für Stadtbild- stelle 30.000 54.000 24.000 2950.672.0000.0 Landesbildstelle Kos- tenerstattung 99.760 81.000 - 18.760 Insgesamt: 135.000 5.240 Vorlagen-Nr.: V/0906/2004 Auskunft erteilt: Herr Heise Ruf: 492 40 20 E-Mail: HeiseW@stadt-muenster.de Datum: 12.11.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Der Mehrbedarf von 5.240,00 € wird aus der Haushaltsstelle 3335.718.1000.5 „Musikschulen in freier Trägerschaft – Personalkostenzuschuss“ gedeckt. Die erforderlichen Ansatzveränderungen werden im Rahmen der Etatberatungen 2005 durch Veränderungsblatt vorgenommen. Befristung 4. Keine. Spätestens ab 2008 wird über den klassischen Medienverleih neu entschieden. Dem- entsprechend wird die Finanzierung der Stadtbildstelle Münster dann angepasst werden. Begründung: Einführung Die Stadt Münster und der frühere Landkreis Münster haben schon seit 1928 aus organisatori- schen und wirtschaftlichen Motiven eine Kooperation mit der Landesbildstelle gesucht. Vertragliche Regelungen bestehen seit 1956. Diese wurden in den Jahren 1970, 1981 und letztmalig 2004 den damaligen Entwicklungen angepasst. Nach der jetzt gültigen Vertragsfassung gehören zu den Aufgaben des Westfälischen Landesme- dienzentrums (WLM) neben dem Medieneinkauf, der Fortführung der „klassischen“ Medienauslei- he, der Ausleihe von Geräten und die Unterweisung von Filmvorführern auch die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine elektronische Medienbereitstellung über das Internet und den sukzessiven Aufbau eines digitalisierten Medienbestandes (Filme, Arbeitsmaterialien usw.). Bedingt durch die Komplexität war für den Aufbau der technischen Voraussetzungen und eines digitalisierten Medienbestandes ein Zeitkorridor von 2004 bis einschließlich 2006 vorgesehen. Ab dem Jahr 2007 sollten dann einerseits die technischen Voraussetzungen für die Medienbereitstel- lung über das Internet geschaffen sein und andererseits ein adäquater elektronischer Medienbe- stand für die Distribution über das Internet zur Verfügung stehen. Am 11.12.2002 hat der Rat der Stadt Münster die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes be- schlossen. Ab dem Jahr 2007 werden alle städtischen Schulen über technische Voraussetzungen in Form von Verkabelung, Vernetzung, breitbandiger Anbindung an das Internet und zeitgemäßer Hardwareausstattung verfügen. Darüber hinaus sichert ein umfassender technischer Support eine hohe Verfügbarkeit der Ausstattung. Bis jetzt wurde in rund 30 Schulen der Medienentwicklungs- plan umgesetzt. Durch die Anbindung aller Räume an das Internet sind sämtliche Medien in der ganzen Schule verfügbar. In 2005 und 2006 werden die restlichen Schulen sukzessive über den Medienentwicklungsplan ausgestattet. Obwohl diese Schulen noch nicht über den Medienentwicklungsplan ausgestattet sind, verfügen sie über kostenlose ISDN oder DSL Zugänge zum Internet und haben darüber hin- aus einen erheblichen Hardwarebestand. Damit ist für die Schulen, die erst nach dem 01.01.2005 ausgestattet werden, gewährleistet, dass die vorhandenen Systeme für die elektronische Medien- bereitstellung über das Internet genutzt werden können. Zu den Beschlussvorschlägen Die ursprüngliche Planung des WLM zur Bereitstellung von Medien über das Internet sah einen Zeitraum von 3 Jahren vor. Dies betraf nicht nur die technische Erprobung sondern auch den suk- zessiven Aufbau eines entsprechenden Bestandes. Die rasante technische Entwicklung hat den zunächst angedachten Zeitplan deutlich überholt, denn das WLM wird bereits ab 2005 in der Lage sein, erste Medien über das Internet bereit zu stellen. Allerdings ist der Bestand an digitalen Me- dien zur Zeit noch relativ gering. - 3 - Der „klassische“ Medienverleih in bisheriger Form ist derzeit noch ein unverzichtbarer Bestandteil für die pädagogische Arbeit in den Schulen. Auch kann der vorhandene alte Medienbestand aus technischer Sicht nicht elektronisch abgebildet werden bzw. würde einen unvertretbaren Kosten- aufwand verursachen. Mit der Einführung der elektronischen Mediendistribution ab 2005 bleibt jedoch vorerst der „klassische“ Medienverleih ein zentrales Element der medienpädagogischen Arbeit in den Schulen. Jedoch verursacht das parallele Vorhalten einer elektronischen Mediendist- ribution und des „klassischen“ Medienverleihs einen höheren finanziellen Aufwand. Mit dem neuen Vertrag sollen die Weichen für eine zukunftsorientierte Bereitstellung von Medien über das Internet bereits jetzt gestellt werden. Zu Beschlussvorschlag 1 Der jetzige Bestand der Stadtbildstelle im WLM umfasst mehr als 11.000 Medien: 16-mm Filme, Videos,CD-ROMs und DVDs zu (fast) allen Them enbereichen und für (fast) alle Schulfächer. Trick-, Dokumentar- und Spielfilme, Naturwissenschaftliches und Literarisches stehen zur Ausleihe bereit. Eigentümerin ist die Stadt Münster. Di e Medien sind in einem Katalog zusammengefasst und werden auf einer Internetplattform des WLM abgebildet. Zu den einzelnen Medien wird jedoch lediglich eine Kurzbeschreibung angeboten, d.h. diese werden aus dem Katalog des WLM bestellt. Eine Ansicht im Internet ist nicht möglich. Auch können die Medien im Unterricht nicht weiter oder nur mit großem Aufwand ver- oder bearbeitet werden. Diese werden entweder direkt abgeholt oder vom WLM kostenpflichtig versendet. Wesentliche Änderungen des neuen Vertrages: 1. Mit der frühzeitigen Einführung der elektronischen Mediendistribution zum 01.01.2005 wird der WLM bereits einen Bestand mit rund 350 digitalen Medien vorhalten. Dieser Medienbestand wird über die den Schulen bekannte Internetplattform des WLM angeboten. Die Distribution über das Internet bietet den Schulen ab dem 01.01.2005 folgende Vorteile: Downloads einfach und bequem vom PC in der Schule. Filme u.a. können vor dem Download vorab im Internet angesehen werden. Das Angebot wird angereichert durch sog. Medienmodule. Das sind gezielte Sequenzen zu einzelnen Themen. Damit muss nicht zwingend der ganze Film komplett heruntergeladen wer- den. Abholen / Rückgabe entfällt. Heruntergeladene Medien können direkt am PC weiter bearbeitet werden. Dazu werden ver- schiedene Formate angeboten. Begleitmaterial wie Arbeitsblätter oder Infoblätter stehen ebenfalls online zur Verfügung. Die Medien können von den Schüler/innen für schulische Zwecke auch zu Hause weiter bear- beitet werden. Die heruntergeladenen Medien stehen der Schule langfristig zur Verfügung (Die bisher ausge- liehenen Medien müssen nach 14 Tagen an den WLM zurückgegeben werden). Die neue Distribution über das Internet wird die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Schu- len deutlich steigern. Darüber hinaus wird sich der Zeitaufwand für die Beschaffung gegenüber dem bisherigen Verleih deutlich senken. Der finanzielle Mehraufwand ab 2005 von 30.000 € ist eine zukunftsorientierte Investition in den städtischen Medienbestand, konsequente Ergän- zung der Anstrengungen der Stadt Münster in der Ausstattung der Schulen mit moderner Me- dientechnologie und untermauert den Anspruch einer „City of learning“. 2. Der bisherige Vertrag mit dem WLM beinhaltet einen ausschließlich für den Ankauf von Medien vorgehaltenen Etat. In § 4 des neuen Vertrages ab dem 01.01.2005 ist eine Klausel für die mögliche Verwendung eines Teiles von 50 % des Beschaffungsetats für Zwecke der techni- schen oder räumlichen Ausstattung der Stadtbildstelle, die Unterstützung der Medienberatung, die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen o.ä. eingefügt. Beispielhaft könnte aus die- - 4 - sen Teilmitteln die medienpädagogische Arbeit der Grundschulen weiter unterstützt werden. Der neue einzurichtende Beirat (siehe § 8) erhält das Recht, über eine mögliche alternative Verwendung des Beschaffungsetats zu entscheiden. Zu Beschlussvorschlag 2 und 3 Vorläufer des derzeitig gültigen Vertrages für 2004 ist ein Vertrag aus dem Jahr 1981. Während der Etatberatungen 2004 ergab sich aufgrund der seinerzeitigen Neugestaltung des Vertrages die Notwendigkeit, den Haushaltsansatz anzupassen. Da zum Zeitpunkt der Etatberatungen noch un- geklärt war, welche Auswirkungen die mit dem Vertrag ab 01.01.2004 vorgesehenen Entwicklun- gen haben würden bzw. die zeitlichen Dimension der Veränderungen nicht ganz klar waren, wurde lediglich der Haushaltsansatz für 2004 reduziert; die Ansätze für die Folgejahre sollten im Rahmen der Etatberatungen 2005 ff. angepasst werden. Somit blieb für 2005 der Ansatz in Höhe von 99.760,- € bestehen. Aus diesem Grunde beträgt jetzt der bisher nicht im Etat veranschlagte Mehrbedarf lediglich 5.240 €, obwohl sich gegenüber dem derzeit gültigen Vertrag aus 2004 die städtische Leistung um 30.000,- € erhöht haben. Dieser Mehrbedarf wird aus der Haushaltsstelle 3335.718.1000.5 „Musikschulen in freier Trägerschaft – Personalkostenzuschuss“ gedeckt und per Veränderungsblatt entsprechend berücksichtigt. Der Einstieg in die elektronische Mediendistribution führt in den Jahren 2005 bis 2008 zu einem höheren finanziellen Aufwand. Dieser begründet sich dadurch, dass mit der Einführung des neuen Verfahrens ein Bestand an elektronischen Medien aufgebaut werden muss. Die Betreuung der einzurichtenden Internetplattform wird vom WLM mit rund 0,3 Planstellen eines Arbeitsplatzes der Vergütungsgruppe BAT VI b veranschlagt. Hinzu kommt, dass bedingt durch den derzeit noch überschaubaren elektronischen Medienbe- stand die Mediendistribution den „klassischen“ Medienverleih vorerst nicht ersetzen kann und da- her vorerst weiterhin den Schulen angeboten werden muss. Hierfür werden dem WLM die Perso- nalkosten von 1,2 Planstellen eines Arbeitsplatzes der Vergütungsgruppe BAT VI b erstattet. Das parallele Vorhalten der „klassischen“ Medienausleihe und der Mediendistribution über das Internet verursacht jedoch einen höheren Kostenaufwand. Mit den 1,2 Planstellen für die „klassi- sche“ Ausleihe und den 0,3 Planstellen für die Mediendistribution werden dem WLM ab 2005 ins- gesamt 1,5 Planstellen erstattet. Spätestens ab 2008 wird jedoch geprüft, ob die „klassische“ Medienausleihe für die Schulen noch notwendig ist. Dieser Zeitraum ist notwendig, um einen Überblick über die Entwicklungen und Tendenzen der Verleihzahlen und der Nutzung der Internetplattform zu erhalten. gez. Dr. Klein Stadträtin - 5 - Anlagen: Anlage 1 Vertrag Zwischen der Stadt Münster vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe vertreten durch den Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel Die Kooperation zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Stadt Münster zur Einrichtung einer Stadtbildstelle Münster hat eine lange Tradition. Bereits seit 1928 werden die Geschäfte der Stadtbildstelle Münster durch die Landesbildstelle Westfalen (jetzt: Westfälisches Landesmedienzentrum) wahrgenommen. Seit 1956 bestehen zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Stadt Münster vertragliche Regelungen. Der Vertrag wurde 1970,1981 und 2004 den Entwicklungen angepasst. Nach der bisherigen gültigen Vertragsfassung aus dem Jahr 2004 nimmt das Westfälische Lan- desmedienzentrum für die Stadt Münster im Rahmen der Aufgaben als Stadtbildstelle die Aufga- ben des Medieneinkaufs, der Medienausleihe, der Ausleihe von Geräten und der Unterweisung von Filmvorführern war. Darüber hinaus wurde in dem Vertrag der langfristige Aufbau einer elekt- ronischen Mediendistribution vereinbart. Durch di e rasante technische Entwicklung am Markt „Neue Medien“ fällt der Startschuss für die el ektronische Mediendistribution jedoch schon zum 01.01.2005. Das Lernen mit Medien in den Schulen steht vor einem großen Umbruch. Die digitalen Medien inklusive des Internets eröffnen der Bildungsarbeit fast unendliche Daten- und Medienquellen. Darüber hinaus finden DVD-Player und Beamer immer größeren Eingang in die Schulen. Gleich- zeitig setzen die Informationsbreite und -tiefe der neuen digitalen Medien eine der bisherigen Pra- xis des Medienverleihs widersprechende permanente Präsenz am Lernort Schule voraus. Bedingt durch die noch fehlende technische Infrastruktur, das noch begrenzte Marktangebot an digitalisier- ten Bildungsmedien und die bislang mangelnde pädagogisch-didaktische Qualifizierung von Lehre- rinnen und Lehrern für den Unterrichtseinsatz neuer Medien können diese zur Zeit die "klassischen Medien" wie den Videofilm im schulischen Unterricht noch nicht ersetzen, jedoch entsteht hier ein unaufhaltsamer Trend. Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es eine Kernaufgabe ist, dieser Entwicklung im Rahmen einer Neustrukturierung der Medienbereitstellung Rechnung zu tragen. Zentrales Ziel einer zeitgemäßen Medienbereitstellung für Schulen muss sein, Medien in jeder Lern- und Lehrsi- tuation sowie zu jedem Zeitpunkt verfügbar zu machen. Der konsequente Weg kann daher nur die Medienversorgung über Datennetze (Internet) und/oder die dauerhafte Bereitstellung über optische Speichermedien (DVDs, Festplatten) sein. Eine sofortige Umstellung hätte jedoch für die Schulen in Anbetracht der begrenzten digitalen Medien in den ersten Jahren eine deutliche Eingrenzung der Medienauswahl zur Folge. Für bestimmte Mediengruppen (z.B. Spielfilme) und viele außer- schulische Bildungseinrichtungen wird die Medienbereitstellung über Internet vermutlich auf lange Sicht nicht in Frage kommen, der Medienverleih also unverzichtbar bleiben. - 6 - Dieser Vertrag soll dazu beitragen, den sinnvollen, fächerintegrativen Einsatz der neuen Medien und eine moderne Medienbildung allen Schularten und Schulstufen langfristig zur Verfügung zu stellen. Dazu soll ab sofort die Medienbereitstellung für die münsterischen Schulen so weit wie technisch möglich und pädagogisch sinnvoll via Datennetz erfolgen. § 1 Grundvereinbarung Die Stadtbildstelle Münster wird weiterhin an das Westfälische Landesmedienzentrum des Land- schaftsverbands Westfalen-Lippe angegliedert sein. Die Organisationshoheit für den Betrieb liegt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe. § 2 Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe nimmt durch das Westfälische Landesmedienzentrum im Rahmen der Aufgaben als Stadtbildstelle für die Stadt Münster folgende Funktion wahr: 1. Medieneinkauf Das Westfälische Landesmedienzentrum kauft für die Stadt Münster regelmäßig Bildungsme- dien bzw. entsprechende Lizenzrechte an. Die aus den von der Stadt Münster zur Verfügung gestellten Mitteln gekauften Medien/Lizenzrechte sind Eigentum der Stadt Münster und werden gesondert inventarisiert. Die fachliche Auswahl entscheidung der Medien liegt beim Westfäli- schen Landesmedienzentrum. Die Vorschläge des Beirats sind dabei zu beachten (siehe "§ 8 Beirat"). Das Westfälische Landesmedienzentrum wird bei der Beschaffung der Medien – im Hinblick auf die sukzessive Umstellung der schulischen Medienbereitstellung auf das Internet – einen be- sonderen Schwerpunkt auf die Beschaffung digitaler Medien bzw. den Erwerb entsprechender Distributionslizenzen legen. 2. Medienbereitstellung Das Westfälische Landesmedienzentrum wird für Schulen der Stadt Münster ab Vertragsbeginn zwei Formen der Medienbereitstellung vorhalten: a. einen Medienverleih (Film, Video, Dia und die dazugehörigen Begleitmaterialien, DVD, CD- ROM usw.) b. eine elektronische Mediendistribution. Sie umfasst: - Integration aller münsterischen Schulen in das elektronische Mediendistributionsangebot - Online-Distribution von Bildungsmedien via Datennetz für eine möglichst breite Palette von Schulfächern, Themen und Adressaten - Betreuung des Rechtemanagements für die erworbenen Medienlizenzen - Betreuung der Userverwaltung der einbezogenen Schulen und außerschulischen Bildungsein- richtungen - Ergänzendes Angebot des Erwerbs optischer Speichermedien wie DVDs und CD-ROMs für den Verbleib an Schulen - Kostenpflichtige Abgabe von DVD-Vervielfältigungsstücken an Schulen - Beratung und Qualifizierung der in die elektronische Mediendistribution einbezogenen Schulen und Bildungseinrichtungen in technischen und methodisch-didaktischen Fragestellungen im Rahmen der verfügbaren Personalressourcen Beide Seiten beabsichtigen, bis 2007 auch die außerschulischen Bildungsträger einzubeziehen, sofern lizenzrechtliche Gründe und technische Voraussetzungen dem nicht entgegenstehen. Ziel ist, die „Bildungsstadt“ Münster im Jahr 2007 gleichermaßen von einem gut ausgebauten elektronischen Mediendistributionsangebot wie von der Existenz eines quantitativ und qualitativ gut - 7 - ausgestatteten Bildungsmedienverleihs und der entsprechenden Beratungskompetenz profitieren zu lassen. § 3 Aufgaben der Stadt Münster: 1. Finanzierung des Einkaufs von Medien bzw. entsprechender Lizenzrechte 2. Finanzierung der Medienausleihe in Form von Personal- und Sachkostenerstattung 3. Finanzierung des unter 2.2 genannten elektronischen Distributionsangebots 4. Qualitätsmanagement in Form von jährlichen Abfragen bei den Schulen in Abstimmung mit dem Westfälischen Landesmedienzentrum § 4 Finanzierung 1. Die Stadt Münster stellt für die Beschaffung von Medien und deren Digitalisierung und Modulari- sierung bzw. entsprechenden Lizenzrechten jährlich 54.000,00 EURO aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Bis zu 50 Prozent dieser Summe kann auf Beschluss des Beirats (siehe § 8) statt für die Me- dienbeschaffung auch für verwandte Aufgaben wie die technische oder räumliche Ausstattung der Stadtbildstelle, die Unterstützung der Medienberatung, die Durchführung von Qualifizie- rungsmaßnahmen o.ä. verwandt werden. 2. Die Stadt Münster erstattet dem Westfälischen Landesmedienzentrum jährlich die Arbeitsplatz- kosten auf Basis der jeweils aktuellen von der KGSt ermittelten Durchschnittswerte nach fol- gendem Berechnungsverfahren: a) Personalkosten für 1,5 Stellen der Vergütungsgruppe BAT VI b. b) zuzüglich Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 12 v.H. der Personalkosten c) zuzüglich dem pauschalierten Sachkostenwert eines Büroarbeitsplatzes auf Basis der KGSt-Durchschnittswerte. § 5 Finanzielle Abwicklung Die Stadt Münster überweist dem Westfälischen Landesmedienzentrum auf Rechnungsstellung zum 01. Juli eines Jahres die vereinbarten Personalkosten und die anteiligen Kosten eines Ar- beitsplatzes für das entsprechende Jahr. Die Stadt Münster erhält die Rechnungen im R ahmen des Medieneinkaufes zur Begleichung aus eigenen Mitteln. Voraussetzung ist eine Lieferbestäti gung und Inventarisierung durch das Westfäli- sche Landesmedienzentrum. § 6 Laufzeit Dieser Vertrag beginnt am 1.1.2005 und wird ohne Befristung abgeschlossen. § 7 Kündigung Die vorliegende Vereinbarung kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund spätestens am 30.09. zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Beide Seiten verzichten im Fall einer Kündigung auf Rückforderungen für bereits gewährte Leistungen. - 8 - § 8 Beirat 1. Die Stadt Münster und das Westfälische Landesmedienzentrum richten einen Beirat ein. Damit soll eine stärkere Einbindung der städtischen Entscheidungsträger in die Arbeit der Stadtbild- stelle erreicht werden. 2. Dem Beirat gehören die Leitung des Amtes für Schule und Weiterbildung, eine Vertreterin/ ein Vertreter des Amtes für Schule und Weiterbildung, eine Vertreterin/ ein Vertreter der münsteri- schen Schulen, eine Vertreterin/ ein Vertreter einer außerschulischen Bildungs- und Kulturein- richtung, die Leitung des Westfälischen Landesmedienzentrums, die zuständige Referentin/der zuständige Referent für Medienbereitstellung im Westfälischen Landesmedienzentrum, die zu- ständige Referentin/ der zuständige Referent in der Abteilung Kulturpflege des Landschafts- verbandes Westfalen-Lippe und die Medienberaterin/ der Medienberater für die Stadt Münster. 3. Der Beirat wird durch die Leitung des Westfälische Landesmedienzentrums erstmalig unmittel- bar nach Vertragsabschluss einberufen und gibt sich dann eine eigene Geschäftsordnung. 4. Der Beirat legt die Grundsätze für die Beschaffung und die Auswahl der Medien bzw. der Li- zenzen fest. Er hat entsprechend § 4,1 auch das Recht konkrete Beschaffungsvorschläge bzw. über die alternative Verwendung von bis zu 50 v.H. des Beschaffungsetats zu beschließen. § 9 Schlussbestimmungen Spätestens mit Ablauf des Jahres 2008 wird der Beirat über die Fortführung / Einstellung des klas- sischen Medienverleihs (siehe § 2 Nr. 3 Aufg aben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe) entscheiden. Soweit einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht beeinträchtigt. Beide Vertragsparteien vereinba- ren schon jetzt, dass sie in diesem Fall eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung vornehmen werden, die dem Interesse der Parteien am nächsten kommt. Münster, den __________________________ Für die Stadt Münster: _____________________________________ _________________________________ Dr. Tillmann Dr. Klein Oberbürgermeister Stadtrat Für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe: _____________________________________ _________________________________ Wolfgang Schäfer Prof. Dr. Karl Teppe Landesdirektor Landesrat - 9 - Anlage 2 Übersicht über die Finanzierung der Stadtbildstelle Vermögenshaushalt Haushaltsstelle 2005 2006 2007 2008 2950.935.0100.X 54.000,00 € 54.000,00 € 54.000,00 € 54.000,00 € Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle 2005 2006 2007 2008 2950.672.0000.0 81.000,00 € 82.215,00 € 83.450,00 € 84.700,00 € Gesamt: 2005 2006 2007 2008 135.000,00 € 136.215,00 € 137.450,00 € 138.700,00 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0906/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 12.11.2004
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37