Übertragung von Flächen für den Wohnungsbau
Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0228/2017 vom 06.02.2017
Stand: Am 08.05.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig zurückgezogen.
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0228/2017 Stand: 07.07.2022 Sachstandsbericht Übertragung von Flächen für den Wohnungsbau Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.6 Übertragung von Flächen für den Wohnungsbau; Antrag der SPD Fraktion AN/0228/2017 Der Antrag wurde durch Herr Dr. Klusemann zurückgezogen. Status erledigt -
Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0228/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 Übertragung von Flächen für den Wohnungsbau Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.02.2017 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, mit der Bundeswehrverwaltung dahingehend Gespräche aufzunehmen, ob eine teilweise Umnutzung des Geländes der Konrad-Adenauer-Kaserne für Zwecke des Wohnungsbaus möglich ist. Die BV 2 ist über das Ergebnis zu unterrichten. Begründung Wohnraum ist Knapp in Köln. Folge davon sind steigende Mieten und die Verdrängung weniger vermögender Mieter aus ihrem angestammten Wohnumfeld. Aktuelle Annahmen der Verwaltung gehen von einer Deckungslücke von knapp 20.000 Wohnungen in den nächsten Jahren aus. Nachdem die Ratsmehrheit aus CDU, Grünen und FDP weitere Reduzierungen der von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen vorgenommen hat, sind die Anstrengungen zur Identifikation zusätzlicher Wohnbaupotenziale weiter zu intensivieren. Auf dem Gelände der Konrad-Adenauer-Kaserne sind zahlreiche mindergenutzte Freiflächen vorhanden. Eine Optimierung beispielsweise der Parksituation durch Errichtung eines Parkhauses anstelle der flächenintensiven Parkflächen würde erhebliches - 2 - Flächenpotenzial freisetzen. Durch eine Veräußerung dieser Flächen an die Stadt Köln, könnten diese dem Wohnungsbau zugeführt werden. Da die Flächen im Eigentum des Bundes sind, hat die Stadt Köln hierüber keine Verfügungsgewalt sondern muss entsprechende Gespräche mit dem Eigner führen, um die Möglichkeiten einer Veräußerung zu eruieren. Diesem Zweck soll der vorliegende Antrag dienen. Dr. Jörg Klusemann Elisabeth Sandow
Beratungsverlauf
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08.05.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.6, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen
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