1266/2019
Freie Baumscheiben in Sülz
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3073 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 1266/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 Freie Baumscheiben in Sülz AN/0258/2019 Anfrage von Ralf Kremers / FWK Anfrage: Von Anwohnern wurde Herr Kremers darauf hingewiesen, dass sich seit Jahren am De-Noel-Platz/ Nikolausstr. 2 freie Baumscheiben, im Weyertal Nr. 5-7 je 1 freie Baumscheibe und an der Arnulfstr 9 und 25 2 freie Baumscheiben befinden (siehe auch anliegende Fotos). Den Bürgern ist unverständ- lich, warum hier noch keine Nachpflanzungen erfolgt sind. Es wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum sind an den genannten Orten bisher keine Nachpflanzungen vorgenommen worden? 2. Welche Hinderungsgründe liegen hierfür im Einzelnen vor? 3. Werden nunmehr Nachpflanzungen erfolgen? Wenn ja, wann? Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich ist festzustellen, dass nicht alle Baumstandorte an Straßen für Nachpflanzungen ge- eignet sind, wenn beispielsweise der übrige Baumbestand durch ausladende Kronen den Fehlstand- ort so stark überschattet, dass dort kein Jungbaum eine Chance hat, zu gedeihen. Zu 1. Die Ersatzpflanzungen der Bäume können ausschließlich von Ende November bis Ende April erfol- gen. Voraussetzung ist jeweils, dass die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereit gestellt wurden. Erst danach kann ein Fachunternehmen mit der Pflanzung beauftragt werden. In der Regel müssen jährlich mehr Straßenbäume krankheitsbedingt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entfernt werden, als Gelder für Nachpflanzungen zur Verfügung stehen. Hierdurch können zwischen der Fäl- lung und der Nachpflanzung eines Baumes längere Zeiträume entstehen. Forcieren lassen sich die Nachpflanzungen durch Bürger, welche an der Aktion „Tausend Bäume für Köln“ der Kölner Grünstif- tung teilnehmen und einen Spendenbeitrag in Höhe von 600,- € leisten, damit eine von ihnen ausge- wählte Fehlstelle wieder bepflanzt werden kann. zu 2. und 3. Hinsichtlich der genannten Standorte stellt sich der Sachverhalt im Einzelnen wie folgt dar: De-Noel Platz/ Nikolausstr. 2 Aufgrund des Schattendrucks beziehungsweise Lichtmangels sowie des unmittelbaren Standortes am Recycling-Container wird die Fehlstelle gegenüber Weyertal 24 bis auf weiteres nicht bepflanzt. Ein Jungbaum hätte dort keine Chance sich zu entwickeln. Der Standort an der Einmündung Nikolausstr. wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 bepflanzt. Weyertal 5-7 Der Standort wird voraussichtlich in der kommenden Pflanzperiode bis zum Frühjahr 2020 bepflanzt. Arnulfstr.9 Der Standort wird voraussichtlich in der kommenden Pflanzperiode bis zum Frühjahr 2020 bepflanzt. Arnulfstr. 22 (auf den Fotos dokumentiert, im Anfragetext als Arnulfstr. 25 bezeichnet, wo es keine Fehlstelle gibt) Dieser Baumstandort musste nach einer feuerrechtlichen Überprüfung aufgegeben werden. Das Beet ist somit nur noch für eine niedrige Bepflanzung geeignet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1266/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.04.2019
- Erstellt
- 04.04.2019 11:25