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2817/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen SPD, CDU und FDP aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 03.02.2025 (AN/0142/2025) betreffend "Straßenbäume und Leitungen"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.12.2025, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4303 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2817/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen SPD, CDU und FDP aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 03.02.2025 (AN/0142/2025) betreffend 
"Straßenbäume und Leitungen" 
Die Verwaltung wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten: 
 
1. Welche Strategie verfolgt die Verwaltung zur Lösung des Problems? 
2. Hat es in Köln bereits Leitungsschäden durch Baumwurzeln gegeben? 
3. Hat die Verwaltung bestehende und präventiv wirksame technische Möglichkei-
ten/Maßnahmen zum Leitungsschutz (bei Neupflanzung von Bäumen) und zum Wur-
zelschutz (bei neuen Leitungen) bereits angewendet? 
4. Wenn ja, welche technischen Schutzmaßnahmen sind umgesetzt? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
Straßenbaumkonzepte sind Potenzialanalysen für neue Standorte. Leitungsauskünfte werden 
im Rahmen der Erstellung der Konzepte eingeholt. Diese Auskünfte stellen eine schematische 
Momentaufnahme der Situation im Untergrund dar. Die Qualität der zur Verfügung stehenden 
Unterlagen reicht von alten, kopierten Handzeichnungen bis hin zu modernen, computergene-
rierten und georeferenzierten Zeichnungen. Geplante Baumaßnahmen sind nicht immer ver-
merkt, insofern können zwischen Leitungsabfrage und konkreter Standortplanung auch wei-
tere Leitungen verlegt worden sein. Zudem finden parallel auch andere Abfragen für die glei-
chen Räume statt.  
In der Realität liegen die Leitungen zudem oftmals nicht genau an den Stellen, an denen sie 
eingetragen sind. Daher ist im Nachgang eine intensive Prüfung und Abstimmung der 
Standortparameter erforderlich, die im Zuge der Konzepterstellung nicht geleistet werden 
kann. 
 
Das Konzept „Klimafit durch Straßenbäume“ dient als Kommunikations- und Abstimmungspro-
zess zwischen der Stadt und den verschiedenen Leitungsträgern. Ziel ist es, mehr Straßen-
bäume pflanzen zu können und dabei neue Techniken zu erproben. Hintergrund ist eine ambi-
valente Regelung, dass im Bereich von 150cm um die Baumkrone herum aus Baumschutz-
gründen keine Leitungsarbeiten erfolgen dürfen. Somit lehnen die Leitungsträger nachträgli-
che Baumpflanzungen in diesem Bereich ab, weil ihnen sonst der Zugang zu ihren eigenen 
Leitungen aus den gleichen Gründen verwehrt wäre. Zudem gibt es zu sensiblen Leitungsar-
ten wie Gas oder Starkstrom besondere Abstandsregelungen. Hierzu ist mit den Leitungsträ-
gern eine besondere Vereinbarung zu treffen, unter welchen Voraussetzungen Bäume in die-
sen Situationen gepflanzt werden können und wie dann im Falle der Wartung und Erneuerung

2 
 
von Leitungen mit diesen Bäumen und dem Ersatz umzugehen ist. 
 
Zu 2: 
Im Bestand kommt es gelegentlich zu Schäden an Versorgungsleitungen unter oder in unmit-
telbarer Nähe von Altbäumen. Ob Baumwurzeln ursächlich für die Störung / den Schaden wa-
ren, lässt sich in diesen Fällen nicht immer eindeutig feststellen. Bei Ab- und Mischwasserka-
nälen kommen Wurzeleinwüchse eher vor. 
 
Zu 3: 
Baumpflanzungen sind im Straßenraum regelmäßig nur unter Anwendung von Leitungs- und 
Wurzelschutzmaßnahmen durchführbar. Seit September 2015 liegt ein verwaltungsintern ab-
gestimmtes Gestaltungshandbuch für Baumscheiben vor, welches kontinuierlich weiterentwi-
ckelt wird und seit 2018 fester Bestandteil des Grünhandbuches der Stadt Köln ist. Das Grün-
handbuch definiert die grünen Planungs- und Baustandards (vgl. Grünhandbuch der Stadt 
Köln). 
 
Zu 4:  
Die Stadt Köln optimiert die Pflanzgruben von Straßenbäumen nach den Vorgaben der For-
schungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). So kann ein seitli-
ches Einwachsen in den technischen Oberbau der Straße und anliegenden Leitungsgräben 
verhindert werden. Das wird unter anderem erreicht durch folgende Maßnahmen: 
 mind. 12m³ Grubenvolumen 
 Verwendung eines geeigneten Pflanzsubstrates 
 Förderung des Wurzelwachstums in die Tiefe durch Tiefenbelüftung und die Anwen-
dung von sogenanntem ‚Wurzellockstoff‘, 
 Anwendung des Prinzips ‚Wasser zum Baum‘: Schaffung optimaler Bedingungen in 
der Tiefe zur Wasser- und Nährstoffversorgung. 
 Wurzelsperren um die Baumbeete herum.

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2817/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.11.2025
Erstellt
19.09.2025 08:42