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0369/2023

Beteiligung am Gottfried Böhm Stipendium

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 10.9

Anlage 1 - Skizze Böhm Stipendium des Fördervereins der TH Köln

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Skizze Böhm Stipendium des Fördervereins der TH Köln

9790 Zeichen

1 
 
Das Stipendium 
• Förderung junger Architektinnen & Architekten  
in der Postmasterphase mit besonderem Interesse an der Verbindung  
von Architektur und Städtebau 
• einjähriges Residenzstipendium: wohnen & arbeiten in Köln 
• kostenfreie Unterkunft und eine monatliche Vergütung von 2.500 Euro 
• Stipendiat:in arbeitet an kreativen, experimentellen und visionären Planungsaufgaben 
zu städtebaulichen-architektonischen Themen in Köln und seiner Peripherie. 
• Ein Berater:innengremium aus einem Mitglied des Fördervereins der TH Köln, des 
Präsidiums der TH Köln, der Fakultät für Architektur der TH Köln,  Familie Böhm, 
Vertreter:innen von Stadtplanungsamt, Gestaltungsbeirat und Haus der Architektur 
Köln (HDAK) unterstützen den/die Stipendiat:in.  
• Der/die Stipendiat:in erhält ein/en renommierte/n Tutor:in während seiner/ihrer 
einjährigen Residenz (ehrenamtlich). 
• Die Arbeits-Ergebnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten des Gottfried-Böhm-
Stipendiums werden im Rahmen einer Festveranstaltung der Oberbürgermeisterin 
vorgestellt und präsentiert. 
• Um die Arbeits-Ergebnisse der/des Stipendiaten öffentlich zugänglich zu machen, 
wird der Lichthof des Spanischen Baus für eine anschließende Ausstellung für ca. 
zwei Wochen zur Verfügung gestellt. 
 
Das Partnerkonzept 
• Formal ist der Förderverein der TH Köln ausschreibende Institution des Stipendiums. 
• In der Öffentlichkeit sollen die TH Köln und die Stadt Köln mit als Partner des Preises 
transportiert werden. 
• Die Ausschreibung wird inhaltlich von der Familie Böhm in Zusammenarbeit mit der 
Fakultät für Architektur entwickelt.  
• Das Berater:innengremium, das sogenannte „Kuratorium Gottfried-Böhm-Stipendium“, 
ein Sonderausschuss des Fördervereins,, berät über die Ausschreibung und  
verabschiedet sie.   
• Der Träger schreibt in Kooperation alle zwei Jahre das Stipendium aus. 
• Die Partnerschaft wird vorerst für 10 Jahre vereinbart (5 Stipendien). 
• Die Oberbürgermeisterin ist Schirmherrin des Stipendiums. 
• Architekten und Stadtplaner mit einem Masterstudium an einer deutschen oder 
internationalen Hochschule bewerben sich eigeninitiativ mit einer Projektidee 
• Bewerber:innen reichen dafür ein eigens erarbeitetes Thema ein, das sich mit 
aktuellen Themen zu Städtebau und Architektur in Köln beschäftigt.

2 
 
 
• Das „Kuratorium Gottfried-Böhm-Stipendium“, eine unabhängige Jury, bewertet die 
eingereichten Arbeiten und wählt den/die Stipendiat:in aus. Das Kuratorium setzt sich 
auf Veranlassung des Vorstands des Fördervereins wie folgt zusammen: 
• 1 Mitglied des Fördervereins der TH Köln,  
• 1 Mitglied des Präsidiums der TH Köln 
• 1 Mitglied der Fakultät für Architektur der TH Köln 
• 1 Vertreter:in der Familie Böhm,  
• 1 Vertreter:in des Stadtplanungsamts,  
• 1 Vorsitzende/r des Gestaltungsbeirat  
• 1 Vorsitzende/r vom Haus der Architektur Köln (HDAK)  
• 1 Vertreter:in der Bauwirtschaft aus Köln 
• 1 Vertreter:in des Deutschen Architekturmuseums Frankfurt oder Vertreter/in 
einer namhaften Hochschule, Schwerpunkt Ökologie 
• Der Förderverein der TH Köln vereinnahmt die Spendengelder und Zuwendungen zur 
Finanzierung des Stipendiums ist Rechnungseingangsstelle für alle Kosten. Hierfür 
erhält der Förderverein einen Pauschalbetrag pro Stipendium (1.000). 
• Die operative Betreuung des Preises sowie die Öffentlichkeitsarbeit soll ausgelagert 
werden und ist entsprechend in die Budgetierung eingeflossen.  
• Die Arbeits-Ergebnisse der Stipendiatin oder des Stipendiaten des Gottfried-Böhm-
Stipendiums werden im Rahmen einer Festveranstaltung der Oberbürgermeisterin 
vorgestellt und präsentiert. Um die Arbeits-Ergebnisse der/des Stipendiaten öffentlich 
zugänglich zu machen, wird der Lichthof des Spanischen Baus für eine anschließende 
Ausstellung für zirka zwei Wochen von der Stadt Köln zur Verfügung gestellt. Der 
Verein stellt hierfür entsprechend die Stipendienergebnisse in ausstellbarer Form zur 
Verfügung. 
• Die Stadt Köln bezuschusst das Stipendium mit der für städtische Stipendien 
üblichen Summe in Höhe von derzeit 12.000 Euro pro Durchgang als 
zweckgebundene Zuwendung an den Förderverein der Technischen Hochschule e.V. 
– vorbehaltlich zukünftiger Haushaltsplanberatungen. 
• Für den restlichen Finanzierungsbedarf gewinnt der Förderverein Spender:innen.

3 
 
 
 
Die Partner:innen des Stipendiums 
• die Familie von Gottfried Böhm (federführend Prof. Paul Böhm) 
• der Förderverein der TH Köln  
• die TH Köln 
• die Stadt Köln / die Oberbürgermeisterin als Schirmherrin und Förderin 
• engagierte Kölner Bürger:innen, Spender:innen und Stifter:innen  
fachliche Partner aus Architektur und Städtebau

4 
 
 
Die Kosten des Stipendiums  
Was Euro Faktor Summe 
Basisausstattung 10.000 1 10.000 
Durchführung und Bewerbung 11.000 5 55.000 
Stipendium 2023/2024 30.000 1 30.000 
Stipendium 2024/2025 30.000 1 30.000 
Stipendium 2026/2027 30.000 1 30.000 
Stipendium 2028/2029 30.000 1 30.000 
Stipendium 2030/2031 30.000 1 30.000 
Präsentation im Spanischen Bau 3.000 5 15.000 
Budgetreserve 4.000 5 20.000 
Residenz 18.000 5 (90.000) 
SUMME 250.000 
 
 
 
POST-MASTER-STIPENDIUM 
Zeitplan: 
04/2023  Bekanntgabe Gottfried-Böhm-Stipendium 
04/2023-31.8.2023 Bewerbungsfrist  
09/2023  Sichtung und Aufbereitung der Bewerbungsunterlagen 
09/2023  Jurysitzung 
09/2023  Bekanntgabe des/der Stipendiat:in 
10/2023  Beginn des Stipendiums 
10/2023-09/2024 Förderungsphase des Post-Master-Stipendiums

5 
 
Antragsfähige Bewerber:innen sind … 
• Studierende, die bis zum 31.8.2023 ihren Masterabschluss in Architektur 
abgeschlossen haben werden, 
• nicht-angestellte, freiberufliche Architektinnen und Architekten  
• Personen, Im Zeitraum des Stipendiums an keiner Hochschule mehr 
immatrikuliert sind, mit der Ausnahme Promotionsstudierenden. 
• Personen, die nicht vorher schon ein Post-Master-Stipendium absolviert 
haben, 
• als Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichtet, sicherzustellen, dass in ihrer 
Aufenthaltsgenehmigung eine selbstständige Tätigkeit für die Dauer des 
Aufenthalts nicht ausschließt,   
• keine Empfänger:innen von Stipendien der Stadt Köln im Förderjahr,  
• Personen, die über Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch verfügen, 
entweder als Muttersprache oder mit B2-Sprachkenntnissen. 
 
Die Bewerber:innen sollten… 
• erläutern, warum Sie ein einjähriges Residenzstipendium in Köln anstreben, 
(maximal 1 Seite), 
• sich verpflichten, dass sie tatsächlich überwiegend vor Ort präsent sein 
werden (mindestens 280 Tage) und für die Dauer des Stipendiums ihren 
ersten Wohnsitz in Köln haben, 
• ihre Persönlichkeit vorstellen mit Angaben zum bisherigen beruflichen 
Werdegang und der Beziehung zum Thema Architektur und dem eigenen 
Verständnis von Architektur und Stadtplanung (maximal 2 Seiten), 
• Belege ihrer bisherigen städtebaulichen-architektonischen Erfahrungen 
einreichen, beispielsweise eine Präsentation von bis zu drei während oder 
nach dem Studium geschaffenen Projekte (maximal 6 Seiten), 
• einen Projektvorschlag unterbreitet für eine kreative, experimentelle und 
visionäre Planungsaufgabe zu städtebaulichen-architektonischen Themen in 
der Stadt Köln und ihrer Peripherie, an der der/die Stipendiat:in während des 
Residenzstipendiums arbeiten will (maximal 6 Seiten), 
• falls vorhanden, 1-3 wissenschaftliche Publikationen zu den eigenen Arbeiten 
beifügen, 
• bis zu drei Empfehlungsschreiben vorlegen (maximal 6 Seiten).

6 
 
 
Die Bewerber:innen können Ihre Bewerbung einreichen … 
• Anschreiben mit Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse  
• (max. 30 DinA4-Seiten, max. ANZAHL MB, pdf-Datei) 
• unter folgendem Dateiname Name_Vorname_Wohnort_2023.pdf 
• mit einem Identitätsnachweis (Personalausweis, Passdokument, Passersatz) 
• in deutscher oder englischer Sprache, 
• bis spätestens zum 31.08.2023, 23:59 Uhr. 
 
Das „Kuratorium Gottfried-Böhm-Stipendium“ entscheidet als unabhängige Fachjury über die 
Vergabe des Stipendiums.  
Die Entscheidung der Jury wird allen Bewerber:innen und der Öffentlichkeit spätestens bis 
zum 30.9.2023 mitgeteilt. Hier finden Sie weitere Hinweise und die allgemeinen Bedingungen 
zur Vergabe des Gottfried-Böhm-Stipendiums [Rechtliche AGBs notwendig] 
Fragen zur Bewerbung richten Sie bitte an: gfb-stipendium@th-koeln.de 
Die unabhängige Jury wählt den oder die Bewerber:in als Stipendiat:in anhand folgender 
Kriterien aus: 
• generelle fachliche Qualifikationen, 
• persönliche Qualifikationen, 
• bisherige Erfahrungen mit städtebaulichen-architektonischen Themen, 
• Kreativität und Relevanz der vorgeschlagenen Projektidee. 
 
der/die Stipendiat:in erhält …. 
• ein einjähriges Residenzstipendium: wohnen & arbeiten in Köln, 
• eine kostenfreie Unterkunft,  
• einen monatlichen Stipendiums-Betrag von 2.500 Euro, 
• einen Arbeitsplatz zur freien Nutzung in einem beruflichen Umfeld im Bereich 
der Architektur, 
• ein/en fachlich renommierte/n Tutor:in während seiner/ihrer einjährigen 
Residenz.

7 
 
 
der/die Stipendiat:in ist verpflichtet …. 
• Mindestens 280 Tage während des Residenz-Stipendiums in Köln anwesend 
zu sein, 
• regelmäßig an Austauschgesprächen mit dem/der Tutor:in teilzunehmen 
(mindestens 6 Termin während des Residenzjahrs), 
• sich während seiner/ihrer Residenzzeit mit Stakeholdern und 
Interessengruppen zum Gottfried-Böhm-Stipendiums sowie rund um das 
Thema der geplanten Arbeit zu treffen, 
• die Zwischenergebnisse seiner/ihrer Arbeit acht Wochen vor Ende des 
Stipendiums Vertreter:innen der Fachjury vorzustellen, 
• die abschließenden Ergebnisse seiner/ihrer Arbeiten im letzten Monat des 
Residenz-Stipendiums öffentlich vorzustellen und darüber zu diskutieren, 
• dem Förderverein der TH Köln uneingeschränkt die Veröffentlichungsrechte an 
seiner/ihrer Arbeit einzuräumen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1335 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0369/2023
Stand: 03.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beteiligung am Gottfried Böhm Stipendium 
 
Beschluss des Rates vom 23.03.2023 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass sich die Stadt Köln an dem Gottfried-Böhm 
Stipendium des Fördervereins der Technischen Hochschule Köln mit 12.000 Euro je 
Durchgang (insgesamt 60.000 Euro in zehn Jahren) wie in der Anlage 1 beschrieben 
beteiligt. Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Köln seinen Beschluss vom 10. Septem-
ber 2020 (Vorlage-Nummer 2183/2020) auf, ein eigenes Gottfried-Böhm Stipendium 
auszuloben.  
 
Abstimmungsergebnis: 
  
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Stadt Köln beteiligt sich entsprechend des Ratsbeschlusses am Gottfried-Böhm-
Stipendium. Das Stipendium wurde anlässlich des 100. Geburtstags von Gottfried 
Böhm ins Leben gerufen und wird – beginnend mit dem Jahr 2023 - alle zwei Jahre 
vom Verein der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V. ausge-
schrieben und vergeben. 
 
Aktuell befindet sich das Gottfried-Böhm-Stipendium in seiner zweiten Runde. Der Be-
schluss des Rates vom 23.03.2023 ist umgesetzt. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: ist nicht erforderlich.

Beschlussvorlage Rat

5112 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 0369/2023 
Freigabedatum 
09.03.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beteiligung am Gottfried Böhm Stipendium 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass sich die Stadt Köln an dem Gottfried-Böhm Stipendi-
um des Fördervereins der Technischen Hochschule Köln mit 12.000 Euro je Durchgang (ins-
gesamt 60.000 Euro in zehn Jahren) wie in der Anlage 1 beschrieben beteiligt. 
 
Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Köln seinen Beschluss vom 10. September 2020 (Vorlage-
Nummer 2183/2020) auf, ein eigenes Gottfried-Böhm Stipendium auszuloben. 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 
Finanzausschuss 20.03.2023 
Rat 23.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  12.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    12.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hatte am 10. September 2020 beschlossen, ein auf vier Jahre befriste-
tes „Gottfried-Böhm-Stipendium“ einzuführen. Dieses Stipendium sollte mit 10.000 Euro do-
tiert werden und zweijährig ausgelobt werden. 
Im Nachgang zu dem Ratsbeschluss verstarb Gottfried Böhm. Zwischenzeitlich ergaben sich 
in Gesprächen mit der Familie Böhm und weiteren Akteuren in den Bereichen Architektur und 
Städtebau weitere Erkenntnisse und Möglichkeiten, das Stipendium erheblich aufzuwerten. 
Aus diesem Grund wurde die Auslobung des Stipendiums in Absprache mit dem Namensge-
ber bzw. dessen Erben zunächst ausgesetzt und eine neue Konzeption erstellt. 
Diese Konzeption sowie die Satzung des neu konzipierten Gottfried-Böhm-Stipendiums sind 
der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das mit ursprünglich 10.000 Euro dotierte Gottfried-
Böhm-Stipendium nicht von der Stadt Köln, sondern vom Förderverein der Technischen 
Hochschule Köln e.V. ausgelobt wird. Die Stadt Köln beteiligt sich an diesem Stipendium mit 
der für städtische Stipendien üblichen Dotierung. Diese belief sich zum Zeitpunkt des ersten 
Beschlusses auf 10.000 Euro und wurde zwischenzeitlich auf 12.000 Euro angehoben. 
Die Gesamtdotierung des konzipierten Stipendiums beläuft sich auf 60.000 Euro pro Durch-
gang inklusive Projektkosten. Mit Hilfe dieser von mehreren Beteiligten zusammengetragenen

3 
Summe kann nun ein Stipendium ausgelobt werden, welches es einer/einem Architekt*in wei-
testgehend erlaubt, sich über die gesamte Laufzeit vollumfänglich auf die inhaltliche Arbeit zu 
konzentrieren, was nicht nur erheblich zur Qualität der Arbeit der/des Stipendiaten beitragen 
wird, sondern auch dem Ansinnen des leider zwischenzeitlich verstorbenen Architekten Gott-
fried Böhm entspricht. 
Aus diesen Gründen ist der Beschluss des Rates, ein eigenes Stipendium auszuloben aufzu-
heben und ein neuer Beschluss zu fassen, sich mit der für städtischen Stipendien üblichen 
Summe an einem deutlich umfangreicheren Stipendium des Fördervereins der Technischen 
Hochschule Köln – zunächst für die Laufzeit von fünf Durchgängen und unter dem Vorbehalt 
zukünftiger Haushaltsplanberatungen - zu beteiligen.  
Die für die Beteiligung am Gottfried-Böhm-Stipendium des Fördervereins der Technischen 
Hochschule Köln e.V.  benötigten Mittel in Höhe von 12.000 € stehen im Haushaltsplan 2023 
im Teilergebnisplan des Stadtplanungsamtes in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung, in 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Für die Maßnahme liegt eine Veran-
schlagung in Höhe von 10.000 € in Teilplanzeile 15 vor. Die übrigen Mittel in Höhe von 2.000 
€ werden im Rahmen der Bewirtschaftung aus Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen bereitgestellt. Die für die weiteren vier Durchläufe des Stipendiums benötig-
ten Mittel in Höhe von derzeit 12.000 € je Durchlauf wird das Dezernat Planen und Bauen im 
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen 
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Gespräche zwischen den unterschiedlichen Beteiligten konnten erst vor kurzem abge-
schlossen werden. Der Förderverein der Technischen Hochschule Köln e.V. beabsichtigt, 
dass Stipendium erstmalig bereits im April 2023 auszuschreiben. Aus diesem Grund kann der 
nächste Sitzungslauf nicht abgewartet werden. 
 
Anlage 
Anlage 1: Stipendiumskonzept

Beratungsverlauf (3)

16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0369/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.03.2023
Erstellt
24.01.2023 14:37