1889/2019
Zwischenbericht für das erste Quartal 2019 zum Wirtschaftsplan 2019
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Quartalsbericht I_2019
1507 Zeichen
Zwischenbericht zum 31. März 2019 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Rechtsgrundlagen $ 14 der Betriebssatzung der Abfallwirtschaftsbetrieb eE der Stadt Köln. 8 20 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Inhalt Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen laut vorläufiger Gewinn- und Verlustrechnung mit den zeitanteiligen Vergleichswerten des Erfolgsplans 2019. Zwischenbericht per 31.03.2019 Gewinn- und Verlustrechnung | Erfolgsplan per 31.03.2019 2019 Abweichung vorläufig zeitanteilig . Umsatzerlöse - Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung -113 - Gebühreneinnahmen Straßenreinigung -121 - Gebühreneinnahmen städischenr Anteil Straßenreinigung -19 - Entgelte Duale-System Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit 1 Umsatzerlöse gesamt -252 . sonstige betriebliche Erträge 22 . Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen - Entsorgung von Hausmüll und Biomüll 8 - Entsorgung von Straßenkehricht 11 - Abfallbeseitigung Logistik 76 - Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 66 - Littering 58 - Entsorgung von Elektroschrott - Straßenreinigung incl. städt. Anteil 7 - Betrieb eines Wertstoffhofes -1 - Gelbe Tonne plus 13 - Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duale-System 0 Aufwendungen L.u.L. gesamt 238 . sonstige betriebliche Aufwendungen a) Verwaltungskosten 9 . sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 . Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2 . Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit . Betriebsergebnis
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 06.06.2019 1889/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.06.2019 Zwischenbericht für das erste Quartal 2019 zum Wirtschaftsplan 2019 Gemäß § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögens- plans schriftlich zu unterrichten. Der Zwischenbericht für das erste Quartal 2019 zum Wirtschaftsplan 2019 ist in der Anlage beigefügt. Ursprünglich war vorgesehen, den Zwischenbericht zum ersten Quartal in die Mai-Sitzung des Aus- schusses einzubringen, was nicht umgesetzt werden konnte. Der Zwischenbericht weist gegenüber dem Wirtschaftsplan unerhebliche Abweichungen auf. Der Wirtschaftsplan 2019 wird in der gleichen Sitzung des Betriebsausschusses am 27.06.2019 unter der Vorlagen-Nummer 0976/2019 zur Empfehlung zur Beschlussfassung eingebracht. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1889/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.06.2019
- Erstellt
- 28.05.2019 09:02