3498/2019
Umgehende strukturelle und finanzielle Weiterentwicklung der vier Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) der Stadtbezirke Chorweiler, Lindenthal, Porz und Rodenkirchen in Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 3498/2019 Freigabedatum 17.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgehende strukturelle und finanzielle Weiterentwicklung der vier Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) der Stadtbezirke Chorweiler, Lindenthal, Porz und Rodenkirchen in Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die bis zum 31. 12.2019 nicht kommunal geförderten Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) der Träger der Freien Wohlfahrtspflege a. SPZ Chorweiler, Träger SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e. V. b. SPZ Lindenthal, Träger DRK Kreisverband Köln e. V c. SPZ Porz, Träger Caritasverband für die Stadt Köln e.V. d. SPZ Rodenkirchen, Träger Alexianer Köln GmbH ab 01.01.2020 zunächst mit der Finanzierung jeweils einer zusätzlichen 0,5 Vollzeitstelle in der Kon- takt- und Beratungsstelle (KoB) zu unterstützen, damit sich bereits zum Haushaltsplan 2020/2021 die Angebotslage der vier SPZ verbessern kann. Hinsichtlich der Finanzierung beschließt der Rat, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2020/2021, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 184.000 € für das Jahr 2020 und 187.200 € für das Jahr 2021 innerhalb des Teilergebnisplans 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung zu stellen. Gesundheitsausschuss 29.10.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 184.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 187.200 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung 1. Ausgangslage Die neun Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) haben die Aufgabe, gemeinsam mit anderen Einrich- tungen die Versorgung psychisch kranker Menschen in den Kölner Stadtbezirken zu sichern (Anlage 1). Dies geschieht auf der Grundlage der §§ 7, 27 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sowie des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW). Allerdings arbeiten die kommunal geförderten SPZ unverändert nach der Förderrichtlinie der Stadt Köln, die bereits 1989 eine eng bemessene Personalausstattung vorsah. Köln als größte Stadt NRWs wächst stetig, und eine erhöhte Inzidenz und ein gesteigerter Verso r- gungsbedarf psychisch kranker Menschen sind abzusehen. Beispielsweise hatte Köln im Jahr 1988 983.453 Einwohner, während es Ende 2018 1.089.984 Einwohner waren - einem Zuwachs von 106.531 Personen entsprechend. Weiterhin wird bis zum Jahr 2040 die Einwohnerzahl Kölns im Ver- gleich mit 2018 voraussichtlich um 6,3% ansteigen (Anlage 2). Dem aktuellen Versorgungsauftrag der SPZ kommt speziell in Anbetracht steigender Erkrankungs- und Einwohnerzahlen eine besondere Bedeutung zu. Die Weiterentwicklung aller SPZ ist ein Leitprojekt im Rahmen der Verwaltungsreform. Um die Funk- tionsfähigkeit der SPZ zu gewährleisten und nachhaltig zu fördern, entwickelt das Ges undheitsamt derzeit ein Gesamtkonzept, dessen Finanzierung und Umsetzung für den Haushalt 2022ff zu klären ist. Nach längerer Vakanz wurde die Stelle der Psychiatriereferentin im Gesundheitsamt der Stadt Köln im Herbst 2018 wiederbesetzt. So konnte 2019 sukzessive ein Qualitätssicherungssystem mit B e- richtswesen etabliert werden, um die Arbeitsqualität der neun SPZ regelmäßig zu evaluieren. Hierbei und durch persönliche Gespräche mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren ist eine erhöhte B e- schwerdelage in den vier oben genannten SPZ deutlich geworden. Die SPZ-Förderrichtlinie der Stadt 3 Köln konnte auf diese vier SPZ bislang nicht angewendet werden. S teigende Personal-, Miet- und Sachkosten werden demnach bislang nicht berücksichtigt. Folglich besteht hier die Gefahr einer strukturellen Unterfinanzierung. Die Unterbringungsraten der Stadt Köln im Bereich der stationären, psychiatrischen Behandlung lie- gen seit Jahren oberhalb des Landesdurchschnitts. Hierdurch wird der Bedarf an verlässlichen, vor- und nachsorgenden ambulanten, niedrigschwelligen Angeboten zur Vermeidung von Zwangseinwei- sungen deutlich (Anlage 3). Trotz dieser Bedarfslage und obwohl die durchschnittliche Verweildauer in Kliniken für Ps ychiatrie und Psychotherapie von etwa 70 Tagen im Jahr 1990 auf knapp 24 Tage im Jahr 2017 gesunken ist, die Fallzahlen sich dagegen um etwa das Doppelte erhöht haben (Anlagen 4 und 5), wurde die pe r- sonelle Ausstattung in den SPZ bislang nicht angepasst. 2. Aktuelle Situation und Bewertung Bisher fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) alle SPZ mit jeweils einer vollen Fachkraft- stelle (100%), die für die Koordinierung des SPZ vorgesehen ist. Bei Bedarf hilft sie unter Zurückstel- lung ihrer ureigenen Aufgaben in der Kontakt- und Beratungsstelle (KoB) aus. Darüber hinaus stellt aktuell das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren den KoB aller SPZ jeweils eine halbe Fachkraftstel- le (50%) im Rahmen der niedrigschwelligen Eingliederungshilfe zur Verfügung. Aufgrund dieser eingeschränkten Personalsituation können die vier SPZ nur ein sehr begrenztes of- fenes Kontakt- und Beratungsangebot für die von psychischen Störungen betroffenen Bürger des Stadtbezirks unterhalten. Die Bedarfslagen und der Besucherandrang in den KoB der vier SPZ sind vergleichbar mit denen der fünf kommunal geförderten SPZ. Jedoch können aufgrund der dünnen Personaldecke wesentlich weniger Besucherinnen und Besucher aufgenommen bzw. beraten werden (etwa ein Viertel des Be- sucheraufkommens geförderter SPZ). Ratsuchende müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder abgewiesen werden. Schließungen der KoB, Gefahren - oder langanhaltende Überlastungssituationen für das Pers onal müssen unbedingt vermieden werden. Die Stadt Köln hat als Pflichtaufgabe nach §§7, 27 des Geset- zes über Hilfen und Schutzmaßna hmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) in den jeweiligen Stadtgebieten für eine Finanzierung zu sorgen, falls freie Träger den SPZ -Betrieb dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Somit ist es zwingend erforderlich, das Stundenkontingent und damit die personelle Ausstattung in den unterversorgten Stadtbezirken an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und aufzustocken. In einem ersten Schritt ist eine Anhebung im Umfang von 184.000 € in 2020 und 187.200 € in 2021 vorgesehen. In einem zweiten Schritt wird auf Basis einer Gesamtkonzeption ab 2022 ein konkretes, bedarfsge- rechtes Volumen ermittelt und ein Vorschlag zur Finanzierung erarbeitet. Nur so kann in der wachsenden Millionenstadt Köln eine nachhaltige Versorgung für Menschen mit psychischen Problemen, die sich in komplexen sozialen Lebenslagen befinden und ein niedrigschwel- liges, verlässliches Angebot benötigen, gewährleistet werden. 3. Finanzierung Um nun zeitnah, zum Doppelhaushalt 2020/2021, zumindest den akuten Mindestbedarf der vier nicht kommunal geförderten SPZ und damit in den unterversorgten Stadtbezirken in einem ersten Schritt zu decken, sind zusätzlich 4 x 0,5 Vollzeitkräfte in den KoB folgender SPZ erforderlich: a. SPZ Chorweiler, Träger SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e. V. b. SPZ Lindenthal, Träger DRK Kreisverband Köln e. V c. SPZ Porz, Träger Caritasverband für die Stadt Köln e.V. d. SPZ Rodenkirchen, Träger Alexianer Köln GmbH Pro Jahr sind ca. 250 Öffnungstage einer Kontakt- und Beratungsstelle (Montag-Freitag) abzude- cken, wobei ein/e Mitarbeiter/in ca. 210 Arbeitstage/Jahr erbringen kann. Anfallende Sach- und Gemeinkosten werden auf der Basis von Gutachten der Kommunalen Gemein- schaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) kalkuliert (Sachkosten gemäß Punkt 6.2 des Gut- achtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2018/2019; die Gemeinkostenpauschale von 10% deckt Kos- 4 ten für den sog. Overhead ab, also zusätzlich anfallende Kosten in der Organis ation der Träger der jeweiligen Einrichtung). Der Finanzierungsbedarf berechnet sich damit wie folgt: HJ 2020 HJ 2021 Vollzeitstelle S12 TVöD SuE-Tarif nach KGSt: 67.200 € + Tarifsteigerung von jeweils 2% pro Jahr 68.544 € 69.915 € / durch 2 wegen 0,5 VZK 34.272 € 34.957 € Gemeinkosten (Fachbereichs-Overhead) 10 % auf die Bruttopersonalkos- ten des jeweiligen Arbeitsplatzes 6.854 € 6.992 € Sachkosten pro Vollzeitarbeitsplatz 9.700 € : 2 = 4.850 € 4.850 € 4.850 € Summe 45.976 € 46.799 € gerundet 46.000 € 46.800 € Für die vier SPZ ergibt sich daraus für das Haushaltsjahr 2020 ein Zuschussbedarf i. H. v. 184.000 € (4 x 46.000 €) und für das Haushaltsjahr 2021 i. H. v. 187.200 € (4 x 46.800 €). Der Haushaltsplanentwurf 2020/2021 sieht keine zusätzlichen Mittel für diese Stellen vor. Die in den Planjahren zur Veranschlagung vorgesehenen Mittel im Teilergebnisplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - für den Drogenkonsumraum werden jedoch nicht benötigt, da keine entsprechenden Räume zur Verfügung st ehen, so dass die erforderlichen Haushaltsmittel für 2020 und 2021 daher aus dieser Position finanziert werden können. Die weitere Finanzierung dieser Stellen ab 2022 ist mit Vorlage des Gesamtkonzeptes „Weiteren t- wicklung der Sozialpsychiatrischen Zentren Köln“ zu klären. Anlagen
Anlage 1 bis 5 SPZ-BV
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1 Anlage 1 2 Anlage 2 Anlage 3 3 Anlage 4 4 Anlage 5
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3498/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.10.2019
- Erstellt
- 08.10.2019 08:31