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2917/2021

Beantwortung mündliche Anfrage zu den Ateliers auf dem Clouth Gelände

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 24.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 07.09.2021, TOP 10.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2365 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer  24.08.2021 
 2917/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
 
Beantwortung mündliche Anfrage zu den Ateliers auf dem Clouth Gelände 
Im Ausschuss für Kunst und Kultur am 15.06.2021 stellte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grü-
nen folgende Fragen: 
 
„Ist es richtig, dass von den zehn Ateliers auf dem Clouth Gelände nur vier Ateliers an bil-
dende Künstler vergeben worden sind? An wen wurden die sechs anderen Wohnateliers 
vergeben? Wurden aus den Mitteln der Ausbauhilfe der bildenden Kunst diese Ateliers er-
tüchtig? Welche Maßnahmen wurden durchgeführt und zu welchen Kosten?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Der Projektentwickler Kairos Res verfügt im Neubau Clouth 104 über insgesamt 20 Ateliers. 
Für 10 Ateliers hat das Kulturamt ein Belegungsrecht. Das heißt, dass das Kulturamt entwe-
der direkt Künstler*innen auswählt oder alternativ (sofern die Künstler*innen absagen) über 
die Vorschläge des Entwicklers entscheidet. Demnach kann das Kulturamt bestätigen, dass 
vorwiegend bildende Künstler*innen, aber auch Künstler*innen anderer Kunstsparten (Foto-
grafie, 2x Musik, medienspezifisches Schauspiel, Kunstpädagogik, audiovisuelle Medien-
künste) die zehn Ateliers angemietet haben. Nimmt das Kulturamt nicht selbst das Bele-
gungsrecht wahr (spätester Benennungstermin drei Monate vor dem möglichen Mietvertragsbe-
ginn), darf der Eigentümer selbst vermieten. Dann werden städtischerseits keine Mietzu-
schüsse vergeben. 
Ausbauzuschüsse in Höhe von zehnmal 3.000 € wurden im Jahr 2019 dazu verwendet, die 
Wohnateliers mit kompletten Sanitäranlagen (Badezimmern) und nötigen Wasseranschlüs-
sen auszustatten. Diese sind im Zuge der Belegung nicht an die Künstler*innen, sondern an 
den Eigentümer ausgezahlt worden, da der Eigenausbau die Mehrheit der Künstler*innen 
fachlich und finanziell überfordert hätte. Auch im Hinblick auf die Gewährleistung war dies die 
beste und einfachste Verfahrensweise. 
 
Die zehn Ateliers wurden allen bildenden Künstler*innen angeboten, die vom Fachbeirat 
ausgewählt waren. Am Ende haben nur vier dieser Künstler*innen dieses Angebot ange-
nommen und einen Mietvertrag unterschrieben. 
 
Gez. i.V. Voigtsberger für Dez. VII

Beratungsverlauf (1)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2917/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
24.08.2021
Erstellt
16.08.2021 13:47