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Beantwortung mündliche Anfrage zu den Ateliers auf dem Clouth Gelände

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2917/2021 vom 24.08.2021

Stand: Am 07.09.2021 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 24.08.2021 2917/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Beantwortung mündliche Anfrage zu den Ateliers auf dem Clouth Gelände Im Ausschuss für Kunst und Kultur am 15.06.2021 stellte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grü- nen folgende Fragen: „Ist es richtig, dass von den zehn Ateliers auf dem Clouth Gelände nur vier Ateliers an bil- dende Künstler vergeben worden sind? An wen wurden die sechs anderen Wohnateliers vergeben? Wurden aus den Mitteln der Ausbauhilfe der bildenden Kunst diese Ateliers er- tüchtig? Welche Maßnahmen wurden durchgeführt und zu welchen Kosten?“ Antwort der Verwaltung: Der Projektentwickler Kairos Res verfügt im Neubau Clouth 104 über insgesamt 20 Ateliers. Für 10 Ateliers hat das Kulturamt ein Belegungsrecht. Das heißt, dass das Kulturamt entwe- der direkt Künstler*innen auswählt oder alternativ (sofern die Künstler*innen absagen) über die Vorschläge des Entwicklers entscheidet. Demnach kann das Kulturamt bestätigen, dass vorwiegend bildende Künstler*innen, aber auch Künstler*innen anderer Kunstsparten (Foto- grafie, 2x Musik, medienspezifisches Schauspiel, Kunstpädagogik, audiovisuelle Medien- künste) die zehn Ateliers angemietet haben. Nimmt das Kulturamt nicht selbst das Bele- gungsrecht wahr (spätester Benennungstermin drei Monate vor dem möglichen Mietvertragsbe- ginn), darf der Eigentümer selbst vermieten. Dann werden städtischerseits keine Mietzu- schüsse vergeben. Ausbauzuschüsse in Höhe von zehnmal 3.000 € wurden im Jahr 2019 dazu verwendet, die Wohnateliers mit kompletten Sanitäranlagen (Badezimmern) und nötigen Wasseranschlüs- sen auszustatten. Diese sind im Zuge der Belegung nicht an die Künstler*innen, sondern an den Eigentümer ausgezahlt worden, da der Eigenausbau die Mehrheit der Künstler*innen fachlich und finanziell überfordert hätte. Auch im Hinblick auf die Gewährleistung war dies die beste und einfachste Verfahrensweise. Die zehn Ateliers wurden allen bildenden Künstler*innen angeboten, die vom Fachbeirat ausgewählt waren. Am Ende haben nur vier dieser Künstler*innen dieses Angebot ange- nommen und einen Mietvertrag unterschrieben. Gez. i.V. Voigtsberger für Dez. VII

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2021

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 10.6, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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