Mandari Insight

1711/2022

Bezug zu Vorlage 0688/2022; Bürgerantrag des Bürgervereins Köln-Merheim e.V. zum Aufstellungsbeschluss "Ostmerheimer Straße – Schule" – Stellungnahme der Verwaltung

Mitteilung BV 20.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.08.2022, TOP 10.2.22

Anlage 1 Bürgerantrag Nachtrag nach Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Bürgerantrag Nachtrag nach Beschluss

5058 Zeichen

Bürgerverein Köln-Merheim e.V. 
Wir für Merheim! Engagieren – Mitgestalten - Verbessern 
Seite 1 von 3 
Köln, 05.April 2022 
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung 
(§24 GO)
hier:
Erhalt des bestehenden historischen Gebäudes in der 
Ostmerheimerstraße und dessen Umbau in eine Grundschule 
Hiermit machen wir gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und 
§ 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung:
Umbau des bestehenden Gebäudes zur Grundschule statt Neubau.  
Sehr geehrte Damen und Herren 
Wir, die hier aufgelisteten Vereine und Privatpersonen, begrüßen die  
Gründung einer Grundschule auf dem Gebiet der ehemaligen 
Luftnachrichtentruppe, heute Haus 30. Allerdings protestieren wir gegen den 
Abriss dieses historischen Gebäudes der ehemaligen Luftnachrichtenzentrale 
des „Fliegerhorst Ostheim“. Wir fordern, die Gr undschule - nach einem 
entsprechenden Umbau - in diesem Gebäude zu betreiben. 
Begründung: 
Dieses Gebäude wurde im Jahr 1936 als Teil des „Fliegerhorst Köln -
Ostheim“ gebaut und gehört somit zur Stadtgeschichte Kölns. Auch wenn es 
nicht unter Denkmalschutz steht, ist es doch zweifelsfrei ein historisches 
Gebäude. Die Sicht der Denkmalpflege auf frühere NS -Gebäude befindet 
sich derzeit in einem Prozess der Schärfung und damit auch einer veränderten 
Gewichtung. Aus diesem Grund fordern wir zusätzlich ein Moratorium, um 
Fachleuten die Möglichkeit zu geben, die Relevanz des Gebäudes und auch 
des gesamten Geländes mit allen noch erhaltenen weiteren Gebäuden zu 
bewerten. 
Die Begründungen im Einzelnen: 
Bürgerverein Köln-Merheim e.V. Paderborner Straße 14  51109 Köln 
An die Fraktionen der Bezirksvertretung Kalk von 
SPD, Grüne, CDU, Die Linke, FDP und Die Partei 
Bürgerhaus Kalk 
51103 Köln 
--- 
Anschrift 
Paderborner Straße 14 
51109 Köln 
 (0221) 69 43 68
E-Mail:
post@buergerverein-
merheim.de
Geschäftsführender 
Vorstand 
Kassenwart 
Hans-Peter Frahm 
Schriftführerin 
Renate Mummert  
Jürgen Hager  
Heiko Schwerdt 
Beate Wirth-Weigelt 
Internet 
www.buergerverein-
merheim.de 
Bankverbindung 
Volksbank Köln Bonn eG 
IBAN:  
DE95 3806 0186 7806 4870 10 
St.-Nr. 
218/5752/0209 
ANLAGE 1

Bürgerverein Köln-Merheim e.V. 
Wir für Merheim! Engagieren – Mitgestalten - Verbessern 
 
Seite 2 von 3 
- Alle Gebäude auf dem ehemaligen Fliegerhorst Köln-Ostheim sind ein Teil der Kölner Luftfahrt-
geschichte sowie der Kölner Krankenhausgeschichte. Nachdem vor ca. zwanzig Jahren bereits die Hälfte 
der Gebäude (Technikbereich, ehem. Maddaus) des Fliegerhorstes abgerissen wurde, ist ein weiterer 
Verlust nach unserer Auffassung nicht mehr hinnehmbar. Wir sind nicht bereit, eine weitere bewusste 
Zerstörung der Kölner Stadtgeschichte zu akzeptieren. 
 
- Das Gebäude entspricht in der Grundfläche den von der Stadt Köln veröffentlichten Skizzen des geplanten 
Neubaus.  
 
- Ein Umbau würde das Bekenntnis der Stadt Köln zum Thema Nachhaltigkeit unterstreichen. 
 
- Köln hat den Klimanotstand ausgerufen. Sanierung ist klimaökologisch besser als Abriss und Neubau. 
 
- Nach Aussage eines renommierten Architekten sind die Kosten eines Umbaus um ca. 30% günstiger 
gegenüber einem Neubau, da bei dieser Lösung kein Rohbau erstellt werden muss. 
 
- Die Nutzung historischer Gebäude hat für die Kinder eine wichtige Vorbildwirkung. 
 
- Der Turm am Ende des Gebäudes ist eine architektonische Besonderheit und könnte beispielsweise als 
Sternwarte für Kinder genutzt werden. 
 
- Im zweiten Unterkeller könnten die von der Stadt Köln dringend gewünschten Proberäume für 
Musikgruppen eingerichtet werden. 
 
- Köln sieht sich als Kulturstadt. Zur Kultur gehört untrennbar auch die Geschichte unserer Stadt. Durch die 
Umnutzung dieses historischen Gebäudes würde Köln diesen Anspruch deutlich bekräftigen.  
 
- Die Fehler, die bei dem Umbau des alten Flughafens Butzweilerhof sowie dem Abriss vieler anderer 
historischer Gebäude gemacht wurden, sollten nicht wiederholt werden. 
 
Vielen Dank!  
 
Im Namen der hier aufgelisteten Kölner Bürger und Geschichtsvereine: 
Hans-Peter Frahm, Jürgen Hager, Renate Mummert, Heiko Schwerdt, Beate Wirth-Weigelt  
Das Leitungsteam des Bürgervereins Köln-Merheim e. V. 
 
Dieser Bürgerantrag wurde an verschiedene Organisationen und Vereine geschickt, die jetzt über eine 
Unterstützung beraten. Unterstützt wird dieser Antrag bisher von folgenden Personen und Vereinen: 
  
- Geschichts- und Heimatverein Rechtsrheinisches Köln e. V.  
- Dr. Henriette Meynen - ehemalige Stellvertretende des Kölner Stadtkonservators 
- Dr. Alexander Kierdorf – Kölner Industriegeschichte  
- Karl-Heinz Blümel – Kölner Festungswerke  
- Industriedenkmal Clouth e.V.  
- Historisches Luftfahrtarchiv Köln  
- Mülheim Archiv  
- Poller Heimatmuseum  
- RadioMuseum Köln e. V.  
- Medizinphysiker Dr. Eibber (ehem. Klinikum Merheim) 
- Rodin Eipper 
- Wolfgang Schreck – Buchautor Kölner Eisenbahngeschichte 
- Wolfgang Trester – Luftfahrthistoriker

Bürgerverein Köln-Merheim e.V. 
Wir für Merheim! Engagieren – Mitgestalten - Verbessern 
 
Seite 3 von 3

Mitteilung BV

3664 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
613 Lema Az 
Vorlagen-Nummer 
 1711/2022 
Freigabedatum 19.05.2022  
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 
 
Bezug zu Vorlage 0688/2022;  
Bürgerantrag des Bürgervereins Köln-Merheim e.V. zum Aufstellungsbeschluss 
"Ostmerheimer Straße – Schule" – Stellungnahme der Verwaltung 
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss "Ostmerheimer Straße – Schule" hat der Bürger-
verein Köln-Merheim e.V. einen "Bürgerantrag" eingereicht (s. Anlage 1). In dem Antrag wird gefor-
dert, das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1936 auf dem Grundstück zu erhalten und die geplante 
Grundschule darin unterzubringen. Als vorrangiger Grund für den geforderten Erhalt wird der histori-
sche Wert des Gebäudes als Teil der NS -Architektur des ehemaligen Fliegerhorsts Köln-Ostheim 
angeführt. Nachrangig werden unter anderem auch klimaökologische, kulturelle und finanzielle Argu-
mente genannt. 
 
Das Gebäude ist nicht denkmalgeschützt und eine Unterschutzstellung nicht geplant. Als Reaktion 
auf den Bürgerantrag wurde beim Stadtkonservator/ Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege eine 
tiefergehende Prüfung auf den potentiell vorliegenden Denkmalwert angeregt mit dem Ergebnis, dass 
es sich bei dem fraglichen Gebäude zwar um einen Teil der Bebauung des ehemaligen "Fliegerhors-
tes Ostheim" aus den 1930er Jahren handelt und damit um ein Relikt aus der Stadtgeschichte. Aller-
dings wird das Gebäude von Amts wegen nicht als denkmalwert im Sinne des Denkmalschutzgeset-
zes NRW eingestuft. Eine Unterschutzstellung dieses oder weiterer ehemals zum Komplex des Flie-
gerhorstes gehörigen Gebäude, die heute vom Klinikum Merheim genutzt werden, ist nicht beabsich-
tigt.  
 
Es wurde festgestellt, dass die ehemaligen Kasernenbauten aufgrund von Veränderungen nicht für 
eine Eintragung in die Denkmalliste in Frage kommen. Insbesondere stellt sich aber der heute noch 
erhaltene Gebäudebestand im Hinblick auf die ursprüngliche Ausdehnung des Areals in stark dezi-
mierter Form dar. Die Flughafenanlagen wurden in der Nachkriegszeit abgerissen, die ehemaligen 
Kasernenbauten nur in Teilen erhalten und durch das Klinikum Merheim genutzt. Die Gebäude besit-
zen zwar einen gewissen Stellenwert für die Entstehungszeit und die Ortsgeschichte. Dies reicht je-
doch nicht als denkmalbegründendes Merkmal. 
 
Dazu, ob der Erhalt mit dem Raumprogramm für die vorgesehene Schule vereinbar wäre, können 
zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Aktuell werden zunächst die planungsrecht-
lichen Grundlagen ausgearbeitet. Das Planungsrecht schafft lediglich die Voraussetzungen und den 
Rahmen für bauliche Veränderungen in dem Gebiet. Es greift jedoch nich t der späteren Umsetzung 
vorweg. Über die Festsetzungen des hier vorgesehenen Bebauungsplans lässt sich daher auch nicht 
festlegen, ob das bestehende Gebäude oder eine neue Bebauung genutzt werden.

2 
 
Im Anschluss an die Aufstellung des Bebauungsplans wird v oraussichtlich eine Machbarkeitsstudie 
erstellt, in deren Rahmen dann auch evaluiert wird, ob ein Erhalt bautechnisch und ökonomisch sinn-
voll wäre. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Bausubstanz einen schlechten Zustand auf-
weist, was die Möglichkeiten zum Erhalt im Allgemeinen deutlich schmälert. 
 
Für das Bebauungsplanverfahren beabsichtigt die Verwaltung daher nicht, weitere Schritte zum Erhalt 
des Gebäudes einzuleiten. Ob dies zu einem späteren Zeitpunkt nach Satzungsbeschluss bei der 
konkreten Planung der Gebäude als sinnvoll erachtet wird, wird voraussichtlich in der genannten 
Machbarkeitsstudie beantwortet werden.

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ostmerheimer Straße
  • Fliegerhorst
  • Straße 14

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1711/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.05.2022
Erstellt
19.05.2022 12:36