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3935/2017

Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.01.2018

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Anlage 2 - FEWS-Wpl. 2018-Erläuterungen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2018

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Anlage 2 - FEWS-Wpl. 2018-Erläuterungen

2410 Zeichen

- 2 - 
 
Anlage 2 
 
 
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2018 
 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
 
 
 
Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung 
 
Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht 
Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- 
forst bestellten Erbbaurecht.  
 
 
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 
 
In 2018 sind Sanierungsmaßnahmen in den Bädern zweier Liegenschaften der Familie-
Ernst-Wendt-Stiftung vorgesehen, so dass der Planansatz 2018 mit 45 Tsd. € etwas höher 
kalkuliert wird als die Vorjahresergebnisse. 
 
 
Abschreibungen 
 
Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand 
für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- 
kosten. 
 
 
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 
 
Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen 
langfristigen Geldanlagen (Fonds). Da die Altbestände an festverzinslichen Wertpapieren, 
die Zinsen von über 5% erwirtschafteten, sukzessive ausgelaufen sind und die Neuab- 
schlüsse sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf deutlich schlechterem Niveau 
bewegen, muss der Ansatz weiter reduziert werden. 
 
 
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen 
 
Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- 
rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der gerade erst in 2014 abge- 
schlossenen Sanierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung.  
 
 
Satzungsmäßige Gewinnabführung 
 
Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 
20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu.

- 2 - 
 
  
 
 
 
Bilanzgewinn 
 
Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht 
zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- 
zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. 
 
Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- 
tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln die Amtsleiterin des Ge- 
sundheitsamtes angehört.

Beschlussvorlage Rat

1359 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3935/2017 
Freigabedatum 05.01.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
hier: Wirtschaftsplan 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirt-
schaftsjahr 2018 
 
im Erfolgsplan  
 
mit Erträgen von    181.600 Euro 
sowie Aufwendungen von     69.500 Euro 
 
und einem Jahresüberschuss von  112.100 Euro 
 
fest. 
 
 
 
 
 
Finanzausschuss 05.02.2018 
Rat 06.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
 
Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-Wendt-
Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. 
 
Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der 
vom Rat festgestellt wird. 
 
Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2018 – wie in den Vorjahren auch – keine 
Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2018 
 
Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2018 
 
 
Gez. OB Reker

Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2018

1953 Zeichen

Anlage 1 
ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis 
2018 2017 2016 2015 
Euro Euro Euro Euro 
Erträge aus der Hausbewirtschaftung 116.600          116.600          118.715          117.464      
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 45.000            40.000            31.445            21.571       
Abschreibungen 1.500              1.500              1.479              1.479         
Sonstige betriebliche Aufwendungen 23.000            25.000            19.189            20.956       
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 65.000            75.000            76.969            85.358       
Sonstige Zinsen u.ä. Erträge -                   -                   35                   48              
Abschreibungen auf Finanzanlagen -                   -                   20.856            25.339       
Zinsen u.ä. Aufwendungen -                   -                   -                   -              
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 112.100          125.100          122.751          133.525      
Außerordentliche Erträge -                   -                   -                   -              
Außerordentliche Aufwendungen -                   -                   -                   -              
Jahresüberschuss 112.100          125.100          122.751          133.525      
Gewinnvortrag/Verlustvortrag -                   -                   -                   -              
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen -                   -                   -                   -              
Satzungsmäßige Mittelverwendung 22.420            25.020            24.550            26.705       
Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage -                   -                   -                   -              
Bilanzgewinn/-verlust 89.680            100.080          98.201            106.820      
Wirtschaftsplan 
für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2018 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung

Beratungsverlauf (2)

05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 12.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2018 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3935/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.01.2018
Erstellt
14.12.2017 08:43