3935/2017
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2018
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Anlage 2 - FEWS-Wpl. 2018-Erläuterungen
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- 2 - Anlage 2 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2018 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- forst bestellten Erbbaurecht. Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung In 2018 sind Sanierungsmaßnahmen in den Bädern zweier Liegenschaften der Familie- Ernst-Wendt-Stiftung vorgesehen, so dass der Planansatz 2018 mit 45 Tsd. € etwas höher kalkuliert wird als die Vorjahresergebnisse. Abschreibungen Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- kosten. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen langfristigen Geldanlagen (Fonds). Da die Altbestände an festverzinslichen Wertpapieren, die Zinsen von über 5% erwirtschafteten, sukzessive ausgelaufen sind und die Neuab- schlüsse sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf deutlich schlechterem Niveau bewegen, muss der Ansatz weiter reduziert werden. Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der gerade erst in 2014 abge- schlossenen Sanierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung. Satzungsmäßige Gewinnabführung Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu. - 2 - Bilanzgewinn Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln die Amtsleiterin des Ge- sundheitsamtes angehört.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3935/2017 Freigabedatum 05.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Familie-Ernst-Wendt-Stiftung hier: Wirtschaftsplan 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirt- schaftsjahr 2018 im Erfolgsplan mit Erträgen von 181.600 Euro sowie Aufwendungen von 69.500 Euro und einem Jahresüberschuss von 112.100 Euro fest. Finanzausschuss 05.02.2018 Rat 06.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-Wendt- Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der vom Rat festgestellt wird. Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2018 – wie in den Vorjahren auch – keine Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. Anlagen Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2018 Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2018 Gez. OB Reker
Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2018
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Anlage 1 ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis 2018 2017 2016 2015 Euro Euro Euro Euro Erträge aus der Hausbewirtschaftung 116.600 116.600 118.715 117.464 Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 45.000 40.000 31.445 21.571 Abschreibungen 1.500 1.500 1.479 1.479 Sonstige betriebliche Aufwendungen 23.000 25.000 19.189 20.956 Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 65.000 75.000 76.969 85.358 Sonstige Zinsen u.ä. Erträge - - 35 48 Abschreibungen auf Finanzanlagen - - 20.856 25.339 Zinsen u.ä. Aufwendungen - - - - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 112.100 125.100 122.751 133.525 Außerordentliche Erträge - - - - Außerordentliche Aufwendungen - - - - Jahresüberschuss 112.100 125.100 122.751 133.525 Gewinnvortrag/Verlustvortrag - - - - Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen - - - - Satzungsmäßige Mittelverwendung 22.420 25.020 24.550 26.705 Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage - - - - Bilanzgewinn/-verlust 89.680 100.080 98.201 106.820 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2018 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3935/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.01.2018
- Erstellt
- 14.12.2017 08:43