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AN/1056/2018

Antrag von Frau Bastian (FDP): Unterflur-Abfallcontainer für das Quartier Neue-Mitte-Porz

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 25.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.07.2018, TOP 8.8

2018-07-09 Unterflurcontainer Neue Mitte Porz

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2018-07-09 Unterflurcontainer Neue Mitte Porz

1835 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Bezirksamt Porz 
Elvira Bastian 
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
Tel: 02203/294227 
Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
Köln, den 23. Juni 2018 
 
 
Antrag nach § 3 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz am 26. April 2018 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
ich bitte Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz zu setzen:  
 
Unterflur-Abfallcontainer für das Quartier Neue-Mitte-Porz 
 
Beschluss-Entwurf:  
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Investoren der Sahle Wohnen und Aachen 
Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft nach Standortmöglichkeiten u.a. im öffentlichen 
Straßenraum für Unterflursammelbehälter zur barrierefreien Abfallentsorgung für die Mieter 
des Hauses 2 und 3 zu suchen und diese umzusetzen.  
 
Begründung:  
Unterflursammelbehälter bieten eine innovative und barrierefreie Entsorgungsmöglichkeit. Ein Unterflurbehälter ist ein 
unterirdischer Behälter mit oberirdischem Einwurf zum Sammeln von Abfällen oder Wertstoffen. Dieses 
Abfallsammelsystem spart Platz und wertet das Wohnumfeld optisch auf. Auf Wunsch rüsten wir die Einwurfsäule mit 
einem Zugangssystem aus, damit nur befugte Nutzer Müll einwerfen können. Ein fünf Kubikmeter großer Unterflur-
Behälter ersetzt ca. vier große Abfallcontainer. Der Einbau von Unterflurbehältern ist an Standortvoraussetzungen 
geknüpft. (Quelle: AWB Köln) 
 
Mit dieser Möglichkeit würde vermieden, dass kostbare Räume im Erdgeschoß als 
Müllräume genutzt werden, die eigentlich als Ladenlokale viel besser zu gebrauchen sind.   
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1056/2018
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
25.06.2018
Erstellt
25.06.2018 13:34