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0857/2024

Mitteilung und abschließende Information zum Auswahlverfahren der Deutzer Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) 2024

Mitteilung Ausschuss 06.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.03.2024, TOP 4.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6629 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 06.03.2024 
 0857/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 11.03.2024 
 
Mitteilung und abschließende Information zum Auswahlverfahren der Deutzer 
Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) 2024 
Die Verwaltung teilt ergänzend zur Vorlage 0020/2024 „Mitteilung zum aktuellen Sach-
stand und Information zum Auswahlverfahren der Deutzer Kirmes“ mit: 
 
Aufgrund mehrerer konkurrierender Anträge unterschiedlicher Betreiber*innen für die 
Ausrichtung der Volksfeste in Deutz war die Verwaltung verpflichtet, eine faire, neut-
rale und transparente Auswahl zu treffen. Infolgedessen wurde ein Auswahlverfahren 
durchgeführt, das mit öffentlicher Bekanntmachung vom 21.12.2023 neu gestartet 
wurde. In diesem Zusammenhang bestand bis zum 02.02.2024 die Möglichkeit, sich 
als Betreiber*in für das Frühlings- und Herbstvolksfest 2024 zu bewerben. 
 
Im Rahmen des Auswahlverfahrens gingen insgesamt vier Bewerbungen ein. Nach 
Prüfung der Unterlagen mussten zwei Bewerbungen aufgrund fehlender bzw. nicht 
fristgerecht eingereichter Unterlagen zurückgewiesen und somit vom weiteren Verfah-
ren ausgeschlossen werden. Die zwei verbleibenden Bewerbungen hatten alle gefor-
derten Unterlagen/Dokumente vollständig sowie fristgerecht eingereicht und waren 
daher für das weitere Verfahren zugelassen. Eine inhaltliche Bewertung der Veran-
staltungskonzepte war nicht zulässig (hier unterscheidet sich das Auswahlverfahren 
vom Vergabeverfahren, wie es beispielsweise bei den Weihnachtsmärkten durchge-
führt wird), sodass diese Bewerbungen im Rahmen des Verfahrens als gleichwertig zu 
betrachten waren. Da jedoch nur eine Bewerbung den Zuschlag für die Ausrichtung 
der Volksfeste im Jahr 2024 erhalten konnte, wurde in der öffentlichen Bekanntma-
chung von vorneherein festgelegt, dass es in diesem Falle zum Losentscheid kommt. 
 
Der Losentscheid ist ein von der Rechtsprechung anerkanntes Mittel, um eine Aus-
wahl zwischen gleichwertigen Anträgen/Bewerbungen zu treffen. Die damit verbun-
dene Herbeiführung eines Zufallsergebnisses wahrt die Grundsätze der Gleichbe-
handlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz, an denen sich 
das Auswahlverfahren zu orientieren hat. Mit dem Losentscheid bestanden für alle 
zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber*innen die gleichen Chancen, den 
Zuschlag zu erhalten.

2 
 
Der Losentscheid fand unter Teilnahme beider Bewerber*innen und deren Rechtsver-
tretungen am 26.02.2024 statt. Diesen wurde jeweils eine schriftliche Erklärung über 
den Ablauf des Losverfahrens ausgehändigt. Die Bewerber*innen erhielten ausrei-
chend Zeit zur Durchsicht der Unterlagen. Im Anschluss erhielten sie die Möglichkeit, 
Fragen zum Losverfahren zu stellen. Zudem wurde das Losverfahren mündlich erläu-
tert. Beide Bewerber*innen bestätigten mit ihrer Unterschrift, dass sie zum Ablauf des 
Losverfahrens keine offenen Fragen und sie die Erklärungen vollumfänglich verstan-
den hatten. 
Für den Losentscheid wurden sechs Zettel in verschlossene Loskugeln, je drei pro Be-
werber*in, in einen Losbehälter eingelegt. Drei Jurist*innen des Amtes für Recht, 
Vergabe und Versicherungen, die mit dem Auswahlverfahren nicht befasst waren, zo-
gen je eine Loskugel. Die drei Loskugeln wurden erst nach Ziehung aller drei Losku-
geln geöffnet. Der*die Bewerber*in, dessen*deren Name unter den drei gezogenen 
Losen häufiger (mehr als 50%) vorkam, gewann den Losentscheid.  
 
Zwei von drei gezogenen Losen fielen auf den Bewerber Wilfried Hoffmann, der somit 
den Zuschlag für die Ausrichtung der diesjährigen Deutzer Volksfeste erhielt. Das 
Auswahlverfahren Deutzer Volksfeste 2024 ist somit abgeschlossen.  
 
Mit Abschluss des Auswahlverfahrens wurde umgehend mit dem Genehmigungspro-
zess für das Frühlingsvolksfest 2024 begonnen. Die Planungen des Veranstalters 
werden durch die Verwaltung eng begleitet, um den reibungslosen Ablauf der Veran-
staltung zu gewährleisten. Seitens des Veranstalters wurden bereits kurzfristig und für 
die Genehmigung wesentliche Unterlagen, wie beispielsweise das Verkehrskonzept, 
eingereicht. Mit Vorlage der weiteren Unterlagen, die für eine sichere und die Interes-
sen der Anwohner*innen wahrende Veranstaltung erforderlich sind, ist in Kürze zu 
rechnen.  
 
Der Veranstalter führt aktuell intensive Gespräche mit den Schausteller*innen/Beschi-
cker*innen. Erst nach Abschluss der Gespräche und Vorlage der abschließenden Be-
schicker*innenliste kann eine valide Aussage darüber getroffen werden, wie viele Köl-
ner Schausteller*innen und Unternehmen an dem Frühlingsvolksfest 2024 beteiligt 
sein werden. Gleiches gilt für das Herbstvolksfest 2024. Gegenüber der Verwaltung 
hat sich Herr Hoffmann ausdrücklich dazu erklärt, dass er dafür Sorge tragen wird, 
dass möglichst viele Kölner Schausteller*innen und Unternehmen an den Volksfesten 
beteiligt sein werden. Er ist sich der Bedeutung der Volksfeste in Deutz für die Kölner 
Schausteller*innen und Beschicker*innen und somit auch seiner Verantwortung be-
wusst. 
 
 
Ausblick: 
Für den Zeitraum 2025 bis einschließlich 2029 ist die Vergabe einer sogenannten 
Dienstleistungskonzession für den Betrieb der beiden Volksfeste (Frühlings- und 
Herbstvolksfest) – analog der Vergabe der Weihnachtsmärkte auf den zentralen In-
nenstadtplätzen – geplant. Die dafür notwendige Beteiligung der politischen Gremien 
(Wirtschaftsausschuss, Bezirksvertretung Innenstadt sowie beschlussfassend der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung / Vergabe / Recht / Internationales) erfolgt im zwei-
ten Quartal 2024. Das Verfahren sieht vor, dass bereits mit dem politischen Beschluss 
Qualitätskriterien und Mindestanforderungen für eine*n Betreiber*in definiert und ver-
bindlich festgelegt werden.  
Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch eine Findungskommission, bestehend 
aus Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt und des Ausschusses Allge-
meine Verwaltung / Vergabe / Recht / Internationales sowie der Verwaltung. Die Fin-
dungskommission bewertet die Bewerbungsunterlagen anhand der zuvor festgelegten

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Kriterien und Mindestanforderungen. Das Ergebnis hieraus – es gewinnt die Bewer-
bung mit den meisten Punkten – wird dann dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung / 
Vergabe / Recht / Internationales zum Beschluss vorgelegt. Der*die Sieger*in erhält 
nach Beschlussfassung eine Dienstleistungskonzession für die Ausrichtung der Volks-
feste über einen Zeitraum von fünf Jahren.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.31 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0857/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2024
Erstellt
29.02.2024 15:11