3491/2017
Seniorensportförderung
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Seniorenbeihilfe 2018 - Antrag20171127
3758 Zeichen
Stadtsportbund Köln e.V. Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln Sparkasse KölnBonn
BIC: COLSDE33XXX
Tel.: 0221-921 300-22 info@stadtsportbund.koeln IBAN: DE43 3705 0198 0004 1929 51
Fax: 0221-921 300-30 www.stadtsportbund.koeln Steuernummer: 223/5918/1021
Vorstand: Peter Pfeifer, Peter Rücker, Lisa Steinmann, Martin Müser, Helmut Schaefer Amtsgericht Köln VR 4926
Seniorenbeihilfe ab 2018
Relevanz des Themengebietes „Sport der Älteren“ für die Gesellschaft
demographischer Wandel
Folgen und Begleiterscheinungen gestiegener Lebenserwartungen:
aktive Nacherwerbsphase
sich individuell ändernden Lebensumstände (selbstständig, selbstbestimmt)
kognitive oder physische Probleme
Multi- und Polymorbidität (ggf. erhöhter Pflegebedarf)
tiefgreifende Einschränkungen in die Mobilität (potentiell erhöhtes Sturzrisiko)
Relevanz des Themengebietes „Sport der Älteren“ für die Sportvereine
wichtigen Beitrag zur Sicherstellung:
Gesundheitsverständnis / -bildung / -förderung
psychische Gesundheit
soziales Wohlbefinden / Miteinander, auch generationsübergreifend
Lebensqualität, eigenständig Leben / Wohnen
Erhalt / Verbesserung körperliche Leistungsfähigkeit
wichtigen Beitrag zum Entgegenwirken:
altersbedingter Mobilitäts- und Kognitionseinschränkungen
sozialer Isolation
erhöhte Gefahr der Pflegebedürftigkeit
Einsatz der Seniorenbeihilfe
Aufbau und Ausbau bewegungsspezifischer Angebote für die Zielgruppe
Unterstützung bei der Umsetzung von Projektideen jeglicher Art
(Kooperationsprojekte, Ausflüge, Materialanschaffung)
ggf. Hilfe für finanziell schwächere Vereinsmitglieder
Wertschätzung sowohl der im Seniorenbereich engagierten Vereine als auch der
älteren aktiven Menschen selbst
Stadtsportbund Köln e.V. Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln Sparkasse KölnBonn
BIC: COLSDE33XXX
Tel.: 0221-921 300-22 info@stadtsportbund.koeln IBAN: DE43 3705 0198 0004 1929 51
Fax: 0221-921 300-30 www.stadtsportbund.koeln Steuernummer: 223/5918/1021
Vorstand: Peter Pfeifer, Peter Rücker, Lisa Steinmann, Martin Müser, Helmut Schaefer Amtsgericht Köln VR 4926
Start der Seniorenbeihilfe in 2018
In 2018 und nur in 2018 wollen wir statt 175.000€ nur 140.000€ an die Vereine weitergeben
und 35.000€ für den SSBK einbehalten für Beratungs - und Sachkosten (keine
Personalkosten), um die Vereine dabei zu unterstützen wie die Seniorenbeihilfe einzusetzen
ist, welchem Personenkreis sie zugute kommen soll, wie Vereine geeignete Programme
aufsetzen oder erweitern und welchen zusätzlichen Skill und Materialien sie dafür brauchen
werden.
Die Vereine sollen die Seniorenbeihilfe zielgerecht einsetzen und nicht Gefahr laufen sie als
eine allgemeine Förderung anzusehen und einzusetzen. Das wollen wir im Jahr 20 18 mit
Beratungs- und Sacheinsatz (z.B. Meetings, Besuche, Infoveranstaltungen, Flyer,
Handlungsleitfaden, Aufarbeitung von Praxisbeispielen etc.) bewerkstelligen, so dass die
Seniorenbeihilfe ab 2019 in voller Höhe ausbezahlt werden soll.
Gez. Gez.
Peter Pfeifer Lars Görgens
Vorsitzender Vorstandsmitglied für Handlungsfeld
StadtSportBund Köln „Sport der Älteren“ im StadtSportBundKöln
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/2 Vorlagen-Nummer 30.11.2017 3491/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 07.12.2017 Seniorensportförderung Aus Mitteln der Sonderauskehrungen des LVR 2017 stehen – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 - ab 2018 im Haushalt für die Seniorensportförderung 175.000,-- € zur Verfü- gung. Es ist vorgesehen, dass analog zur Jugendbeihilfe, über den StadtSportBund Köln e.V. an die Sportvereine eine Pauschale für Vereinsmitglieder ab 60 Jahren weitergereicht wird. Der StadtSportBund Köln e.V. engagiert sich bereits seit vielen Jahren im Thema Seniorensportförde- rung. Im Zusammenhang mit der haushaltsmäßigen Bereitstellung von Finanzmitteln zur Förderung des Seniorensports wurden vom neuen Vorsitzenden des StadtSportBundes Köln e.V., Herrn Peter Pfeifer, in Abstimmung mit dem Sportamt einige Hinweise und Überlegungen zur Verwendung der Seniorenbeihilfe an die Sportverwaltung zur Weitergabe an den Sportausschuss weitergereicht. Die schriftlichen Ausführungen liegen der Mitteilung als Anlage bei. Die dort gemachten Ausführun- gen wurden von der Sportverwaltung unterstützt, da durch eine Beratung der Vereine ein zielgerichte- ter Einsatz der Mittel auf den Weg gebracht wird. Anlage Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3491/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 13.11.2017 16:29