2397/2018
Reinigung der LSA-Standorte sowie des städtischen Möbiliars am Neumarkt
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Mitteilung BV
2147 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/3 Vorlagen-Nummer 2397/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 Reinigung der LSA-Standorte sowie des städtischen Möbiliars am Neumarkt Die Bündelung der haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) ist ein Projekt im Rahmen der Verwaltungsreform #wirfürdiestadt und Teil des Reform- programms des Dezernats für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Mit der Bündelung der Reinigungs- verträge wird eine zielorientierte und systematische Steuerung der bei den AWB beauftragten haus- haltsfinanzierten Reinigungsleistungen angestrebt, um in der Folge eine Verbesserung der Reini- gungsqualität und der Sauberkeit im Stadtbild zu erreichen. Mit diesem neuen Vertrag, der ab dem 01.01.2019 gelten soll, wird auch eine raumdeckende Reini- gung eingeführt. Hierbei sollten nicht nur die Flächen, sondern auch die städtischen Einrichtungen auf diesen mitgereinigt werden. Diese Einrichtungen sind bisher nur nach Beschwerden gereinigt worden. Um mit der systematischen Reinigung dieser Einrichtungen erste Erfahrungen zu sammeln, sind bisher die Standorte des Fuß- gängerleitsystems (die roten Schildermaste mit der Wegweisung für zu Fuß Gehende) gereinigt wor- den. Derzeit werden die Maste der städtischen Lichtsignalanlagen in der Innenstadt gereinigt. Hierbei werden auch nebenstehende Schildermasten mit gereinigt. Bei diesen Reinigungsarbeiten werden überwiegend Aufkleber entfernt. Diese wurden entgegen § 3 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) aufgebracht, was gemäß § 33 Abs. 1 Punkt 3 KSO eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die bei diesen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse werden zur Optimierung der zukünftigen Beauftra- gungen berücksichtigt. Anschließend werden mit den gewonnenen Erfahrungen Reinigungszyklen entwickelt, in denen diese Einrichtungen regelmäßig gereinigt werden, damit ein sauberes Stadtbild aufrechterhalten wird. Die raumdeckenden Reinigungsleistungen werden von der Verwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung beauftragt.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 2397/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.07.2018
- Erstellt
- 20.07.2018 09:25