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2397/2018

Reinigung der LSA-Standorte sowie des städtischen Möbiliars am Neumarkt

Mitteilung BV 24.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 17.09.2018, TOP 10.6

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2147 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2397/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 
 
Reinigung der LSA-Standorte sowie des städtischen Möbiliars am Neumarkt 
Die Bündelung der haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln 
GmbH (AWB) ist ein Projekt im Rahmen der Verwaltungsreform #wirfürdiestadt und Teil des Reform-
programms des Dezernats für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Mit der Bündelung der Reinigungs-
verträge wird eine zielorientierte und systematische Steuerung der bei den AWB beauftragten haus-
haltsfinanzierten Reinigungsleistungen angestrebt, um in der Folge eine Verbesserung der Reini-
gungsqualität und der Sauberkeit im Stadtbild zu erreichen. 
 
Mit diesem neuen Vertrag, der ab dem 01.01.2019 gelten soll, wird auch eine raumdeckende Reini-
gung eingeführt. Hierbei sollten nicht nur die Flächen, sondern auch die städtischen Einrichtungen auf 
diesen mitgereinigt werden.  
 
Diese Einrichtungen sind bisher nur nach Beschwerden gereinigt worden. Um mit der systematischen 
Reinigung dieser Einrichtungen erste Erfahrungen zu sammeln, sind bisher die Standorte des Fuß-
gängerleitsystems (die roten Schildermaste mit der Wegweisung für zu Fuß Gehende) gereinigt wor-
den. Derzeit werden die Maste der städtischen Lichtsignalanlagen in der Innenstadt gereinigt. Hierbei 
werden auch nebenstehende Schildermasten mit gereinigt. Bei diesen Reinigungsarbeiten werden 
überwiegend Aufkleber entfernt. Diese wurden entgegen § 3 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) 
aufgebracht, was gemäß § 33 Abs. 1 Punkt 3 KSO eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 
 
Die bei diesen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse werden zur Optimierung der zukünftigen Beauftra-
gungen berücksichtigt. Anschließend werden mit den gewonnenen Erfahrungen Reinigungszyklen 
entwickelt, in denen diese Einrichtungen regelmäßig gereinigt werden, damit ein sauberes Stadtbild 
aufrechterhalten wird.  
 
Die raumdeckenden Reinigungsleistungen werden von der Verwaltung als Geschäft der laufenden 
Verwaltung beauftragt.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
2397/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.07.2018
Erstellt
20.07.2018 09:25