AOST/0003/2024
Kein absolutes Halteverbot am Kirschgarten (ursprüngliche Nr. A-O/0004/2024
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Originalantrag der CDU-Fraktion
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a A-0/0004/2024 Pr CDU CDU-FRAKTION IN DER BV-OST Kein absolutes Haltverbot am Kirschgarten Münster, 18.05.2024 Antrag an die Verwaltung Umwandlung des abs. Haltverbots am Kirschgarten in ein eingeschränktes Haltverbot Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen: Die Stadt Münster wandelt das bestehende absolute Haltverbot (Verkehrszeichen 283) auf der Fahrradstraße Kirschgarten einseitig in ein eingeschränktes Haltverbot um (Verkehrszeichen 286). Begründung Der Kirschgarten ist vor einigen Jahren in eine Fahrradstraße umgewandelt worden. Über Ihn verläuft die Veloroute von Telgte über Handorf nach Münster. Wegen der Qualitätsstandards für Fahrradstraßen, welche die Stadt Münster als Richtlinie beschlossen hat, wurde am Kirschgarten ein beidseitiges Haltverbot ausgewiesen, weil der verbleibende Straßenraum ansonsten zu schmal sei. Die früher regelmäßig dort parkende PKW’s sind in die Nebenstraßen verdrängt worden, die Mehrheit der Anwohner hat sich mit dieser Situation arrangiert. Es gibt jedoch weiterhin zahlreiche Beschwerden darüber, dass wegen des absoluten Haltverbots z.B. Anlieferungen sperriger oder schwerer Gegenstände erschwert werden. Betroffen hiervon sind Anwohner und Dritte, z.B. Lieferunternehmen oder Handwerker. Mit der Erschließung des Baugebiets am Kirschgarten entfällt der Parkplatz am alten Sportplatz, so dass auch am Heimathaus ein Ein- und Aussteigen ermöglicht werden sollte, da an den dortigen Veranstaltungen häufig ältere Personen teilnehmen, die gebracht und abgeholt werden. Da das Haltverbot vom Ordnungsamt mit Bufßgeldern durchgesetzt wird und kein Ermessensspielraum besteht, soll das absolute Haltverbot einseitig in ein eingeschränktes Haltverbot umgewandelt werden. Bei diesem Kompromiss bleibt die Krelsvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO: Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost Mauritzstraße 4-6 post@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 48143 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST „CDU CDU-FRAKTION IN DER BV-OST Straße die allermeiste Zeit über frei von haltenden Fahrzeugen, es wird jedoch ein Ein- oder Aussteigen sowie Be- oder Entladen von Fahrzeugen ermöglicht. Die Situation am Kirschgarten lässt diese Möglichkeit zu, weil sie abweichend zu einigen innerstädtischen Fahrradstraßen nur gering frequentiert wird. Die meisten Radfahrer nutzen lieber andere Routen, z.B. durch Kasewinkel, entlang der B51 oder von der Kötterstraße kommende über die Hobbeltstraße und die Pöbstingstraße in den Boniburger Wald. Eventuell könnten gelegentlich haltende Fahrzeuge sogar zur Verkehrsberuhigung beitragen, weil der Kirschgarten für manche Autofahrer verbotenerweise zu einer Rennstrecke geworden ist, da dort die meiste Zeit kaum Fahrradfahrer unterwegs sind. Ausnahmen von den Qualitätsstandards gibt es bereits, z.B. die Zulassung von Parken auf der Max-Winkelmann-Straße in Hiltrup (V/0459/2021). Auch am Kirschgarten existiert im Bereich der Zionskirche am Wochenende bereits eine Ausnahmeregelung. Es ist nicht erkennbar, warum in Handorf ein absolutes Haltverbot durchgesetzt wird, weil dies in der Stadt auf hochfrequentierten Routen erforderlich ist. Der Kirschgarten ist eine Gemeindestraßen mit nicht überbezirklicher Bedeutung, entsprechend liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksvertretung Münster-Ost. Für die Fraktion Seite 2
ZwischenmitteilungAmt32
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32.12.0014 . 01.08.2024 Frau Grüber 3283 An die Bezirksvertretung Münster-Ost Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost über Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 Umwandlung des absoluten Haltverbots am Kirschgarten in ein eingeschränktes Haltverbot e Antrags-Nr. A-0/0004/2024 vom 18.05.2024 der CDU-Fraktion in der Bezirks- vertretung Münster-Ost Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die absoluten Haltverbote in der Straße Kirsch- garten in eingeschränkte Haltverbote abgeändert werden können. Die Prüfung Ihres Antrags läuft aktuell. Nachdem sämtliche Stellungnahmen vorliegen,erfolgt eine abschließende Beantwortung. \
StellungnahmeAmt 32
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32.12.0014 j 06.01.2025 Frau Grüber 3283 An die Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Heuer Dezement I über Eng. 14. JAN. 2025 33.22 Umwandlung des absoluten Haltverbots am Kirschgarten in ein eingeschränktes Haltverbot e Antrags-Nr. A-0/0004/2024 vom 18.05.2024 der CDU-Fraktion in der Bezirks- vertretung Münster-Ost Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die absoluten Haltverbote in der Straße Kirsch- garten in eingeschränkte Haltverbote abgeändert werden können. Fahrradstraßen werden in Münster nach dem vom Rat vorgegebenen Standardvorgaben aus- gebaut. Diese sehen unter anderem vor, das Parken auf der Fahrradstraße zu unterbinden. Wenn Parken möglich gemacht werden soll, muss eine Ausbaubreite vorhanden sein, die bei abgestelltem Fahrzeug zuzüglich eines Sicherheitsabstandes für die sogenannte Dooring- Zone eine ausreichende Fahrbahnbreite für Fahrradfahrer bietet. Die Breite der Fahrgasse beträgt daher mindestens 4 m zuzüglich 0,50 m - 0,75 m Sicherheitstrennstreifen parkender Fahrzeuge. Der Kirschgarten hat eine durchschnittliche Ausbaubreite von 4-5 m. Die Vorgaben sind nicht erfüllt. Bei parkenden Fahrzeugen würde das Sicherheitsrisiko erheblich steigen, da auf Fahr- radstraßen der Fahrradverkehr stark ausgeprägt ist. Angesichts des stadtweiten Standards für Fahrradstraßen besteht aus Sicht der Stadtverwal- tung keine Möglichkeit,die aktuelle Parkregelung zu ändern. Die Polizei wird gebeten, Ge- schwindigkeitskontrollen an relz Lirem yywVı dkk Vechtel Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Kötterstraße
- Hobbeltstraße
- Max-Winkelmann-Straße
- Mauritzstraße 4
- Kirschgarten
- Kasewinkel
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Details
- Aktenzeichen
- AOST/0003/2024
- Typ
- Anregung BV Ost an die Verwaltung
- Datum
- 03.09.2024
- Erstellt
- 03.09.2024 15:58