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AOST/0003/2024

Kein absolutes Halteverbot am Kirschgarten (ursprüngliche Nr. A-O/0004/2024

Anregung BV Ost an die Verwaltung 03.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 30.01.2025, TOP 5.2

Originalantrag der CDU-Fraktion

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ZwischenmitteilungAmt32

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Originalantrag der CDU-Fraktion

3390 Zeichen

a A-0/0004/2024

Pr CDU

CDU-FRAKTION IN DER BV-OST

Kein absolutes Haltverbot

am Kirschgarten

Münster, 18.05.2024

Antrag an die Verwaltung

Umwandlung des abs. Haltverbots am Kirschgarten in ein eingeschränktes
Haltverbot

Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen:

Die Stadt Münster wandelt das bestehende absolute Haltverbot (Verkehrszeichen
283) auf der Fahrradstraße Kirschgarten einseitig in ein eingeschränktes
Haltverbot um (Verkehrszeichen 286).

Begründung

Der Kirschgarten ist vor einigen Jahren in eine Fahrradstraße umgewandelt worden.
Über Ihn verläuft die Veloroute von Telgte über Handorf nach Münster. Wegen der
Qualitätsstandards für Fahrradstraßen, welche die Stadt Münster als Richtlinie
beschlossen hat, wurde am Kirschgarten ein beidseitiges Haltverbot ausgewiesen, weil
der verbleibende Straßenraum ansonsten zu schmal sei.

Die früher regelmäßig dort parkende PKW’s sind in die Nebenstraßen verdrängt worden,
die Mehrheit der Anwohner hat sich mit dieser Situation arrangiert. Es gibt jedoch
weiterhin zahlreiche Beschwerden darüber, dass wegen des absoluten Haltverbots z.B.
Anlieferungen sperriger oder schwerer Gegenstände erschwert werden. Betroffen
hiervon sind Anwohner und Dritte, z.B. Lieferunternehmen oder Handwerker.

Mit der Erschließung des Baugebiets am Kirschgarten entfällt der Parkplatz am alten
Sportplatz, so dass auch am Heimathaus ein Ein- und Aussteigen ermöglicht werden
sollte, da an den dortigen Veranstaltungen häufig ältere Personen teilnehmen, die
gebracht und abgeholt werden.

Da das Haltverbot vom Ordnungsamt mit Bufßgeldern durchgesetzt wird und kein
Ermessensspielraum besteht, soll das absolute Haltverbot einseitig in ein
eingeschränktes Haltverbot umgewandelt werden. Bei diesem Kompromiss bleibt die

Krelsvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO:
Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost
Mauritzstraße 4-6 post@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18

48143 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST

„CDU

CDU-FRAKTION IN DER BV-OST

Straße die allermeiste Zeit über frei von haltenden Fahrzeugen, es wird jedoch ein Ein-
oder Aussteigen sowie Be- oder Entladen von Fahrzeugen ermöglicht.

Die Situation am Kirschgarten lässt diese Möglichkeit zu, weil sie abweichend zu einigen
innerstädtischen Fahrradstraßen nur gering frequentiert wird. Die meisten Radfahrer
nutzen lieber andere Routen, z.B. durch Kasewinkel, entlang der B51 oder von der
Kötterstraße kommende über die Hobbeltstraße und die Pöbstingstraße in den
Boniburger Wald.

Eventuell könnten gelegentlich haltende Fahrzeuge sogar zur Verkehrsberuhigung
beitragen, weil der Kirschgarten für manche Autofahrer verbotenerweise zu einer
Rennstrecke geworden ist, da dort die meiste Zeit kaum Fahrradfahrer unterwegs sind.

Ausnahmen von den Qualitätsstandards gibt es bereits, z.B. die Zulassung von Parken
auf der Max-Winkelmann-Straße in Hiltrup (V/0459/2021). Auch am Kirschgarten
existiert im Bereich der Zionskirche am Wochenende bereits eine Ausnahmeregelung.
Es ist nicht erkennbar, warum in Handorf ein absolutes Haltverbot durchgesetzt wird,
weil dies in der Stadt auf hochfrequentierten Routen erforderlich ist. Der Kirschgarten
ist eine Gemeindestraßen mit nicht überbezirklicher Bedeutung, entsprechend liegt die
Zuständigkeit bei der Bezirksvertretung Münster-Ost.

Für die Fraktion

Seite 2

ZwischenmitteilungAmt32

660 Zeichen

32.12.0014 . 01.08.2024
Frau Grüber 3283

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.22

Umwandlung des absoluten Haltverbots am Kirschgarten in ein eingeschränktes
Haltverbot

e Antrags-Nr. A-0/0004/2024 vom 18.05.2024 der CDU-Fraktion in der Bezirks-
vertretung Münster-Ost

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die absoluten Haltverbote in der Straße Kirsch-
garten in eingeschränkte Haltverbote abgeändert werden können.

Die Prüfung Ihres Antrags läuft aktuell. Nachdem sämtliche Stellungnahmen vorliegen,erfolgt
eine abschließende Beantwortung. \

StellungnahmeAmt 32

1525 Zeichen

32.12.0014 j 06.01.2025
Frau Grüber 3283

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

über
Herrn Stadtrat Heuer

Dezement I

über Eng. 14. JAN. 2025

33.22

Umwandlung des absoluten Haltverbots am Kirschgarten in ein eingeschränktes
Haltverbot

e Antrags-Nr. A-0/0004/2024 vom 18.05.2024 der CDU-Fraktion in der Bezirks-
vertretung Münster-Ost

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die absoluten Haltverbote in der Straße Kirsch-
garten in eingeschränkte Haltverbote abgeändert werden können.

Fahrradstraßen werden in Münster nach dem vom Rat vorgegebenen Standardvorgaben aus-
gebaut. Diese sehen unter anderem vor, das Parken auf der Fahrradstraße zu unterbinden.
Wenn Parken möglich gemacht werden soll, muss eine Ausbaubreite vorhanden sein, die bei
abgestelltem Fahrzeug zuzüglich eines Sicherheitsabstandes für die sogenannte Dooring-
Zone eine ausreichende Fahrbahnbreite für Fahrradfahrer bietet. Die Breite der Fahrgasse
beträgt daher mindestens 4 m zuzüglich 0,50 m - 0,75 m Sicherheitstrennstreifen parkender
Fahrzeuge.

Der Kirschgarten hat eine durchschnittliche Ausbaubreite von 4-5 m. Die Vorgaben sind nicht
erfüllt. Bei parkenden Fahrzeugen würde das Sicherheitsrisiko erheblich steigen, da auf Fahr-
radstraßen der Fahrradverkehr stark ausgeprägt ist.

Angesichts des stadtweiten Standards für Fahrradstraßen besteht aus Sicht der Stadtverwal-
tung keine Möglichkeit,die aktuelle Parkregelung zu ändern. Die Polizei wird gebeten, Ge-
schwindigkeitskontrollen an relz Lirem

yywVı

dkk Vechtel
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kötterstraße
  • Hobbeltstraße
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Kirschgarten
  • Kasewinkel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AOST/0003/2024
Typ
Anregung BV Ost an die Verwaltung
Datum
03.09.2024
Erstellt
03.09.2024 15:58