Mandari Insight

1357/2024

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus der GFM-Sitzung vom 04.12..2023 zu der Vorlage 3364/2023

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 06.05.2024, TOP 6.1.1

Anlage 1: Neubau JVA Köln_Planungen zur Betreuung von inhaftierten Schwangeren und Müttern mit Kindern

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 2: Nachfrage von Frau Möller aus der GFM-Sitzung vom 04.12.2023 zu schwangeren Müttern in der JVA

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Anlage 1: Neubau JVA Köln_Planungen zur Betreuung von inhaftierten Schwangeren und Müttern mit Kindern

4599 Zeichen

en

3a
$ Stadt Köln

Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen

Ei
veang 05, April 2024
Amt für Kinder, Jugend und Familie

Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Neubau JVA Köln - Planungen zur Betreuung von inhaftierten
Schwangeren und Müttern mit Kindern :

Ihr Schreiben vom 07.02.2024 (511-2 Wi)

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Frank,

Herr Minister Dr. Limbach dankt Ihnen für ihr vorbezeichnetes Schrei-
ben. Er hat mich mit der Beantwortung beauftragt.

Zu den in Ihrem Schreiben erbetenen Auskünften kann ich Ihnen Fol-
gendes mitteilen:

Eine Einrichtung analog zu der Mutter-Kind-Einrichtung im Justizvoll-
zugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen ist am Standort Köln nicht ge-
plant. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich:

Bei schwangeren Inhaftierten soll die Anstalt gemäß 8 86 Absatz 1
Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) im Benehmen
mit den Justizbehörden und dem Jugendamt vorrangig die Entlassung
der Gefangenen aus der Haft vor oder unmittelbar nach der Geburt an-
streben. Bislang gelingt es der Praxis regelmäßig, schwangere Frauen
rechtzeitig zum Haftprüfungstermin oder zur Hauptverhandlung zu ent-
haften.

Seite 1 von 3
27.03.2024

Aktenzeichen
5310-1.540
bei Antwort bitte angeben

Bearbeiter: Herr Bel
Telefon: 0211 8792-207

Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 8792-0
Telefax: 0211 8792-456
poststelle@jm.nrw.de
www .justiz.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:
ab Hbf mit Linien U 76, U 78
oder U 79 bis Haltestelle
Steinstraße / Königsallee

Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen

Sofern dies in Einzelfällen nicht möglich ist, ist nach $ 86 Absatz 2
StVollzG NRW auf den Zustand einer Schwangeren oder einer Gefan-
genen, die unlängst entbunden hat, Rücksicht zu nehmen. Diese ge-
setzliche Vorgabe wird durch die „Empfehlungen für die Gestaltung des
Vollzuges bei Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen im Land
Nordrhein-Westfalen“ konkretisiert. Danach erfahren Schwangere eine
verstärkte, intensive Begleitung und psychosoziale Betreuung durch den
Sozialdienst und den medizinischen Dienst. Die Gefangenen werden
unterstützt bei der Bewältigung aller mit der Schwangerschaft, der Ge-
burt und Zeit nach ebendieser verbundenen Fragestellungen. Dazu ge-
hören insbesondere Hilfestellungen beim Kontakt zum Jugendamt sowie
bei der konkreten Abklärung der Perspektiven nach der Geburt. Das
Gesprächsangebot des Sozialdienstes, des psychologischen Dienstes,
der Seelsorge und bei Bedarf auch der externen Beratungsstellen ste-
hen den Gefangenen zur Verfügung.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass gemäß $ 87 Absatz 1 Satz 2
StVollzG NRW vor der Aufnahme eines Kindes das Jugendamt zu hören
ist. Dieses stellt fest, ob eine gemeinsame Unterbringung mit der Mutter
dem Wohl des Kindes entspricht. Nach den hiesigen Erfahrungen
spricht sich das Jugendamt - auch im Hinblick auf die in vielen Fällen
vorhandenen multiplen Problemstellungen der Mutter - häufig zum Wohl
des Kindes für eine Unterbringung bei Verwandten/Lebenspartnern oder
in einer Kurzzeitpflege aus. Der Kontakt zwischen Mutter und Kind kann
dann im Rahmen von vollzugsöffnenden Maßnahmen oder durch Be-
suchsregelungen sichergestellt werden.

In den bisherigen wenigen Einzelfällen, in denen eine Mutter-Kind-
Unterbringung im geschlossenen Vollzug indiziert war, erfolgten Verle-
gungen in entsprechende Einrichtungen in Niedersachsen. Die Praxiser-
fahrungen zeigen, dass dort in der Regel entsprechende Ressourcen
zur Verfügung stehen.

Ihre weitere Frage, ob die Planungen für den Neubau der Justizvoll-
zugsanstalt Köln gesonderte Räumlichkeiten für Umgangskontakte zwi-
schen Eltern und Kindern vorsehen, darf ich dahingehend beantworten,
dass die Justizvollzuganstalten u. a. nach 8 19 des Strafvollzugsge-
setzes Nordrhein-Westfalen angehalten sind, bei der Ausgestaltung der
Besuchsmöglichkeiten, namentlich der Besuchstage, Besuchszeiten
und der Rahmenbedingungen der Besuche, die Bedürfnisse der minder-

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Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen

jährigen Kinder der Gefangenen zu berücksichtigen. So sehen auch die
Neubauplanungen Räume vor, die hinsichtlich ihrer Größe, des Lichtein-
falls und der räumlichen Beschaffenheit eine kinderfreundliche Ausstat-
tung und Besuchsatmosphäre ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Christian Herzberg.

Beglaubigt

Regierungsbeschäftigte R

Seite 3 von 3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1512 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 23.04.2024 
 1357/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 06.05.2024 
 
Antwort auf die mündliche Nachfrage von Monika Möller zu der Beantwortung 
3364/2023 auf die Anfrage AN/1852/2023 der SPD-Fraktion sowie auf den in der 
GFM-Sitzung am 04.12.2023 eingebrachten Vorschlag, über die Verwaltung eine 
Anfrage an das zuständige Landesministerium zu richten.  
 
Antwort der Verwaltung auf die mündliche Nachfrage:  
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln wurde gebeten, sich an das 
Justizministerium zu wenden, um zu erfragen, inwieweit Räumlichkeiten für die Be-
treuung von Schwangeren und Müttern mit Kindern im Rahmen des Neubaus der JVA 
in Köln geplant seien. Mit einem Schreiben vom 07.02.2024 hat sich die Jugendver-
waltung mit folgenden Fragestellungen an das Landesministerium gewandt: 
Ist eine Einrichtung nach § 19 SGB VIII analog zum Justizvollzugskrankenhaus Nord-
rhein-Westfalen in 58730 Fröndenberg auch am Standort Köln geplant?  
Falls ja, können Sie uns den Sachstand der Planungen mitteilen? 
Sind ggf. gesonderte Räumlichkeiten für Umgangskontakte zwischen Eltern und Kin-
dern bereits vorgesehen?  
Mit Schreiben vom 27.03.2024 hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-
Westfalen oben genannte Fragen beantwortet. Die Inhalte sind angehängtem Schrei-
ben zu entnehmen.  
Gez. Voigtsberger

Anlage 2: Nachfrage von Frau Möller aus der GFM-Sitzung vom 04.12.2023 zu schwangeren Müttern in der JVA

1184 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern 
Herr Neweling 
Telefon:  (0221) 221 26348 
Fax:   (0221) 221 26462 
E-Mail: frank.neweling@stadt-koeln.de 
Datum: 18.01.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern  vom 04.12.2023  
öffentlich 
1.4 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Schwangere und Mütter in der 
JVA Köln" 
AN/1852/2023 
Der Ausschuss stellt die Vorlage zurück. 
 Antwort der Verwaltung vom 23. Oktober 2023 
3364/2023 
Monika Möller bewertet den Inhalt der Antwort als erschreckend und sieht hier Men-
schenrechte verletzt. Dies hängt mit fehlenden Räumlichkeiten in den JVAn zusam-
men, in denen Frauen untergebracht sind. Sie bittet die Verwaltung darum, dass sie 
sich in Zusammenhang mit dem anstehenden Neubau der JVA an das Land wendet, 
damit zukünftig Räumlichkeiten für Schwangere und für inhaftierte Mütter vorgesehen 
werden. 
 
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag von Teresa De Bellis-Olinger zu, die Nach-
frage an die Verwaltung zu richten, ob der anstehende Neubau der JVA solche Räum-
lichkeiten vorsieht. 
 
 
Der Ausschuss stellt die Vorlage zurück.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1357/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.04.2024
Erstellt
19.04.2024 10:23