1357/2024
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus der GFM-Sitzung vom 04.12..2023 zu der Vorlage 3364/2023
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Anlage 1: Neubau JVA Köln_Planungen zur Betreuung von inhaftierten Schwangeren und Müttern mit Kindern
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en 3a $ Stadt Köln Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Ei veang 05, April 2024 Amt für Kinder, Jugend und Familie Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder, Jugend und Familie Kalk Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Neubau JVA Köln - Planungen zur Betreuung von inhaftierten Schwangeren und Müttern mit Kindern : Ihr Schreiben vom 07.02.2024 (511-2 Wi) Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Frank, Herr Minister Dr. Limbach dankt Ihnen für ihr vorbezeichnetes Schrei- ben. Er hat mich mit der Beantwortung beauftragt. Zu den in Ihrem Schreiben erbetenen Auskünften kann ich Ihnen Fol- gendes mitteilen: Eine Einrichtung analog zu der Mutter-Kind-Einrichtung im Justizvoll- zugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen ist am Standort Köln nicht ge- plant. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich: Bei schwangeren Inhaftierten soll die Anstalt gemäß 8 86 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) im Benehmen mit den Justizbehörden und dem Jugendamt vorrangig die Entlassung der Gefangenen aus der Haft vor oder unmittelbar nach der Geburt an- streben. Bislang gelingt es der Praxis regelmäßig, schwangere Frauen rechtzeitig zum Haftprüfungstermin oder zur Hauptverhandlung zu ent- haften. Seite 1 von 3 27.03.2024 Aktenzeichen 5310-1.540 bei Antwort bitte angeben Bearbeiter: Herr Bel Telefon: 0211 8792-207 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-456 poststelle@jm.nrw.de www .justiz.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf mit Linien U 76, U 78 oder U 79 bis Haltestelle Steinstraße / Königsallee Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Sofern dies in Einzelfällen nicht möglich ist, ist nach $ 86 Absatz 2 StVollzG NRW auf den Zustand einer Schwangeren oder einer Gefan- genen, die unlängst entbunden hat, Rücksicht zu nehmen. Diese ge- setzliche Vorgabe wird durch die „Empfehlungen für die Gestaltung des Vollzuges bei Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen im Land Nordrhein-Westfalen“ konkretisiert. Danach erfahren Schwangere eine verstärkte, intensive Begleitung und psychosoziale Betreuung durch den Sozialdienst und den medizinischen Dienst. Die Gefangenen werden unterstützt bei der Bewältigung aller mit der Schwangerschaft, der Ge- burt und Zeit nach ebendieser verbundenen Fragestellungen. Dazu ge- hören insbesondere Hilfestellungen beim Kontakt zum Jugendamt sowie bei der konkreten Abklärung der Perspektiven nach der Geburt. Das Gesprächsangebot des Sozialdienstes, des psychologischen Dienstes, der Seelsorge und bei Bedarf auch der externen Beratungsstellen ste- hen den Gefangenen zur Verfügung. Darüber hinaus ist zu beachten, dass gemäß $ 87 Absatz 1 Satz 2 StVollzG NRW vor der Aufnahme eines Kindes das Jugendamt zu hören ist. Dieses stellt fest, ob eine gemeinsame Unterbringung mit der Mutter dem Wohl des Kindes entspricht. Nach den hiesigen Erfahrungen spricht sich das Jugendamt - auch im Hinblick auf die in vielen Fällen vorhandenen multiplen Problemstellungen der Mutter - häufig zum Wohl des Kindes für eine Unterbringung bei Verwandten/Lebenspartnern oder in einer Kurzzeitpflege aus. Der Kontakt zwischen Mutter und Kind kann dann im Rahmen von vollzugsöffnenden Maßnahmen oder durch Be- suchsregelungen sichergestellt werden. In den bisherigen wenigen Einzelfällen, in denen eine Mutter-Kind- Unterbringung im geschlossenen Vollzug indiziert war, erfolgten Verle- gungen in entsprechende Einrichtungen in Niedersachsen. Die Praxiser- fahrungen zeigen, dass dort in der Regel entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen. Ihre weitere Frage, ob die Planungen für den Neubau der Justizvoll- zugsanstalt Köln gesonderte Räumlichkeiten für Umgangskontakte zwi- schen Eltern und Kindern vorsehen, darf ich dahingehend beantworten, dass die Justizvollzuganstalten u. a. nach 8 19 des Strafvollzugsge- setzes Nordrhein-Westfalen angehalten sind, bei der Ausgestaltung der Besuchsmöglichkeiten, namentlich der Besuchstage, Besuchszeiten und der Rahmenbedingungen der Besuche, die Bedürfnisse der minder- Seite 2 von 3 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen jährigen Kinder der Gefangenen zu berücksichtigen. So sehen auch die Neubauplanungen Räume vor, die hinsichtlich ihrer Größe, des Lichtein- falls und der räumlichen Beschaffenheit eine kinderfreundliche Ausstat- tung und Besuchsatmosphäre ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Christian Herzberg. Beglaubigt Regierungsbeschäftigte R Seite 3 von 3
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 23.04.2024 1357/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 06.05.2024 Antwort auf die mündliche Nachfrage von Monika Möller zu der Beantwortung 3364/2023 auf die Anfrage AN/1852/2023 der SPD-Fraktion sowie auf den in der GFM-Sitzung am 04.12.2023 eingebrachten Vorschlag, über die Verwaltung eine Anfrage an das zuständige Landesministerium zu richten. Antwort der Verwaltung auf die mündliche Nachfrage: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln wurde gebeten, sich an das Justizministerium zu wenden, um zu erfragen, inwieweit Räumlichkeiten für die Be- treuung von Schwangeren und Müttern mit Kindern im Rahmen des Neubaus der JVA in Köln geplant seien. Mit einem Schreiben vom 07.02.2024 hat sich die Jugendver- waltung mit folgenden Fragestellungen an das Landesministerium gewandt: Ist eine Einrichtung nach § 19 SGB VIII analog zum Justizvollzugskrankenhaus Nord- rhein-Westfalen in 58730 Fröndenberg auch am Standort Köln geplant? Falls ja, können Sie uns den Sachstand der Planungen mitteilen? Sind ggf. gesonderte Räumlichkeiten für Umgangskontakte zwischen Eltern und Kin- dern bereits vorgesehen? Mit Schreiben vom 27.03.2024 hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen oben genannte Fragen beantwortet. Die Inhalte sind angehängtem Schrei- ben zu entnehmen. Gez. Voigtsberger
Anlage 2: Nachfrage von Frau Möller aus der GFM-Sitzung vom 04.12.2023 zu schwangeren Müttern in der JVA
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Geschäftsführung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Herr Neweling Telefon: (0221) 221 26348 Fax: (0221) 221 26462 E-Mail: frank.neweling@stadt-koeln.de Datum: 18.01.2024 Auszug aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 04.12.2023 öffentlich 1.4 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Schwangere und Mütter in der JVA Köln" AN/1852/2023 Der Ausschuss stellt die Vorlage zurück. Antwort der Verwaltung vom 23. Oktober 2023 3364/2023 Monika Möller bewertet den Inhalt der Antwort als erschreckend und sieht hier Men- schenrechte verletzt. Dies hängt mit fehlenden Räumlichkeiten in den JVAn zusam- men, in denen Frauen untergebracht sind. Sie bittet die Verwaltung darum, dass sie sich in Zusammenhang mit dem anstehenden Neubau der JVA an das Land wendet, damit zukünftig Räumlichkeiten für Schwangere und für inhaftierte Mütter vorgesehen werden. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag von Teresa De Bellis-Olinger zu, die Nach- frage an die Verwaltung zu richten, ob der anstehende Neubau der JVA solche Räum- lichkeiten vorsieht. Der Ausschuss stellt die Vorlage zurück.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1357/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.04.2024
- Erstellt
- 19.04.2024 10:23