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1658/2020

Zwischenbericht für das erste Quartal 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 03.06.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 04.06.2020, TOP 5.2

AWB eE Zwischenbericht I_2020

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Mitteilung Ausschuss

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AWB eE Zwischenbericht I_2020

1400 Zeichen

1. Umsatzerlöse
 - Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 41.561 41.645 -83
 - Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 11.498 11.385 114
 - Gebühreneinnahmen städtischer Anteil Straßenreinigung 3.816 3.894 -78
 - Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 740 726 15
   Umsatzerlöse gesamt 57.616 57.649 -33
2. sonstige betriebliche Erträge 2 0 2
3. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen
 - Entsorgung von Hausmüll und Biomüll 13.253 13.227 26
 - Entsorgung von Straßenkehricht 190 192 -1
 - Abfallbeseitigung Logistik 20.539 20.498 41
 - Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 3.427 3.406 22
 - Littering 3.085 2.970 114
 - Entsorgung von Elektroschrott 956 925 31
 - Straßenreinigung incl. städt. Anteil 13.997 14.085 -88
 - Betrieb eines Wertstoffhofes 30 30 0
 - Gelbe Tonne plus 787 786 2
 - Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duale Systeme 399 726 -328
   Aufwendungen L.u.L. gesamt 56.663 56.843 -179
4. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Verwaltungskosten 781 779 2
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4 5 -2
 
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 170 23 148
12. Betriebsergebnis 170 23 148
Zwischenbericht
zum 31. März 2020
Abweichung
Gewinn- und
Erfolgsplan
2020
Verlustrechnung
per 31.03.2020
der
 -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung-
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
T€ T€ T€
zeitanteiligvorläufig

Mitteilung Ausschuss

1738 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer  03.06.2020 
 1658/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 04.06.2020 
 
Zwischenbericht für das erste Quartal 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Gemäß § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich 
über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögens-
plans schriftlich zu unterrichten. 
 
Der Zwischenbericht für das erste Quartal 2020 zum Wirtschaftsplan 2020 ist in der Anlage beigefügt.  
 
Die Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitanteiliger Wirtschaftsplan 2020) 
und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (Gewinn- und Verlustrechnung 2020) sind in der 
jeweiligen Position und im Betriebsergebnis unwesentlich. 
 
Die gegenüber dem anteiligen Erfolgsplan um rd. 328 T€ verringerten Aufwendungen betreffs 
Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit für die Dualen Systeme resultieren aus noch offenen Leis-
tungsabrechnungen. 
 
Das positive Betriebsergebnis für das erste Quartal 2020 ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rech-
nung vorzutragen. Veränderungen aufgrund Abgrenzung bzw. Bewertungsansätze im Rahmen des 
ausstehenden Jahresabschlusses verändern naturgemäß die derzeitigen vorläufigen Ansätze. 
 
Corona bedingte Auswirkungen sind im ersten Quartal 2020 nicht gegeben bzw. erkennbar. 
 
Der als Grundlage dienende Wirtschaftsplan 2020 wird zur Beschlussfassung am 18.06.2020 in den 
Rat eingebracht. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1658/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.06.2020
Erstellt
02.06.2020 10:39