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V/0246/2006

Handlungskonzept zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster

Vorlage 06.04.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.05.2006, TOP 4.12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

16582 Zeichen

V/0246/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungskonzept zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem vorgelegten Handlungskonzept zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster 
wird zugestimmt. 
 
2. Für einen Zeitraum von 2 Jahren setzt das Tiefbauamt versuchsweise - abweichend vom 
Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 11.09.1990 - an der An-
gel und an der Werse außerhalb der Wasserschutzgebiete ein Pflanzenschutzmittel zur Be-
kämpfung des Riesen-Bärenklaus ein. 
 
3. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen wird nach Abschluss des Versuchs über die 
Ergebnisse unterrichtet. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Maßnahmen des Handlungskonzeptes werden in 2006 aus bestehenden Pflege- und Unterhal-
tungsmitteln (Naturschutz, Grünflächen-, Straßen- und Gewässerunterhaltung) finanziert. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0246/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Dreier 
Ruf: 
492 67 27 
E-Mail: 
DreierD@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0246/2006 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Mittel stehen wie folgt zur Verfügung: 
 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
Ausgaben 
-Teilergebnisplan- 
Zuordnung im 
Haushalt 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € Bemerkung 
Produktgruppe 
1303 
 
Zeile 13 
 
 
Zeile 15 
Natur, Landschaft, Erholung, 
Wasserschutz 
 
Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
 
Transferaufwendungen 
 
 
 
2006 
 
 
2006 
 
 
 
67.555 
 
 
236.000 
 
 
 
Tiefbauamt 
 
Ausgaben 
 
Haushaltsstelle Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € Bemerkung 
6900.512.0000.6 Naturnahe Unterhaltung der 
Gewässer 
2006 243.000  
 
 
Begründung: 
 
Einleitung  
Der Riesen-Bärenklau b
reitet sich seit einigen Jahren stark im Stadtgebiet aus und führt lokal zu 
Problemen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Art weitgehend aus dem Stadtge-
biet zurück zu verdrängen, wurde ein Handlungskonzept erarbeitet.  
 
Aussehen 
Der Riesen-Bärenklau oder auch Herkulesstau
de (Heracleum mantegazzianum) gehört zur Familie 
der Doldenblütler. Er besitzt große eingeschnittene Blätter und einen bis zu 10 cm Durchmesser 
und 4 m Höhe erreichenden Stängel. Die Pflanze ist zwei- bis dreijährig, die weißblühende Dolde 
und mehrere Nebendolden erscheinen i. d. R. im zweit en Jahr, nach der Samenreife stirbt der Rie-
sen-Bärenklau ab. 
 
 
Herkunft und Verbreitung  
Der Riesen-Bärenklau ist in Mitteleu
ropa nicht heimisch. Er stammt ursprünglich aus dem Kauka-
sus, wo er an Waldrändern und an Bächen in Gebieten über 2.300 m Meereshöhe mit Nieder-
schlägen zwischen 1000 und 2000 mm wächst. Massenbestände scheint es dort nicht zu geben. 
Das Klima im Herkunftsgebiet ist kontinental mit kalten Wintern und heißen Sommern. Bereits 
1817 wurde der Riesen-Bärenklau nach Großbritannien als dekorative Zierpflanze eingeführt.  
 
Er hat gegenüber heimischen Pflanzen einige Vorteile, die ihn sehr konkurrenzstark machen. 
 
ƒ Er besitzt keine natürlichen Feinde wie Fressschädlinge oder Parasiten. 
ƒ Er hat einen riesigen Wuchs und bildet bis zu 10.000 Samen aus. Die Samen besitzen zwar 
nur eine geringe Flugfähigkeit, können aber durch Gewässer über weite Strecken transportiert 
werden. 
 
Dies führte dazu, dass sich der Riesen-Bärenklau in den letzten Jahrzehnten sehr schnell ausge-
breitet hat

- 3 - 
V/0246/2006 
Verbreitung in Mitteleuropa 
Der Riesen-Bärenklau ist inzwischen in ganz Mi tt eleuropa verbreitet.  Betroffen sind insbesondere 
Flussauen mit z. T. Beständen von mehreren 10.000 qm (z. B. an der Ruhr).  
 
Verbreitung in Münster 
Auch in Münster hat die Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus in den letzten Jahren sehr stark zu-
genommen. Inzwischen ist er in weiten Teilen des Stadtgebietes anzutreffen. Die Pflanzen sind 
teilweise aus Gärten verwildert, teilweise wurden sie auch gezielt ausgesät.  
 
Ausgehend von einigen Ausbreitungszentren liegen die Schwerpunkte in der Angel- und Wer-
seaue, entlang des Meckelbachs, entlang der Aa oberhalb des Aasees und an einigen Bahndäm-
men. An der Angel und an der Werse gibt es stellenweise Bestände von mehreren 1.000 qm.  
 
 
Gefahren 
Der Riesen-Bärenklau verdrängt zunehmend 
heimische Pflanzenarten. Zusammen mit einigen 
anderen Arten wie dem Indischen Springkraut oder dem Japanischen Staudenknöterich ist er lokal 
zu einem Problem für den Naturschutz geworden.  
 
Die Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus birgt auch Gefahren für angrenzende Nutzungen, weil er 
z. B. in der Lage ist, in bewirtschaftetes Grünland einzudringen. Da seine Wurzeln keine Ufer be-
festigende Wirkung haben und er andere Arten mit solchen Eigenschaften verdrängt, wird der Rie-
sen-Bärenklau für die Wasserwirtschaft sowie aufgrund seiner Giftigkeit für Erholungssuchende zu 
einem Problem. Alle Pflanzenteile enthalten ei ne gefährliche Substanz (Furocumarin), die bei 
Hautkontakt und Sonneneinfluss phototoxische Wirkungen verursacht. Diese zeigen sich - ähnlich 
wie bei einem Sonnenbrand - durch Rötung der Haut, Schwellungen, Blasenbildungen und Haut-
verfärbungen. Intensive Belichtung, hohe Luftfeuchtigkeit, aber auch Schweiß verstärken diese 
Hautreaktionen. 
 
 
Notwendigkeit von Bekämpfungsmaßnahmen 
Seit dem Sesshaftwerd
en des Menschen sind vor allem durch den Handel immer wieder Arten 
bewusst oder unbewusst nach Mitteleuropa gelangt. Dies hat die heimische Flora bereichert. Prob-
lematisch sind jedoch einige wenige sehr ausbreitungsstarke Arten, zu denen auch der Riesen-
Bärenklau gehört.  
 
Werden keine koordinierten Bekämpfungs maßnahmen durchgeführt, ist davon auszugehen, dass 
sich der Riesen-Bärenklau Flächen deckend an A ngel, Werse, Aa, Meckelbach, Kinderbach sowie 
entlang von Bahngleisen und Brachen mit Beständen von mehreren 10.000 qm ausbreiten wird. 
 
Zumindest die Grünlandflächen im Umfeld der Verbreitungsschwerpunkte würden in ihrem land-
wirtschaftlichen Wert beeinträchtigt. Entlang von Wanderwegen, in Grünanlagen und an Spielplät-
zen würde es zu erheblichen Gefährdungen vor allem für Kinder kommen.  
 
Wird nicht umgehend angemessen gehandelt, werden zukünftig die notwendigen Aufwendungen 
erheblich höher sein als jetzt und es müssen auf Dauer Bekämpfungsmaßnahmen mit hohem fi-
nanziellen und personellen Aufwand durchgeführt werden, ohne dass das Problem gelöst wird.

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V/0246/2006 
Bisher durchgeführte Maßnahmen in Münster 
 
Öffentlichkeitsarbeit 
ƒ Faltblatt mit Informationen zum Riesen-Bärenklau (Juni 2003), inzwischen in der 2. Auflage 
ƒ Regelmäßige Zeitungsartikel zur Blütezeit im Juni/Juli 
ƒ Jährliches Anschreiben der Unterhaltungsträger mit der Aufforderung Maßnahmen durchzu-
führen  
ƒ verschiedene Fernsehbeiträge, z. B. 2005 in der Aktuellen Stunde des WDR 
 
Bekämpfungsmaßnahmen 
Der Riesen-Bärenklau stirbt nach der Blüte und Samenreife ab. Er bildet keine unterirdischen Aus-
läufer wie z. B. der Japanische Staudenknöterich. Sein Samen ist nach Literaturangaben bis zu 7 
Jahren keimfähig. Eine Bekämpfung ist aufwändig, aber möglich.  
 
Seit etwa 5 Jahren werden in Münster folgende Maßnahmen durchgeführt: 
 
ƒ Ausstechen der Pflanzen in Frühjahr (bei kleineren Vorkommen), i. d. R. mind. 3 Durchgänge 
pro Jahr 
ƒ Abschneiden der Blüten- / Samenstände vor der Samenreife im Juli/August, Entsorgung der 
Blütenstände als Restmüll 
ƒ Mehrmaliges Abschlegeln großflächiger Bestände, um ein Aussamen zu verhindern 
ƒ In 2004 wurde ein Versuch mit Heißschaum am Lindberghweg unternommen. Dieses Verfah-
ren war jedoch sehr teuer. Die Arbeitsleistung und das Ergebnis blieben hinter den Erwartun-
gen zurück.  
 
Die Arbeiten werden von Mitarbeitern des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz, des Tiefbau-
amtes, von einer im Naturschutz tätigen sozialen Einrichtung (Arbeitsgemeinschaft Betriebssozial-
arbeit / AG BSA), vom NABU sowie von anderen Behörden wie Bundesforstamt, Standortverwal-
tung des Übungsplatzes Handorf, Staatliches Umweltamt Münster, Bundesbahn, Bau- und Liegen-
schaftsbetrieb des Landschaftsverbandes, Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine sowie den Was-
ser- und Bodenverbänden durchgeführt. 
 
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass  
 
ƒ lokal der Riesen-Bärenklau zurückgedrängt wurde 
ƒ in einigen Bereichen ein erneutes Aussamen verhindert wurde 
ƒ jedoch auch in 2005 an vielen Stellen im Stadtgebiet der Riesen-Bärenklau erneut zur Samen-
reife kam und sich dort zukünftig weiter ausbreiten wird.  
 
Monitoring
 
Seit 2005 werden alle bekannten Vorkommen erfasst, um die Ausbreitung der Art dokumentieren 
und zukünftig Maßnahmen gezielter steuern zu können. 
 
 
Weitere Bekämpfungsmaßnahmen 
Neben den 
bisher in Münster angewandten Verfahren gibt es noch weitere Bekämpfungsmetho-
den: 
 
ƒ Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (z. B. Wirkstoff Glyphosat) 
 
Glyphosat wird als wenig wassergefährdend und als relativ umweltverträglich eingestuft. Denn 
die Anwendung erfolgt direkt auf die Pflanzen, die geringen Restmengen und die schnelle Fi-
xierung im Boden sowie die starke Sorption und der schnelle Abbau kennzeichnen das Verhal-
ten des Wirkstoffs im Boden. Dies ist auch aus Sicht des Grundwasserschutzes, zusammen 
mit einer hohen Mineralisierungsrate des löslichen Wirkstoffs im Boden positiv zu bewerten. 
Bei bestimmungsgemäßer Anwendung des Wirkstoffs sollte somit eine Grundwasserkontami-
nation sowie eine Akkumulation im Boden nicht zu befürchten sein.

- 5 - 
V/0246/2006 
Ein problematischer Eintragspfad  in die Oberflächengewässer ist die Verwendung des Pflan-
zenschutzmittels an Gewässern. Der Wirkstoff gelangt bei Regenereignissen sehr schnell und 
direkt in Vorfluter. Durch eine Einzelpflanzenbehandlung entlang der Gewässer kann dieses 
Eintragsrisiko minimiert werden. Die Anwendung hat ausschließlich durch fachkundige Unter-
nehmen zu erfolgen.  
Bei großflächigen Beständen ist der Einsatz der Feldspritze sinnvoll, bei kleineren Beständen 
und auf Böschungen eine Einzelpflanzenbehandlung. Nach Auskunft der Landwirtschafts-
kammer - Pflanzenschutzdienst -  liegen positive Erfahrungen von anderen Gemeinden (z. B. 
Attendorn) vor. Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln außerhalb von landwirtschaftlichen 
Nutzflächen muss die Landwirtschaftskammer eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Hierbei 
beteiligt sie die untere Wasserbehörde sowie die untere Landschaftsbehörde. Für den Einsatz 
im Straßenbegleitgrün hat die Landwirtschaftskammer Anfang 2006 eine Ausnahmegenehmi-
gung zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus erlassen, die für den Landesbetrieb Straßen 
NRW und für die Kommunen gilt. 
Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 
11.09.1990 wurden bisher durch die Stadt Münster keine Pflanzenschutzmittel zur Bekämp-
fung des Riesen-Bärenklaus eingesetzt.   
 
ƒ Verwendung von Salz
 
In die abgestochenen hohlen Stängel wird Streusalz gefüllt, wodurch die behandelte Pflanze 
mit hoher Wahrscheinlichkeit abstirbt. Da Streus alz kein zugelassenes Pflanzenschutzmittel 
ist, bewegt sich der Einsatz in einer rechtlichen Grauzone. Der Einsatz von Streusalz wird u. a. 
von der Naturförderstation im Kreis Coesfeld propagiert und ist wohl auch in Osteuropa ein 
bewährtes Mittel. Eine Anwendung soll in Münster nur auf einer kleinen Probefläche erfolgen. 
 
ƒ Beweidung 
 
Auch die Beweidung mit Schafen soll nach Literaturangaben die Art so schwächen, dass sie 
im Lauf der Zeit verschwindet. Die Tiere sind dabei sorgfältig zu beobachten, da sie besonders 
an Ohren und Maul Hautirritationen zeigen können. Die Beweidung sollte früh im Jahr begin-
nen, wenn die Pflanzen noch klein sind. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes ist 
eine Beweidung im Stadtgebiet wenig praktikabel, wenn überhaupt nur bei großflächigen Be-
ständen. 
 
Alle Bekämpfungsmaßnahmen treffen nicht den im Boden vorhandenen riesigen Samenvorrat, der 
nach einer Bekämpfung meist aktiviert wird und zum Auflaufen kommt (mechanische Verletzung 
des Bodens, Lichtgenuss). Auf jeden Fall müssen die Maßnahmen mehrmals durchgeführt wer-
den, gleich welches Verfahren angewendet wird.  
 
 
Handlungskonzept für die Stadt Münster 
Eine vollstä
ndige Entfernung des Riesen-Bärenklaus aus dem Stadtgebiet erscheint kaum mög-
lich. Jedoch sollte er so weit zurückgedrängt werden, dass mittelfristig nur noch Maßnahmen auf 
einem geringen Niveau notwendig sind, d. h. regelmäßige Kontrollen der bekannten Vorkommen 
und lokale kleinere Bekämpfungsmaßnahmen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind kurzfristig die 
bisherigen Anstrengungen erheblich zu intensivieren. 
 
Neben den eigentlichen Bekämpfungsmaßnahmen ist das Hauptproblem, alle Akteure für die 
Problematik zu aktivieren. Es ist wenig sinnvoll, aufwändige Bekämpfungsmaßnahmen z. B. im 
Düesberg-Park auf städtischem Gelände durchzuführen, wenn auf dem Bahndamm nur wenige 
Meter entfernt großflächige Bestände zur Samenreife kommen.

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V/0246/2006 
Wichtig sind daher die Koordinierung der Maßnahmen und eine noch stärkere Einbindung aller 
Akteure:  
 
ƒ Die Wasser- und Bodenverbände
 wollen in 2006 verstärkt das Problem aufgreifen und haben 
über das Tiefbauamt bei der Landwirtschaftskammer einen Antrag auf Ausnahmegenehmi-
gung zum Einsatz eines Herbizides (Einzelpflanzenbehandlung) auf nicht bewirtschafteten 
Böschungsflächen gestellt.  
 
ƒ Das Tiefbauamt
 ist für die Unterhaltung der Werse und von Abschnitten der Angel zuständig. 
Die bisher durchgeführten mechanischen Maßnahmen haben hier noch zu keinem Rückgang 
der Bestände geführt, allenfalls konnte die weitere Ausbreitung gestoppt werden. Daher soll 
der Riesen-Bärenklau versuchsweise - auf 2 Jahre begrenzt - an Angel und Werse durch eine 
externe Firma mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden. Im Wasserschutzgebiet Hornhei-
de-Haskenau werden auch weiterhin keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt. 
Das Pflanzenschutzmittel ist so anzuwenden, dass es weder direkt noch durch Abdrift, Ab-
schwemmung oder durch Flächenentwässerung in Oberflächengewässer gelangen kann. E-
benso ist sicherzustellen, dass durch die An wendung des Pflanzenschutzmittels keine Ge-
wässerbelastung über Entwässerungseinrichtungen wie Dränagen oder Kanalisation erfolgt. 
Aus diesem Grund werden im Nahbereich von Gewässern Einzelpflanzenbehandlungen mit 
einem Dochtstreichgerät und ein Mindestabstand von 1 m zum Gewässer vorgesehen. Nur auf 
einer größeren Fläche an der Angel, südlich der Gaststätte Hoffschulte in Angelmodde soll ei-
ne Feldspritze eingesetzt werden.   
 Entlang von Straßen werden die Bestände soweit möglich weiterhin ausgegraben bzw. ausge-
stochen.  
 
ƒ Die Landwirte
 werden von der Landwirtschaftskammer in diesem Jahr schon sehr frühzeitig 
über das Landwirtschaftliche Wochenblatt angesprochen. Auch eine Information über die 
landwirtschaftlichen Kreisverbände ist denkbar. Einzelne größere Grundeigentümer an Werse 
und Angel werden direkt angesprochen. 
 
ƒ Die Unterhaltungsträger
 werden im Frühjahr zu einem Gespräch geladen, um das gemeinsa-
me Handeln zu koordinieren. 
 
ƒ Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz
 wird wie bisher Maßnahmen ohne Herbizideinsatz 
durchführen. In 2006 werden zeitweise 10 Arbeitslosengeld-II-Empfänger („Ein-Euro-Jobs“) in 
2 Gruppen zu je 5 Personen für diese Arbeiten unter fachkundiger Anleitung eingesetzt, ggf. 
mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Betriebssozialarbeit / AG BSA. Die Arbeiten haben 
bereits im Frühjahr begonnen, nach dem Ausrieb der ersten Pflanzen des Riesen-Bärenklaus. 
Auf einer in Abhängigkeit von der Entwicklung des Riesen-Bärenklaus 
noch festzulegenden Fläche wird darüber hinaus die Bekämpfung mit Salz erprobt. 
 
Zusammenfassung 
Der nicht einheimische 
Riesen-Bärenklau breitet sich seit einigen Jahren stark im Stadtgebiet aus. 
Schwerpunkte befinden sich entlang der Fließgewässer, insbesondere entlang von Aa, Angel, Me-
ckelbach und Werse. Aufgrund seiner phototoxischen Wirkungen ist er bei Hautkontakt besonders 
für spielende Kinder gefährlich. Die bisher durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen haben noch 
zu keinem durchgreifenden Rückgang geführt. Die mechanische Bekämpfung sowie die Koordinie-
rung der betroffenen Akteure werden in diesem Jahr durch das Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz intensiviert. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, versuchsweise für zwei Jahre an 
Angel und Werse außerhalb der Wasserschutzgebiete Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung ein-
zusetzen.  
 
I. V. 
gez. 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Lindberghweg
  • Werse
  • Düesberg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0246/2006
Typ
Vorlage
Datum
06.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37