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V/0922/2020

Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-West

Vorlagen 06.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 12.11.2020, TOP 1.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1319 Zeichen

Anlage A zur V/0922/2020 
 
Kurzüberblick 
Frau Ursula Vennemann wird zur Schriftführerin und Frau Stefanie Remmers zur stellv. Schrift-
führerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-West bestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/ Städtepartner-
schaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

1079 Zeichen

V/0922/2020 
V/0922/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der 
Bezirksvertretung Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.11.2020 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Frau Ursula Vennemann wird zur Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung 
Münster-West bestellt. 
 
2. Im Falle ihrer Verhinderung wird die Schriftführung durch die Leiterin der Bezirksverwa ltung 
West, Frau Stefanie Remmers, wahrgenommen. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnu ng für das Land Nordrhein -
Westfalen hat die Bezirksvertretung eine Schriftführung zu bestellen. 
 
Des Weiteren sollte eine grundsätzliche Vertretungsregelung beschlossen werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 
Anlage A 
 
 
  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
15.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

Beratungsverlauf (1)

12.11.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0922/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.10.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37