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2523/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentliche Termine zu Feuerwerken, Aktenzeichen: 89/23

Mitteilung Ausschuss 07.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.09.2023, TOP 7.2.6

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

1649 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Samstag, 13. Mai 2023 22:40 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 13.05.2023 
22:40:21 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Eine Anregung im Zusammenhang zu Feuerwerken im Stadtgebiet.  
Geflüchtete, Menschen aus Krisengebieten, Haustiere und ihr Besitzer und Senioren; nur ein 
paar Bevölkerungsgruppen die sich unwohl fühlen bei den mit Feuerwerken einhergehenden 
Knallgeräuschen und Lichteffekten.  
Feuerwerke sind hier Teil der Festkultur, dagegen möchte ich nichts einwenden, aber es liegt 
mir dennoch am Herzen Sie dazu anzuregen Bürger über anstehende Feuerwerke in den 
Stadtteilen zu informieren. Da die Feuerwerke ob groß oder klein angemeldet werden 
müssen, sollte es doch kein Problem sein eine Liste auf der Homepage der Stadt zu führen, 
die über anstehende Feuerwerke informiert? 
Information würde die oben genannten Personengruppen vor großem Schreck oder gar 
Panik bewahren. Pflegekräfte sich darauf einstellen, dass ältere Kriegserfahrene Mitbürger 
vorzeitig beruhigt werden können. Haustierbesitzer können ihr Tiere sichern um zu 
verhindern, dass diese sich erschrecken und wegrennen.  
Ich würde mich freuen, wenn Köln diese Anregung diskutiert und als tolerante und vielfältige 
Stadt hier als Vorbild für andere Städte fungieren kann.

Anlage 2 Antwortschreiben

3757 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 89/23 11.07.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Öffentliche Termine zu Feuerwerken, Aktenzei-
chen: 89/23 S 
Sehr geehrte, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.05.2022, in dem Sie anregen geplante öffentli-
che Feuerwerktermine auf der Homepage der Stadt Köln zu veröffentlichen. 
Aus der Stellungnahme des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln geht Fol-
gendes hervor: 
„Gegen eine Veröffentlichung der Daten spricht, dass es viele an Feuerwerk interes-
sierte Bürger*innen gibt, die unter Umständen diese Informationen nutzen würden, um 
die Feuerwerke zu besuchen, was eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Ge-
nehmigungsinhaber*innen bedeuten könnte. 
Feuerwerke werden unterjährig hauptsächlich im Rahmen von Geburtstagen, Heirats-
anträgen und Hochzeitsfeierlichkeiten beantragt. Sollte durch die Bekanntgabe der 
Feuerwerke zusätzliche Personen anreisen, um das Feuerwerk anzusehen, würde der 
Rahmen einer privaten Feierlichkeit nicht mehr gegeben sein. 
Der Wunsch auf Transparenz ist durchaus aufgrund der angeführten Gründe nachvoll-
ziehbar. Dennoch muss hier eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Ge-
rade in der heutigen Zeit polarisiert das Thema Feuerwerk die Bürger*innen enorm. 
Auf der einen Seite gibt es die Befürworter*innen und auf der anderen Seite die Be-
schwerdeführer*innen, die viele Gründe gegen Feuerwerke anführen. In einer Groß-
stadt ist es nicht möglich allen Interessen und Ansichten gerecht zu werden. 
Im Rahmen der Genehmigungen durch das Ordnungsamt der Stadt Köln über das Ab-
brennen von Feuerwerken werden die Genehmigungsinhaber*innen immer aufgefor-
dert, die unmittelbare Nachbarschaft über das Feuerwerk zu informieren. Inwiefern die

- 2 - 
 
Genehmigungsinhaber*innen dieser Auflage nachkommen, kann nur anhand einge-
hender Beschwerden nachvollzogen werden. Da aber nur in einem geringen einstelli-
gen Bereich Beschwerden zu genehmigten Feuerwerken eingehen, scheinen die Ge-
nehmigungsinhaber*innen dieser Aufforderung in der Regel zu folgen. Somit muss da-
von ausgegangen werden, dass die Informationspflicht erfüllt wird. 
Ungeachtet dessen ist sich das Ordnungsamt darüber bewusst, dass es eine Vielzahl 
nicht genehmigter Feuerwerke gibt. Diese würde aber auch durch die zur Verfügung 
Stellung der Daten auf der Homepage der Stadt Köln keine Berücksichtigung finden. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. 
 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch 
fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an: 
Amt für öffentliche Ordnung,            oder per E-Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de.  
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für 
Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre-
gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Brohl

Mitteilung Ausschuss

473 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 07.08.2023 
 2523/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentliche Termine zu Feuerwerken, 
Aktenzeichen: 89/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

04.09.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2523/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.08.2023
Erstellt
07.08.2023 14:01