2523/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentliche Termine zu Feuerwerken, Aktenzeichen: 89/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 13. Mai 2023 22:40 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 13.05.2023 22:40:21 an Sie geschickt Anliegen: Eine Anregung im Zusammenhang zu Feuerwerken im Stadtgebiet. Geflüchtete, Menschen aus Krisengebieten, Haustiere und ihr Besitzer und Senioren; nur ein paar Bevölkerungsgruppen die sich unwohl fühlen bei den mit Feuerwerken einhergehenden Knallgeräuschen und Lichteffekten. Feuerwerke sind hier Teil der Festkultur, dagegen möchte ich nichts einwenden, aber es liegt mir dennoch am Herzen Sie dazu anzuregen Bürger über anstehende Feuerwerke in den Stadtteilen zu informieren. Da die Feuerwerke ob groß oder klein angemeldet werden müssen, sollte es doch kein Problem sein eine Liste auf der Homepage der Stadt zu führen, die über anstehende Feuerwerke informiert? Information würde die oben genannten Personengruppen vor großem Schreck oder gar Panik bewahren. Pflegekräfte sich darauf einstellen, dass ältere Kriegserfahrene Mitbürger vorzeitig beruhigt werden können. Haustierbesitzer können ihr Tiere sichern um zu verhindern, dass diese sich erschrecken und wegrennen. Ich würde mich freuen, wenn Köln diese Anregung diskutiert und als tolerante und vielfältige Stadt hier als Vorbild für andere Städte fungieren kann.
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 89/23 11.07.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– Öffentliche Termine zu Feuerwerken, Aktenzei- chen: 89/23 S Sehr geehrte, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.05.2022, in dem Sie anregen geplante öffentli- che Feuerwerktermine auf der Homepage der Stadt Köln zu veröffentlichen. Aus der Stellungnahme des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln geht Fol- gendes hervor: „Gegen eine Veröffentlichung der Daten spricht, dass es viele an Feuerwerk interes- sierte Bürger*innen gibt, die unter Umständen diese Informationen nutzen würden, um die Feuerwerke zu besuchen, was eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Ge- nehmigungsinhaber*innen bedeuten könnte. Feuerwerke werden unterjährig hauptsächlich im Rahmen von Geburtstagen, Heirats- anträgen und Hochzeitsfeierlichkeiten beantragt. Sollte durch die Bekanntgabe der Feuerwerke zusätzliche Personen anreisen, um das Feuerwerk anzusehen, würde der Rahmen einer privaten Feierlichkeit nicht mehr gegeben sein. Der Wunsch auf Transparenz ist durchaus aufgrund der angeführten Gründe nachvoll- ziehbar. Dennoch muss hier eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Ge- rade in der heutigen Zeit polarisiert das Thema Feuerwerk die Bürger*innen enorm. Auf der einen Seite gibt es die Befürworter*innen und auf der anderen Seite die Be- schwerdeführer*innen, die viele Gründe gegen Feuerwerke anführen. In einer Groß- stadt ist es nicht möglich allen Interessen und Ansichten gerecht zu werden. Im Rahmen der Genehmigungen durch das Ordnungsamt der Stadt Köln über das Ab- brennen von Feuerwerken werden die Genehmigungsinhaber*innen immer aufgefor- dert, die unmittelbare Nachbarschaft über das Feuerwerk zu informieren. Inwiefern die - 2 - Genehmigungsinhaber*innen dieser Auflage nachkommen, kann nur anhand einge- hender Beschwerden nachvollzogen werden. Da aber nur in einem geringen einstelli- gen Bereich Beschwerden zu genehmigten Feuerwerken eingehen, scheinen die Ge- nehmigungsinhaber*innen dieser Aufforderung in der Regel zu folgen. Somit muss da- von ausgegangen werden, dass die Informationspflicht erfüllt wird. Ungeachtet dessen ist sich das Ordnungsamt darüber bewusst, dass es eine Vielzahl nicht genehmigter Feuerwerke gibt. Diese würde aber auch durch die zur Verfügung Stellung der Daten auf der Homepage der Stadt Köln keine Berücksichtigung finden. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an: Amt für öffentliche Ordnung, oder per E-Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Brohl
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 07.08.2023 2523/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentliche Termine zu Feuerwerken, Aktenzeichen: 89/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2523/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.08.2023
- Erstellt
- 07.08.2023 14:01