0316/2025
Verkehrsversuch Einbahnstraße Venloer Straße
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 0316/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 Verkehrsversuch Einbahnstraße Venloer Straße hier: Sachstandsbericht 01/2025 Im Folgenden wird über die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen im Zuge der Einrich- tung einer Einbahnstraße an der Venloer Straße informiert: Einrichtung eines neuen Taxistands an der Venloer Straße An der Venloer Straße wurde auf Höhe der Hausnummern 357 bis 361 ein zusätzlicher Taxi- stand eingerichtet. Hintergrund dieser Maßnahme ist die häufige Bestellung von Taxen im Be- reich des Einbahnstraßenabschnitts der Venloer Straße, insbesondere von mobilitätseinge- schränkten Personen. Der bestehende Taxistand in der Franz-Geuer-Straße war für diese Kundengruppe oft schwer erreichbar, sodass zahlreiche Umwegfahrten nötig waren, um Abholungen im Einbahnstra- ßenbereich zu ermöglichen. Durch die Einrichtung des neuen Taxistands können diese Um- wege vermieden werden, was die Verkehrssituation in der Umgebung entlastet und den be- troffenen Personen den Zugang erleichtert. Der neue Taxistand wurde auf einer Fläche eingerichtet, die ursprünglich für das Abstellen von Lastenrädern vorgesehen war. Es wurde jedoch festgestellt, dass dieser Standort kaum von Lastenrädern genutzt wurde. Im Rahmen der weiteren Umgestaltung der Venloer Straße wird ein alternativer und besser geeigneter Standort für Lastenräder geschaffen, um diesen Bedarf auszugleichen. Drehung der Einbahnstraßenrichtung in der Piusstraße Die Verkehrsführung in der Piusstraße ist seit Einführung der Einbahnstraße Venloer Straße Gegenstand intensiver Beobachtung und Diskussion. Um den Charakter der Piusstraße als Wohnstraße zu stärken, wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verkehrslenkung er- griffen, darunter die Einführung eines Durchfahrtsverbots für nicht anliegerberechtigte Fahr- zeuge. Diese Schritte haben im vergangenen Jahr zu einem nachweisbaren Rückgang des Verkehrsaufkommens geführt. Trotz dieser Erfolge erreichen uns weiterhin zahlreiche Beschwerden aus der Anwohnerschaft über die Verkehrsbelastung und die Missachtung des Durchfahrtsverbotes in der Piusstraße. Da wir die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen und eine größtmögliche Akzeptanz der Verkehrsführung im gesamten Quartier anstreben, haben wir im Rahmen einer umfassenden Bewertung die Situation in der Piusstraße und anderen angrenzenden Straßen erneut geprüft. Dabei wurde deutlich, dass die reinen Verkehrsstärken keine Änderung erfor- derlich machen. Allerdings empfinden die direkten Anwohner die Piusstraße seit Einrichtung 2 der Einbahnstraßen nicht mehr als lebenswerte Wohnstraßen, sondern als Durchgangsstraße. Die nun geplante Drehung der Einbahnstraßenrichtung dient dazu, den Charakter der Pius- straße als Wohnstraße weiter zu stärken. Gleichzeitig bringt die geplante Drehung der Ein- bahnstraßenrichtung auch für den Fahrradverkehr Vorteile mit sich. Für die Radfahrenden wird der Gegenverkehr entzerrt, da am Knotenpunkt Piusstraße/Vogelsanger Straße keine LSA steht. So gelangen die Fahrzeuge nicht mehr pulkweise in die Straße, sondern verteilen sich gleichmäßiger. Mit dieser Maßnahme wird der Beschluss AN/0240/2024, Beratungsverlauf vgl. TOP 8.2 „Sachstand/Austausch zum Verkehrsversuch Venloer Straße“ vom 17.06.2024, umgesetzt. Die entsprechenden Pläne zur Anordnung werden aktuell erstellt und im Anschluss an die Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung übergeben. Im Zuge der Maßnahme ist es notwen- dig, die Lichtsignalanlage (LSA) an die neuen Gegebenheiten anzupassen, dies dauert etwa 8 Wochen. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Frühjahr vorgesehen. Durch die Drehung der Einbahnstraßenrichtung in der Piusstraße entsteht im Bereich Venloer Straße/Piusstraße eine Sackgasse. Bereits jetzt ist ein deutlicher Rückgang des Verkehrsauf- kommens in diesem Abschnitt zu verzeichnen. Während im Jahr 2023 noch 6.140 Fahrzeuge pro Tag (davon 1.480 aus Richtung Innenstadt) diesen Abschnitt passierten, waren es 2024 nur noch 2.910 Fahrzeuge täglich (davon 790 aus Richtung Innenstadt). Um die neue Ver- kehrsführung klar erkennbar zu machen, wird eine dauerhafte Beschilderung installiert, die rechtzeitig auf die Sackgasse hinweist. Darüber hinaus wird die Umsetzung des Beschlusses AN/0853/2024, TOP 8.4 „Kreuzungsbe- reich Venloer Str./Innere Kanalstr. neu strukturieren.“ vom 02.12.2024 geprüft, der den Entfall der Linksabbiegespur von der Inneren Kanalstraße (aus Süden kommend) in die Venloer Straße (Richtung Westen) und die Einrichtung einer Linksabbiegerspur auf der Venloer Straße aus der Innenstadt kommend auf die Innere Kanalstraße vorsieht. Verstetigung der Einbahnstraße in der Venloer Straße Die Vorlage zur Verstetigung der Einbahnstraßenregelung basiert u.a. auf einer Unfallanalyse und der Auswertung der Verkehrserhebungen. Die Unfallanalyse wird aktuell überarbeitet und soll bis Ende Januar abgeschlossen sein. Die ausgewerteten Verkehrszähldaten stehen seit Mitte Januar zur Verfügung. Eine fundierte Aussage kann erst nach Abschluss der Datenerhe- bungen und Analysen erfolgen. Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, die Vorlage zur Sitzung im März vorzulegen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Venloer Straße
- Franz-Geuer-Straße
- Piusstraße
- Innere Kanalstraße
- Vogelsanger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0316/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 31.01.2025
- Erstellt
- 28.01.2025 08:33