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AN/0344/2025

Gärten und Wald statt Beton und Asphalt - Aufstellung eines (Nicht-) Bebauungsplans

Änderungsantrag BV8 (Linke) 17.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 20.03.2025

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

9239 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.03.2025 
AN/0344/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.03.2025 
TOP 8.2.2 
 
Gärten und Wald statt Beton und Asphalt - Aufstellung eines (Nicht-) 
Bebauungsplans  
ÄA zu TOP 8.2.2 (BV-Sitzung 20.03.2025) Vorlage 0330/2025 "Beschluss über die 
Aufstellung eines Bebauungsplans und Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln -Neubrück" 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Linke Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, den folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 
am Donnerstag, dem 20.03.2025 zu setzen 
 
Beschluss: 
Der vorliegende Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk: 
1. beschließt, die Verwaltung – wie bereits schon einmal zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk am 08. November 2018 beantragt – zu beauftragen, eine 
Anwohnerinnenbefragung durchzuführen mit dem Ziel, die unter 2. zu 
beschließenden, planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dieses 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Gebiet im Sinne des Masterplan Stadtgrüns, als Natur- und Naherholungsgebiet 
unter der möglichen Einbeziehung von Klein-, Gemeinschafts-, KiT a- und 
Schulgärten und ähnlichem zu entwickeln und dauerhaft von Bebauung 
freizuhalten. 
2. beschließt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse, der unter 1 beschlossenen 
Anwohnerinnenbefragung und unter Verzicht auf eventuell mögliche 
beschleunigte Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen 
(Nicht-)Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, westlich des 
Rather Kirchweges und nördlich des Hüttenweges in Köln-Neubrück (Gemarkung 
Langenbrück, Flur 71, Flurstücke 3996 und 614) - Arbeitstitel: Neubrücker Ring in 
Köln-Neubrück— aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die dauerhafte Einrichtung eines Natur- und 
Naherholungsgebietes unter der möglichen Einbeziehung von Klein-, 
Gemeinschafts-, KiT a- und Schulgärten zu schaffen. 
3. beschließt, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB unter Berücksichtigung, der unter 1 zu beschließenden 
Anwohnerinnenbefragung.  
4. nimmt die Machbarkeitsstudie „Madaus Gartenland“ erschrocken als 
abschreckendes Beispiel für die Vernichtung von Boden und Natur, ablehnend 
zur Kenntnis; 
5. dankt der Auftraggeberin der Machbarkeitsstudie, die öffentlich aufzeigt, was 
geschieht, wenn man am Schreibtisch und ohne Kenntnis der Sachlage eine 
Retortensiedlung nach Standardmodell plant. 
6. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Begründung:  
Die Bezirksvertretung Kalk hat immer wieder fraktionsübergreifend und einstimmig 
(zuletzt am 28.01.2016) festgestellt, dass sie sich in der Vergangenheit stets für den 
Erhalt des Freiraums zwischen Brück, Neubrück und Rath/Heumar, gelegen zwischen 
den Straßen Rösrather Straße, Neubrücker Ring, Hans-Schulten-Straße, Astrid -
Lindgren-Allee, Oberer Bruchweg, Lehmbacher Weg und Lützerathstraße sowie Am 
Burgacker für künftige Generationen und gegen jedwede weitere Bebauung eingesetzt 
hat. Daher appellieren wir an die damals antragstellenden Fraktionen, nicht den Merz zu 
machen und zu ihren gemachten Versprechungen auch heute noch zu stehen. 
Der Freiraum zwischen Brück, Neubrück und Rath/Heumar, gelegen zwischen den 
Straßen Rösrather Straße, Neubrücker Ring, Hans-Schulten-Straße, Astrid -
Lindgren1Allee, Oberer Bruchweg, Lehmbacher Weg und Lützerathstraße sowie Am 
Burgacker stellt einen wichtigen Bestandteil der rechtsrheinischen Frischluftschneise zur 
Belüftung der rechtsrheinischen Stadtteile dar und sollte deshalb von jedweder weiteren 
Bebauung freigehalten werden. Dies hat die Integrierte Raumanalyse Köln-Ost

- 3 - 
ausdrücklich festgestellt. Gleichzeitig ist dieser Freiraum ein unverzichtbares 
Naherholungsgebiet für die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Stadtteile 
und auch weit darüber hinaus. Dies gilt insbesondere auch für in ihrer Mobilität 
eingeschränkte Menschen. In Neubrück befindet sich u. a. mit dem Deutsch-Ordens-
Wohnstift Konrad Adenauer die größte rechtsrheinische Alteneinrichtung. Auch an 
schlechten Tagen ist der oben genannte Freiraum das Ziel von unzähligen, 
erholungsuchenden Menschen. 
Auf dem jetzt zur Vernichtung und Versiegelung des Bodens vorgesehenen Teil könnten 
neben einem komplett geschützten Bereich für die Natur auch Spazierwege, 
parkähnliche Strukturen und eine moderne (Klein-) Gartenlandschaft angesiedelt 
werden. Für ganz Neubrück gibt es keine einzige Kleingartenanlage. Eine solche könnte 
hier nach modernen Gesichtspunkten entstehen. Hierbei könnten Modelle des „Urban 
Gardening“ genauso übernommen werden, wie der klassische Kleingarten, der 
Gemeinschaftsgarten und die Kleinparzelle zur reinen Bewirtschaftung mit Nutzpflanzen. 
Den in Neubrück ansässigen Einrichtungen von Kita über Schulen bis hin zum 
Bürgerverein, dem Elternbildungswerk und dem Seniorennetzwerk könnten auf deren 
Wunsch passgenaue Gartengrundstücke zur Verfügung gestellt werden.   
Es ist nicht einzusehen, dass ein Immobilieninvestor, der günstig an ein geschütztes 
Stück Land kam, jetzt für seine Verweigerung dort Ausgleichspflanzungen für die 
Zerstörung der Landschaft im ehemaligen Madaus-Gelände – zynisch als „Merheimer 
Gärten bezeichnet – durch Aufwertung des Grundstücks belohnt werden soll. Nun muss 
man wissen, dass Entwickler weder für Menschen noch für die Stadt bauen, sondern um 
damit Geld zu verdienen. Die GAG AG macht dabei keine Ausnahme, denn das ist der 
Hauptzweck einer Aktiengesellschaft. 
Bei Gesprächen mit den Menschen in Neubrück, Brück und auch in Rath wurde immer 
wieder genannt, dass man zu wenige Grünflächen, zu wenige Spielflächen und 
überhaupt zu wenig Aufenthaltsmöglichkeiten habe. Was vorhanden sei, sei aber schon 
prima.   
Wir agieren an dieser Stelle anwaltlich und parteiisch für die Menschen die bereits in 
Neubrück wohnen und nicht für jene, die hierherziehen sollen, um eine „sozial 
gewünschte Gentrifizierung“ voranzutreiben.   
Heutige Planung wird geprägt, bestärkt, auch begrenzt, gar durchkreuzt von 
dogmatischen Imperativen des Wirtschaftswachstums. Das ist insbesondere heute von 
enormer Tragweite, da etwa dringend notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der 
Folgewirkung der Erderhitzung zurück gedrängt werden zugunsten von 
Spielraumerweiterungen für das Kapital. 
Heutige Anforderungen und Konfliktlagen der Stadtplanung – Wohnbau für die Vielen, 
Bodenpolitik und Ressourcenschonung, Migration und Teilhabe – erfordern proaktive 
radikaldemokratische Stadtplanung, um die Privatisierung städtischer Räume zu 
stoppen, oder wie hier ehemals privatisierte Flächen zurückzugewinnen und 
Zukunftsperspektiven einer sozial und ökologisch gerechten Stadt zu entwickeln.

- 4 - 
Tatsächlich fehlt es in Köln massiv an dieser proaktiven Stadtplanung nicht zuletzt 
wegen der Ausweitung von Kapital-Spielräumen bei gleichzeitiger Verschlankung der 
Stadtverwaltungen und Versagen der Dezernate für Bauen und Stadtentwicklung. Einer 
der Gründe, weshalb uns dauernd „beschleunigte Verfahren“ und „vorhabenbezogene 
Bebauungspläne“ vorgelegt werden, liegt ja darin, dass weder die Politik noch die 
Stadtverwaltung und viel weniger die Menschen vor Ort ihre Stadt planen, sondern das 
Kapital. Man muss doch hier bei uns in Köln offensiv die die Frage stellen, wer denn die 
Planung überhaupt noch plant.  
Wir haben uns entschieden, dass es die Menschen und ihre Vertreterinnen sein sollten. 
Die gewinnorientierten Planer*innen der Investoren jedenfalls erwähnen ihre 
Planungsverstöße gegen den Masterplan Stadtgrün, den Landschaftsschutz, die 
Anpassung und Vermeidung der kommenden Klimakatastrophe höchstens noch mit 
einem Schulterzucken oder ignorieren Vorgaben, wie Bodensparsamkeit und 
Biodiversität sogar gänzlich. 
Dafür werden völlig unrealistische Planungen und Versprechungen vorgelegt. Sei es die 
Anbindung an die Straßenbahn, an die selbst die Vorhabenträgerin nicht glaubt und die 
von KVB und Ratspolitik auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird, sei es die 
angebliche Einzelhandelsmöglichkeit auf Privatgelände, welche von deren Eigentümerin 
vehement abgelehnt wird oder eine angebliche Grünverbindung, die längst durch einen 
Schulerweiterungsbau versiegelt und belegt ist. Hier sollen politische 
Entscheidungsträgerinnen hinter die Fichte geführt und den Menschen vor Ort Sand in 
die Augen gestreut werden. 
Zur geplanten Bebauung mit Gebäuden von mehr als 6 Etagen auf der einen Seite und 
der Schaffung neuer Einfamilienhäuser auf den anderen braucht man sich nicht weiter 
äußern, da diese rundweg inakzeptabel ist. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsv orsitzender       Stellv ertretender  Fraktionsv orsitzende r

Beratungsverlauf (1)

20.03.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0344/2025
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
17.03.2025
Erstellt
17.03.2025 14:36