AN/0344/2025
Gärten und Wald statt Beton und Asphalt - Aufstellung eines (Nicht-) Bebauungsplans
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Änderungsantrag (Die Linke BV8)
9239 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.03.2025 AN/0344/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.03.2025 TOP 8.2.2 Gärten und Wald statt Beton und Asphalt - Aufstellung eines (Nicht-) Bebauungsplans ÄA zu TOP 8.2.2 (BV-Sitzung 20.03.2025) Vorlage 0330/2025 "Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln -Neubrück" Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Linke Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 20.03.2025 zu setzen Beschluss: Der vorliegende Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Die Bezirksvertretung Kalk: 1. beschließt, die Verwaltung – wie bereits schon einmal zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 08. November 2018 beantragt – zu beauftragen, eine Anwohnerinnenbefragung durchzuführen mit dem Ziel, die unter 2. zu beschließenden, planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dieses Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Gebiet im Sinne des Masterplan Stadtgrüns, als Natur- und Naherholungsgebiet unter der möglichen Einbeziehung von Klein-, Gemeinschafts-, KiT a- und Schulgärten und ähnlichem zu entwickeln und dauerhaft von Bebauung freizuhalten. 2. beschließt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse, der unter 1 beschlossenen Anwohnerinnenbefragung und unter Verzicht auf eventuell mögliche beschleunigte Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen (Nicht-)Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, westlich des Rather Kirchweges und nördlich des Hüttenweges in Köln-Neubrück (Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstücke 3996 und 614) - Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück— aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dauerhafte Einrichtung eines Natur- und Naherholungsgebietes unter der möglichen Einbeziehung von Klein-, Gemeinschafts-, KiT a- und Schulgärten zu schaffen. 3. beschließt, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB unter Berücksichtigung, der unter 1 zu beschließenden Anwohnerinnenbefragung. 4. nimmt die Machbarkeitsstudie „Madaus Gartenland“ erschrocken als abschreckendes Beispiel für die Vernichtung von Boden und Natur, ablehnend zur Kenntnis; 5. dankt der Auftraggeberin der Machbarkeitsstudie, die öffentlich aufzeigt, was geschieht, wenn man am Schreibtisch und ohne Kenntnis der Sachlage eine Retortensiedlung nach Standardmodell plant. 6. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschränkung zustimmt. Begründung: Die Bezirksvertretung Kalk hat immer wieder fraktionsübergreifend und einstimmig (zuletzt am 28.01.2016) festgestellt, dass sie sich in der Vergangenheit stets für den Erhalt des Freiraums zwischen Brück, Neubrück und Rath/Heumar, gelegen zwischen den Straßen Rösrather Straße, Neubrücker Ring, Hans-Schulten-Straße, Astrid - Lindgren-Allee, Oberer Bruchweg, Lehmbacher Weg und Lützerathstraße sowie Am Burgacker für künftige Generationen und gegen jedwede weitere Bebauung eingesetzt hat. Daher appellieren wir an die damals antragstellenden Fraktionen, nicht den Merz zu machen und zu ihren gemachten Versprechungen auch heute noch zu stehen. Der Freiraum zwischen Brück, Neubrück und Rath/Heumar, gelegen zwischen den Straßen Rösrather Straße, Neubrücker Ring, Hans-Schulten-Straße, Astrid - Lindgren1Allee, Oberer Bruchweg, Lehmbacher Weg und Lützerathstraße sowie Am Burgacker stellt einen wichtigen Bestandteil der rechtsrheinischen Frischluftschneise zur Belüftung der rechtsrheinischen Stadtteile dar und sollte deshalb von jedweder weiteren Bebauung freigehalten werden. Dies hat die Integrierte Raumanalyse Köln-Ost - 3 - ausdrücklich festgestellt. Gleichzeitig ist dieser Freiraum ein unverzichtbares Naherholungsgebiet für die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Stadtteile und auch weit darüber hinaus. Dies gilt insbesondere auch für in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. In Neubrück befindet sich u. a. mit dem Deutsch-Ordens- Wohnstift Konrad Adenauer die größte rechtsrheinische Alteneinrichtung. Auch an schlechten Tagen ist der oben genannte Freiraum das Ziel von unzähligen, erholungsuchenden Menschen. Auf dem jetzt zur Vernichtung und Versiegelung des Bodens vorgesehenen Teil könnten neben einem komplett geschützten Bereich für die Natur auch Spazierwege, parkähnliche Strukturen und eine moderne (Klein-) Gartenlandschaft angesiedelt werden. Für ganz Neubrück gibt es keine einzige Kleingartenanlage. Eine solche könnte hier nach modernen Gesichtspunkten entstehen. Hierbei könnten Modelle des „Urban Gardening“ genauso übernommen werden, wie der klassische Kleingarten, der Gemeinschaftsgarten und die Kleinparzelle zur reinen Bewirtschaftung mit Nutzpflanzen. Den in Neubrück ansässigen Einrichtungen von Kita über Schulen bis hin zum Bürgerverein, dem Elternbildungswerk und dem Seniorennetzwerk könnten auf deren Wunsch passgenaue Gartengrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht einzusehen, dass ein Immobilieninvestor, der günstig an ein geschütztes Stück Land kam, jetzt für seine Verweigerung dort Ausgleichspflanzungen für die Zerstörung der Landschaft im ehemaligen Madaus-Gelände – zynisch als „Merheimer Gärten bezeichnet – durch Aufwertung des Grundstücks belohnt werden soll. Nun muss man wissen, dass Entwickler weder für Menschen noch für die Stadt bauen, sondern um damit Geld zu verdienen. Die GAG AG macht dabei keine Ausnahme, denn das ist der Hauptzweck einer Aktiengesellschaft. Bei Gesprächen mit den Menschen in Neubrück, Brück und auch in Rath wurde immer wieder genannt, dass man zu wenige Grünflächen, zu wenige Spielflächen und überhaupt zu wenig Aufenthaltsmöglichkeiten habe. Was vorhanden sei, sei aber schon prima. Wir agieren an dieser Stelle anwaltlich und parteiisch für die Menschen die bereits in Neubrück wohnen und nicht für jene, die hierherziehen sollen, um eine „sozial gewünschte Gentrifizierung“ voranzutreiben. Heutige Planung wird geprägt, bestärkt, auch begrenzt, gar durchkreuzt von dogmatischen Imperativen des Wirtschaftswachstums. Das ist insbesondere heute von enormer Tragweite, da etwa dringend notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Folgewirkung der Erderhitzung zurück gedrängt werden zugunsten von Spielraumerweiterungen für das Kapital. Heutige Anforderungen und Konfliktlagen der Stadtplanung – Wohnbau für die Vielen, Bodenpolitik und Ressourcenschonung, Migration und Teilhabe – erfordern proaktive radikaldemokratische Stadtplanung, um die Privatisierung städtischer Räume zu stoppen, oder wie hier ehemals privatisierte Flächen zurückzugewinnen und Zukunftsperspektiven einer sozial und ökologisch gerechten Stadt zu entwickeln. - 4 - Tatsächlich fehlt es in Köln massiv an dieser proaktiven Stadtplanung nicht zuletzt wegen der Ausweitung von Kapital-Spielräumen bei gleichzeitiger Verschlankung der Stadtverwaltungen und Versagen der Dezernate für Bauen und Stadtentwicklung. Einer der Gründe, weshalb uns dauernd „beschleunigte Verfahren“ und „vorhabenbezogene Bebauungspläne“ vorgelegt werden, liegt ja darin, dass weder die Politik noch die Stadtverwaltung und viel weniger die Menschen vor Ort ihre Stadt planen, sondern das Kapital. Man muss doch hier bei uns in Köln offensiv die die Frage stellen, wer denn die Planung überhaupt noch plant. Wir haben uns entschieden, dass es die Menschen und ihre Vertreterinnen sein sollten. Die gewinnorientierten Planer*innen der Investoren jedenfalls erwähnen ihre Planungsverstöße gegen den Masterplan Stadtgrün, den Landschaftsschutz, die Anpassung und Vermeidung der kommenden Klimakatastrophe höchstens noch mit einem Schulterzucken oder ignorieren Vorgaben, wie Bodensparsamkeit und Biodiversität sogar gänzlich. Dafür werden völlig unrealistische Planungen und Versprechungen vorgelegt. Sei es die Anbindung an die Straßenbahn, an die selbst die Vorhabenträgerin nicht glaubt und die von KVB und Ratspolitik auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird, sei es die angebliche Einzelhandelsmöglichkeit auf Privatgelände, welche von deren Eigentümerin vehement abgelehnt wird oder eine angebliche Grünverbindung, die längst durch einen Schulerweiterungsbau versiegelt und belegt ist. Hier sollen politische Entscheidungsträgerinnen hinter die Fichte geführt und den Menschen vor Ort Sand in die Augen gestreut werden. Zur geplanten Bebauung mit Gebäuden von mehr als 6 Etagen auf der einen Seite und der Schaffung neuer Einfamilienhäuser auf den anderen braucht man sich nicht weiter äußern, da diese rundweg inakzeptabel ist. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzende r
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0344/2025
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 17.03.2025 14:36