1838/2022
Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage AN/0292/2022 der Fraktion DIE LINKE: Transpa-renz bei der Priorisierung von Gebieten
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Beantwortung einer Anfrage
6823 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 1838/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage AN/0292/2022 der Fraktion DIE LINKE: Transpa-renz bei der Priorisierung von Gebieten Nachfragen: 1) Unter anderem für die Gebiete Neustadt-Südwest und Ehrenfeld-Ost liegen entsprechende Steckbriefe vor, so dass bereits Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden konnten. In diesen Aufstellungsbeschlüssen werden die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt und erläutert. Es werden hierzu statistische Indikatoren und planerische Kriterien herangezogen. Folgende Gebiete wurden bei der Voruntersuchung 2018 für eine weitere Beobachtung identifiziert: - Agnesviertel (westlicher Teil) - Belgisches Viertel - Südstadt - Sülz - Klettenberg Es ist hinsichtlich dieser Gebiete nicht bekannt, ob auch zu diesen relevante Informationen vorliegen. Die Stadtverwaltung geht allerdings pauschal davon aus, dass die genannten Gebiete nicht gleicher- maßen kontinuierlich von Aufwertungs- und Verdrängungsprozessen betroffen sind. Es habe sich kein konsistentes Bild ergeben. Demnach ließen sich laut der Stadtverwaltung konkrete Handlungs- bedarfe noch nicht ableiten bzw. priorisieren. Nachfrage: Wann wird die Verwaltung den politischen Gremien die Steckbriefe dieser Gebiete vorlegen? 2) Die Stadtverwaltung führt aus, dass im Rahmen der stadtweiten Voruntersuchung 2018 Gebiete, wel- che zuvor von den Bezirksvertretungen benannt worden waren, einer Betrachtung unterzogen wur- den. Diese Betrachtung erfolgte hinsichtlich verschiedener Gesichtspunkte: Betrachtet wurden dabei statis- tische Indikatoren des Aufwertungspotenzials, des Verdrängungspotenzials und des Verdrängungs- 2 drucks. Außerdem wurde eine ergänzende planerische Bewertung durchgeführt. Es sind mittlerweile weitere Gebiete hinzugekommen. Zu diesen werden allerdings keine Ergebnisse aus der Voruntersuchung mitgeteilt. Diese Gebiete sind: - Deutz - Eigelstein - Georgsviertel - Gereonsviertel (ohne Gerling-Quartier) - Griechenmarktviertel - Pantaleonsviertel (Beschluss der BV 1, Juni 2021). Nachfrage: Wann wird die Stadtverwaltung die Ergebnisse der Voruntersuchung dieser Gebiete mitteilen? 3) Die Verwaltung gibt an, mehrere Optionen einer stadtweiten Beobachtung statistischer Indikatoren geprüft zu haben. Außerdem gibt die Verwaltung an, an einer Umstellung des Beobachtungssystems zu arbeiten: In Zukunft soll es ein Beobachtungssystem geben, welche die beobachteten statistischen Indikatoren der Öffentlichkeit zugänglich macht. Nachfrage: Welche Varianten sind bisher geprüft worden? Wann wird den politischen Gremien das weiterentwi- ckelte Beobachtungssystem vorgestellt werden? Antwort der Verwaltung zu 1: Für die bei der Voruntersuchung 2018 identifizierten Gebiete für eine weitere Beobachtung wurden statistische Indikatoren abgebildet und die Gebiete planerisch bewertet. In Antwort 2 der Vorlagen-Nr. 0866/2022 wurde dargestellt, dass die zunächst zur weiteren Beobachtung identifizierten Gebiete nicht gleichermaßen kontinuierlich von Aufwertungs- und Verdrängungsprozessen betroffen sind. Hierzu wurde von der Verwaltung keine pauschale Annahme getroffen, sondern wie beschrieben bil- den die statistischen Indikatoren des Aufwertungspotentials, Verdrängungspotentials und Verdrän- gungsdrucks im Zeitverlauf bei der Betrachtung der statistischen Quartiere leider kein konsistentes Bild, aus denen sich Handlungsbedarfe ableiten bzw. priorisieren lassen. Vorrangiges Ziel der Verwaltung war es, auch nach der Voruntersuchung 2018, zunächst die Gebiete des Ratsbeschlusses aus November 2016 (AN/1902/2016) weiter zu prüfen, zu bearbeiten und in die Umsetzung zu bringen. Unter Berücksichtigung der weiteren politischen Beschlusslagen, der Prüfung statistischer Indikatoren und planerischer Bewertung sowie den vorhandenen personellen Ressour- cen wurden nach dem Satzungsbeschluss für das Severinsviertel die Gebiete Mülheim Süd-West, Neustadt Süd-West und Ehrenfeld Ost weiter in die Bearbeitung gegeben. Die ausführliche Darstellung statistischer Indikatoren sowie eine zusätzliche planerische Bewertung der Gebiete in Form von Steckbriefen ist Bestandteil der Begründung der Aufstellungsbeschlüsse. Bei den Beschlussvorlagen der Aufstellungsbeschlüsse für die Gebiete Neustadt Süd-West und Ehrenfeld Ost wurden die Daten und die planerische Bewertung entsprechend dargestellt, wie auch in der Be- antwortung 0866/2022 dargestellt. Die Erstellung von detaillierten Steckbriefen bedeutet einen erheb- lichen Aufwand der aus Sicht der Verwaltung für Gebiete, die sich in einer Vorsondierung befinden, nicht im Verhältnis steht. Die Vorlage von detaillierten Steckbriefen ist daher nicht vorgesehen und wird flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet auch nicht als zielführend betrachtet. 3 Antwort der Verwaltung zu 2. und 3: Seit dem Beschluss der BV 1 vom Juni 2021 ist keine weitere stadtweite Untersuchung durchgeführt worden, sondern die o. g. Gebiete wurden wie oben beschrieben weiter in die Bearbeitung und Um- setzung gebracht. Wie in Vorlagen-Nr. 0866/2022 dargestellt ist als stadtweites entdeckendes Verfahren für mögliche Gebiete einer Sozialen Erhaltungssatzung bzw. zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses eine Voruntersuchung allein anhand statistischer Indikatoren nur eingeschränkt anwendbar. Sie kann al- lenfalls Hinweise auf mögliche Handlungsbedarfe geben, aber keine eindeutige und belastbare Priori- sierung abbilden. Die 2015 von der Verwaltung entwickelte und auch in 2015 erstmals angewandte Methode der Vorun- tersuchung wurde im Kölner Wohnungsbauforum dargestellt und ist als Anlage zum Aufstellungsbe- schluss der Sozialen Erhaltungssatzung für das Severinsviertel verschriftlicht. Seither wurden nach der Betrachtung der Indikatoren im Zeitverlauf, Erfahrungen aus den vertieften sozialräumlichen Un- tersuchungen zur rechtssicheren Begründung der Satzungsbeschlüsse, der Erschließung neuer Da- tenquellen und dem fortlaufenden Austausch mit anderen Städten verschiedene Varianten geprüft (z. B. verschiedene Hauptindikatoren und verschiedene Grenzwerte). Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass aufgrund der kaskadierenden Einsatzplanung in der Ver- waltung und der damit einhergehenden Abordnung von Mitarbeiter*innen derzeit keine belastbare Zeitschiene genannt werden kann, wann das in Erarbeitung befindliche Beobachtungssystem mit sta- tistischen Aufwertungs- und Verdrängungsindikatoren veröffentlicht werden kann. Sobald es vorliegt wird die Verwaltung dieses unaufgefordert in die Gremien bringen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Eigelstein
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Details
- Aktenzeichen
- 1838/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.06.2022
- Erstellt
- 31.05.2022 12:00