2019/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 30.06.2017 2019/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 04.07.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 Ausschuss Kunst und Kultur 12.09.2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Sanierung des Ratsschiffs „MS Stadt Köln“ Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat am 20.06.2017 um Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung des Ratsschiffes „MS Stadt Köln“ (AN/0934/2017): 1. Wie ist der Stand des Projekts „MS Stadt Köln“? 2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Ratsschiffes? Sind insbesondere Sanierungs- maßnahmen am Schiffsrumpf im Jahr 2017 dringend erforderlich? 3. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussicht auf Fördermittel Dritter a) für das Jahr2017? b) für das Jahr 2018? 4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, wenn Fördermittel Dritter erst für das Jahr 2018 zu erwarten sind? Ist insbesondere eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt denkbar (z.B. Darlehen), ggf. in Abstimmung mit den Fördergebern? Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wie ist der Stand des Projekts „MS Stadt Köln“ Der Sachstand stellt sich aktuell genauso dar, wie er in der Mitteilung an den Liegenschaftsausschuss (Session Dokument 0146/2017), die in der Sitzung am 07.02.2017 beraten wurde, dargestellt ist: Am 19.12.2016 hat die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Ka- taster, mit dem Verein „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ eine Vereinbarung über die Überlassung und Sanierung des Kulturdenkmals abgeschlossen. Die Vereinbarung beginnt am 01.01.2017 und ist zunächst auf eine Laufzeit von drei Jahren begrenzt. Sie verlängert sich automatisch um jeweils drei weitere Jahre, wenn der Verlängerung nicht spätes- tens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit widersprochen wird. 2 Damit hat der Verein die Grundlage, gezielt die zusätzlich von Dritten benötigten Fördermittel für eine Instandsetzung des Ratsschiffes einzuwerben. Der Verein geht davon aus, die erforderlichen Mittel einzuwerben. Nach Erhalt der Förderbescheide bzw. entsprechender Förderzusagen setzt der Verein die Stadt umfassend in Kenntnis und stellt ihr Ausfertigungen zur Verfügung. Der Vertrag tritt unter der aufschiebenden Wirkung in Kraft, dass der Verein Fördermittel in Höhe von 700.000 € einwirbt bzw. Förderzusagen in Höhe dieses Betrages erhält. Hierfür wurde im Dezember 2016 zwischen dem Verein und der Verwaltung eine Frist bis zum 31.12.2017 vereinbart. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, wird die Stadt Köln die mit Ratsbeschluss vom 12.11.2015 bereitge- stellten Fördermittel in Höhe von 500.000 € an den Verein auszahlen. Für die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen werden nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 1,2 Mio. € benötigt. Sollten dem Verein die erforderlichen Drittmittel in Höhe von 700.000 Euro bewilligt werden, wird er die Sanierungsmaßnahmen durchführen. Das zwischen der Rheincargo GmbH & Co.KG und der Stadt Köln/Amt für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster vereinbarte Entgelt für die Liegekosten im Niehler Hafen und die Betreuung des Schiffes vor Ort (Überwachung, Heizung, geringfügige, substanzerhaltende Maßnahmen) in Höhe von ca. 75.000 €/jährlich wird weiterhin von der Stadt geleistet. Als endgültiger Liegeplatz ist der Rheinauhafen vorgesehen. 2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Ratsschiffes? Sind insbesondere Sanie- rungsmaßnahmen am Schiffsrumpf im Jahr 2017 erforderlich? Der Rumpf des Schiffes ist im November 2015 in der Kölner Schiffswerft Deutz (KSD) notdürftig in- stand gesetzt worden, um kurzfristig die Schwimmfähigkeit wiederherzustellen. Für eine vollständige Instandsetzung, die einen Aufwand von 800.000 € erfordert hätte, standen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Nach Durchführung dieser Minimalinstandsetzung ist die MS Stadt Köln am 05.02.2016 von der Werft wieder in den Niehler Hafen verlegt worden. Nach Aussage des die Angelegenheit seitens der Stadt betreuenden Gutachters bestanden damals auf Grund der durchgeführten Herrichtungsarbeiten keine Bedenken gegen einen kurzfristigen Liege- betrieb. Der Zeitraum eines kurzfristigen Liegebetriebes ist im Grunde genommen nicht mehr gege- ben. Von Gutachterseite kann zum heutigen Zeitpunkt wegen fortschreitender elektrolytischer Pro- zesse keine belastbare Aussage zu dem aktuellen Zustand des Rumpfes gemacht werden, ohne das Schiff aus dem Wasser zu nehmen. Die Provinzial Versicherung hatte bereits 2016 eine weitere Kaskoversicherung wegen des damit ver- bundenen Risikos abgelehnt. Auch weist der Kommunale Schadensausgleich westdeutscher Städte (KSA) darauf hin, dass Ansprüche Dritter aus Schadensfällen, die vorsätzlich herbeigeführt werden (billigende Inkaufnahme genügt), vom Deckungsschutz ausgeschlossen sind. Etwaige Bergungskos- ten stellen ebenfalls einen nicht ausgleichsfähigen Eigenschaden der Stadt Köln dar. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussicht auf Fördermittel Dritter a) für das Jahr 2017? b) für das Jahr 2018? Zu a) Für das Jahr 2017 sind keine staatlichen Fördermittel zu erwarten, da diese üblicherweise im Vorjahr beantragt werden müssen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, Sach- und Geldspenden bei nicht 3 staatlichen Stellen (Einzelpersonen, Unternehmen, Stiftungen, etc.) einzuwerben. Über diesbezügli- che Aktivitäten des Vereins liegen der Verwaltung jedoch keine Erkenntnisse vor. Zu b) Diese Frage kann die Verwaltung nicht beurteilen, da sie selbst nicht Antragstellerin ist. Nach Mittei- lung des Vereins laufen die Gespräche mit den Zuschussgebern jedoch gut. 4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, wenn Fördermittel erst für das Jahr 2018 zu erwarten sind? Ist insbesondere eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt denkbar (z.B. Darlehen), ggf. in Abstimmung mit den Fördergebern? Die Verwaltung schlägt vor, das Risiko einzugehen, das Schiff ohne weitere Sicherungsmaßnahmen am Rumpf des Schiffes noch einen weiteren Winter im Niehler Hafen zu belassen. Die fortschreitende Verschlechterung des Gesamtzustandes wird in Kauf genommen. Grundsätzlich kann die Stadt im Rahmen ihrer Finanzhoheit die Sanierung des Schiffes vorfinanzie- ren bzw. finanzieren. Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dass eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt bei einer späteren Zuschussbewilligung Berücksichtigung findet, da die klassischen, in Frage kom- menden Zuschussgeber für eine Förderung zur Bedingung machen, dass mit der Maßnahme vor Er- teilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rumpfsanierung und die übrige Sanierungsmaßnahme als zwei Gewerke zu betrachten. Das bedeutet allerdings, dass die benötigten 800.000 € für die Rumpfsanierung nicht gefördert werden, wenn sie dieses Jahr begonnen wird. Weiteres Risiko ist, dass bei Ausbleiben von Förderungen die dann durchgeführte Rumpfsanierung eine verlorene Inves- tition wäre. Die Förderung der weiteren Sanierungsarbeiten könnte bei Trennung der Gewerke für 2018 geson- dert bei den potentiellen Zuschussgebern beantragt werden. Um dem Verein weiterhin die Beantragung von Fördermitteln auch in 2018 zu ermöglichen, beabsich- tigt die Verwaltung, die in der Vereinbarung zwischen dem Verein und der Stadt fixierte Frist von bis- lang 31.12.2017 bis Ende 2018 zu verlängern. gez. Blome
Auszug - Liegenschaftsausschuss 04.07.2017
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Lesser Telefon: (0221) 221-23074 Fax : (0221) 221-24500 E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de Datum: 05.07.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 04.07.2017 öffentlich 1.10.1 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 230/4 2019/2017 Beantwortung einer Anfrage: Sanierung des Ratsschiffs „MS Stadt Köln“ Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat am 20.06.2017 um Beantwortung fol- gender Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung des Ratsschiffes „MS Stadt Köln“ (AN/0934/2017): 1. Wie ist der Stand des Projekts „MS Stadt Köln“? 2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Ratsschiffes? Sind insbesonde- re Sanierungsmaßnahmen am Schiffsrumpf im Jahr 2017 dringend erforder- lich? 3. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussicht auf Fördermittel Dritter a) für das Jahr2017? b) für das Jahr 2018? 4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, wenn Fördermittel Dritter erst für das Jahr 2018 zu erwarten sind? Ist insbesondere eine Vor- bzw. Zwi- schenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt denkbar (z.B. Darlehen), ggf. in Ab- stimmung mit den Fördergebern? Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wie ist der Stand des Projekts „MS Stadt Köln“ Der Sachstand stellt sich aktuell genauso dar, wie er in der Mitteilung an den Liegen- schaftsausschuss (Session Dokument 0146/2017), die in der Sitzung am 07.02.2017 beraten wurde, dargestellt ist: Am 19.12.2016 hat die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, mit dem Verein „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ eine Vereinbarung über die Überlassung und Sa- nierung des Kulturdenkmals abgeschlossen. Die Vereinbarung beginnt am 01.01.2017 und ist zunächst auf eine Laufzeit von drei Jahren begrenzt. Sie verlängert sich automatisch um jeweils drei weitere Jahre, wenn der Verlängerung nicht spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit widersprochen wird. Damit hat der Verein die Grundlage, gezielt die zusätzlich von Dritten benötigten Fördermittel für eine Instandsetzung des Ratsschiffes einzuwerben. Der Verein geht davon aus, die erforderlichen Mittel einzuwerben. Nach Erhalt der Förderbescheide bzw. entsprechender Förderzusagen setzt der Verein die Stadt umfassend in Kennt- nis und stellt ihr Ausfertigungen zur Verfügung. Der Vertrag tritt unter der aufschiebenden Wirkung in Kraft, dass der Verein Förder- mittel in Höhe von 700.000 € einwirbt bzw. Förderzusagen in Höhe dieses Betrages erhält. Hierfür wurde im Dezember 2016 zwischen dem Verein und der Verwaltung eine Frist bis zum 31.12.2017 vereinbart. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, wird die Stadt Köln die mit Ratsbeschluss vom 12.11.2015 bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 500.000 € an den Verein aus- zahlen. Für die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen werden nach derzeitigem Kennt- nisstand ca. 1,2 Mio. € benötigt. Sollten dem Verein die erforderlichen Drittmittel in Höhe von 700.000 Euro bewilligt werden, wird er die Sanierungsmaßnahmen durch- führen. Das zwischen der Rheincargo GmbH & Co.KG und der Stadt Köln/Amt für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster vereinbarte Entgelt für die Liegekosten im Nieh- ler Hafen und die Betreuung des Schiffes vor Ort (Überwachung, Heizung, geringfü- gige, substanzerhaltende Maßnahmen) in Höhe von ca. 75.000 €/jährlich wird wei- terhin von der Stadt geleistet. Als endgültiger Liegeplatz ist der Rheinauhafen vorgesehen. 2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Ratsschiffes? Sind insbeson- dere Sanierungsmaßnahmen am Schiffsrumpf im Jahr 2017 erforderlich? Der Rumpf des Schiffes ist im November 2015 in der Kölner Schiffswerft Deutz (KSD) notdürftig instand gesetzt worden, um kurzfristig die Schwimmfähigkeit wie- derherzustellen. Für eine vollständige Instandsetzung, die einen Aufwand von 800.000 € erfordert hätte, standen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Nach Durchführung dieser Minimalinstandsetzung ist die MS Stadt Köln am 05.02.2016 von der Werft wieder in den Niehler Hafen verlegt worden. Nach Aussage des die Angelegenheit seitens der Stadt betreuenden Gutachters be- standen damals auf Grund der durchgeführten Herrichtungsarbeiten keine Bedenken gegen einen kurzfristigen Liegebetrieb. Der Zeitraum eines kurzfristigen Liegebetrie- bes ist im Grunde genommen nicht mehr gegeben. Von Gutachterseite kann zum heutigen Zeitpunkt wegen fortschreitender elektrolytischer Prozesse keine belastbare Aussage zu dem aktuellen Zustand des Rumpfes gemacht werden, ohne das Schiff aus dem Wasser zu nehmen. Die Provinzial Versicherung hatte bereits 2016 eine weitere Kaskoversicherung we- gen des damit verbundenen Risikos abgelehnt. Auch weist der Kommunale Scha- densausgleich westdeutscher Städte (KSA) darauf hin, dass Ansprüche Dritter aus Schadensfällen, die vorsätzlich herbeigeführt werden (billigende Inkaufnahme ge- nügt), vom Deckungsschutz ausgeschlossen sind. Etwaige Bergungskosten stellen ebenfalls einen nicht ausgleichsfähigen Eigenschaden der Stadt Köln dar. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussicht auf Fördermittel Dritter a) für das Jahr 2017? b) für das Jahr 2018? Zu a) Für das Jahr 2017 sind keine staatlichen Fördermittel zu erwarten, da diese übli- cherweise im Vorjahr beantragt werden müssen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, Sach- und Geldspenden bei nicht staatlichen Stellen (Einzelpersonen, Unternehmen, Stiftungen, etc.) einzuwerben. Über diesbezügliche Aktivitäten des Vereins liegen der Verwaltung jedoch keine Erkenntnisse vor. Zu b) Diese Frage kann die Verwaltung nicht beurteilen, da sie selbst nicht Antragstellerin ist. Nach Mitteilung des Vereins laufen die Gespräche mit den Zuschussgebern je- doch gut. 4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, wenn Fördermittel erst für das Jahr 2018 zu erwarten sind? Ist insbesondere eine Vor- bzw. Zwischenfi- nanzierung unter Mithilfe der Stadt denkbar (z.B. Darlehen), ggf. in Abstim- mung mit den Fördergebern? Die Verwaltung schlägt vor, das Risiko einzugehen, das Schiff ohne weitere Siche- rungsmaßnahmen am Rumpf des Schiffes noch einen weiteren Winter im Niehler Hafen zu belassen. Die fortschreitende Verschlechterung des Gesamtzustandes wird in Kauf genommen. Grundsätzlich kann die Stadt im Rahmen ihrer Finanzhoheit die Sanierung des Schif- fes vorfinanzieren bzw. finanzieren. Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dass eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt bei einer späteren Zuschussbewilligung Berücksichtigung findet, da die klassischen, in Frage kommenden Zuschussgeber für eine Förderung zur Bedin- gung machen, dass mit der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rumpfsanierung und die übrige Sanierungs- maßnahme als zwei Gewerke zu betrachten. Das bedeutet allerdings, dass die benö- tigten 800.000 € für die Rumpfsanierung nicht gefördert werden, wenn sie dieses Jahr begonnen wird. Weiteres Risiko ist, dass bei Ausbleiben von Förderungen die dann durchgeführte Rumpfsanierung eine verlorene Investition wäre. Die Förderung der weiteren Sanierungsarbeiten könnte bei Trennung der Gewerke für 2018 gesondert bei den potentiellen Zuschussgebern beantragt werden. Um dem Verein weiterhin die Beantragung von Fördermitteln auch in 2018 zu ermög- lichen, beabsichtigt die Verwaltung, die in der Vereinbarung zwischen dem Verein und der Stadt fixierte Frist von bislang 31.12.2017 bis Ende 2018 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen RM Sterck erscheint das Risiko erheblich. Er bittet um nochmalige Prüfung, ob eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung möglich ist. RM Struwe bittet um nähere Erläuterung, inwieweit eine Vorfinanzierung durch die Stadt Köln förderunschädlich sein könnte. Herr Fritz erläutert im Detail den Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen sowie den Zusammenhang zwischen städtischer Finanzierung und Förderung durch Drittmittelgeber wie z.B. die NRW Stiftung. RM Frank bittet darum, bis zur Sitzung des Finanzausschusses folgende Fragen zu klären: Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz? Wer kommt für eventuelle Bergungskosten auf? Ist die Aussage gesichert, dass eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung förderschädlich ist? Nachgängig beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt: -Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz? -Wer kommt für eventuelle Bergungskosten auf? Insoweit kann auf die Mitteilung der Verwaltung unter Punkt 2 verwiesen werden. Die Provinzial Versicherung hatte bereits 2016 eine weitere Kaskoversicherung we- gen des damit verbundenen Risikos abgelehnt. Auch weist der Kommunale Scha- densausgleich westdeutscher Städte (KSA) darauf hin, dass Ansprüche Dritter aus Schadensfällen, die vorsätzlich herbeigeführt werden (billigende Inkaufnahme ge- nügt), vom Deckungsschutz ausgeschlossen sind. Etwaige Bergungskosten stellen ebenfalls einen nicht ausgleichsfähigen Eigenschaden der Stadt Köln dar. Das bedeutet, dass sämtliche an oder durch das Schiff entstehenden Kosten durch die Stadt zu tragen sind. -Ist die Aussage gesichert, dass eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung förderschäd- lich ist? Zu den allgemeinen Fördergrundsätzen gehört, dass mit einem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und erst nach Bewilligung der Förderung begonnen wird. Maßnah- men, die vor Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden, sind nicht mehr förderungsfähig. Der Fördermittelgeber kann allerdings regelmäßig auf Antrag die förderungsunschäd- liche Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen. Inwieweit eine Vor- finanzierung förderungsunschädlich ist, ist mit den einzelnen Zuschussgebern zu klä- ren. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich mit den in Betracht kommenden Stif- tungen eine entsprechende Regelung treffen lässt, falls weitere Mittel zur Grundsa- nierung zur Verfügung gestellt werden würden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2019/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27