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0497/2024

Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Herrn Kölsch Bezirk 4 Ehrenfeld

Mitteilung BV 20.02.2024

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Mitteilung BV

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NAWA Jahresbericht 2023 Bez. 4 Kölsch

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Mitteilung BV

4951 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0497/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 04.03.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 
 
Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Herrn Kölsch Bezirk 4 Ehrenfeld 
Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich an dieser Stelle für das Engagement von Herrn 
Kölsch in seiner Funktion als Naturschutzwart und freut sich auf eine weitere gute Zusammen-
arbeit im Jahr 2024. 
Zu dem von Herrn Kölsch erstellten Bericht nimmt die Untere Naturschutzbehörde wie folgt 
Stellung: 
 
Zum Punkt „Ausgeübte Tätigkeiten“: 
 
Herr Kölsch stellt an dieser Stelle korrekt fest, dass mittlerweile eine Vielzahl von baulichen 
Eingriffen innerhalb der Schutzgebiete stattfinden. Dies liegt primär am grundsätzlichen Cha-
rakter Kölns als eine wachsende Großstadt und dem dementsprechend vorhandenen Bestre-
ben, in den baulichen Außenbereich vorzudringen. Nichtsdestotrotz liegen für viele der von 
Herrn Kölsch registrierten Bauelemente in der Landschaft Baugenehmigungen vor, die zum 
Teil vor etlichen Jahren erteilt wurden. 
 
Zum Punkt „Augenfällige Verstöße“: 
„Vermüllung von Flächen erfolgt z.T. im erheblichen Maße im Nüssenberger Busch, am Taku-
feld und entlang der Butzweiler Straße“ 
An diesen Stellen besteht ein grundsätzlich hoher Besucherdruck durch Spaziergänger*innen 
und Hundehalter*innen sowie durch Autofahrer*innen. Es sind Mülleimer in und entlang der 
Schutzgebiete vorhanden, diese werden jedoch nicht von allen Kölner*innen zufriedenstellend 
genutzt. Ergeht die Meldung einer Verschmutzung innerhalb eines Schutzgebietes an die 
UNB, so erfolgt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der AWB oder dem KRAKE e.V., um eine 
schnellstmögliche Beseitigung in die Wege zu leiten. Dies hat in der Vergangenheit stets zu-
friedenstellend funktioniert. 
 
„Baustelleneinrichtungsfläche abseits der Straße im LSG“ 
Der Sachverhalt konnte hier geklärt werden, eine Genehmigung lag vor. 
 
„Zerstörung von Hinweisschilder oder fehlende Hinweisschilder“ 
Dies ist ein grundsätzliches Problem in allen Kölner Schutzgebieten. Die UNB tauscht die die 
beschädigten Schilder möglichst zeitnah aus. Da es mittlerweile bei der UNB eine feste An-
sprechpartnerin gibt, können die beschädigten Schilder nach erfolgter Meldung in aller Regel 
zeitnah ausgetauscht werden. 
 
Zum Punkt „Problematiken“:

2 
 
Die Idee von Herrn Kölsch, einen Flyer mit den wichtigsten Verbotstatbeständen in den 
Schutzgebieten zu erstellen, klingt zunächst plausibel. Aufgrund der Komplexität der Materie 
wäre eine Umsetzung jedoch schwer realisierbar. Je nach Schutzgebietskategorie bestehen 
mitunter große Unterschiede hinsichtlich der geltenden Verbote. Hinzu kommt die Vielzahl an 
Ausnahmen oder nicht betroffenen Nutzungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. 
Aus Sicht der UNB wäre eine, wie von Herrn Kölsch gewünschte Vereinfachung des Sachver-
haltes somit nicht zielführend und könnte sogar wohl eher zu Missverständnissen und Konflik-
ten führen. 
 
Zum Punkt „Verbesserungsvorschläge“: 
 
„Abbau von Zäunen an vielen Orten“  
Zäune sind in den meisten Fällen Teile von bereits erteilten Baugenehmigungen oder grenzen 
mitunter auch Privatgrundstücke ab, so dass eine alternative Umwandlung auf naturverträgli-
chere Varianten (Hecken etc.) häufig nicht realisierbar ist. 
 
„Abbau von versiegelten Flächen“ 
Viele versiegelten Flächen sind im Laufe der Jahre im Zuge von genehmigten Bauvorhaben in 
den Schutzgebieten entstanden oder existieren dort schon länger, als die Schutzgebietsaus-
weisung. 
 
„Abbau von Schilder“ 
Die UNB wird das Thema an das zuständige Amt für Straßen und Radwegebau weiterleiten. 
 
„Absperrung von Parkplätzen“ 
Auch viele Parkplätze sind wie die versiegelten Flächen im Laufe der Jahre legal entstanden 
Im Falle einer illegalen Nutzung wäre ein Rückbau und eine Rekultivierung der Fläche denk-
bar. Hierzu wird die UNB ebenfalls das zuständige Amt für Straßen und Radwegebau einbin-
den. 
 
„Weiße Linie am Militärring“ 
Bei der Militärringstraße handelt es sich um eine 2 bis 4-spurige, extrem gut ausgebaute 
Hauptverkehrsstraße im Äußeren Grüngürtel Kölns. Eine durchgehende weiße Linie auf bei-
den Fahrbahnseiten ist auf der gesamten Länge der Straße im Bezirk Ehrenfeld bereits vor-
handen. Aufgrund des enorm hohen Verkehrsaufkommens auf dieser Straße, ist ein illegales 
Abstellen von Fahrzeugen im Randbereich als äußerst unwahrscheinlich einzustufen. 
 
„Wartung von Hinweisschilder“ 
Die UNB wartet und ersetzt regelmäßig die Schutzgebietsschilder. Aufgrund der enormen An-
zahl an Schildern im gesamten Stadtgebiet sowie dem steigenden Vandalismus ist der Auf-
wand hierbei hoch. Nichtsdestotrotz werden auch die Schilder in Ehrenfeld regelmäßig erneu-
ert. 
 
„Naturdenkmale“ 
Alle Naturdenkmale sind vor Ort gekennzeichnet, eine fehlende Kennzeichnung ist der UNB 
nicht bekannt.

NAWA Jahresbericht 2023 Bez. 4 Kölsch

5808 Zeichen

Winfried Kölsch

Köln, den 02.01.2024

NAWA Jahresbericht 2023im Bezirk Ehrenfeld
Tätigkeiten als Naturschutzwacht im Bezirk Ehrenfeld
Kontrolltouren

ca. 1x wöchentliche Radtouren durch den Bezirk Ehrenfeld
meist am Freitagnachmittag oder am Sonntag

-  Takufeld wird oft von mir durchfahren (zentrale Lage)

-  Rochuspark wird oft von mir durchfahren (zentrale Lage)

- Das Feuchtgebiet Wassermannsee (immer mal wieder Kontrolle)

-  Nüssenberger Busch (immer mal wieder Kontrolle)

-  Bürgerpark West (immer mal wieder Kontrolle)

- Die Seen im Norden des Bezirkes (seltene Kontrolle, da eingezäunt)

- Die Altdeponie Butzweiler Straße (immer wieder Kontrolle)

- Der Westfriedhof (sehr selten Kontrolle, da nur wenig zu beanstanden)

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ausgeübte Tätigkeit

- Ansprache an Bürger/innen und sie auf Verstöße hinweisen

-  Feststellen von Verstößen deren Verursacher ungeklärt ist
(Meldung mit der App „sags uns“)

-  Feststellen von Verstößen, die an die UNB, Herrn Dill weitergeleitet
werden (meist bauliche Verstöße)

Bei den baulichen Verstößen handelt es sich um teilweise erhebliche Eingriffe in Natur und
Landschaft, die zu einem nicht unerheblichen Maße zur Zerstörung des Landschaftsraumes
und des Naturschutzes beitragen. Es handelt sich hier um Zäune, KFZ-Stellplätze, Schuppen,
versiegelte Flächen, Reklameschilder etc. etc. Diese Verstöße nachzuweisen und zu
unterbinden stellt einen erheblichen Arbeitsaufwand da.

Herr Dill (UNB) ist hier meine Ansprechperson, der diese Verstöße bearbeitet.

Die baulichen Verstöße bilden einen deutlich höheren Anteil an Eingriffen in Natur- und
Landschaft, als die relativ kleineren Eingriffe wie u.a. freilaufende Hunde, Missachtung der
Begehung oder die Zerstörung von Pflanzen.

augenfällige Verstöße

-  Vermüllung von Flächen erfolgt z.T. im erheblichen Maße im Nüssenberger Busch, am
Takufeld und entlang der Butzweiler Straße

-  Abstellen von Fahrzeugen am Militärring

-  Abstellen von Fahrzeugen an der Butzweiler Straße

- alte für Tiere gefährliche Einzäunungen im LSG

-  Baustelleneinrichtungsfläche abseits der Straße im LSG

-  Bauzäune im LSG

- Zerstörung von Hinweisschilder oder fehlende Hinweisschilder

-  freilaufende Hunde sind nicht so das Problem. Hundewiesen werden gut genutzt

-  mutwillige Zerstörung von Pflanzen erfolgt generell nur im kleineren Rahmen, jedoch
erfolgt das illegale zurückschneiden von Pflanzen im erheblichen Maße

Kontakte:

Es haben sich Verbindungen zu Mitarbeiter im BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland) entwickelt. Es handelt sich hier um einen informativen Austausch.

Es gibt Kontakte zum Amt für öffentliche Ordnung, Dienstgruppenleitung Stadtbezirk
Ehrenfeld. Es handelte hierbei um ein informatives Treffen mit ca 12 Teilnehmern.

Das wichtigste Ergebnis hierbei war, das das Amt für öffentliche Ordnung einzig die Verstöße
im Rahmen der Kölner Stadtordnung verfolgt. Sämtliche Verstöße im Landschafts- oder
Naturschutzrecht werden vom Amt für öffentliche Ordnung nicht als solche verfolgt.

Es gibt sporadischen Kontakte zu einzelnen Bürgern, die an einen der geschützten
Landschaftsbestandteilen oder am LSG wohnen und von meinen Kontrolltouren Kenntnis
haben.

Problematiken

Die zweibändige Landschaftsplan ist viel zu umfassend. Die allgemeinen Verbote im LSG und
NSG mit den ganzen Sonderfestsetzungen bei einzelnen geschützten
Landschaftsbestandteilen sind vor Ort nicht zu händeln. Die Verbote ganze sollten von der

UNB auf ca. 3 Blätter heruntergebrochen werden und als Flyer verteilt werden.
Naturschutzwächter könnten diese ggf. mit verteilen.

Die App „sags uns“ der Stadt Köln ist für mich extrem hilfreich. Durch Sie wird die Arbeit
deutlich verbessert.

Verbesserungsvorschläge

- Abbau von Zäunen an vielen Orten
Zäune tragen in Ehrenfeld oft zur Zerstörung des Landschaftsbildes bei, verunstalten
einzelne Orte, führen zur höheren Müllbelastung und sind öfters Todesfallen für die
Tiere. Die Anzahl der zu entfernenden Zäune liegt in einem hohen zweistelligen
Bereich.

- Abbau von versiegelten Flächen
Viele Schutzgebiete sind voll von versiegelten Flächen, die eine naturferne Situation
suggerieren. Auch werden diese Flächen als legale Abstellflächen oder Parkplätze
betrachtet. Die Anzahl dieser unnütz versiegelten Flächen in Schutzgebieten in
Ehrenfeld liegt aus meiner Sicht bei über 100 Flächen.

- Abbau von Schilder
In den Schutzgebieten steht eine Anzahl von unnützer Verkehrsschilder. Das Amt 66
scheint sie vergessen zu haben.

- Absperrung von Parkplätzen
Parkplätze liegen oftmals mitten im Schutzgebiet. Viele von Ihnen scheinen illegal
eingerichtet und illegal gewartet zu werden. Vor Ort macht es den Anschein es handelt
sich um legale Parkplätze Eine Umwandlung der Parkplätze in Grünfläche täte eine
erhebliche Aufwertung für die jeweiligen Schutzgebiete bedeuten

- Weiße Linie am Militärring
Schaffung einer weißen Halteverbotslinie am Militärring, um das illegale Abstellen von
Fahrzeugen längs des Militärringes zu verhindern.

-  Nachpflanzungen
An vielen Orten benötigen Feldgehölzstreifen eine Nachpflanzung. Die Lücken sind

oftmals so prägnant, so dass die Gehölzstreifen nicht mehr zu erkennen sind

- KVB
Das Gespräch mit der KVB suchen, da ihre Trassen in großen Teilen nicht den
Anforderungen der Schutzgebiete erfüllt. (Schottertrasse statt Rasentrasse, unnütze
Absperrungen im LSG)

-  Elyer über die Verstöße
Ein Flyer in der alle Verstöße kurz und prägnant zusammengefasst sind

- Wartung von Hinweisschilder
Eine Wartung und Unterhaltung von Hinweisschilder zu den Schutzgebieten scheint
nicht vorhanden zu sein.

-  Naturdenkmale
Kennzeichnung der Naturdenkmale vor Ort

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Winfried Kölser”

Beratungsverlauf (2)

04.03.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0497/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.02.2024
Erstellt
01.02.2024 15:10