0497/2024
Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Herrn Kölsch Bezirk 4 Ehrenfeld
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0497/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 04.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Herrn Kölsch Bezirk 4 Ehrenfeld Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich an dieser Stelle für das Engagement von Herrn Kölsch in seiner Funktion als Naturschutzwart und freut sich auf eine weitere gute Zusammen- arbeit im Jahr 2024. Zu dem von Herrn Kölsch erstellten Bericht nimmt die Untere Naturschutzbehörde wie folgt Stellung: Zum Punkt „Ausgeübte Tätigkeiten“: Herr Kölsch stellt an dieser Stelle korrekt fest, dass mittlerweile eine Vielzahl von baulichen Eingriffen innerhalb der Schutzgebiete stattfinden. Dies liegt primär am grundsätzlichen Cha- rakter Kölns als eine wachsende Großstadt und dem dementsprechend vorhandenen Bestre- ben, in den baulichen Außenbereich vorzudringen. Nichtsdestotrotz liegen für viele der von Herrn Kölsch registrierten Bauelemente in der Landschaft Baugenehmigungen vor, die zum Teil vor etlichen Jahren erteilt wurden. Zum Punkt „Augenfällige Verstöße“: „Vermüllung von Flächen erfolgt z.T. im erheblichen Maße im Nüssenberger Busch, am Taku- feld und entlang der Butzweiler Straße“ An diesen Stellen besteht ein grundsätzlich hoher Besucherdruck durch Spaziergänger*innen und Hundehalter*innen sowie durch Autofahrer*innen. Es sind Mülleimer in und entlang der Schutzgebiete vorhanden, diese werden jedoch nicht von allen Kölner*innen zufriedenstellend genutzt. Ergeht die Meldung einer Verschmutzung innerhalb eines Schutzgebietes an die UNB, so erfolgt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der AWB oder dem KRAKE e.V., um eine schnellstmögliche Beseitigung in die Wege zu leiten. Dies hat in der Vergangenheit stets zu- friedenstellend funktioniert. „Baustelleneinrichtungsfläche abseits der Straße im LSG“ Der Sachverhalt konnte hier geklärt werden, eine Genehmigung lag vor. „Zerstörung von Hinweisschilder oder fehlende Hinweisschilder“ Dies ist ein grundsätzliches Problem in allen Kölner Schutzgebieten. Die UNB tauscht die die beschädigten Schilder möglichst zeitnah aus. Da es mittlerweile bei der UNB eine feste An- sprechpartnerin gibt, können die beschädigten Schilder nach erfolgter Meldung in aller Regel zeitnah ausgetauscht werden. Zum Punkt „Problematiken“: 2 Die Idee von Herrn Kölsch, einen Flyer mit den wichtigsten Verbotstatbeständen in den Schutzgebieten zu erstellen, klingt zunächst plausibel. Aufgrund der Komplexität der Materie wäre eine Umsetzung jedoch schwer realisierbar. Je nach Schutzgebietskategorie bestehen mitunter große Unterschiede hinsichtlich der geltenden Verbote. Hinzu kommt die Vielzahl an Ausnahmen oder nicht betroffenen Nutzungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Aus Sicht der UNB wäre eine, wie von Herrn Kölsch gewünschte Vereinfachung des Sachver- haltes somit nicht zielführend und könnte sogar wohl eher zu Missverständnissen und Konflik- ten führen. Zum Punkt „Verbesserungsvorschläge“: „Abbau von Zäunen an vielen Orten“ Zäune sind in den meisten Fällen Teile von bereits erteilten Baugenehmigungen oder grenzen mitunter auch Privatgrundstücke ab, so dass eine alternative Umwandlung auf naturverträgli- chere Varianten (Hecken etc.) häufig nicht realisierbar ist. „Abbau von versiegelten Flächen“ Viele versiegelten Flächen sind im Laufe der Jahre im Zuge von genehmigten Bauvorhaben in den Schutzgebieten entstanden oder existieren dort schon länger, als die Schutzgebietsaus- weisung. „Abbau von Schilder“ Die UNB wird das Thema an das zuständige Amt für Straßen und Radwegebau weiterleiten. „Absperrung von Parkplätzen“ Auch viele Parkplätze sind wie die versiegelten Flächen im Laufe der Jahre legal entstanden Im Falle einer illegalen Nutzung wäre ein Rückbau und eine Rekultivierung der Fläche denk- bar. Hierzu wird die UNB ebenfalls das zuständige Amt für Straßen und Radwegebau einbin- den. „Weiße Linie am Militärring“ Bei der Militärringstraße handelt es sich um eine 2 bis 4-spurige, extrem gut ausgebaute Hauptverkehrsstraße im Äußeren Grüngürtel Kölns. Eine durchgehende weiße Linie auf bei- den Fahrbahnseiten ist auf der gesamten Länge der Straße im Bezirk Ehrenfeld bereits vor- handen. Aufgrund des enorm hohen Verkehrsaufkommens auf dieser Straße, ist ein illegales Abstellen von Fahrzeugen im Randbereich als äußerst unwahrscheinlich einzustufen. „Wartung von Hinweisschilder“ Die UNB wartet und ersetzt regelmäßig die Schutzgebietsschilder. Aufgrund der enormen An- zahl an Schildern im gesamten Stadtgebiet sowie dem steigenden Vandalismus ist der Auf- wand hierbei hoch. Nichtsdestotrotz werden auch die Schilder in Ehrenfeld regelmäßig erneu- ert. „Naturdenkmale“ Alle Naturdenkmale sind vor Ort gekennzeichnet, eine fehlende Kennzeichnung ist der UNB nicht bekannt.
NAWA Jahresbericht 2023 Bez. 4 Kölsch
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Winfried Kölsch Köln, den 02.01.2024 NAWA Jahresbericht 2023im Bezirk Ehrenfeld Tätigkeiten als Naturschutzwacht im Bezirk Ehrenfeld Kontrolltouren ca. 1x wöchentliche Radtouren durch den Bezirk Ehrenfeld meist am Freitagnachmittag oder am Sonntag - Takufeld wird oft von mir durchfahren (zentrale Lage) - Rochuspark wird oft von mir durchfahren (zentrale Lage) - Das Feuchtgebiet Wassermannsee (immer mal wieder Kontrolle) - Nüssenberger Busch (immer mal wieder Kontrolle) - Bürgerpark West (immer mal wieder Kontrolle) - Die Seen im Norden des Bezirkes (seltene Kontrolle, da eingezäunt) - Die Altdeponie Butzweiler Straße (immer wieder Kontrolle) - Der Westfriedhof (sehr selten Kontrolle, da nur wenig zu beanstanden) Pi-Jactltmmin Y \ 6 Kinundy Me RS Ossendorf 123%, Ehrenfeld ;i L nn ; . aa RER > Nm Zn PER; “ FE ä N 5 Ra Vogelsang Müngersdarf \ ausgeübte Tätigkeit - Ansprache an Bürger/innen und sie auf Verstöße hinweisen - Feststellen von Verstößen deren Verursacher ungeklärt ist (Meldung mit der App „sags uns“) - Feststellen von Verstößen, die an die UNB, Herrn Dill weitergeleitet werden (meist bauliche Verstöße) Bei den baulichen Verstößen handelt es sich um teilweise erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, die zu einem nicht unerheblichen Maße zur Zerstörung des Landschaftsraumes und des Naturschutzes beitragen. Es handelt sich hier um Zäune, KFZ-Stellplätze, Schuppen, versiegelte Flächen, Reklameschilder etc. etc. Diese Verstöße nachzuweisen und zu unterbinden stellt einen erheblichen Arbeitsaufwand da. Herr Dill (UNB) ist hier meine Ansprechperson, der diese Verstöße bearbeitet. Die baulichen Verstöße bilden einen deutlich höheren Anteil an Eingriffen in Natur- und Landschaft, als die relativ kleineren Eingriffe wie u.a. freilaufende Hunde, Missachtung der Begehung oder die Zerstörung von Pflanzen. augenfällige Verstöße - Vermüllung von Flächen erfolgt z.T. im erheblichen Maße im Nüssenberger Busch, am Takufeld und entlang der Butzweiler Straße - Abstellen von Fahrzeugen am Militärring - Abstellen von Fahrzeugen an der Butzweiler Straße - alte für Tiere gefährliche Einzäunungen im LSG - Baustelleneinrichtungsfläche abseits der Straße im LSG - Bauzäune im LSG - Zerstörung von Hinweisschilder oder fehlende Hinweisschilder - freilaufende Hunde sind nicht so das Problem. Hundewiesen werden gut genutzt - mutwillige Zerstörung von Pflanzen erfolgt generell nur im kleineren Rahmen, jedoch erfolgt das illegale zurückschneiden von Pflanzen im erheblichen Maße Kontakte: Es haben sich Verbindungen zu Mitarbeiter im BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) entwickelt. Es handelt sich hier um einen informativen Austausch. Es gibt Kontakte zum Amt für öffentliche Ordnung, Dienstgruppenleitung Stadtbezirk Ehrenfeld. Es handelte hierbei um ein informatives Treffen mit ca 12 Teilnehmern. Das wichtigste Ergebnis hierbei war, das das Amt für öffentliche Ordnung einzig die Verstöße im Rahmen der Kölner Stadtordnung verfolgt. Sämtliche Verstöße im Landschafts- oder Naturschutzrecht werden vom Amt für öffentliche Ordnung nicht als solche verfolgt. Es gibt sporadischen Kontakte zu einzelnen Bürgern, die an einen der geschützten Landschaftsbestandteilen oder am LSG wohnen und von meinen Kontrolltouren Kenntnis haben. Problematiken Die zweibändige Landschaftsplan ist viel zu umfassend. Die allgemeinen Verbote im LSG und NSG mit den ganzen Sonderfestsetzungen bei einzelnen geschützten Landschaftsbestandteilen sind vor Ort nicht zu händeln. Die Verbote ganze sollten von der UNB auf ca. 3 Blätter heruntergebrochen werden und als Flyer verteilt werden. Naturschutzwächter könnten diese ggf. mit verteilen. Die App „sags uns“ der Stadt Köln ist für mich extrem hilfreich. Durch Sie wird die Arbeit deutlich verbessert. Verbesserungsvorschläge - Abbau von Zäunen an vielen Orten Zäune tragen in Ehrenfeld oft zur Zerstörung des Landschaftsbildes bei, verunstalten einzelne Orte, führen zur höheren Müllbelastung und sind öfters Todesfallen für die Tiere. Die Anzahl der zu entfernenden Zäune liegt in einem hohen zweistelligen Bereich. - Abbau von versiegelten Flächen Viele Schutzgebiete sind voll von versiegelten Flächen, die eine naturferne Situation suggerieren. Auch werden diese Flächen als legale Abstellflächen oder Parkplätze betrachtet. Die Anzahl dieser unnütz versiegelten Flächen in Schutzgebieten in Ehrenfeld liegt aus meiner Sicht bei über 100 Flächen. - Abbau von Schilder In den Schutzgebieten steht eine Anzahl von unnützer Verkehrsschilder. Das Amt 66 scheint sie vergessen zu haben. - Absperrung von Parkplätzen Parkplätze liegen oftmals mitten im Schutzgebiet. Viele von Ihnen scheinen illegal eingerichtet und illegal gewartet zu werden. Vor Ort macht es den Anschein es handelt sich um legale Parkplätze Eine Umwandlung der Parkplätze in Grünfläche täte eine erhebliche Aufwertung für die jeweiligen Schutzgebiete bedeuten - Weiße Linie am Militärring Schaffung einer weißen Halteverbotslinie am Militärring, um das illegale Abstellen von Fahrzeugen längs des Militärringes zu verhindern. - Nachpflanzungen An vielen Orten benötigen Feldgehölzstreifen eine Nachpflanzung. Die Lücken sind oftmals so prägnant, so dass die Gehölzstreifen nicht mehr zu erkennen sind - KVB Das Gespräch mit der KVB suchen, da ihre Trassen in großen Teilen nicht den Anforderungen der Schutzgebiete erfüllt. (Schottertrasse statt Rasentrasse, unnütze Absperrungen im LSG) - Elyer über die Verstöße Ein Flyer in der alle Verstöße kurz und prägnant zusammengefasst sind - Wartung von Hinweisschilder Eine Wartung und Unterhaltung von Hinweisschilder zu den Schutzgebieten scheint nicht vorhanden zu sein. - Naturdenkmale Kennzeichnung der Naturdenkmale vor Ort LE Winfried Kölser”
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0497/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.02.2024
- Erstellt
- 01.02.2024 15:10