3914/2023
Anfrage Dritter Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 3914/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 Anfrage Dritter Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten Mit der Anfrage AN/1995/2023 bittet die FDP-Fraktion der BV7 um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1. Wie viele Geflüchtete sind derzeit in Köln, aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken und Stadtteilen, untergebracht? 2. Welche weiteren Standorte in Köln, aber insbesondere im Stadtbezirk Porz, sind für neue Unterbringungen für Geflüchtete angedacht, geplant oder sogar schon in der Umsetzung? 3. Inwieweit widerspricht der angedachte Standort in Porz-Lind (Linder Lager) für eine Erstaufnahme des Landes NRW den eingestellten Planungen von 800 Wohnungen auf diesem Gelände aufgrund von Fluglärm und klimatischen sowie ökologischen Be- denken? 4. Inwieweit sollen die Bürgerinnen und Bürger wieder in die Pläne zur Unterbringung von Geflüchteten und die damit verbundenen Integrationsmöglichkeiten in den Vee- deln eingebunden werden? 5. Welche Liegenschaften der Stadt Köln werden nach Ansicht der Verwaltung für Un- terbringungen für Geflüchtete als geeignet angesehen und könnten langfristig zur Ver- fügung gestellt werden? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 2 zu 1.) Verteilung der Geflüchteten auf die Stadtbezirke: Stadtbezirk Ist 31.10.2023 Einwohner*innen insge- samt 31.12.2022 Anteil Oktober 2023 Innenstadt 128.432 1.450 1,13% Rodenkirchen 111.849 1.387 1,24% Lindenthal 153.380 831 0,54% Ehrenfeld 110.072 1.080 0,98% Nippes 117.867 1.239 1,05% Chorweiler 83.312 775 0,93% Porz 114.798 1.337 1,16% Kalk 121.798 1.299 1,07% Mülheim 150.610 1.661 1,10% Gesamt 1.092.118 11.059 1,01% Weitergehende Informationen zu Unterbringungsstandorten in Köln können hier abge- rufen werden https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwande- rung/wo-werden-in-koeln-gefluechtete-untergebracht zu 2.) Im Stadtbezirk Porz sind seitens der Stadt Köln derzeit keine weiteren Unterbrin- gungsstandorte für Geflüchtete angedacht oder in Umsetzung. Aufgrund der weiterhin sehr hohen Auslastung der Unterbringungskapazitäten und entsprechender Zugänge von Geflüchteten betreibt die Verwaltung weiterhin die Akquise neuer Unterbringungs- möglichkeiten im Stadtgebiet. Hierbei werden Beherbergungsbetriebe angesprochen, mögliche Standorte für Wohncontainer und Systembauten wie auch die Anmietung und der Umbau von Bestandsgebäuden geprüft. Informationen zur Planung neuer Standorte werden nach entsprechender Entschei- dung durch die Verwaltung vorgestellt. Insbesondere sollen Diskussionen zu unferti- gen Planungen vermieden werden, da sich in der weiteren Prüfung ergeben kann, dass sich auf der betreffenden Fläche/im betrachteten Objekt aus rechtlichen oder an- deren Gründen doch keine Unterkunft umsetzen lässt. zu 3.) Planungen und Genehmigungen zum „Lager Lind“ betreffen eine Erstaufnahmeein- richtung des Landes NRW. Dafür ist die Stadt Köln nicht zuständig. Diese Fragen sind an die Bezirksregierung Köln bzw. das Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten. 3 Grundsätzlich gelten jedoch für die Genehmigung von befristeten Unterkünften für Ge- flüchtete andere erleichterte baurechtliche Vorschriften als für dauerhafte Wohnbe- bauung. zu 4.) Es erfolgt in der Regel rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Einrichtung eine Pressemit- teilung sowie ein Anwohner*innenanschreiben, mit der die nachbarschaftliche Bevöl- kerung über die neue Unterkunft informiert wird. Zugleich erfolgt hier bereits der Hin- weis auf die Möglichkeiten des Engagements für ehrenamtliche Tätigkeiten. Bei größeren städtischen Unterkünften mit mehr als 200 Unterbringungsplätzen wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Zur Einbindung von ehrenamtlichen Helfer*innen, örtlichen Vereinen und Kirchenge- meinden stehen die dem Amt für Integration und Vielfalt unterstellten Ehrenamtskoor- dinatoren eines jeden Stadtbezirks zur Verfügung. Außerdem wird bei größeren Ein- richtungen zusätzlich eine Stelle für eine bzw. einen einrichtungsbezogene*n Ehren- amtskoordinator*in geschaffen. Um die schnelle und passgenaue Anbindung von Kin- dern und Jugendlichen an örtliche Schulen kümmern sich Fachkräfte des Sozialen Dienstes, der Schulberatung des Kommunalen Integrationszentrums und das Amt für Schulentwicklung gemeinsam. zu 5.) Das Amt für Wohnungswesen ist zur Schaffung von kurz- aber auch längerfristigen Unterbringungsmöglichkeiten stets auf der Suche nach geeigneten städtischen Lie- genschaften. Dabei können konkurrierende Bedarfe für sozialen Wohnungsbau, Schul(erweiterungs)bauten oder Kindertagesstätten bestehen, die einer Entwicklung als Standort für Geflüchtetenunterbringung entgegenstehen oder diese zeitlich be- grenzen. Zuletzt wurde die städtische Fläche des Parkplatzes P5 am Fühlinger See im Stadtbe- zirk Chorweiler ausgewählt. Diese wird aktuell zur vorübergehenden Aufstellung von Wohncontainern für Geflüchtete hergerichtet und steht voraussichtlich Ende des Jah- res für eine Belegung zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3914/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.12.2023
- Erstellt
- 24.11.2023 08:10