Mandari Insight

V/0203/2010

Ausbau

Vorlagen 12.03.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 22.04.2010, TOP 4.3

Aenderungswuensche_Am_Getterbach

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0203/2010/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

A_W_0040_2009

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Ansehen

A_W_0041_2009

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Ansehen

A_W_0026_2007

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Ansehen

A_W_0004_2010

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Ansehen

Aenderungswuensche_Am_Getterbach

8500 Zeichen

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Ergänzungsvorlage V/0203/2010/1

1403 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0203/2010/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Schulte 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Straßen Am Getterbach 
 
1)  Offenlegungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach KAG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Der Ausbauplan Nr. 10041 Blatt 1-6 (6) wird offen gelegt. 
 
 
 
Begründung: 
 
In Abänderung der Vorlage V/0203/2010 wird der ursprüngliche Beschlusspunkt 1) gestrichen.  
 
Nach Rücksprache mit den Fraktionen der BV-West sollen die Anträge inhaltlich erst nach Vorlie-
gen der aus der Offenlage resultierenden Anregungen diskutiert werden, um die sich ggf. daraus 
ergebenden neuen Argumente in der Diskussion berücksichtigen zu können.  
 
Vor der Offenlegung wird am 08.06.2010 um 17 Uhr im Stadthaus 3 ein runder Tisch unter Beteili-
gung der BV-West, des Arbeitskreises Getterbach und der Verwaltung stattfinden. 
 
Die Offenlegung ist geplant in der Zeit vom 21.06. – 21.07.2010. 
 
Der Baubeschluss mit der Entscheidung über die Anregungen und Bedenken aus der Offenlage 
und der Beantwortung der noch offenen Anträge ist für die BV-Sitzung am 09.09.2010 vorgesehen. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
492 66 54 
 
E-Mail: 
Schulte@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.05.2010 
V/0203/2010/1

Beschlussvorlage

12854 Zeichen

V/0203/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Straßen Am Getterbach 
 
1)  Beantwortung der Anträge der Fraktionen 
2)  Offenlegungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach KAG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Die Anträge  
 der SPD-Fraktion vom 12.09.2007 lfd. Nr. A-W/0026/2007,  
 der CDU-Fraktion vom 19.11.2009, lfd. Nr. A-W/00040/2009, 
 der FDP-Fraktion vom 21.11.2009, lfd. Nr. A-W/0041/2009 
 und der CDU, SPD, FDP-Fraktion vom 14.02.2010, lfd. Nr. A-W/0004/2010 
 sind mit der Vorlage beantwortet. 
 
2) Der Ausbauplan Nr. 10041 Blatt 1-6 (6) wird offen gelegt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Aktueller Stand der Planung: 
 
Auf der Basis des Bebauungsplanes Nr. 44 aus dem Jahre 1960 hat das Tiefbauamt die Ausfüh-
rungsplanung erstellt. Die Planung erstreckt sich auf den Hauptweg der Straße entlang der Bahn 
von der Heroldstraße bis zur Verwaltungsschule und den 3 Stichwegen, die vom Hauptweg nach 
Süden abzweigen.  
 
Alle Straßen erhalten einen niveaugleichen Ausbau. 
 
Die Fahrfläche wird in Asphaltbeton hergestellt. Die Flächen außerhalb der Fahrflächen bis zu den 
Grundstücken werden gepflastert. Die Gesamtbreiten der befestigten Flächen betragen im Haupt-
weg 6,25 m, im Stichweg I 5,75 m bis 6,45 m zuzüglich 2 m Parkstreifen in einem Teilbereich, im 
Stichweg II 5,0 m zuzüglich Aufweitung für Wendeanlage und Stichweg III 4,5 m bis 5,5 m. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0203/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulte 
Ruf: 
492 66 54 
E-Mail: 
Schulte@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0203/2010 
 
Der Hauptzug wird durch drei Aufpflasterungen jeweils eine am Anfang und Ende und in der Mitte 
und durch Fahrbahneinengungen durch Baumscheiben verkehrsberuhigt. 
 
Für den ruhenden Verkehr werden 21 Stellplätze angelegt.  
 
Die Herstellungskosten werden auf ca. 1 320.000,- € geschätzt. 
 
 
Zu 1)  
Antrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2007 
 
1. Senkung 
des Kostenanteils der Bürger 
 
Nach den Unterlagen des Tiefbauamtes war Anfang der 1970er Jahre ein Bauauftrag an eine Fir-
ma erteilt worden, die Straßen Am Getterbach von Grund auf neu auszubauen, d. h. dass vor be-
reits 40 Jahren die Straßen in einem sehr schlechten Zustand waren. Dieser Bauauftrag wurde 
jedoch aus dem Tiefbauamt nicht bekannten Gründen storniert. Das hatte zur Folge, dass der da-
mals schon abgängige Straßenzustand Bestand hatte. 
 
Die in den nachfolgenden Jahren durchgeführten LKW-Fahrten für die verschiedenen Baustellen 
(Autobahn, Schallschutzwand an der Autobahn, Schallschutzwand an der Eisenbahn und Bau des 
Regenrückhaltebeckens) haben den schlechten Zustand der Straße nur unwesentlich verschlech-
tert. Da die Straße vor den o. g. Benutzungen schon abgängig war, ist auch nach den Nutzungen 
durch die o. g. Baumaßnahmen die Straße lediglich instandgesetzt worden. Eine Kostenbeteili-
gung der damals für die verschiedenen Baumaßnahmen zuständigen Dritten an der jetzigen Er-
neuerung ist nicht möglich. 
 
Eine Kanalisierung im Hauptzug der Straße entlang der Bahn ist nicht geplant. 
 
Der Hauptzug wird als Haupterschließungsstraße eingestuft. Die Kostenbeteiligung der Bürger für 
die Fahrbahn beträgt 60 % der beitragsfähigen Kosten. 
 
Die Stichwege werden als Anliegerstraßen eingestuft. Hier beträgt der Anliegeranteil für die Fahr-
bahn 80 %. 
 
Die Bundesverwaltung wird auf Grund der Ausnutzung des Grundstücks gemäß der „Satzung über 
die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW) für Straßenbaumaß-
nahmen der Stadt Münster“ mit einem sehr großen Anteil an den Anliegerkosten beteiligt. 
 
 
2. Frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Planung 
 
Das Tiefbauamt hat am 05.09.2007 in einer ersten Bürgerinformation die Anlieger über den Aus-
bau der Straße „Am Getterbach“ informiert. Im Anschluss daran gründete sich der Arbeitskreis 
„Ausbau der Straße Am Getterbach“. 
 
Mit dem Arbeitskreis hat das Tiefbauamt im Folgenden dann mehrere Gespräche geführt, in denen 
die Wünsche über Änderungen der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung erörtert wurden. Als Ab-
schluss wurde in einer 2. Informationsveranstaltung am 24.09.2009 den Anliegern die Ausfüh-
rungsplanung vorgestellt.  Auch hier gab es Änderungswünsche, die in der Planung z. T. berück-
sichtigt wurden.  
 
 
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2009

- 3 - 
V/0203/2010 
1. Reduzierung der Kosten, so dass der Verteilerwert um die 8,00 €/m² liegt. 
 
1. 1. Ermäßigung um den Umfang des Anteils für den PAK-belasteten Straßenaufbruch 
 
Nach der herrschenden Rechtsauffassung ist die Entsorgung von PAK´s zu den Kosten der Freile-
gung zu rechnen. Die Freilegung erfasst auch die Beseitigung von Hindernissen unter der Erdober-
fläche wie z. B. das Entfernen von Ruinen im Boden; dafür entstehende Kosten zählen deshalb 
zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand (BVerwG Urteil vom 13.11.92 – 8 C 41.90 –). Im Er-
gebnis entsprechendes dürfte für sogenannte „Altlasten“ gelten. Ist z. B. verseuchter Boden etc. 
aufzunehmen und zu entsorgen, dürfte für den Fall, dass der dafür entstanden Aufwand schlecht-
hin keinem Dritten angelastet werden kann, die Kosten der Entsorgung dem beitragsfähigen Frei-
legungsaufwand zuzuordnen sein (vgl. u. a. Rd. Nr. 50 zu § 13 aus NJW Schriftenreihe –Hans-
Joachim Driehaus Erschließungs- und Ausbaubeiträge 7. Auflage, Verlag C. H. Beck –). 
 
Da es sich bei den in Rede stehenden kontaminierten Fahrbahnanteilen in den Straßen Am Get-
terbach um in der Vergangenheit übliche Straßenbaustoffe handelt, ist ein Drittverschulden auszu-
schließen. Auch ein „Verschulden“ der Stadt Münster ist nicht ersichtlich. 
 
Die im Rahmen des Ausbaues der Straßen Am Getterbach anfallenden Entsorgungskosten für 
PAK-belastete Materialien sind dem beitragsfähigen Aufwand zuzurechnen.  
 
Die Anrechnung der Kosten für PAK hat auch in der Vergangenheit üblicherweise stattgefunden (z. 
B. Hochstraße, Bahnhofstraße, Dorffeldstraße etc.) und ist erstinstanzlich nicht beanstandet wor-
den. Im Rahmen der Gleichbehandlung sollte daher auc h in diesem Fall nicht von der bisherigen 
Vorgehensweise abgewichen werden.  
 
 
1. 2. Übernahme der Anliegerwünsche in die Planung 
 
Die im Rahmen der Anliegerversammlungen und der Sitzungen des Arbeitskreises (siehe Punkt 2. 
zum SPD-Antrag vom 12.09.2007) vorgebrachten Anliegerwünsche wurden zu großen Teilen in 
die Planung aufgenommen. Details dazu siehe Anlage. 
 
 
2. Klärung der Abrechnungsmodalitäten 
 
Nach den neuen Erkenntnissen aus der Rechtsprechung ist der Hauptzug der Straße „Am Getter-
bach“ als Haupterschließungsstraße im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts einzustufen, weil hier 
die Straße nicht nur ihrem Anliegerverkehr dient, sondern dem Verkehr innerhalb der im Zusam-
menhang bebauten Ortsteile dient. 
 
Die Begriffsdefinition für Anliegerstraßen gem. § 3 Abs. 3 Ziffer a) der SBS, wonach Anliegerstra-
ßen überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegungen mit ihnen 
verbundenen Grundstücken dienen, ist nach den neuesten Erkenntnissen für den Hauptzug nicht 
mehr zutreffend. 
 
Deshalb ist die von der Stadt ursprünglich geplante Bildung einer Abrechnungseinheit gem. § 2 
Abs.5 SBS nicht möglich. Abrechnungseinheiten können nur Anlagen mit gleichen Straßenarten 
umfassen. Da die Stichstraßen als Anliegerstraßen i. S. der SBS einzustufen sind, ist die Bildung 
einer Abrechnungseinheit ausgeschlossen. 
 
Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge hat das zur Folge, dass vier eigenständige Abrech-
nungsgebiete zu bilden sind. Grundstücke, die an zwei Straßen liegen, müssen für beide Straßen 
bezahlen. Beispielsweise ist das Grundstück der Bundesagentur für Arbeit sowohl in dem Haupt-
zug als auch bei der „Stichstraße 3“ zu berücksichtigen. Dadurch erhöhen sich die vervielfältigten

- 4 - 
V/0203/2010 
Grundstücksflächen deutlich, die Verteilerwerte je m² vervielfältigte Grundstücksflächen werden 
teilweise deutlich gesenkt.  
 
Bei der ursprünglich vorgesehenen einheitlichen Abrechnung hätte der Verteilerwert bei ca. 10,00 
€/m² gelegen. Im Vergleich hierzu zahlen von den 63 Grundstückseigentümern jetzt 56 Eigentümer 
weniger (bis zu 21.100 €) und 7 Eigentümer mehr (bis zu 66.000 €). 
 
Bei Einfacherschließungen liegen die Verteilerwerte zwischen 4,29 €/m² und 9,49 €/m².  
 
Am 22.01.2010 wurden alle Grundstückseigentümer persönlich angeschrieben und Ihnen wurde 
die neue Sach- und Rechtslage erläutert. 
 
 
Antrag der FDP-Fraktion vom 21.11.2009 
 
1. 
Reduzierung der Kosten, so dass der Verteilerwert auf ca. 8,00 €/m² gesenkt wird. 
 
1. 1. Übernahme der Anliegerwünsche in die Planung 
 
siehe Punkt 1. 2. zum CDU-Antrag vom 19.11.2009 
 
 
1. 2. Ermäßigung um den Umfang des Anteils für den PAK-belasteten Straßenaufbruch 
 
siehe Punkt 1. 1. zum CDU-Antrag vom 19.11.2009 
 
 
Antrag der CDU, SPD und FDP-Fraktion vom 14.2.2009 
 
1. Einrichtun
g eines „runden Tisches“ 
 
Soweit aus Sicht der Verwaltung möglich, wurden die Änderungswünsche der Anlieger in die Pla-
nung eingearbeitet (siehe Punkt 2. zum SPD-An trag vom 12.09.2007 und Punkt 1. 2. zum CDU-
Antrag vom 19.11.2009). Details dazu siehe Anlage. 
 
Die Beteiligung der Anlieger an der Planung zu dieser Maßnahme war intensiver als bei allen vor-
hergegangenen Planungen. Durch viele Gespräche mit dem Arbeitskreis aber auch mit weiteren, 
einzelnen Anliegern wurde dem Tiefbauamt eine Vielzahl von Wünschen zur Planung mitgeteilt. 
Diese Wünsche sind teilweise auch gegensätzlich. Die nun von der Verwaltung vorgestellte Pla-
nung beinhaltet einen tragfähigen Kompromiss aus allen Anliegerwünschen.  
 
Da mit neuen Änderungswünschen und neuen Argumenten nicht zu rechnen ist, sieht das Tief-
bauamt derzeit keine Notwendigkeit, einen „runden Tisch“ einzuberufen.  
 
Das Tiefbauamt bietet aber an, die im Rahmen des Offenlegungsverfahrens eingehenden Anre-
gungen und Bedenken mit den Anliegern und der Politik gemeinsam zu besprechen. Auf diese 
Weise findet die Aussprache statt, ohne das weitere Verfahren zu verzögern.  . 
 
 
Zu 2) Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW 
 
Die Straßen „Am Gette
rbach“ sind abgängig und dringend erneuerungsbedürftig. Der geplante 
Ausbau der Straßen nach dem heute üblichen technischen Standard stellt eine wesentliche bauli-
che Verbesserung im Verhältnis zu dem bisherigen Zustand dar, die beitragsauslösend im Sinne 
des Straßenbaubeitragsrechts ist (§ 8 KAG NRW).

- 5 - 
V/0203/2010 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz 
NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 in der Fassung vom 
14.05.2009 ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Hauptzug als Haupterschließungsstraße und die 
davon abzweigenden Stichstraßen nach Buchstabe a) als Anliegerstraße einzustufen. 
 
Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung des Hauptzuges der Straße Am Getterbach als 
Haupterschließungsstraße mit 60-80 % (je nach Teileinrichtung) an den beitragsfähigen Kosten. 
Die drei nach Süden abzweigenden Stichstraßen sind als Anliegerstraßen einzustufen. Hier be-
trägt der Anteil der Beitragspflichtigen generell 80 % der beitragsfähigen Kosten. 
 
Nachfolgend sind die vier Anlagen und ihre voraussichtlichen Anliegerbeteiligungen dargestellt:  
 
Anlage Beitragsfähige 
Kosten 
Anliegeranteile 
in % 
Umlagefähige 
Kosten 
Verteiler-
wert/m² 
Am Getterbach  
Hauptzug 
700.000 € 60 – 80 440.000 € 5,70 €
Am Getterbach  
Stichstraße 1 (östlich) 
145.000 € 80 116.000 € 9,49 €
Am Getterbach 
Stichstraße 2 (mittlere) 
145.000 € 80 116.000 € 6,74 €
Am Getterbach 
Stichstraße 3 (westlich) 
360.000 € 80 288.000 € 4,29 €
 
 
Nach den vorläufigen Beitragsberechnungen übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erb-
bauberechtigen demnach voraussichtlich 960.000 € an Straßenbaubeiträgen. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 800 m², eingeschos-
sig bebaut, muss am Hauptzug mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 
4.600 €, an der Stichstraße 1 mit etwa 7.600 €, an der Stichstraße 2 mit etwa 5.400 € und an der 
Stichstraße 3 mit etwa 3.400 € rechnen. Insgesamt variieren die Beiträge für die Privatgrundstücke 
zwischen ca. 1.360 € und ca. 36.490 €.   
 
Im Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigentü-
mer persönlich angeschrieben und sie haben die Möglichkeit, während des Offenlegungsverfah-
rens Bedenken und Anregungen zu den geplanten Maßnahmen vorzubringen. Die Offenlegung ist 
geplant in der Zeit vom 10.05. – 10.06.2010. 
 
Der Baubeschluss mit der Entscheidung über die Anregungen und Bedenken aus der Offenlage ist 
für die BV-Sitzung am 09.09.2010 vorgesehen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

A_W_0040_2009

6608 Zeichen

CDw,,

Fraktion in der BV West ;

Münster, 19. Nov. 2009

An die

Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster- West er Br,
Frau Elisabeth Westrup |S [ADT MUNSTER
Pantaleonplatz 7 kn NOV. 20

48161 Münster 2; NOV. 2009

* - Anı ffir Bürgerangsegenheftar. - "
+ Berirksverwahung Was: ’

Straßenbaumaßnahme Am Getterbach - Senkung Verteilerwert

Die Verwaltung wird gebeten, schon im Offenlegungsbeschluss die Ausbauplanung der Straßen-
baumaßnahme Au Geiterbach su zu gestalten, dass der Verteilerwert um die 8,00 €/m: liegt.

Um dieses Ziel zu erreichen,

ist der Rat der Stadt Münster aufzufordein, den Umfang des beitragsfähigen Aufwandes für
die Entsorgung des PAK belasteten Aushubes zu ermäßigen, da der Aufwand für diese Teil-
einrichtung in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnahme steht.

wird die Verwaltung gebeten, den abgestimmten Anliegerwünsche zur Kosteneinsparung zu
entsprechen, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen (vgl. Anlage).

Die Verwaltung wird weiter gebeten, die Abrechnungsmodalitäten der Baumaßnahme (einheitliches
Abrechnungsgebiet und Abrechnung nach KAG) eindeutig und justiziabel vor Beginn der Baumaß-
nahmen zu klären, um spätere Unsicherheiten bezüglich der Abrechnung zu vermeiden. Gfls. ist
hier ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

Begründung:

Der beitragsfähige Aufwand für Straßenbaumaßnahmen wird nach dem tatsächlichen Aufwand er-
mittelt. Bei der seit 2007 laufenden Straßen-Bauplanung „Am Getterbach“ entstehen nach den bis-
herigen Planungen der Stadt Münster ein Aufwand in Höhe von ca. 1,32 Mio. EUR.

80 % des Aufwandes sullen die Anlieger tragen, dies entspricht einem Verteilerwert von ca. 9,83

€/m?. Für einzelne Grundstücksbesitzer entstehen so Belastungen von über 20.000 EUR für den
Straßenausbau.

Der Rat der Stadt Münster ist aufgefordert, den Umfang des beitragsfähigen Aufwandes für die Ent-
sorgung des PAK belasteten Aushubes zu ermäßigen, da der Aufwand für diese Teileinrichtung in
keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Gesamtmaßnalune steht.

CDU Fraktion in der BV West

CDU - Kreisgeschäftsstelle « Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster
Telefon (02 51) 41842-0 - Telefax (02 91) 41642-44
Post@cdu-muenster.de

http:/fwww.cdu-muenster.de

A-Wo040f2009.

Bis etwa 1980 wurden im Straßenbau Teerstoffe (Pech, Pechlösungen, Teeröle) als Bindemittel
verwendet, die aus Steinkohle hergestellt wurden. Ab den sechziger Jahren wurde zunehmend aus

Erdöl gewonnenes Bitumen eingesetzt, das Mitte der Siebziger die Teerasphalte weitgehend ver-
drängt hatte. Bei PAK handelt es sich um Polyzyklische Aromatische, Kohlenwasserstoffe. Diese

Stoffe sind krebserregend, da sie im Körper enzymatisch zu Epoxiden umgewandelt werden, welche
wiederum die DNA-Synthese hemmen und dabei Mutationen auslösen können.

Der in verschiedenen Bereichen der Straße Am Getterbach mit PAK belastete teerhaltige Straßen-
aufbruch muss ausgebaggert und umweltgerccht als Sondcrabfall entsorgt werden.

Dadurch können Kosten von bis zu 150.000 EUR (je nach Intensität der Verseuchung, die exakt erst
durch Proben während der Auskofferungsarbeiten festgestelll werden Kann), die die Anlieger der
Straße Am Getterbach zu 80 % tragen sollen.

Kosten zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen wer-
den im Umweltrecht dem Verursacher oder Eigentümer zugerechnet. Wenn der Verursacher oder
Eigentümer nicht festgestellt werden kann oder die Anwendung des Verursacherprinzips zu schwe-
ren wirtschaftlichen Störungen führen würde, muss die Allgemeinheit die Kosten nach dem Ge-
meinlastprinzip tragen.

Die Anlieger der Straße Am Getterbach sind für die Kontaminationen der Straße Am Getterbach

nicht verantwortlich, sie sind nach dem Umweltrecht weder Handlungsstörer (Verursacher) noch
Zustandsstörer (Eigentümer).

Die Verwaltung hat sich in den vergangenen zwei Jahren mit den Anliegern in vielen Gesprächen
vorbildlich und bürgernah über die Grundzüge der Ausbauplanung auseinandergesetzt.

Der von den Anliegern abgestimmte Wille soll jedoch It. Mitteilung der Verwaltung in der Bürger-
anhörung vom 24.09.09 im Offenlegungsbeschluss nicht immer umgesetzt werden.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, allen abgestimmten Anliegerwünschen, sofern sie nicht
gegen geltendes Recht verstoßen, schon im Offenlegungsbeschluss zu entsprechen, um den von den
Rürgern akzeptierten Verteilerwert von rd. 8,00 €/im? zu erreichen.

gezeichnet
Wolfgarten

Hamann
Hissmann
Hinzmann
Krekeler
Stähler

van der Meulen
Westrup

Anlage: Auszugsweise Aufforderung der Eigentümer an dic Parteien

Unsere politischen Vertreter aller Parteien werden aufgefordert, folgende Forderungen und Stand-
punkte wahrzunehmen und zu vertreten:

Maximal 26 Laternen

" Der bereits durch den AK dem TBA vorgelegte Entwurf ist zu berücksichtigen (Standorte
der Laternen)

" Der AK ist hier weiter zu beteiligen.

" Die Kostenersparnis durch die verringerte Anzahl der aufzustellenden Laternen ist duich
TBA anzugeben (der AK erwartet eine Einsparung von ca. 42.000 Euro).

Straßenbreiten

" Die geplanten Straßenbreiten (insbesondere in den Stichwegen) des gewachsenen Wohn-
gebiets „Am Getterbach“ werden als überdimensioniert angesehen. Hierbei ist allerdings
festzustellen, dass die Planung des TBA noch unterhalb der nach den Richtlinien für den
Ausbau von Stadtstraßen möglichen Breiten liegt. Trotzdem ist generell eine Reduzie-
tung der Straßenbreiten zu planen. Der Stichweg II z.B. maximal 4 m Rreite.

Die Grünflächen(streifen) müssen verbreitert werden, bedürfen aber z.B. am Stichweg III

keine Erneuerung für 30 € / qm. Zum größten Teil können die existierenden Grünflächen
bestehen bleiben.

Eine weitere Reduzierung von versiegelter Fläche sollte geprüft werden.
" Die Kostenersparnis durch die o.a. Maßnahmen sind durch TBA anzugeben.
Verschwenkung der Straße

“ Der bereits durch den AK dem TBA vorgelegte Entwurf ist zu berücksichtigen (siehe
auch Alternativvorschlag des TBA/ Erstentwurf).

" Die etwaigen Zusatzkosten (vom TBA auf ca. 30.000 Euro beziffert) sind dabei aufzulis-
ten.

" Esist eine Aussage durch das TBA zu treffen, ob alle Flurstücke bereits jetzt eine Zufahrt
zwingend benötigen.

Reduzierung (oder Wegfall) von Parkbuchten

” Im hinteren Bereich des Hauptwegs sind derzeit Parkbuchten geplant, wo es wenig sinn-
voll ist.

" Es ist festzulegen, ob cin gesctzlich gefviderter prozentualer Anteil an hergerichteter
. Straße zwingend als Parkraum/ Parkbuchten verplant werden muss.

® Die Kostenerspamis durch die verringerte Anzahl der zu erstellenden Parkbuchten ist
durch TBA anzugeben.

A_W_0041_2009

2436 Zeichen

A-W [0044/2008

and
in der BV West

Münster, 21.11.2009
An die
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster - West —.r .—————
Frau Elisabeth Westrup STADT MUNSTE A]
Pantaleonplatz 7

24. NOV. 2009

ı
* „Amt für Divgerangeräyennerer. -
?  Berirksverwattung Was: '

& net

48161 Münster

Straßenbaumaßnahme „Am Getterbach“ in Mecklenbeck (Straße + Stichstraßen)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausbauplanung bereits vor dem Offenlegungsbeschluss der

Straßenbaumaßnahme so zu gestalten, dass der Verteilerwert möglichst weit abgesenkt wird
(auf ca. 8,00 €/m?).

Um dies zu erreichen, soll einerseits den Anrainer-Anregungen zur Straßenbeleuchtung und
zum Straßenpflaster entsprochen werden, soweit sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Vor allem aber sollen die hohen Kosten für die Sanierung der PAK-Belastung im Unterbau
der Straßen nicht den umzulegenden Gesamtkosten zugerechnet werden.

Begründung

Bei der seit 2007 laufenden Straßenbauplanung „Am Getterbach“ werden nach den jüngsten
Berechnungen Gesamtkosten in Höhe von 1,32 Mio € angesetzt. Davon sollen die Anlieger
80 % tragen, was einem Verteilerwert von etwa 9,83 €/m entspricht. Einzelne Anwohner
müssten bis zu 25.000 € tragen.

Einen besonders hohen Anteil an den Gesamtkosten nimmt die Sanierung der Belastung des
Straßenuntergrunds mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK oder PAH)
ein. Die extrem kanzerogenen PAK entstammen den früher beim Straßenbau verwendeten
Teerstoffen aus Steinkohle; heute werden PAK-freie Bitumina aus Erdöl eingesetzt. Der
PAK-haltige Straßenaufbruch muss ausgebaggert und als Sonderabfall entsorgt werden. Auch
diese Kosten sollen gemäß der Planung zu 80 % aus Anliegerbeiträgen finanziert werden.

Da die Anlieger nicht für die Kontamination verantwortlich, also nicht Verursacher sind,
sollten die Sanierungskosten als Gemeinlast zu 100 % von der Stadt Münster getragen werden.
Zur Reduzierung der Gesamtkosten in Höhe von 1,32 Mio € wird weiterhin vorgeschlagen,
die Anzahl der Straßenlaternen nicht zu erhöhen und die Straßendecke der Hauptstraße wie
der Stichstraßen einheitlich als Bitumenbelag auszuführen; beides wurde von den Anliegem
bei der Anhörung am 24.9.09 mehrheitlich befürwortet.

gezeichnet
Poll und Fraktion

FDP in der BV West

FDP-Fraktionsgeschäftstelle - Geringhoffstr.48 - 48163 Münster
Tel. (0251) 9873060, Fax (0251) 9873061

fdp-bv .muenster(@web.de

http:// www.fdp-muenster.de

A_W_0026_2007

3576 Zeichen

Y- W/6624[206%
SPD-Fraktionin der Bezirksvertretung Münster-West SPD |
Lee nn

Dr. Hubert Sanetra

Chiistupti — Bernhard - Graben 106
48163 Münster

Tel.: 0251-7475723

E-Mail. Hdısanielia@aul.vurm

Münster, 12.09.07

An die Bezirksvertretung Münster West

2.H. Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup
Bczirksverwaltungsstelle — West
Schelmenstiege 1

48161 Münster (Roxe!)

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Kosten für die Bürger
zur Inetandsetzung der Straße „Am Getterbach“ gesenkt werden können und
sie beteiligt die Bürger frühzeitig an der Planung.

Begründung:
Darüber, dass die Straße „Am Getterbach“ instand gesetzt werden muss, sind sich

die meisten Bürger (Anlieger) und die Verwaltung einig. Die Höhe der Kosten
empfinden die Bürger als ungerechtfertigt.

Die Straße „Am Getterhach‘ ist in den 50er Jahren erstellt worden, dic
Instandhaltung wurde bis heute nur rudimentär durchgeführt.

In der Vergangenheit das I and NRW die Autobahn (A1) bei Münster-Mecklenbeck
mit einer Brücke und einem Zubringer erweitert. Die Materialzulieferung erfolgte mit
schweren LKW über die Wege „Weseler Straße/Am Getterbach“. Oberflächlich
befand sich die Straße „Am Getterbach" bereits in ainem ruinierten Zustand. Der
nicht sichtbare Untergrund wurde durch den Schwerlastverkehr weiter belastet und
zerstört, so dass dieser auch erneuert werden muss. Hier ist darauf hinzuweisen,

dass ein LKW (10t) so viel Schaden anrichtet wie 60000 PKW’s ( 1) RMVRW,
Verkehr in Zahlen 2003/2004)!

Die Materialien der Schallschutzwand für die Autobahn wurden anschließend über
die Straße „Am Getterbach“ transportiert.

Des Weiteren hat die Bundesbahn ebenfalls Schallschutzwände aufgestellt. Die
Anlieferung und Installation erfolgte mit LKWs ebenfalls über die Straße „Am
Getterbach“. Auch hier beschädigten die LKWs die Oberfläche und den nicht
sichtbaren Untergrund der Straße weiter.

Auch wurde ein Regenrückhaltebecken ausgekoffert, der Abtransport erfolgte über
die Straße „Am Getterbach“.

#5)

Kar nme a Bi han mn nn mann
n Sr.

All dieser Schwerlastverkehr dürfte zu einer Straßenschädigung geführt haben.

Darüber hinaus muss die Kanalisierung erneuert werden, die Straße muss hierzu bis E, F*
in einige Meter Tiefe aufgerissen werden. Die Kanalisierung ist überlastet, weil das “
Industriegebiet in Richtung Weseler Straße mit angeschlossen wurde. Die Kosten der
Kanalerneuerung werden aus dem separaten Abwasser-Gebührenhaushalt

getragen, es ist aber zu prüfen, in wie weit dieser Eingriff in den Straßenkörper zu

einer Kostenzuordnung in Richtung Abwasserhaushalt führen muss.

Der Kostenanteil, den die Bürger tragen, hängt allein von der Definition ab;
Anliegerverkehr (Anlieger tragen 80%) Durchgangsverkehr (Anlieger tragen 40%).
Das Tiefbauamt hat sich für Anliegerverkehr entschieden, hier ist zu prüfen, ob eine
andere Einordnung möglich ist.

Auch die Weiterbildungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit nutzt die Straße
„Am Getterbach“ als Zufahrt. Die Anzahl der durchfahrenden PKWs der Weiterbildner Ö
ist wahrscheinlich höher als die der Anlieger.

Die Tätigkeiten der Bundesverwaltungen führten hier zu einem erheblichen Schaden.
Um den Bürgerfrieden wieder herzustellen und die Maßnahme für die Anlieger
finanziell tragbar zu gestalten, sollte die Verwaltung mit den Verursachern prüfen,
inwieweit die Kosten durch Drittmittel für die Bürger gesenkt werden können.

gez.: Dr. Hubert Sanetra

1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) ist
Herausgeber des Taschenbuchs „Verkehr in Zahlen“, Ausgabe 2003/2004.

A_W_0004_2010

895 Zeichen

Münster, 14.02.2010

An die ;
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster - West alt m —— —n
Frau Elisabeth Westrup | STADT MUNSTER
Pantaleonplatz 7 > 1% FEB, 20

48161 Münster  - Amt für br girangeroyennetter. - *

.”  Berirksverwaltung Wess *
Bee ln

rn

Runder Tisch zur Straßenbaumaßnahme „Am Getterbach“

Antrag

Die Unterzeichneten bitten die Verwaltung, zu dem Thema „Am Getterbach“ baldmöglichst
einen Runden Tisch einzuberufen.

Begründung

Die Teilnehmer am Runden Tisch - Tiefbauamt, Politik und Vertreter der Bürger-Initiative —
sollen eine Abstimmung zwischen den geplanten Straßenbaumaßnahmen und den
Bürgerwünschen herstellen.

Vorschläge zur Abstimmung wurden bereits im November 2009 von der CDU (Herr
Wolfgarten) und der FDP (Herr Poll) über die BV West als Anträge an die Verwaltung
weitergeleitet.

gezeichnet

Peter Wolfgarten (CDU) Manfred Rösmann (SPD) Kurt Poll (FDP)

Beratungsverlauf (1)

22.04.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Heroldstraße
  • Hochstraße
  • Bahnhofstraße
  • Dorffeldstraße
  • Geringhoffstraße
  • Weseler Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Am Getterbach 1
  • Schelmenstiege 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0203/2010
Typ
Vorlagen
Datum
12.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37