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2500/2022

Ausweitung der sozialen Staffelung bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 6.2.2

Anlage 2 Gegenüberstellung aktuelle und zukünftige Lesegebühr

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Anlage 5 Änderungen Beschlussvorlage und Anlage 3

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Anlage 4 Synopse BEO 2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 1009_2021_Buergerpetition_fuer_eine_kostenlose_Stadtbibliothek_Koeln

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Anlage 6 Benutzungs- und Entgeltordnung aktualisiert (Neufassung Anlage 3)

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Anlage 3 Benutzungs- und Entgeltordnung NEU

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Anlage 7, Auszug Ausschuss Bürgerbeteiligung Anregungen und Beschwerden 05.12.2022

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Anlage 2 Gegenüberstellung aktuelle und zukünftige Lesegebühr

2097 Zeichen

Anlage 2
Entleiherkategorie Anzahl Berechnung
Einnahme
 aktuell
Einnahme
 zukünftig
Erwachsene ohne Ermäßigung
12 Monate bzw. 13 Monate 25107 alt: 38€ / neu: 30€ 954.066 € 753.210 €
Erwachsene ohne Ermäßigung
 6 Monate 1536alt: 20€ / neu: 17€ 30.720 € 26.112 €
Erwachsene ohne Ermäßigung
 3 Monate 559alt: 13€ / neu: 9€ 7.267 € 5.031 €
Erwachsene ohne Ermäßigung
18-20 Jahre
12 Monate bzw. 13 Monate 2603 alt: 38€ / neu: 0€ 98.914 € 0 €
Erwachsene ohne Ermäßigung
18-20 Jahre
 6 Monate 29 alt: 20€ / neu: 0€ 580 € 0 €
Schüler*innen, Studierende;
Auszubildende, Wehrdienst
und Freiwilligendienstleistende
18-20 Jahre
12 Monate 370 alt: 28€ / neu: 0€ 10.360 € 0 €
Schüler*innen, Studierende;
Auszubildende, Wehrdienst
und Freiwilligendienstleistende
18-20 Jahre
 6 Monate 209 alt: 15€ / neu: 0€ 3.135 € 0 €
Schüler*innen, Studierende;
Auszubildende, Wehrdienst
und Freiwilligendienstleistende
ab 21 Jahren
12 Monate 3702 alt: 28€ / neu: 15€ 103.656 € 55.530 €
Schüler*innen, Studierende;
Auszubildende, Wehrdienst
und Freiwilligendienstleistende
ab 21 Jahren
 6 Monate 1676 alt: 15€ / neu: 8€ 25.140 € 13.408 €
Ermäßigte Mitgliedschaft für 
Rentner*innen und Pensionär*innen
ab 65 Jahren
12 Monate 5921 alt: 38€ / neu: 15€ 224.998 € 88.815 €
Ermäßigte Mitgliedschaft für 
Rentner*innen und Pensionär*innen
ab 65 Jahren
 6 Monate 203 alt: 20 € / neu: 8€ 4.060 € 1.624 €
Ermäßigte Mitgliedschaft für 
Menschen mit Schwerbehinderung
ab 50 %
12 Monate 540 alt: 19€ / neu: 15€ 10.260 € 8.100 €
Ermäßigte Mitgliedschaft für 
Menschen mit Schwerbehinderung
ab 50 %
 6 Monate 70 alt: 10€ / neu: 8€ 700 € 560 €
Ermäßigte Mitgliedschaft für
Köln-Pass-Inhaber*innen
12 Monate 3160 alt: 13€ / neu:10€ 41.080 € 31.600 €
Ermäßigte Mitgliedschaft für
Köln-Pass-Inhaber*innen
 6 Monate 640 alt: 7€ / neu: 5€ 4.480 € 3.200 €
NEU :   Einmalige kostenlose 
Schnuppermitgliedschaft für Neumitglieder
Köln-Pass-Inhaber*innen
 3 Monate  - alt: - / neu: 0€  - 0 €
Gesamt 46325 1.519.416 € 987.190 €
Differenz 532.226 €
Datengrundlage Mitgliederzahl: Interne Bibliotheksstatistik (Auswertungszeitraum 21.07.2020-20.07.2021)

Anlage 5 Änderungen Beschlussvorlage und Anlage 3

1347 Zeichen

Anlage 5 
Vorlage 2500/2022 Ausweitung der sozialen Staffelung bei den Mitgliedsbeiträgen der 
Stadtbibliothek Köln 
 
Durch die verzögerte Beratungsfolge und Beschlussfassung kann der ursprünglich 
vorgesehene Termin für die Inkraftsetzung der neuen Benutzungs- und Engeltordnung zum 
01.01.2023 nicht mehr umgesetzt werden. Die Vorlagenbestandteile und Anlagen sind 
entsprechend auf eine spätere Inkraftsetzung zu korrigieren.  
 
Geänderter Beschlussvorschlag: 
Der Rat beschließt die vorgeschlagene Ausweitung der Staffelung von Mitgliedsbeiträgen für 
die Stadtbibliothek Köln und setzt die aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die 
Stadtbibliothek Köln zum 01.02.2023 in Kraft. 
Die Ausweitung der sozialen Staffelungen bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek 
Köln führt im Teilplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 5 -privatrechtl. Leistungsentgelte- 
zu einem voraussichtlichen Minderertrag von rund 530.000 € jährlich, der im 
Haushaltsplanentwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bereits berücksichtigt wurde. 
 
Geänderte Begründung: 
Der Dringlichkeitspassus entfällt. 
 
 
Geänderte Anlage 3: 
In §13 Inkraftsetzung der aktualisierten Benutzungs- und Entgeltordnung entfällt der 
Inkraftsetzungstermin 01.01.2023. 
Die aktualisierte Version wird zusätzlich als Anlage 6 im Ratsinformationssystem 
hinterlegt.

Anlage 4 Synopse BEO 2022

2599 Zeichen

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 1 von 
10 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 2 von 
10 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 3 von 
10 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 4 von 
10 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 5 von 
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 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 6 von 
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 Änderung Para-
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Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 7 von 
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 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 8 von 
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 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 9 von 
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 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse)                               Anlage 4 Seite 10 von 
10 
 
 Änderung Para-
graph 
Bisherige Formulierung Kurze Begründung des 
Änderungsvorschlags 
Veränderung

Beschlussvorlage Rat

10861 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/43 
 
Vorlagen-Nummer 
 2500/2022 
Freigabedatum 
 14.10.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausweitung der sozialen Staffelung bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die vorgeschlagene Ausweitung der Staffelung von Mitgliedsbeiträgen für die Stadt-
bibliothek Köln und setzt die aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln 
zum 01.01.2023 in Kraft. 
 
Die Ausweitung der sozialen Staffelungen bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln führt im 
Teilplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 5 -privatrechtl. Leistungsentgelte- zu einem voraussichtlichen 
Minderertrag von rund 530.000 € jährlich, der im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung 
bereits berücksichtigt wurde. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 
Finanzausschuss 31.10.2022 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.10.2022 
Rat 10.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme/Mindererträge rund 530.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge  Mindererträge rund 530.000 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Am 31.01.2022 hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden folgenden Be-
schluss gefasst: 
 
Der Ausschuss empfiehlt die vorgeschlagene Ausweitung der Staffelung von Mitgliedsbeiträgen für die 
Stadtbibliothek Köln und bittet die Verwaltung, eine entsprechende Beschlussvorlage für die weiterbera-
tenden Gremien auf den Weg zu bringen.  
 
Die Reduzierung der Mitgliedsbeiträge soll dabei  
 mit einer auf Dauer angelegten Finanzierung und  
 nicht auf Kosten des Angebotes der Stadtbibliothek  
umgesetzt werden. 
 
Der Ausschuss bittet nach einer angemessenen Zeit um eine Evaluation der neuen sozialen Staffelung 
der Mitgliedsbeiträge. 
 
Hintergrund: 
Im Januar 2021 wurde eine Bürgerpetition für eine kostenlose Stadtbibliothek in Köln an die Stadt ge-
richtet (1009/2021, Anlage 1). Der Petent regt an, die Nutzungsgebühren für die Stadtbibliothek abzu-
schaffen und eine kostenlose Nutzung der Angebote zu ermöglichen.

3 
 
Auf seiner Sitzung am 21.06.2021 beschließt der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden: 
 
„Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und bittet um Prüfung einer Ausweitung 
der sozialen Staffelung, z. B. um die Einführung eines kostenlosen „Schnupperangebotes“ für 
Erwachsene, hier insbesondere und getrennt für wirtschaftlich benachteiligte Gruppen“. 
 
 
 
Die Stadtbibliothek schlägt folgende Ermäßigung und soziale Staffelung der Mitgliedsbeiträge 
vor:  
 
Arten der Mitgliedschaft 
 
Basismodell 
Einmaliger Jahresbeitrag für Erwachsene  
Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 
30 € für 12 Monate (bisher 38 €) 
 
Dauermitgliedschaft für Erwachsene  
Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 
30 € für 13 Monate (bisher 38 €)   
 
Kurzmitgliedschaften  
Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 
17 € für 6 Monate (bisher 20€)  
  9 € für 3 Monate (bisher 13€) 
 
Es ist ein vitales kommunales Interesse, dass eine breit genutzte Institution wie die Stadtbibliothek Köln 
für alle Bürger*innen niederschwellig zugänglich ist und dabei insbesondere auch Benachteiligte sowie 
Bildungsbedürftige einen erleichterten Zugang zu Bildungsangeboten und –institutionen erhalten. Die 
Bibliothek ist ein wichtiger Teil der sozialen Struktur der Stadt Köln und bietet Zugang zu gesellschaftli-
cher Teilhabe. Abgesehen von der Stadtbibliothek gibt es nur wenige konsumfreie sogenannte „Dritte 
Orte“.  
 
Wie der interkommunale Vergleich zeigt, ist die Stadtbibliothek Köln mit ihrem Mitgliedsbeitrag von 38 € 
pro Jahr hochpreisig und im Bereich der vergleichbaren Großstadtbibliotheken in kommunaler Träger-
schaft die teuerste Einrichtung bundesweit - beim Medienangebot pro Einwohner*in zählt sie laut Biblio-
theksstatistik (DBS) hingegen zu den Schlusslichtern: 
 
Mitgliedsbeiträge  
pro Jahr Düsseldorf Duisburg Essen Frankfurt Stuttgart München 
Erwachsene 20,00 € 15,00 € 22,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 
bis vollendetes 18. LJ kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos 
bis vollendetes 21. LJ kostenlos 15,00 € 22,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 
 
 
Für ein ungestörtes längeres Arbeiten mit den Medien ist die Ausleihe eine wichtige Voraussetzung – die 
reine Vor-Ort-Nutzung kann dies nur bedingt ersetzen. Gerade in Zeiten mit immer mehr digitalen Medi-
enangeboten ist der Zugang zu allen Medienarten - wie beispielsweise E-Books, digitalen Tageszeitun-
gen, Datenbanken oder auch Streaming- und digitalen Lernangeboten – der nur über einen Ausweis 
erfolgen kann -  besonders wichtig. Für diese Angebote braucht man eine Mitgliedschaft, sonst ist man 
von der Teilhabe ausgeschlossen. Studien haben gezeigt, dass selbst eine geringe Gebühr die Zahl der 
Nutzenden verringert. Die Einnahmen aus Jahresgebühren tragen außerdem nur in geringem Anteil zur 
Finanzierung der Stadtbibliothek bei, und eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge für eine zutiefst demo-
kratische Einrichtung wie die Stadtbibliothek wäre ein wichtiges Signal in Richtung finanzieller Barriere-
freiheit für alle Bürger*innen.  
Gerade die durch die Anpassung besonders begünstigten Gruppen der jungen Erwachsenen in Ausbil-

4 
dung sowie auch Köln-Pass-Inhaber*innen sind durch die Pandemie besonders in Mitleidenschaft gezo-
gen und nutzen bedingt durch die Pandemie die Bibliothek seltener. 
Wie alle Kultureinrichtungen haben Bibliotheken Corona-bedingt weniger Besucher*innen, die neue Ent-
geltstruktur wäre für die Stadtbibliothek eine erhebliche Unterstützung, ihre Attraktivität und Zugänglich-
keit zu steigern. 
 
 
Ermäßigung für besondere Personenkreise 
 
Mitgliedschaft für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebens-
jahr  
 
Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 
kostenlos 
 
Hier wird den besonderen Bedürfnissen von jungen Menschen in der Ausbildung Rechnung getragen, 
und es wird dabei die Stadtbibliothek als Basiskultur- und Bildungseinrichtung noch stärker in den Fokus 
gerückt. Viele junge Menschen brauchen heute zwischen Schulabschluss und Ausbildungs-
/Studienbeginn deutlich längere Zeit zur Berufs-/Studienorientierung und verfügen in dieser Zeit oft nur 
über wenig eigene finanzielle Mittel. Sie leisten sich daher nicht die kostenpflichtige Mitgliedschaft in 
dieser Übergangszeit und gehen so als Nutzende und in der Folge für immer als zahlende Mitglieder 
verloren. Gerade in dieser Zeit der Orientierung und Vorbereitung auf Tests, Bewerbungsgespräche, 
Information über Studiengänge und Berufe etc. bräuchten sie die Bibliothek aber besonders. Das ent-
spricht einer „sozialen Staffelung“ im besten Sinne. 
 
Ermäßigte Mitgliedschaft für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienst- und Frei-
willigendienstleistende (FJS, BFD) ab 21 Jahren 
 
Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 
15 €  (zwölf Monate) 
  8 €  (sechs Monate)    
 
Ermäßigte Mitgliedschaft für Menschen mit Schwerbehinderung ab 50 % 
 
Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 
15 €  (zwölf Monate) 
  8 €  (sechs Monate)    
 
Ermäßigte Mitgliedschaft für Renter*innen und Pensionäre ab 65 Jahren 
 
Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 
15 €  (zwölf Monate) 
  8 €  (sechs Monate)    
 
Ermäßigte Mitgliedschaft für Köln-Pass-Inhaber*innen 
 
Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 
10 €  (zwölf Monate) 
  5 €  (sechs Monate)    
Kostenfrei (drei Monate) als einmaliges Schnupperangebot für Neumitglieder (NEU) 
 
Diese Regelung soll den Erstkontakt im Sinne eines Schnupperangebotes erleichtern und die besonders 
bei dieser Gruppe vorhandenen Schwellenängste abbauen. Dabei wird aus Gründen der Gleichbehand-
lung Wert auf eine weitestgehend einheitliche Kostenstruktur bei den Ermäßigungen gelegt. Eine drei-
monatige Kurzmitgliedschaft gibt es bisher nicht, deshalb liegen dazu noch keine Zahlen vor. Da diese 
kostenlose Mitgliedschaft jedoch nur für Neumitglieder gelten soll und davon ausgegangen wird, dass 
viele danach kostenpflichtige Mitgliedschaften erwerben, werden für dieses Schnupperangebot keine 
Mindereinnahmen berücksichtigt.

5 
Finanzierung: 
Die finanziellen Auswirkungen der bisherigen Mitgliedsbeiträge im Vergleich zu den zu erwartenden 
wurden auf der Basis der Statistik über die Mitglieder (Auswertungszeitraum:  
7/20-7/21) in der Anlage 2 tabellarisch dargestellt. Insgesamt ergibt sich auf dieser Grundlage ein jährli-
cher Minderertrag von rund 530.000 €, der im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung 
bereits berücksichtigt wurde. 
Die zu erwartenden Steigerungen der Zahl der Nutzenden bleibt bei dieser Betrachtung bisher weitge-
hend unberücksichtigt. Die Steigerung kann zurzeit nicht beziffert werden. 
 
In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 konnte der Minderertrag durch Minderaufwendungen im Teiler-
gebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im 
Haushaltsplanentwurf 2023/2024 haushaltsneutral berücksichtigt werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht früher fertigge-
stellt werden. Die vom Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden empfohlene 
Einführung der sozialen Staffelung der Mitgliedsbeiträge benötigt einen zeitlichen Vorlauf, um die Sys-
teme neu zu programmieren und die neuen Nutzungsbedingungen zu kommunizieren. Im Falle einer 
Vertagung der Entscheidung in einen späteren Sitzungslauf wäre dieser notwendige Vorlauf für die Ein-
führung zum 01.01.2023 nicht mehr gewährleistet. 
 
 
Nachhaltigkeit 
Eine vermehrte Ausleihe von Medien ist anzunehmen und wirkt sich daher auch im Sinne der Nachhal-
tigkeit aus. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Bürgerpetition für eine kostenlose Stadtbibliothek 
Anlage 2: Gegenüberstellung aktueller und zukünftiger Lesegebühren 
Anlage 3: Benutzungs- und Entgeltordnung ab 01.01.2023 
Anlage 4: Synopse der Veränderungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln

Anlage 1 1009_2021_Buergerpetition_fuer_eine_kostenlose_Stadtbibliothek_Koeln

8 Zeichen

Anlage 1

Anlage 6 Benutzungs- und Entgeltordnung aktualisiert (Neufassung Anlage 3)

11699 Zeichen

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom …………….. auf Grund des § 41 
Absatz 1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 
S.666 / SGV. NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung 
folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: 
 
§ 1 Allgemeines 
1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie 
dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förderung von 
Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Sie steht in engem Dialog mit der 
Stadtgesellschaft sowie mit unterschiedlichsten Partner*innen und ermöglicht 
Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Nachhaltige 
Entwicklung, Integration, Diversität und Inklusion sind wichtige 
Handlungsfelder. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 
2. Die Oberbürgermeisterin kann im Rahmen dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen 
Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. 
§ 2 Nutzendenkreis 
1. Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser 
Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. 
2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer 
volljährigen Person benutzen. 
§ 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis 
1. Natürliche Personen (Erwachsene) weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem 
Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebescheinigung aus. 
2. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche 
Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung 
der gesetzlichen Vertretenden für alle aus dem Nutzungsverhältnis der 
minderjährigen Person möglichen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft 
ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der Nutzenden. Die 
Bürgschaftserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem 
Fall endet mit Bestätigung des Eingangs des Widerrufs durch die 
Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit den Minderjährigen. 
Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche 
zurückzugeben. 
3. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines 
Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung, 
Rentner*innen und Pensionierte sowie Köln-Pass-Inhaber*innen über 18 Jahre 
müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. aufgeführten 
Dokumenten den entsprechenden Nachweis erbringen.

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
4. Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich 
bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt 
werden. 
5. Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzenden einen Bibliotheksausweis für 
die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadt 
Köln und ist nicht übertragbar. Nutzende, die schuldhaft den Missbrauch des 
Bibliotheksausweises ermöglichen, haften für den daraus entstandenen 
Schaden. Sein Verlust sowie Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln 
unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksausweis ist bei Ausschluss der 
Nutzenden von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren 
Verlangen aus organisatorischen Gründen, die die Ausstellung neuer 
Bibliotheksausweise erforderlich machen, zurückzugeben. Bei Verlust des 
Bibliotheksausweises kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt 
werden. 
6. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertrags-
verhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in 
Verbindung mit einem Lastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 13 Monate, 
beginnt mit der schriftlichen Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung und 
wird automatisch um jeweils 13 Monate verlängert. Es endet mit der 
schriftlichen Kündigung. Diese muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der 
Laufzeit dieser Nutzungsberechtigung bei der Stadtbibliothek Köln 
eingegangen sein. 
7. Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der 
geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. 
Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennen die 
Nutzenden die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an 
und stimmen der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die 
Benutzungs- und Entgeltordnung wird bei der Erstanmeldung ausgehändigt. 
§ 4 Ausleihe von Medien 
1. Die Gesamtzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien beträgt für: 
a. Minderjährige: 15 Medien, 
b. Erwachsene: 25 Medien, 
c. juristische Personen: 100 Medien. 
2. Die Dauer der Ausleihe beträgt: 
a. 4 Wochen regulär z. B. für Bücher (Ausnahme: Bestseller), CD-
ROMs (Ausnahme: Spiele) Medienkombinationen, Karten und 
Gesellschaftsspiele, Musikinstrumente 
b. 2 Wochen für alle anderen bzw. für entsprechend gekennzeichnete 
Medien.  
 
3. Die Ausleihfrist kann auf Antrag um den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum 
bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. 
Die neue Ausleihfrist berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung. 
4. Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten der 
Entleihenden, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht 
nachweisbar ist. 
5. Die Reservierung von Medien ist jederzeit möglich. 
6. Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist unzulässig.

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
7. Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate 
Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den 
Bibliotheken zur Verfügung stehen. 
8. Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihfristen zu verkürzen. 
§ 5 Fernleihe 
1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Köln vorhanden sind, 
können, soweit möglich, auf Antrag der Nutzenden gemäß der 
nordrheinwestfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken 
beschafft werden. 
2. Die Bestellung erfolgt per Formular oder online über die Digitale Bibliothek. 
§ 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter 
1. Die Nutzenden sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu 
behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder 
sonstigen Veränderungen zu bewahren. 
2. Die Stadtbibliothek Köln haftet für Schäden aller Art, die durch die 
Medienbenutzung entstehen können, nur bei Vorsatz und grober 
Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper 
und Gesundheit bleibt unberührt. 
3. Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben 
worden sind. Die Nutzenden sind verpflichtet, sich bei der Ausleihe von 
dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu 
überzeugen. 
4. Verlust und Veränderungen der Medien sind sofort anzuzeigen; sie 
verpflichten ebenso wie Verschmutzung sowie Beschädigung zum 
Schadensersatz. 
5. Die Nutzenden sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte 
Dritter an allen ihnen zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Die 
Nutzenden stellen die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung 
frei. 
§ 7 Rückgabe 
Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist 
zurückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisentgelte nach § 10.  
Bei Nichtrückgabe wird entsprechender Schadensersatz gefordert. 
§ 8 Entgelte 
1. Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter 
Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: 
a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene  
bis 20 Jahre:  kostenfrei, 
b. Erwachsene  
ab 21 Jahre: für 12 Monate: 30 €

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  für 13 Monate 30 €, 
d. Halbjahresmitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  für 6 Monate 17 €, 
e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  für 3 Monate 9 €, 
f. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende 
und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) 
oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD)  
ab 21 Jahre:  für 12 Monate 15 €, 
g. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende 
und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) 
oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD)  
ab 21 Jahre: für 6 Monate 8 €, 
h. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 12 Monate 10 €, 
i. Köln-Pass-Inhaber*innen  für 6 Monate 5 €, 
j. Neumitgliedschaften  
für Köln-Pass-Inhaber*innen:  3 Monate kostenfrei, 
k. Menschen mit Schwerbehinderung: für 12 Monate 15 €, 
l. Menschen mit Schwerbehinderung: für 6 Monate 8 €, 
m. Rentner*innen und Pensionierte: für 12 Monate 15 € 
n. Rentner*innen und Pensionierte: für 6 Monate 8 € 
o. Juristische Personen: für 12 Monate 182 €. 
2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des 
Bibliotheksausweises zu zahlen. 
3. Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen 
ermäßigt werden. 
§ 9 Serviceentgelte 
1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte: 
a. für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, 
b. für die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises: 3,50 €, 
c. für jede Vorbestellung: 1 €, 
d. für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium: 2 €, 
e. für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €, 
f. für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, 
g. für die Bestellung einer Fernleihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, 
zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, 
h. für die Nutzung des Klavierflügels pro Stunde: 2,50 €. 
Die Entgelte sind bei der Beantragung beziehungsweise Beauftragung zu 
zahlen.

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden höchstens kostendeckende 
Entgelte erhoben. 
Menschen mit Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% 
Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ 
vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose 
Eintrittskarte.   
3. Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden 
höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte 
ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. 
§ 10 Säumnisentgelte 
Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte 
erhoben: 
a. bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €, 
b. bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: 1 €, 
c. bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, 
d. bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, 
e. ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €. 
§ 10a   Mehrwertsteuer 
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben 
unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer 
besteht, ist diese von den Nutzenden zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe 
zu zahlen. 
§ 11 Ausnahmen 
Von den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung kann die 
Stadtbibliothek Köln in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches 
Interesse entgegensteht Ausnahmen zulassen. 
§ 12 Hausrecht 
1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die 
Ausübung kann übertragen werden. 
2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung, die Hausordnung oder die Bestimmungen der 
Oberbürgermeisterin verstoßen haben, können von der Benutzung ganz 
oder teilweise ausgeschlossen werden. 
§ 13 Inkrafttreten 
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum  ………………………. in Kraft. 
Gleichzeitig tritt die letzte Fassung vom 01.01.2020 außer Kraft.

Anlage 3 Benutzungs- und Entgeltordnung NEU

11698 Zeichen

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom …………….. auf Grund des § 41 
Absatz 1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 
S.666 / SGV. NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung 
folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: 
 
§ 1 Allgemeines 
1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie 
dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förderung von 
Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Sie steht in engem Dialog mit der 
Stadtgesellschaft sowie mit unterschiedlichsten Partner*innen und ermöglicht 
Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Nachhaltige 
Entwicklung, Integration, Diversität und Inklusion sind wichtige 
Handlungsfelder. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 
2. Die Oberbürgermeisterin kann im Rahmen dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen 
Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. 
§ 2 Nutzendenkreis 
1. Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser 
Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. 
2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer 
volljährigen Person benutzen. 
§ 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis 
1. Natürliche Personen (Erwachsene) weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem 
Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebescheinigung aus. 
2. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche 
Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung 
der gesetzlichen Vertretenden für alle aus dem Nutzungsverhältnis der 
minderjährigen Person möglichen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft 
ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der Nutzenden. Die 
Bürgschaftserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem 
Fall endet mit Bestätigung des Eingangs des Widerrufs durch die 
Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit den Minderjährigen. 
Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche 
zurückzugeben. 
3. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines 
Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung, 
Rentner*innen und Pensionierte sowie Köln-Pass-Inhaber*innen über 18 Jahre 
müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. aufgeführten 
Dokumenten den entsprechenden Nachweis erbringen.

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
4. Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich 
bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt 
werden. 
5. Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzenden einen Bibliotheksausweis für 
die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadt 
Köln und ist nicht übertragbar. Nutzende, die schuldhaft den Missbrauch des 
Bibliotheksausweises ermöglichen, haften für den daraus entstandenen 
Schaden. Sein Verlust sowie Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln 
unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksausweis ist bei Ausschluss der 
Nutzenden von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren 
Verlangen aus organisatorischen Gründen, die die Ausstellung neuer 
Bibliotheksausweise erforderlich machen, zurückzugeben. Bei Verlust des 
Bibliotheksausweises kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt 
werden. 
6. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertrags-
verhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in 
Verbindung mit einem Lastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 13 Monate, 
beginnt mit der schriftlichen Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung und 
wird automatisch um jeweils 13 Monate verlängert. Es endet mit der 
schriftlichen Kündigung. Diese muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der 
Laufzeit dieser Nutzungsberechtigung bei der Stadtbibliothek Köln 
eingegangen sein. 
7. Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der 
geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. 
Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennen die 
Nutzenden die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an 
und stimmen der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die 
Benutzungs- und Entgeltordnung wird bei der Erstanmeldung ausgehändigt. 
§ 4 Ausleihe von Medien 
1. Die Gesamtzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien beträgt für: 
a. Minderjährige: 15 Medien, 
b. Erwachsene: 25 Medien, 
c. juristische Personen: 100 Medien. 
2. Die Dauer der Ausleihe beträgt: 
a. 4 Wochen regulär z. B. für Bücher (Ausnahme: Bestseller), CD-
ROMs (Ausnahme: Spiele) Medienkombinationen, Karten und 
Gesellschaftsspiele, Musikinstrumente 
b. 2 Wochen für alle anderen bzw. für entsprechend gekennzeichnete 
Medien.  
 
3. Die Ausleihfrist kann auf Antrag um den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum 
bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. 
Die neue Ausleihfrist berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung. 
4. Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten der 
Entleihenden, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht 
nachweisbar ist. 
5. Die Reservierung von Medien ist jederzeit möglich. 
6. Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist unzulässig.

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
7. Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate 
Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den 
Bibliotheken zur Verfügung stehen. 
8. Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihfristen zu verkürzen. 
§ 5 Fernleihe 
1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Köln vorhanden sind, 
können, soweit möglich, auf Antrag der Nutzenden gemäß der 
nordrheinwestfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken 
beschafft werden. 
2. Die Bestellung erfolgt per Formular oder online über die Digitale Bibliothek. 
§ 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter 
1. Die Nutzenden sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu 
behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder 
sonstigen Veränderungen zu bewahren. 
2. Die Stadtbibliothek Köln haftet für Schäden aller Art, die durch die 
Medienbenutzung entstehen können, nur bei Vorsatz und grober 
Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper 
und Gesundheit bleibt unberührt. 
3. Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben 
worden sind. Die Nutzenden sind verpflichtet, sich bei der Ausleihe von 
dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu 
überzeugen. 
4. Verlust und Veränderungen der Medien sind sofort anzuzeigen; sie 
verpflichten ebenso wie Verschmutzung sowie Beschädigung zum 
Schadensersatz. 
5. Die Nutzenden sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte 
Dritter an allen ihnen zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Die 
Nutzenden stellen die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung 
frei. 
§ 7 Rückgabe 
Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist 
zurückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisentgelte nach § 10.  
Bei Nichtrückgabe wird entsprechender Schadensersatz gefordert. 
§ 8 Entgelte 
1. Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter 
Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: 
a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene  
bis 20 Jahre:  kostenfrei, 
b. Erwachsene  
ab 21 Jahre: für 12 Monate: 30 €

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  für 13 Monate 30 €, 
d. Halbjahresmitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  für 6 Monate 17 €, 
e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene  
ab 21 Jahre:  für 3 Monate 9 €, 
f. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende 
und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) 
oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD)  
ab 21 Jahre:  für 12 Monate 15 €, 
g. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende 
und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) 
oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD)  
ab 21 Jahre: für 6 Monate 8 €, 
h. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 12 Monate 10 €, 
i. Köln-Pass-Inhaber*innen  für 6 Monate 5 €, 
j. Neumitgliedschaften  
für Köln-Pass-Inhaber*innen:  3 Monate kostenfrei, 
k. Menschen mit Schwerbehinderung: für 12 Monate 15 €, 
l. Menschen mit Schwerbehinderung: für 6 Monate 8 €, 
m. Rentner*innen und Pensionierte: für 12 Monate 15 € 
n. Rentner*innen und Pensionierte: für 6 Monate 8 € 
o. Juristische Personen: für 12 Monate 182 €. 
2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des 
Bibliotheksausweises zu zahlen. 
3. Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen 
ermäßigt werden. 
§ 9 Serviceentgelte 
1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte: 
a. für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, 
b. für die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises: 3,50 €, 
c. für jede Vorbestellung: 1 €, 
d. für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium: 2 €, 
e. für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €, 
f. für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, 
g. für die Bestellung einer Fernleihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, 
zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, 
h. für die Nutzung des Klavierflügels pro Stunde: 2,50 €. 
Die Entgelte sind bei der Beantragung beziehungsweise Beauftragung zu 
zahlen.

Benutzungs- und Entgeltordnung NEU  Anlage 3 
2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden höchstens kostendeckende 
Entgelte erhoben. 
Menschen mit Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% 
Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ 
vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose 
Eintrittskarte.   
3. Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden 
höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte 
ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. 
§ 10 Säumnisentgelte 
Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte 
erhoben: 
a. bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €, 
b. bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: 1 €, 
c. bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, 
d. bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, 
e. ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €. 
§ 10a   Mehrwertsteuer 
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben 
unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer 
besteht, ist diese von den Nutzenden zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe 
zu zahlen. 
§ 11 Ausnahmen 
Von den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung kann die 
Stadtbibliothek Köln in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches 
Interesse entgegensteht Ausnahmen zulassen. 
§ 12 Hausrecht 
1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die 
Ausübung kann übertragen werden. 
2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung, die Hausordnung oder die Bestimmungen der 
Oberbürgermeisterin verstoßen haben, können von der Benutzung ganz 
oder teilweise ausgeschlossen werden. 
§ 13 Inkrafttreten 
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. 
Gleichzeitig tritt die letzte Fassung vom 01.01.2020 außer Kraft.

Anlage 7, Auszug Ausschuss Bürgerbeteiligung Anregungen und Beschwerden 05.12.2022

1089 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum:  06.12.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden  vom 05.12.2022  
öffentlich 
4.1 Ausweitung der sozialen Staffelung bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbiblio-
thek Köln 
2500/2022 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt die vorgeschlagene Ausweitung der Staffelung von Mitgliedsbeiträgen für 
die Stadtbibliothek Köln und setzt die aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die 
Stadtbibliothek Köln zum 01.02.2023 in Kraft. 
 
Die Ausweitung der sozialen Staffelungen bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln 
führt im Teilplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 5 -privatrechtl. Leistungsentgelte- zu einem 
voraussichtlichen Minderertrag von rund 530.000 € jährlich, der im Haushaltsplanentwurf 
2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bereits berücksichtigt wurde. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (5)

24.10.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.10.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
31.10.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2500/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.10.2022
Erstellt
09.08.2022 20:51