2500/2022
Ausweitung der sozialen Staffelung bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln
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Anlage 2 Gegenüberstellung aktuelle und zukünftige Lesegebühr
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Anlage 2 Entleiherkategorie Anzahl Berechnung Einnahme aktuell Einnahme zukünftig Erwachsene ohne Ermäßigung 12 Monate bzw. 13 Monate 25107 alt: 38€ / neu: 30€ 954.066 € 753.210 € Erwachsene ohne Ermäßigung 6 Monate 1536alt: 20€ / neu: 17€ 30.720 € 26.112 € Erwachsene ohne Ermäßigung 3 Monate 559alt: 13€ / neu: 9€ 7.267 € 5.031 € Erwachsene ohne Ermäßigung 18-20 Jahre 12 Monate bzw. 13 Monate 2603 alt: 38€ / neu: 0€ 98.914 € 0 € Erwachsene ohne Ermäßigung 18-20 Jahre 6 Monate 29 alt: 20€ / neu: 0€ 580 € 0 € Schüler*innen, Studierende; Auszubildende, Wehrdienst und Freiwilligendienstleistende 18-20 Jahre 12 Monate 370 alt: 28€ / neu: 0€ 10.360 € 0 € Schüler*innen, Studierende; Auszubildende, Wehrdienst und Freiwilligendienstleistende 18-20 Jahre 6 Monate 209 alt: 15€ / neu: 0€ 3.135 € 0 € Schüler*innen, Studierende; Auszubildende, Wehrdienst und Freiwilligendienstleistende ab 21 Jahren 12 Monate 3702 alt: 28€ / neu: 15€ 103.656 € 55.530 € Schüler*innen, Studierende; Auszubildende, Wehrdienst und Freiwilligendienstleistende ab 21 Jahren 6 Monate 1676 alt: 15€ / neu: 8€ 25.140 € 13.408 € Ermäßigte Mitgliedschaft für Rentner*innen und Pensionär*innen ab 65 Jahren 12 Monate 5921 alt: 38€ / neu: 15€ 224.998 € 88.815 € Ermäßigte Mitgliedschaft für Rentner*innen und Pensionär*innen ab 65 Jahren 6 Monate 203 alt: 20 € / neu: 8€ 4.060 € 1.624 € Ermäßigte Mitgliedschaft für Menschen mit Schwerbehinderung ab 50 % 12 Monate 540 alt: 19€ / neu: 15€ 10.260 € 8.100 € Ermäßigte Mitgliedschaft für Menschen mit Schwerbehinderung ab 50 % 6 Monate 70 alt: 10€ / neu: 8€ 700 € 560 € Ermäßigte Mitgliedschaft für Köln-Pass-Inhaber*innen 12 Monate 3160 alt: 13€ / neu:10€ 41.080 € 31.600 € Ermäßigte Mitgliedschaft für Köln-Pass-Inhaber*innen 6 Monate 640 alt: 7€ / neu: 5€ 4.480 € 3.200 € NEU : Einmalige kostenlose Schnuppermitgliedschaft für Neumitglieder Köln-Pass-Inhaber*innen 3 Monate - alt: - / neu: 0€ - 0 € Gesamt 46325 1.519.416 € 987.190 € Differenz 532.226 € Datengrundlage Mitgliederzahl: Interne Bibliotheksstatistik (Auswertungszeitraum 21.07.2020-20.07.2021)
Anlage 5 Änderungen Beschlussvorlage und Anlage 3
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Anlage 5 Vorlage 2500/2022 Ausweitung der sozialen Staffelung bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln Durch die verzögerte Beratungsfolge und Beschlussfassung kann der ursprünglich vorgesehene Termin für die Inkraftsetzung der neuen Benutzungs- und Engeltordnung zum 01.01.2023 nicht mehr umgesetzt werden. Die Vorlagenbestandteile und Anlagen sind entsprechend auf eine spätere Inkraftsetzung zu korrigieren. Geänderter Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die vorgeschlagene Ausweitung der Staffelung von Mitgliedsbeiträgen für die Stadtbibliothek Köln und setzt die aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln zum 01.02.2023 in Kraft. Die Ausweitung der sozialen Staffelungen bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln führt im Teilplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 5 -privatrechtl. Leistungsentgelte- zu einem voraussichtlichen Minderertrag von rund 530.000 € jährlich, der im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bereits berücksichtigt wurde. Geänderte Begründung: Der Dringlichkeitspassus entfällt. Geänderte Anlage 3: In §13 Inkraftsetzung der aktualisierten Benutzungs- und Entgeltordnung entfällt der Inkraftsetzungstermin 01.01.2023. Die aktualisierte Version wird zusätzlich als Anlage 6 im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Anlage 4 Synopse BEO 2022
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Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 1 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 2 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 3 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 4 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 5 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 6 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 7 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 8 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 9 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung Übersicht über die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln (Synopse) Anlage 4 Seite 10 von 10 Änderung Para- graph Bisherige Formulierung Kurze Begründung des Änderungsvorschlags Veränderung
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/43 Vorlagen-Nummer 2500/2022 Freigabedatum 14.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweitung der sozialen Staffelung bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die vorgeschlagene Ausweitung der Staffelung von Mitgliedsbeiträgen für die Stadt- bibliothek Köln und setzt die aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln zum 01.01.2023 in Kraft. Die Ausweitung der sozialen Staffelungen bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln führt im Teilplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 5 -privatrechtl. Leistungsentgelte- zu einem voraussichtlichen Minderertrag von rund 530.000 € jährlich, der im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bereits berücksichtigt wurde. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 Finanzausschuss 31.10.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.10.2022 Rat 10.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme/Mindererträge rund 530.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge Mindererträge rund 530.000 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Am 31.01.2022 hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden folgenden Be- schluss gefasst: Der Ausschuss empfiehlt die vorgeschlagene Ausweitung der Staffelung von Mitgliedsbeiträgen für die Stadtbibliothek Köln und bittet die Verwaltung, eine entsprechende Beschlussvorlage für die weiterbera- tenden Gremien auf den Weg zu bringen. Die Reduzierung der Mitgliedsbeiträge soll dabei mit einer auf Dauer angelegten Finanzierung und nicht auf Kosten des Angebotes der Stadtbibliothek umgesetzt werden. Der Ausschuss bittet nach einer angemessenen Zeit um eine Evaluation der neuen sozialen Staffelung der Mitgliedsbeiträge. Hintergrund: Im Januar 2021 wurde eine Bürgerpetition für eine kostenlose Stadtbibliothek in Köln an die Stadt ge- richtet (1009/2021, Anlage 1). Der Petent regt an, die Nutzungsgebühren für die Stadtbibliothek abzu- schaffen und eine kostenlose Nutzung der Angebote zu ermöglichen. 3 Auf seiner Sitzung am 21.06.2021 beschließt der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden: „Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und bittet um Prüfung einer Ausweitung der sozialen Staffelung, z. B. um die Einführung eines kostenlosen „Schnupperangebotes“ für Erwachsene, hier insbesondere und getrennt für wirtschaftlich benachteiligte Gruppen“. Die Stadtbibliothek schlägt folgende Ermäßigung und soziale Staffelung der Mitgliedsbeiträge vor: Arten der Mitgliedschaft Basismodell Einmaliger Jahresbeitrag für Erwachsene Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 30 € für 12 Monate (bisher 38 €) Dauermitgliedschaft für Erwachsene Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 30 € für 13 Monate (bisher 38 €) Kurzmitgliedschaften Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 17 € für 6 Monate (bisher 20€) 9 € für 3 Monate (bisher 13€) Es ist ein vitales kommunales Interesse, dass eine breit genutzte Institution wie die Stadtbibliothek Köln für alle Bürger*innen niederschwellig zugänglich ist und dabei insbesondere auch Benachteiligte sowie Bildungsbedürftige einen erleichterten Zugang zu Bildungsangeboten und –institutionen erhalten. Die Bibliothek ist ein wichtiger Teil der sozialen Struktur der Stadt Köln und bietet Zugang zu gesellschaftli- cher Teilhabe. Abgesehen von der Stadtbibliothek gibt es nur wenige konsumfreie sogenannte „Dritte Orte“. Wie der interkommunale Vergleich zeigt, ist die Stadtbibliothek Köln mit ihrem Mitgliedsbeitrag von 38 € pro Jahr hochpreisig und im Bereich der vergleichbaren Großstadtbibliotheken in kommunaler Träger- schaft die teuerste Einrichtung bundesweit - beim Medienangebot pro Einwohner*in zählt sie laut Biblio- theksstatistik (DBS) hingegen zu den Schlusslichtern: Mitgliedsbeiträge pro Jahr Düsseldorf Duisburg Essen Frankfurt Stuttgart München Erwachsene 20,00 € 15,00 € 22,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € bis vollendetes 18. LJ kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos bis vollendetes 21. LJ kostenlos 15,00 € 22,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € Für ein ungestörtes längeres Arbeiten mit den Medien ist die Ausleihe eine wichtige Voraussetzung – die reine Vor-Ort-Nutzung kann dies nur bedingt ersetzen. Gerade in Zeiten mit immer mehr digitalen Medi- enangeboten ist der Zugang zu allen Medienarten - wie beispielsweise E-Books, digitalen Tageszeitun- gen, Datenbanken oder auch Streaming- und digitalen Lernangeboten – der nur über einen Ausweis erfolgen kann - besonders wichtig. Für diese Angebote braucht man eine Mitgliedschaft, sonst ist man von der Teilhabe ausgeschlossen. Studien haben gezeigt, dass selbst eine geringe Gebühr die Zahl der Nutzenden verringert. Die Einnahmen aus Jahresgebühren tragen außerdem nur in geringem Anteil zur Finanzierung der Stadtbibliothek bei, und eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge für eine zutiefst demo- kratische Einrichtung wie die Stadtbibliothek wäre ein wichtiges Signal in Richtung finanzieller Barriere- freiheit für alle Bürger*innen. Gerade die durch die Anpassung besonders begünstigten Gruppen der jungen Erwachsenen in Ausbil- 4 dung sowie auch Köln-Pass-Inhaber*innen sind durch die Pandemie besonders in Mitleidenschaft gezo- gen und nutzen bedingt durch die Pandemie die Bibliothek seltener. Wie alle Kultureinrichtungen haben Bibliotheken Corona-bedingt weniger Besucher*innen, die neue Ent- geltstruktur wäre für die Stadtbibliothek eine erhebliche Unterstützung, ihre Attraktivität und Zugänglich- keit zu steigern. Ermäßigung für besondere Personenkreise Mitgliedschaft für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebens- jahr Entgelt und Mitgliedschaftsdauer kostenlos Hier wird den besonderen Bedürfnissen von jungen Menschen in der Ausbildung Rechnung getragen, und es wird dabei die Stadtbibliothek als Basiskultur- und Bildungseinrichtung noch stärker in den Fokus gerückt. Viele junge Menschen brauchen heute zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- /Studienbeginn deutlich längere Zeit zur Berufs-/Studienorientierung und verfügen in dieser Zeit oft nur über wenig eigene finanzielle Mittel. Sie leisten sich daher nicht die kostenpflichtige Mitgliedschaft in dieser Übergangszeit und gehen so als Nutzende und in der Folge für immer als zahlende Mitglieder verloren. Gerade in dieser Zeit der Orientierung und Vorbereitung auf Tests, Bewerbungsgespräche, Information über Studiengänge und Berufe etc. bräuchten sie die Bibliothek aber besonders. Das ent- spricht einer „sozialen Staffelung“ im besten Sinne. Ermäßigte Mitgliedschaft für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienst- und Frei- willigendienstleistende (FJS, BFD) ab 21 Jahren Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 15 € (zwölf Monate) 8 € (sechs Monate) Ermäßigte Mitgliedschaft für Menschen mit Schwerbehinderung ab 50 % Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 15 € (zwölf Monate) 8 € (sechs Monate) Ermäßigte Mitgliedschaft für Renter*innen und Pensionäre ab 65 Jahren Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 15 € (zwölf Monate) 8 € (sechs Monate) Ermäßigte Mitgliedschaft für Köln-Pass-Inhaber*innen Entgelt und Mitgliedschaftsdauer 10 € (zwölf Monate) 5 € (sechs Monate) Kostenfrei (drei Monate) als einmaliges Schnupperangebot für Neumitglieder (NEU) Diese Regelung soll den Erstkontakt im Sinne eines Schnupperangebotes erleichtern und die besonders bei dieser Gruppe vorhandenen Schwellenängste abbauen. Dabei wird aus Gründen der Gleichbehand- lung Wert auf eine weitestgehend einheitliche Kostenstruktur bei den Ermäßigungen gelegt. Eine drei- monatige Kurzmitgliedschaft gibt es bisher nicht, deshalb liegen dazu noch keine Zahlen vor. Da diese kostenlose Mitgliedschaft jedoch nur für Neumitglieder gelten soll und davon ausgegangen wird, dass viele danach kostenpflichtige Mitgliedschaften erwerben, werden für dieses Schnupperangebot keine Mindereinnahmen berücksichtigt. 5 Finanzierung: Die finanziellen Auswirkungen der bisherigen Mitgliedsbeiträge im Vergleich zu den zu erwartenden wurden auf der Basis der Statistik über die Mitglieder (Auswertungszeitraum: 7/20-7/21) in der Anlage 2 tabellarisch dargestellt. Insgesamt ergibt sich auf dieser Grundlage ein jährli- cher Minderertrag von rund 530.000 €, der im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bereits berücksichtigt wurde. Die zu erwartenden Steigerungen der Zahl der Nutzenden bleibt bei dieser Betrachtung bisher weitge- hend unberücksichtigt. Die Steigerung kann zurzeit nicht beziffert werden. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 konnte der Minderertrag durch Minderaufwendungen im Teiler- gebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 haushaltsneutral berücksichtigt werden. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht früher fertigge- stellt werden. Die vom Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden empfohlene Einführung der sozialen Staffelung der Mitgliedsbeiträge benötigt einen zeitlichen Vorlauf, um die Sys- teme neu zu programmieren und die neuen Nutzungsbedingungen zu kommunizieren. Im Falle einer Vertagung der Entscheidung in einen späteren Sitzungslauf wäre dieser notwendige Vorlauf für die Ein- führung zum 01.01.2023 nicht mehr gewährleistet. Nachhaltigkeit Eine vermehrte Ausleihe von Medien ist anzunehmen und wirkt sich daher auch im Sinne der Nachhal- tigkeit aus. Anlagen Anlage 1: Bürgerpetition für eine kostenlose Stadtbibliothek Anlage 2: Gegenüberstellung aktueller und zukünftiger Lesegebühren Anlage 3: Benutzungs- und Entgeltordnung ab 01.01.2023 Anlage 4: Synopse der Veränderungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln
Anlage 1 1009_2021_Buergerpetition_fuer_eine_kostenlose_Stadtbibliothek_Koeln
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Anlage 1
Anlage 6 Benutzungs- und Entgeltordnung aktualisiert (Neufassung Anlage 3)
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Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom …………….. auf Grund des § 41 Absatz 1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666 / SGV. NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: § 1 Allgemeines 1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förderung von Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Sie steht in engem Dialog mit der Stadtgesellschaft sowie mit unterschiedlichsten Partner*innen und ermöglicht Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Nachhaltige Entwicklung, Integration, Diversität und Inklusion sind wichtige Handlungsfelder. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 2. Die Oberbürgermeisterin kann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. § 2 Nutzendenkreis 1. Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. 2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer volljährigen Person benutzen. § 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis 1. Natürliche Personen (Erwachsene) weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebescheinigung aus. 2. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung der gesetzlichen Vertretenden für alle aus dem Nutzungsverhältnis der minderjährigen Person möglichen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der Nutzenden. Die Bürgschaftserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall endet mit Bestätigung des Eingangs des Widerrufs durch die Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit den Minderjährigen. Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche zurückzugeben. 3. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung, Rentner*innen und Pensionierte sowie Köln-Pass-Inhaber*innen über 18 Jahre müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. aufgeführten Dokumenten den entsprechenden Nachweis erbringen. Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 4. Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. 5. Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzenden einen Bibliotheksausweis für die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadt Köln und ist nicht übertragbar. Nutzende, die schuldhaft den Missbrauch des Bibliotheksausweises ermöglichen, haften für den daraus entstandenen Schaden. Sein Verlust sowie Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksausweis ist bei Ausschluss der Nutzenden von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren Verlangen aus organisatorischen Gründen, die die Ausstellung neuer Bibliotheksausweise erforderlich machen, zurückzugeben. Bei Verlust des Bibliotheksausweises kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt werden. 6. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertrags- verhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in Verbindung mit einem Lastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 13 Monate, beginnt mit der schriftlichen Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung und wird automatisch um jeweils 13 Monate verlängert. Es endet mit der schriftlichen Kündigung. Diese muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit dieser Nutzungsberechtigung bei der Stadtbibliothek Köln eingegangen sein. 7. Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennen die Nutzenden die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmen der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird bei der Erstanmeldung ausgehändigt. § 4 Ausleihe von Medien 1. Die Gesamtzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien beträgt für: a. Minderjährige: 15 Medien, b. Erwachsene: 25 Medien, c. juristische Personen: 100 Medien. 2. Die Dauer der Ausleihe beträgt: a. 4 Wochen regulär z. B. für Bücher (Ausnahme: Bestseller), CD- ROMs (Ausnahme: Spiele) Medienkombinationen, Karten und Gesellschaftsspiele, Musikinstrumente b. 2 Wochen für alle anderen bzw. für entsprechend gekennzeichnete Medien. 3. Die Ausleihfrist kann auf Antrag um den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. Die neue Ausleihfrist berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung. 4. Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten der Entleihenden, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht nachweisbar ist. 5. Die Reservierung von Medien ist jederzeit möglich. 6. Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist unzulässig. Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 7. Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den Bibliotheken zur Verfügung stehen. 8. Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihfristen zu verkürzen. § 5 Fernleihe 1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Köln vorhanden sind, können, soweit möglich, auf Antrag der Nutzenden gemäß der nordrheinwestfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken beschafft werden. 2. Die Bestellung erfolgt per Formular oder online über die Digitale Bibliothek. § 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter 1. Die Nutzenden sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. 2. Die Stadtbibliothek Köln haftet für Schäden aller Art, die durch die Medienbenutzung entstehen können, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 3. Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben worden sind. Die Nutzenden sind verpflichtet, sich bei der Ausleihe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeugen. 4. Verlust und Veränderungen der Medien sind sofort anzuzeigen; sie verpflichten ebenso wie Verschmutzung sowie Beschädigung zum Schadensersatz. 5. Die Nutzenden sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen ihnen zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Die Nutzenden stellen die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung frei. § 7 Rückgabe Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist zurückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisentgelte nach § 10. Bei Nichtrückgabe wird entsprechender Schadensersatz gefordert. § 8 Entgelte 1. Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre: kostenfrei, b. Erwachsene ab 21 Jahre: für 12 Monate: 30 € Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 13 Monate 30 €, d. Halbjahresmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 6 Monate 17 €, e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 3 Monate 9 €, f. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 12 Monate 15 €, g. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 6 Monate 8 €, h. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 12 Monate 10 €, i. Köln-Pass-Inhaber*innen für 6 Monate 5 €, j. Neumitgliedschaften für Köln-Pass-Inhaber*innen: 3 Monate kostenfrei, k. Menschen mit Schwerbehinderung: für 12 Monate 15 €, l. Menschen mit Schwerbehinderung: für 6 Monate 8 €, m. Rentner*innen und Pensionierte: für 12 Monate 15 € n. Rentner*innen und Pensionierte: für 6 Monate 8 € o. Juristische Personen: für 12 Monate 182 €. 2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des Bibliotheksausweises zu zahlen. 3. Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen ermäßigt werden. § 9 Serviceentgelte 1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte: a. für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, b. für die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises: 3,50 €, c. für jede Vorbestellung: 1 €, d. für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium: 2 €, e. für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €, f. für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, g. für die Bestellung einer Fernleihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, h. für die Nutzung des Klavierflügels pro Stunde: 2,50 €. Die Entgelte sind bei der Beantragung beziehungsweise Beauftragung zu zahlen. Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 3. Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. § 10 Säumnisentgelte Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte erhoben: a. bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €, b. bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: 1 €, c. bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, d. bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, e. ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €. § 10a Mehrwertsteuer Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer besteht, ist diese von den Nutzenden zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen. § 11 Ausnahmen Von den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung kann die Stadtbibliothek Köln in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht Ausnahmen zulassen. § 12 Hausrecht 1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die Ausübung kann übertragen werden. 2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung, die Hausordnung oder die Bestimmungen der Oberbürgermeisterin verstoßen haben, können von der Benutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. § 13 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum ………………………. in Kraft. Gleichzeitig tritt die letzte Fassung vom 01.01.2020 außer Kraft.
Anlage 3 Benutzungs- und Entgeltordnung NEU
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Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom …………….. auf Grund des § 41 Absatz 1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666 / SGV. NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: § 1 Allgemeines 1. Die Stadtbibliothek Köln ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Köln. Sie dient der Bildung, Fortbildung, Information, der Kultur und der Förderung von Lese-, Digital- und Medienkompetenz. Sie steht in engem Dialog mit der Stadtgesellschaft sowie mit unterschiedlichsten Partner*innen und ermöglicht Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Nachhaltige Entwicklung, Integration, Diversität und Inklusion sind wichtige Handlungsfelder. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 2. Die Oberbürgermeisterin kann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung einzelner Teileinrichtungen aus sachlichen Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen. § 2 Nutzendenkreis 1. Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet. 2. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Stadtbibliothek Köln nur in Begleitung einer volljährigen Person benutzen. § 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis 1. Natürliche Personen (Erwachsene) weisen sich bei der Anmeldung mit ihrem Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebescheinigung aus. 2. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine persönlich abzugebende schriftliche Zustimmung sowie eine schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung der gesetzlichen Vertretenden für alle aus dem Nutzungsverhältnis der minderjährigen Person möglichen Verpflichtungen erforderlich. Die Bürgschaft ist befristet für die Dauer der Minderjährigkeit der Nutzenden. Die Bürgschaftserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall endet mit Bestätigung des Eingangs des Widerrufs durch die Stadtbibliothek Köln auch das Vertragsverhältnis mit den Minderjährigen. Sämtliche ausgeliehenen Medien sind dann binnen einer Woche zurückzugeben. 3. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Menschen mit Schwerbehinderung, Rentner*innen und Pensionierte sowie Köln-Pass-Inhaber*innen über 18 Jahre müssen bei der Anmeldung zusätzlich zu den in Punkt 3.1. aufgeführten Dokumenten den entsprechenden Nachweis erbringen. Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 4. Juristische Personen melden sich durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person an. Die Vollmacht muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. 5. Mit erfolgter Anmeldung erhalten die Nutzenden einen Bibliotheksausweis für die Stadtbibliothek Köln. Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadt Köln und ist nicht übertragbar. Nutzende, die schuldhaft den Missbrauch des Bibliotheksausweises ermöglichen, haften für den daraus entstandenen Schaden. Sein Verlust sowie Adressänderungen sind der Stadtbibliothek Köln unverzüglich anzuzeigen. Der Bibliotheksausweis ist bei Ausschluss der Nutzenden von der Benutzung der Stadtbibliothek Köln oder auf deren Verlangen aus organisatorischen Gründen, die die Ausstellung neuer Bibliotheksausweise erforderlich machen, zurückzugeben. Bei Verlust des Bibliotheksausweises kann auf Antrag ein neuer Bibliotheksausweis ausgestellt werden. 6. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertrags- verhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in Verbindung mit einem Lastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 13 Monate, beginnt mit der schriftlichen Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung und wird automatisch um jeweils 13 Monate verlängert. Es endet mit der schriftlichen Kündigung. Diese muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit dieser Nutzungsberechtigung bei der Stadtbibliothek Köln eingegangen sein. 7. Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennen die Nutzenden die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an und stimmen der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird bei der Erstanmeldung ausgehändigt. § 4 Ausleihe von Medien 1. Die Gesamtzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien beträgt für: a. Minderjährige: 15 Medien, b. Erwachsene: 25 Medien, c. juristische Personen: 100 Medien. 2. Die Dauer der Ausleihe beträgt: a. 4 Wochen regulär z. B. für Bücher (Ausnahme: Bestseller), CD- ROMs (Ausnahme: Spiele) Medienkombinationen, Karten und Gesellschaftsspiele, Musikinstrumente b. 2 Wochen für alle anderen bzw. für entsprechend gekennzeichnete Medien. 3. Die Ausleihfrist kann auf Antrag um den in Ziffer 4.2. genannten Zeitraum bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. Die neue Ausleihfrist berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung. 4. Bei Online-Verlängerungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten der Entleihenden, soweit ein Verschulden der Stadtbibliothek Köln nicht nachweisbar ist. 5. Die Reservierung von Medien ist jederzeit möglich. 6. Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist unzulässig. Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 7. Für die Ausleihe und das Streaming digitaler Medien gelten separate Bedingungen, die wegen der notwendigen Aktualität online und in den Bibliotheken zur Verfügung stehen. 8. Die Stadtbibliothek behält sich vor, die Ausleihfristen zu verkürzen. § 5 Fernleihe 1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Köln vorhanden sind, können, soweit möglich, auf Antrag der Nutzenden gemäß der nordrheinwestfälischen Leihverkehrsordnung aus anderen Bibliotheken beschafft werden. 2. Die Bestellung erfolgt per Formular oder online über die Digitale Bibliothek. § 6 Behandlung der ausgeliehenen Medien, Rechte Dritter 1. Die Nutzenden sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. 2. Die Stadtbibliothek Köln haftet für Schäden aller Art, die durch die Medienbenutzung entstehen können, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 3. Alle Medien sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben worden sind. Die Nutzenden sind verpflichtet, sich bei der Ausleihe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Medien und ihrer Vollständigkeit zu überzeugen. 4. Verlust und Veränderungen der Medien sind sofort anzuzeigen; sie verpflichten ebenso wie Verschmutzung sowie Beschädigung zum Schadensersatz. 5. Die Nutzenden sind verpflichtet, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an allen ihnen zur Verfügung gestellten Medien zu beachten. Die Nutzenden stellen die Stadtbibliothek Köln diesbezüglich von jeder Haftung frei. § 7 Rückgabe Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist zurückgegeben werden. Andernfalls greifen die Säumnisentgelte nach § 10. Bei Nichtrückgabe wird entsprechender Schadensersatz gefordert. § 8 Entgelte 1. Für die Ausleihe der Medien und die Nutzung besonders gekennzeichneter Bibliotheksangebote werden folgende Beiträge erhoben: a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre: kostenfrei, b. Erwachsene ab 21 Jahre: für 12 Monate: 30 € Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 c. Dauermitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 13 Monate 30 €, d. Halbjahresmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 6 Monate 17 €, e. Kurzmitgliedschaft für Erwachsene ab 21 Jahre: für 3 Monate 9 €, f. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 12 Monate 15 €, g. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ab 21 Jahre: für 6 Monate 8 €, h. Köln-Pass-Inhaber*innen: für 12 Monate 10 €, i. Köln-Pass-Inhaber*innen für 6 Monate 5 €, j. Neumitgliedschaften für Köln-Pass-Inhaber*innen: 3 Monate kostenfrei, k. Menschen mit Schwerbehinderung: für 12 Monate 15 €, l. Menschen mit Schwerbehinderung: für 6 Monate 8 €, m. Rentner*innen und Pensionierte: für 12 Monate 15 € n. Rentner*innen und Pensionierte: für 6 Monate 8 € o. Juristische Personen: für 12 Monate 182 €. 2. Die Beiträge sind gegen Ausgabe oder Verlängerung des Bibliotheksausweises zu zahlen. 3. Die Jahresgebühr kann im Rahmen zeitlich begrenzter Werbeaktionen ermäßigt werden. § 9 Serviceentgelte 1. Die Stadtbibliothek Köln erhebt folgende Serviceentgelte: a. für das Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 1 €, b. für die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises: 3,50 €, c. für jede Vorbestellung: 1 €, d. für Medien aus dem Bestsellerservice pro Medium: 2 €, e. für Datenausgabe auf Papier pro Seite: 0,10 €, f. für im Auftrag erstellte Kopien und Scans pro Seite: 0,50 €, g. für die Bestellung einer Fernleihe, unabhängig vom Erfolg: 2,50 €, zuzüglich der von der gebenden Bibliothek verlangten Kosten, h. für die Nutzung des Klavierflügels pro Stunde: 2,50 €. Die Entgelte sind bei der Beantragung beziehungsweise Beauftragung zu zahlen. Benutzungs- und Entgeltordnung NEU Anlage 3 2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 3. Für nicht aufgeführte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Köln werden höchstens kostendeckende Entgelte erhoben. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus dem Aushang in der Stadtbibliothek Köln. § 10 Säumnisentgelte Bei der Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium folgende Entgelte erhoben: a. bei Medien aus dem Bestsellerservice pro Tag: 1 €, b. bei allen anderen Medien pro angefangene Woche: 1 €, c. bei Benachrichtigung durch das 1. Mahnschreiben per Briefpost: 1 €, d. bei Benachrichtigung durch das 2. Mahnschreiben per Briefpost: 1,20 €, e. ab der 11. Woche pro Medium: zusätzlich 25 €. § 10a Mehrwertsteuer Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer besteht, ist diese von den Nutzenden zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen. § 11 Ausnahmen Von den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung kann die Stadtbibliothek Köln in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht Ausnahmen zulassen. § 12 Hausrecht 1. Der Leitung der Stadtbibliothek Köln steht das Hausrecht zu. Die Ausübung kann übertragen werden. 2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung, die Hausordnung oder die Bestimmungen der Oberbürgermeisterin verstoßen haben, können von der Benutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. § 13 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die letzte Fassung vom 01.01.2020 außer Kraft.
Anlage 7, Auszug Ausschuss Bürgerbeteiligung Anregungen und Beschwerden 05.12.2022
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 05.12.2022 öffentlich 4.1 Ausweitung der sozialen Staffelung bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbiblio- thek Köln 2500/2022 Geänderter Beschluss: Der Rat beschließt die vorgeschlagene Ausweitung der Staffelung von Mitgliedsbeiträgen für die Stadtbibliothek Köln und setzt die aktualisierte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Köln zum 01.02.2023 in Kraft. Die Ausweitung der sozialen Staffelungen bei den Mitgliedsbeiträgen der Stadtbibliothek Köln führt im Teilplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 5 -privatrechtl. Leistungsentgelte- zu einem voraussichtlichen Minderertrag von rund 530.000 € jährlich, der im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bereits berücksichtigt wurde. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2500/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.10.2022
- Erstellt
- 09.08.2022 20:51