4090/2021
Beantwortung der Anfrage AN/2218/2021 der Fraktion Die LINKE.: Professionelle Aufarbeitung der Kölner Kolonialgeschichte tut not!
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5752 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 22.12.2021 4090/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.01.2022 Beantwortung der Anfrage AN/2218/2021 der Fraktion Die LINKE.: Professionelle Aufarbeitung der Kölner Kolonialgeschichte tut not! Die Verwaltung beantwortet die Anfrage AN/2218/2021 der Fraktion DieLINKE wie folgt: 1. Wer bestimmt über die Zusammensetzung der jeweiligen Experten*innen Gremien im Amt für Vielfalt und im Liegenschaftsamt und was sind die genauen Aufgaben dieser Gremien? Antwort der Verwaltung: Die potentiellen Mitglieder sind aufgrund ihrer individuellen Expertise von Vertreter*innen der Com- munities und Initiativen des (post)kolonialen Diskurses in Köln vorgeschlagen worden. Sie werden durch das Amt für Integration und Vielfalt auf dieser Grundlage persönlich angesprochen und sollen für den weiteren Prozess gewonnen werden. Dieses Vorgehen gilt für die erstmalige Besetzung des Gremiums. Nach- und Neubesetzungen kön- nen auch nach der Konstituierung des Gremiums durch das Gremium eigenständig vorgenommen werden. Die Berufung in das Gremium erfolgt per Vorlage der Verwaltung durch die Oberbürgermeis- terin für zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. Die Aufgaben des Gremiums umfassen neben einer beratenden Funktion für den Umgang mit der Aufarbeitung des kolonialen Erbes der Stadt Köln für die Stadtverwaltung, die Setzung von Schwer- punkten, die sich innerhalb des Prozesses ergeben sowie die Entwicklung von Maßnahmen als Emp- fehlung für den Rat der Stadt Köln in Form eines Maßnahmenkatalogs, der als Vorlage in den Rat der Stadt Köln eingebracht werden soll. Die Ausarbeitungen des Gremiums haben Empfehlungscharak- ter. In seinen Beratungen und Überlegungen nimmt das Gremium Vorschläge aus der Stadtgesellschaft und Politik auf, um diese fachlich und inhaltlich zu beurteilen und ggf. in einen Vorschlag an die Stadtverwaltung oder eine Maßnahme des zu erstellenden Maßnahmenkatalogs zu überführen. Maß- nahmen und Schwerpunkte, die direkt oder unmittelbar umgesetzt werden können, können bereits umgesetzt werden. Alle Maßnahmen sollen jedoch grundsätzlich Teil des durch den Rat der Stadt Köln zu beschließenden Maßnahmenkatalogs sein. Die Koordinierungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt hat die Aufgabe, durch geeignete Förde- rungen und Projekte die Öffentlichkeitsbeteiligung im Prozess sicherzustellen. Hierbei soll die Vielzahl der Akteur*innen, die sich in Zivilgesellschaft, Institutionen und Politik mit der Aufarbeitung der Kolo- nialzeit in Köln beschäftigen, repräsentativ und aktiv eingebunden werden, um möglichst alle relevan- ten Perspektiven einzubeziehen. Für das Teilprojekt der Straßennamenüberprüfungen erarbeitet eine stadtinterne Beratungsgruppe, bestehend aus städtischen Historiker*innen, eine Liste mit internen und externen Expert*innen. 2 2. Wieviel wissenschaftliche Stellen sind für welchen Zeitraum zur Aufarbeitung der kolonialge- schichtliche Vergangenheit der verschiedenen beteiligten Gruppen, wie Kirche, Universität, Zoo, Botanischer Garten/Flora, Gesundheitswesen usw... geplant? Antwort der Verwaltung: Darüber liegen der Stadtverwaltung bislang keine Kenntnisse vor. 3. Wie viele externe Gutachten für die Identifizierung und Klassifizierung von Straßen- und Platz- namen sowie Denkmälern in Köln sind vorgesehen? Antwort der Verwaltung: Alle Straßennamen, die mit den Prüfkriterien in Verbindung gebracht werden (NS- sowie Kolonialzeit), werden geprüft und – falls erforderlich – wissenschaftlich begutachtet. 4. In welchem Umfang und vor allem mit welchem Budget sollen Projekte der zivilgesellschaftli- chen Initiativen und Gruppen gefördert und ermöglicht werden? Antwort der Verwaltung: Für das Projekt (Post)koloniales Erbe der Stadt Köln stehen im Haushaltjahr 2022 insgesamt 10.000€ ff. im Haushalt des Amts für Integration und Vielfalt zur Verfügung. Mit diesen Mittel soll auch der (Be- teiligungs-)Prozess finanziert werden. 5. Wie und in welchem Umfang sollen bisherige Projekte der zivilgesellschaftlichen Gruppen ein- gebunden werden, wie z.B. die Ausstellung „Köln Postkolonial -ein lokalhistorisches Projekt der Erinnerungsarbeit“, Buchveröffentlichung „Köln und der deutsche Kolonialismus“ etc..? Antwort der Verwaltung: Das zivilgesellschaftliche Engagement, das in diesem Bereich schon seit vielen Jahren geleistet wird, soll einen wesentlichen Teil des Prozesses darstellen. Die bisherigen Projekte, die durch zivilgesell- schaftliche Gruppen erarbeitet worden sind, sollen soweit wie möglich und von den Akteur*innen ge- wünscht, durch den Gesamtprozess unterstützt werden. Dabei gilt, dass der Prozess der Stadt Köln diese Projekte nicht vereinnahmt, sondern in Kooperation mit den zivilgesellschaftlichen Gruppen nach Möglichkeiten sucht, diese Projekte in den Gesamtprozess einzubinden bzw. dem Prozess an- zubinden und diese als eigenständige Projekte der Zivilgesellschaft sichtbar bleiben. Daneben sollen auch die Möglichkeiten geschaffen werden, neue Projekte zu erarbeiten und zu realisieren. Ziel ist es dabei, alle Angebote und Aktivitäten zu dieser Thematik für die Menschen in Köln sichtbar und er- fahrbar zu machen. Die Stadt Köln startet einen dynamischen Prozess, dessen Verlauf durch die Akteur*innen der Zivil- gesellschaft gestaltet und von der Verwaltung im Sinne der Akteur*innen koordiniert werden soll. Nach der Auftaktveranstaltung im Oktober 2021 steht Köln ganz am Anfang dieses Prozesses. Dem Prozessverlauf und seinen Details sollte heute noch nicht vorgegriffen werden. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4090/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.12.2021
- Erstellt
- 19.11.2021 12:56