1083/2025
Stadtbahnvorhaben Köln-Bergheim-Niederaußem - Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Mitfinanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 des Rhein-Erft-Kreises
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 1083/2025 Freigabedatum 13.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtbahnvorhaben Köln-Bergheim-Niederaußem - Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Mitfinanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 des Rhein-Erft-Kreises Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf über die Mitfinanzierung einer Machbarkeitsstu- die zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 fest. Die Mitfinanzierung dieser Machbarkeits- studie ist mit Aufwendungen von rund 222.000 Euro verbunden. 2. Ferner nimmt der Verkehrsausschuss den Wechsel der Federführung von der Stadt Köln auf den Rhein-Erft-Kreis zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abzustimmen und abzuschließen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen entsprechen- den Förderantrag einzureichen, um den städtischen Anteil um bis zu 90 Prozent reduzie- ren zu können. 4. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Verkehrsausschuss nach Abschluss vorgelegt. Verkehrsausschuss 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 222.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja bis zu 90 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Historie Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 23.01.2018 damit beauftragt, die bisherigen Untersuchungen zur Trassenführung der Anbindung von Köln-Widdersdorf an das Stadtbahnnetz soweit erforderlich zu aktualisieren und die beiden Varianten zur Verlängerung der Linie 1 von der Haltestelle „Weiden West“ oder der Linie 4 von der Haltestelle „Bocklemünd“ zu bewerten (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0044/2018). Seit dem Jahr 2018 ist die Maßnahme ein wichtiger Teil der ÖPNV-Netzentwicklung, ehemals ÖPNV-Roadmap (vgl. Vorlagen-Nr. 0606/2018). Der Rhein-Erft-Kreis trat ebenfalls im Frühjahr 2018 mit dem Wunsch an die Verwaltung heran, die Trassenüberlegungen auf Kölner Stadtgebiet mit den Möglichkeiten einer Trassie- rung für eine Stadtbahnverlängerung in die Stadtgebiete Pulheim und Bergheim hinein zu ver- knüpfen und den erheblichen MIV-Pendlerströmen ein alternatives ÖPNV-Angebot entgegen- zusetzen. Bevor jedoch eine gemeinsame Machbarkeitsstudie beauftragt werden kann, in der der ge- samte Bereich eines möglichen Streckenneubaus vertieft untersucht werden soll, wurde unter 3 Federführung des Rhein-Erft-Kreises in Abstimmung mit den Städten Köln, Pulheim und Berg- heim sowie unter Einbeziehung von den Verkehrsunternehmen eine gemeinsame Vorstudie beauftragt. Die Ergebnisse lauteten aus Kölner Sicht im Wesentlichen, dass eine Anbindung des Stadt- teils Widdersdorf an das Stadtbahnnetz nur mit einer Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 bis Bergheim-Niederaußem realisiert werden könnte. Der Verkehrsausschuss hat daher die Verwaltung in der Sitzung vom 18.01.2022 mit einem Grundsatzbeschluss für dieses wichtige gemeinsame und regionale Projekt damit beauftragt, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 vorzubereiten und dem Verkehrsausschuss eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung vorzulegen (vgl. Vorlagen- Nr. 3454/2021). Die Verwaltung sollte hierzu ursprünglich die Federführung übernehmen. Wegen personeller Engpässe mussten in den Jahren 2022 und 2023 die konzeptionellen ÖPNV-Projekte priori- siert werden, sodass das Projekt „Machbarkeitsstudie (MBS) zur Verlängerung der Linie 4“ zu- gunsten des Projektes „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17)“ zunächst zurückgestellt werden musste (vgl. Sachstandsbericht vom 14.02.2023 zur Vorlagen-Nr. 3454/2021). Im Oktober 2023 konnten die Arbeiten am Projekt der Linienverlängerung der Linie 4 wieder- aufgenommen werden (vgl. Vorlagen-Nr. 3704/2023). Unvorhergesehene Prüfpunkte – insbe- sondere in Bezug auf die Abbildung der voraussichtlich entstehenden Projektkosten im städti- schen Haushalt – verzögerten den ursprünglich geplanten Bearbeitungszeitraum im Jahr 2024 (vgl. Vorlagen-Nr. 1737/2024). Ein Ergebnis der Prüfung war es, dass die Ausschreibung, die Beauftragung sowie die finanzielle Vorleistung und die Fördermittelakquise aufgrund der Haushaltslage der Stadt Köln federführend durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgen muss (vgl. Vorlagen-Nr. 3209/2024). Aktueller Sachstand Der Rhein-Erft-Kreis wird die Federführung übernehmen und bedient sich zur Durchführung der Ausschreibung der Machbarkeitsstudie eines noch zu ermittelnden und zu beauftragenden Planungsbüros, welches für den Rhein-Erft-Kreis das Vergabeverfahren durchführen und ins- besondere bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung und der Bewertung sowie der Aus- wahl der Angebote unterstützen wird. Um den konkreten Untersuchungsumfang der Machbarkeitsstudie zu erfassen, hat die Verwal- tung zunächst den Entwurf einer Leistungsbeschreibung erstellt. Das beauftragte Planungsbüro wird diesen Entwurf prüfen und eine finale Kalkulation durchführen. Der Rhein-Erft-Kreis wird die Verwaltung stets über den Verlauf des Vergabeverfahrens in enger Abstimmung informie- ren. Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat diesem Vorgehen in der Sitzung vom 20.03.2025 zu- gestimmt (vgl. DS-Nr. 52/2022 – 1. Ergänzung). Verwaltung und Rhein-Erft-Kreis gehen von einer Bearbeitungszeit der Machbarkeitsstudie von ca. zwei Jahren aus. Ein konkreter Zeitplan kann jedoch erst nach dem Eingang eines möglichen Förderbescheids genannt werden. Projektkoordination Der Rhein-Erft-Kreis übernimmt die Federführung, wobei die fachliche Betreuung während der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie gemeinsam durch den Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Köln erfolgen wird. Bei der fachlichen Betreuung wird die Expertise der jeweiligen Verkehrsun- ternehmen und, soweit erforderlich, der go.Rheinland GmbH einbezogen. Der Rhein-Erft-Kreis wird die beiden kreisangehörigen Städten Bergheim und Pulheim in den Prozess involvieren. Öffentlichkeitsbeteiligung Zu den jeweiligen Ergebnissen ist auch eine umfassende Beteiligung der Bürger*innen in den jeweiligen Kommunen geplant. Die sogenannten Bürgermessen der Deutschen Bahn zum 4 Ausbau der Erftbahn zur S-Bahn im Jahr 2019 oder die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Er- gebnissen der Machbarkeitsstudie zur Ost-West-Achse in Köln haben gezeigt, wie groß das Interesse der Öffentlichkeit ist, von Beginn der Planungen an eingebunden und gehört zu wer- den. Hierzu soll im Rahmen der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie ein Konzept zur Öffent- lichkeitsbeteiligung durch das noch zu beauftragende Planungsbüro in Abstimmung mit den Kommunen erarbeitet werden. Dabei soll es erneut eine Blitz-Befragung sowie mindestens eine konsultative Veranstaltung geben. Verwaltungsvereinbarung Entsprechend der in der Vorstudie geschätzten Baukosten werden die Kosten der Machbar- keitsstudie bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen einer abschließenden vrsl. kon- sultativen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verhältnis von 60 Prozent für den Rhein-Erft-Kreis und 40 Prozent für die Stadt Köln aufgeteilt. Beide Verwaltungen befinden sich hierzu bereits im Austausch, um eine entsprechende Vereinbarung zu finalisieren und baldmöglichst abzu- schließen. Die Vereinbarung wird die nachfolgend genannten Kostensätze enthalten. Finanzierung Insgesamt würden auf die Verwaltung Kosten in Höhe von rund 222.000 Euro – ohne Förde- rung –zukommen, die sich wie folgt verteilen: 1. Voraussichtlich im Jahr 2025 – rund 6.000 Euro: a) Für die Erstellung / Optimierung der Leistungsbeschreibung und Begleitung bei der Ausschreibung und Vergabe muss der Rhein-Erft-Kreis – wie bereits beschrieben – ein externes Büro hinzuziehen. Kosten: rd. 15.000 Euro (Rhein-Erft-Kreis rd. 9.000 Euro, Stadt Köln rd. 6.000 Euro) 2. Voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2027 – je rund 108.000 Euro: a) In einer ersten Kostenschätzung von 2022 (vgl. DS-Nr. 52/2022) gingen die Verwal- tung und der Rhein-Erft-Kreis von Kosten in Höhe von rd. 450.000 Euro aus. (Rhein-Erft-Kreis rd. 270.000 Euro, Stadt Köln rd. 180.000 Euro). b) Um etwaige Kostensteigerungen abzufedern, sollen Abweichungen bis zu 20 % nach beidseitiger Zustimmung möglich sein. (Rhein-Erft-Kreis rd. 54.000, Stadt Köln rd. 36.000 Euro). Die finale Kalkulation erfolgt im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe der Machbarkeits- studie an das externe Büro (vgl. Aktueller Sachstand). Die notwendige Aufwandsermächtigung in Höhe von rd. 114.000 Euro steht im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Pro- duktgruppe 1201, Straßen, Wege Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für das Jahr 2025 (rd. 6.000 Euro) und für das Jahr 2026 (rd. 108.000 Euro) zur Verfügung. Die erforderliche Aufwandsermächtigung für 2027 in Höhe von 108.000 Euro wird das Dezer- nat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. ebenfalls im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, ggf. durch Umschichtungen vorsehen. Förderung Im Rahmen des Sofortprogramms Plus der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) hatte der Rhein-Erft-Kreis am 20.03.2020 einen ersten Förderantrag auf Mittel aus dem Struktur- stärkungsgesetz über 500.000 EUR eingereicht. Im weiteren Ablauf des Verfahrens der Zu- kunftsagentur Rheinisches Revier wurden dem Rhein-Erft-Kreis sowohl der erste als auch der zweite Stern für eine Förderung zugesprochen. Der für eine Förderung erforderliche dritte Stern hing von der Konkretisierung eines Förderzuganges ab. Der Förderzugang wurde mitt- lerweile im bundesweiten STARK-Programm (Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformati- onsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) identifiziert, sodass für diese Machbarkeitsstudie ein entsprechender Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden kann. Eine wesentliche Vorausset- zung der Förderrichtlinie ist es, dass eine Maßnahme ihre Wirkung in den Fördergebieten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) entfalten muss, wozu das Rheinische Re- vier zählt. 5 Die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein- Westfalen sieht vor, dass Zuwendungen regelmäßig bis zu 90 % der anerkannten, zuwen- dungsfähigen, projektbezogenen Ausgaben betragen. Die vorliegende Maßnahme ist ein gemeinsames regionales Projekt des Rhein-Erft-Kreises sowie der Stadt Köln und soll nach dem Willen des Rhein-Erft-Kreises und der Verwaltung in die nächste Bearbeitungsphase geführt werden. Die Grundlage bildet hierbei die bereits abge- schlossene gemeinsame Vorstudie und die derzeit zu finalisierende Verwaltungsvereinbarung. Wie eingangs beschrieben ergeben sich für die Anbindung des Stadtteils Widdersdorf an das Stadtbahnnetz nur innerhalb dieses Projektes gute Realisierungschancen. Ohne dieses ge- meinsame Projekt sind die Realisierungschancen nach derzeitigem Stand nahezu nicht vor- handen. Der Fördertopf des Bundes (STARK-Programm) ist die einzige Möglichkeit, um für die vorlie- gende Maßnahme Fördermittel zu akquirieren. Die entsprechenden Fördermittel werden durch den Fördergeber– wie bereits beschrieben – grundsätzlich ausschließlich unter der Voraus- setzung bewilligt, wenn sich die Wirkung der Maßnahme eindeutig auf einen Teil eines Koh- lereviers (hier: auf den Rhein-Erft-Kreis des Rheinischen Reviers) entfalten wird. Erwartungsgemäß werden zahlreiche Kommunen und Institutionen auf diesen bundesweiten Fördertopf zugreifen wollen. Es wurden bereits etliche Förderanträge eingereicht (vgl. Projekte auf der Homepage der Zukunftsagentur Rheinisches Revier). Für den Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Köln besteht daher eine zeitliche Notwendigkeit frühestmöglich einen entsprechenden Förderantrag einzureichen. Je später dies geschieht, desto unwahrscheinlicher kann die vor- liegende Maßnahme umgesetzt werden, da zu einem späteren Zeitpunkt ggf. keine finanziel- len Mittel mehr im Fördertopf zur Verfügung stehen. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine notwendige Maßnahme, die aus den benannten Gründen und zur Wahrung des Förderzugangs zeitlich unaufschiebbar ist. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Verkehrsangebote und bietet den Bürgerin- nen und Bürgern – vor allem auch dem täglichen Pendelverkehr zwischen dem Rhein-Erft- Kreis und der Stadt Köln – eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei (Klimaneutralitätsstrategie: Maßnahme 4.2.1.1 Quantitativer Ausbau des bestehenden ÖPNV- und SPNV Angebots). Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Begründung für die Dringlichkeit: Vor dem Hintergrund der zunächst geltenden vorläufigen Haushaltsführung und der inzwi- schen geltenden verwaltungsinternen Maßgaben zur Haushaltsbewirtschaftung musste zu- nächst geklärt werden, ob und wie die Maßnahme finanziert werden kann. Nach Abschluss dieser Prüfung hat die Verwaltung umgehend die vorliegende Beschlussvor- lage erstellt. Ohne Bedarfsfeststellungsbeschluss seitens der Stadt Köln kann der Rhein-Erft-Kreis, der die Federführung für das Projekt übernommen hat, die weiteren Verfahrensschritte – u.a. die För- dermittelbeantragung – nicht einleiten. Da es sich um den letzten Verkehrsausschuss vor der Kommunalwahl handelt, der erreicht werden soll, würde das Projekt damit de facto um ein hal- bes Jahr gestoppt. Hieraus ergeben sich – neben der Verzögerung des Gesamtprojekts und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Ressourcenplanung des Rhein-Erft-Kreises – auch konkrete Risiken hinsichtlich der angestrebten Förderung, da die Maßnahme im Rahmen des STARK-Förderprogramms mit anderen Vorhaben um Bundesmittel konkurriert. 6 Anlagen 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 .06.2025 141/1 68 Beschlussvorlage 1083/2025: Stadtbahnvorhaben Köln-Bergheim-Niederaußem - Bedarfsfeststellungsbe- schluss zur Mitfinanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 des Rhein-Erft-Kreises Voraussichtliche Auftragssumme rund 186.555 Euro netto, 222.000 Euro brutto (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/08/25) Sehr geehrte Damen und Herren, die im Betreff genannte Beschlussvorlage wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 05.06.2025 per Session vorgelegt. Die Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 über Pulheim bis Bergheim-Niederaußem er- folgt im Rahmen eines gemeinsamen regionalen Projektes des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt Köln. Ziel sei es unter anderem den erheblichen Strömen der Pendle- rinnen und Pendler des motorisierten Individualverkehrs ein alternatives ÖPNV-An- gebot entgegenzusetzen. Zudem habe eine Vorstudie ergeben, dass diese Verlängerung die einzig realisier- bare Möglichkeit für die Stadt Köln darstelle, den Kölner Stadtteil Widdersdorf an das Stadtbahnnetz anzubinden. Der mögliche Streckenneubau soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vertieft un- tersucht werden. In der vorliegenden Beschlussvorlage ist der Bedarf dargelegt. Für die Durchführung dieser Studie bestehe die Möglichkeit, bei rechtzeitiger Bean- tragung, Fördermittel zu erhalten. Unter der Voraussetzung, dass alle Kosten aner- kannt werden, könnte die Stadt Köln Fördermittel in Höhe von rund 199.800 Euro er- halten. Angesichts der aktuellen Haushaltslage der Stadt Köln sollte die Verwaltung in Zu- sammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis alle für die Machbarkeitsstudie notwendigen Arbeiten entsprechend priorisieren, um die genannten Fördermittel erfolgreich zu ak- quirieren. Insgesamt ist der Bedarf in der Beschlussvorlage aus Sicht des Rechnungsprüfungs- amtes nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen 12 1
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Mit dieser Vorlage soll lediglich der Bedarf für die Mitfinanzierung einer Machbarkeitsstudie festgestellt werden. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Brückenstraße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 1083/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 10.04.2025 15:42