AN/0462/2017
Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
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Anlage, Auszug StEA, 30.03.17
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 23148 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: marianne.michels@stadt-koeln.de Datum: 11.04.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.03.2017 öffentlich 3.1 Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Antrag der SPD-Fraktion vom 16.03.2017 AN/0462/2017 RM Frenzel begründet den Antrag der SPD-Fraktion und wirbt um Unterstützung. RM Jahn macht darauf aufmerksam, dass derartige Förderprogramme nur dort inte- griert werden können, wo bereits IHK`s bestehen. Diese würden derzeit sukzessive erstellt, drei von elf existieren bereits. Insofern möge die Verwaltung zunächst Stel- lung nehmen, inwieweit der von der SPD geforderte Investitionspakt sich mit den be- reits in Arbeit befindlichen Förderprogrammen verbinden lasse. RM De Bellis-Olinger bittet darüber hinaus um Auskunft, wo bereits Dinge auf den Weg gebracht worden seien, wie der aktuelle Sachstand laute und ob die Verwaltung personell überhaupt in der Lage sei, weitere Förderprogramme zu bearbeiten. RM Jahn schlägt vor, den Antrag mit einer noch zu fertigenden Stellungnahme der Verwaltung in den Hauptausschuss am 24.04.2017 zu verweisen. Sowohl RM Frenzel als auch RM Weisenstein, der den Antrag der SPD unterstützt, halten hingegen den Stadtentwicklungsausschuss für das zuständige Gremium. Auch sieht Herr Frenzel keinen Grund dafür, den Antrag heute nicht beschließen zu wollen. RM Jahn entgegnet, sollte sich abzeichnen, dass die Verwaltung das Programm „Starke Veedel, starkes Köln“ nicht schaffe, hätte auch der nun vorliegende Antrag keinen Sinn. Nach kurzer weiterer Debatte, stellt Vorsitzender Kienitz den Antrag auf Verweisung in den Hauptausschuss, wie von Frau Jahn angeregt, zur Abstimmung: Geänderter Beschluss: Der Antrag wird zusammen mit einer noch zu fertigenden Stellungnahme der Verwal- tung in den Hauptausschuss verwiesen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke.
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
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An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.03.2017 AN/0462/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 Hauptausschuss 24.04.2017 Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017„ Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion im Rat der Stadt bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesord- nung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.03.2017 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, sich am Städ- tebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ von Bund und Land NRW zu beteiligen und geeignete Projekte zur Förderung anzumelden. Der kommunale Mitfinanzierungsanteil, insbe- sondere die Beteiligung der Kommune in Höhe von 10 % an den zuwen- dungsfähigen Ausgaben ist sicherzustellen. 2. Die räumliche Verortung der Projekte zu 1. berücksichtigt insbesondere die vom Rat der Stadt Köln festgelegten Gebiete der „Sozialen Stadt“ ge- mäß § 171e Abs. 3 BauGB, darin enthalten die 11 Sozialräume des Kölner Integrierten Handlungskon- zept „Starke Veedel – Starkes Köln“: 1 Bickendorf, Westend und Ossendorf, 2 Bilderstöckchen, 3 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, 4 Bocklemünd/Mengenich, 5 Buchheim und Buchforst, - 2 - 6 Höhenberg und Vingst, 7 Humboldt/Gremberg und Kalk, 8 Meschenich und Rondorf, 9 Mülheim-Nord und Keupstraße, 10 Ostheim und Neubrück, 11 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil sowie das Gebiet des Integrierten Handlungskonzepts Lindweiler. Darüber hinaus gehende Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf (vgl. Index „Soziale Lage“) sind nach Möglichkeit ebenfalls zu berücksichtigen. 3. Von der Möglichkeit der Weiterleitung von Mitteln an Dritte, z.B. an vor Ort tätige Initiativen, Fördervereine, Wohlfahrtsverbände, städtische Beteili- gungsgesellschaften etc. (z.B. Betreiber von Jugendzentren, Sportvereine, Spielplatzpaten), ist Gebrauch zu machen. 4. Bei der Umsetzung der beantragten Projekte sind Bürgerbeteiligungen durchzuführen. Dafür sind Verfügungsmittel für sog. investitionsbegleiten- de Maßnahmen zu beantragen. Insbesondere ist die Partizipation von Kin- dern und Jugendlichen sowie sog. beteiligungsferner Schichten sicher zu stellen. 5. Fristende zur Einreichung der Projektanträge bei der Bezirksregierung Köln ist der 03. Mai 2017.Die Verwaltung wird daher beauftragt, zur Sitzung des Hauptausschusses am 24.04.2017 eine priorisierte Übersicht über die Maßnahmen, die zur Förderung angemeldet werden sollen, vorzulegen. Begründung: Bund und Länder haben sich für die Jahre 2017 bis 2020 auf einen Investitions- pakt verständigt. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier, die Sicherung von Wachstum und Beschäfti- gung, die Förderung von Bildung und Familie sowie Maßnahmen zum Klimaschutz sind gemeinsame Anliegen von Bund, Ländern sowie Städten und Gemeinden. Dabei bildet die Erneuerung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen einen zentralen Ansatzpunkt. Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier werden folgende Ziele verfolgt: Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier, Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öf- fentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierear- mut und -freiheit, - 3 - Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflä- chen. Der Investitionspakt richtet sich zuvörderst an Gebiete, die bereits in Program- me der Städtebauförderung aufgenommen worden sind. Beispielhaft werden Ge- biete der „Sozialen Stadt“ und von Erhaltungssatzungen genannt. Aus Sicht der SPD-Fraktion sind daher die 11 Sozialräume des Programmgebiets „Starke Vee- del – starkes Köln“ geradezu prädestiniert, bei diesem Projektaufruf berücksich- tigt zu werden. Gleiches gilt für das Gebiet des IHK Lindweiler. Durch das Programm können insbesondere Investitionen in Spielplätze und Parks, öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Sportanlagen, Kinder- tagesstätten, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, kulturelle Einrichtungen, Biblio- theken und Stadtteilzentren gefördert werden. Dadurch können z.B. Maßnahmen verwirklicht werden, die im Rahmen der Aufstellung des IHK „Starke Veedel – starkes Köln“ keine Berücksichtigung gefunden haben bzw. zurückgestellt worden sind. (s. Ergebnis der Bewertung der Maßnahmenvorschläge zum IHK "Starke Veedel - Starkes Köln"). Um die Entwicklung dieser benachteiligten Gebiete weiter voran zu bringen, sind Anmeldungen zum Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ aus Sicht der SPD-Fraktion unerlässlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0462/2017
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 12.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27