Mandari Insight

3103/2024

Einbindung der Angebote und Maßnahmen der anerkannten Träger der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 11.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.11.2024, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

9425 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3103/2024 
Freigabedatum 11.10.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einbindung der Angebote und Maßnahmen der anerkannten Träger der Familienbildung 
in die örtliche Jugendhilfeplanung der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW aner-
kannten institutionellen Einrichtungen der Familienbildung, namentlich: 
 
1. DRK Familienbildungsstätte Köln 
2. Elternbildungswerk Köln-Neubrück e. V. 
3. Evangelische Familienbildungsstätte Köln 
4. Familienforum Deutz Mühlheim (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 
5. Familienforum Köln Agnesviertel (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 
6. Familienforum Köln Südstadt (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 
7. Familienforum Köln Vogelsang (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 
8. FiB e.V. Familienbildungsstätte Köln 
9. Muslimisches Familienbildungswerk Köln (BFmF) 
10. Treffpunkt Familienbildungswerk Köln-Porz e. V. 
11. Zurück in die Zukunft e. V. 
12. Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband (PEV) NRW e.V 
mit konkreten Maßnahmen im Sinne der Richtlinienförderung laut Artikel 3 des Runderlasses 
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 23. 
November 2023 in die Jugendhilfeplanung eingebunden und die Angebote abgestimmt werden.  
 
Alle genannten Familienbildungsstätten sind berechtigt, Kurse gemäß der Richtlinienförderung 
nach Artikel 3 anzubieten, allerdings nur in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der 
Fachberatung beim Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie mit der Jugendhilfeplanung. 
Hierüber ist der jeweiligen nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten Einrichtung der 
Familienbildung eine Bestätigung seitens der Jugendhilfeplanung auszustellen. 
 
Dies ist Voraussetzung für die Gewährung der Landesfördermittel nach dem Weiterbildungs-
gesetz NRW und geht ohne finanzielle Verpflichtungen für die Stadt Köln einher.  
 
Jugendhilfeausschuss 05.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und der Erweiterung des §16 
SGB VIII ergibt sich eine verstärkte Grundlage für eine kooperative Zusammenarbeit von Kom-
munen und Familienbildung. Familienbildung ist „nah dran“ an Familien. Sie arbeitet in Grup-
pensettings und fördert die Netzwerkbildung von Familien untereinander. Sie stärkt die Res-
sourcen und Kompetenzen von Familienmitgliedern, insbesondere die Erziehungskompetenz. 
Eltern nehmen eigeninitiativ und hoch motiviert an den Angeboten teil. Familienbildung wirkt 
präventiv und stellt eine unterstützende Infrastruktur für die Familien in Köln rund um alle Fragen 
und Themen der Erziehung und Fürsorge dar. 
 
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in 
Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, 
Flucht und Integration vom 23. November 2023) gewährt das Land u.a. eine Zuwendung für 
Eltern-Kind-Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbe-
sondere für Familien mit Fluchterfahrung, durch nach dem Weiterbildungsgesetz NRW aner-
kannte Einrichtungen der Familienbildung.  Laut Zuwendungsrichtlinie sollen durch nied-
rigschwellige Maßnahmen die Erziehungs- und Alltagskompetenz der Eltern gestärkt und die 
gesellschaftliche Teilhabe der Familien unterstützt werden. Die Gewährung der Landesförder-
mittel erfolgt seit 01.01.2024 unter anderem auf Grundlage einer Beschlussfassung über die 
Einbindung der Angebote und Maßnahmen der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfepla-
nung. Die Landesförderung erfolgt ohne haushalterische Verpflichtung seitens der Kommune.  
 
Ausgangslage:  
 
In Köln gibt es 11 anerkannte Familienbildungsstätten und eine überregionale anerkannte 
Familienbildungsstätte: 
 
1. DRK Familienbildungsstätte Köln 
2. Elternbildungswerk Köln-Neubrück e. V. 
3. Evangelische Familienbildungsstätte Köln 
4. Familienforum Deutz Mühlheim (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 
5. Familienforum Köln Agnesviertel (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 
6. Familienforum Köln Südstadt (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 
7. Familienforum Köln Vogelsang (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 
8. FiB e.V. Familienbildungsstätte Köln 
9. Muslimisches Familienbildungswerk Köln (BFmF) 
10. Treffpunkt Familienbildungswerk Köln-Porz e. V. 
11. Zurück in die Zukunft e. V.

3 
Und eine der Familienbildungsstätten ist überregional tätig und nicht in Köln ansässig: 
12. Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband (PEV) NRW e.V (Familienbildungs-
stätte überregional) 
Das Angebotsspektrum dieser Einrichtungen ist auf die familienrelevanten Themen und Bedarfe 
zugeschnitten. Sie setzen Angebote und Maßnahmen für unterschiedliche Lebenssituationen 
um und stärken sowie entlasten Eltern bei der Erziehung und Fürsorge ihrer Kinder. 
 
Für Familien in besonderen Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfah-
rung, bieten die landesseitig geförderten Maßnahmen – in Köln werden über diverse Angebote 
und Maßnahmen vorgehalten – Eltern und Kindern einen geschützten Raum für familiäres Mit-
einander. Dies erleichtert das Ankommen in der neuen sozialen Umgebung und sichert ihnen 
einen ersten positiven Zugang zu Bildungsangeboten und anderen Angeboten der Jugendhilfe. 
Nachhaltig zielt dies auf eine erfolgreiche Integration der Familien in das kulturell neue System 
der Kölner Versorgungslandschaft ab. Landesseitig gefördert werden nicht gedeckte Ausgaben 
der anerkannten Einrichtungen der Familienbildung für die Durchführung beitragsfreier Kurse 
und offener Treffs sowie Maßnahmen zur Teilnahme von Personen aus Familien in besonderen 
familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung. 
 
Voraussetzung für die Beantragung der Landesmittel ist, dass bei der erstmaligen Beantragung 
vom Träger, der nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten, institutionellen Familien-
bildungseinrichtung, ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung in die ört-
liche Jugendhilfeplanung beigebracht wird. Um die Anpassungsfähigkeit und Bedarfserforder-
nisse der Angebote zu gewährleisten, empfiehlt es sich, im Beschluss die generelle Einbindung 
der Familienbildung in die Jugendhilfeplanung zu verankern, ohne dass spezifische Maßnah-
men einzeln aufgeführt werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einrichtungen 
ihre Angebote flexibel auf aktuelle Bedarfe und Entwicklungen ausrichten können, während 
gleichzeitig die notwendige Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung gewährleistet bleibt. 
  
Perspektivisch ist vom Träger zu bestätigen, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses 
weiterhin gültig ist. Für die konkret geplante Maßnahme muss das zuständige Jugendamt zu-
dem bestätigen, dass eine Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung erfolgt ist. Nach 
Ablauf von drei Jahren beziehungsweise bei wesentlichen Änderungen der Maßnahme ist eine 
erneute Bescheinigung des Jugendamtes oder ein erneuter Jugendhilfeausschussbeschluss 
erforderlich. Der Träger nimmt hierzu erneut Kontakt zur Jugendhilfeplanung der Stadt Köln auf 
und wendet sich an die zuständige Fachberaterin beim Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
 
Zwischen der Fachberatung Familienbildung und der Jugendhilfeplanung erfolgt ein regelmäßi-
ger Austausch. Die Familienbildungsstätten sind in der Jugendhilfeplanung der Stadt Köln über 
unterschiedliche Gremien und Netzwerke eingebunden, hier insbesondere die AG nach § 78 
SGB VIII zu nennen. Eine sozialräumliche Abstimmung und Vernetzung ist Grundlage für ein 
bedarfsorientiertes und zielgruppenbasiertes Steuern der Angebote. Familienbildung stellt ei-
nen wichtigen Sozialraumknoten dar. 
 
Weiteres Verfahren:  
 
Die jüngsten rechtlichen Änderungen, wie die Stärkung der präventiven Angebotslandschaft 
und die Anpassungen aus der Richtlinienänderung, bieten die Möglichkeit, die vielseitige Arbeit 
der Familienbildungsstätten stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Die Familienbildungsstätten 
leisten bereits umfangreiche präventive Arbeit, die weit über die Unterstützung im ersten Le-
bensjahr hinausgeht und Eltern in allen Phasen des Familienlebens begleitet. Diese umfas-
sende Unterstützung, die auch werdende Eltern ab der Schwangerschaft einschließt, sollte 
noch stärker in den präventiven Kontext der Jugendhilfe eingebunden werden. Planerisches 
Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung die Angebote und Maßnahmen 
der Familienbildung in die abgestimmte, bedarfsorientierte Planungsarchitektur der Jugendhilfe 
zu übertragen, um den vielfältigen Bedürfnissen der Kölner Familien weiterhin gerecht zu wer-
den. Dabei sollten insbesondere gesellschaftliche Aufgaben mittels guter Datengrundlage ana-
lysiert und im Zuge der Angebotsgestaltung berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es pla-
nerisch anzustreben, die Einordnung in den Rahmen der familienunterstützenden Leistungen

4 
des §16 SGB VIII zu stärken. Diese Ausrichtung wird von der AG nach § 78 SGB VIII Familien-
bildung unterstützt.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3103/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.10.2024
Erstellt
08.10.2024 15:54