3103/2024
Einbindung der Angebote und Maßnahmen der anerkannten Träger der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3103/2024 Freigabedatum 11.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einbindung der Angebote und Maßnahmen der anerkannten Träger der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung der Stadt Köln Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW aner- kannten institutionellen Einrichtungen der Familienbildung, namentlich: 1. DRK Familienbildungsstätte Köln 2. Elternbildungswerk Köln-Neubrück e. V. 3. Evangelische Familienbildungsstätte Köln 4. Familienforum Deutz Mühlheim (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 5. Familienforum Köln Agnesviertel (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 6. Familienforum Köln Südstadt (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 7. Familienforum Köln Vogelsang (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 8. FiB e.V. Familienbildungsstätte Köln 9. Muslimisches Familienbildungswerk Köln (BFmF) 10. Treffpunkt Familienbildungswerk Köln-Porz e. V. 11. Zurück in die Zukunft e. V. 12. Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband (PEV) NRW e.V mit konkreten Maßnahmen im Sinne der Richtlinienförderung laut Artikel 3 des Runderlasses des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 23. November 2023 in die Jugendhilfeplanung eingebunden und die Angebote abgestimmt werden. Alle genannten Familienbildungsstätten sind berechtigt, Kurse gemäß der Richtlinienförderung nach Artikel 3 anzubieten, allerdings nur in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Fachberatung beim Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie mit der Jugendhilfeplanung. Hierüber ist der jeweiligen nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten Einrichtung der Familienbildung eine Bestätigung seitens der Jugendhilfeplanung auszustellen. Dies ist Voraussetzung für die Gewährung der Landesfördermittel nach dem Weiterbildungs- gesetz NRW und geht ohne finanzielle Verpflichtungen für die Stadt Köln einher. Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und der Erweiterung des §16 SGB VIII ergibt sich eine verstärkte Grundlage für eine kooperative Zusammenarbeit von Kom- munen und Familienbildung. Familienbildung ist „nah dran“ an Familien. Sie arbeitet in Grup- pensettings und fördert die Netzwerkbildung von Familien untereinander. Sie stärkt die Res- sourcen und Kompetenzen von Familienmitgliedern, insbesondere die Erziehungskompetenz. Eltern nehmen eigeninitiativ und hoch motiviert an den Angeboten teil. Familienbildung wirkt präventiv und stellt eine unterstützende Infrastruktur für die Familien in Köln rund um alle Fragen und Themen der Erziehung und Fürsorge dar. Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 23. November 2023) gewährt das Land u.a. eine Zuwendung für Eltern-Kind-Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbe- sondere für Familien mit Fluchterfahrung, durch nach dem Weiterbildungsgesetz NRW aner- kannte Einrichtungen der Familienbildung. Laut Zuwendungsrichtlinie sollen durch nied- rigschwellige Maßnahmen die Erziehungs- und Alltagskompetenz der Eltern gestärkt und die gesellschaftliche Teilhabe der Familien unterstützt werden. Die Gewährung der Landesförder- mittel erfolgt seit 01.01.2024 unter anderem auf Grundlage einer Beschlussfassung über die Einbindung der Angebote und Maßnahmen der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfepla- nung. Die Landesförderung erfolgt ohne haushalterische Verpflichtung seitens der Kommune. Ausgangslage: In Köln gibt es 11 anerkannte Familienbildungsstätten und eine überregionale anerkannte Familienbildungsstätte: 1. DRK Familienbildungsstätte Köln 2. Elternbildungswerk Köln-Neubrück e. V. 3. Evangelische Familienbildungsstätte Köln 4. Familienforum Deutz Mühlheim (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 5. Familienforum Köln Agnesviertel (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 6. Familienforum Köln Südstadt (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 7. Familienforum Köln Vogelsang (Katholische Familienbildung Köln e.V.) 8. FiB e.V. Familienbildungsstätte Köln 9. Muslimisches Familienbildungswerk Köln (BFmF) 10. Treffpunkt Familienbildungswerk Köln-Porz e. V. 11. Zurück in die Zukunft e. V. 3 Und eine der Familienbildungsstätten ist überregional tätig und nicht in Köln ansässig: 12. Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband (PEV) NRW e.V (Familienbildungs- stätte überregional) Das Angebotsspektrum dieser Einrichtungen ist auf die familienrelevanten Themen und Bedarfe zugeschnitten. Sie setzen Angebote und Maßnahmen für unterschiedliche Lebenssituationen um und stärken sowie entlasten Eltern bei der Erziehung und Fürsorge ihrer Kinder. Für Familien in besonderen Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfah- rung, bieten die landesseitig geförderten Maßnahmen – in Köln werden über diverse Angebote und Maßnahmen vorgehalten – Eltern und Kindern einen geschützten Raum für familiäres Mit- einander. Dies erleichtert das Ankommen in der neuen sozialen Umgebung und sichert ihnen einen ersten positiven Zugang zu Bildungsangeboten und anderen Angeboten der Jugendhilfe. Nachhaltig zielt dies auf eine erfolgreiche Integration der Familien in das kulturell neue System der Kölner Versorgungslandschaft ab. Landesseitig gefördert werden nicht gedeckte Ausgaben der anerkannten Einrichtungen der Familienbildung für die Durchführung beitragsfreier Kurse und offener Treffs sowie Maßnahmen zur Teilnahme von Personen aus Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung. Voraussetzung für die Beantragung der Landesmittel ist, dass bei der erstmaligen Beantragung vom Träger, der nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten, institutionellen Familien- bildungseinrichtung, ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung in die ört- liche Jugendhilfeplanung beigebracht wird. Um die Anpassungsfähigkeit und Bedarfserforder- nisse der Angebote zu gewährleisten, empfiehlt es sich, im Beschluss die generelle Einbindung der Familienbildung in die Jugendhilfeplanung zu verankern, ohne dass spezifische Maßnah- men einzeln aufgeführt werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einrichtungen ihre Angebote flexibel auf aktuelle Bedarfe und Entwicklungen ausrichten können, während gleichzeitig die notwendige Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung gewährleistet bleibt. Perspektivisch ist vom Träger zu bestätigen, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses weiterhin gültig ist. Für die konkret geplante Maßnahme muss das zuständige Jugendamt zu- dem bestätigen, dass eine Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung erfolgt ist. Nach Ablauf von drei Jahren beziehungsweise bei wesentlichen Änderungen der Maßnahme ist eine erneute Bescheinigung des Jugendamtes oder ein erneuter Jugendhilfeausschussbeschluss erforderlich. Der Träger nimmt hierzu erneut Kontakt zur Jugendhilfeplanung der Stadt Köln auf und wendet sich an die zuständige Fachberaterin beim Amt für Kinder, Jugend und Familie. Zwischen der Fachberatung Familienbildung und der Jugendhilfeplanung erfolgt ein regelmäßi- ger Austausch. Die Familienbildungsstätten sind in der Jugendhilfeplanung der Stadt Köln über unterschiedliche Gremien und Netzwerke eingebunden, hier insbesondere die AG nach § 78 SGB VIII zu nennen. Eine sozialräumliche Abstimmung und Vernetzung ist Grundlage für ein bedarfsorientiertes und zielgruppenbasiertes Steuern der Angebote. Familienbildung stellt ei- nen wichtigen Sozialraumknoten dar. Weiteres Verfahren: Die jüngsten rechtlichen Änderungen, wie die Stärkung der präventiven Angebotslandschaft und die Anpassungen aus der Richtlinienänderung, bieten die Möglichkeit, die vielseitige Arbeit der Familienbildungsstätten stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Die Familienbildungsstätten leisten bereits umfangreiche präventive Arbeit, die weit über die Unterstützung im ersten Le- bensjahr hinausgeht und Eltern in allen Phasen des Familienlebens begleitet. Diese umfas- sende Unterstützung, die auch werdende Eltern ab der Schwangerschaft einschließt, sollte noch stärker in den präventiven Kontext der Jugendhilfe eingebunden werden. Planerisches Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung die Angebote und Maßnahmen der Familienbildung in die abgestimmte, bedarfsorientierte Planungsarchitektur der Jugendhilfe zu übertragen, um den vielfältigen Bedürfnissen der Kölner Familien weiterhin gerecht zu wer- den. Dabei sollten insbesondere gesellschaftliche Aufgaben mittels guter Datengrundlage ana- lysiert und im Zuge der Angebotsgestaltung berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es pla- nerisch anzustreben, die Einordnung in den Rahmen der familienunterstützenden Leistungen 4 des §16 SGB VIII zu stärken. Diese Ausrichtung wird von der AG nach § 78 SGB VIII Familien- bildung unterstützt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3103/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.10.2024
- Erstellt
- 08.10.2024 15:54