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2317/2017

Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.09.2017, TOP 9.1.8

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10699 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 2317/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich 
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und 
dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.  
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen 
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. 
 
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste 
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlossenen Haltest ellenstand-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die 
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.  
 
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch 
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab 
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt werden, da zunä chst in den beteiligten Stellen die 
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der 
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Ni p-
pes im Busbereich an 10 Haltestellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abwe i-
chungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich 
vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehr s-
ausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.  
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 6 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk 
Nippes nicht eingerichtet werden.  
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
5 15611 Wilhelm-
Sollmann-Straße 
1+2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Gege-
benheiten 
5 15072 Wilhelmstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Gege-
benheiten 
5 15071 Cranachstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Gege-
benheiten 
5 15262 Cölln Parc 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Gege-
benheiten 
                                                 
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der 
Gegenrichtung

3 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
5 15051 Nordstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Ablehnung 
durch Amt für 
Straßen und 
Verkehrstechnik 
5 15554 Dionysstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Ablehnung 
durch Amt für 
Straßen und 
Verkehrs-
technik und Amt 
für Landschafts-
pflege und 
Grünflächen 
 
Zudem sind drei Standorte  ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO 
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften 
grundsätzlich dem Nachbarschu tz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO 
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, ei nige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen 
ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.  
 
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die 
Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
5 15259 Robert-
Perthel-
Straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
5 15463 Neven Du-
Mont Haus 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
5 15157 Sprengel-
straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
 
Darüber hinaus kann ein vorgesehener Standort wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. U m-

4 
planungen seitens der Verwaltung und  noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die 
Planung aufgenommen werden. 
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt-
bezirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellen-
name 
Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt inkl. 
Bestand) 
Austausch-
art 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
5 15054 Kretzerstraße 2 0 1 Neuaufstel-
lung 
Zurückgestellt – 
Baumaß-
nahme Clouth 
Gelände 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 
auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: 
 
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, 
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen 
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen 
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für 
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall 
GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich 
stehen alle Fahrgastunterstände, die bi s zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH 
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.  
 
Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der 
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so 
schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe 
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. 
 
Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt 
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.  
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die 
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
5 15158 Barbarastrasse 1 1 0 1 
5 15158 Barbarastrasse 2 1 0 1 
                                                 
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

5 
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
5 15151 Bodinusstraße 1 1 0 1 
5 15651 Bremerhavener Straße 1 1 0 1 
5 15651 Bremerhavener Straße 2 1 0 1 
5 15652 Esso 2 1 0 1 
5 15454 Graditzer Straße 1 1 0 1 
5 15512 Longerich, Friedhof 1+2 1 0 1 
5 15352 Nibelungenplatz 1 1 0 1 
5 15259 Robert-Perthel-Straße 2 1 0 1 
5 15353 Schmiedegasse 1 1 0 1 
5 15156 Xantener Straße 2 1 0 1 
5 15111 Zoo/Flora 1 1 0 1 
5 15111 Zoo/Flora 2 1 0 1 
 
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, 
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung  für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem 
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag3 
neu geplante 
FGU 
5 15121 Amsterdamer Stra-
ße/Gürtel 
1 0 0 1 
5 15001 Nippes, S-Bahn 2 0 0 1 
5 15001 Nippes, S-Bahn 1 0 0 1 
5 15652 Esso 1 0 0 1 
5 15512 Longerich Friedhof 1 +2 0 0 1 
 
Zusammenfassung 
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Auf rechterhaltung eines attraktiven öffentlichen 
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Halteste l-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies 
aufgrund der darge legten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen 
Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU  im Stadtge-
biet anbieten zu können. 
 
 
                                                 
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Wilhelmstraße 2
  • Cranachstraße 1
  • Nordstraße 2
  • Dionysstraße 1
  • Kretzerstraße 2
  • Barbarastraße 1
  • Bodinusstraße 1
  • Bremerhavener Straße 1
  • Graditzer Straße 1
  • Robert-Perthel-Straße 2
  • Schmiedegasse 1
  • Xantener Straße 2
  • Nibelungenplatz 1
  • Wilhelm-Sollmann-Straße 1
  • Straße 1 0
  • Straße 2 1

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Details

Aktenzeichen
2317/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27