Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2); hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes
Beschlussvorlage Ausschuss 2875/2016 vom 24.04.2017
Stand: Am 06.07.2017 im Stadtentwicklungsausschuss geändert beschlossen.
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Anlage 5, Auszug BV 1 vom 16.03.2017
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 12.04.2017 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 16.03.2017 öffentlich 3.2 Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Fun- ken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2); hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gut- achterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes 2875/2016 Herr Hupke hält den Beschlussvorschlug für zu weitgehend. Er spricht sich daher gegen Punkt 1 aus und schlägt vor, ähnlich wie beim Verfahren zur Hahnentorburg ein architektonisches Gutachterverfahren durchzuführen. Herr Leitner (CDU) schlägt vor, über die einzelnen Beschlusspunkte inklusive dem Änderungsantrag von Herrn Hupke getrennt abzustimmen. Diesem Vorschlag wird mehrheitlich zugestimmt. Die Bezirksvertretung 1 1. stimmt einer Erweiterung der Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) im Bereich der heutigen öffentlichen Grünfläche grundsätzlich zu; Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt, bei Enthaltung der SPD. 2. nimmt die geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum ar- chitektonischen Gutachterverfahren (Anlage 2) zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt, gegen CDU, Herrn Hupke und Herrn Fischer (Grüne), bei Enthaltung der SPD. 3. Es ist ein architektonisches Gutachterverfahren durchzuführen, dessen Er- gebnis den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt, gegen CDU, Herrn Hupke und Herrn Fischer (Grüne) und FDP, bei Enthaltung der SPD. Aufgrund der Ablehnung aller drei Einzelpunkte lässt Herr Hupke über die Alternative abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Be- schluss: Alternative: Der Erweiterung wird nicht zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU, FDP, Herrn Hupke und Herrn Fischer, bei Enthaltung der SPD. -
Anlage 6 (Beantwortung von Rückfragen)
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/ 2 A N L A G E 6 611/2Alte2875-2016Ke6SB.doc Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2); hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes Vorlage 2875/2016 Beantwortung der Rückfragen durch die Verwaltung aus der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün (AUG) vom 16.03.2017 zu TOP 4.6 Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken- Weg 2) sowie ergänzend im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) vom 30.03.2017 Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes (2875/2016) Fragen SPD-Fraktion im AUG: 1. Es wird gebeten, in der weiteren Beratungsfolge zu prüfen, ob tatsächlich 20 m Fläche zur Bebauung benötigt werden. Das in der Aufgabenstellung vorgegebene Volumen des Erweiterungsbaus wurde im Rahmen einer städtischen Studie ermittelt. Grundlage bildeten zwei erste Planungsentwürfe der Blauen Funken für einen Neubau südlich ihrer Vereinsräume. In Abstimmung der Fachämter wurde eine städtebaulich verträgliche Baukörperhöhe (Flachdach) bis zur Traufkante des Be- standsanbaus und eine Breite von 7.20 m ermittelt, die die Bauflucht der Stadtmauer zum Sachsenring und der Außenmauer des Bestandsanbaus zum Kathäuserwall aufnimmt. Die Länge des Baukörpers wurde auf 20 m aufgrund der städtebaulich gewünschten länglichen Baukörperproportion festgelegt. Damit weist der zulässige Erweiterungsbaukörper ca. 55 % bzw. 65 % der Geschossfläche und des umbauten Raums der Entwürfe der "Blauen Funken" auf. Hinsichtlich einer möglichen Reduzierung der Flächen weisen die "Blauen Funken" darauf hin, dass eine Reduzierung der geplanten Flächen für Versammlungsräume das Projekt in Frage stellen würde. Der Bedarf an Versammlungsräumen stellt den Hauptgrund für die geplante Erweiterung dar. 2. Wenn dort gebaut wird, sollte der Erweiterungsbau ökologisch und nachhaltig realisiert und diesem bei der Auswahl des Baumaterials Rechnung getragen sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen werden. In der Aufgabenstellung wird unter "Prolog - Anlass und Aufgabe" die Sicherstellung eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen und deutlich verringerten CO2-Emissionen gefordert. Eine ökologische Bauweise sowie Dach - und Fassadenbegrünung fällt darunter, ist bisher aber nicht explizit in der konkreten Aufgabenstellung gefordert. Bei einem entsprechenden Beschluss würde unter "Kapitel B, Rahmenbedingungen, Hinweise" eine entsprechende Er- gänzung erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Fassadenbegrünung nur auf Teilflä- chen des Neubaus erfolgen sollte und eine Voraussetzung dafür die Bereitschaft zur Pflege durch den Verein ist. - 2 - / 3 3. Es wird um Prüfung gebeten, ob und welche Bäume gefällt werden müssen. Falls dies der Fall ist, sollten diese Bäume ersetzt werden und eine ökologische Aufwertung erfol- gen. Im Hinblick auf das Thema "Essbare Stadt" könnten Obstbäume gepflanzt werden. Fünf nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützte Bäume stehen auf dem Baufeldrand beziehungsweise in bis zu 3 m Entfernung. Drei Bäume (Kastanie, Linde, Roteiche) sind si- cher nicht zu erhalten. Ob eine Erhaltung der auf dem Blauen-Funken-Weg am Kartäuserwall stehenden Linde sowie der südlich des Baufelds am Kartäuserwall stehenden Kastanie sinn- voll und möglich ist, sollte geprüft werden. Entsprechend Aufgabenstellung sind bei notwendi- ger Fällung diese Bäume durch Neuanpflanzungen in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt zu ersetzen. Ein Ersatz durch Obstbäume sollte bei Beschluss entsprechend im Rahmen des sich anschließenden Bebauungsplanverfahrens geprüft werden. Eine Abstimmung mit der Kölner Grün Stiftung durch die Blauen Funken hat ergeben, dass der Bau eines Trimmpfades für alle Altersklassen (ggf. durch weitere Spenden für Sitzbänke etc. erweitert) neben der Pflanzung von Obstbäumen eine sinnvolle Ergänzung des Projektes darstellen könnte. 4. Handelt es sich um ein ergebnisoffenes Wettbewerbsverfahren und gibt es im weiteren Verfahren noch die Möglichkeit "nein" zu sagen, wenn Stadtgesellschaft und Politik die Bebauung ablehnten? Bislang ist ein solches ergebnisoffenes Verfahren nicht mit dem Verein abgestimmt. Die Sachlage ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der historischen Planungen sowie der Beschlussfassung zum Masterplan anders als am Rudolfplatz, so dass davon ausgegangen wurde, dass die Entscheidung über eine Bebauung im Rahmen dieses Beschlusses grund- sätzlich gefällt wird. Für die Umsetzung des Vorhabens wird die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans erforderlich, da der rechtskräftige Bebauungsplan 66438/04 von 1980 für diese Fläche Grünfläche festsetzt. In diesem Verfahren werden alle Belange nochmals geprüft, so- dass im Vorfeld keine verbindliche Realisierungszusage erfolgen kann. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt nördlich des Stadtmauerdenkmals im Bereich der Straßen Am Trutzenberg Ecke Kartäuserwall eine Baufläche für einen Kindergarten und auf der heutigen Verkehrsfläche (Einbahnstraße) Richtung Innenstadt Grünfläche fest.Eine Um- setzung erfolgte bis heute nicht. Im Rahmen der Vertiefung der "Leitlinie Kölner Ringstraßen" werden zukünftige Planungsvorgaben entwickelt. Die "Blauen Funken" können sich auf Rückfrage ein ergebnisoffenes Verfahren hinsichtlich Architektur und Gestaltung vorstellen. Es sollte jedoch grundsätzlich der Beschluss gefasst werden, dass am Ende des Verfahrens die Möglichkeit zur Bebauung existiert. 5. Wenn jetzt ein dreistöckiges, 20 Meter langes Gebäude errichtet werden soll, das an die Stadtmauer anschließt, müsste bei Weiterverfolgung des Masterplans ein Anschluss an den Neubau mitberücksichtigt und bei dem Wettbewerb in die Überlegungen mit einbe- zogen werden. Ist dies so vorgesehen? Aus Sicht der Verwaltung findet die bauliche Ergänzung des denkmalgeschützten Baubestan- des am Sachenring mit dem geplanten Erweiterungsbau der Blauen Funken ihren Abschluss. Dies entspricht auch der Stellungnahme der Verwaltung in Zusammenhang mit der Be- schlussfassung zur "Leitlinie Kölner Ringstraßen", die die Empfehlung des städtebaulichen Masterplans Innenstadt, mit einer teilweisen Bebauung zur Profilierung des gesamten Umfel- des beizutragen, unterstützt (vergleiche Antwort zu Nummer 7). - 3 - / 4 Fragen Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen im AUG 6. Ist darüber nachgedacht worden, Räume in diesen Schulen als Tagungsräume zu nut- zen? Dies könnte dem Verein helfen und zugleich der Stadt Zusatzeinnahmen einbrin- gen. In den benachbarten Schulen (Berufskolleg Ulrepforte sowie Berufskolleg und Gymnasium Kartäuserwall) sind keine räumlichen Kapazitäten frei. Die Schulen haben im Gegenteil große Raumnot. 7. Es wird um eine Zusammenstellung, welche Beschlüsse vom Lenkungskreis und Stadtentwicklungsausschuss getroffen worden seien, die diesen Bereich betreffen, ge- beten, um zu sehen, ob das geplante Bauvorhaben mit den bisher gefassten Beschlüs- sen übereinstimmt. Beschlussfassung Masterplan Der Rat beschloss am 05.05.2009 den städtebaulichen Masterplan Innenstadt als grundsätzli- che Handlungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Einwicklung der Innenstadt. Über die Realisierung einzelner Maßnahmen aus dem städtebaulichen Masterplan Innenstadt sollen Einzelentscheidungen getroffen werden. Der Masterplan sieht beidseitig des Baudenkmals des Stadtmauerrestes am Sachsenring eine straßenbegleitende Bebauung entsprechend der ursprünglichen Planung des späteren Stadt- baumeisters Josef Stübben Ende des 19. Jahrhunderts vor. Beschlussfassungen Leitlinie Kölner Ringstraßen Die Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) am 09.12.2010: Die Verwaltung wird aufgefordert, in die Planungswerkstadt "Kölner Ringstraßen" den nach- drücklichen Wunsch der Bezirksvertretung einzubringen, dass die Grünfläche am Sachenring komplett als Grünfläche erhalten bleibt. Die Verwaltung teilte der Bezirksvertretung am 15.12.2011 mit, dass es den teilnehmenden Planungsteams im Rahmen der Planungswerkstatt offen stand, die Fläche am Sachenring nach ihrem fachlichen Ermessen zu gestalten. Die Entwurfsergebnisse zeigen sowohl bauli- che als auch freiräumliche zukünftige Nutzungen. Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) am 15.03.2012: (Vorberatung zur Verw.-vorlage) Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, einen geänderten Beschluss zur "Leitlinie Kölner Ringstraßen" zu fassen und die Anregungen und Ergänzungsbeschlüsse der Bezirks- vertretung zu berücksichtigen (Anmerkung: diese betrafen nicht die Frage der Bebauung der Grünfläche am Sachsenring, die Leitlinien machen keine Aussage zum Sachsenring). Außer- dem wird erneut ausdrücklich an den Beschluss der BV, den Sachsenring nicht zu bebauen, erinnert. Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) am 03.05.2012 (Vorberatung zur Verw.-vorlage): Der AUG bat u.a. um Modifizierung der Verwaltungsvorlage zum Punkt Sachsenring dahinge- hend, dass "die Fläche östlich des Sachsenringes grundsätzlich erhalten bleiben soll. Die Freifläche sollte einer der Ringstraße angemessenen Gestaltung und Nutzung zugeführt wer- den." In ihrer damaligen Stellungnahme schrieb die Verwaltung, dass sie "der Einschätzung des Masterplans folgt, dass im Bereich ‚Sachsenring’ eine atypische baustrukturelle Situation besteht, die dem Charakter und der Funktion der Kölner Ringstraßen nicht gerecht wird, da die räumliche Fassung fehlt. Die Grünanlage im mittleren Bereich bleibt bestehen, erfordert al- lerdings eine Aufwertung im Sinne der Gestalt- und Aufenthaltsqualität. Entsprechend wird die Empfehlung des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt, mit einer teilweisen Bebauung zur Profilierung des gesamten Umfeldes beizutragen, unterstützt." Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 21.06.2012, die "Leitlinie Kölner Ringstraßen" mit Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und diese im Rahmen von Planungen, Projekten und Vorhaben entlang der Kölner Ringstraßen und der sie begleitenden Plätze künftig grund- sätzlich anzuwenden. Die Änderungen betrafen nicht die hier in Rede stehende Fläche am - 4 - Sachsenring; die Beschlussfassung erfolgte analog zur Vorberatung des AUG, jedoch mit Ausnahme der Aussage zum Sachsenring. Insofern steht das Projekt der Blauen Funken im Einklang mit der Beschlussfassung. Frage Herr Dr. Albach/FDP im AUG 8. Wie findet der klimatische Ausgleich für die geplante Versiegelung der Grünfläche aus? Wenn es keine begehbare (Grün-) Fläche mehr gäbe, könnten beispielsweise in der In- nenstadt Dächer durch Ausgleichszahlungen solange begrünt werden, bis der Aus- gleich erreicht ist. Der klimatische Ausgleich wird durch die Umsetzung einer Dachbegrünung und teilweiser Fassadenbegrünung und weiterer mit den Fachämtern abzustimmender Maßnahmen, wie ggfs. weitere Baumanpflanzungen auf der Grünfläche oder an anderer Stelle, erfolgen kön- nen. Die Möglichkeit einer verpflichtenden Umsetzung von Dachbegrünungen auf Be- standsdächern wird aufgrund technischer Probleme (Statik) nicht gesehen. Ergänzende Fragestellung im Stadtentwicklungsausschuss vom 30.03.2017 9. Es wird um Stellungnahme der betroffenen Fachämter zum Bauvorhaben gebeten. Die Rahmenvorgaben, unter denen ein Bauprojekt aus Verwaltungssicht überhaupt möglich sein kann, sind unter Beteiligung der Fachämter Liegenschaften, Bauverwaltung, Stadtpla- nung, Bauaufsicht, Stadtkonservator, Untere Bodendenkmalpflege und Landschaftspflege und Grünflächen sowie des Baudezernates in ausführlichen Prozessen abgestimmt worden. Den Bauwünschen der Blauen Funken wurde damit nicht in Gänze entsprochen (s. Frage 1). -
Beschlussvorlage Ausschuss (Version 1)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 611/2 Alte KeSB Vorlagen-Nummer 2875/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2); hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. stimmt einer Erweiterung der Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken- Weg 2) im Bereich der heutigen öffentlichen Grünfläche grundsätzlich zu; 2. nimmt die geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum architektonischen Gut- achterverfahren (Anlage 2) zur Kenntnis. Alternative: Der Erweiterung wird nicht zugestimmt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 2 Begründung: Der gemeinnützige Bauverein "Sachsenturm" e. V. möchte die Vereinsräume der "Blauen Funken" im Sachsenturm durch einen Neubau erweitern. Die Vereinsräume befinden sich im nördlichen ehemaligen Wehrturm des denkmalgeschützten mittel- alterlichen Stadtmauerrestes am Sachsenring. Der Turm wurde vom Verein 1969/70 im Rahmen ei- nes Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Köln ausgebaut und mit einem Anbau versehen. Aufgrund steigender Mitgliederzahlen und veränderter Anforderungen an Veranstaltungsräume, insbesondere der Barrierefreiheit, sieht der Verein die Notwendigkeit der räumlichen Erweiterung. Sie soll auch für die Aktivitäten des Vereins am Stadtleben, wie Kinder- und Jugendarbeit, nutzbar sein. Der Verein befindet sich seit Anfang 2014 mit der Verwaltung in umfangreicher Abstimmung über dieses Vorhaben. Einer nochmaligen baulichen Erweiterung im Bereich der Stadtmauer selbst wurde aus Gründen des Denkmalschutzes ausgeschlossen. Als bestmöglicher Standort eines Erweite- rungsbaukörpers wurde die angrenzende Grünfläche südlich des Blaue-Funken-Weges ausgewählt (siehe Anlage 1). Diese Planung entspricht grundsätzlich dem "Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln", der vor- schlägt, im Bereich der historischen Ulrepforte eine straßenbegleitende Bebauung zu verfolgen. Nach Ratsbeschluss von 2009 sind über die Realisierung einzelner Maßnahmen aus dem Masterplan Ein- zelentscheidungen zu treffen. Diese für den Erweiterungsbaukörper vorgesehene städtische Fläche ist nicht Bestandteil des bishe- rigen Erbbaurechtsvertrages und ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 66438/04-2, Blatt 2, als öffent- liche Grünfläche festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ge- nehmigung des Bauvorhabens wäre der Verein bereit, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanver- fahren durchzuführen. Auf Wunsch der Verwaltung plant der Verein die Durchführung eines architektonischen Gutachterver- fahrens (siehe Anlage 2) auf der Grundlage der städtischen Rahmenvorgaben. Im Rahmen des zwei- stufigen Verfahrens sollen in der ersten Phase acht und in der zweiten Phase maximal sechs qualifi- zierte Architekturbüros städtebaulich-architektonische Lösungen für diese besondere Aufgabe entwi- ckeln. Ziel ist der Erhalt einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung des historischen Ortes und des Baudenkmals, der flexiblen Nutzbarkeit der Räume sowie der Energieeffizienz des Neubaus. Vorgesehen ist ein maximal dreigeschossiger Erweiterungsbau (mit Aufzug) in der südlich angren- zenden denkmalgeschützten Grünfläche. Der geplante Baukörper mit 20 m Länge nimmt die Flucht der äußeren Begrenzung der Stadtmauer nach Westen und des Bestandsanbaus außerhalb des Er- kerbereichs nach Osten auf (Bautiefe 7,20 m). Die Höhe des Neubaus wird bei einer Flachdachaus- bildung maximal der Höhe der Traufe des Bestandsanbaus außerhalb des Erkerbereichs entspre- chen. Alternativ kann ein flach geneigtes Dach ausgebildet werden, dessen First nicht die Höhe des Wehrgangs der Stadtmauer überschreitet. Der Neubau soll mit einem eingeschossigen Verbindungsbaukörper im ersten Obergeschoss mit dem Bestandsanbau verbunden werden. Der geplante Erweiterungsbau grenzt an das Bodendenkmal des mittelalterlichen Stadtgrabens an, so dass ein Kellergeschoss nur innerhalb der Baukörpergrenzen sowie ohne auskragende Bauteile und Abgrabungen zulässig ist. Die Eingriffe in die Grünfläche und den Baumbestand sind auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Erforderliche Kfz- und Radstellplätze sind außerhalb der Grünfläche nachzuweisen. Im Anschluss an dieses Qualifizierungsverfahren ist die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanverfahrens geplant. In diesem Zusammenhang wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Anlagen 1 Übersichtplan 2 Aufgabenbeschreibung des Gutachterverfahrens -
Anlage 4, Auszug Ausschuss Umwelt und Grün vom 16.03.2017
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Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 23.03.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 16.03.2017 öffentlich 4.6 Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken" / Sachsen- turm (Blaue-Funken-Weg 2); hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gut- achterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes 2875/2016 Frau Zlonicky stellt in einer kurzen Einführung das Vorhaben vor. Sie weist auf die erhöhten Bedarfe der Karnevalsgesellschaften hin, die mit großem Engagement zum Erhalt der Gebäudereste der ehemaligen Stadtmauer beitragen. Ferner betont sie die besonderen Aspekte der fehlenden Barrierefreiheit, der weder ober- noch unterir- disch erweiterbaren Gebäude und der südlich angrenzenden in einem alten Bebau- ungsplan festgesetzten Grünfläche. Sowohl verwaltungsintern als auch mit den Vertretern der Blauen Funken haben be- reits umfangreiche Gespräche stattgefunden. Dabei sei das Ansinnen der Blauen Funken auf das absolut minimale Maß zurückgeschraubt und ihnen ein Qualifizie- rungsverfahren auferlegt worden. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden an- schließend in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen. RM Herr Walter zeigt Verständnis für die Wünsche der Karnevalsgesellschaften, ihre Liegenschaften zu erweitern. Er verweist allerdings mit Nachdruck darauf, dass es sich in diesem Fall um eine öffentliche Grünfläche in der Innenstadt handle, von de- nen es nicht allzu viele gebe. Die SPD-Fraktion habe die Pläne im Arbeitskreis kritisch diskutiert und sei der Mei- nung, dass dadurch ein Präzedenzfall geschaffen werde, den es zu verhindern gelte, denn am anderen Ende der Stadtmauer sei die Prinzengarde beheimatet. Wenn man sich zudem anschaue, für welche Zwecke die Fläche benötigt werde, stelle man fest, dass lediglich ein Raum für Jugendarbeit und die restlichen 3 Räume für Tagungsräume, Büro und Lager vorgesehen seien. Daher bitte die SPD-Fraktion, in der weiteren Beratungsfolge zu prüfen, ob tatsächlich 20 m Fläche zur Bebauung benötigt werden. Wenn dort gebaut werde, sollte der Erweiterungsbau ökologisch und nachhaltig realisiert und bei der Auswahl des Baumaterials sowie der Dach- und Fassadenbegrünung sollte dem Rechnung getragen werden. Herr Walter hebt noch einmal hervor, dass es sich um einen Bau auf einer öffentli- chen Grünfläche handle, die versiegelt werde. Auch interessiere die SPD-Fraktion, ob und welche Bäume gefällt werden müssen und falls ja, dass diese Bäume ersetzt werden und darüber hinaus eine ökologische Aufwertung stattfinden müsse. Im Hin- blick auf das Thema „Essbare Stadt“ könnten ein paar Obstbäume gepflanzt werden. Zudem möchte die SPD-Fraktion wissen, ob das Wettbewerbsverfahren ergebnisof- fen sei und es im weiteren Verfahren noch die Möglichkeit gebe, „nein“ zu sagen, wenn Stadtgesellschaft und Politik die Bebauung ablehnten. RM Herr Brust weist darauf hin, dass sich in der Nähe mehrere Schulen, darunter das Humboldtgymnasium, befänden, die abends leer stünden. Er fragt, ob darüber nachgedacht worden sei, Räume in diesen Schulen als Tagungsräume zu nutzen. Dies könne dem Verein helfen und zugleich der Stadt Zusatzeinnahmen einbringen. Herr Brust spricht den Masterplan von Herrn Speer an und bemerkt, dass das ge- plante Gebäude wahrscheinlich mit ihm übereinstimmen würde. Er verweist auf Be- schlüsse des Stadtentwicklungsausschusses, die den Ringbereich und die dortigen Grünflächen betreffen und vom Masterplan abweichen. Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen habe keinen Überblick darüber, was an dieser Stelle alles beschlossen wor- den sei. Herr Brust bittet um eine Zusammenstellung, welche Beschlüsse vom Lenkungskreis und Stadtentwicklungsausschuss getroffen worden seien, die diesen Bereich betref- fen, um zu sehen, ob das geplante Bauvorhaben mit den bisher gefassten Beschlüs- sen übereinstimme. Wenn dies bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün möglich sei, schlage er vor, die Beschlussvorlage bis dahin zurückzustel- len. SB Herr Dr. Albach schließt sich seinen Vorrednern an, was die Preisgabe einer öf- fentlichen Grünfläche zur Nutzung des geplanten Gebäudes u. a. als Tagungsräume sowie die Suche nach Synergien betreffe. Auch stelle sich die Frage nach dem kli- matischen Ausgleich, wenn es keine begehbare Fläche mehr gebe. Man könne bei- spielsweise in der Innenstadt Dächer durch Ausgleichszahlungen solange begrünen, bis der Ausgleich erreicht sei. Frau Zlonicky nimmt zu den angesprochenen Fragen und Kritikpunkten Stellung. Sie betont noch einmal die Einschränkung der ursprünglichen Erweiterungspläne um mindestens ein Drittel und den Aspekt der fehlenden Barrierefreiheit. Zur Frage der Ergebnisoffenheit weist sie darauf hin, dass die Sachlage anders als am Rudolfplatz sei: Zum einen setze zwar ein alter Bebauungsplan Grünfläche, nörd- lich der vorhandenen Bebauung, am Trutzenberg, jedoch eine Baufläche für einen Kindergarten fest, was nie realisiert worden sei. Ebenso sehen die historische städtebauliche Herleitung und der Masterplan eben- falls eine Baufläche vor. Soweit sie wisse, gebe es keine aktuellen Beschlüsse zum Masterplan, weil die Lupenräume an anderer Stelle stünden. Sie werde dies noch einmal prüfen und kurzfristig nachreichen. Hinsichtlich der Synergieeffekte erklärt sie, dass im Humboldtgymnasium absolut kein Platz sei. RM Herr Walter merkt an, der Masterplan sehe vor, dass an diesem Teil des Sach- senrings angrenzend an das Humboldtgymnasium, aber auch dort, wo die Blauen Funken sind, die Kante in Richtung Sachsenring geschlossen und bebaut werden soll. Wenn jetzt ein dreistöckiges, 20 Meter langes Gebäude dort errichtet werden soll, das an die Stadtmauer anschließe, müsse, wenn der Masterplan weiterverfolgt werden soll, ein Anschluss an den Neubau mitberücksichtigt und bei dem Wettbe- werb in die Überlegungen mit einbezogen werden. Er fragt, ob dies so erfolge. RM Frau Akbayir fragt, wie diese Vorlage mit dem Ausschuss Umwelt und Grün zu- sammenhänge. Sie schlägt vor, sie auch in den Kulturausschuss zu verweisen, da der Denkmalschutz betroffen sei. Frau Zlonicky äußert, dass Bauvorhaben, die eine Nutzung für kulturelle Zwecke vor- sehen, in den Kulturausschuss verwiesen werden. Beschlussvorlagen, wie diese, die den Denkmalschutz betreffen, werden im Rahmen der laufenden Verwaltung mit dem Stadtkonservator eng abgestimmt. Nach weiterer Diskussion, im Verlauf derer RM Herr Brust seinen Antrag auf Zurück- stellung der Vorlage aufrecht erhält, RM Frau Akbayir ihren Vorschlag auf Verwei- sung in den Kulturausschuss zurückzieht und RM Frau Welcker den Vorschlag macht, die noch offenen Fragen in der nächsten Sitzung zu beantworten, stellt der Ausschussvorsitzende die Zurückstellung der Vorlage in die nächste Sitzung zur Ab- stimmung: Beschluss: Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine nächste Sitzung am 04.05.2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 2 (Aufgabenbeschreibung)
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PROJEKTINFORMATION AUFGABENBESCHREIBUNG ZUM ARCHITEKTONISCHEN GUTACHTERVERFAHREN ZUR ERWEITERUNG DES SACHSENTURMS IN KÖLN SACHSENTURM KÖLN Anlage 2 AUFTRAGGEBER Gemeinnütziger Bauverein Sachsenturm e.V. Blaue-Funken-Weg 2 50677 Köln in Abstimmung mit der Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt BETREUUNG + KOORDINATION FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf E-Mail: office@fsw-info.de Internet: www.fsw-info.de T.: +49(0)211.83.68.980 F.: +49(0)211.83.68.981 REDAKTION FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH Andreas M. Sattler, Jörg Faltin mit Antje Ehlert, Joana Möller Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt GRAFIK + PLANABBILDUNGEN + FOTOS + LAYOUT FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH UNTER VERWENDUNG VON ABBILDUNGEN VON/AUS: Masterplan Köln Innenstadt - Albert Speer & Partner, Frankfurt Fortifikatorische Entwicklung Kölns - https://de.wikipedia.org Ansichten/Schnitte - Kirsch Architekten Köln Bodendenkmal - Rämisch-Germanisches Museum - Archäologische Bodendenkmalpflege © FSW 23.01.2017 IMPRESSUM A — 03 PROLOG — ANLASS UND AUFGABE 4 A. STANDORT, PLANGEBIET, PROGRAMM 6 A.1 Stadträumlicher Kontext 6 A.2 Erschließung 8 A.3 Sachsenturm als Teil der ehem. Stadtbefestigung 9 A.4 Sachsenturm heute - Nutzer und Nutzungen 10 A.5 Plangebiet 12 A.6 Programm 13 B. RAHMENBEDINGUNGEN UND HINWEISE 14 B.1 Planungs- und Bauordnungsrechtliche Vorgaben 14 B.2 Informelle Planungen 15 B.3 Denkmalschutz 16 B.4 Verkehrliche Vorgaben / Erschließung 16 B.5 Freiraum, Umwelt und Stadtklima 16 B.6 Wirtschaftlichkeit 16 B.7 Sonstiges 17 C. VERFAHREN, AKTEURE 18 C.1 Auftraggeber 18 C.2 Verfahrensart 18 C.3 Vergütung 18 C.4 Weitere Beauftragung 18 C.5 Eigentum und Urheberrecht 18 C.6 Bekanntgabe 18 C.7 Haftungsausschluss und Verschwiegenheit 19 C.8 Beurteilungskriterien 19 C.9 Rücksendung der Unterlagen 19 C.10 Verstöße 19 C.11 Schriftliche Rückfragen 19 C.12 Unterlagen für die Bearbeitung 19 C.13 Akteure 20 D. LEISTUNGEN, TERMINE 22 D.1 Leistungen zur Phase 1 22 D.2 Leistungen zur Phase 2 22 D.3 Termine 23 AN LASS — H eute ist der S achsenturm , der auch als „Blaue F unken Turm “ bezeichnet w ird, aber auch ein S ym bol für den K ölner K arneval und H eim at der Blauen F unken. In K öln ver - binden sich in einigen Bauw erken die Tradition und das gelebte Brauchtum des K ölner K arnevals m it der Instandhaltung und P flege von stadthistorisch und baukulturell bedeutsam en G e - bäuden. D iese Verbindung von Baudenkm al und Brauchtum s - pflege funktioniert, w eil beide S eiten trotz unterschiedlicher Interessen ein gem einsam es Ziel verfolgen – den E rhalt der historischen und prägenden Bauten. S teigende M itgliederzahlen und veränderte Anforderungen an Veranstaltungsräum e führen zu einem veränderten Raum - bedarf, der im vorhandenen Baudenkm al S achsenturm so nicht unterzubringen ist. G leichzeitig bildet der S achsenturm seit 1970 das Zuhause und den Identifikationsort der Blauen F unken, die auch in Zukunft an diesem besonderen O rt bleiben m öchten. Aus diesem G rund plant der G em einnützige Bauverein e.V. in enger Abstim m ung m it der S tadt K öln einen E rw eite - rungsbau, der es schafft, den vielen Anforderungen und Inte - ressen gerecht zu w erden, die am S achsenturm bestehen. D ie Aufgabe m it kleinem Raum program m steht dabei im S pannungsfeld zw ischen seiner besonderen Lage in der G rün - fläche, m oderner Architektur, D enkm alschutz und N utzeran - forderungen, aber auch unter besonderer Beobachtung der Ö ffentlichkeit. Ziel ist es daher die sensibelste, städtebaulich und architektonisch beste und von allen S eiten getragene Lösung aus diesem G utachterverfahren zu finden, die dann, nach S chaffung des Baurechts auch um gesetzt w erden soll. PRO LO G — A N LA SS U N D AU FG A B E P RO LO G — 0 4 D ER SAC H SEN TU R M IST ALS TEIL D ES ER H ALTEN EN C A. 1 00 M LAN G EN TEIL - STÜ C KS D ER EH EM ALIG EN STAD TM AU ER EIN W IC H TIG ES H ISTO R ISC H ES ZEU G N IS D ER KÖ LN ER STAD TG ESC H IC H TE. E S G IBT N U R N O CH W E N IG E BE RE I - CH E , IN D E N E N D IE E H E M . S TAD TBE F E S TIG U N G S O E IN D RU CK S VO LL E RH ALTE N IS T. AU FG AB E — ERW EITERU N G D ES SAC H SEN TU R M S IM SP AN N U N G SFELD VER SC H IED EN ER IN TER ESSEN SEN - SIB EL EN TW IC KELN ! D ie E rw eiterung des S achsenturm s steht im S pannungsfeld zw ischen den Interessen des D enkm alschutzes, des N utzers als Beitrag zur Vereins- und Brauchtum spflege und öffentlichen Interessen. D iese Belange gilt es zu kennen und vor diesem H intergrund die beste städtebauliche und architektonische Lösung für die geplante E rw eiterung zu finden. IN TER ESSEN D ES D EN KM ALSC H U TZES D ie Belange des D enkm alschutzes sind klar definiert. D em Teilstück der ehem . S tadtm auer m it den zw ei Türm en kom m t eine besondere historische Bedeutung zu. D ie Anforderungen des D enkm alschutzes – sow ohl des Baudenkm als, als auch des Bodendenkm als sind zu beachten. D ies bedeutet, dass die Anschlüsse vom E rw eiterungsbau bzw . die E ingriffe in den S achsenturm so sensibel w ie m öglich und m it hoher architek - tonischer Qualität ausfallen m üssen. E s gilt die geeignete Ar - chitektur zu finden, die das Baudenkm al respektiert und glei - cherm aßen m odern und angem essen ergänzt. E in E ingriff in das direkt angrenzende Bodendenkm al schließt sich aus. N U TZER IN TER ESSEN U N D B R AU C H TU M S- U N D VER EIN SP FLEG E D er S achsenturm w ird im Wesentlichen durch die Blauen F unken zur Vereins- und Brauchtum spflege genutzt. D er ge - m einnützige Bauverein S achsenturm e.V. sorgt für den E rhalt des historischen Bauw erks und der G rünanlage. Beide G esell - schaften (w ie auch die im N ordturm ansässige P rinzengarde) leisten dam it einen großen Beitrag zur K ölner Stadtgesellschaft. D ie w achsende Anzahl der Vereinsm itglieder, aktuelle Anfor - derungen an m oderne, barrierefrei erschlossene Veranstal - tungsräum e und gleichzeitig die hohe Identifikation der Blauen F unken m it ihrem S achsenturm m achen einen E rw eiterungsbau am O rt notw endig. D as Vereinsleben der Blauen F unken als einer der großen K arnevalsgesellschaften stellt zudem einen nicht w egzudenkenden Beitrag im K ölner S tadtleben dar und gehört zum Brauchtum der S tadt. D er K ölner K arneval insgesam t ist zudem ein touristischer und w irtschaftlicher F aktor. Ö FFEN TLIC H E IN TER ESSEN D a eine E rw eiterung und barrierefreie E rschließung im Bestand des Baudenkm als nicht m öglich ist, kann das gew ünschte P ro - gram m nur über einen E rw eiterungsbau um gesetzt w erden. D ieser w ird zw angsläufig Teile der öffentlichen G rünfläche besetzen. Auch w enn die G rünfläche durch die G estaltung heute keine hohe Aufenthalts- oder Verw eilfunktion hat, stellt sie im dicht bebauten K ölner Innenstadtgebiet eine der w enigen grünen Bereiche dar. E ine Reduzierung der G rünflächen für augenscheinlich private Interessen w ird von der Ö ffentlichkeit kritisch gesehen. Aus diesem G rund gilt es den „F ußabdruck“ des G ebäudes so klein w ie m öglich zu halten und einen M ehrw ert durch eine hochw ertige Architektur und flexible N utzbarkeit z.B. für die vielen Aktivitäten des Vereins am S tadtleben (K inder- und Jugendarbeit etc.) zu generieren und nach außen zu verm itteln. G leiches gilt für Besucher und Touristen die sich die ehem . S tadtm auer m it den beiden Wach - türm en anschauen. H O H E ARC H ITEKTO N ISC H E Q U ALITÄTEN H ER AU S STELLEN ! D er E rw eiterungsbau m uss durch seine architektonische Qualität überzeugen. D iese ergibt sich nur aus einer intensiven und sensiblen Auseinandersetzung m it dem O rt, dem D enkm al und dem N utzungsprogram m . D ie architektonischen Qualitäten sind dabei nicht nur auf die F assade und K ubatur bezogen nachzuw eisen. Von hoher Qualität m üssen auch der Anschluss und Ü bergang zum S achsenturm , die hohe F unktionalität des G ebäudes und der Innenräum e und deren N utzbarkeit sein. N AC H H ALTIG KEIT U N D EN ERG IEEFFIZIEN Z SIC H ER STELLEN ! D er N eubau m uss einen nachhaltigen U m gang m it Ressourcen und deutlich verringerten CO 2 E m issionen sicherstellen. D azu ist ein intelligenter U m gang m it F orm , K ubatur und H ülle ge - fordert, der N utzungsqualität und K om fort und gleicherm aßen langfristig einen nachhaltigen Betrieb sicherstellt. P RO LO G — 0 5 A.1 STAD TR ÄU M LIC H ER KO N TEXT D as P langebiet „S achsen - turm “ befindet sich im links - rheinischen K ölner S tadtbe - zirk Innenstadt im S tadtteil Altstadt S üd, zw ischen S ach - senring und K artäuserw all, unw eit der U lrepforte. E s um fasst Bestandteile des er - haltenen ca. 10 0 m langen Teilstücks der ehem aligen S tadtm auer m it zw ei Wach - türm en. Bestandteil des P lan - gebietes ist der südliche Wachturm , der derzeit von den K ölner F unken Artillerie blau w eiss von 187 0 e.V. (Blaue F unken) genutzt w ird. D er nördliche Wachturm ist durch die P rinzen-G arde K öln 190 6 e.V. genutzt. D as P langebiet um den S achsenturm liegt am „Blaue-F unken- Weg“ in der den Ring begleitenden öffentlichen G rünfläche. D iese w ird neben dem D enkm al der ehem . S tadtm auer vor allem durch m arkanten Baum bestand geprägt. Bei der G rün - fläche am S achsenring handelt es sich um die ehem . Bereiche der Wallanlage, die im G egensatz zu w eiten Teilen der ehem . S tadtbefestigung in der K ölner Innenstadt nach dessen S chleifung hier nicht bebaut sind. D er südlich gelegene S ach - senring, als längstes Teilstück der K ölner Ringe, ist in diesem Bereich durch eine breite straßenbegleitende G rünfläche in beide F ahrrichtungen unterteilt. Auch hier gibt es prägenden Baum bestand, der dem Ring hier einen eigenständigen Charakter gibt. M it einer Breite von über 10 0 M etern gehört der Abschnitt der Ringe neben dem U bierring und K aiser-W ilhelm -Ring zu einer der breitesten S traßen K ölns. In der m ittig liegenden G rünfläche verläuft die Stadt - bahn. Im N orden des K artäuser - w alls befinden sich zahlrei - che Bildungseinrichtungen, etw a das H um boldtgym na - sium , das Berufskolleg K ar - täuserw all und das Berufs - kolleg U lrepforte. D er ge - sam te Bereich ist aufgrund der N utzungen durch großvolum ige, frei positionierte Baukörper geprägt, die sich jew eils auf das Innere der S chulgelände aus - richten und w enig K ontakt m it der um gebenden S tadt aufneh - m en. E rst nördlich der S traße „Vor den S iebenburgen“ geht die Bebauung w ieder in eine Blockrandbebauung m it m ehr - geschossigen Wohnhäusern über. S üdlich des S achsenrings finden sich ebenfalls Bildungsein - richtungen, aber auch D ienstleister und Büronutzungen. D ie hier in Teilen sehr heterogene Bebauung m it bis zu VI G eschossen w ird aber aufgrund der G rünfläche m it den großen Bäum en und G ehölzbestand vom P langebiet die m eiste Zeit im Jahr so gut w ie nicht w ahrgenom m en. K A PITEL A — STA N D O R T, PLA N G EB IET, PRO G R A M M A — 0 6 Eingang des B erufskolleg Kartäuserw all B lick in den B laue-Funken-W eg A — 0 7 Kartäuserw all Sachsenring Sachsenring U lrepforte Ulrichgasse Eifelstraße Am Trutzenberg H um boldtgym nasium Vor den Siebenburgen B erufskolleg Kartäuserw all B erufskolleg U lrepforte Overstolzenstraße Hardefuststraße Sachsenturm Lage im Stadtraum A.2 ER SC H LIESSU N G Ö P N V D ie S tadtbahn verläuft südlich des P langebietes im Bereich der G rünfläche S achsenring. In fußläufiger E ntfernung des P langebiets sind die H altestellen „U lrepforte“ (Line 15,16 ) und „E ifelstraße“ 12 ,15 und 16 gut zu erreichen. M IV D er S achsenring ist als Teil der K ölner Ringe eine w ichtige Verkehrsader. D as P langebiet w ird über den K artäuserw all (E inbahnstraße) bzw . über den Blaue-F unken-Weg erschlossen. H ier befinden sich w enige private Stellplätze – eine D urchfahrt zw ischen K artäuserw all und S achsenring ist nicht m öglich. Ö ffentliche S tellplätze sind als Längsparker entlang des K ar - täuserw alls verortet. D ie S chulen und Berufskollegs verfügen zudem über private S tellplätze, die vom K artäuserw all aus angefahren w erden. FU SSG Ä N G ER - U N D R AD VER KEH R F ußgänger und Radfahrer bew egen sich entlang des K artäu - serw alls, des S achsenrings bzw . als Verbindungen über den Blaue-F unken-Weg und den P rinzen-G arde-Weg. Wege in der G rünfläche sind nur im Bereich der S tadtm auer vorhanden. H ier w urde in den letzten Jahren der barrierefreie Zugang des Weges entlang der M auer um gesetzt. D ies w ar insofern not - w endig, da hier ein G eländeversprung von etw a 2 M etern zw ischen dem F ußw eg entlang der Stadtm auer und dem G rün - flächenniveau vorhanden ist. K A PITEL A — STA N D O R T, PLA N G EB IET, PRO G R A M M A — 0 8 B lick über den Sachsenring zur H altestelle U lrepforte Kartäuserw all - angrenzende N utzung B erufskolleg B lick in den Kartäuserw all auf den Sachsenturm Kartäuserw all A.3 SACHSENTURM ALS TEIL DER EHEM. STADTBEFESTIGUNG Ursprünglich bestand eine römische Stadtmauer, die gegen Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. entstand und bis ins Mittelalter erhalten blieb. Einige Ruinen der Stadtmauer sind bis heute erhalten geblieben, z.B. der Römerturm oder die Mauer in der Straße Burgmauer. Die römische Stadtmauer war insgesamt etwa 4 Kilometer lang, und knapp 8 Meter hoch. Sie hatte mindestens 9 Tore und min- destens 19 Türme. Es gab ein Tor im Norden, drei im Westen, zwei im Süden und drei bis fünf im Osten zum Rhein hin. Die jüngste mittelalterliche Stadtmauer wurde im Zuge der dritten Stadterweiterung ab 1180 errichtet und um 1259 vollendet. Dabei wurde das Stadtgebiet auf annä- hernd 400 Hektar erweitert und umfasste den Bereich zwischen Rhein und den in- neren Ringstraßen. Zu dem Zeitpunkt war Köln mit etwa 40.000 Einwohner/innen die größte Stadt des Heiligen Römischen Reiches. 1881 wurde die Stadtmauer im Zuge der weiteren Stadter- weiterung zur Anlage der Neustadt geschliffen. Die Stadtmauer war seiner Zeit die größte Stadtbefesti- gung des Mittelalters, ihre Gesamtlänge betrug 7,5 Ki- lometer. Sie bestand aus 12 Torburgen, 52 Wehrtürmen und mindestens12 weiteren Toren zum Rheinufer. Durch Vor- gaben der preußischen Regierung und auf Initiative Kölner Bürger wurden Teile erhalten. So sind die Mauerabschnitte Gereonsmühle zwischen Hansaring und Gereonswall in der Neustadt-Nord), der Stadtmauer am Sachsenring bei der Ulrepforte und der Bottmühle am Sever- inswall in der Neustadt-Süd noch erhalten geblieben. Heute existieren noch 5 Tore: •Eigelsteintorburg •Hahnentorburg •Ulrepforte •Severinstorburg •Bayenturm Die heutigen Ringstraßen (Kölner Ringe) verlaufen pa- rallel zur ehemaligen Stadt- mauer und bilden ein halb- kreisförmiges zusammen- hängendes Straßennetz rund um die Altstadt im linksrhei- nischen Köln. Die Ringe sind – abgesehen von den schma- len Wallstraßen innerhalb und außerhalb des inneren Festungsrings – der innerste Straßenring um das alte linksrheinische Köln. Der Sachsenturm ist einer der wenigen verbliebenen und restaurierten Wehrtür- me der in den 1880er Jahren geschliffenen Stadtmauer. A — 09 Fortifikatorische Entwicklung Kölns A.4 SAC H SEN TU R M H EU TE - N U TZER U N D N U TZU N G EN Bereits 1959 haben sich die Blauen F unken beim dam aligen O berbürgerm eister der S tadt K öln um den H albturm der m it - telalterlichen S tadtbefestigung am S achsenring bew orben. 196 8 m it E rhalt des S achsenturm s w urde der G em einnützige Bauverein e.V. gegründet, der den Turm 196 9 restaurierte und bis heute Instand hält, pflegt und ausbaut. S eit 1970 stellt der Bauverein im Wesentlichen der G esellschaft der K ölner F unkenartillerie blau w eiß von 1870 e.V. (Blaue F unken) den Turm zur Vereins- und Brauchtum spflege zur Verfügung. D ie M itglieder des Bauvereins stellen die notw endigen M ittel zur Instandhaltung des Turm s bereit. Zudem w erden w eitere M aßnahm en, w ie etw a die Beleuchtung der S tadtm auer, die P flege der G rünanlagen oder bauliche Investitionen w ie z.B. die Verbreiterung und S chaffung eines barrierefreien Zugangs zur Stadtm auer (z.T. gem einsam m it der P rinzengarde) um gesetzt bzw . finanziell erbracht. D er S achsenturm w ird überw iegend für Treffen und Veran - staltungen durch die Blauen F unken genutzt. Zudem finden hier die K inder- und Jugendtanzgruppe Raum zum P roben. D er S achsenturm stellt nicht nur erforderliche Räum lichkeiten bereit, sondern bildet einen Identifikationspunkt und ein Zuhause für die Blauen F unken. F ür die breite Ö ffentlichkeit ist der S achsenturm an Vorm ittagen m ehrm als die Woche und für S chulklassen 10 -12 M al im Jahr geöffnet. Auch andere N utzer nutzen den S achsenturm regel - m äßig für verschiedenen Veranstaltungen, etw a die K ölner- W issenschaftsrunde oder der Artilleriestab der Bundesw ehr. K A PITEL A — STA N D O R T, PLA N G EB IET, PRO G R A M M A — 0 1 0 Traufhöhe 1 (TH1) 5,00 m ü.OK EG OK EG (0,54 m ü. 0,00 m) Traufhöhe 2 (TH2) 5,50 m ü.OK EG Sachsenturm - Ansicht von N ord-O sten A — 0 1 1 Traufhöhe 1 (TH1) 5,00 m ü.OK EG OK EG (0,54 m ü. 0,00 m) Traufhöhe 2 (TH2) 5,50 m ü.OK EG Sachsenturm - Ansicht von Süd-O sten Sachsenturm von N ord-O sten A.5 P LAN G EB IET D ie m ögliche P osition des E rw eiterungsbaus w urde im Vorfeld des G utachterverfahrens intensiv untersucht und verschiedene M öglichkeiten gegeneinander abgew ogen. D as letztlich fest - gelegte P langebiet um fasst den Bereich südöstlich des S ach - senturm es. D as Baufeld m it einer Breite von 7,2 0 m nim m t dabei die F lucht der äußeren Begrenzung der S tadtm auer und der äußeren Begrenzung des Bestandsbaus (ohne E rker) auf. D ie Länge des Baufelds beträgt 2 0 m . K A PITEL A — STA N D O R T, PLA N G EB IET, PRO G R A M M A — 0 1 2 A.6 PROGRAMM Das Programm des Erweiterungsbaus umfasst 447 qm BGF. Folgende Tabelle zeigt die verschiedenen, nachzuweisenden Räume. A — 013 NR. BEZEICHNUNG ANZAHL QM HINWEISE 1. Kleiderkammer Jugendgruppe 1 20 2. Stuhllager 1 16 3. Getränkelager 1 12 4. Lager Elferratsgeschenke 1 30 5. Aktenraum 1 16 6. Lasten-/Personenaufzug 1 7. Eingang/Flur 1 8 EG 8. Toiletten 1 15 EG 9. Teeküche 1 6 EG 10. Lagerraum 1 10 EG 11. Büro Verwaltung 1 25 EG 12. Besprechung 1 20 EG 13. Vorstandsbüro 1 15 EG 14. Durchgang von altem Versammlungsraum 1 24 1.OG (max. 3 m breit ) 15. Versammlungsraum 1 90 1.OG 16. Küche 1 20 1.OG 17. Versammlungsraum 1 120 2.OG SUMME 17 447 B.1 PLANUNGS- UND BAUORDNUNGSRECHTLICHE VORGABEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Köln sieht für das Plangebiet eine Grünfläche vor. BEBAUUNGSPLAN Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 66438/04-2 von 1980 ist für das Plangebiet „öffentliche Grünfläche“ Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Vor Realisierung des Erweiterungsbaus ist ein vorhabenbezo- gener Bebauungsplan aufzustellen, um die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens soll hierfür als Grundlage dienen. ABSTANDSFLÄCHEN Die Abstandsflächen gem. Landesbauordnung NRW sind ein- zuhalten und in den Unterlagen nachzuweisen. STÄDTEBAULICHE RAHMENVORGABEN DES ERWEITE- RUNGSBAUS Der Erweiterungsbau muss sich dem Baudenkmal un- terordnen und darf max. III- geschossig sein. Dachauf- bauten sind nicht zulässig. Die Gebäudehöhe soll die Traufhöhe (TH2) des Be- standsanbaus (außerhalb des Erkerbereichs) nicht über- schreiten. Dies entspricht ei- ner Traufhöhe TH2 von 5,50 m ü. OK EG Anbau. Der Er- weiterungsbau muss über ein Flachdach verfügen. Al- ternativ kann ein flach ge- neigtes Dach (max. 10 Grad) angedacht werden, der First soll hier die Höhe des Wehr- gangs der Stadtmauer nicht überschreiten. Die Fassade des Erweiterungsbaus sollte zum Sachsenring geschlossen und zum Kartäuserwall geöffnet sein. Dabei ist der Anbau nicht als historisierender Bau zu konzipieren, sondern soll als moderner Anbau erkennbar und ablesbar sein. In Hinblick auf den denkmal- und Grünflächenschutz sollte auf die Ausbildung eines Kellergeschosses verzichtet werden. Ist ein Kellergeschoss notwendig, darf dies nur innerhalb der Baukörpergrenzen (insbesondere kein Auskragen über die Stadtmaueraußenkante) ohne Freilegung des ehem. Stadtgrabens oder sonstiger Abgrabungen und Böschungen, Fluchttreppen und Fensteröffnungen zulässig. Das Erdgeschoss ist ebenerdig und barrierefrei auszuführen. Eine programmatisch notwendige Verbindungsbrücke ist im 1. OG als reine Verbindung zwischen Bestand und Neubau mit einer max. Breite von 3 m zulässig. Die maximale Länge dieser möglichen Verbindung beträgt 8 m. KAPITEL B — RAHMENBEDINGUNGEN, HINWEISE B — 014 Traufhöhe 1 (TH1) 5,00 m ü.OK EG OK EG (0,54 m ü. 0,00 m) Traufhöhe 2 (TH2) 5,50 m ü.OK EG Sachsenturm - Süd-Nord-Schnitt B .2 IN FO R M ELLE P LAN U N G EN KER N AU SSAG EN D ES M ASTER P LAN S IN N EN STAD T KÖ LN 2 0 0 9 w urde der „Städtebauliche M asterplan Innenstadt K öln“ vom Rat der Stadt K öln als grundsätzliche H andlungsem pfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige E ntw icklung der K ölner Innenstadt beschlossen. In dem vom Büro Albert S peer und P artner, F rankfurt konzipierten M asterplan w urde im Rahm en der Vertiefungsphase auch das Them a Ringe und in diesem Zusam m enhang auch der S tandort S achsenring unter - sucht. D ie K ölner Ringe, die im Zuge der S tadterw eiterungen nach den P lä - nen von Josef S tübben als P racht - boulevard geplant und angelegt w urden, haben durch zahlreiche, vor allem verkehrlich m otivierte Veränderungen, den klaren, ge - stalterischen D uktus eines groß - städtischen S traßenzugs verloren. D er M asterplan Innenstadt K öln sieht vor allem vor, einen einheitli - chen G estaltungsduktus für die Ringe zu definieren, um zeitnah anstehende und zukünftige M aß - nahm en entsprechend zu koordi - nieren. Ziel ist es ein hochattraktives städte - bauliches und verkehrliches G e - sam tkonzept zu schaffen, das im S inne eines m odernen K lassikers große Robustheit in Bezug auf sich verändernde „M oden“ und tech - nische Anforderungen besitzt. Im Abschnitt S achsenring besteht nach Auffassung des M asterplans die F rage nach der kritischen M asse an U rbanität. W ährend die Bebauung an der südw estlichen S eite überw iegend m aßstäblich und teilw eise attraktiv ist, zeigt der östliche Rand eine brüchige S ilhouette - insbesondere der Rand des Bereichs von G ym nasium und Berufsschule, die sich vom S achsenring abw endet und nach innen richtet. D ie G rünanlage kann dam it ihrer Verw eil- und E rholungsfunktion nicht gerecht w erden und besitzt fast nur dekorative Zw ecke. D er M asterplan schlägt im S inne der P lanung S tübbens vor, im Bereich der historischen U lrepforte eine straßenbegleitende Bebauung in F orm einer urbanen D ienstleistungszeile m it Wohnnutzungsanteil zu verfolgen. Auch die alternative Idee hier das S tadtarchiv zu verorten w urde im M asterplan form uliert. E ine Bebauung dieser G rün - anlage w ird in der Ö ffentlichkeit kritisch gesehen. N ach Rats - beschluss sind über die Realisierung einzelner M aßnahm en aus dem S tädtebaulichen M asterplan Innenstadt E inzelent - scheidungen zu treffen. LE ITLIN IE ZU D E N KÖ LN E R R IN G STR ASSEN D er „S tädtebauliche M asterplan Innenstadt K öln“ hatte die Ringe als einen von sieben Interventions - räum en identifiziert. 2 0 11 w urde vor dem H intergrund einer vertie - fenden Betrachtung dieses Bereichs eine „Interdisziplinäre P lanungs - w erkstatt“ durchgeführt w oraus 2 0 12 durch den Stadtentw icklungs - ausschuss Leitlinien für eine künf - tige Weiterentw icklung der K ölner Ringstraßen beschlossen w urden. D ie Leitlinien fokussieren sich im K ern auf die F rei- und Straßenräum e sow ie auf die P lätze entlang des Rings und behandeln P räm issen und P rinzipien zu stadtgestalteri - sche Them en etw a O berflächen, Werbung, Beleuchtung, H altestel - len, Stadtbahnführung, Bepflanzung etc. B — 0 1 5 P lanung Stübben B estand M asterplan Innenstadt Köln B .3 D EN KM ALSC H U TZ B AU D EN KM AL SAC H SEN TU R M D er erhaltene ehem . S tadtm auerrest m it zw ei Türm en (S ach - senring 6 2 a/K artäuserw all 41. K öln-N eustadt/S üd) w urde 198 0 in die D enkm alliste nach § 2 Abs. 1 und 2 des D enkm al - schutzgesetzes (D S chG N W ) aufgenom m en. Wesentliche cha - rakteristische M erkm ale des D enkm als sind: • Ausgebauter H albturm ; nördlicher Abschluss des m ittelal - terlichen S tadtm auerrestes von 118 0 . • E hem als Wehrturm , erbaut aus Basalt und Tuff; nach K riegsbeschädigung zu Wohnzw ecken um gebaut. 198 2 Wiederaufbau nach Brand, 1985/86 U m bau m it Aufstockung und E rgänzung eines neuen D aches. H eute S itz der P rin - zengarde. • Ausgebauter H albturm ; südlicher Abschluss des m ittelal - terlichen S tadtm auerrestes von 118 0 ; Turm der "Blauen F unken". • E hem als Wehrturm , erbaut aus Basalt und Tuff. 196 9/70 Ausbau nach P länen von K arl Band, unter Verw endung des alten Basaltgem äuers der S tadtm auer, der F achw erk - konstruktion von der früheren D om bauhütte und Ziegel - steinen vom abgebrochenen K lingelpützgefängnis. 198 3 Restaurierung. • Stadtm auerrest m it zugehörigem G raben. Zinnenbekrönung; auf der S tadtseite rundbogige Blendarkaden. An der Au - ßenseite Reliefplatte, die die Abw ehr des Ü berfalls der erz - bischöflichen P artei durch die Bürgerschaft im Jahre 12 6 8 schildert (ursprünglich von 1378, 1886 durch K opie ersetzt, bei der S anierung 198 2 w iederum durch K opie ersetzt). G RÜ N D EN KM AL G RÜ N FLÄC H E D ie G rünfläche südlich des Baudenkm als ist denkm alw erte G rünfläche ausgew iesen. B O D EN D EN KM AL Im P langebiet liegen unterirdisch erhaltene Bestandteile der m ittelalterlich-neuzeitlichen S tadtbefestigung. D iese bestand aus der m ittelalterlichen S tadtm auer m it vorgelagerter, im U rsprung m ittelalterlicher G rabenanlage. D ie obertägigen Bauw erke der Stadtbefestigung w urden im Zuge der S chleifung der F estungsanlagen im P langebiet vollständig abgetragen. D ies betrifft die Stadtm auer selbst sow ie die Wallaufschüttung, in der sie gegründet w urde. D er w estlich vorgelagerte G raben m it feldseitiger G rabenfangm auer, der beim Abriss der S tadt - m auer vollständig aufgefüllt w urde, ist hingegen heute noch südlich des erhaltenen S tadtm auerabschnittes unter der W ie - senfläche erhalten und grenzt som it unm ittelbar an das Baufeld an. D er unterirdisch erhaltene Bestand der Stadtbefestigung erfüllt alle Voraussetzungen nach § 2 D schG N W zur Aufnahm e in die D enkm alliste der S tadt K öln. Aus diesem G rund ist w ie bereits bei den städtebaulichen Rahm envorgaben des E rw eiterungsbaus aufgeführt eine Be - bauung ohne U ntergeschoss zu bevorzugen. Ist ein K ellerge - schoss notw endig, ist dies nur innerhalb der Baukörpergrenzen (insbesondere kein Auskragen über die Stadtm aueraußenkante) ohne F reilegung des ehem . S tadtgrabens oder sonstiger Ab - grabungen und Böschungen, F luchttreppen und F ensteröff - nungen zulässig. B .4 VER KEH R LIC H E VO RG AB EN / ER SC H LIESSU N G ALLG EM EIN D er S achsenring und der K artäuserw all sind Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Radverkehrskonzept Innenstadt. D arin ist vorgesehen, den K artäuserw all zu einer F ahrradstraße um - zuw andeln und auf dem S achsenring eine F ahrspur dem Rad - verkehr zu w idm en. STELLP LÄTZE F ür den Bestand sind die notw endigen S tellplätze auf dem G rundstück nachgew iesen. D er S tellplatzbedarf der P lanung ist gem äß Anlage zu N r. 51.11 VV BauO N RW N RW zu be - rechnen. E ntsprechend Ö P N V-S atzung der S tadt K öln ist eine Reduzierung um 30 % m öglich. D ie Anzahl der abzulösenden Stellplätze w ird auf G rundlage der konkreten P lanung festgelegt. S tellplätze sind außerhalb der G rünfläche nachzuw eisen. B .5 FR EIR AU M , U M W ELT U N D STAD TKLIM A D er G rünfläche hat in der dicht bebauten K ölner Innenstadt hinsichtlich S tadtklim a und N aturhaushalt eine w ichtige F unktion. Als städtischer F reiraum ist die gestaltete G rünfläche besonders in gartenarchitektonischer H insicht von großer Be - deutung. Bauliche E ingriffe in die denkm algeschützte G rünanlage sind deshalb sow eit w ie m öglich zu verm eiden – das Baufeld also so klein w ie m öglich zu w ählen. S ow eit die F ällung von Bäum en unbedingt erforderlich ist, sind diese nach Abstim m ung m it dem Am t für Landschaftspflege und G rünflächen durch N euanpflanzungen zu ersetzen. B .6 W IR TSC H AFTLIC H KEIT F ür das G ebäude ist eine K ostenobergrenze von 1.2 0 0 .0 0 0 E uro inkl. N K + M w S t. (K G 30 0 -70 0 nach D IN 2 76 ) einzuhal - ten. K A PITEL B — R A H M EN B ED IN G U N G EN , H IN W EISE B — 0 1 6 B .7 SO N STIG ES D AC H AU FB AU TEN D achaufbauten jeglicher Art sind zu verm eiden. D ie notw endige G ebäudetechnik ist im G ebäude unter zu bringen. B ELEU C H TU N G D as Leuchten- und Beleuchtungskonzept der S tadt K öln ist zu berücksichtigen (siehe U nterlagen). B AR R IER EFR EIH EIT U N D O B ER FLÄC H EN G ESTALTU N G IM AU SSEN R AU M D er E rw eiterungsbau ist gem äß den aktuellen Richtlinien (insbesondere D IN 18 0 40 -3) barrierefrei zu konzipieren. D ie Vorgaben des „G estaltungshandbuchs Innenstadt“ für O ber - flächenm aterialien und taktile E lem ente sind einzuhalten (siehe U nterlagen). H AU S- U N D G EB ÄU D ETEC H N IK D ie aktuelle Beheizung des S achsenturm s erfolgt über F ern - w ärm e. D ies w ird auch beim E rw eiterungsbau übernom - m en. B — 0 1 7 G rünfläche m it B lick zum B aufeld / Sachsenturm G rünfläche m it B lick zur U lrepforte Verlauf des ehem . Stadtgrabens am Sachsenturm C. VERFAHREN C.1 AUFTRAGGEBER Gemeinnütziger Bauverein "Sachsenturm" e.V. Blaue-Funken-Weg 2 50677 Köln in Abstimmung mit der Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr, Stadtplanungsamt C.2 VERFAHRENSART Zweiphasiges kooperatives Gutachterverfahren mit 8 Archi- tekturbüros in Phase 1 und max. 6 Architekturbüros in Phase 2. Die Phase 1 dient der Entwicklung erster Ideen und der Über- prüfung der in der Aufgabenbeschreibung formulierten An- forderungen. Zur Phase 2 wird die Jury – als Erkenntnis aus den vorgeschlagenen Lösungen der Phase 1 – Ausarbeitungs- empfehlungen formulieren. Durch die Teilnehmer/innen wird dann in der Phase 2 – auf- bauend auf diesen Hinweisen – eine Präzisierung und vertiefende Bearbeitung der Entwürfe erfolgen. Teil des Verfahrens ist eine Einzel-Präsentation vor der Jury in beiden Phasen des Verfahrens. Die Jury behält sich vor, die Teilnehmerzahl für die vertiefende Bearbeitung der Phase 2 auf max. 6 Architekturbüros zu redu- zieren und damit nicht alle Teilnehmer/innen zur Überarbeitung aufzufordern. Mit der Teilnahmebestätigung am Gutachter- verfahren erkennen die teilnehmenden Architekten/Architek- tinnen und die Jury die Regularien des Verfahrens an. C.3 VERGÜTUNG Zur Vergütung der Leistungen stellt der Auftraggeber eine Gesamtsumme von 32.000 EUR netto zur Verfügung. Die ausgeschiedenen Teilnehmer/innen der Phase 1 erhalten eine Aufwandsentschädigung von 2.000 EUR brutto. Die Teilnehmer/innen der Phase 2 erhalten nach Einreichung einer beurteilungsfähigen Arbeit die verbliebene Restsumme des Bearbeitungshonorars durch die Anzahl der in Phase 2 verbliebenen Architekturbüros dividiert. Die Vergütung wird nur bei der Abgabe einer beurteilungsfähigen Entwurfsarbeit entsprechend der klar definierten Leistungs- bestandteile vom Auftraggeber ausgezahlt. Die geforderten Leistungen sind einschließlich aller Nebenkosten damit abge- golten – ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Honorierung besteht nicht. Unter den eingereichten Konzepten der 2. Phase wird eine Rangfolge ohne weitere Vergütung gebildet. Die Jury behält sich vor, durch Mehrheitsbeschluss eine andere Verteilung der Vergütung vorzunehmen oder das Verfahren jederzeit zu beenden. Für diesen Fall erfolgt die Vergütung nur bis zur erreichten Verfahrensphase. Im Falle einer weiteren Beauftragung der empfohlenen Architekten/Architektinnen wird die Summe der Sondervergütung für den Rang nicht erneut vergütet und mit dem fälligen Honorar verrechnet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. C.4 WEITERE BEAUFTRAGUNG Der Auftraggeber stellt in Aussicht eine/n der Preisträger/innen mit weiteren Planungsleistungen der Objektplanung gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1 bis einschließlich Leistungsphase 4 sowie der Entwicklung von Leitdetails im Rahmen der weiteren Detaillierung und Umsetzung zu beauftragen: - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entge- gensteht, insbesondere - soweit und sobald die dem Verfahren zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. C.5 EIGENTUM UND URHEBERRECHT Die Entwurfsbeiträge werden vollständig Eigentum des Auf- traggebers. Ein Zurückbehaltungsrecht der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers ist insoweit ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei einer angemessenen Honorierung das Nutzungs- und Verwertungsrecht an seinen eingereichten Un- terlagen gemäß der Projektinformation, soweit es um die Ver- wirklichung des vorgegebenen architektonischen Konzeptes und ggf. erfolgenden spätere Änderungen geht, auf den Auf- traggeber zu übertragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Planungen, Berechnungen und Zeichnungen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu ändern. Eine Nutzung seiner Planung für eigene weitere Projekte ist der Teilnehmerin bzw. dem Teil- nehmer unbenommen. Dem Auftraggeber steht das Recht der Erstveröffentlichung zu. Er ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens unter Angabe der Verfasser ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die Ar- chitekten/Verfasser stellen den Auftraggeber von den Rechten Dritter an den eingereichten Unterlagen frei. C.6 BEKANNTGABE Den Architekturbüros, dem Entscheidungsgremium sowie der Beratung wird mit der Übersendung des Protokolls das Ergebnis nach Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben. KAPITEL C — VERFAHREN, AKTEURE C — 018 C .7 H AFTU N G SAU SSC H LU SS U N D VER SC H W IEG EN H EIT D ie bereitgestellten Inform ationen in der P rojektinform ation sow ie auf und in den P lanunterlagen w urden durch den Auf - traggeber sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch w ird keine H aftung, G arantie oder G ew ähr dafür übernom m en, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt w orden sind. Weder die P rojektinfor - m ation, die P lanunterlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche G enehm igung des Auftraggebers auf irgendeine Art verändert oder an D ritte verteilt oder überm ittelt w erden. S äm tliche Beteiligte sind für die Laufzeit des Verfahrens zu S tillschw eigen gegenüber D ritten verpflichtet. C .8 B EU R TEILU N G SKR ITER IEN (P H ASE 1 U N D 2) D ie eingehenden Arbeiten w erden u.a. nach folgenden K riterien bew ertet: - Qualität der städtebaulichen K onzeption und E inhaltung der in der P rojektinform ation definierten Anforderungen - Architektur- und G estaltungsqualität insbesondere unter Berücksichtigung des Baudenkm als - F reiraum qualität - Qualität der G rundrisslösungen - Qualität des E rschließungskonzeptes inklusive S tellplatz - nachw eis - W irtschaftlichkeit und G enehm igungsfähigkeit D ie genannte Reihenfolge der K riterien stellt keine G ew ichtung dar. D as E ntscheidungsgrem ium (neu)behält sich vor, die ein - zelnen K riterien zu ergänzen und zu gew ichten. C .9 RÜ C KSEN D U N G D ER U N TER LAG EN (P H ASE 1 U N D 2) Alle eingereichten E ntw urfsbeiträge (P läne und M odelle) gehen in das E igentum des Auftraggebers über und w erden nicht zu - rückgeschickt. C .1 0 VER STÖ SSE D ie E ntscheidungen und Beurteilungen des E ntscheidungs - grem ium s sind endgültig. S ie unterliegen nicht der gerichtlichen N achprüfung. C .1 1 SC H R IFTLIC H E RÜ C KFR AG EN Rückfragen zur P rojektinform ation können ausschließlich per E -M ail zu dem in der Term inübersicht verbindlich genannten D atum an das Betreuungsbüro unter der folgenden E -M ail- Adresse gestellt w erden: w b_stm @ fsw -info.de D ie beantw orteten Rückfragen aller Teilnehm erinnen und Teil - nehm er w erden Bestandteil der P rojektinform ation und allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt. C .1 2 U N TER LAG EN FÜ R D IE B EAR B EITU N G Allen Teilnehm ern w erden via D atendow nload um fassende P lanunterlagen und G utachten zur Verfügung gestellt. D azu gehören unter anderen: • D X F -D atei des P langebietes • Luftbild • Ü bergeordnete P lanungen w ie F N P , Bebauungsplan N r. 6 6 438/0 4-2 , M asterplan Innenstadt K öln (Auszug), Leitlinie K ölner Ringstraßen, etc., P lan Bodendenkm albestand m it - telalterliche S tadtbefestigung, P lanausschnitt Bau- und G ründenkm äler • Leuchtenkonzept (beschlossenes K onzept 2 0 0 0 und P lan), Beleuchtungskonzept (Text und P lan), G estaltungshandbuch Innenstadt • G enehm igungsplanung S achsenturm 2 0 12 (als dxf- und P D F -D ateien) C — 0 1 9 C.13 AKTEURE C.13.1 TEILNEHMER/INNEN 1. N.N. 2. N.N. 3. N.N. 4. N.N. 5. N.N. 6. N.N. 7. N.N. 8. N.N. C.13.2 ENTSCHEIDUNGSGREMIUM BESETZUNG VORLÄUFIG Die Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst. 1. Jörg Aldinger, Stuttgart) 2. Prof. Donatella Fioretti (Berlin) 3. Ute Piroeth (Köln) 4. Prof. Gerd Aufmkolk, Nürnberg 5. Johannes Schilling (Köln) 6. Jürgen Minkus (Köln) 7. Franz-Josef Höing, Beigeordneter Stadt Köln (Stv: Anne Luise Müller, Amtsleiterin Stadtplanungsamt Köln) 8. Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator Stadt Köln 9. Peter Griesemann Blaue Funken/Gemeinnütziger Bauverein e.V. 10. Michael Müller Blaue Funken/Gemeinnütziger Bauverein e.V. 11. Niklas Kienitz, Vorsitzender des Ausschuss für Stadtent- wicklung, CDU-Fraktion (Stv: Ralf Uerlich, CDU-Fraktion Bezirksvertretung Innen- stadt 12. Michael Frenzel, Stadtentwicklungspolitischer Sprecher, SPD-Fraktion (Stv: Regina Börschel, Dr., SPD-Fraktion Bezirksvertretung Innenstadt) 13. Kirsten Jahn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Stv: Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister Innenstadt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 14. Ralph Sterck, Mitglied des Rates und Stadtentwicklungs- ausschuss, FDP-Fraktion (Stv: Maria Tillessen, FDP-Fraktion Bezirksvertretung In- nenstadt) 15. Michael Weisenstein, Fraktion Die Linke (Stv: Michael Scheffer, Die Linke-Fraktion Bezirksvertretung Innenstadt ) C.13.3 BERATUNG - Gregor Wagner, Römisch-Germanisches Museum / Amt für archäologische Bodendenkmalpflege - Lena Zlonicky, Stadtplanungsamt Stadt Köln C.13.4 VORPRÜFUNG - Anette Altendorf, Stadtplanungsamt Stadt Köln - N.N., Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt Köln - N.N., Denkmalpflege, Stadt Köln - N.N., Bodendenkmalpflege, Stadt Köln - N.N., Grünflächenamt, Stadt Köln - N.N., Bauaufsichtsamt Stadt Köln - Andreas M. Sattler, FSW Düsseldorf GmbH - Joana Möller, FSW Düsseldorf GmbH - Antje Ehlert, FSW Düsseldorf GmbH - Dietmar Scheuvens, Blaue Funken /Gemeinnütziger Bauverein e.V: Das Entscheidungsgremium kann im laufenden Verfahren zu- sätzliche Berater/innen und Vorprüfer/innen benennen. KAPITEL C — VERFAHREN, AKTEURE C — 020 D — 0 21 KAP ITEL D LE IS TU N G E N , TE RM IN E D. LEISTUNGEN D.1 — LEISTUNGEN ZUR PHASE 1 D.1.1 — PRÄSENTATIONSPLAN „IDEE“ Insgesamt 1 Blatt im Format DIN A1 (59,4 x 84,1 cm) – Quer- format (gerollt) – städtebaulich-freiraumplanerischer Gestaltungsplan mit Darstellung der Gebäudekonfiguration einschließlich Be- standsbau (Maßstab 1:500) - Grundrisse aller Geschosse mit Darstellung der geplanten Bestandteile des Raumkonzepts und der Nutzungen, der Zugänge, sowie dem Übergang zum Gebäudebestand Blaue Funken (Maßstab 1:200) - mind. 2 zum Verständnis erforderliche Schnitte, je einen Ost-West und einen Nord-Süd inkl. Anschluss des Gebäu- debestands Blaue Funken (Maßstab 1:200) – zwei Ansichten von Osten und Norden (Maßstab 1:200) – eine skizzenhafte räumliche Darstellung (Standort nach Wahl) – Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungsberichts zur Architektur (auf den Plänen) D1.2 — MODELL Arbeitsmodell im Maßstab 1:200 Ein Grundmodell mit Gebäudebestand und Einsatzmöglichkeit wird durch den Auftraggeber erstellt. Die Unterlagen zur Er- stellung des Einsatzmodells (DXF) werden allen Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Das Modell sollte aus ein- fachen Materialen hergestellt sein (Massenstudie!). D.1.3 — CD „PLANDATEN” Daten-CD im Format ISO 9660: – Erläuterungstext (als Word-Datei) – Berechnungsbogen mit allen Flächenkennwerten entspre- chend Formblatt „Flächen” als Excel-Tabelle – Präsentationsblatt (PDF) in Originalgröße mit einer Auflösung von mind. 200 dpi. – Lageplan in Originalgröße als Vektordatei im Format DXF/DWG. – Bild- und Präsentationsdaten (JPEG): Animationen, Per- spektiven, Modellfotos, Lagepläne, Schnitte oder Ansichten etc. als separate Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21 x 30 cm bei einer Auflösung von 300 dpi – Präsentation (PDF-Datei) mit maximal 10 Folien unter aus- schließlicher Darstellung von Abbildungen der Präsentati- onsblätter. Es ist zu beachten, dass keine Animationen und Folienübergänge zulässig sind. – Formblatt „Verfassererklärung” (Format ISO 9660) mit: Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperations- partner und externer Fachingenieure mit Vor- und Nach- namen, Büroanschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.; entsprechend Formblatt “Verfassererklärung” als Word- Datei D.1.4 — ERLÄUTERUNGSBERICHT UND VERFASSERER- KLÄRUNG - Erläuterungsbericht auf max. 2 DIN A 4 Seiten. Mit Aussagen zur entwurfsleitenden Idee als Word-Datei. - Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung”: - Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperations- partner und externer Fachingenieure mit Vor- und Nach- namen, Anschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen etc.; ent- sprechend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben durch die Entwurfsverfasser und mit Bürostempel verse- hen. D.1.5 — PLANSATZ VORPRÜFUNG Der Plansatz „Vorprüfung“ soll zwingend folgende Bestandteile umfassen: in einfacher (1x) Ausfertigung: - Präsentationsblatt farbig auf DIN A4-Größe gefaltet und gelocht oder mit Heftstreifen D.2 — LEISTUNGEN ZUR PHASE 2 (diese können durch die Jury bei Abschluss Phase 1 noch ge- ändert werden) D.2.1 — PRÄSENTATIONSPLÄNE „KONZEPT“ Insgesamt max. 3 Blätter im Format DIN A1 (59,4 x 84,1 cm) – Querformat (gerollt) - städtebaulich-freiraumplanerischer Gestaltungsplan mit Darstellung der Gebäudekonfiguration einschließlich Be- standsbau (Maßstab 1:500) - Grundrisse aller Geschosse mit Darstellung der geplanten Bestandteile des Raumkonzepts und der Nutzungen sowie der Zugänge und Übergänge zum Bestand (Maßstab 1:200) - mind. zwei zum Verständnis erforderliche Schnitte, je einen Ost-West und einen Nord-Süd (Maßstab 1:200) - vier Ansichten, jeweils Nord/Ost/Süd/West (Maßstab 1:200) – die Ansichten sind in die jeweiligen Abwicklungen der weiterführenden Bebauung zu integrieren. Sie kann als Silhouette dargestellt werden. - Perspektiven aus folgenden Standpunkten: • Perspektive aus südlicherRichtung • Perspektive aus östlicher Richtung KAPITEL D — LEISTUNGEN, TERMINE D — 022 - m ind. eine D etailansicht und -schnitt der F assade (M aß - stab 1 :50 ) – zur Verdeutlichung der konstruktiven G e - staltung sow ie der M aterialität - Alle w esentlichen Aussagen des E rläuterungsberichts zur Architektur (auf den P länen) D .2.2 — M O D ELL M odell im M aßstab 1 :2 0 0 E in G rundm odell m it G ebäudebestand und E insatzm ög - lichkeit w ird durch den Auftraggeber erstellt. D ie U nterlagen zur E rstellung des E insatzm odells (D X F ) w erden allen Teil - nehm ern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. D .2.3 — P RÜ FB LÄTTER F orm at frei w ählbar - gefaltet auf D IN A4, einseitig be - druckt) - P rüfblatt F assade (M aßstab 1 :2 0 0 ) D arstellung der F assadenflächen (opak, transparent), der D ächer und des Abschlusses gegen E rdreich m it Ausw eis der jew eiligen F lächen - P rüfblatt F lächen (M aßstab 1 :50 0 ) D arstellung des Raum program m s nach vorgegebenem F arbcode m it Angabe der F lächen (N F , VF , K F , TF , BG F ); F lächenberechnung gem äß F orm blatt „F lächen“ D 2.4 — ER LÄU TERU N G SB ER IC H T U N D VER FASSER - ER KLÄ RU N G E rläuterungsbericht auf m ax. 3 D IN A 4 S eiten. M it Aussagen zur entw urfsleitenden Idee (Städtebau/H ochbau) als Word-D atei. Zudem soll der Text des E rläuterungsberichts entsprechend der G liederungspunkte Aussagen zu den unten aufgeführten Inhalten beinhalten: - Auseinandersetzung m it dem D enkm al H ahnentorburg - Baukonstruktionen einschließlich F assade, Angaben zur M aterialität (Außen/Innen) - E rste Aussagen zum K onzept der technischen G ebäu - deausrüstung - Ausdruck F orm blatt „Verfassererklärung”: Angaben aller Verfasser einschließlich aller K ooperati - onspartner und externer F achingenieure m it Vor- und N achnam en, Anschrift, Tel./F ax. sow ie E -M ail-Adressen etc.; entsprechend F orm blatt „Verfassererklärung” un - terschrieben durch die E ntw urfsverfasser und m it Bü - rostem pel versehen. D .2.5 — C D „P LAN D ATEN ” D aten-CD im F orm at IS O 96 6 0 : - E rläuterungstext (als Word-D atei) - F lächenübersicht m it allen F lächenkennw erten entspre - chend F orm blatt „F lächen” als E xcel-Tabelle - K ostenübersicht nach D IN entsprechend F orm blatt „K osten“ als E xcel-Tabelle - P räsentationsblätter (P D F ): Alle P landaten der P räsen - tationsblätter in O riginalgröße m it einer Auflösung von m ind. 2 0 0 dpi - P rüfblätter: Alle P rüfblätter in O riginalgröße als Vek - tordatei im F orm at D X F /D WG sow ie als P D F . - Bild- und P räsentationsdaten (JP E G ): Anim ationen, P er - spektiven, M odellfotos, Lagepläne, S chnitte oder An - sichten etc. als separate Bilddaten m it einer M indest - größe von 2 1 x 30 cm bei einer Auflösung von 30 0 dpi - P räsentation (P D F -D atei) zur P räsentation m it m axim al 15 F olien unter ausschließlicher D arstellung von Abbil - dungen der P räsentationsblätter. E s ist zu beachten, dass keine Anim ationen und F olienübergänge zulässig sind. - F orm blatt „Verfassererklärung” (F orm at IS O 96 6 0 ) m it: Angaben aller Verfasser einschließlich aller K ooperati - onspartner und externer F achingenieure m it Vor- und N achnam en, Büroanschrift, Tel./F ax. sow ie E -M ail- Adressen etc.; entsprechend F orm blatt “Verfasserer - klärung” als Word-D atei D .2.6 — P LAN SATZ VO R P RÜ FU N G D er P lansatz „Vorprüfung“ soll zw ingend folgende Be - standteile um fassen: in einfacher (1 x) Ausfertigung: - P räsentationsblätter farbig auf D IN A4-G röße gefaltet und gelocht oder m it H eftstreifen - P rüfblätter farbig auf D IN A 4-G röße gefaltet und gelocht oder m it H eftstreifen D — 0 23 D.3 TERMINE - VORAUSSICHTLICH (IN DER ABSTIMMUNG) BEREITSTELLUNG DER PLANUNTERLAGEN Z.B. 10. KW 2017 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN 11.KW.2017 Rückfragen per E-Mail bis 16 Uhr an: wb_stm@fsw-info.de AUFTAKTBRIEFING 12.KW 2017 PHASE 1 — ABGABE PLANSATZ 03.05.2017 BIS 16:00 UHR Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. PHASE 2 — ABGABE MODELL 16.05.2017 BIS 16:00 UHR Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. ENTSCHEIDUNGSGREMIUM 1 22.05.2017 AB 9:00 UHR Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer/innen. OPTIONALES BRIEFING DER TEILNEHMER 24.05.2017 Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer/innen. PHASE 2 — ABGABE PLANSATZ 28.06.2017 BIS 16:00 UHR Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. PHASE 2 — ABGABE MODELL 06.07.2017 BIS 16:00 UHR Submissionstermin. Abgabe der Unterlagen bis 16:00 Uhr bei FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf Es gilt der Eingangsvermerk, nicht der Poststempel! Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Ort für alle Veranstaltungen: Wird noch bekannt gegeben ENTSCHEIDUNGSGREMIUM 2 14.07.2017 AB 9:00 UHR Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer/innen. KAPITEL D — LEISTUNGEN, TERMINE A — 024 -
Anlage 1 (Übersichtsplan)
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Prinzen-Garde-Weg Blaue-Funken-Weg .DUWlXVHUZDOO .DUWlXVHUZDOOHistorische Stadtmauer ND Weg Weg Weg Weg Weg Prinzen-Garde-Weg IV F I I II F Z F F S IIIIIIIIIF FIIFV75 30 73 III I F F IVIIIVI I III II II S F BPF F PIII IW 6WlGW%HUXIVVFKXOH 79 62 a 69 73 a 67 1-3 IIII Anlage 1 -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Alte KeSB Vorlagen-Nummer 2875/2016 Stand: 11.07.2023 Sachstandsbericht Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue- Funken-Weg 2); hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes Geänderter Beschluss am 6.7.2017: (Mündlicher Änderungsantrag von Frau Jahn) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. stimmt einer Erweiterung der Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue- Funken-Weg 2) im Bereich der heutigen öffentlichen Grünfläche grundsätzlich zu; 1. nimmt die geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum architektoni- schen Gutachterverfahren (Anlage 2) mit folgenden Änderungen zur Kenntnis. - Die Aufgabenstellung wird dahingehend erweitert, dass auch eine unterirdische Lösung geplant und erwünscht wird. Für eine unterirdische Lösung wird das Plangebiet erweitert und greift nicht zwingend die Flucht der Stadtmauer auf. - Die städtebaulichen Rahmenvorgaben für den Erweiterungsbau werden dahinge- hend geändert, dass der Erweiterungsbau nicht ausschließlich ein Hochbau sein muss, sondern auch unterirdisch geplant werden kann. - Die Beurteilungskriterien für die eingehenden Arbeiten werden um das Kriterium Ökologie erweitert. Die ökologische und klimatische Funktion der Fläche soll er- halten bleiben oder abgelöst werden durch einen Entwurf der diese Funktion auch erfüllen kann. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Aufgabenstellung wurde entsprechend Beschluss überarbeitet und das vom gemeinnützi- gen Bauverein "Sachsenturm" e. V. beauftragte kooperative zweiphasige Gutachterverfahren Mai 2018 durchgeführt. Der von der Jury ausgewählte Entwurf von Anderhalten Architekten, Berlin (oberirdischer An- bau an Bestand) wurde Grundlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 664382/02 Ar- beitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln- 2 Altstadt/ Süd. Der Satzungsbeschluss durch den Rat erfolgte am 05.05.2022 (Session Num- mer 0621/2022). Nächste Schritte: Keine, da Verfahren abgeschlossen ist. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Das Verfahren ist abgeschlossen. -
Anlage 0 (Begründung der Dringlichkeit)
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A N L A G E 0 611-2alte2875-2016maSB Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2); hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes Vorlage 2875/2016 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in den Sitzungen des Ausschusses Grün + Umwelt und der Bezirksvertretung Innenstadt am 16.03.2017 Die Vorhabenträgerin bittet um einen möglichst zeitnahen Beschluss, um das in Vorbereitung befindliche architektonische Gutachterverfahren für die Planung der Erweiterung des Vereins- gebäudes der "Blauen Funken" im Sachsenturm auf dem städtischen Grundstück möglichst vor der Sommerpause in diesem Jahr beginnen zu können. -
Beschlussvorlage Ausschuss (Stand 09.03.2017, mit ergänzter Anlage 3)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 611/2 Alte KeSB Vorlagen-Nummer 2875/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2); hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung eines städtischen Grundstückes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. stimmt einer Erweiterung der Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken- Weg 2) im Bereich der heutigen öffentlichen Grünfläche grundsätzlich zu; 2. nimmt die geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum architektonischen Gut- achterverfahren (Anlage 2) zur Kenntnis. Alternative: Der Erweiterung wird nicht zugestimmt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 16.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 2 Begründung: Der gemeinnützige Bauverein "Sachsenturm" e. V. möchte die Vereinsräume der "Blauen Funken" im Sachsenturm durch einen Neubau erweitern. Die Vereinsräume befinden sich im nördlichen ehemaligen Wehrturm des denkmalgeschützten mittel- alterlichen Stadtmauerrestes am Sachsenring. Der Turm wurde vom Verein 1969/70 im Rahmen ei- nes Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Köln ausgebaut und mit einem Anbau versehen. Aufgrund steigender Mitgliederzahlen und veränderter Anforderungen an Veranstaltungsräume, insbesondere der Barrierefreiheit, sieht der Verein die Notwendigkeit der räumlichen Erweiterung. Sie soll auch für die Aktivitäten des Vereins am Stadtleben, wie Kinder- und Jugendarbeit, nutzbar sein. Der Verein befindet sich seit Anfang 2014 mit der Verwaltung in umfangreicher Abstimmung über dieses Vorhaben. Einer nochmaligen baulichen Erweiterung im Bereich der Stadtmauer selbst wurde aus Gründen des Denkmalschutzes ausgeschlossen. Als bestmöglicher Standort eines Erweite- rungsbaukörpers wurde die angrenzende Grünfläche südlich des Blaue-Funken-Weges ausgewählt (siehe Anlage 1). Diese Planung entspricht grundsätzlich dem "Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln", der vor- schlägt, im Bereich der historischen Ulrepforte eine straßenbegleitende Bebauung zu verfolgen. Nach Ratsbeschluss von 2009 sind über die Realisierung einzelner Maßnahmen aus dem Masterplan Ein- zelentscheidungen zu treffen. Diese für den Erweiterungsbaukörper vorgesehene städtische Fläche ist nicht Bestandteil des bishe- rigen Erbbaurechtsvertrages und ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 66438/04-2, Blatt 2, als öffent- liche Grünfläche festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ge- nehmigung des Bauvorhabens wäre der Verein bereit, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanver- fahren durchzuführen. Auf Wunsch der Verwaltung plant der Verein die Durchführung eines architektonischen Gutachterver- fahrens (siehe Anlage 2) auf der Grundlage der städtischen Rahmenvorgaben. Im Rahmen des zwei- stufigen Verfahrens sollen in der ersten Phase acht und in der zweiten Phase maximal sechs qualifi- zierte Architekturbüros städtebaulich-architektonische Lösungen für diese besondere Aufgabe entwi- ckeln. Ziel ist der Erhalt einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung des historischen Ortes und des Baudenkmals, der flexiblen Nutzbarkeit der Räume sowie der Energieeffizienz des Neubaus. Vorgesehen ist ein maximal dreigeschossiger Erweiterungsbau (mit Aufzug) in der südlich angren- zenden denkmalgeschützten Grünfläche. Der geplante Baukörper mit 20 m Länge nimmt die Flucht der äußeren Begrenzung der Stadtmauer nach Westen und des Bestandsanbaus außerhalb des Er- kerbereichs nach Osten auf (Bautiefe 7,20 m). Die Höhe des Neubaus wird bei einer Flachdachaus- bildung maximal der Höhe der Traufe des Bestandsanbaus außerhalb des Erkerbereichs entspre- chen. Alternativ kann ein flach geneigtes Dach ausgebildet werden, dessen First nicht die Höhe des Wehrgangs der Stadtmauer überschreitet. Der Neubau soll mit einem eingeschossigen Verbindungsbaukörper im ersten Obergeschoss mit dem Bestandsanbau verbunden werden. Der geplante Erweiterungsbau grenzt an das Bodendenkmal des mittelalterlichen Stadtgrabens an, so dass ein Kellergeschoss nur innerhalb der Baukörpergrenzen sowie ohne auskragende Bauteile und Abgrabungen zulässig ist. Die Eingriffe in die Grünfläche und den Baumbestand sind auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Erforderliche Kfz- und Radstellplätze sind außerhalb der Grünfläche nachzuweisen. Im Anschluss an dieses Qualifizierungsverfahren ist die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanverfahrens geplant. In diesem Zusammenhang wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Anlagen 1 Übersichtplan 2 Aufgabenbeschreibung des Gutachterverfahrens 3 Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 2875/2016 -
Anlage 3 (Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 2875-2016)
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A N L A G E 3 611-2alte2875-2016ma Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 2875/2016 Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 09.02.3017 die Vorlage zurückgestellt und darauf hinge- wiesen, dass in der Vorlage insofern ein Fehler sei, dass die Lage der Vereinsräume nicht richtig dargestellt sei. Die Vereinsräume der "Blauen Funken" befänden sich nicht im nördlichen ehemali- gen Wehrturm, sondern im südöstlichen Gebäudeteil. Es wird um Korrektur der Vorlage gebeten. Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis ist richtig, die Vereinsräume befinden sich im südlichen ehemaligen Wehrturm mit Anbau. Die geplante Erweiterung soll auf der sich anschließenden öffentlichen Grünfläche erfolgen (siehe Plan Anlage 2). Es wurde zudem gebeten, den Hinweis auf die Planung des "Städtebaulichen Masterplans Innen- stadt Köln" unter Absatz 4 der Vorlage näher zu erläutern. Stellungnahme der Verwaltung: In der Anlage 2 "Aufgabenbeschreibung des Gutachterverfahrens" werden unter B.2 "informelle Planungen", Seite B-015 der Anlage, die Kernaussagen des Masterplans Innenstadt allgemein und für diesen Bereich näher erläutert. Die Kriterien zur Barrierefreiheit des Gebäudes und des Außenraums wurden auf Seite B-014 (Abstandflächen und Barrierefreiheit) und Seite B-017 (Barrierefreiheit und Oberflächengestaltung im Außenraum) konkretisiert. Die auf der letzten Seite (Seite D-024) der Anlage 2 unter D.3 "Termine" genannten Termine sind nicht mehr aktuell; neue Termine werden nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses ver- einbart.
Beratungsverlauf
-
16.03.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
04.05.2017
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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