V/0252/2024
91. Änderung FNP - Entwurf zur Veröffentlichung
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Berichtsvorlage
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V/0252/2024 V/0252/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße [Neuerrichtung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Münster] Kenntnisnahme des Entwurfs zur Veröffentlichung Beratungsfolge 23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 91. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Ost im Stadtteil Mauritz-Ost im Bereich Am Pulver- schuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße zu veröffentlichen. Mit der 91. Änderung des Flächennutzungsplans werden im Rahmen der Bauleitplanung die Voraus- setzungen geschaffen, um eine Neuerrichtung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße zu ermöglichen. Mit der neuen ZUE soll der bisherige Unterbringungsstandort auf dem Gelände der ehemaligen York- Kaserne im Stadtteil Gremmendorf freigezogen werden, um dort das seit mehreren Jahren geplante urbane Wohnquartier ganzheitlich realisieren zu können. Neben der 91. Änderung des Flächennutzungsplans wird im sogenannten Parallelverfahren der Be- bauungsplan Nr. 619 die verbindliche Bauleitplanung regeln. Der Beschluss zur Änderung des FNP wurde erstmalig vom Rat der Stadt Münster am 10.10.2018 gefass t (V/0818/2018). Dieser Vorlage lag auch die Standortuntersuchung zur Neuerrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung in Münster als Anlage bei. Am 03.12.2018 fand eine erste frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Institut der Feuerwehr statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß Baugesetzbuch (BauGB) anschließend im 1. Quartal 2019 durchgeführt. Im weiteren Verfahren reduzierte sich die Planung auf die westliche Teilfläche des ursprünglichen Stadtplanungsamt 25.04.2024 Ihre Ansprechpartner: Herr Bernsen Telefon: 492-6199 Bernsen@stadt-muenster.de Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0252/2024 Änderungsbereichs, so dass mit der Vorlage Nr. V/0606/2021 der Bereich der 91. FNP -Änderung verkleinert wurde. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 619: Mauritz-Ost – östlich Am Pulverschuppen durch den Rat der Stadt Münster gefasst. Für dieses Bau- leitplanverfahren fand am 29.02.2024 eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Institut der Feuerwehr statt. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 619 konnte im Anschluss bis zum 25.03.2024 online über die Internetseite des Stadtplanungsamtes und im Kundenzentrum der Stadt- hauses 3 eingesehen werden. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewer- tet. Eine Veröffentlichung dieses Bauleitplans wird ebenfalls in 2024 angestrebt. Von daher erfolgt als nächster Verfahrensschritt zunächst im Rahmen der vorbereitenden Bauleitpla- nung die Veröffentlichung des Entwurfs der 91. FNP-Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Diese soll zu Beginn des 3. Quartals erfolgen. Dazu werden die vorliegenden Entwürfe des Plans und der Be- gründung sowie weitere umweltrelevante Unterlagen einerseits über die städtischen Internetseiten als auch analog im Kundenzentrum des Stadthauses 3 einsehbar sein. Zeitgleich werden auch die Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Weitere Informationen zur 91. FNP-Änderung sind den beigefügten Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Begründung Anlage 2 – Planzeichnung
Anlage A
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Anlage A zur V/0252/2024 Kurzüberblick Der Entwurf zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster für den Bereich der neuen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete soll im 3. Quartal veröffentlicht (öffentlich ausgelegt) werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Für die Neuerrichtung der ZUE im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße wurden die Verfahren zur 91. Änderung des FNP sowie zur Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 619 vom Rat der Stadt Münster eingeleitet. Zu beiden Verfahren wurden bereits die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie die Beteiligungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Als nächster Verfahrensschritt soll zunächst die Veröffentlichung zum Entwurf des FNP durchge- führt werden. Bei diesem Bauleitplanverfahren ist zu berücksichtigen, dass nach einem abschlie- ßenden Beschluss durch den Rat noch die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster eingeholt werden muss. Die frühzeitige Beteiligung im parallelen Bebauungsplanverfahren fand erst im März 2024 statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden derzeit ausgewertet. Eine Veröffentlichung dieses Bau- leitplans wird ebenfalls in 2024 angestrebt. Finanzierung Die Durchführung der Veröffentlichung im Internet sowie im Kundenzentrum des Stadthauses 3 verursacht keine zusätzlichen Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch: § 3 Abs. 2 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit einer Neuerrichtung der ZUE am Standort Pulverschuppen kann der bisherige Standort im YORK-Quartier freigeräumt werden, um somit die dort vorgesehene und beschlossene Wohnnut- zung umzusetzen. Die Planung sieht die Weiter- bzw. Umnutzung eines bereits bebauten und versiegelten ehemali- gen Kasernengeländes vor. Demgemäß entspricht die Planung dem Gebot, mit Grund und Bo- den sparsam umzugehen. Die Waldflächen südlich des Kasernengeländes werden im FNP dar- gestellt und bleiben erhalten. Weitere und konkretere Aspekte im Bereich des Klimaschutzes sind im Bebauungsplanverfahren aufzuzeigen.
V-0252-2024-Anlage-2-Planzeichnung
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OE OE Schleuse VM DEK W W M SO VM M MW M M M W W GE W M SO WOMO PR RRB OE OE Schleuse VM DEK W W M SO VM M MW M M M W W GE W M SO WOMO PR RRB Bisherige Darstellung Neue Darstellung Änderungsbereich N Plan zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße Stand: 12.03.2024M. 1:15.000 Militärische Einrichtung Flächen für den Gemeinbedarf Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Übergangs-Unterkunft Flächen für Wald Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Flächen für Ver- und Entsorgung Pumpwerk Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0252/2024
V-0252-2024-Anlage-1-Begruendung
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Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 28
B e g r ü n d u n g
zum Entwurf der 91. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil Mauritz-
Ost im Bereich Am Pulverschuppen,
Coppenrathsweg, Warendorfer Straße
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1
1.1 Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) ................................................................ 4
1.2 Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel) ................................................................. 4
2. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 5
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 5
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 5
3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan .................................... 8
3.3 Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte ............... 8
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 9
4.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen / Übergangs-Unterkunft ................................................................. 9
4.2 Flächen für Ver- und Entsorgung .............................................................................................. 11
4.2.1 Zweckbestimmung Pumpwerk ........................................................................................ 11
4.3 Flächen für Wald ....................................................................................................................... 11
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................. 12
5.1. Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 12
5.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 12
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 13
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 16
5.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit ........................................................................ 16
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 18
5.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 21
5.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 21
5.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 22
5.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 23
5.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 24
5.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 24
5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 24
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 25
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 25
5.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 25
5.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 25
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ........................................................... 26
6.1 Altlasten/ Altlastverdachtsflächen >1 ha.................................................................................... 26
6.2 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 27
1. Planungsanlass und Planungsziele
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster soll im Rahmen des Verfahrens zur
91. Änderung im Bereich „Pulverschuppen“ geändert werden. Damit sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen auf der Ebene des FNP geschaffen werden, um eine
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0252/2024
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 28
Neuerrichtung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Münster im Bereich
„Pulverschuppen“ realisieren zu können.
Eine ZUE dient der Unterbringung von Flüchtlingen nach ihrem Aufenthalt in einer
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE). In einer ZUE sollen Geflüchtete bis zu zwei Jahre bleiben (für
Familien ist eine deutlich kürzere Verweildauer vorgesehen), bis sie – ein Bleiberecht
vorausgesetzt – den Kommunen zugewiesen werden. In einer ZUE wird neben der eigentlichen
Unterbringung auch ein schulnahes Bildungsangebot (u. a. Sprachkurse) sowie ein
Freizeitangebot (u. a. Betreuung für Kinder bis 6 Jahre) ermöglicht. Eine Sanitätsstation wird in
Kooperation mit niedergelassenen Ärzten im Münsterland betrieben.
Zurzeit betreibt das Land NRW in Münster eine ZUE am Standort der ehemaligen York-Kaserne
im Stadtteil Gremmendorf. Gemäß der zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster
getroffenen „Vereinbarung der Stadt Münster über die Freigabe und weitere Nutzung der York-
Kaserne“ ist das Land bereit, die von der ZUE genutzten Flächen der ehemaligen York-Kaserne
frei zu geben, wenn sich die Stadt u. a. im Gegenzug bereit erklärt, dem Land eine
Alternativeinrichtung für eine ZUE unbefristet und mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen.
Dementsprechend strebt die Stadt eine möglichst zeitnahe Verlagerung der ZUE an den Standort
Am Pulverschuppen / Warendorfer Straße an, um die städtebauliche und strukturelle Entwicklung
des seit Jahren geplanten künftigen Wohngebietes York-Quartier ganzheitlich realisieren zu
können.
Die ehemalige York-Kaserne bietet Flächen für insgesamt rund 1.800 Wohneinheiten inklusive
der nötigen sozialen Infrastruktureinrichtungen sowie weitere stadtteilbezogene Einrichtungen
wie eine Sporthalle und ein Bürgerhaus. Durch die derzeitige Nutzung der ZUE im historischen,
zentralen Bereich der ehemaligen York-Kaserne werden zunächst ca. 500 Wohneinheiten (von
ca. 1.800 WE) und eine städtische 9-gruppige Kita von der geplanten städtebaulichen
Entwicklung ausgeschlossen. Um die städtebaulichen und freiraumplanerischen Zielsetzungen
umsetzen zu können und die genannten Qualitäten für das gesamte neue York-Quartier
einschließlich seiner Integration in den Stadtteil Gremmendorf erreichen zu können, ist eine
ganzheitliche, in sich schlüssige städtebauliche Entwicklung des gesamten York-Quartiers
dringend anzustreben. Dabei kommt dem historischen Bereich der Kaserne als Mittelpunkt des
künftigen York-Quartiers eine besondere Bedeutung zu. Eine Fremdnutzung im zentralen Bereich
des ehemaligen Kasernengeländes würde der angestrebten städtebaulich hochwertigen
Entwicklung des neuen York-Quartiers entgegenstehen. Bei Aufrechterhaltung der ZUE am
jetzigen Standort würde demnach weiterhin ein zentraler Bereich des seit langem geplanten York-
Quartiers den künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern und der ansässigen Gremmendorfer
Bevölkerung verschlossen bleiben.
Die Neuerrichtung einer ZUE in Münster an einem neuen Standort soll grundsätzlich nach dem
Leitbild eines „Kleinen Dorfes in der Stadt“ mit spezifischen räumlichen und baulichen
Anforderungen an das gemeinschaftliche Zusammenleben der dort unterzubringenden
Menschen konzipiert und betrieben werden. Der daraus resultierende Flächenbedarf beträgt
ca. 2,3 ha (netto) mit einem zusammenhängenden, kompakten Standortzuschnitt plus optionaler
Flächen für eine Eingrünung und/oder Ausgleichsflächen. Eine gute Erreichbarkeit mit dem
stadtinternen ÖPNV und für Kfz mit Anbindung an benachbarte Hauptverkehrsstraßen sowie eine
räumliche Nähe zu bestehenden Siedlungsstrukturen unter Beachtung notwendiger
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
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Abstandserfordernisse (d. h. keine „Insellage“ im Freiraum) sind weitere wesentliche
Standortanforderungen.
Die Kapazität der Einrichtung soll für ca. 500 Personen ausgerichtet werden. Die Anlage soll
mehrere Wohngebäude mit Gemeinschaftsraum und Technik- und Wäscheraum sowie mehrere
Gemeinschaftsgebäude mit den Nutzungsbestandteilen Kantine / Kiosk, Freizeit-, Fitness- und
Sozialräume, eine religiöse Einrichtung, Kinderstube, Sanitätsräume, Lager und
Wäscheausgabe, Verwaltung / Hausmeister, Pförtner beinhalten. Im Zufahrtsbereich der ZUE
bedarf es Flächen für ca. 35 - 50 Pkw-Stellplätze sowie ca. 250 Fahrräder im Bereich der
Wohngebäude.
Der geplante Standort „Pulverschuppen“ wurde zunächst auf der Grundlage einer Standort-
untersuchung ermittelt, die wegen der Dringlichkeit des Vorhabens auf der zeitnahen
liegenschaftlichen Verfügbarkeit der untersuchten Standorte basierte und daher ausschließlich
städtische Grundstücke sowie ein Grundstück der Stadtwerke Münster GmbH zum
Untersuchungsgegenstand hatte.
Im Nachgang dazu ist vor dem Hintergrund der erforderlichen Verfahren zur Änderung des
Regionalplans Münsterland sowie des Flächennutzungsplans der Stadt Münster eine ergänzende
Standortuntersuchung bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Münsters und unabhängig von
Eigentumsverhältnissen durchgeführt worden. Ergebnis dieser Standortuntersuchung ist, dass
der Standort „Pulverschuppen“ nach wie vor als der am besten geeignete Standort im Vergleich
mit den übrigen Standorten bewertet wird.
Der gemeinsame Antrag (Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung) der CDU-Fraktion, der
SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL und der FDP-Fraktion an den Rat (A-
R/0065/2018) „Transparenz durch Bürgerbeteiligung – Flächennutzungsplanverfahren für die
ZUE durchführen“ wurde vom Rat am 19.09.2018 beschlossen und die Verwaltung damit
beauftragt, ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren durchzuführen und eine Änderung des
Regionalplans Münsterland bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.
Auf Basis der o. a. zwischenzeitlich ergänzten Standortuntersuchung hat der Rat in seiner
Sitzung am 10.10.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP beschlossen
(vgl. V/0812/2018).
Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 91. FNP-Änderung im
Bereich „Pulverschuppen“ wurde am 03.12.2018 durchgeführt. In dieser
Bürgerinformationsveranstaltung wurden die Methodik und die Ergebnisse der o. a. ergänzten
Standortuntersuchung sowie das Verfahren zur 91. Änderung des FNP erläutert.
Der Bereich der 91. Änderung des FNP umfasste 2018 zunächst die Fläche der ehemals
militärisch genutzten Einrichtung „Pulverschuppen“, die sich damals noch im Eigentum des
Bundes bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befand, zuzüglich des östlich
angrenzenden städtischen Grundstücks. Beide Flächen wurden im Vorentwurf zur 91. Änderung
des FNP als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen / ZUE dargestellt. Auf welchen Flächen die geplante ZUE
tatsächlich errichtet werden würde, sollte sich im weiteren Verfahren konkretisieren bzw.
entscheiden. Es war Ziel der Stadt Münster, die Fläche der ehemals militärisch genutzten
Einrichtung „Pulverschuppen“ von der BImA zu erwerben, um diese für die Realisierung der ZUE
nutzen zu können, weil mit der Nutzung der ehem. Kaserne Pulverschuppen (BImA-Fläche)
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
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gegenüber der städtischen Fläche deutliche Vorteile bestehen und daher dieser Variante der
Vorzug gegeben werden sollte. Nachdem die Gespräche mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) über den Grunderwerb Ende 2021 weitestgehend abgeschlossen
waren und ein entsprechender Kaufvertrag über das frühere Militärgelände vorbereitet wurde,
fokussierte sich die Planung nun auf diese westliche Fläche, den aktuellen Planbereich.
Mit Beschluss der Vorlage V/0606/2021 wurden im Februar 2022 der Änderungsbereich der 91.
Änderung des FNP sowie der Bereich zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619 an den
damals aktuellen Planungsstand angepasst. Ende März 2022 erfolgte der Besitzübergang des
Plangebiets von der BImA zur Stadt Münster.
Die auf dem ehem. Kasernen-Gelände bestehende städt. Gemeinschaftsunterkunft für
geflüchtete (74 Plätze) und wohnungslose (50 Plätze) Personen (Stand Juli 2023) soll von der
Stadt Münster bis auf Weiteres weitergenutzt werden. Spätestens mit Inbetriebnahme der ZUE
soll diese städtische Einrichtung aufgegeben und die dann ggf. noch dort wohnenden Flüchtlinge
in andere städtische Einrichtungen verlegt werden.
1.1 Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit einer wohnberechtigten Bevölkerung 1 von aktuell rund
321.000 (31.12.2023). Für das Jahr 2030 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die
Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum. Dies führt – verstärkt durch den Trend
sinkender Haushaltsgrößen – zu einem Bedarf von ca. 2.000 neuen Wohnungen pro Jahr bei
einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen.
Um die Inanspruchnahme bisher baulich nicht genutzter Freiflächen im Sinne des
Bodenschutzgebotes des Baugesetzbuches zu minimieren, hat der Rat der Stadt Münster
festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf
Brachflächen, im Gebäudeleerstand oder in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert
wurde in der Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere
gewerbliche Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche
Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden.
Bei dem Plangebiet – soweit es zukünftig durch die ZUE genutzt werden soll – handelt es sich
um eine schon seit mehr als einhundert Jahren baulich genutzte Konversionsfläche. Die
Errichtung und Verlagerung der ZUE an diesem Standort ermöglicht die vollständige Umsetzung
des seit Jahren geplanten künftigen Wohngebietes York-Quartier. Zusammen mit der ebenfalls
zuvor militärisch genutzten Konversionsfläche der ehemaligen Oxford-Kaserne ist die zukünftige
Wohngebietsnutzung beider ehemaligen Kasernen für die Erfüllung des städtischen
Baulandprogramms von entscheidender Bedeutung. Die vorliegende Planung entspricht daher in
besonderer Weise den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und
schonend umzugehen.
1.2 Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel)
Der Änderungsbereich wird im nördlichen Teilbereich (ehem. Kaserne Pulverschuppen) bereits
seit mehr als einhundert Jahren überwiegend militärisch-baulich genutzt. Grünflächen auf dem
ehemaligen Kasernenareal sind großflächig zwischen den bestehenden Gebäuden und
1 https://www.stadt-muenster.de/statistik-stadtforschung/zahlen-daten-fakten
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 28
Verkehrsflächen vorhanden, prägende Gehölze bestehen in den Randbereichen des Areals.
Entsprechend seiner bereits bestehenden und auch zukünftigen Bedeutung als Siedlungsfläche
ist der nördliche Änderungsbereich in der Grünordnung der Stadt Münster als Siedlungsfläche
berücksichtigt.
Der südliche Teilbereich des Änderungsbereichs ist überwiegend – mit Ausnahme zweier
Bestands-Wohngebäude mit zugehörigen Hausgärten sowie der bestehenden versiegelten
Zufahrt zur Warendorfer Straße – mit Wald bestanden. Die Waldfläche bleibt im FNP mit seinem
pauschalierenden Maßstab unverändert dargestellt.
Der Änderungsbereich besitzt gemäß Umweltkataster flächendeckend eine Funktion als
klimaökologischer Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper. Eine Funktion als
Belüftungskorridor besteht jedoch nicht.
Das Planvorhaben trägt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z. B. durch Art
und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissionen bei. Eine
besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht ebenso
wenig.
2. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 91. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für die
Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in Münster (ZUE) liegt im Stadtbezirk Münster-
Ost im Stadtteil Mauritz-Ost. Der Änderungsbereich wird begrenzt
im Süden durch die Warendorfer Straße,
durch die Straße Am Pulverschuppen im Westen,
durch die Nord- und Ostgrenze der ehemaligen militärischen Einrichtung
„Pulverschuppen“.
Der Geltungsbereich umgrenzt eine Fläche von ca. 5,6 ha.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.12.2013 vom Regionalrat Münster
aufgestellt und am 27.06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt
gemacht. Seit dem 16.02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie
ergänzt, seit dem 24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein.
Zu diesem Zeitpunkt (ab 2013) wurde der Änderungsbereich im fortgeschriebenen Regionalplan
Münsterland überwiegend als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB), im Süden
teilweise als Waldbereich dargestellt.
Am 21.09.2020 wurde die (von der Stadt Münster beantragte) 26. Änderung des Regionalplans
Münsterland vom Regionalrat aufgestellt (vgl. Sitzungsvorlage 40/2020). Mit der Veröffentlichung
der Bekanntmachung zu diesem Beschluss im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW
(Ausgabe 2020 Nr. 53 vom 26.11.2020, Seite 1071) ist die o. g. Änderung mithin wirksam
geworden.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 28
Mit Wirksamkeit der 26. Änderung des Regionalplans wird das Plangebiet der 91. Änderung des
FNP nunmehr im Norden im Bereich der geplanten ZUE als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
dargestellt, im Süden überwiegend als Waldbereich sowie in geringem Umfang als Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich (AFAB).
Abbildung 1: Regionalplan Münsterland mit 26. Änderung (26.11.2020), Quelle: BRMS 2
Hinweis zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH)
(Hochwasser- und Starkregenschutzklausel)
Am 01.09.2021 ist der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz
(BRPH) in Kraft getreten. Der neue BRPH hat das Ziel, länderübergreifend die von Starkregen
und Hochwasser ausgehenden Gefahren zu verringern. Von besonderer Bedeutung sind die
Sicherung und Rückgewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen, die Risikovorsorge in
potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (z. B. hinter Deichen) und der Rückhalt des
Wassers in der Fläche des gesamten Einzugsgebiets. Der Plan soll das Wasserrecht
unterstützen und ergänzen und dient dazu den Hochwasserschutz u.a. durch vorausschauende
Planung zu verbessern.
Die Ziele des BRPH sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB
zu beachten. Auch vor Inkrafttreten des BRPH waren die Belange des Hochwasserschutzes und
der Hochwasservorsorge, insbesondere die Vermeidung und Verringerung von
Hochwasserschäden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB, bei der Aufstellung der Bauleitpläne
grundsätzlich zu berücksichtigen. Eine - wie nun mit den Zielen und Grundsätzen des BRPH
vorgesehene - allgemeine Prüfpflicht der Belange des Hochwasserschutzes geht über § 1 Abs. 6
Nr. 12 BauGB hinaus. Die im BRPH festgelegten Ziele sind nach § 1 Abs. 4 BauGB zu beachten,
die Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
2 https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/regionalplan/regionalplanaenderungen/index.html
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 28
Gemäß dem BRPH sind das insbesondere die nachfolgenden Ziele und Grundsätze:
Ziel I.1.1
Ziel I.2.1
Grundsatz II.1.1
Das Plangebiet der 91. FNP-Änderung liegt außerhalb festgesetzter
Überschwemmungsbereiche, so dass baubedingte erhebliche Auswirkungen - z. B. durch einen
etwaigen Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen sind.
Die Regenwasser-Entwässerung erfolgt derzeit über das namenlose Vorflutgewässers
Nr. 3299992, das über teilweise verrohrte Gräben zur Einleitung in den Dortmund-Ems-Kanal
(DEK) nördlich der Schleuse verläuft. Mit Schreiben vom 18.11.2021 hat das
Wasserschifffahrtsamt (WSA) Rheine die Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
(SSG) für die zeitlich unbefristete Einleitung von Regenwasser aus dem Nebengewässer im
Umfang der bisher genehmigten Wassermenge in den DEK erteilt.
Die bestehende Topografie, die Bodeneigenschaften und der hohe Grundwasserstand lassen
keine Regenwasser-Versickerung zu, was bei starken Regenfällen in der Vergangenheit
wiederholt zu Überschwemmungen geführt hat. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse führt bereits
ein zwei- bis 5-jähriges Starkregen-Ereignis zu Überflutungen. Im Normalfall wird bei der
Regenentwässerung angestrebt, dass die Wassermenge unterhalb eines 10-jährigen
Starkregens ohne Probleme abgeführt werden kann.
Vor diesem Hintergrund wurde – unabhängig von der Planung einer ZUE am Standort – ein
hochwasserwirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses bestätigt eine unzureichende
Hochwasser-Sicherheit im Einzugsgebiet.3 Das bedeutet, dass im Einzugsgebiet ein dringender
Bedarf für eine hydraulische Sanierung des lokalen Gewässersystems zur Erfüllung der
gesetzlich vorgeschriebenen Standards zur Hochwasservorsorge besteht. Entsprechende
Maßnahmen wurden eingeleitet (s. auch Kapitel 4.1).
Anhand vorliegender Erkenntnisse (z. B. Starkregengefahrenhinweiskarte NRW,
Starkregengefahrenkarten der Stadt Münster4) sind durch die Lage und die bauliche Prägung des
Plangebietes keine Auswirkungen des Klimawandels im Hinblick auf Hochwasserereignisse zu
erwarten. Gemäß der Starkregengefahrenkarte des Amtes für Mobilität und Tiefbau der Stadt
Münster sowie der Starkregengefahrenhinweiskarte NRW kann das Plangebiet der 91. FNP-
Änderung bei seltenen und extremen Starkregenereignissen teilweise überflutet werden.
Zum Schutz gegen die Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und
Hitzeperioden werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 619 geeignete Festsetzungen, z. B. zur Begrünung von
Flachdächern und zum Schutz von Gebäuden durch Starkregenereignisse, getroffen werden.
Im Zuge der geplanten Neutrassierung und des naturnahen Ausbaus des Vorfluters wird ein
leistungsfähiges Gewässersystem mit ausreichendem Querschnitt bis zur Einleitungsstelle in den
DEK nördlich der Schleuse entstehen. Wegen der genehmigten, nur gedrosselten Einleitung von
Regenwasser in den DEK wird der Anschluss des künftigen ZUE-Grundstücks an das
3 Lage im Basiseinzugsgebiet 32999923 nach GSK3E NRW.
4 https://www.stadt-muenster.de/wasser/starkregengefahrenkarten
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 28
Gewässersystem nur über separate dezentrale Rückhaltemaßnahmen auf dem künftigen ZUE-
Grundstück möglich sein. Für die Entsorgung des innerhalb des Plangebietes anfallenden
Regenwassers bzw. zu dessen Rückhaltung wird der Bebauungsplan Nr. 619 voraussichtlich
bspw. großflächige Dachbegrünungen für noch zu errichtende Neubauten vorsehen (s. auch
Kapitel 4.1).
Bei dem Plangebiet der 91. FNP-Änderung handelt es sich um das bereits seit mehr als
einhundert Jahren baulich genutzte und weitgehend versiegelte Areal der ehemaligen Kaserne
„Pulverschuppen“, welches auch zukünftig für eine bauliche Nutzung vorgesehen ist. Absehbar
wird die künftige Versiegelung des ehemaligen Kasernengeländes das bisherige Maß nicht
überschreiten, da voraussichtlich bisherige Verkehrs-, Rangier- und Abstellflächen entsiegelt
werden können (geplant ist der Bau eines wasserdurchlässigen internen Wegenetzes). Daher ist
von keinen zusätzlichen Beeinträchtigungen auszugehen, durch die geplanten Maßnahmen zur
Regenrückhaltung ist eher von einer Verbesserung auszugehen (s. auch Kapitel 4.1).
3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster (FNP) stellt für den Änderungsbereich im
Norden derzeit Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Militärische
Einrichtung“ dar und enthält zudem die Kennzeichnung einer Altlastfläche > 1 ha. Im südlichen
Teil des Geltungsbereichs werden Flächen für Wald dargestellt.
3.3 Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte
Die Flächen innerhalb des Änderungsbereichs liegen im planungsrechtlichen Außenbereich,
sodass sich die Zulässigkeit von Vorhaben bisher nach den Regelungen des § 35 BauGB
bemessen hat.
Grünordnung Münster
Entsprechend seiner bereits bestehenden und auch zukünftigen Bedeutung als Siedlungsfläche
ist der nördliche Änderungsbereich in der Grünordnung der Stadt Münster als Siedlungsfläche
berücksichtigt. Der südliche Teilbereich des Änderungsbereichs liegt im 2. Grünring.
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich der 91. Änderung des Flächennutzungsplans liegt – mit Ausnahme der
ehemaligen militärisch genutzten Einrichtung „Pulverschuppen“ – im Geltungsbereich des
Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ (LP 1).
Die Entwicklungskarte des LP 1 nennt als Entwicklungsziel für den Raum die „Erhaltung einer mit
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (Nr. 1-1.1).
Die bisherigen Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung militärische
Einrichtungen liegen als Siedlungsflächen außerhalb des Landschaftsplans Werse. Die südlich
angrenzenden Waldflächen, die auch ein Wohnhaus umfassen, für welches im Rahmen einer
Innenbereichssatzung Baurecht besteht, liegen hingegen innerhalb des Landschaftsplans. Die
Darstellung im Flächennutzungsplan ändert sich in diesem Bereich durch die vorliegende 91.
Änderung nicht.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 28
4. Änderungsinhalte
4.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen / Übergangs-Unterkunft
Im Rahmen der 91. Änderung des fortgeschriebenen FNP wird der Änderungsbereich im Entwurf
im Norden, nördlich des bestehenden Waldes, vollständig als Fläche für den Gemeinbedarf mit
der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Übergangs-
Unterkunft dargestellt. Dadurch wird die bereits im wirksamen FNP dargestellte Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung im Bereich der ehemals
militärisch genutzten Einrichtung „Pulverschuppen“ umgewidmet.
Folgende Aspekte spielen bei der weiteren Planung und Umsetzung der ZUE eine wichtige Rolle
und werden daher im Folgenden ausführlicher beschrieben:
Erschließung5
Seit der Inbetriebnahme der neuen Einmündung im Mai 2020 erfolgt die Erschließung des
eigentlichen ZUE-Grundstücks (sowie der beiden Bestands-Wohngebäude an der Zufahrt) nicht
mehr über die unmittelbare Auffahrt auf die Warendorfer Straße, sondern über die Verlängerung
der neuen gebündelten, südwestlichen gemeinsamen Anbindung.
Busse, die die Geflüchteten bringen bzw. holen, können im Süden des ehemaligen
Kasernenareals wenden.
Eine im August 2018 durchgeführte Verkehrszählung an der ZUE Ibbenbüren (mit ca. 350 zum
Zeitpunkt der Zählung dort untergebrachten Personen) hat im Ergebnis nur eine geringe
Belastung mit Kfz-Fahrten mit insges. ca. 130 Kfz - Zu-/Abfahrten im Zählzeitraum von 5:00 bis
19:00 Uhr aufgezeigt. Für die geplante, grundsätzlich vergleichbare ZUE Münster wird mit einem
hochgerechneten Kfz-Aufkommen von ca. 185 Kfz - Zu-/Abfahrten gerechnet. Diese zu
erwartenden Verkehre der künftigen Einrichtung können aus verkehrsplanerischer Sicht ohne
entgegenstehende Beeinträchtigungen über die geplante neue, lichtsignal-gesteuerte
Einmündung in die Warendorfer Straße abgewickelt werden.
Technische Erschließung: Regenwasser
Die Regenwasser-Entwässerung erfolgt derzeit über das namenlose Vorflutgewässers
Nr. 3299992, das über teilweise verrohrte Gräben (im Gewässer-Unterlauf mit ca. 800 m Länge)
mit zu engen Querschnitten entlang des Coppenrathswegs und der Straße Wilhelmshavenufer
zur Einleitung in den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) nördlich der Schleuse verläuft.
Im FNP wird das auch im Plangebiet verlaufende Gewässer nicht als Wasserfläche dargestellt,
weil im FNP aus Gründen der Maßstäblichkeit nur Gewässer I. Ordnung – das ist im Stadtgebiet
Münster nur der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) – sowie namentlich benannte Gewässer dargestellt
werden, nicht jedoch die namenlosen Gewässer.
Bei dem vorgenannten Gewässer handelt es sich historisch um den Oberlauf des natürlichen
Fließgewässers Edelbach, der im Zuge des Baus des DEK von seinem Unterlauf westlich des
5 Weitere Informationen können der Verkehrstechnischen Untersuchung der Ingenieursgesellschaft für
Verkehrswesen mbH (Bondzio L / Schwarte, J.) zur ZUE in Münster (Januar 2020) entnommen werden.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 28
DEK abgetrennt wurde, weil hier kein entsprechender Düker eingebaut wurde. Daraus resultiert
die aktuelle Entwässerungsproblematik.
Wie auch unter Kapitel 3.1 skizziert, besteht mangels lokaler Versickerungsmöglichkeiten im
Einzugsgebiet daher ein dringender Bedarf für eine hydraulische Sanierung des lokalen
Gewässersystems zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards zur
Hochwasservorsorge.
Dieser Bedarf besteht unabhängig davon, ob eine ZUE am geplanten Standort „Pulverschuppen“
errichtet wird.
Abbildung 2: Retentionsflächen Gewässer 3299922 und 3299924 -
Hellblau: geplanter Gewässerverlauf
Vorgesehene Maßnahmen sind daher
die Neutrassierung und der naturnahe Ausbau eines leistungsfähigen Gewässersystems
mit ausreichendem Querschnitt bis zur Einleitungsstelle in den DEK nördlich der
Schleuse. Hierzu soll das bestehende Gewässer, das zzt. verrohrt nördlich des
Umspannwerks und südlich des Coppenrathswegs verläuft, in den Bereich nördlich des
Coppenrathswegs verlegt und offen geführt werden. Zur Anbindung soll der vorhandene
Gewässer-Graben östlich des Umspannwerks mit einem leistungsfähigen Rohr den
Coppenrathsweg unterqueren und in das neu geschaffene Gewässer münden, das dann
östlich bzw. nördlich entlang des bestehenden Sportgeländes zum Wilhelmshavenufer
führen wird, um anschließend entlang des Wilhelmshavenufers zur Einleitungsstelle
nördlich der DEK-Schleuse geführt zu werden (siehe hellblaue breite Trasse in
obenstehender Abbildung),
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 28
die Öffnung von verrohrten Gewässerstrecken, die Schaffung von Retentionsvolumen im
und am Gewässer sowie die Beseitigung von punktuellen Engstellen (Durchlass-
Aufweitungen),
der Anschluss des künftigen ZUE-Grundstücks an das Gewässersystem nur über
separate dezentrale Rückhaltemaßnahmen auf dem künftigen ZUE-Grundstück.
Die Vorarbeiten für das für eine hydraulische Sanierung des lokalen Gewässersystems sowie die
Gewässer-Neutrassierung erforderliche wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren gemäß
Wasserhaushaltsgesetz mit Beteiligung der Anrainer und örtlich Betroffenen sowie die
Umweltverträglichkeits-Vorprüfung dauern aktuell an. Die Planungen zur schmutz- und
regenwassertechnischen Erschließung des künftigen ZUE-Grundstücks laufen parallel.
Der Anschluss des künftigen ZUE-Grundstücks an das Gewässersystem soll durch separate
dezentrale Rückhaltemaßnahmen unterstützt werden. Absehbar wird die künftige Versiegelung
des ehemaligen Kasernengeländes das bisherige Maß nicht überschreiten, da voraussichtlich
bisherige Verkehrs-, Rangier- und Abstellflächen entsiegelt werden können (geplant ist der Bau
eines wasserdurchlässigen internen Wegenetzes). Ergänzend können flache Retentionsmulden
mit in die Freiraumgestaltung einbezogen werden und der Abflussverzögerung / Verdunstung
dienen. Zudem trägt auch die geplante Dachbegrünung künftiger Neubauten zur
Regenrückhaltung bei. Insgesamt soll durch die Kombination der Maßnahmen zur
Regenwasserbewirtschaftung vor Ort den Wasserhaushaltsgrößen der unbesiedelten Landschaft
entsprochen werden und somit auch das „Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur
Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster“ erfüllt werden. Das Vorhaben
„ZUE“ wird keine nachteiligen Auswirkungen auf den Niederschlagswasserhaushalt haben.
4.2 Flächen für Ver- und Entsorgung
4.2.1 Zweckbestimmung Pumpwerk
Für die ehemalige Kaserne „Pulverschuppen“ wird derzeit noch im Nordosten des Areals ein
eigenes Schmutzwasser-Pumpwerk mit zugehöriger Druckrohrleitung und Anschluss an das
öffentliche Schmutzwasserkanalnetz im Kreuzungspunkt Warendorfer Straße / Dyckburgstraße
betrieben. Das Pumpwerk sowie die Druckrohrleitung sind im Hinblick auf Alter und baulichen
Zustand als abgängig zu beurteilen und entsprechen nicht den heutigen Vorgaben zur
Arbeitssicherheit und dem allgemein gültigen technischen Standard.
Zur Sicherstellung der zukünftigen Schmutzwasserentsorgung des Standortes wird der Bau eines
neuen Schmutzwasser-Pumpwerks im Umfeld der südlichen Zufahrtsstraße der ZUE erwogen.
Mittels einer neuen Druckrohrleitung erfolgt auch zukünftig der Anschluss an das vorhandene
Kanalnetz in der Dyckburgstraße. An dieses Schmutzwasserpumpwerk könnte auch die
Schmutzwasserentsorgung des gesamten Einzugsgebietes „Pulverschuppen“ angeschlossen
und somit die bestehende Trasse über den Coppenrathsweg aufgegeben werden. Das geplante
Schmutzwasserpumpwerk wird in der Planzeichnung zur 91. Änderung des FNP neu dargestellt.
4.3 Flächen für Wald
Südlich angrenzend an die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Übergangs-Unterkunft wird der bestehende
Wald vollflächig entsprechend dargestellt. Insofern wird die Walddarstellung im Nordwesten
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 28
erweitert. Das innerhalb der bewaldeten Fläche bestehende Wohnhaus sowie der Parkplatz
werden maßstabsbedingt im FNP nicht separat dargestellt. Innerhalb des Waldes bestehen zwei
Wohngebäude, die Bestandsschutz genießen und die im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 619 jeweils als Allgemeine Wohngebiete (WA) mit geringfügigem
Entwicklungsspielraum festgesetzt werden sollen. Der Darstellungsmaßstab des FNP kann diese
bestandsgeschützten Gebäude jedoch nicht im Detail wiedergeben.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
5.1. Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen
sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie
verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen wird.
Diese Quellen sind im Folgenden aufgelistet:
LANUV (2021): Fachinformationssystem Klimaanpassung im Internet:
http://www.klimaanpassung-
karte.nrw.de/?feld=urbane%20R%C3%A4ume¶m=Klimaanalyse
Ökoplanung Münster (2019): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur Neuerrichtung
einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge in Münster. Planvarianten
A01 und A02 (13. Dezember 2019)
Ökoplanung Münster (2019): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur Neuerrichtung
einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge in Münster. Planvariante
B01 (20. Dezember 2019)
Ökoplanung Münster (2019): Faunistischer Fachbeitrag zur Neuerrichtung einer zentralen
Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge in Münster. 91. Änderung FNP: Am
Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße (20. August 2019)
Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141
Umweltkataster der Stadt Münster im Internet: https://www.stadt-
muenster.de/umwelt/umwelt-und-freiraumplanung/umweltkataster.html
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Änderungsbereich
hinaus.
5.2 Kurzdarstellung der Planung
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich bislang
als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „militärische Einrichtung“ sowie als
Wald dar. Der nördliche Teil der Fläche ist als Altlasten-/-Verdachtsfläche > 1 ha gekennzeichnet.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 28
Mit der 91. Änderung wird die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche geändert in „Sozialen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Übergangs-Unterkunft“. Die
Gemeinbedarfsfläche wird im Südosten verkleinert zugunsten des dort faktisch vorhandenen
Waldes. Damit wird der Südteil des Änderungsbereichs vollständig als Wald dargestellt. Die
Kennzeichnung der Altlast-/-Verdachtsfläche wird auf den gesamten Änderungsbereich
ausgeweitet. Ein geplantes Schmutzwasserpumpwerk wird in der Planzeichnung zur
91. Änderung des FNP neu dargestellt.
Mit diesen Änderungen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung
der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) auf dem ehemaligen Kasernengelände
geschaffen.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und –plänen sind für die vorliegende 91. Änderung
des Flächennutzungsplans neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen
folgende relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung):
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des
Umweltschutzes
Menschen und menschliche
Gesundheit
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
DIN 18005, Teil 1, und Beiblatt 1 zur DIN 18005;
DIN 4109-1 (technische Regelwerke)
Freizeitlärmrichtlinie NRW: Messung, Beurteilung
und Verminderung von Geräuschimmissionen bei
Freizeitanlagen (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
-V-5-8827.5-(VNr.)v. 23.10.2006, geändert durch
RdErl. vom 13.04.2016)
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
TA Lärm
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
Pflanzen und Tiere /
biologische Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH-Richtlinie
(Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng
geschützte Arten sowie Eingriffsregelung i. V. m.
den Regelungen des BauGB
Fläche und Boden Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz
Wasser
Wasserhaushaltsgesetz,
Landeswassergesetz NRW
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 28
Klima / Luft Klimaanpassungsgesetz NRW
Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes
NRW (KliSchGNRW)
Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung
i. V. m. den Regelungen des BauGB)
Landesnaturschutzgesetz NRW
Kulturelles Erbe und sonstige
Sachgüter
Denkmalschutzgesetz NRW
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Regionalplan
Der Bereich der ehemaligen Kaserne sowie die östlich, nördlich und westlich angrenzenden
Flächen sind im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Der
südlich angrenzende Wald ist als Waldbereich dargestellt.
Mit der seit Dezember 2022 laufenden Änderung des Regionalplans ist die Darstellung weiterer
Potenzialbereiche für allgemeine Siedlungen (ASB-P) im Norden, Nordosten und Osten der
Umgebung des Kasernengeländes vorgesehen.
Flächennutzungsplan
S. Kapitel 5.2.
Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
Die Planung sieht die Weiter- bzw. Umnutzung eines bereits bebauten und versiegelten
ehemaligen Kasernengeländes vor. Demgemäß entspricht die Planung dem Gebot, mit Grund
und Boden sparsam umzugehen.
Folgen des Klimawandels
Zu den Folgen des Klimawandels gemäß § 1a Absatz 5 BauGB und wie diesen Folgen begegnet
werden soll, erfolgen Ausführungen unter dem Punkt 5.4.5 Klima/Luft.
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 91. Änderung des FNP
betroffen.
Wald
Die vorhandenen Waldflächen werden als solche im Flächennutzungsplan dargestellt und werden
erhalten.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 28
Landschaftsplan Werse (LP 1)
Die bisherigen Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung militärische
Einrichtungen liegen als Siedlungsflächen außerhalb des Landschaftsplans Werse. Die südlich
angrenzenden Waldflächen hingegen liegen innerhalb des Landschaftsplans. Die Darstellung im
Flächennutzungsplan ändert sich in diesem Bereich durch die vorliegende 91. Änderung – bis auf
die in nordwestliche Richtung erweiterte Waldfläche südlich der Flächen für den Gemeinbedarf –
nicht.
Abbildung 3: Ausschnitt LP Werse (ohne Maßstab)
Grünordnung Münster
Die bisherigen Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung militärische
Einrichtungen sind in der Karte „Grünsystem / Freiraumkonzept“ der Grünordnung als
Siedlungsflächen berücksichtigt. Die südlich angrenzenden Waldflächen mit dem integrierten
Standort für Wohnen hingegen liegen innerhalb des zweiten Grünrings sowie in der Vorrangfläche
Freiraumsicherung. Hierbei handelt es sich um Freiflächen, die zur Sicherung der
Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen. In diesem Bereich stellt der
Flächennutzungsplan Wald dar, so dass kein Widerspruch zur Grünordnung besteht.
Der westlich an den Änderungsbereich angrenzende Dortmund-Ems-Kanal ist als
systemüberlagernder Grünzug in der Grünordnung ausgewiesen und weist eine wichtige Freizeit-
und Erholungsfunktion auf.
Gemäß dem Zielkonzept „Freizeit und Erholung“ der Grünordnung Münster liegt der
Änderungsbereich innerhalb einer geplanten Parkanlage. Die Parkanlage ist als überwiegend
funktionalisierter Freiraum mit spezifischen Freizeit- und Erholungseinrichtungen und intensiver
Nutzung vorgesehen. Eine Konzentration der Freizeit- und Erholungseinrichtungen auf geeignete
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 28
Teilräume einerseits und eine ökologische Aufwertung durch Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege andererseits sind vorgesehen.
Abbildung 4: Ausschnitt Grünordnung Münster „Grünsystem / Freiraumkonzept“ (ohne Maßstab)
Sonstige Schutzwürdigkeiten
Der vorhandene Feuerlöschteich südlich der ehemaligen Kasernenanlage ist als Stillgewässer
mit hoher Bedeutung für Amphibien schützenswert (s. Punkt 5.4.2). Die umgebenden
Waldbereiche sind als Landlebensräume zu erhalten und werden im FNP weiterhin als Wald
dargestellt.
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Es erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands in der
Bestandssituation sowie eine Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. In
dieser Auswirkungsprognose werden bei dem jeweiligen Schutzgut soweit relevant die
Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur Verringerung und zum Ausgleich
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen genannt. Schwierigkeiten traten bei der
Zusammenstellung der Angaben nicht auf.
5.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit
Derzeitige Umweltsituation / Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung / Maßnahmen
Das ehemalige Kasernengelände wird in der Bestandssituation zur Unterbringung von
Geflüchteten und Wohnungslosen genutzt. Dieser Bereich ist für die Neuerrichtung der ZUE
vorgesehen. Der südliche Änderungsbereich umfasst im wesentlichen Wald sowie zwei
Wohngebäude, die Bestandsschutz genießen und im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 619 jeweils als Allgemeine Wohngebiete (WA) mit geringfügigem
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 28
Entwicklungsspielraum festgesetzt, im Flächennutzungsplan aufgrund dessen Maßstäblichkeit
allerdings als Waldfläche dargestellt werden sollen. Das Umfeld des Änderungsbereichs ist durch
landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Im Westen verläuft der Dortmund-Ems-Kanal, dessen
beidseitig parallel verlaufende Wege von Spaziergängern und Radfahrenden genutzt werden.
Immissionsschutz
Hinsichtlich der Lärmsituation sind im Bestand sowie für die Planung im wesentlichen
Verkehrslärmeinwirkungen der Warendorfer Straße (Lärmschutzwand vorhanden) und des
Verknüpfungsstreifens Warendorfer Straße / B 51 / B 481n (ohne Lärmschutzwand) zu
berücksichtigen.
Aufgrund der Abstände der Lärmquellen ist davon auszugehen, dass – ggf. unter
Lärmschutzregelungen im Bebauungsplan – für die künftige Wohnnutzung von gesunden
Wohnverhältnissen auszugehen ist.
Hinweis: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der B 51 / B 481n wurde die
Lärmschutzwand an der Warendorfer Straße im Abschnitt südlich der ZUE errichtet.
Die mit Regionalbahnen befahrene Bahnstrecke Münster-Warendorf südlich des
Änderungsbereichs sowie der Schiffsverkehr auf dem ca. 190 m westlich gelegenen Dortmund-
Ems-Kanal sind hinsichtlich Lärmimmissionen nicht erheblich.
Die Sportanlage DJK Germania Mauritz nördlich des Änderungsbereichs soll künftig intensiver
genutzt werden, so dass zusätzliche Trainings auf dem Gelände stattfinden können. Aufgrund
der ca. 200 m Abstand zum Änderungsbereich und der bereits vorhandenen, mit 30 m bzw. 50 m
näher gelegenen Bebauung am Coppenrathsweg ist weder davon auszugehen, dass von der
Sportanlage bedeutende Immissionen auf den Änderungsbereich einwirken, noch durch die
geplante ZUE Einschränkungen für die Sportanlagenplanung resultieren.
Eine relevante gewerbliche Lärmvorbelastung auf den Änderungsbereich ist nicht gegeben. Auch
bei Realisierung eines Wohnmobilplatzes auf Grundlage der bestehenden FNP-Darstellung
nordwestlich des Änderungsbereichs, der über die Straße Wilhelmshavenufer an die Warendorfer
Straße anzubinden wäre, sind wegen der großen Entfernung keine relevanten Lärmimmissionen
zu erwarten.
Durch die ZUE wird voraussichtlich nur ein geringes Verkehrsaufkommen erzeugt werden,
welches aus verkehrsplanerischer Sicht ohne entgegenstehende Beeinträchtigungen über die
Warendorfer Straße abgewickelt werden kann (s. Kapitel 4.1 / Überschrift Erschließung). Mit Blick
auf die Lärmemissionen ist von keiner nennenswerten Zusatzbelastung auszugehen.
Luftschadstoffe: Zum Schutz der Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftschadstoffe sind die Grenzwerte der 39. BImSchV "Verordnung über Luftqualitätsstandards
und Emissionshöchstmengen“ als Beurteilungsmaßstab heranzuziehen. Insbesondere sind die
verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen von Stickstoffdioxid und Feinstaub als Leitsubstanzen
für die Luftqualität zu betrachten.
Im Rahmen der Aufstellung der Luftreinhaltepläne für die Stadt Münster wurden die
Straßenabschnitte, welche Immissionskonzentrationen im Bereich der Grenzwerte für die
Luftschadstoffe aufweisen, identifiziert. Ausnahmslos sind dies Straßen mit beidseitig
geschlossener Blockrandbebauung, die einen Abstand von weniger als 25 m Breite und zudem
eine Verkehrsfrequentierung von deutlich über 10.000 Kfz am Tag aufweisen.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 28
Die Warendorfer Straße weist zwar eine verkehrliche Querschnittsbelastung von deutlich über
10.000 Kfz pro Tag auf (Prognose: 26.500 Kfz/DTV im Abschnitt südlich der geplanten ZUE),
aber die Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe sind günstig. Erhebliche
Schadstoffbelastungen, die zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen würden, sind auch
unter Berücksichtigung der (geringfügigen) Kfz-Verkehre durch das Vorhaben nicht zu erwarten.
Geruch: Von Geruchsvorbelastungen ist nicht auszugehen, da weder landwirtschaftliche Betriebe
mit nennenswerter Tierhaltung noch geruchsemittierende Betriebe im Umfeld existieren.
Elektromagnetische Felder: Aufgrund der Entfernung der künftig bewohnten Gebäude der ZUE
von mindestens 130 m zum nördlich gelegenen Stadtwerke-Umspannwerk ist nicht von
relevanten elektromagnetischen Immissionen auszugehen.
Risiken für die menschliche Gesundheit sind im Zusammenhang mit der 91. Änderung des FNP
mit dem Ziel, die planerischen Voraussetzungen für eine zentrale Unterbringungseinrichtung für
Flüchtlinge zu schaffen, nicht erkennbar und nicht zu erwarten. Grundsätzlich sind potenzielle
Risiken jedoch im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu betrachten und zu
minimieren bzw. auszuschließen (z. B. durch ein Brandschutzkonzept im Rahmen der
Baugenehmigung).
Erholung:
Die beidseitigen Fuß- und Radwege des westlich der ZUE gelegenen Dortmund-Ems-Kanals
können von den Bewohnern der ZUE fußläufig erreicht und zur Erholung genutzt werden. Die
nördlich gelegene Schleuse stellt für viele Menschen, insbesondere Familien mit Kindern, eine
Attraktion dar.
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z. B. Landschaft / Ortsbild und
Kulturgüter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation / Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung / Maßnahmen
Im Norden ist der Änderungsbereich gekennzeichnet durch das ehemalige Kasernengelände mit
erheblicher Flächenversiegelung in Form von Gebäuden, Fahr- und Stellflächen. Darüber hinaus
dominieren große, intensiv gepflegte Zierrasenflächen, die punktuell mit Einzelbäumen aus
vorwiegend heimischen Baumarten bestanden sind. Ansonsten beschränken sich nennenswerte
Gehölzbestände innerhalb des Kasernengeländes auf eine im Norden vorhandene ältere, zum
Teil lückige, ein- bis zweireihige Baumhecke aus Hainbuchen, Stieleichen, Weiden und Birken,
eine Baumgruppe aus mittelalten, z. T. mehrstämmigen Eschen, einen älteren Baumbestand aus
Buchen, Feldahorn und Birken im nördlichen Waldrandbereich eines mittelalten Buchen-
Eschenwaldes sowie auf mehrere Einzelbäume aus alten Stieleichen, mit Stammdurchmessern
von bis zu 120 cm.
Innerhalb des südlich an die Kaserne, westlich der Zufahrtsstraße gelegenen Teilraums des
Plangebiets nehmen Wald, zwei Wohnhäuser mit großflächigen Gartenbereichen, ein
eingezäunter ehemaliger Feuerlöschteich sowie eine Stellplatzanlage den wesentlichen Teil der
Flächen ein.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 28
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete
werden nicht berührt.
Mit der Planung sind voraussichtlich Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden (§ 18
BNatSchG). Die konkrete Bilanzierung der Eingriffe mit Blick auf mögliche
Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 619). Dabei wird in der Bilanzierung die bisherige planungsrechtliche
Situation der neuen Planung gegenübergestellt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist kein
naturschutzfachliches Ausgleichserfordernis zu erwarten, dies muss jedoch im
Bebauungsplanverfahren nachgewiesen werden.
Faunistischer Fachbeitrag und Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
Für die Planung der ZUE wurden ein Faunistischer Fachbeitrag erstellt und eine
Artenschutzrechtliche Prüfung (Planvarianten A01 und A02) durchgeführt. Verfahrenskritische
Arten wurden nicht angetroffen.
Im Ergebnis des Faunistischen Fachbeitrages wurden im Untersuchungsgebiet Brutvorkommen
von 14 als wertgebend anzusehenden Vogelarten festgestellt. Acht dieser Arten – Bluthänfling,
Feldsperling, Flussregenpfeifer, Mäusebussard, Neuntöter, Rauchschwalbe, Star und Steinkauz
– zählen in Nordrhein-Westfalen derzeit zu den planungsrelevanten Brutvogelarten. Als weitere
wertgebende Arten wurden Bachstelze, Gimpel, Goldammer, Grünspecht, Haussperling und
Klappergrasmücke nachgewiesen. Diese sechs Arten werden derzeit in Nordrhein-Westfalen
nicht als planungsrelevant eingestuft, gelten jedoch nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als „streng
geschützte Art“, nach der Roten Liste als gefährdet oder werden zumindest als Arten der
Vorwarnliste geführt. Alle genannten Arten sind als Europäische Vogelarten mindestens
besonders geschützte Arten, teilweise handelt es sich auch um streng geschützte Arten.
Im eigentlichen Änderungsbereich, der den ehemaligen Kasernenbereich, die südlich
angrenzenden Waldflächen sowie die beiden Wohnhäuser mit Garten umfasst, wurden
Brutvorkommen von Feldsperling, Star, Bachstelze und Grünspecht sowie angrenzend Gimpel
und Mäusebussard festgestellt.
Im Ergebnis der gutachterlichen Bewertung hat das Untersuchungsgebiet eine mittlere
Bedeutung für die Artgruppe der Brutvögel.
Eine Karte der Brutvogelvorkommen sowie weitere Informationen finden sich im Faunistischen
Fachbeitrag.
Im Untersuchungsgebiet wurden die sechs Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer
Abendsegler, Mücken-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus festgestellt. Zudem wurden
mehrfach Kontakte von Fledermäusen der Gattungen Myotis, Nyctalus und Pipistrellus erfasst,
welche nicht mit Sicherheit bis auf Artniveau bestimmt werden konnten.
Alle in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fledermausarten sind streng geschützt und
planungsrelevant.
Als Amphibienarten wurden im Gewässer südlich der ehemaligen Kaserne mittelgroße
Vorkommen von Bergmolch und Wasserfröschen sowie große Populationen von Erdkröte und
Teichmolch festgestellt.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 28
Im Regenrückhaltebecken östlich außerhalb des Untersuchungsgebietes, welches im Jahr 2018
neu angelegt wurde, wurde eine kleine Initialpopulation von Wasserfröschen sowie eine
ausgesetzte Gelbbauchunke festgestellt. Voraussichtlich wird dieses Gewässer im Lauf der
nächsten Jahre durch die Amphibienarten Bergmolch, Erdkröte, Grasfrosch und Teichmolch
besiedelt werden. Hierbei können sich auch Wanderbeziehungen zwischen den
Laubwaldbeständen südlich der ehemaligen Kaserne und dem Regenrückhaltebecken
etablieren.
Die beiden Gewässer werden insgesamt von hoher Bedeutung für Amphibien eingeschätzt. Die
Waldbereiche südlich der ehemaligen Kaserne sind hierbei zumindest für Bergmolch, Erdkröte
und Teichmolch als wichtiger Landlebensraum anzusehen, der insgesamt als von mittlerer
Bedeutung für die Arten eingeschätzt wird.
Durch die 91. Änderung des FNP werden keine Änderungen an den Gewässern oder den
Waldbereichen vorbereitet.
Weitere Informationen können dem Faunistischen Fachbeitrag entnommen werden.
In Ergänzung zum Faunistischen Fachbeitrag gibt es folgende Hinweise: im Jahr 2020 wurden
vom NABU Münster brütende Kiebitze auf der Ackerfläche nördlich des ehemaligen
Kasernengeländes festgestellt. In 2021/22 wurden keine brütenden Kiebitze auf dieser
Ackerfläche kartiert.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619 wird diese Entwicklung weiter zu
berücksichtigen sein.
Die Artenschutzrechtliche Prüfung (Planvarianten A01 und A02) kommt zu dem Ergebnis, dass
der geplante Neubau der ZUE unter Anwendung einer Bauzeitenregelung die Entfernung und die
Rodung von Gehölzen betreffend (europäische Vogelarten), einer Bauzeitenregelung den
Abbruch und den Umbau von Gebäuden betreffend (Feldsperling, Star und europäische
Vogelarten), vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von CEF-Maßnahmen
(Feldsperling, Star, Breitflügel-, Mücken- und Zwergfledermaus) sowie einer ökologischen
Baubegleitung (Feldsperling, Star, europäische Vogelarten, Breitflügel-, Mücken- und
Zwergfledermaus) betreffend, zulässig ist. Die Umsetzung der genannten Maßnahmen ist im
weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619 zu regeln.
Auf der Ebene des FNP stehen artenschutzrechtliche Belange der Planung somit nicht entgegen.
Weitere Informationen können dem Faunistischen Fachbeitrag und der Artenschutzrechtlichen
Prüfung zu den Planvarianten A01 und A02 entnommen werden.
Für das Jahr 2024 ist eine Teilaktualisierung (gebäudebewohnende Vögel, Fledermäuse) im
Zuge der anstehenden Abbrucharbeiten geplant. Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren
berücksichtigt.
Hinweis: Da im Vorfeld auch eine Inanspruchnahme der östlich gelegenen Flächen (Acker und
Grünland) für die ZUE nicht ausgeschlossen wurde, wurde auch für diesen Bereich eine ASP
(Planvariante B01) durchgeführt. Im Ergebnis wären bei der inzwischen verworfenen Planung in
diesem Bereich vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF) in Höhe von
5 ha Fläche erforderlich gewesen.
Weitere Informationen können der Artenschutzprüfung zur Planvariante B01 entnommen werden.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 28
5.4.3 Fläche und Boden
Derzeitige Umweltsituation / Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung / Maßnahmen
Die Planung sieht die Wieder- bzw. Umnutzung des ehemaligen Kasernengeländes
Pulverschuppen vor. Demgemäß entspricht die Planung dem Gebot des § 1 a BauGB, mit Grund
und Boden sparsam umzugehen.
Der natürlicherweise im Plangebiet vorkommende Bodentyp ist gemäß der Bodenkarte 1:50.000
im Umweltkataster ein Podsol-Pseudogley und Pseudogley mit mittlerer Stauwasserstufe.
Schutzwürdige bzw. klimarelevante Böden sind in der Karte der schutzwürdigen Böden für den
Änderungsbereich nicht ausgewiesen. Der natürliche Bodentyp ist bereits durch die vorhandene
Versiegelung im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes sowie durch Altlasten und
Kampfmittel des ehemaligen Pulverschuppens beeinträchtigt. Es ist davon auszugehen, dass die
Böden überwiegend nicht mehr den Angaben der Bodenkarte entsprechen.
Auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans wird davon ausgegangen, dass die
Versiegelung im Rahmen der Neuerrichtung der ZUE auf dem ehemaligen Kasernengelände
nicht zunimmt. Eine genaue Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und abschließende
Versiegelungsbilanz erfolgt im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619.
Altlasten-/Verdachtsflächen
Im Änderungsbereich befindet sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte
Fläche 722. Durch die verschiedenen Nutzungen auf der Kaserne bestehen Belastungen mit
polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Benzo(a)pyren und Schwermetallen.
Gemäß der Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde ist die gesamte Fläche des
Änderungsbereiches als Altlast-/Verdachtsfläche gekennzeichnet. Die geplante Nutzung ist
möglich, die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden
Bauantragverfahren für den Einzelfall festgelegt.
Weitere Informationen können dem Kapitel 6.1 der Begründung entnommen werden.
Kampfmittel
Aufgrund der Nutzung des Grundstücks zur Munitionsherstellung und eines Explosionsunglückes
im Jahr 1915 ist mit Munitionsresten zu rechnen und daher die Feuerwehr
(Kampfmittelräumdienst) im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619 zu
beteiligen.
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 5.4.7 (Kulturgüter).
5.4.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation / Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung / Maßnahmen
Südlich des bebauten Bereichs des ehemaligen Kasernengeländes befindet sich ein
Feuerlöschteich von rund 430 qm Größe. Das Stillgewässer ist im Umweltkataster Münster als
„bedingt naturnah“ erfasst. Als Amphibienarten wurden mittelgroße Vorkommen von Bergmolch
und Wasserfröschen sowie große Populationen von Erdkröte und Teichmolch festgestellt. Damit
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 28
hat der Teich eine hohe Bedeutung für Amphibien (s. Punkt 5.4.2). Der Teich befindet sich
innerhalb der als Wald dargestellten Fläche des FNP. Veränderungen an dem Teich werden
durch die 91. Änderung des FNP nicht vorbereitet.
Weitere Stillgewässer oder Fließgewässer / Überschwemmungsgebiete befinden sich nicht im
Änderungsbereich. Der Änderungsbereich liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes.
Die Regenwasser-Entwässerung erfolgt derzeit über das namenlose Vorflutgewässer
Nr. 3299992 (nördlich des Änderungsbereichs), das entlang des Coppenrathswegs und der
Straße Wilhelmshavenufer zur Einleitung in den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) nördlich der
Schleuse verläuft.
Im Einzugsgebiet dieses Gewässers besteht ein dringender Bedarf für eine hydraulische
Sanierung des lokalen Gewässersystems zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen
Standards zur Hochwasservorsorge. Dieser Bedarf besteht unabhängig davon, ob eine ZUE am
geplanten Standort „Pulverschuppen“ errichtet wird.
Vorgesehen ist hierbei die Neutrassierung und der möglichst naturnahe Ausbau eines
leistungsfähigen Gewässersystems mit ausreichendem Querschnitt bis zur Einleitungsstelle in
den DEK nördlich der Schleuse. Weitere Informationen hierzu s. Kapitel 4.1 / Überschrift
Technische Erschließung: Regenwasser.
Der Anschluss des künftigen ZUE-Grundstücks an das Gewässersystem soll durch separate
dezentrale Rückhaltemaßnahmen unterstützt werden. Die zukünftige Versiegelung des
ehemaligen Kasernengeländes soll das bisherige Maß nicht überschreiten. Zudem trägt auch die
geplante Dachbegrünung künftiger Neubauten zur Regenrückhaltung bei. Insgesamt soll durch
die Kombination der Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung vor Ort den
Wasserhaushaltsgrößen der unbesiedelten Landschaft entsprochen werden und somit auch das
„Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der
Stadt Münster“ erfüllt werden.
Weitere Informationen können den Kapiteln 3.1 und 4.1 der Begründung entnommen werden.
Unter diesen Voraussetzungen ist durch das Vorhaben „ZUE“ von keinen erheblichen
nachteiligen Auswirkungen auf den Niederschlagswasserhaushalt auszugehen.
5.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation / Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung / Maßnahmen
Der Änderungsbereich liegt gemäß Umweltkataster Münster innerhalb eines klimaökologischen
Ausgleichsraums, dabei handelt es sich um Freiflächen, die durch ihre Lage innerhalb oder am
Rande der Innenstadt lokalklimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen können, z.B. zur
Minderung von Wärmeinseleffekten.
Gemäß dem Fachinformationssystem Klimaanpassung des LANUV weist das ehemalige
Kasernengelände tagsüber eine starke, die Waldflächen sowie das nördliche Wohnhaus mit
Garten eine schwache thermische Belastung auf. Das Wohnhaus im Südwesten des
Änderungsbereichs weist eine mäßige thermische Belastung am Tag auf. Nachts weist das
Kasernengelände keine und die Wohnhäuser eine schwache Überwärmung auf.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
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Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 28
Die Waldflächen, Bäume und Gehölze des Änderungsbereichs dienen als Schattenspender und
als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole und Kohlendioxid binden und Sauerstoff
produzieren. Die Waldflächen bleiben im Rahmen der Planungen erhalten. Zum Erhalt und zur
Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen werden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 619
Regelungen getroffen werden.
Auf Basis des Ziels, die Versiegelung nicht zu erhöhen, sowie möglicher Maßnahmen im
Bebauungsplan, wie z.B. Dachbegrünung zur verzögerten Niederschlagswasserabführung und –
verdunstung, wird sich das Mikroklima des Änderungsbereichs voraussichtlich nicht im
erheblichen Maß verändern. Genauere Regelungen trifft der Bebauungsplan Nr. 619.
Klimawandel
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen
Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen
verursachten Ursprung haben können. Im Änderungsbereich werden Treibhausgasemissionen
bauzeitlich durch die Baumaschinen und LKW etc. sowie betriebsbedingt ggf. durch Heizanlagen
(Bestandsanlagen; abhängig von der Anlagenart) sowie durch den Kfz-Verkehr auftreten. Das
Kfz-Aufkommen ist allerdings als sehr gering einzuschätzen (s. Kapitel 4.1 / Überschrift
Erschließung). Die ZUE ist an der Warendorfer Straße an den ÖPNV angebunden und liegt in
Fahrradnähe zur Innenstadt.
Durch Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
im Gebäudebereich können Treibhausgasemissionen vermindert werden. Regelungen hierzu
sind im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619 zu treffen.
Im Fazit ist nicht davon auszugehen, dass das Planvorhaben zu einer relevanten Verstärkung
des Klimawandels z. B. durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen
Treibhausgasemissionen beiträgt.
Klimarelevante Böden im Sinne von Böden mit großem Wasserrückhaltevermögen im 2-Meter-
Raum, Kohlenstoffsenken (Böden mit hoch anstehendem Grund- oder Staunässeböden mit
starker bis sehr starker Staunässe) sowie Kohlenstoffspeicher sind im Änderungsbereich gemäß
der Karte der schutzwürdigen Böden von NRW nicht ausgewiesen.
Zum Schutz gegen die Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und
Hitzeperioden sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 619 geeignete Festsetzungen, z. B. zur Begrünung von Flachdächern
und zum Schutz von Gebäuden durch Starkregenereignisse zu treffen (s. auch Kapitel 4.1).
Weitere Informationen zum Niederschlagswasserhaushalt s. Kapitel 4.1 und 5.4.4.
5.4.6 Landschaft / Ortsbild
Derzeitige Umweltsituation / Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung / Maßnahmen
Der Änderungsbereich ist hinsichtlich seines Landschafts-/Ortsbildes zweigeteilt zu betrachten:
im Norden befinden sich die Gebäude und Einrichtungen der ehemaligen Kaserne mit
Rasenflächen und einzelnen Bäumen, der Süden des Änderungsbereichs wird dagegen durch
Waldflächen geprägt.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
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im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 28
Die ehemalige Kaserne wird nach Norden durch eine ältere, zum Teil lückige, ein- bis zweireihige
Baumhecke aus heimischen Baum- und Gehölzarten begrenzt.
Das zukünftige ZUE-Gelände ist mittels weitgehender Erhaltung der vorhandenen sowie durch
Neuanpflanzung von Gehölzstrukturen in die Umgebung einzubinden. Im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619 sind geeignete Begrünungsmaßnahmen innerhalb des
bebauten Bereichs festzusetzen. Die Waldflächen im Süden des Änderungsbereichs werden im
FNP dargestellt und bleiben erhalten. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Landschafts-
/Ortsbild sind nicht zu erwarten.
5.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation / Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung / Maßnahmen
Das Objekt „Truppenunterkunft Pulverschuppen, Warendorfer Straße 263“ wurde hinsichtlich
eines möglichen Denkmalwertes geprüft. Die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt
Münster und die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen sind
einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein Denkmalwert gemäß § 2 Abs. 1
DSchG NRW für die Anlage nicht begründen lässt und deshalb eine mögliche
Unterschutzstellung der Anlage als Denkmal keine Grundlage hat.
Ein Bodendenkmal ist im Änderungsbereich nicht bekannt. Den Umgang mit Bodendenkmälern
und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz
NRW. Im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 619 erfolgen Hinweise zum
sachgerechten Umgang bei der Entdeckung neuer Bodendenkmäler etc.
5.4.8 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.
5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Zur Vermeidung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen werden artenschutzrechtliche
Maßnahmen im Sinne von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen),
Bauzeitenregelungen und ökologischer Baubegleitung erforderlich. Diese sind im weiteren
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619 verbindlich zu regeln.
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 619 werden Maßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher
Versiegelung, zur verzögerten Abführung, dezentralen Rückhaltung und Verdunstung von
Niederschlagswasser etc. erforderlich. Die Regenwasser-Entwässerung erfolgt über ein
namenloses Gewässer nördlich des Änderungsbereichs, welches möglichst naturnah
auszubauen und hydraulisch zu sanieren ist. Regelungen dazu werden in einem
wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren getroffen.
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 619 ist zu prüfen, ob Regelungen zum Lärmschutz
notwendig werden.
Unter diesen Voraussetzungen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen der Planung auf
Maßstabsebene des Flächennutzungsplans nicht absehbar.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
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Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 28
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Bei Nichtdurchführung der Planung ist anzunehmen, dass die bestehende Nutzung des
ehemaligen Kasernengeländes als städtische Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete und
wohnungslose Personen noch weiter bestehen bleibt.
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Vorfeld der geplanten 91. Änderung des FNP wurden stadtweit potenzielle Standorte für die
ZUE untersucht. Die Standortuntersuchungen sind in der V/0812/2018 dokumentiert. Im Ergebnis
wurde der Standort Mauritz-Ost – Östlich Pulverschuppen als am besten geeignet bewertet und
das 91. FNP-Änderungsverfahren für diesen Standort eröffnet.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein bereits bebautes und versiegeltes Kasernengelände,
welches nach- bzw. weitergenutzt wird. Dementsprechend entspricht die Planung dem Gebot des
§ 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen.
Eine alternative Planungsmöglichkeit am Standort bestand in der Überplanung der östlich
gelegenen Ackerfläche. In diesem Fall würden überwiegend unversiegelte, landwirtschaftlich
genutzte Flächen in Anspruch genommen. Dementsprechend würde der Eingriff in Natur und
Landschaft zu einem Kompensationserfordernis führen. Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen
Prüfung (Planvariante B01) würden bei Überplanung der Freifläche vorgezogene
artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 5 ha Fläche erforderlich.
Diese Erwägungen haben mit dazu beigetragen, die östliche Freifläche für die ZUE nicht in
Anspruch zu nehmen.
Nichtsdestotrotz ist diese Freifläche aber Bestandteil einer ausgewiesenen allgemeinen
Siedlungsfläche im Regionalplan, so dass von einer perspektivischen Inanspruchnahme dieser
Fläche für die Siedlungsentwicklung ausgegangen werden kann.
5.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung
der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige
Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe
zu ergreifen.
Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen unterliegen der Überwachung des Amtes für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich
die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren kann die
Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden.
Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der
Umweltentwicklungen.
5.8 Zusammenfassung
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich bislang
als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „militärische Einrichtung“ sowie als
Wald dar. Der nördliche Teil der Fläche ist als Altlasten-/-Verdachtsfläche > 1 ha gekennzeichnet.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
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Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 28
Mit der 91. Änderung wird die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche geändert in „Sozialen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Übergangs-Unterkunft“. Die
Gemeinbedarfsfläche wird im Südosten verkleinert zugunsten des dort faktisch vorhandenen
Waldes. Damit wird der Südteil des Änderungsbereichs vollständig als Wald dargestellt. Die
Kennzeichnung der Altlast-/ Verdachtsfläche wird auf den gesamten Änderungsbereich
ausgeweitet. Ein geplantes Schmutzwasserpumpwerk wird in der Planzeichnung zur 91.
Änderung des FNP neu dargestellt.
Mit diesen Änderungen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung
der Zentralen Unterbrinungseinrichtung (ZUE) auf dem ehemaligen Kasernengelände
geschaffen.
Die Planung sieht die Weiter- bzw. Umnutzung eines bereits bebauten und versiegelten
ehemaligen Kasernengeländes vor. Demgemäß entspricht die Planung dem Gebot, mit Grund
und Boden sparsam umzugehen. Die Waldflächen südlich des Kasernengeländes werden im
FNP dargestellt und bleiben erhalten.
Zur Vermeidung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen werden artenschutzrechtliche
Maßnahmen im Sinne von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen),
Bauzeitenregelungen und ökologischer Baubegleitung erforderlich. Diese sind im weiteren
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619 verbindlich zu regeln. Die
artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen unterliegen der Überwachung des Amtes für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 619 werden Maßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher
Versiegelung, zur verzögerten Abführung, dezentralen Rückhaltung und Verdunstung von
Niederschlagswasser etc. erforderlich. Die Regenwasser-Entwässerung erfolgt über ein
namenloses Gewässer nördlich des Änderungsbereichs, welches möglichst naturnah
auszubauen und hydraulisch zu sanieren ist. Regelungen dazu werden in einem
wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren getroffen.
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 619 ist zu prüfen, ob Regelungen zum Lärmschutz
notwendig werden.
Unter diesen Voraussetzungen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen der Planung auf
Maßstabsebene des Flächennutzungsplans nicht absehbar.
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
6.1 Altlasten/ Altlastverdachtsflächen >1 ha
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw.
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis- und Warnfunktion. Im
Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen
vorgesehene Flächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“,
gekennzeichnet werden.
Aufgrund seiner Nutzungsgeschichte (u.a. Herstellung und Lagerung von Munition, Kaserne) ist
eine Belastung des „Alten Pulverschuppens“ mit Bodenverunreinigungen zu prüfen. Hierzu sind
91. Änderung des Flächennutzungsplans
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im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 28
eine historische Erkundung6 und eine Gefährdungsabschätzung7 erstellt worden. Sie gehen auf
bisherige Nutzungen und Ereignisse ein, aus denen für mehrere Flächen ein
Kontaminationsverdacht resultiert. Dies sind bspw. eine Explosion erheblicher Munitionsmengen
im Jahr 1915 (wodurch der gesamte damalige Gebäudebestand zerstört wurde, Granaten in
einen Umkreis bis zu 1.000 m gelangten und bis zu 8 m tiefe Krater entstanden) sowie diversen
altlastenverursachenden Nutzungen, wie sie bei militärisch-technischen Nutzungen häufig
entstanden.
Im Rahmen der Gefährdungsabschätzung erfolgten Bodenuntersuchungen durch das Abteufen
von Rammkernsondierungen sowie die Entnahme von Oberflächenmischproben.
In Teilbereichen zeigten sich in der Analyse des Bodens Überschreitungen der Prüfwerte der
Bundesbodenschutzverordnung für den Gefährdungspfad Boden-Mensch mit polycyclischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen, Benzo(a)pyren sowie mit einigen Schwermetallen.
Hier sind im Rahmen der Umnutzung ggfs. Sanierungs- und Sicherungsmaßnahen (z. B.
Versiegelung, Abdeckung, Bodenaustausch etc.) erforderlich.
Von der Stadt Münster wird das Gelände des Alten Pulverschuppens aufgrund der militärischen
Nutzung als Altlastenverdachtsfläche (Nr. 722) geführt. Ein Altlastenverdacht besteht demnach
in den Bereichen der früheren Nutzungen Tankstelle, Werkstattbereich, Kohlelager, Heizzentrale
sowie im Bereich verschiedener Auffüllungen. Auf Empfehlung der Unteren Bodenschutzbehörde
wird das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 619 vollflächig als Altlastenverdachtsfläche
gekennzeichnet; eine entsprechende Kennzeichnung wird für den Geltungsbereich der 91.
Änderung des FNP übernommen.
Nach Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde ist die geplante Nutzung möglich, die
notwendigen technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen können im nachfolgenden
Bauantragverfahren für den Einzelfall festgelegt werden.
Aufgrund der Nutzung des Grundstücks zur Munitionsherstellung und des Explosionsunglückes
im Jahr 1915 ist darüber hinaus mit Munitionsresten zu rechnen und daher die Feuerwehr
(Kampfmittelräumdienst) im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 619 zu
beteiligen.
6.2 Denkmalschutz / Archäologie
Das Objekt „Truppenunterkunft Pulverschuppen, Warendorfer Straße 263“ wurde hinsichtlich
eines möglichen Denkmalwertes geprüft. Die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt
Münster und die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen sind
einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein Denkmalwert gemäß § 2 Abs. 1
DSchG NRW für die Anlage nicht begründen lässt und deshalb eine mögliche
Unterschutzstellung der Anlage als Denkmal keine Grundlage hat.
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das
6 Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH: „Bericht 180959 MS Truppenunterkunft Warendorfer Straße 263 /
Pulverschuppen und Dingstiege, 48155 Münster (WE125610, WE 125663, WE 149010) – Historische Erkundung
zur Erstbewertung“, Hamburg, 16.11.2018
7 CDM Smith: „Orientierende Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung“, Bochum, 20.05.2021
91. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost
im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 28
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. Im
Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 619 erfolgen Hinweise zum sachgerechten
Umgang bei der Entdeckung neuer Bodendenkmäler.
Diese Begründung dient gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage
zum Entwurf der 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost im Bereich
Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Warendorfer Straße 263
- Dyckburgstraße
- Coppenrathsweg
- Wilhelmshavenufer
- Am Pulverschuppen
- Edelbach
- Dingstiege
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0252/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2024
- Erstellt
- 11.04.2024 18:59