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Sachstand Rettungsdienstbedarfsplanung
Mitteilung Ausschuss 0738/2023 vom 02.03.2023
Stand: Am 07.03.2023 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 02.03.2023 0738/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 07.03.2023 Sachstand Rettungsdienstbedarfsplanung Gemäß § 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Kran- kentransport durch Unternehmer (RettG NRW) stellen die Kreise und kreisfreien Städte tur- nusmäßig Rettungsdienstbedarfspläne auf. Der derzeit gültige Rettungsdienstbedarfsplan 2016 (Vorlagen-Nr. 1744/2016) wurde im Jahr 2019 bedarfsgerecht fortgeschrieben und durch den Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 06.02.2020 beschlossen (Vorlagen-Nr. 3381/2019). Gemäß § 12 Absatz 5 RettG NRW ist der Rettungsdienstbedarfsplan kontinuierlich zu über- prüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Die Einbringung des fortge- schriebenen Rettungsdienstbedarfsplans ist für den Beratungslauf der politischen Gremien im 2. Quartal 2024 vorgesehen. Hierzu wird derzeit eine ressourcenoptimierte, nach objektiven Kriterien beurteilte Zielstruktur (personell, materiell und monetär) für das Sicherheitsniveau im Stadtgebiet Köln weiterentwi- ckelt. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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