0852/2025
Vergabe bezirksorientierter Mittel an Promo Guinee Afrika e.V.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0852/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe bezirksorientierter Mittel an Promo Guinee Afrika e.V. Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dem Promo Guinee Afrika e.V. zur Durchführung des Fußballturniers „Fußball und Integration in Cologne 2025“ einen Zuschuss aus bezirksori- entierten Mitteln in Höhe von 3.037,00 EUR zu gewähren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des § 82 GO NRW. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 3.037,--€ % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der entsprechende Antrag ist allen Bezirksvertretern im Vorfeld zugegangen. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0852/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.03.2025
- Erstellt
- 18.03.2025 16:37