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A-H/0047/2021

Tempo 50 an der Thierstraße!

Antrag an die BV Hiltrup 29.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 07.10.2021, TOP 7.5

Antrag A-H/0047/2021

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Stellungnahme zum Antrag A-H/0047/2021 (nicht barrierfrei)

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Antrag A-H/0047/2021

2053 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Hiltrup

29, Sep. 2021

A-H/0047/2021.

FRAKTION
BV HILTRUP

BÜNDNIS 90

29. September 2021

Antrag: Tempo 50 an der Thierstraße!

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt zu prüfen, ob an der Thierstraße durchge-
hend eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50 eingeführt werden kann. Falls dies
möglich ist, wird die Verwaltung aufgefordert, Tempo 50 einzuführen.

Begründung:

Seit langem wünschen sich viele Bürger:innen, dass an der Thierstraße ein durchgehender, von der
Straße separierter Radweg gebaut wird. Diese Forderung wurde bereits mehrfach auch durch politi-
sche Anträge geäußert. Wir vertreten die Forderung auch weiterhin und hoffen darauf, dass der Rad-
weg möglichst bald gebaut werden kann.

Allerdings scheint es nicht realistisch, dass das Vorhaben kurzfristig umgesetzt werden wird. Um den-
noch eine größere Sicherheit für Radfahrende an der Thierstraße zu schaffen, bitten wir die Verwal-
tung zu prüfen, ob an der Straße eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50 ein-
geführt werden kann. Streckenweise war dies nach Bauarbeiten an der Thierstraße bereits der Fall,
heute beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung allerdings wieder Tempo 70. Aufgrund der Enge der
Straße kahn der Mindestabstand von zwei Metern beim Überholen von Radfahrenden hier durchgän-
gig nicht eingehalten werden. Außerdem besteht bei Tempo 70 durch die fehlende Beleuchtung ins-
besondere in den Kurven an der Reithalle und am Klinkerwerk eine erhöhte Unfallgefahr.

Die Thierstraße ist für viele Bürger:innen aus Amelsbüren eine attraktive Radverbindung nach Hiltrup
sowie in Richtung Innenstadt und umgekehrt. Deswegen sollte die Sicherheit aller Verkehrsteilneh-
menden durch die Einführung von Tempo 50 erhöht und die Attraktivität des Radverkehrs gestärkt
werden.

gez.

Simon Kerkhoff Julia Burkhardt Ortrud Philipp
Annette Ulrich Carsten Peters

Friedhelm Schade Wilfried Stein

Anna-Merle Velling Magdalene Bröckers

Stellungnahme zum Antrag A-H/0047/2021 (nicht barrierfrei)

2894 Zeichen

32.12.0010
Herr Gudorf
,tt.05.2422
3283
An die Bezirksvertretung
Münster:Hiltiup
über
Herrn Stadtrat Heuer
über
33.23 - Herrn Tüns
Die SPD-Fraktion, Fraktion Brjndnis 90 / Die Grtinen / GAL und DIE LINKE der Bezirksvertre-
tung Münster-Hlltrup haben die Venrvaltung beauftragt zu prüfen, ob die zulässige Höchstge-
schwindigkeit an der Thierstraße auf 50 km/h beschränkt werden kann, Der Antrag wird mit
der Verkehrssicherheit'ftir Radfahrende begrtindet, da der erforderliche Seitenabstand von
avei Metern beim Überholen von Radfahrenden aufgrund der Enge der Fahrbahn größtenteils
nicht eingehalten werden kann,
Nach der Straßenverkehrsordnung (SIVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit au-
ßerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Filr die Thierstraße wurde die zulässige Höchst
geschwindigkeit bereits auf 70 km/h beschränkt. Eine weitere Reduzierunq der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h ist naoh der StVO nur möglich; wenn eine Gefahrenlage
besteht, die das allge.meine Risiko im Verkehr zu verunglircken, deutlich äbersteigt, Eine sol-
ch.e Gefahrenlage ist hier nicht ersichtlich. Dafär spricht, dass nach Mitteilung der Polizei an
der Thierstraße keine Unfalllage vorliegt.
An der Thierstraße wurde 2018 aufgrund von Fahrbahnschäden Tempo 50 km/h verkehrs-
rechtlich angeordnet. Nach der Sanierung der Fahrbahn ist dle Begründung für Tempo 50 km/h
entfallen, sodass wieder wie zuvor Tempo 70 km/tr als zuläss,ige Höchstgeschwindigkeit gilt.
ln dem Ahtrag wird angeftlhrt, dass der Mindestabstand von zwei Metern beim Überholen von
Radfahrenden aufgrund der Enge der Fahrbahn nicht eingehalten werden kann. Dies ist ie-
doch bei einem Großteil derWirtschaftswege so und stellt rechtlich keine Begründung ftlr eine
Geschwindigkeitsreduzierung dar. Hier kommt insbesondere der Grundsatz der ständigen
Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme ftlr die Teilnahme am Straßenverkehr zum Tra-
gen. So mtissen Autofahrende entweder auf ein Überholmanöver verzichten oder Radfah-
rende können bei einer passenden Gelegenheit halten und den Verkehr vorbeilassen.
Deze.rnönt I
Eins. .|8. .MAl 20.l4ai 20IZ

Das Amt fUr Mobilität ur\d Tiefbau teilte mit, dass im Rahmen der Veloroutenplänung,Verbes-
serungen filr den Radverkehr an der Thierstraße erarbeitet-werden. Näheie euskunfte zurVeloroutenplartung und zum zEitlichen Ablauf kann die Verkehrsptanung des Amtes fülr Mobi.lität uÖd Tiefbau (Herr Spliethoff; Tel.: 02511 492-7213; E-Mait: sptiethoff@stadt-rhuenster.de)
erteilen.
Eine dauerhafte Einrichturtg von Telnpo 50 km/h für die Thierstraße kommt daher aus rechili,chefl Gründen nicht in Betracht, Die Straßenverkehrsbehörde karrn ihre Entscheidung frli sol-
the BeschränFuhgpn des fließendEh,Verkehrs nur auf Gruhdlage des aktuell geltenden Stra-ßenverkehrsredhts'treffen. Verkehrepolitieche Akzente könner1 hierbei nichf berUcksichtigtwerden..
Vechtel
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Thierstraße

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Details

Aktenzeichen
A-H/0047/2021
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
29.09.2021
Erstellt
29.09.2021 13:13