A-H/0047/2021
Tempo 50 an der Thierstraße!
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Antrag A-H/0047/2021
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Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Hiltrup 29, Sep. 2021 A-H/0047/2021. FRAKTION BV HILTRUP BÜNDNIS 90 29. September 2021 Antrag: Tempo 50 an der Thierstraße! Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt zu prüfen, ob an der Thierstraße durchge- hend eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50 eingeführt werden kann. Falls dies möglich ist, wird die Verwaltung aufgefordert, Tempo 50 einzuführen. Begründung: Seit langem wünschen sich viele Bürger:innen, dass an der Thierstraße ein durchgehender, von der Straße separierter Radweg gebaut wird. Diese Forderung wurde bereits mehrfach auch durch politi- sche Anträge geäußert. Wir vertreten die Forderung auch weiterhin und hoffen darauf, dass der Rad- weg möglichst bald gebaut werden kann. Allerdings scheint es nicht realistisch, dass das Vorhaben kurzfristig umgesetzt werden wird. Um den- noch eine größere Sicherheit für Radfahrende an der Thierstraße zu schaffen, bitten wir die Verwal- tung zu prüfen, ob an der Straße eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50 ein- geführt werden kann. Streckenweise war dies nach Bauarbeiten an der Thierstraße bereits der Fall, heute beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung allerdings wieder Tempo 70. Aufgrund der Enge der Straße kahn der Mindestabstand von zwei Metern beim Überholen von Radfahrenden hier durchgän- gig nicht eingehalten werden. Außerdem besteht bei Tempo 70 durch die fehlende Beleuchtung ins- besondere in den Kurven an der Reithalle und am Klinkerwerk eine erhöhte Unfallgefahr. Die Thierstraße ist für viele Bürger:innen aus Amelsbüren eine attraktive Radverbindung nach Hiltrup sowie in Richtung Innenstadt und umgekehrt. Deswegen sollte die Sicherheit aller Verkehrsteilneh- menden durch die Einführung von Tempo 50 erhöht und die Attraktivität des Radverkehrs gestärkt werden. gez. Simon Kerkhoff Julia Burkhardt Ortrud Philipp Annette Ulrich Carsten Peters Friedhelm Schade Wilfried Stein Anna-Merle Velling Magdalene Bröckers
Stellungnahme zum Antrag A-H/0047/2021 (nicht barrierfrei)
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32.12.0010 Herr Gudorf ,tt.05.2422 3283 An die Bezirksvertretung Münster:Hiltiup über Herrn Stadtrat Heuer über 33.23 - Herrn Tüns Die SPD-Fraktion, Fraktion Brjndnis 90 / Die Grtinen / GAL und DIE LINKE der Bezirksvertre- tung Münster-Hlltrup haben die Venrvaltung beauftragt zu prüfen, ob die zulässige Höchstge- schwindigkeit an der Thierstraße auf 50 km/h beschränkt werden kann, Der Antrag wird mit der Verkehrssicherheit'ftir Radfahrende begrtindet, da der erforderliche Seitenabstand von avei Metern beim Überholen von Radfahrenden aufgrund der Enge der Fahrbahn größtenteils nicht eingehalten werden kann, Nach der Straßenverkehrsordnung (SIVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit au- ßerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Filr die Thierstraße wurde die zulässige Höchst geschwindigkeit bereits auf 70 km/h beschränkt. Eine weitere Reduzierunq der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h ist naoh der StVO nur möglich; wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allge.meine Risiko im Verkehr zu verunglircken, deutlich äbersteigt, Eine sol- ch.e Gefahrenlage ist hier nicht ersichtlich. Dafär spricht, dass nach Mitteilung der Polizei an der Thierstraße keine Unfalllage vorliegt. An der Thierstraße wurde 2018 aufgrund von Fahrbahnschäden Tempo 50 km/h verkehrs- rechtlich angeordnet. Nach der Sanierung der Fahrbahn ist dle Begründung für Tempo 50 km/h entfallen, sodass wieder wie zuvor Tempo 70 km/tr als zuläss,ige Höchstgeschwindigkeit gilt. ln dem Ahtrag wird angeftlhrt, dass der Mindestabstand von zwei Metern beim Überholen von Radfahrenden aufgrund der Enge der Fahrbahn nicht eingehalten werden kann. Dies ist ie- doch bei einem Großteil derWirtschaftswege so und stellt rechtlich keine Begründung ftlr eine Geschwindigkeitsreduzierung dar. Hier kommt insbesondere der Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme ftlr die Teilnahme am Straßenverkehr zum Tra- gen. So mtissen Autofahrende entweder auf ein Überholmanöver verzichten oder Radfah- rende können bei einer passenden Gelegenheit halten und den Verkehr vorbeilassen. Deze.rnönt I Eins. .|8. .MAl 20.l4ai 20IZ Das Amt fUr Mobilität ur\d Tiefbau teilte mit, dass im Rahmen der Veloroutenplänung,Verbes- serungen filr den Radverkehr an der Thierstraße erarbeitet-werden. Näheie euskunfte zurVeloroutenplartung und zum zEitlichen Ablauf kann die Verkehrsptanung des Amtes fülr Mobi.lität uÖd Tiefbau (Herr Spliethoff; Tel.: 02511 492-7213; E-Mait: sptiethoff@stadt-rhuenster.de) erteilen. Eine dauerhafte Einrichturtg von Telnpo 50 km/h für die Thierstraße kommt daher aus rechili,chefl Gründen nicht in Betracht, Die Straßenverkehrsbehörde karrn ihre Entscheidung frli sol- the BeschränFuhgpn des fließendEh,Verkehrs nur auf Gruhdlage des aktuell geltenden Stra-ßenverkehrsredhts'treffen. Verkehrepolitieche Akzente könner1 hierbei nichf berUcksichtigtwerden.. Vechtel Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Thierstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-H/0047/2021
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 29.09.2021 13:13