3118/2023
Festlegung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstr. und Subbelrather Str./Gürtel
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/692/10 Vorlagen-Nummer 3118/2023 Freigabedatum 31.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Festlegung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße nach Variante A, also mit einstreifiger Ver- kehrsführung stadteinwärts, weiter zu planen. Dabei werden die Vorteile der nachhaltigen Mo- bilitätswende in den Vordergrund gestellt. Alternativvorschlag: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße nach Variante C, also mit zweistreifiger Verkehrsführung stadteinwärts, weiter zu planen. Verkehrsausschuss 21.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Verkehrsausschuss Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 05.05.2022 wurde durch den Rat der Stadt Köln der erweiterte Planungsbeschluss (3358/2021) zur Bahnsteiganhebung der Haltestellen Nußbaumerstr. und Subbelrather Str./Gürtel geändert beschlossen: „Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit Verkehrsgutachten und der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung zur Herstellung der Barrierefreiheit an den Stadtbahnhaltestellen Nußbaumer- straße und Subbelrather Straße/Gürtel in Seitenlage weiter zu führen, die notwendigen Ge- nehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Die Variante A ist hierbei Vorzugsvariante. Sollte die Variante A nicht genehmigungsfähig sein, wird die Variante C weiterverfolgt. Im Fortgang der Planung soll der gesamte Straßenraum zwischen der Subbelrather Straße und der Nußbaumerstraße weiterhin mitbetrachtet werden.“ 1. Beauftragung Generalplanung Im Anschluss an den erweiterten Planungsbeschluss erfolgte eine zweistufige europaweite Ausschreibung für die anstehenden Generalplanungsleistungen. Für die stufenweise ausge- schriebenen Leistungsphasen 3-6 und optional 7-9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat die Verwaltung im April 2023 den Auftrag an die Bernard Gruppe ZT GmbH vergeben. Die Bernard Gruppe hat bereits die Machbarkeitsstudie sowie die ergän- zende vertiefende Verkehrsuntersuchung erarbeitet. 2. Ergebnisse der vertiefenden Verkehrsuntersuchung Von Mai 2022 bis Februar 2023 wurden parallel zur europaweiten Ausschreibung der Pla- nungsleistungen die vertiefenden Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Das Ziel war die Be- stätigung der Vorzugsvariante A aus dem erweiterten Planungsbeschluss, um die weitere Planung der Leistungsphase 3 weiterzuführen. Der dem erweiterten Planungsbeschluss zu- grunde gelegten Machbarkeitsstudie wurde am Knoten Parkgürtel/BAB 57 das im Bestand laufende Festzeitprogramm der Lichtsignalanlage in der Simulation hinterlegt. Dies führte un- ter Prognosebelastungen dazu, dass in der Ausfahrt der BAB 57 (vom Autobahnkreuz Köln- Nord kommend) auf den Parkgürtel in Richtung Subbelrather Straße ein Stau prognostiziert wurde, der weit auf die BAB 57 reichen würde. Damit wäre die Genehmigungsfähigkeit der Vorzugsvariante A infrage gestellt. Vor diesem Hintergrund sollte in der vertiefenden Untersu- chung die Steuerung für diesen Knoten so verändert werden, dass sowohl die Anforderung und Bemessung der Verkehrsströme als auch eine Betrachtung der Stauentwicklung in der 3 betroffenen Ausfahrt Einfluss auf die Steuerung haben. Zur detaillierten Abbildung des Rück- staus nördlich der Nußbaumerstraße wurde der Knotenpunkt Parkgürtel/Methweg in das Si- mulationsnetz aufgenommen und mit Signalsteuerung und Fahrzeugzuflüssen erweitert. Variantenerläuterung: Variante A Die Variante A beinhaltet eine Straßenaufteilung mit je einem durchgehenden Fahrstreifen je Fahrtrichtung (vgl. Anlage 2). Variante C Die Variante C beinhaltet eine Straßenaufteilung mit einem in Richtung BAB 57 durchgehen- dem Richtungsfahrstreifen und einer zweistreifigen Fahrbahn in Fahrtrichtung Subbelrather Straße bis zur Eichendorfstraße (vgl. Anlage 3). Zusammenfassend lassen sich folgende relevanten Ergebnisse aus den vertiefenden Unter- suchungen nennen: 1. Wird für die Lichtsignalanlage Parkgürtel/BAB 57 eine verkehrsabhängige Steuerung eingesetzt, welche die Stauentwicklung auf der BAB-Abfahrt detektiert, kann eine Stauentwicklung bis auf die Hauptfahrbahn der Autobahn in beiden Varianten A und C verhindert werden. 2. In der Variante A ist die Konsequenz jedoch, dass auf dem Parkgürtel – morgens stär- ker als abends – ein Stau entsteht, der mehrere Nachbarknotenpunkte im Verkehrsab- lauf beeinträchtigt (vgl. Tabelle 1). Dabei wurde für die vertiefende Untersuchung wie in den Hauptuntersuchungen der Umwelt-Ansatz 2030 für das Verkehrsaufkommen angesetzt. Die in der Verkehrssimulation nicht abgewickelte Sollbelastung staut sich auf dem Parkgürtel bis über die Escher Straße in der Morgenspitze sowie in der Abendspitze ebenfalls mit Beeinträchtigungen von Nachbarknoten. Ebenso ergeben sich bei Vari- ante A maßgebliche Verschlechterungen der mittleren Wartezeiten gegenüber dem Nullfall. Für Variante C ergibt die Simulation eine kürzere maximale Rückstaulänge in beiden Zeitbereichen und eine Verbesserung, also Verringerung der mittleren Warte- zeiten gegenüber dem Nullfall. Kriterium Variante A Variante C Bewertung maximaler Rückstau auf Parkgürtel Morgens: 560 m Abends: 342 m Morgens: 141 m Abends: 75 m Variante C maximaler Rückstau auf BAB-Abfahrt Morgens: 295 m Abends: 313 m Morgens: 288 m Abends: 323 m Identisch, erreicht nicht die Hauptfahrbahn der BAB 57 Mittelwert mittlere Wartezeit aller Verkehrsteilnehmer an den Knoten Morgens: 29,4 s Abends: 28,5 s Morgens: 20,1 s Abends: 19,9 s Variante C Tabelle1: Rückstaulängen auf Parkgürtel und BAB -Abfahrt, sowie Wartezeit an den Knoten 3. Aus den vorgenannten Gründen müsste Variante C unter verkehrstechnischen Aspek- ten den Vorzug erhalten, da in Variante A der Stau zwar für die BAB 57 gelöst werden kann, dafür aber der Stau auf dem Parkgürtel länger ist und zudem eine Rückstauge- fahr in den Knotenpunkt gegeben ist. 4 Das Ergebnis der vertiefenden Untersuchungen wurde verwaltungsintern diskutiert. Grund- sätzlich sind aus Sicht der Verwaltung die Untersuchungsergebnisse des Gutachters plausi- bel. In Bezug auf die Bedingung in der Beschlussfassung („Sollte die Variante A nicht geneh- migungsfähig sein, wird die Variante C weiterverfolgt“) konnte durch Anpassung der Signal- steuerung gezeigt werden, dass eine Genehmigungsfähigkeit von Variante A erreicht werden kann. Allerdings hat dies negative Effekte in der Knotenpunktabwicklung BAB 57/Parkgürtel zur Folge. Zwei Rahmenbedingungen sprechen dennoch für die Ausführung der Planung in Variante A: Zum einen werden während der Bauzeit der Maßnahmen Verkehrszustände über einen länge- ren Zeitraum herrschen, in denen eine einspurige Verkehrsführung auf dem Gürtel notwendig sein wird. In dieser Phase werden sich die Verkehre andere Wege suchen und die Einstreifig- keit „einüben“. Zum anderen hat sich der Modal Splits zwischen 2017 und 2022 stärker zu- gunsten des Umweltverbunds verschoben als erwartet und auch als in dem Umweltszenario der gutachterlichen Betrachtung angesetzt worden war. Bei einer Versteigung dieser Entwick- lung wird es zu einer weiter reduzierten Anzahl von Pkw-Fahrten auf dem Gürtel kommen, wodurch die Rückstaulängen geringer als gutachterlich prognostiziert ausfallen werden Daher empfiehlt die Verwaltung, Variante A gemäß dem Planungsbeschluss vom 05.05.2023 als Vorzugsvariante weiter zu verfolgen, mit dem Ziel durch ausreichende Breiten für den Geh- und Radweg auf der Achse den Umweltverbund weiter zu stärken. Nach der Beauftra- gung des Planungsbüros wurde ab Sommer 2023 mit der Planung der Vorzugsvariante be- gonnen. Eine Veränderung der Planungsgrundlage durch einen Wechsel der Vorzugsvariante hätte Auswirkungen auf den Terminplan und würde zu Verzögerungen führen. 3. Prüfung zur Parkplatzsituation Die genaue Anzahl an PKW-Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung des Haltestellenum- baus dauerhaft wegfallen, kann erst im Rahmen der weiteren Planung ermittelt werden. Auf Basis der Beschlussfassung wurde vor Planungsbeginn eine vorgezogene Kompensation überprüft. Im Rahmen der Baubeschlussfassung zum Haltestellenumbau wird eine Parkplatz- bilanz vorgelegt. Die Nutzung der Parkplätze des Albertus-Magnus-Gymnasiums, der Grundschule und Kinder- tagesstätte (Kita) an der Wöhlerstraße Ecke Nußbaumerstraße für die Öffentlichkeit wurde ge- prüft, um eine Kompensation für wegfallende Stellplätze durch den Haltestellenumbau der Stadtbahnlinie 5 zu finden. Im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu den Schulen und der Kita wurde der Bedarf an Pkw- Stellplätzen ermittelt. Aus diesem Ergebnis folgte die entsprechende Planung der Stellplätze und somit auch die Herrichtung des Parkplatzes an der Wöhlerstraße mit insgesamt 13 Stell- plätzen für die Schul- und Kitanutzung. Seit der Inbetriebnahme hat sich herausgestellt, dass dieser Parkplatz für die entsprechenden Nutzungen nicht in Gänze notwendig ist. Es werden lediglich drei Stellplätze für die Beschäf- tigten benötigt, die weiterhin freizuhalten sind. Folglich können die restlichen zehn Stellplätze der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Derzeit ist die Prüfung der Übertragung des Anlagevermögens in der Bearbeitung. Nach er- folgter Übertragung könnten die zehn Stellplätze der Öffentlichkeit bereits vorgreifend zum Haltestellenumbau zur Verfügung gestellt werden. Zukünftig ist angedacht, die wirtschaftliche und baurechtliche Machbarkeit weiterer zusätzlicher Stellplätze in baulicher Herrichtung auf 5 dieser Parkplatzfläche zu prüfen. 4. Finanzierung Die Finanzierung aus der Beschlussfassung des erweiterten Planungsbeschlusses (3358/2021) verändert sich durch die Variantenauswahl nicht. Anlagen - Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 2: Lageplan der Variante A - Anlage 3: Lageplan der Variante C - Anlage 4: Verkehrsgutachterliche Zusatzuntersuchung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Projekt hat bereits über die Plattform https://meinungfuer.koeln/archiv/dialoge/verkehrliche-umgestaltung-eines-teilbereiches-am- ehrenfeldguertel.html#uip-1 stattgefunden. Im Zuge der weiteren Planung ist es vorgesehen, die Anwohner*innen weiter zu informieren. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Lageplan der Variante C
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LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL IV FD249Beb. ab 1.OG Erker V FDab I.OGLSLS IV FDLSLSab I.OGLSLS245-243243 240 IV SD244IV SD242 IV SD248ab I.OGErkerIV SD246ab I.OG VD I PD IV SDIV SDA Erker Erker238IV SD ErkerIV SD IV SDA139 Erker SDAIII SD141 ErkerSDAIII143 221219IV SDAIV SDA217215IV SDA213 ErkerI FDIV MDErker IV SD130 I SD IV SDA132 IV S A134 IIIErkerSDA145 IIIErker SDA41 SDAIII147 III149 SDA III III SDA ErkerSDA III 25 III SDA136 FD VI138 IV140SD FDIII142 SDAIII144 BalkonIII146 Erker151LS ErkerSDA153 SDA III 155LS III ErkerErker157SDA BalkonSDA III SDAErker27 LSLSLS Tr156 LSLSLSBalkonIII SD A SDA III158 III Erker Erker SDA III159 III161SDA SDAErker III 27 GaSDAIIISDAIIISDAIIISDAIII 2323 Ga2525 LS Ga SDA4240SDA44IIISDAIIIIII Ga Balkon ErkerLSSDA23 SDA26 ErkerIII ErkerSDAIII160 ErkerIII162 Erker Erker SDAIII30 Erker ErkerSDA III163 III ErkerSDA III 169 ErkerSDA III167 SDA ErkerSDA III164 III 25Erker ErkerSDA165 III 171 IV45 SDA SDAIII173 III IV SDA ErkerSDAIII28 Erker IIIErkerSDA166 ErkerSDA III168 IIIErker170 ErkerSDA172 IIIErker Erker SDA175 III177 III179 Einfahrt V ab I.OG41 43 86 ab I.OG IV SDAIII SDA27Balkon 174 176 VEinfahrtab I.OG179a V ab I.OG 181 IV41a 84 1 III Einfahrt IV 178 180 IV PD 39b39c Erker80IV SDA78 3-5 IV WDA IV2 IV MD4 IV SDA6 IV 9IV SD V SDA8 I FDIV SDA10 0.4/8 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.5/10 0.5/10 0.2/6 0.35/62*0.2/6 0.3/6 0.7/12 0.7/12 0.6/10 0.1/2 0.1/2 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.1/1 0.5/10 1.0/14 1.0/14 1.0/14 0.1/4 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.5/8 0.7/10 0.7/10 0.5/8 1.0/14 0.4/8 0.7/10 0.7/10 0.7/10 0.8/12 0.8/12 0.1/2 0.8/10 0.8/8 0.7/12 0.6/12 0.6/10 0.6/8 0.6/10 0.15/3 0.1/2 0.1/2 0.15/3 0.3/8 0.6/15 0.4/10 0.5/8 0.5/8 0.15/3 0.15/3 0.5/5 0.5/5 0.5/5 0.5/6 0.5/8 GWP 0.4/8 0.4/8 0.15/3 0.4/8 0.4/8 0.5/7 0.6/11 0.3/6 0.1/3 0.1/12 0.1/12 0.3/6 0.3/6 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.1/2 551 418261 424461 388661 424061 306 366570 343970 344070 388361 388261 388161 618 405661 405761 387861 405561 340 344470 344170380870 386461 452661 440361 452761 6121 457849 395349 457749 419161 399849 399749 Ehrenfeld Flur 71 6123 6124 450661 400450761 450861 394 421449 4930 399649 397 459949 459849 464649 393549 393649 378049 398649399049 49474947 49484948 4846 468049468149 468249 365649 380149 404449 398549 400449 400349 398349 404149 380049 360649 360549 357649 4017/49 49/34 4058/49 4040/49 4039/49 402749 352449 352349 352549 352649 402649 4933 323 379649 379749 382249 274 96791 459 285691 9126 9111 9112 9113 9114 9137 Gemarkung Müngersdorf 253 9115 HH HH M MM M MM SS WW HH SS SS WW MM WW MM SS Ehrenfeldgürtel Subbelrather Straße Fridolinstr. Subbelrather Straße Merkensstr. Försterstr. Fridolinstr. Eichendorffstr. Nußbaumer Straße Försterstr. Jessestraße Eichendorffstr. Röntgenstr. Ehrenfeldgürtel Ehrenfeldgürtel Nußbaumer Straße 2.002.87 4.305.913.503.50502.002.67 33.10 5.042.986.803.25502.002.81 39.91 60.00 2.202.00503.503.505.914.604.5939.875.001.50 1.942.503.50 73 2.622.00503.50 2.642.00503.50 50 3.27 3.80 50 3.263.95 503.50 3.50 5012.00 3.50502.502.12 4.00 4.00 3.00 2.50 6.80 1.505.00 1.505.001.505.00 2.002.42 1.672.231.69 50 50502.85 2.532.00503.506.802.75 2.11 4.003.00 3.00 4.004.00 5.80 22 11 33 HST Subbelrather Str./GürtelHST Nußbaumerstr. 9.00 3.00 3.00 3.00 2.50 1.00 1.504.00 3.00 50 2.95 2.92 4.602.50 1.853.101.85 1.00 60 2.50 18.00 4.10 3.50 1.00 3.503.85 ca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 80cm ca. Ø 100 cmca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 100 cm ca. Ø 130 cm ca. Ø 40 cmca. Ø 80 cm 1.701.80 2.69 1.51 1.53 2.50 2.63 2.64 1.741.87 1.53 1.852.35 2.27 3.11 3.00 3.50 3.502.25 3.50 3.50 1.191.501.50 4.10 3.50 2.26 1.50 4.40 3.10 2.70 2.853.803.003.00502.002.74 6.00 60° 3.00502.002.873.00 60° 3.003.00502.002.984.00 3.00 2.755.50502.002.27 60° 5.50502.003.60 4.00 3.00 505.50501.60 50 505.50501.602.13 50501.601.853.005.501.00 5.50501.601.92 1.851.60504.00 Beispielhafte Ausführung für die Integration vonBestandsbäumen in Haltestellen und RampenHaltestelle Sülzgürtel (Linie 13) lₐgₓ=192.619BABE u=0lₐbₓ=18.119r=1496.900BE r=1503.100lₐbₓ=18.194u=0 lₐgₓ=192.657BAu=0lₐbₓ=18.157r=1500.000 BABE r=1500.000lₐbₓ=18.157u=0 lₐgₓ=15.8791UA UE lₐUₓ=12 r=253lₐbₓ=8.7861u=35 UE UA lₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6534 UA UE lₐUₓ=12 r=247lₐbₓ=7.6417u=35 UEUA lₐUₓ=12 lₐgₓ=15.8832UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=8.5233u=35 UE UAlₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6535 UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=7.8963u=30 UEUA lₐUₓ=12lₐgₓ=117.573UA UEr=278.100lₐbₓ=4.497u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.388r=421.900 BEu=25lₐbₓ=10.376r=496.900 lₐgₓ=117.573UA UEr=275.000lₐbₓ=4.335u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.572r=425.000 BEu=25lₐbₓ=10.443r=500.000 lₐgₓ=61.600 UAUE BW u=0lₐbₓ=48.474r=27.500 BEu=0lₐbₓ=5.118r=50.000 BABWr=30.000lₐbₓ=4.451u=0 BEr=25.000lₐbₓ=45.644u=0 lₐgₓ=63.803 181716 1514 13 1211 10 9 8 76 5 4 32 119 2021 2423 22 gepr. Projekt-Nr.: bearb.gez.NameDatumGRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com Auftraggeber: Maßstab:Datum:Größe:Unterlage /Anlage: Projekt:Bahnsteiganhebung der Linie 5 , StadtbahnhaltestellenSubbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. in Köln - EhrenfeldStadt Köln K:\500414 Linie 5 Bahnsteiganhebung\03_Planung\500414_Lageplan Baumschutz_Var.C.dwg Layout: LP - 3.2 Bahnsteiganhebung der Linie 5 EFG ZeichenerklärungGehweg gepl. / vorh.Radweg / Radfahrsteifen gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh. vorh. Gebäude / Bautenvorh. Zaun / Mauervorh. Baum / Baum entfällt vorh. Poller / Beleuchtungvorh. Verkehrsschild / LSA vorh. Straßenablauf / Kanald. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh. vorh. Versorgungsschachtd.Nebenweg gepl. Gleisachse gepl.Geländer gepl. LSA gepl.Sharing-Angebot gepl. Schotterfläche gepl.Offene Baumscheibe gepl. Gleisachse vorh. 24Blickrichtung & Standort FotoNummerierung Bestandsbaum Lageplan 3.2 - Umweltszenario Variante C2 Fahrstreifen FR Ehrenfeld I 1 Fahrstreifen FR BABVorplanung1 : 50008.07.2021297 x 1540LP - 3.2 50041408.07.2021ROCA08.07.2021ROCA08.07.2021HeT / Kn -
Anlage 2 Lageplan der Variante A
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LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL IV FD249Beb. ab 1.OG Erker V FDab I.OGLSLS IV FDLSLSab I.OGLSLS245-243243 240 IV SD244IV SD242 IV SD248ab I.OGErkerIV SD246ab I.OG VD I PD IV SDIV SDA Erker Erker238IV SD ErkerIV SD IV SDA139 Erker SDAIII SD141 ErkerSDAIII143 221219IV SDAIV SDA217215IV SDA213 ErkerI FDIV MDErker IV SD130 I SD IV SDA132 IV S A134 IIIErkerSDA145 IIIErker SDA41 SDAIII147 III149 SDA III III SDA ErkerSDA III 25 III SDA136 FD VI138 IV140SD FDIII142 SDAIII144 BalkonIII146 Erker151LS ErkerSDA153 SDA III 155LS III ErkerErker157SDA BalkonSDA III SDAErker27 LSLSLS Tr156 LSLSLSBalkonIII SD A SDA III158 III Erker Erker SDA III159 III161SDA SDAErker III 27 GaSDAIIISDAIIISDAIIISDAIII 2323 Ga2525 LS Ga SDA4240SDA44IIISDAIIIIII Ga Balkon ErkerLSSDA23 SDA26 ErkerIII ErkerSDAIII160 ErkerIII162 Erker Erker SDAIII30 Erker ErkerSDA III163 III ErkerSDA III 169 ErkerSDA III167 SDA ErkerSDA III164 III 25Erker ErkerSDA165 III 171 IV45 SDA SDAIII173 III IV SDA ErkerSDAIII28 Erker IIIErkerSDA166 ErkerSDA III168 IIIErker170 ErkerSDA172 IIIErker Erker SDA175 III177 III179 Einfahrt V ab I.OG41 43 86 ab I.OG IV SDAIII SDA27Balkon 174 176 VEinfahrtab I.OG179a V ab I.OG 181 IV41a 84 1 III Einfahrt IV 178 180 IV PD 39b39c Erker80IV SDA78 3-5 IV WDA IV2 IV MD4 IV SDA6 IV 9IV SD V SDA8 I FDIV SDA10 0.4/8 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.5/10 0.5/10 0.2/6 0.35/62*0.2/6 0.3/6 0.7/12 0.7/12 0.6/10 0.1/2 0.1/2 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.1/1 0.5/10 1.0/14 1.0/14 1.0/14 0.1/4 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.5/8 0.7/10 0.7/10 0.5/8 1.0/14 0.4/8 0.7/10 0.7/10 0.7/10 0.8/12 0.8/12 0.1/2 0.8/10 0.8/8 0.7/12 0.6/12 0.6/10 0.6/8 0.6/10 0.15/3 0.1/2 0.1/2 0.15/3 0.3/8 0.6/15 0.4/10 0.5/8 0.5/8 0.15/3 0.15/3 0.5/5 0.5/5 0.5/5 0.5/6 0.5/8 GWP 0.4/8 0.4/8 0.15/3 0.4/8 0.4/8 0.5/7 0.6/11 0.3/6 0.1/3 0.1/12 0.1/12 0.3/6 0.3/6 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.1/2 551 418261 424461 388661 424061 306 366570 343970 344070 388361 388261 388161 618 405661 405761 387861 405561 340 344470 344170380870 386461 452661 440361 452761 6121 457849 395349 457749 419161 399849 399749 Ehrenfeld Flur 71 6123 6124 450661 400450761 450861 394 421449 4930 399649 397 459949 459849 464649 393549 393649 378049 398649399049 49474947 49484948 4846 468049468149 468249 365649 380149 404449 398549 400449 400349 398349 404149 380049 360649 360549 357649 4017/49 49/34 4058/49 4040/49 4039/49 402749 352449 352349 352549 352649 402649 4933 323 379649 379749 382249 274 96791 459 285691 9126 9111 9112 9113 9114 9137 Gemarkung Müngersdorf 253 9115 HH HH M MM M MM SS WW HH SS SS WW MM WW MM SS Ehrenfeldgürtel Subbelrather Straße Fridolinstr. Subbelrather Straße Merkensstr. Försterstr. Fridolinstr. Eichendorffstr. Nußbaumer Straße Försterstr. Jessestraße Eichendorffstr. Röntgenstr. Ehrenfeldgürtel Ehrenfeldgürtel Nußbaumer Straße 2.952.50503.502.002.87 2.50503.504.305.913.503.50502.002.67 33.10 2.962.00503.503.255.102.986.803.25502.002.81 39.91 60.00 2.202.00503.503.505.914.604.653.504.0639.875.001.50 75 3.502.502.611.942.503.50 73 2.692.503.50 2.622.00503.50 2.642.00503.50 5050 2.31 3.27 503.80 3.215050 3.263.95 503.50 4.08 753.50 5012.00 2.50503.50 3.50502.502.12 4.00 4.00 502.50 3.00 2.50 6.80 1.505.00 1.505.001.505.00 2.002.42 2.504.00 1.672.231.69 50 5050 50 2.85 60° 60° 60° 60° 60° 67° 2.532.00503.506.802.755.253.50502.504.10 2.11 503.50 4.00 4.003.00 3.00 4.00 4.00 4.00 5.80 6.00 22 11 33 HST Subbelrather Str./GürtelHST Nußbaumerstr. 9.00 3.00 5.00 3.00 3.00 3.00 7.47 2.50 3.00 1.00 1.504.00 3.00 50 2.95 2.92 4.602.50 1.853.101.85 1.00 60 2.50 18.00 4.10 3.50 1.00 3.503.85 ca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 80cm ca. Ø 100 cmca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 100 cm ca. Ø 130 cm ca. Ø 40 cmca. Ø 80 cm 1.701.80 2.69 1.51 1.53 2.50 2.63 2.64 1.741.87 1.53 1.852.35 2.27 3.11 3.00 3.50 3.502.25 3.50 3.50 1.191.501.50 4.10 3.50 2.26 1.50 4.40 3.10 2.70 2.853.80 Beispielhafte Ausführung für die Integration vonBestandsbäumen in Haltestellen und RampenHaltestelle Sülzgürtel (Linie 13) lₐgₓ=192.619BABE u=0lₐbₓ=18.119r=1496.900BE r=1503.100lₐbₓ=18.194u=0 lₐgₓ=192.657BAu=0lₐbₓ=18.157r=1500.000 BABE r=1500.000lₐbₓ=18.157u=0 lₐgₓ=15.8791UA UE lₐUₓ=12 r=253lₐbₓ=8.7861u=35 UE UA lₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6534 UA UE lₐUₓ=12 r=247lₐbₓ=7.6417u=35 UEUA lₐUₓ=12 lₐgₓ=15.8832UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=8.5233u=35 UE UAlₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6535 UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=7.8963u=30 UEUA lₐUₓ=12lₐgₓ=117.573UA UEr=278.100lₐbₓ=4.497u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.388r=421.900 BEu=25lₐbₓ=10.376r=496.900 lₐgₓ=117.573UA UEr=275.000lₐbₓ=4.335u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.572r=425.000 BEu=25lₐbₓ=10.443r=500.000 lₐgₓ=61.600 UAUE BW u=0lₐbₓ=48.474r=27.500 BEu=0lₐbₓ=5.118r=50.000 BABWr=30.000lₐbₓ=4.451u=0 BEr=25.000lₐbₓ=45.644u=0 lₐgₓ=63.803 181716 1514 13 1211 10 9 8 76 5 4 32 119 2021 2423 22 gepr. Projekt-Nr.: bearb.gez.NameDatumGRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com Auftraggeber: Maßstab:Datum:Größe:Unterlage /Anlage: Projekt:Bahnsteiganhebung der Linie 5 , StadtbahnhaltestellenSubbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. in Köln - EhrenfeldStadt Köln K:\500414 Linie 5 Bahnsteiganhebung\03_Planung\500414_Lageplan Baumschutz_Var.3.1_V01.dwg Layout: LP - 3.1 Bahnsteiganhebung der Linie 5 EFG ZeichenerklärungGehweg gepl. / vorh.Radweg / Radfahrsteifen gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh. vorh. Gebäude / Bautenvorh. Zaun / Mauervorh. Baum / Baum entfällt vorh. Poller / Beleuchtungvorh. Verkehrsschild / LSA vorh. Straßenablauf / Kanald. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh. vorh. Versorgungsschachtd.Nebenweg gepl. Gleisachse gepl.Geländer gepl. LSA gepl.Sharing-Angebot gepl. Schotterfläche gepl.Offene Baumscheibe gepl. Gleisachse vorh. 24Blickrichtung & Standort FotoNummerierung Bestandsbaum Lageplan 3.1 - Baumschutzvariante I Variante B3,50 m Fahrbahn mit baulichem RadwegVorplanung1 : 50020.04.2021297 x 1540LP - 3.1 50041426.05.2021ROCA26.05.2021ROCA26.05.2021HeT / Kn 22.06.2021RoCaAnpassung der Gleisachsen, Abrücken der Bahnsteigkante von Bestandbäumen, Verbreiterung von 3 HST-Rampen, Entfall Baum 2 & 1701
Anlage 10 Lageplan der Variante M (ungültig - siehe neue Anlage 10)
5843 Zeichen
LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL IV FD249Beb. ab 1.OG Erker V FDab I.OGLSLS IV FDLSLSab I.OGLSLS245-243243 240 IV SD244IV SD242 IV SD248ab I.OGErkerIV SD246ab I.OG VD I PD IV SDIV SDA Erker Erker238IV SD ErkerIV SD IV SDA139 Erker SDAIII SD141 ErkerSDAIII143 221219IV SDAIV SDA217215IV SDA213 ErkerI FDIV MDErker IV SD130 I SD IV SDA132 IV S A134 IIIErkerSDA145 IIIErker SDA41 SDAIII147 III149 SDA III III SDA ErkerSDA III 25 III SDA136 FD VI138 IV140SD FDIII142 SDAIII144 BalkonIII146 Erker151LS ErkerSDA153 SDA III 155LS III ErkerErker157SDA BalkonSDA III SDAErker27 LSLSLS Tr156 LSLSLSBalkonIII SD A SDA III158 III Erker Erker SDA III159 III161SDA SDAErker III 27 GaSDAIIISDAIIISDAIIISDAIII 2323 Ga2525 LS Ga SDA4240SDA44IIISDAIIIIII Ga Balkon ErkerLSSDA23 SDA26 ErkerIII ErkerSDAIII160 ErkerIII162 Erker Erker SDAIII30 Erker ErkerSDA III163 III ErkerSDA III 169 ErkerSDA III167 SDA ErkerSDA III164 III 25Erker ErkerSDA165 III 171 IV45 SDA SDAIII173 III IV SDA ErkerSDAIII28 Erker IIIErkerSDA166 ErkerSDA III168 IIIErker170 ErkerSDA172 IIIErker Erker SDA175 III177 III179 Einfahrt V ab I.OG41 43 86 ab I.OG IV SDAIII SDA27Balkon 174 176 VEinfahrtab I.OG179a V ab I.OG 181 IV41a 84 1 III Einfahrt IV 178 180 IV PD 39b39c Erker80IV SDA78 3-5 IV WDA IV2 IV MD4 IV SDA6 IV 9IV SD V SDA8 I FDIV SDA10 0.4/8 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.5/10 0.5/10 0.2/6 0.35/62*0.2/6 0.3/6 0.7/12 0.7/12 0.6/10 0.1/2 0.1/2 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.1/1 0.5/10 1.0/14 1.0/14 1.0/14 0.1/4 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.5/8 0.7/10 0.7/10 0.5/8 1.0/14 0.4/8 0.7/10 0.7/10 0.7/10 0.8/12 0.8/12 0.1/2 0.8/10 0.8/8 0.7/12 0.6/12 0.6/10 0.6/8 0.6/10 0.15/3 0.1/2 0.1/2 0.15/3 0.3/8 0.6/15 0.4/10 0.5/8 0.5/8 0.15/3 0.15/3 0.5/5 0.5/5 0.5/5 0.5/6 0.5/8 GWP 0.4/8 0.4/8 0.15/3 0.4/8 0.4/8 0.5/7 0.6/11 0.3/6 0.1/3 0.1/12 0.1/12 0.3/6 0.3/6 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.1/2 551 418261 424461 388661 424061 306 366570 343970 344070 388361 388261 388161 618 405661 405761 387861 405561 340 344470 344170380870 386461 452661 440361 452761 6121 457849 395349 457749 419161 399849 399749 Ehrenfeld Flur 71 6123 6124 450661 400450761 450861 394 421449 4930 399649 397 459949 459849 464649 393549 393649 378049 398649399049 49474947 49484948 4846 468049468149 468249 365649 380149 404449 398549 400449 400349 398349 404149 380049 360649 360549 357649 4017/49 49/34 4058/49 4040/49 4039/49 402749 352449 352349 352549 352649 402649 4933 323 379649 379749 382249 274 96791 459 285691 9126 9111 9112 9113 9114 9137 Gemarkung Müngersdorf 253 9115 HH HH M MM M MM SS WW HH SS SS WW MM WW MM SS Ehrenfeldgürtel Subbelrather Straße Fridolinstr. Subbelrather Straße Merkensstr. Försterstr. Fridolinstr. Eichendorffstr. Nußbaumer Straße Försterstr. Jessestraße Eichendorffstr. Röntgenstr. Ehrenfeldgürtel Ehrenfeldgürtel Nußbaumer Straße 2.952.50503.502.002.87 2.50503.504.305.913.503.50502.002.67 33.10 2.962.00503.503.255.102.986.803.25502.002.81 39.91 60.00 2.202.00503.503.505.914.604.653.504.0639.875.001.50 75 3.502.502.611.942.503.50 73 2.692.503.50 2.622.00503.50 2.642.00503.50 5050 2.31 3.27 503.80 3.215050 3.263.95 503.50 4.08 753.50 5012.00 2.50503.50 3.50502.502.12 4.00 4.00 502.50 3.00 2.50 6.80 1.505.00 1.505.001.505.00 2.002.42 2.504.00 1.672.231.69 50 5050 50 2.85 60° 60° 60° 60° 60° 67° 2.532.00503.506.802.755.253.50502.504.10 2.11 503.50 4.00 4.003.00 3.00 4.00 4.00 4.00 5.80 6.00 22 11 33 HST Subbelrather Str./GürtelHST Nußbaumerstr. 9.00 3.00 5.00 3.00 3.00 3.00 7.47 2.50 3.00 1.00 1.50 4.00 3.00 50 2.95 2.92 4.602.50 1.853.101.85 1.00 60 2.50 18.00 4.10 3.50 1.00 3.503.85 ca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 80cm ca. Ø 100 cmca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 100 cm ca. Ø 130 cm ca. Ø 40 cmca. Ø 80 cm 1.701.80 2.69 1.51 1.53 2.50 2.63 2.64 1.741.87 1.53 1.852.35 2.27 3.11 3.00 3.50 3.502.25 3.50 3.50 1.191.501.50 4.10 3.50 2.26 1.50 4.40 3.10 2.70 2.853.80 lₐgₓ=192.619BABE u=0lₐbₓ=18.119r=1496.900BE r=1503.100lₐbₓ=18.194u=0 lₐgₓ=192.657BAu=0lₐbₓ=18.157r=1500.000 BABE r=1500.000lₐbₓ=18.157u=0 lₐgₓ=15.8791UA UE lₐUₓ=12 r=253lₐbₓ=8.7861u=35 UE UA lₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6534 UA UE lₐUₓ=12 r=247lₐbₓ=7.6417u=35 UEUA lₐUₓ=12 lₐgₓ=15.8832UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=8.5233u=35 UE UAlₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6535 UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=7.8963u=30 UEUA lₐUₓ=12lₐgₓ=117.573UA UEr=278.100lₐbₓ=4.497u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.388r=421.900 BEu=25lₐbₓ=10.376r=496.900 lₐgₓ=117.573UA UEr=275.000lₐbₓ=4.335u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.572r=425.000 BEu=25lₐbₓ=10.443r=500.000 lₐgₓ=61.600 UAUE BW u=0lₐbₓ=48.474r=27.500 BEu=0lₐbₓ=5.118r=50.000 BABWr=30.000lₐbₓ=4.451u=0 BEr=25.000lₐbₓ=45.644u=0 lₐgₓ=63.803 gepr. Projekt-Nr.: bearb.gez.NameDatumGRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com Auftraggeber: Maßstab:Datum:Größe:Unterlage /Anlage: Projekt:Bahnsteiganhebung der Linie 5 , StadtbahnhaltestellenSubbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. in Köln - EhrenfeldStadt Köln P:\bBI\P502396\31_Verkehrsanlagen\LP2_ergänzende Vorplanung - Radquerung\502396_Lageplan_V00.dwg Layout: LP Stadtbahn + VA Ost Bahnsteiganhebung der Linie 5 EFGLageplanUmgriff Stadtbahn und Verkehrsanlage Ost - BaumschutzvarianteVorplanung1 : 50020.04.2021297 x 1540LP 50239620.03.2024JoFa20.03.2024JoFa20.03.2024HeT / Kn ZeichenerklärungPlanungsumgriff bei Stadtbahnumbau (Bahnsteiganhebung, Bahnkörper undGleisquerungen) und Neubau der Verkehrsanlage östlich des Bahnkörperszzgl. punktueller Anpassungen (bspw. an Knotenpunkten)
Anlage 7, Stellungnahme 69 zum geänderten Beschluss BV4
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Anlage 7 Beschluss zur Festlegung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstr. und Subbelrather Str./Gürtel (Vorlage 3118/2023) hier: Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2024 Die BV Ehrenfeld hat wie folgt geändert beschlossen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße nach Variante A, also mit einstreifiger Verkehrsführung stadteinwärts, weiter zu planen. Dabei werden die Vorteile der nachhaltigen Mobilitätswende in den Vordergrund gestellt. Die BV Ehrenfeld empfiehlt dem Rat darüber hinaus prüfen zu lassen, ob die Anhebung der Bahnsteige von den Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr entkoppelt werden kann, sodass diese schnellstmöglich umgesetzt werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen soll schnellstmöglich umgesetzt werden, da seit Anfang 2022 ein gesetzlicher Anspruch auf Barrierefreiheit im ÖPNV besteht. Ungeachtet dessen, für welche der beiden verblieben Varianten sich der Rat entscheidet, sollen die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Anwohner und Anwohnerinnen, in angemessener Weise über alle anstehenden Veränderungen und deren Auswirkungen informiert werden. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: In dem erweiterten Planungsbeschluss 3358/2021, der am 17.03.2022 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde heißt es: […] Im Fortgang der Planung soll der gesamte Straßenraum zwischen der Subbelrather Straße und der Nußbaumerstraße weiterhin mitbetrachtet werden. Auf Grundlage des Beschlusses wurde das Planungsbüro für die Leistungen in den anstehenden Leistungsphasen beauftragt und hat mit der Entwurfsplanung (LP 3) begonnen. Eine Änderung des Beschlusses würde zu einer Änderung des Planungsansatzes führen. Der Planungsbereich müsste neu festgelegt werden. Ein Teil der Planung müsste auf Grundlage des geänderten Ansatzes wiederholt werden. Folgende Auswirkungen hätte eine „Entkopplung“ der Maßnahmen und Umsetzung einer vorgeschlagenen „Minimalvariante“, die sich ausschließlich auf den barrierefreien Ausbau der Haltestellen bezieht. 1. Zur Realisierung der Bahnsteiganhebung muss die Stadtbahntrasse um ca. 1 m nach Osten verschoben werden. Zusätzlich führt die erforderliche Verbreiterung der Bahnsteige und Zugänge zu einer Verschiebung der Bordsteinkante um einen weiteren Meter. Bei der Verschiebung der Stadtbahntrasse in die endgültige Lage wird auf der Ostseite in Fahrtrichtung BAB 57 die Fahrbahnbreite um ca. 2 m verschmälert, so dass nur noch ein durchgehender Fahrstreifen mit ca. 4 m zur Verfügung stehen würde. Dies beträfe auch den Bereich an dem Linksabbieger Höhe Eichendorffstraße. Dieser separate Linksabbiegefahrstreifen muss erhalten bleiben, so dass in Konsequenz nur ein durchgehender Fahrstreifen für den Geradeausstrom Platz finden würde. 2. Die Nebenanlagen würden auf der östlichen Seite wie im Bestand erhalten bleiben, es würde keine Anpassung und Neuaufteilung des Straßenraumes erfolgen. 3. Auf der westlichen Seite würden ebenfalls keine Veränderungen von Fahrbahn, Radweg oder Gehweg erfolgen. 4. Der zurzeit untersuchte mögliche Radüberweg an der Nußbaumerstraße würde nicht weiter mitbetrachtet werden können, da dieser abhängig von der Straßenführung in Richtung Venloer Straße und Neuordnung des Straßenraumes im östlichen Bereich ist. In dem aufgezeigten Szenario gäbe es keine Verbesserung im Bereich der Geh- und Radwege auf dem betroffenen Abschnitt des Gürtels. Die Verwaltung würde sich vorrangig auf die Anhebung der Bahnsteige konzentrieren. In der Bauphase würden hierbei Beschleunigungsprozesse auftreten, da sich das Baufeld verkleinert. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Ehrenfeld in diesem Punkt nicht zu folgen.
Anlage 9 Beschlussvorschlag Variante M
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Beschlussvorlage 3118/2023 - Nußbaumerstraße/Subbelrather Straße Anlage 9 In ihrer Sitzung am 29.01.2024 hat die BV Ehrenfeld dem Rat empfohlen die Verwaltung prüfen zu lassen, ob die Anhebung der Bahnsteige von den Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr entkoppelt werden kann, sodass diese schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Verwaltung hat in Folge dessen eine weitere Planungsvariante erarbeitet, die sich auf die wesentlichen Bereiche auf dem Abschnitt des Gürtels der Haltestellen Nußbaumerstr. und Subbelrather Str./Gürtel beschränkt. Ziel dieser Planungsvariante M als „Minimalvariante“ ist die Verkleinerung des Baufeldes und die Fokussierung auf den zügigen barrierefreien Ausbau der Haltestellen Nußbaumerstr. und Subbelrather Str./Gürtel. Hintergrund: Am 05.05.2022 wurde durch den Rat der Stadt Köln der erweiterte Planungsbeschluss (3358/2021) zur Bahnsteiganhebung der Haltestellen Nußbaumerstr. und Subbelrather Str./Gürtel beschlossen. Die Grundlage dieser Planung war die Machbarkeitsstudie mit Verkehrsgutachten und die Betrachtung des gesamten Straßenraums zwischen der Subbelrather Straße und der Nußbaumerstraße. Im Anschluss an den erweiterten Planungsbeschluss erfolgte die Ausschreibung der Generalplanungsleistungen. Nach der Beauftragung des Planungsbüros wurde ab Sommer 2023 mit der Entwurfsplanung begonnen. Um die Entwurfsplanung abschließen und die Genehmigungsunterlagen für das erforderliche Genehmigungsverfahren erstellen zu können, muss eine abschließende Festlegung der Planungsvariante erfolgen. Nur auf Grundlage der genehmigten Pläne ist eine Bewilligung der Fördermittel und eine Bauausführung möglich. Eine Änderung von Plangrundlagen während der Genehmigungs- oder Bauphase führt unweigerlich zu Zeitverzögerung und Kostenerhöhungen. Planungsvariante M: Auf Grundlage der Beschlusslage wurde im Zuge der Planung der gesamte Straßenraum auf einer Länge von circa 500 Meter zwischen der Subbelrather Straße und der Nußbaumerstraße betrachtet. Ziel war eine Neugestaltung des Gürtels mit Verbesserungen der Geh- und Radwege in beiden Fahrtrichtungen. Für den Umbau der Haltestelle wäre technisch nur ein Neubau des Straßenraums im Süd-Osten der Haltestellen erforderlich. Diese Bereiche sind durch die notwendige Verlegung der Gleise und die Anhebung der Bahnsteige betroffen. Insofern wäre eine Verkleinerung des Baufeldes technisch möglich. In dem Plan der Anlage 10 ist das angepasste Baufeld mit den punktuellen Anpassungen der Knotenpunkte dargestellt. Dieser Bereich ist in den bisher diskutierten Planungsvarianten identisch. Die Planungsvarianten A und C unterschieden sich im Wesentlichen in der Ausgestaltung des nordwestlichen Straßenbereiches. Die Querungsstelle des Ehrenfeldgürtels an der Nußbaumerstr. ist unabhängig von der Planungsvariante aufgrund ihrer Verbindungsfunktion insbesondere für den Radverkehr weiterhin Planungsbestandteil. Die Verkleinerung des Baufeldes führt zu einer Kosteneinsparung und zu einer Verkürzung der Bauzeit, die im Zuge der weiteren Planung näher betrachtet werden muss. Auswirkungen der Planungsvariante M für den nordwestlichen Straßenbereich: Die derzeitige Radverkehrsführung entspricht nicht den Maßen aktueller Regelwerke. Durch Stromkästen, Abfallbehälter, Verkehrszeichenpfosten wird der schmale Gehbereich eingeengt und durch das Kfz-Längsparken entlang des Radwegs immanent die Gefahr des sog. „Doorings“ (unvorsichtiges Türöffnen) verursacht. Aus diesen Gründen gab es in der Vergangenheit verschiedene politische Beschlüsse, die eine Fahrstreifenreduktion nahelegen. Bei einem Beschluss der Planungsvariante C würde eine Möglichkeit ausgelassen, die Situation für Fuß- und Radverkehr im nordwestlichen Straßenbereich zu verbessern. Bei einem Beschluss der Minimalvariante M würde die Straßenausführungsplanung im nordwestlichen Straßenbereich deutlich später im Vergleich zur Bahnsteiganhebung aber möglich sein. Voraussichtlich wäre dazu eine erneute Beauftragung eines externen Büros notwendig. Weiterhin ist unklar, wie und ob sich die Kosten des separat geplanten Umbaus des nordwestlichen Straßenbereichs durch Fördermittel verringern ließen. Aus den vorgenannten Gründen kann die Verwaltung nun einen weiteren alternativen Beschlussvorschlag anbieten: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße nach Variante M, also der halbseitigen Umgestaltung des Gürtels mit einer einstreifigen Verkehrsführung stadtauswärts, weiter zu planen. Der Verkehrsbereich nördlich der Haltestellen in Fahrtrichtung stadteinwärts wird im Rahmen einer separaten Planung umgestaltet. Hierzu ggf. erforderliche werdende Beschlüsse werden von der Verwaltung zu gegebener Zeit eingeholt
Anlage 8 Ergänzende Stellungnahme Variante A
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Anlage 8 Weitere Erläuterungen zur Beschlussvorlage „Festlegung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstraße/Gürtel und Subbelrather Straße / Gürtel (3118/2023) Die Beschlussvorlage („Festlegung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße / Gürtel" hat zum Inhalt, den vom Rat am 05.05.2022 beschlossene n erweiterten Planungsbeschluss zur Bahnsteiganhebung der Haltestellen Nußbaumerstr. und Subbelrather Str./Gürtel (3358/2021) zu ergänzen. Dort wurde bereits die Variante A als Vorzugsvariante gegenüber der Variante C definiert und die Weiterplanung – unter Betrachtung des gesamten Straßenquerschnitts – beschlossen. Die Variante A beinhaltet eine Straßenaufteilung mit je einem durchgehenden Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Nach positiver Beantwortung der Genehmigungsfähigkeit ist Vorzugsvariante der Verwaltung Variante A. Aus Sicht der Verwaltung führen folgende Rahmenbedingungen und Einschätzungen für die Bestätigung der Vorzugsvariante A aus dem Beschluss vom 05.05.2022 und entsprechende Ausführung der Planung in Variante A: Allgemeine Verkehrsentwicklung Zum einen hat sich der Modal Split zwischen 2017 und 2022 stärker zugunsten des Umweltverbunds verschoben als ursprünglich erwartet und auch als in dem Umweltszenario der gutachterlichen Betrachtung angesetzt worden war (vgl. Abschlussbericht Mobilitätserhebung 2022). Bei einer Verstetigung dieser Entwicklung sind weitere reduzierte Pkw-Fahrten auf dem Gürtel zu erwarten, die Veränderungen auf die prognostizierten Rückstaulängen auslösen. Der Gürtel ist eine vornehmlich von Pendler*innen genutzte Strecke. Ansatz für die Entwicklung der Radpendlerrouten, in deren Konzeption der Gürtel enthalten ist: Die mittlere Entfernung zum Arbeitsplatz beträgt in Deutschland 8 km. Mit einer gut ausgebauten Radverkehrsinnfrastruktur steigen viele Menschen, die mit dem Auto pendeln, auf das Rad um. In Umfragen haben Befragte geschätzt, dass sie Strecken bis zu 8 km Entfernung gerne mit dem Fahrrad oder dem E-Bike bewältigen würden. Ehrenfeld gehört bereits heute zu den Stadtteilen mit dem höchsten Radverkehrsaufkommen. Die Gründe liegen neben der Kompaktheit des Stadtbezirks und der vergleichsweise zentralen Lage der besonders bevölkerungsreichen Stadtteile vor allem im soziodemographischen (vergleichsweise viele junge Menschen) und soziokulturellen (besonders radaffines Milieu) Gepräge (vgl. Abschlussbericht Mobilitätserhebung 2022, Seite 46) Achse über den Gürtel hat die höchsten Potenziale (vgl. RadPendlerRouten Netz und „KölnerFahrradGürtel“). Eine wissenschaftliche Untersuchung des difu (Deutsches Institut für Urbanistik) zeigt, dass die bei der Umsetzung von „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“ die allgemein erwartete Verlagerung in das benachbarte Straßennetz nicht eintritt. Das Difu Policy Paper „liefert empirisch belegte Befunde aus zahlreichen nationalen und internationalen Projekten, die zeigen, dass diese Befürchtung nicht eintritt. Vielmehr bestätigen fast alle Erhebungen das Phänomen der „traffic evaporation“: Das Kfz- Verkehrsaufkommen verringert sich insgesamt in nennenswertem Maße. Die Untersuchung – u. a. an den Beispielen einer linienhaften Verkehrsberuhigung auf Haupterschließungsstraßen (Konrad-Wolf-Allee in Potsdam und Clara-Zetkin-Straße in Erfurt) – zeigt: Restriktive Maßnahmen, die den Autoverkehr in den Städten einschränken, wirken in erwünschtem Sinne zugunsten des umweltfreundlichen Modal Splits. Das difu empfiehlt daher, „diesen „Hebel“ auch in der fachlichen Diskussion (sowohl in der Kommunalpolitik wie auch in Verwaltungen) stärker zu berücksichtigen. Insbesondere in der Modellierung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten die beschriebenen Effekte zumindest als ein Szenario abgebildet werden.“ Zwar sind die dortigen verkehrseinschränkenden Maßnahmen nicht 1:1 mit der Fahrstreifenreduktion in diesem Fall vergleichbar, allerdings belegt es, dass ein genereller Wandel hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl der Bürger*innen – auf den die Stadt durch übergeordnete und lokale Maßnahmen Einfluss hat – verkehrliche Effekte aufweist, die sich letztendlich in den Gesamtverkehrsstärken des Kfz-Verkehrs niederschlagen. Eigene Erfahrungswerte aus Köln: Kölner Ringe. Die Verkehrsflüsse können weiterhin in guter Qualität sichergestellt werden. Auch hier wurde zunächst prognostiziert, dass die Einrichtung des Radfahrstreifens insbesondere an den Knoten zu langen Rückstaus führen würde. Beschlusslage Die Bahnsteiganhebung zur Herstellung der Barrierefreiheit ist eine gesetzliche Verpflichtung, der alle Kommunen nachkommen müssen. Die Durchführung der Baumaßnahme ist nicht verhandelbar. Jedwede Planungsänderungen, die sich auf die Haltestelle auswirken, haben unmittelbaren Einfluss auf die Realisierung. Basis ist der vorliegende erweiterte Planungsbeschluss (3358/2021) aus 2022. Jetzt wird (in 2024) manifestiert, was erst nach dem Baubeschluss (vrsl. nach der Kommunalwahl im Herbst 2025) zur Umsetzung beschlossen wird. Es besteht das Risiko, dass bei Weiterführung der „Mobilitätswende“ künftige Umplanungen, bspw. zu Gunsten das Radverkehrs, behindert oder gar unmöglich werden. Spätere Änderungen im Rahmen der Baubeschlussfassung wären dann kostenintensiv und würden zu Verzögerungen in der Realisierung führen. Baubeginn ist gemäß ÖPNV- Netzentwicklung – Sachstand 2023 ab 2026 vorgesehen. Die Verwaltung wird in Variante A einen Radfahrstreifen anlegen. Bei der Variante C würde ein Radfahrstreifen bzw. die gesamten Nebenverkehrsanlagen geringere Breiten aufweisen. Klimaneutralität: Beschlussalternativen, die eine nachträgliche Einrichtung eines Radwegs offenhalten sollen, führen zu Doppelarbeit und begünstigen im weiteren Zeitverlauf eine monomodale Verkehrsentwicklung ausgerichtet aus das Auto zu Lasten einer Verkehrsentwicklung, die jedoch angesichts der Zielerreichung der Klimaneutralität in 2035 in anderer Form notwendig ist. Auch im Bereich der Luftreinhaltung wurde eine Radverkehrsförderung beschlossen (Ratsbeschluss Luftreinhaltung, Green City Masterplan). Es gibt Beschlüsse zur Spurumwandlung des Gürtels auf Bezirksebene (auf der übergeordneten Verbindung ist allerdings der VA Beschlussorgan). o Ehrenfeld: Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Antrag an den Verkehrsausschuss der Stadt Köln: Umwidmung jeweils einer Fahrspur pro Richtung am Melatengürtel, am Ehrenfeldgürtel und am Parkgürtel in eine Fahrradspur als Teil einer zu schaffenden Radschnellverbindung KölnerFahrradGürtel (KFG) : „Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln die Umwidmung jeweils einer Fahrspur pro Richtung (mind. 3,75m Breite) am Melatengürtel, am Ehrenfeldgürtel und am Parkgürtel in eine Fahrradspur als Teil einer zu schaffenden Radschnellverbindung KölnerFahrradGürtel (KFG) zur Abstimmung vorzulegen.“ Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP/Piraten-Fraktion bei Enthaltung von Bezirksvertreter Hanselmann (SPD -Fraktion) am 05.11.2018. Antrag der SPD-Fraktion und der FDP/Piraten-Fraktion, betr.: Radverkehr Gürtelstrecke: „Die Bahnsteiganhebungen auf der Gürtelstrecke werden voraussichtlich erst ab 2022 erfolgen, diese Umbaumaßnahmen sind im Radverkehrskonzept bzw. der Planung eines Radschnellweges zu berücksichtigen.“ Einstimmig zugestimmt am 03.12.2018 Radverkehrskonzept Ehrenfeld: „ Entlang des gesamten Gürtels im Stadtbezirk Ehrenfeld wird durchgängig eine Autospur in einen Fahrradstreifen mit einer Mindestbreite von 2,50m entsprechend des Beschlusses zum Kölner Fahrradgürtel (AN/1438/2018) umgewandelt. Dazu wird zunächst mit provisorischen Mitteln die jeweils äußere Fahrspur abgetrennt und ausschließlich für den Fahrradverkehr und an den Haltepunkten für den ÖPNV freigegeben. Entlang der gesamten Ehrenfelder Gürtelstrecke ist Tempo 30 anzuordnen (AN/0443/2021). Eine entsprechende Beschlussvorlage ist den zuständigen Gremien noch in 2021 vorzulegen. In einem zweiten Schritt werden dauerhafte bauliche Maßnahmen mit einer Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs umgesetzt. Die entsprechende Beschlussvorlage wird unter Einbeziehung der Vorschläge für mögliche Querschnitte den zuständigen Gremien zeitnah vorgelegt.“ Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksvertreter Hanselmann (SPD-Fraktion) am 31.05.2021. o Nippes: Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, GUT und Klima Freunden: Umwidmung jeweils einer Fahrspur pro Richtung am Parkgürtel und Mauenheimer Gürtel in eine Fahrradspur als Teil der Radschnellverbindung KölnerFahrradGürtel (KFG): „Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln die Umwidmung jeweils einer Fahrspur pro Richtung (mind. 3,75m Breite) am Mauenheimer Gürtel und am Parkgürtel in eine Fahrradspur als Teil einer zu schaffenden Radschnellverbindung KölnerFahrradGürtel (KFG) zur Abstimmung vorzulegen.“ Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, AfD und der PARTEI beschlossen am 09.09.2021 Daraus ist die die Idee des „KölnerFahrradGürtels“ entstanden. Fazit: In der Abwägung zwischen den Varianten A und C müssen die vorliegenden Beschlüsse stärker berücksichtigt werden. Aktuell ist lediglich die Variante A beschlusskonform und daher die Vorzugsvariante der Verwaltung. Auswirkungen auf den MIV Nicht nur die Streifigkeit bestimmt den Verkehrsfluss, sondern auch der Abstand der Knotenpunkte untereinander (Stau in einem Knotenpunkt, verursacht Stau im benachbarten Knotenpunkt). Im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen ist vorgesehen, dass der Straßenbaulastträger auch einer Überschreitung der Qualitätsstufe D zustimmen kann, wenn eine temporäre Stauung auftritt. Eine Übersicht der Klassifikationen ergibt sich aus dem Verkehrsgutachten. Die Zweistreifigkeit wird im weiteren Verlauf durch eine überbreite Fahrspur mit 5,50 m (Bereich Försterstr. und Fridolinstr.) hergestellt. Fußverkehr Menschen mit Behinderung, Eltern mit Kinderwagen, Senior*innen benötigen an vielen Stellen auf dem Gürtel mehr Platz. Bei Variante C entstehen Konflikte zw. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, weil die Gehwege zu schmal sind. Das statistische Bundesamt bestätigt einen Trend, der auch für Köln gilt: im Zeitraum Januar bis November gibt es „einen starken Anstieg bei den im Straßenverkehr getöteten Fußgängerinnen und Fußgängern“ mit 12,3 Prozent. Fußgänger*innen benötigen mehr Schutz. Gehweg auf 1,80 m neben Radweg, wenn noch die bauliche Trennung zwischen Geh und Radweg dazu genommen wird (auch wenn sie im Regelwerk dem Gehweg zugeschlagen wird) so schmälert es den optischen Gehweg auf unter 1,50 m ein – an Hauswänden entlang wird auch noch ein Raum „freigehalten“, sodass hier um die 1,20-1,30 m effektiver Gehweg übrigbleiben. Ein neuer Gehweg sollte eine Breite von 2,50 m aufweisen. 20 cm sind der Abstand zur Hauswand, zwei Passanten mit je 90 cm und wieder 20 cm zwischen sich und dann weitere 30 cm zum Kfz/ Rad. Radverkehr Allgemeines Eine tangentiale Radverbindung über den Gürtel ist in Zusammenhang mit den Radpendlerrouten ein Herzstück zukünftiger nachhaltiger Mobilität und ergänzt die radial auf die Innenstadt zulaufenden, geplanten RadPendlerRouten. Sie hat ein i mmenses Nutzungspotenzial, weil sie einwohnerstarke Wohnbereiche und Ziele (hohe Arbeitsplatzkonzentration, wichtige Bildungseinrichtungen, große Einzelhandelseinrichtungen, überörtlich bedeutsame Freizeiteinrichtungen) verbindet (genau deshalb wurde auch die Linie 13 auf dem Gürtel gebaut). Mit dem Gürtel als Radwegtangente könnte eine perfekte Verknüpfung zwischen ÖPNV und örtlichen sowie überörtlichen Radwegenetzen entstehen. Es ist anzunehmen, dass dadurch Kapazitäten im ÖPNV geschont werden. Der Anschluss von Ehrenfeld und Lindenthal an den entstehenden Niehler Fahrradgürtel / GrünZug Nippes wäre ein Leuchtturmprojekt, das die Stadt aktiv bewerben, und sie als Akteurin für die Gestaltung moderner Mobilität auch weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt werden lassen könnte (siehe in diesem Zusammenhang oft genannte „Vorbilder“ wie Kopenhagen, Amsterdam, Paris). Aus planerischer Sicht der Nahmobilität ist Variante A zu bevorzugen, da hier ausreichende Geh- und Radwegbreiten durchgehend zur Verfügung stehen. Im Bereich Subbelrather Straße ist ein deutlicher Qualitätsgewinn im Vergleich zu Variante C erkennbar: o Nur bei Variante A können zukünftig ausreichende und dem einschlägigen Regelwerk entsprechende Breiten für den Geh - und Radweg geschaffen werden, die dabei helfen werden, den Umweltverbund – verbunden mit der Entlastung der Straße – weiter zu stärken. o Auf dem Straßenabschnitt ist das „Gelbe Netz“ geplant. Dies erfordert eine Separation des Kfz- und Radverkehrs. Der Kölner Standard beträgt 2,50 m für den Radverkehr. o Variante C: Im letzten Abschnitt „Subbelrather Straße“ wäre der Radweg nur 1,60 m plus 50 cm Sicherheitsabstand breit, der Gehweg auf Teilabschnitten unter 2 m. In einem Straßenneubau ab dem Jahre 2026 wäre es einerseits nicht richtlinienkonform, a ndererseits aber auch nicht zeitgemäß. o Radweg an diesen Stellen 1,60 m (keine zukunftsfähige Breite) RadPendlerRouten-Netz und „Kölner Fahrradgürtel“ Für den Gürtel ist eine RadPendlerRoute vorgesehen, die entsprechende Radwegebreiten vorsieht. Grundsatz ist, dass die RadPendlerRoute entlang des Gürtels verläuft. Vorgesehen ist eine Führung auf der Fahrbahn (Radfahrstreifen), da diese Führungsform für den Radverkehr komfortabler ist, als eine Führung auf den Nebenanlagen (v. a. in Einmündungsbereichen). Variante C bildet daher einen Widerspruch zum Thema KölnerFahrradGürtel und dem Konzept der RadPendlerRouten. Für beides wären die 1,60 m zu schmal. Die Mengen, die wir hier erwarten bzw. z. T. schon heute haben, sind deutlich zu groß für die zu geringen Maße im Bestand (Stichwort Leistungsfähigkeit). Das RadPendlerRouten Netz, das dem VA im Herbst 2023 zur Kenntnis gegeben wurde, enthält diese Konzeption bereits (s. Grafik).
Anlage 6, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) vom 29.01.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 30.01.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2024 öffentlich 10.1 Festlegung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel 3118/2023 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1 AN/0158/2024 Bezirksvertreterin Tull (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont ihre Unterstützung für die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante A. Sie begründet dies mit einer Ver- besserung der Situation für den Fußgänger*innen- und Radverkehr. Die aktuellen An- lagen würden den notwendigen Bedarf nicht erfüllen. Daher biete die Variante A die Gelegenheit, angemessene Radwege und Fußgänger*innen-Anlagen zu schaffen. Die Entscheidung für die Variante A berücksichtige zudem das beschlossene Radver- kehrskonzept für den Stadtbezirk Ehrenfeld. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hätten sich die Anwohner*innen ebenfalls mehrheitlich für die Variante A ausgespro- chen. Im Kontext der Verkehrswende sei es notwendig, die Bedingungen für Fahrrad- fahrer*innen und Fußgänger*innen zu verbessern, selbst wenn dies zu Einschränkun- gen im Autoverkehr führe. Das Gutachten zeige nur geringe Verzögerungen im Ver- gleich zur Variante C, insbesondere an den Knotenpunkten. Der Ehrenfeldgürtel zähle zu den lautesten Straßen in Köln, daher sei eine einspurige Verkehrsführung mit Ge- schwindigkeitsreduktion eine Maßnahme zur Lärmminderung. Zusammengefasst sei eine Entscheidung für die Variante A ein notwendiger Schritt, um die Bedingungen für den nachhaltigen Verkehr und die Verkehrswende zu verbes- sern. Dies stehe im Einklang mit den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Empfehlung der Verwaltung. Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) begründet den Änderungsantrag. Im Fachgespräch sei deutlich geworden, dass der Verkehrsgutachter im Gegensatz zur Verwaltung die Variante C bevorzuge und dies mit entsprechenden Daten belegt habe. Die Empfehlung der Verwaltung für die Variante A basiere lediglich auf der An- nahme des zukünftigen Mobilitätsverhaltens. Das Konzept für nachhaltige urbane Mo- bilität weise die Gürtelstrecke als Hauptachse für den motorisierten Individualverkehr aus. Eine Verengung des Gürtels an dieser Stelle konterkariere somit die städtischen Gesamtziele. Ein Vergleich der Radwege in beiden Varianten zeige minimale Unter- schiede. Variante C biete zwar weniger Breite, aber mehr als die Mindestvorgabe. Da- für entfalle die Abbiegespur zur Subbelrather Straße was wahrscheinlich regelmäßig zum Stillstand des Verkehrs entlang des Gürtels führe. Die Entkoppelung von Radwe- gemarkierung und barrierefreiem Ausbau der Haltestellen könne Synergieeffekte er- möglichen und die Umsetzung beschleunigen. Die durchgeführte Öffentlichkeitsbeteili- gung erfolgte vor dem Vorliegen von konkreten Zahlen. Daher sollte eine neue Befra- gung vor Umsetzung erfolgen. Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI) spricht sich für die Variante A aus, da diese den Zielen der Mobilitätswende entspreche. Es müsse geprüft wer- den, wie das Radverkehrskonzept und das Konzept für nachhaltige urbane Mobilität zusammenpassen würden. Es könne nicht sein, dass für dieselbe Straße unterschied- liche Beschlüsse gefasst würden. Sie regt getrennte Abstimmung über die ersten drei Absätze sowie die folgenden beiden Absätze des Änderungsantrages an. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) spricht sich für den Änderungsantrag der SPD-Frak- tion und vollumfänglich für die Variante C aus. Die Gürtelstrecke sei nach den neusten Konzepten als Straße für den motorisierten Individualverkehr vorgesehen. Insbeson- dere hinsichtlich der Abbiegespur an der Kreuzung zur Subbelrather Straße sei eine zweispurige Verkehrsführung notwendig. Ansonsten sei zu befürchten, dass der Ver- kehr in die Nebenstraßen ausweiche. Ebenso sei der Rückstau zur Autobahn zu be- trachten. Im Sinne der Verkehrswende sei es wichtig, die Hauptverkehrsachsen offen zu halten. Bezirksvertreterin Tull (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass eine Sicherung des Schulweges und eine hiermit verbundene Schaffung von Aufstellflächen lediglich mit der Variante A zu erreichen sei. Weiter weist sie darauf hin, dass auch das Gutachten letztendlich auf Annahmen ba- siere. Der Gürtel müsse auch als Hauptverkehrsstraße nicht zwingend zweispurig sein. Sie spricht sich ebenfalls für eine getrennte Abstimmung über den Änderungsan- trag aus. Eine Prüfung der Entkoppelung der einzelnen Bausteine halte sie ebenfalls für sinnvoll. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) betont, dass die Variante A hinsichtlich der Verbes- serung der Aufstellflächen nur minimale Verbesserungen gegenüber der Variante C biete. I. Getrennte Abstimmung über den Änderungsantrag Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI) beantragt getrennte Ab- stimmung über die ersten drei Absätze (Block A) und den letzten beiden Absätzen (Block B). Bezirksvertreterin Tull (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt zu Block B folgende Än- derung an: „Die BV Ehrenfeld empfiehlt dem Rat darüber hinaus prüfen zu lassen, ob die Anhe- bung der Bahnsteige von den Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zu ent- koppelt werden kann, sodass diese schnellstmöglich umgesetzt w erden. (…)“ Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse zu dem Änderungsantrag der SPD - Fraktion: Block A: „Die BV Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, für die Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel den Alternativvorschlag, Variante C zu beschließen. Der Rate möge seinen Beschluss auf Grundlage der vertiefenden Untersuchung des Gutachtens und belastbarer Zahlen und Fakten fassen und nicht auf Grund von nicht w eiter belegter Annahmen der Verw altung zu möglichen verkehrlichen Entw icklungen in der Zukunft. Der Rat w ird gebeten bei seiner Entscheidung zu bedenken, dass die Gürtelstrecke im aktuellen Plan für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP = Sustainable Urban Mobility Plan) als eine der verbleibenden Hauptrouten für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) in Köln ausgew iesen w ird. Die Verengung auf eine Fahrspur w ürde zu Stausitu- ationen (Klassifizierung F) bis in den benachbarten Stadtbezirk Nippes hinein entste- hen, die in Summe eine negative CO2-Bilanz zur Folge haben.“ Abstimmung über Block A: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksver- treterin Bchir (AfD). Block B: Die BV Ehrenfeld empfiehlt dem Rat darüber hinaus prüfen zu lassen, ob die Anhe- bung der Bahnsteige von den Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zu ent- koppelt werden kann, sodass diese schnellstmöglich umgesetzt w erden. Der barrie- refreie Ausbau der Haltestellen soll schnellstmöglich umgesetzt w erden, da seit An- fang 2022 ein gesetzlicher Anspruch auf Barrierefreiheit im ÖPNV besteht. Ungeachtet dessen, für w elche der beiden verblieben Varianten sich der Rat entschei- det, sollen die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Anw ohner und Anw ohnerin- nen, in angemessener Weise über alle anstehenden Veränderungen und deren Aus- w irkungen informiert w erden. Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Bchir (AfD). II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage: Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhalte- stellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße nach Variante A, also mit einstreifiger Verkehrsführung stadteinwärts, weiter zu planen. Dabei werden die Vor- teile der nachhaltigen Mobilitätswende in den Vordergrund gestellt. Die BV Ehrenfeld empfiehlt dem Rat darüber hinaus prüfen zu lassen, ob die An- hebung der Bahnsteige von den Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zu entkoppelt werden kann, sodass diese schnellstmöglich umgesetzt werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen soll schnellstmöglich umgesetzt wer- den, da seit Anfang 2022 ein gesetzlicher Anspruch auf Barrierefreiheit im ÖPNV besteht. Ungeachtet dessen, für welche der beiden verblieben Varianten sich der Rat ent- scheidet, sollen die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Anwohner und Anwohnerinnen, in angemessener Weise über alle anstehenden Veränderungen und deren Auswirkungen informiert werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion), Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) und Bezirksvertreterin Bchir (AfD).
Anlage 11 Auszug Verkehrsausschuss 23.04.2024
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Anlage 11 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.04.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.04.2024 öffentlich 4.1 Festlegung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel 3118/2023 Änderungs-/Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.04.2024 AN/0664/2024 RM Wahlen führt aus, dass für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Variante A die zu- kunftsfähigste Variante sei. Der Bezirk Ehrenfeld sei der mit dem höchsten Radver- kehrsaufkommen. Leider finde diese jedoch keine Mehrheit, so dass seine Fraktion der neuen Kompromissvariante M gem. Anlage 9 zustimmen werde. RM De Bellis-Olinger hingegen macht deutlich, dass für die CDU -Fraktion die Variante A nicht in die richtige Richtung gehe. Es müsse nicht nur der Radverkehr mitgedacht werden, sondern vielmehr auch der Wirtschaftsstandort und der ÖPNV. Sie sei der Verwaltung daher sehr dankbar für die Ausarbeitung der Variante M, die zwei Fahr- spuren beibehalte. Bedauerlich sei, dass dem Plan die Variante A zugrunde gelegt und Variante M eingezeichnet wurde. Richtiger weise hätte Variante C als Grundlage genommen werden müssen. Sie bittet daher die Verwaltung, den Plan bis zur Ratssit- zung zu aktualisieren, d.h. die Streichung der schraffierten Flächen innerhalb der blauen Markierung. Wenn es dann zur Umsetzung der Maßnahmen komme, bittet sie zudem nachdrücklich, die bestehenden Parkplätze als Baustelleneinrichtungsflächen zu nutzen. Seitens der SPD-Fraktion wirbt RM Lorenz für den eingereichten Änderungsantrag, dieser sei weitergehender als Variante M. Sollte dieser keine Mehrheit finden, werde seine Fraktion jedoch auch der Variante M zustimmen können. SB Dr. Beese schließt sich den Ausführungen von Frau De Bellis-Olinger weitestge- hend an; auch aus seiner Sicht zeige der Plan in Anlage 10 gewisse Unklarheiten auf und sollte daher überarbeitet werden. 2 SE Pollet spricht sich für die Volt-Fraktion klar für Variante A aus. Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, stellt klar, dass alles, was außerhalb der blauen Markierung sei, im Bestand erhalten bleibe. Sicher- lich könne auch Variante C hierunter gelegt werden, würde am Ergebnis aber nichts ändern, zumal die Verwaltung auch noch zu gegebener Zeit eine Vorlage zum Baube- schluss einbringen werde. Frau De Bellis-Olinger bittet dennoch, den Plan bis zur Ratssitzung anzupassen. Es handele sich hier um eine wichtige Entscheidung. Frau Rode sagt dies zu. 1. Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhalte- stellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße nach Variante A, also mit einstreifiger Verkehrsführung stadteinwärts, weiter zu planen. Dabei werden die Vor- teile der nachhaltigen Mobilitätswende in den Vordergrund gestellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. 2. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/0664/2024) Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Der Rat beschließt den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel. In den Bereichen, in denen Variante A und C identisch in der Durchlässigkeit für den motorisierten Individualverkehr sind, wird die Planung umgesetzt. Die Planungen der Gürtelumgestaltung in Fahrrichtung Ehrenfeld/Lindenthal werden ausgesetzt. Wäh- rend des Umbaus der Haltestellen werden in den Hauptverkehrszeiten die tatsächli- chen Verkehrszahlen erhoben. Entsprechend des Ergebnisses dieser Verkehrszäh- lungen wird anschließend eine neue Vorlage zur weiteren Umgestaltung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion 3. Geänderter Beschluss (gem. Anlage 9): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhalte- stellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße nach Variante M, also der halbseitigen Umgestaltung des Gürtels mit einer einstreifigen Verkehrsführung stadt- auswärts, weiter zu planen. Der Verkehrsbereich nördlich der Haltestellen in Fahrtrichtung stadteinwärts wird im Rahmen einer separaten Planung umgestaltet. Hierzu ggf. erforderliche werdende Be- schlüsse werden von der Verwaltung zu gegebener Zeit eingeholt 3 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke. (Hinw eis: Ein stimmberechtigtes Mitglied der Volt-Fraktion w ar zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anw esend.)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/692/10
Vorlagen-Nummer
3118/2023
Stand: 21.07.2025
Sachstandsbericht
Festlegung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen
Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen
Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße nach Variante M, also der halbseitigen
Umgestaltung des Gürtels mit einer einstreifigen Verkehrsführung stadtauswärts, weiter zu
planen.
Der Verkehrsbereich nördlich der Haltestellen in Fahrtrichtung stadteinwärts wird im Rahmen
einer separaten Planung umgestaltet. Hierzu ggf. erforderliche werdende Beschlüsse werden
von der Verwaltung zu gegebener Zeit eingeholt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Planung der beschlossenen Variante wurde planmäßig durchgeführt und abgeschlossen.
Nächste Schritte:
Auf Grundlage der Planung wurde der „Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Halte-
stellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße“ (0049/2025) im Juli 2025 vom Rat
gefasst. Die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen dieser Vorlage.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /
Anlage 5 Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 22.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 öffentlich 4.6 Festlegung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel 3118/2023 RM Wahlen bedankt sich zunächst für die erneute Entscheidungsvorlage. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte die Variante A für sehr zukunftsgewandt, da der Ehren- feldgürtel für den Radverkehr künftig eine große Rolle spielen werde. Da zudem der Ehrenfeldgürtel im letzten Lärmaktionsplan als sehr belastend eingestuft wurde, sei es der richtige Weg, den MIV hier auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. RM De Bellis-Olinger hingegen teilt seitens der CDU-Fraktion mit, dass diese die Ver- waltungsvorlage ablehne. Das Gutachten werde in keiner Weise gewürdigt. Auch sie bezweifele stark, dass eine Spurreduzierung auf dem Ehrenfeldgürtel verträglich sei. Angesichts der Tatsache, dass auch die Vorlage zum MIV-Grundnetz noch nicht vor- liege, möchte sie heute keine Fakten schaffen und schlägt daher vor, zunächst einen Ortstermin an geeigneter Stelle mit Bezirksvertretung und KVB im nächsten Jahr durchzuführen. Die barrierefreien Haltestellen können hiervon unabhängig angegan- gen werden. Vielleicht sei es auch eine hilfreiche Erfahrung zur Entscheidungsfin- dung, wenn während der Bauphase vorübergehend eine Spur weggenommen werde. Frau De Bellis-Olinger betont, dass eine Reduzierung des MIV in den Quartieren durchaus sinnvoll sei; jetzt jedoch auch die Hauptachsen anzugehen, sei für ihre Frak- tion der falsche Weg. Die Hauptachsen müssen am Leben gehalten werden, um die Wirtschaftsverkehre nicht zum Erliegen zu bringen. RM Lorenz schließt sich für die SPD-Fraktion diesem Verfahrensvorschlag an und bit- tet auch, die Verkehrsplaner zum Ortstermin einzuladen. SB Dr. Beese teilt mit, dass die FDP-Fraktion die Bahnsteiganhebung zwar sehr be- grüße; die Maßnahme sei überfällig. Der Vorschlag der Verwaltung, hier Variante A 2 weiter zu planen, zeuge jedoch von völliger Ignoranz. Das Gutachten komme zum Er- gebnis, dass der Verkehr hierbei nicht staufrei abgewickelt werden könne. Er könne daher die Kritik von Frau De Bellis-Olinger nachdrücklich unterstreichen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Ehrenfeld. Die Verwaltung wird zudem gebeten, vor dem 2. Beratungsgang im hiesigen Ausschuss einen Ortstermin mit Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld und der KVB AG zu organisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 10 NEU neuer Lageplan der Variante M nach VA 23.04.2024
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LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL IV FD249Beb. ab 1.OG Erker V FDab I.OGLSLS IV FDLSLSab I.OGLSLS245-243243 240 IV SD244IV SD242 IV SD248ab I.OGErkerIV SD246ab I.OG VD I PD IV SDIV SDA Erker Erker238IV SD ErkerIV SD IV SDA139 Erker SDAIII SD141 ErkerSDAIII143 221219IV SDAIV SDA217215IV SDA213 ErkerI FDIV MDErker IV SD130 I SD IV SDA132 IV S A134 IIIErkerSDA145 IIIErker SDA41 SDAIII147 III149 SDA III III SDA ErkerSDA III 25 III SDA136 FD VI138 IV140SD FDIII142 SDAIII144 BalkonIII146 Erker151LS ErkerSDA153 SDA III 155LS III ErkerErker157SDA BalkonSDA III SDAErker27 LSLSLS Tr156 LSLSLSBalkonIII SD A SDA III158 III Erker Erker SDA III159 III161SDA SDAErker III 27 GaSDAIIISDAIIISDAIIISDAIII 2323 Ga2525 LS Ga SDA4240SDA44IIISDAIIIIII Ga Balkon ErkerLSSDA23 SDA26 ErkerIII ErkerSDAIII160 ErkerIII162 Erker Erker SDAIII30 Erker ErkerSDA III163 III ErkerSDA III 169 ErkerSDA III167 SDA ErkerSDA III164 III 25Erker ErkerSDA165 III 171 IV45 SDA SDAIII173 III IV SDA ErkerSDAIII28 Erker IIIErkerSDA166 ErkerSDA III168 IIIErker170 ErkerSDA172 IIIErker Erker SDA175 III177 III179 Einfahrt V ab I.OG41 43 86 ab I.OG IV SDAIII SDA27Balkon 174 176 VEinfahrtab I.OG179a V ab I.OG 181 IV41a 84 1 III Einfahrt IV 178 180 IV PD 39b39c Erker80IV SDA78 3-5 IV WDA IV2 IV MD4 IV SDA6 IV 9IV SD V SDA8 I FDIV SDA10 0.4/8 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.5/10 0.5/10 0.2/6 0.35/62*0.2/6 0.3/6 0.7/12 0.7/12 0.6/10 0.1/2 0.1/2 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.1/1 0.5/10 1.0/14 1.0/14 1.0/14 0.1/4 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.5/8 0.7/10 0.7/10 0.5/8 1.0/14 0.4/8 0.7/10 0.7/10 0.7/10 0.8/12 0.8/12 0.1/2 0.8/10 0.8/8 0.7/12 0.6/12 0.6/10 0.6/8 0.6/10 0.15/3 0.1/2 0.1/2 0.15/3 0.3/8 0.6/15 0.4/10 0.5/8 0.5/8 0.15/3 0.15/3 0.5/5 0.5/5 0.5/5 0.5/6 0.5/8 GWP 0.4/8 0.4/8 0.15/3 0.4/8 0.4/8 0.5/7 0.6/11 0.3/6 0.1/3 0.1/12 0.1/12 0.3/6 0.3/6 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.1/2 551 418261 424461 388661 424061 306 366570 343970 344070 388361 388261 388161 618 405661 405761 387861 405561 340 344470 344170380870 386461 452661 440361 452761 6121 457849 395349 457749 419161 399849 399749 Ehrenfeld Flur 71 6123 6124 450661 400450761 450861 394 421449 4930 399649 397 459949 459849 464649 393549 393649 378049 398649399049 49474947 49484948 4846 468049468149 468249 365649 380149 404449 398549 400449 400349 398349 404149 380049 360649 360549 357649 4017/49 49/34 4058/49 4040/49 4039/49 402749 352449 352349 352549 352649 402649 4933 323 379649 379749 382249 274 96791 459 285691 9126 9111 9112 9113 9114 9137 Gemarkung Müngersdorf 253 9115 HH HH M MM M MM SS WW HH SS SS WW MM WW MM SS Ehrenfeldgürtel Subbelrather Straße Fridolinstr. Subbelrather Straße Merkensstr. Försterstr. Fridolinstr. Eichendorffstr. Nußbaumer Straße Försterstr. Jessestraße Eichendorffstr. Röntgenstr. Ehrenfeldgürtel Ehrenfeldgürtel Nußbaumer Straße 2.021.346.092.002.87 1.324.305.913.503.50502.002.67 33.10 2.581.565.022.986.803.25502.002.81 39.91 60.00 2.202.00503.503.505.914.604.613.001.8139.875.001.50 5.711.491.841.942.503.50 73 2.081.565.98 2.622.00503.50 2.642.00503.50 50 3.27 3.80 1.939650 3.263.95 503.50 1.89 3.50 5012.00 1.542.083.02 3.50502.502.12 4.00 4.00 1.811.56 3.00 2.50 6.80 1.505.00 1.505.001.505.00 2.002.42 1.531.70 1.672.231.69 50 5050 50 2.85 2.532.00503.506.802.754.366.021.961.581.94 2.11 1.982.98 4.003.00 3.00 4.004.00 5.80 HST Subbelrather Str./GürtelHST Nußbaumerstr. 9.00 3.00 3.00 3.00 6.50 2.50 1.00 1.504.00 3.00 50 2.95 4.602.50 1.853.101.85 1.00 60 2.50 18.00 4.10 3.50 1.00 3.503.85 ca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 80cm ca. Ø 100 cmca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 100 cm ca. Ø 130 cm ca. Ø 40 cmca. Ø 80 cm 1.701.80 2.69 1.51 1.53 2.50 2.63 2.64 1.741.87 1.53 1.852.35 2.27 3.11 3.00 3.50 3.502.25 3.50 3.50 1.191.501.50 4.10 3.50 2.26 1.50 4.40 3.10 2.70 2.853.80 2.50 5.04 3.06 Anpassung des Bereichs aufneue Gleistrassierung der LP3Anpassung des Bereichs aufneue Gleistrassierung der LP3 60°1.194.623.033.00 Anpassung derFurt und LSAAnpassung vonHaltelinie, Furt und LSA 3.17 2.922.983.00 2.923.11 3.02 Barrierefreiheit beachten(LSA, taktile Elemente) Prüfung der Geometrie(Haltelinien, Furten) Barrierefreiheit beachten(LSA, taktile Elemente)Barrierefreiheit beachten(LSA, taktile Elemente) Barrierefreiheit beachten(LSA, taktile Elemente) Umgriff berücksichtigtmögliche neue RadquerungBarrierefreiheit beachten(LSA, taktile Elemente) Umgriff berücksichtigtmögliche neue Radquerung lₐgₓ=192.619BABE u=0lₐbₓ=18.119r=1496.900BE r=1503.100lₐbₓ=18.194u=0 lₐgₓ=192.657BAu=0lₐbₓ=18.157r=1500.000 BABE r=1500.000lₐbₓ=18.157u=0 lₐgₓ=15.8791UA UE lₐUₓ=12 r=253lₐbₓ=8.7861u=35 UE UA lₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6534 UA UE lₐUₓ=12 r=247lₐbₓ=7.6417u=35 UEUA lₐUₓ=12 lₐgₓ=15.8832UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=8.5233u=35 UE UAlₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6535 UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=7.8963u=30 UEUA lₐUₓ=12lₐgₓ=117.573UA UEr=278.100lₐbₓ=4.497u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.388r=421.900 BEu=25lₐbₓ=10.376r=496.900 lₐgₓ=117.573UA UEr=275.000lₐbₓ=4.335u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.572r=425.000 BEu=25lₐbₓ=10.443r=500.000 lₐgₓ=61.600 UAUE BW u=0lₐbₓ=48.474r=27.500 BEu=0lₐbₓ=5.118r=50.000 BABWr=30.000lₐbₓ=4.451u=0 BEr=25.000lₐbₓ=45.644u=0 lₐgₓ=63.803 gepr. Projekt-Nr.: bearb.gez.NameDatumGRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com Auftraggeber: Maßstab:Datum:Größe:Unterlage /Anlage: Projekt:Bahnsteiganhebung der Linie 5 , StadtbahnhaltestellenSubbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. in Köln - EhrenfeldStadt Köln P:\bBI\P502396\31_Verkehrsanlagen\LP2_ergänzende Vorplanung - Radquerung\502396_Lageplan_VarM_V00.dwg Layout: Variante M Bahnsteiganhebung der Linie 5 EFGVORABZUG ZURBESCHLUSSFASSUNGLageplanVorplanung mit reduziertem Umgriff - Variante MVorplanung1 : 50020.04.2021297 x 1540LP 50239606.05.2024JoFa06.05.2024JoFa06.05.2024HeT ZeichenerklärungGehweg gepl. / vorh.Radweg / Radfahrsteifen gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh. vorh. Gebäude / Bautenvorh. Zaun / Mauervorh. Baum / Baum entfällt vorh. Poller / Beleuchtungvorh. Verkehrsschild / LSA vorh. Straßenablauf / Kanald. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh. vorh. Versorgungsschachtd.Nebenweg gepl. Gleisachse gepl.Geländer gepl. LSA gepl.Sharing-Angebot gepl. Schotterfläche gepl.Offene Baumscheibe gepl. Gleisachse vorh. 24Blickrichtung & Standort FotoNummerierung Bestandsbaum Planungsumgriff bei Stadtbahnumbau (Bahnsteiganhebung, Bahnkörper und Gleisque-rungen) sowie der Verkehrsanlage östlich der Stadtbahntrasse.zzgl. punktueller Anpassungen (bspw. an Knotenpunkten)Hinweis: Die Darstellung basiert auf der Machbarkeitsstudie 2021. Die Ergebnisse derPlanung anderer Gewerke der LP2 sowie die abgestimmte Gleistrassierung für die LP3sind nicht eingearbeitet und können zu Änderungen des Mindestumgriffs führen.
Anlage 4 Verkehrsgutachterliche Zusatzuntersuchung
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BERNARD Gruppe ZT GmbH
Neue Weyerstraße 6, 50676 Köln
T +49 221 222825 0 • F +49 221 222825 20
info@bernard-gruppe.com
bernard-gruppe.com
Sitz der Gesellschaft: München
Registergericht München
HRB Nr. 239571
USt-IdNr.: DE261629121
Bank:
Bank für Tirol und Vorarlberg Deutschland
IBAN: DE09 7201 2300 0904 4396 00
BIC: BTVADE61XXX
Beratende Ingenieure
VBI
Consulting Engineers
Geschäftsführung: Jost Mazur, Torsten Heine-Nims, Maria Bernard-Schwarz
BERICHT Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: P500414, N04
Version 01
Seitenanzahl:
Autoren: Küßner, Bouwer,
Prigge
Auftraggeber:
Stadt Köln
Amt für Tunnel, Brücken und Stadtbahnbau
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Projekt:
Bahnsteiganhebung Linie 5
Inhalt:
Vertiefende Untersuchung der
Vorzugsvariante im Abfluss der BAB 57
Anlage 4
Projektname: Bahnsteiganhebung Linie 5
Projektnummer: P500414, N04
Inhalt: Vertiefende Untersuchung der Vorzugsvariante im Abfluss der BAB 57
BERNARD Gruppe ZT GmbH Seite 2 von 22
INHALTSVERZEICHNIS
1. Anlass ........................................................................................................................ ................. 3
2. Aktualisierung der Verkehrsumlegung ........................................................................................ 5
2.1 Aktualisierung der Definition der Szenarien ................................................................................ 5
2.2 Ergebnisse der Verkehrsumlegung für den Bestands- und Nullfall .............................................. 8
2.3 Ergebnisse der Verkehrsumlegung für den Planfall, Variante A .................................................. 9
2.4 Ergebnisse der Verkehrsumlegung für den Planfall, Variante C .................................................. 9
3. Vertiefende Untersuchung mit Mikrosimulation ......................................................................... 11
3.1 Modellanpassungen ............................................................................................................. ..... 11
3.2 LSA-Steuerungen ............................................................................................................... ...... 11
3.3 Bewertungsgrundlage für die Qualität des Verkehrsablaufs ...................................................... 12
3.4 Ergebnisse der mikroskopischen Simulation ............................................................................. 14
3.4.1 Auswertung Morgenspitze ....................................................................................................... . 14
3.4.2 Auswertung Abendspitze ........................................................................................................ .. 15
3.5 Fazit Vorzugsvariante ......................................................................................................... ...... 16
4. Betrachtung weiterer Maßnahmen ............................................................................................ 21
4.1 Querung Radverkehr Nußbaumerstraße ................................................................................... 21
4.2 Großräumige Maßnahmen ........................................................................................................ 21
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1. Anlass
Die BERNARD Gruppe ZT GmbH (BG) wurde mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie und
Verkehrsuntersuchung zur Bahnsteiganhebung Linie 5, Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel
und Nußbaumerstraße beauftragt . Für die Leistungen ab Leis tungsphase 3 wird derzeit ein
Vergabeverfahren für die Generalplanerleistung durchg eführt. Als Vorbereitung für diese Vergabe soll
geklärt werden, welche Vorzugsvariante auf dem Ehrenfeldgürtel aus verkehrstechnischer Sicht
angewendet werden soll. Dabei stehen aus der Machbarkeitsstudie zwei Varianten zur Auswahl.
Die Variante A, die in Abbildung 1 dargestellt ist, weist eine am Baumschutz orientierte Variante mit
jeweils einem durchgehenden Fahrstreifen je Fahrtrichtung auf.
Abbildung 1: Bahnsteiganhebung Linie 5 Ehrenfeldgürtel, Variante A, Vorplanung (22.06.2021)
Die Variante C , die in Abbildung 2 gezeigt wird, ist ebenfa lls am Baumschutz orientiert und weist in
Fahrtrichtung der BAB 57 einen durchgehenden Richtung sfahrstreifen auf. In der Fahrtrichtung von der
BAB 57 in Richtung Subbelrather Straße weist diese Variante eine zweistreifige Fahrbahn oder einen mit
5,50 m überbreiten Fahrstreifen auf, um die Kapazität im stadteinwärtigen Abfluss der BAB-
Anschlussstelle Ehrenfeld zu erhöhen.
Abbildung 2: Bahnsteiganhebung Linie 5 Ehrenfeld gürtel, Variante C, Vorplanung (26.06.2021)
In der Machbarkeitsstudie wurde an dem Knot en Parkgürtel/BAB 57 das vor Ort laufende
Festzeitprogramm in der Simulation hinterlegt. Dies führte unter Prognosebelastungen dazu, dass in der
Ausfahrt der BAB 57 (vom AK Köln-Nord kommend) auf den Parkgürtel in Richtung Subbelrather Straße
ein Stau festzustellen war, der weit auf die BAB 57 reichte. Vor diesem Hintergrund soll in der vertiefenden
Untersuchung die Steuerung für diesen Knoten so verändert werden, dass sowohl die Anforderung und
Bemessung der Verkehrsströme als auch eine Betr achtung der Stauentwicklung in der betroffenen
Ausfahrt Einfluss auf die Steuerung haben.
Im Hinblick auf die Ermittlung der Prognose belastungen ist zudem eine Aktualisierung der
makroskopischen Verkehrsumlegung erforderlich. Für die Venloer Straße wurde ein Verkehrsversuch mit
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Einführung einer Einbahnstraße polit isch beschlossen (Beschlussvorla ge 2716/2021), so dass diese
Maßnahme in der vertiefenden Untersuchung berücksichtigt werden soll.
Die vertiefende Untersuchung verfolgt die Zielsetzung zu klären, ob unter den zuvor beschriebenen
Randbedingungen die Variante A oder Variante C die Vorzugslösung ist. Im Ergebnis kann zudem
herauskommen, dass weiterführende Maßnahmen erforderlich sind, um die Verkehrsströme großräumig
zu lenken. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen entscheidet sich am Ergebnis der vorangegangenen
Arbeitsschritte, konkret am Simulationsergebnis.
Für die Vorzugsvariante wird darüber hinaus analysiert, ob auf ihrer Basis die Radführung zwischen den
Teilen der Nußbaumerstraße verbessert werden kann, die durch den Ehrenfeldgürtel und die Gleistrasse
getrennt ist.
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2. Aktualisierung der Verkehrsumlegung
2.1 Aktualisierung der Definition der Szenarien
In der makroskopischen Verkehrsumlegung werden die Modelle aus der Hauptuntersuchung übernommen
und angepasst. In Abstimmung mit der Stadt Köln wird die Definition des Nullfalls aktualisiert. So wird ein
aktueller Stand bei den städtebaulichen Aufsie dlungen berücksichtigt, der ein angepasstes
Verkehrsaufkommen nach dem sogenannten Umwelt-Ansatz 2030 1 umfasst. Die Verortung der berück-
sichtigten Aufsiedlungen ist der Abbildung 3 zu en tnehmen. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen ist
in der Tabelle 1 aufgeführt.
Abbildung 3: Verortung berücksichtigter Aufsiedlungen
1 Der Ansatz enthält eine Reduzierung der MIV-Anteile für die Abschätzung des Verkehrsaufkommens
städtebaulicher Aufsiedlungen gegenüber dem Bestand. Die entsprechenden Werte sowie einheitliche Parameter
der Verkehrserzeugung wurden im Zuge der Verkehrsuntersuchung Max Becker-Areal abgestimmt.
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Nr. Bezeichnung Effektiver Neuverkehr
(in Kfz/Tag)
1 Häuschensweg 291
2 Subbelrather Straße 486-496 292
3 Subbelrather Straße 436 -298
4 Subbelrather Straße 385-407 -185
5 Rochusplatz 443
6 Ehrenfeldgürtel 125 62
7 Leyendeckerstraße 291
8 südl. Helmholtzplatz 0
9 Vogelsanger Straße 202 201
10 Vogelsanger Straße 197 361
11 Heliosgelände 2.010
12 Weko-Gelände -215
13 Grüner Weg 770
14 Kontrastwerk 213
15 Ehem. Güterbahnhof Ehrenfeld 3.351
16 Fond of New Campus (The Ship I) 216
17 SEGRO 669
18 Ölstraße Nord 220
19 Ölstraße West 265
20 Scheidtweilerstraße 44-48 (LHB) 134
21 Nördlich Scheidtweilerstraße 0
22 Alsdorfer Straße 458
23 Hybrid Park (inkl. Autohaus Levy) 2.240
24 VEP Stolberger Straße 490
25 Clarenbachplatz 285
26 Park Linné 348
27 Ovum 1.454
28 Vitalisstraße (mit VIKZ) 207
29 Technologie Park -554
30 Wasseramselweg 678
31 Gesamtschule Wasseramselweg 800
32 Am Wassermann 729
33 Ehemals Hess 588
34 Ehemals Thyssen-Krupp 1.184
35 Aktuell Siemens-Areal 3.385
36 Aktuell Unternehmung Autoverleih 455
37 REWE Areal 2.595
38 The Ship II/VORUM 728
39 Quartier 111 2.125
40 Campus M 1.466
41 Vogelsanger Str. 271 154
42 St. Bartholomäus 67
43 Max Becker-Areal (2/3 Aufsiedlung) 5.078
Summe 34.051
Tabelle 1: Berücksichtigte städtebauliche Aufsiedlungen (Umwelt-Ansatz 2030)
Die Netzelemente aus der Hauptuntersuchung we rden grundsätzlich übernommen. Im Hinblick auf
aktuelle politische Beschlüsse wird zusätzlich eine Einbahnstraße auf der Venloer Straße zwischen Gürtel
und Fuchsstraße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h berücksichtigt. Die in der Umlegung
enthaltenen Netzelemente sind in der Tabelle 2 aufgeführt und in Abbildung 4 verortet.
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Nr. Bezeichnung
1 Ausbau Autobahnkreuz Köln-West
2 Umbau Kreisverkehr Rheinische Allee
3 Dynamische Fahrstreifenaufteilung Dürener Straße (2+1)
4 LSA Tunnel Girlitzweg/Widdersdorfer Straße
5
Anbindung Stolberger Straße/Militärringstraße
(Inklusive Anbindung Aachener Straße/Militärring, Umbau KV Stolberger Str. und
Ausfädelungsspur auf Militärringstr.)
6 Linksabbieger nach Süden Widdersdorfer Str./Vitalisstr. nur für Busse
7 Umbaumaßnahmen auf der Eupener Str. (Fußgängerüberwege, KV Eschweiler Str.)
8 Umbau Knotenpunkt Dürener Straße/Lindenthalgürtel
9 Umbau Knotenpunkt Luxemburger Straße/Militärringstraße
10
Ost-West-Achse (Aachener Straße) Bahnsteigertüchtigung
- Abschnitt A / Innenstadt: Rhein bis ausschließlich Universitätsstraße – einspurig – wobei die
Aachener Str. östlich des Aachener Weiher Anlieger frei werden soll und der Verkehr über die
Richard-Wagner-Str. geführt werden soll.
- Abschnitt B / Lindenthal/Braunsfeld: Universitätsstraße bis Militärringstraße – zweispurig
11 Venloer Straße als Einbahnstraße in Richtung Innenstadt zwischen Ehrenfeldgürtel und
Fuchsstraße mit Tempo 20
Tabelle 2: Liste berücksichtigter Netzelemente
Abbildung 4: Verortung berücksichtigter Netzelemente
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Neben den städtebaulichen Aufsiedlungen und Ne tzelementen wird im Prognosefall auch die
Verlagerungswirkung des Radschnellwegs Köln-Frechen berücksichtigt. Darüber hinaus wird
ausschließlich eine allgemeine Verkehrsentwicklung in Form des „Umweltszenarios“ mit einem
gesamtstädtischen MIV-Anteil von 24 % und einem Rückgang des Kfz-Verkehrs angesetzt.
Im Zuge der Aktualisierung wird auch der Bestandsfa ll geringfügig modifiziert. So wird die zulässige
Geschwindigkeit auf der Venloer Straße reduziert, da im Bestand durch den engen Straßenraum und die
Nutzungsintensität der Straße von geringeren gefahrenen Geschwindigkeiten als 50 km/h ausgegangen
wird.
2.2 Ergebnisse der Verkehrsumlegung für den Bestands- und Nullfall
Die relevanten Umlegungsplots für den Bestands- und den Nullfall sind in den folgenden Anlagen
enthalten:
Anlage 2.2.1: Bestandsfall Tagesverkehr (DTVw)
Anlage 2.2.2: Nullfall Tagesverkehr (DTVw)
Anlage 2.2.3 : „Nullfall minus Bestandsfall“ Tagesverkehr
Anlage 2.2.4: Bestandsfall Morgenspitze
Anlage 2.2.5: Nullfall Morgenspitze
Anlage 2.2.5 : „Nullfall minus Bestandsfall“ Morgenspitze
Anlage 2.2.6: Bestandsfall Abendspitze
Anlage 2.2.7: Nullfall Abendspitze
Anlage 2.2.8 : „Nullfall minus Bestandsfall“ Abendspitze
Die wesentlichen Erkenntnisse aus der Aktualisie rung der Umlegungsrechnung lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Die Belastungen auf dem Streckenabschnitt des Ehre nfeldgürtels zwischen Subbelrather Straße und
Nußbaumerstraße verändern sich durch den angepassten Bestandsfall nur geringfügig und liegen ca.
300-400 Kfz/Tag höher als im bisherigen Bestandsfa ll. In Fahrtrichtung Süden liegen zwischen BAB
57 und Subbelrather Straße Belastungen zwischen 14.200-14.800 Kfz/Tag vor. In der Gegenrichtung
von Subbelrather Straße bis BAB 57 ist der Gürtel zwischen 11.900-13.400 Kfz/Tag belastet.
Durch die Anpassung der städtebaulichen Au fsiedlungen mit einem insgesamt geringeren
Verkehrsaufkommen sind im Nullfall gegenüber dem Bestandsfall an den betrachteten Querschnitten
überwiegend Abnahmen der Verkehrsbelastung fest zustellen. Dies ist darin begründet, dass die
Wirkung des berücksichtigten Umweltszenarios mit einem verringerten gesamtstädtischen MIV-Anteil
die Neuverkehre der Aufsiedlungen übersteigt. Auf dem Ehrenfeldgürtel zwischen Subbelrather Straße
und Nußbaumerstraße nimmt die Belastung im Tagesverkehr um ca. -8 % ab. Ein ähnlicher
prozentualer Rückgang der Belastungen lässt sich auf der Inneren Kanalstraße und der Autobahn
feststellen. Die bisher zu be obachtenden Verkehrszunahmen im sü dwestlichen Teil von Ehrenfeld
fallen zum einen aufgrund der beschriebenen reduzierten Verkehr serzeugung der städtebaulichen
Aufsiedlungen geringer aus und bewegen sich im Bereich der Vogelsanger Straße, des Maarwegs
und der Äußeren Kanalstraße zwischen +2 % und +14 %. Durch die berücksichtigte Einbahn-
straßenregelung auf der Venloer Straße zwischen Gürtel und Fuchsstraße nimmt auch die Belastung
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im Zu- und Ablauf der über die Venloer Straße westlich des Ehrenfeldgürtels ab, insbesondere
stadtauswärts.
2.3 Ergebnisse der Verkehrsumlegung für den Planfall, Variante A
Die relevanten Umlegungsplots für den Planfall in der Variante A sind in den folgenden Anlagen enthalten:
Anlage 2.3.1: Planfall Va riante A Tagesverkehr (DTVw)
Anlage 2.3.2: „Planfall Variante A minus Nullfall“ Tagesverkehr
Anlage 2.3.3: Planfall Variante A Morgenspitze
Anlage 2.3.4: „Planfall Variante A minus Nullfall“ Morgenspitze
Anlage 2.3.5: Planfall Variante A Abendspitze
Anlage 2.3.6: „Planfall Variante A minus Nullfall“ Abendspitze
Durch den Entfall eines Fahrstreifens je Richtung nimmt die Belastung auf dem Ehrenfeldgürtel gegenüber
dem Nullfall weiterhin deutlich ab. Im Untersuchungsbereich nimmt die Belastung in Fahrtrichtung Süden
um ca. 3.300-3.900 Kfz/Tag ab, in der Gegenrichtung um ca. 3.000-3.600 Kfz/Tag.
In der Morgenspitze werden mit Hilf e der Umlegung auf dem Ehrenfel dgürtel zwischen BAB 57 und der
Subbelrather Straße in Fahrtrichtung Süden Entl astungen um 250-300 Kfz/h prognostiziert. Dies
entspricht einer Reduktion gegenüber dem Nullfall um ca. 21 %, die dem Entfall eines durchgehenden
Fahrstreifens gegenübersteht. In der Gegenrichtung sinkt die Verkehrsmenge zwischen 160-190 Kfz/h in
dem betroffenen Abschnitt, was rund 22 % entspricht.
In der Abendspitze weist die Fahrtrichtung Süden zwischen BAB 57 und Subbelrather Straße auf dem
Gürtel Entlastungen im Planfall ge genüber dem Nullfall von 280-310 Kf z/h auf. In dieser Fahrtrichtung
werden durch den Entfall eines durc hgehenden Fahrstreifens ca. 23 % der Belastung verdrängt. In der
Gegenrichtung sinkt die Belastung in dem Streckenabschnitt zwischen 250-290 Kfz/h, was etwa 27 %
entspricht.
2.4 Ergebnisse der Verkehrsumlegung für den Planfall, Variante C
Die relevanten Umlegungsplots für den Planfall in der Variante C sind in den folgenden Anlagen enthalten:
Anlage 2.4.1: Planfall Va riante C Tagesverkehr (DTVw)
Anlage 2.4.2: „Planfall Variante C minus Nullfall“ Tagesverkehr
Anlage 2.4.3: Planfall Variante C Morgenspitze
Anlage 2.4.4: „Planfall Variante C minus Nullfall“ Morgenspitze
Anlage 2.4.5: Planfall Variante C Abendspitze
Anlage 2.4.6: „Planfall Variante C minus Nullfall“ Abendspitze
Im Untersuchungsbereich nimmt die Belastung in Variante C gegenüber dem Nullfall in Fahrtrichtung
Süden um ca. 1.200 Kfz/Tag ab, in der Gegenrichtung um ca. 2.800-3.400 Kfz/Tag.
In der Morgenspitze sinkt die Belast ung gegenüber dem Nullfall im Planfall Variante C in Fahrtrichtung
Süden leicht um ca. 4 % oder rund 50 Kfz/h ab. In der Gegenrichtung sind wegen des Entfalls eines
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durchgehenden Fahrstreifens Entlastungen zwischen 160-190 Kfz/h zu erwarten, was einer Entlastung
um 22 % entspricht.
In der Abendspitze werden in Fahrtrichtung Süden zwischen BAB 57 und Subbelrather Straße auf dem
Gürtel Entlastungen von 110 Kfz/h gegenüber dem Nullfall festgestellt. Dies entspricht einer Abnahme von
ca. 9 % gegenüber dem Nullfall. In der Gegenrichtung beträgt die Abnahme ca. 26 % oder 240-280 Kfz/h
im Vergleich zum Nullfall. Dies ist wieder durch den Entfall eines durchgehenden Fahrstreifens begründet.
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3. Vertiefende Untersuchung mit Mikrosimulation
In der vertiefenden Untersuchung wurden ausschließlich Simulationen für den Planfall, Variante A und C
durchgeführt. Eine Aktualisierung von Analyse- oder Nullfall war nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
3.1 Modellanpassungen
Das Simulationsmodell wurde entsprechend der Vari anten A und C angepasst. Die Variante A weist in
beiden Fahrtrichtungen eine einstreifige Fahrbahn auf und in Variante C wird die Fahrtrichtung Norden
(Richtung BAB) einstreifig ausgeführt, in entgegengese tzter Fahrtrichtung Ehrenfeld zweistreifig oder
abschnittsweise mit überbreiten Fahrstreifen.
Zur detaillierten Abbildung des Rückstaus nördli ch der Nußbaumerstraße wurde der Knotenpunkt
Parkgürtel/Methweg in das Simulationsnetz aufg enommen und mit Signalst euerung und Fahrzeug-
zuflüssen erweitert. Ebenfalls wurde der Knoten punkt Parkgürtel/BAB 57 angepasst und mit einer
verkehrsabhängigen Steuerung eingebunden. Die Ko ordinierung zwischen be iden Knotenpunkten ist
erhalten worden.
3.2 LSA-Steuerungen
Im Rahmen der Variantenanpassung des Simulationsmodells wurden die Knotenpunkte
Ehrenfeldgürtel/Fridolinstraße (LSA 4829),
Ehrenfeldgürtel/Försterstraße (LSA 4831),
Ehrenfeldgürtel/Eichendorffstraße (LSA 4832) und
Ehrenfeldgürtel/Nußbaumerstraße/Parkgürtel/Röntgenstraße (LSA 4833)
mitsamt Grundversorgung und LSA-Steuerungen ange passt. Die Freigabezeiten wurden entsprechend
der aktuellen Prognosebelastungen geprüft und korrigiert. Der ÖV-Vorrang sowie das Nachholen der
Nebenrichtungen bleiben als Priorisierungsreihenfolge in allen Steuerungen bestehen.
Der Knotenpunkt Parkgürtel/BAB 57 wurde aufg rund von hohen Rückstaulängen in der Haupt-
untersuchung angepasst und eine verkehrsabhängige Steuerung entwickelt. Dazu wurden alle Zufahrten
mit Anforderungs- und Bemessungsdetektoren ergänzt und an der nördlichen Zufahrt eine zusätzliche
Staudetektion in der Abfahrt von der BAB 57 eing eplant. Diese soll einen Rückstau auf die BAB 57
verhindern.
Alle Fußgängerfurten der Nebenrichtungen werden mit Anforderungshandtastern versehen. Aufgrund der
Länge der Fußgängerfurte n und Breiten der Mittelinseln werden die Nebenrichtungen nur aktiv
freigegeben. Der Knotenpunkt wurde mit drei Teilknoten geplant, die miteinander koordiniert sind.
Die Signalgruppen und Zwischenzeiten wurden der bestehenden Steuerung entnommen. Die
Freigabezeiten wurden auf die Prognosebelastungen feinjustiert.
Ziel der Anpassung ist eine Staureduzierung auf der nördlichen Zufahrt der BAB 57 und Parkgürtel. Dazu
wurden die Freigabezeiten dieser Fa hrströme verlängert und andere un verträgliche Fahrströme in ihrer
Freigabezeit verringert.
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3.3 Bewertungsgrundlage für die Qualität des Verkehrsablaufs
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte erfolgt mit Hilfe der Mikrosimulation in Anlehnung
an das Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrs-anlagen (HBS)2. Über die mittlere Verlustzeit
wird dem Verkehrsablauf eine Qualitätsstufe zugeordnet. Die Qualitätsstufen orientieren sich am
Schulnotensystem und sind von A bis F gekennzeichnet (A: beste Qualität, F: schlechteste Qualität). In
Tabelle 3-1 ist die mittlere Wartezeit den einzelnen Qualitätsstufen und deren Bedeutung für signalisierte
Knotenpunkte gegenübergestellt. Für vorfahrtgeregelte Knotenpunkte gilt entsprechend Tabelle 3-2.
QSV Bedeutung
Kfz-Verkehr
mittlere
Wartezeit [s]
Fußgänger-
und
Radverkehr²
maximale
Wartezeit [s]
A Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer sehr
kurz. ≤ 20 ≤ 30
B
Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer kurz.
Alle während der Sperrzeit auf dem betrachteten Fahrstreifen
ankommenden Kraftfahrzeuge können in der nachfolgenden Freigabezeit
weiterfahren.
≤ 35 ≤ 40
C
Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer spürbar.
Nahezu alle während der Sperrzeit auf dem betrachteten Fahrstreifen
ankommenden Kraftfahrzeuge können in der nachfolgenden Freigabezeit
weiterfahren. Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-Verkehr am
Ende der Freigabezeit nur gelegentlich ein Rückstau auf.
≤ 50 ≤ 55
D
Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer
beträchtlich. Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-Verkehr am Ende
der Freigabezeit häufig ein Rückstau auf.
≤ 70 ≤ 70
E
Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer lang.
Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-Verkehr am Ende der
Freigabezeit in den meisten Umläufen ein Rückstau auf.
> 70 ≤ 85
F
Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer sehr
lang. Auf dem betrachteten Fahrstreifen wird die Kapazität im Kfz-Verkehr
überschritten. Der Rückstau wächst stetig. Die Kraftfahrzeuge müssen bis
zur Weiterfahrt mehrfach vorrücken.
-¹ > 85³
¹ Die QSV F ist erreicht, wenn die nachgefragte Verkehrsstärke über der Kapazität liegt
² Die Grenzwerte gelten für den Radverkehr auch, wenn er auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt wird
³ Die Grenze zwischen dem QSV E und F ergibt sich aus dem in den RiLSA (2015) vorgegebenen Richtwert für die maximale
Umlaufzeit von 90 s und der Mindestfreigabezeit von 5 s
Tabelle 3-1: Grenzwerte für die Qualitätsstufen versch iedener Verkehrsarten an signalisierten Knotenpunkten
2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: „Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen“, Ausgabe 2015, Köln
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QSV
Mittlere Wartezeit [s]
Bedeutung
Regelung durch
Vorfahrtbeschilderung
Regelung
„rechts vor links“
Kraftfahrzeugverkehr
Fahrzeug-
verkehr auf
Fahrbahn
Radverkehr
auf
eigenen
Anlagen u.
Fußgänger
Kreuzung Ein-
mündung
A
Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu
ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Wartezeiten
sind sehr gering.
≤ 10 ≤ 5
≤ 10 ≤ 10
B
Die Abflussmöglichkeiten der wartepflichtigen
Verkehrsströme werden vom bevorrechtigten Verkehr
beeinflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten sind gering.
≤ 20 ≤ 10
C
Die Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen müssen auf
eine merkbare Anzahl von bevorrechtigten
Verkehrsteilnehmern achten. Die Wartezeiten sind spürbar.
Es kommt zur Bildung von Stau, der jedoch weder
hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung noch bezüglich
der zeitlichen Dauer eine starke Beeinträchtigung darstellt.
≤ 30 ≤ 15 ≤ 15
≤ 15
D
Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen
muss Haltevorgänge, verbunden mit deutlichen
Zeitverlusten, hinnehmen. Für einzelne Verkehrsteilnehmer
können die Wartezeiten hohe Werte annehmen. Auch wenn
sich vorübergehend ein merklicher Stau in einem
Nebenstrom ergeben hat, bildet sich dieser wieder zurück.
Der Verkehrszustand ist noch stabil
≤ 45 ≤ 25 ≤ 20
E
Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Belastung
nicht mehr abbauen. Die Wartezeiten nehmen sehr große
und dabei stark streuende Werte an. Geringfügige
Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum
Verkehrszusammenbruch (d. h. ständig zunehmende
Staulänge) führen. Die Kapazität wird erreicht
> 45 ≤ 35 ≤ 25 ≤ 20
F
Die Anzahl der Fahrzeuge, die in einem Verkehrsstrom dem
Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, ist über eine Stunde
größer als die Kapazität für diesen Verkehrsstrom. Es bilden
sich lange, ständig wachsende Staus mit besonders hohen
Wartezeiten. Diese Situation löst sich erst nach einer
deutlichen Abnahme der Verkehrsstärken im zufließenden
Verkehr wieder auf. Der Knotenpunkt ist überlastet.
-¹ > 35 > 25² > 20²
¹ Die QSV F ist erreicht, wenn die nachgefragte Verkehrsstärke über der Kapazität liegt.
² In diesem Bereich funktioniert die Regelungsart „rechts vor links“ nicht mehr.
Tabelle 3-2: Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV) an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten
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3.4 Ergebnisse der mikroskopischen Simulation
In der folgenden Auswertung werden die Kernaussagen der Leistungsfähigkeitsbewertung für die Variante
A und C in den Spitzenstunden aufgegriffen und die kritischen Knotenpunkte aufgeführt. Als ein weiteres
Kriterium zur besseren Vergleichbarkeit der Varian ten wird die in den Hauptrichtungen abgewickelte
Belastung im Vergleich zur Sollbelastung herangezogen. Die ge samte, detaillierte Auswertung mit
verkehrlichen Kenngrößen wie Verlustzeit, Qualitätsstufe sowie mittlerer und maximaler Staulänge ist in
den Anlagen mit jeweiliger Kapitelnummer angehängt.
Eine weitergehende Bewertung der Varianten erfolgt zusätzlich in Kapitel 3.5. Dort werden alle relevanten
Themenfelder, die für die Abwägung relevant sind, zusammengefasst und erläutert.
3.4.1 Auswertung Morgenspitze
Variante A
In der Morgenspitze Variante A kann der Verkehr an den Knotenpunkten Ehrenfeldgürtel/Subbelrather
Straße, Ehrenfeldgürtel/Fridolinstraße und Ehrenfel dgürtel/Merkensstraße/Jessestraße leistungsfähig
abgewickelt werden. Am Knoten Ehrenfeldgürtel/Försterstraße wird die Wendefahrt/Linksabbieger mit der
Qualitätsstufe E bewertet. Am Knot enpunkt Ehrenfeldgürtel/Eichendorffstraße erhalten die Ströme der
Nebenrichtung Eichendorffstraße die Qualitätsstufe E. Dies ist mit dem regelmäßigen und bevorrechtigten
Stadtbahneingriff zu begründen.
Der Knoten Ehrenfeldgürtel/Nußbaumerstraße/Parkgürtel wird mit der Qualitätsstufe F bewertet. Aufgrund
der Einspurigkeit der Variante A kommt es vor dem Knoten in Fahrtrichtung Süden stromaufwärts bis zur
BAB 57 zu Rückstaus und mehr als 10 % der Sollbela stung kann nicht abgewickelt werden. Aus diesem
Grund wird nicht die Qualitätsstufe E, sondern F zu geordnet, da die Verkehrsbelastung offenbar die
Kapazität deutlich übersteigt.
Durch die Neuerstellung einer ve rkehrsabhängigen Steuerung am Knoten Parkgürtel/BAB57 kann die
Sollbelastung der nördlichen Zufahrt BAB 57 vollständig abgewickelt werden. Der maximale Rückstau
reicht nicht bis auf die BAB 57 zurück. Aufgrund de r Staudetektion und Freigabezeitanpassung erhalten
die unverträglichen Fahrströme des östlichen Parkgürtels die Qualitätsstufe F. Die Fahrtrichtung Ehrenfeld
auf dem Parkgürtel weist dabei mittlere Rückstaulän gen von 320 m und maximale von über 500 m auf,
was zu einer deutlichen Beeinträchtigung von Knoten stromaufwärts führen würde. Da die Sollbelastung
auf dem Parkgürtel deutlich unterschritten wird, wird die Qualitätsstufe F zugewiesen.
Die Hauptbelastung des Ehrenfeldgürtels fließt in der Morgenspitze von der BAB 57 im Norden in Richtung
Süden. In dieser Fahrtrichtung wird in der Varian te A ca. 80 % der Sollbelastung abgewickelt, in
Fahrtrichtung Norden sind es 99 %.
Variante C
In der Morgenspitze Variante C können alle Kn otenpunkte bis auf die Knoten Parkgürtel/BAB 57,
Ehrenfeldgürtel/Försterstraße und Ehrenfeldgürtel/Eichendorffstraße leistungsfähig abgewickelt werden.
Die Fahrströme Wenden/Linksabbiegen am Knoten Ehrenfeldgürtel/Försterstraße werden mit der
Qualitätsstufe F bewertet, die Zufahrt Eichendorffstraße am Knoten Ehrenfeldgürtel/Eichendorffstraße
wird mit der Qualitätsstufe E bewertet. Dies ist mit dem regelmäßigen Stadtbahneingriff zu begründen.
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Mit der verkehrsabhängigen Steuerung am Knoten Pa rkgürtel/BAB 57 kann die gesamten Sollbelastung
abgewickelt werden. Die linksabbiegenden Fahrströme erhalten in drei von vier Zufahrten höhere
Wartezeiten und damit die Qualitätsstufen E. Die maximalen Rückstaulängen ragen nicht bis auf die
BAB 57 oder Nebenknoten.
Die Sollbelastung in Fahrtrichtung Morgen kann zu 98 %, in Fahrtrichtung Süden zu 100 % abgewickelt
werden.
3.4.2 Auswertung Abendspitze
Variante A
In der Abendspitze Variante A kann der Verkehr an den Knotenpunkten Ehrenfeldgürtel/Subbelrather
Straße, Ehrenfeldgürtel/Fridolinstraße und Ehrenfel dgürtel/Merkensstraße/Jessestraße leistungsfähig
abgewickelt werden.
Am Knoten Ehrenfeldgürtel/Försterstraße wird die Wendefahrt/Linksabbieger mit der Qualitätsstufe E
bewertet. Am Knotenpunkt Ehrenfeldgürtel/Eichen dorffstraße erhält die nördliche Zufahrt des
Ehrenfeldgürtels die Qualitätsstufe E, verursac ht durch die Wartezeit des gering belasteten
Rechtsabbiegers. Er steht mit der stark belasteten Hauptrichtung in längeren Staus, die maximal bis zum
Knotenpunkt Ehrenfeldgürtel/Nußbaumerstraße/Parkgürtel ragen können. Am Knoten
Ehrenfeldgürtel/Nußbaumerstraße/Parkgürtel selbst wird die nach Süden fahrende Hauptrichtung mit der
Qualitätsstufe F bewertet, da die Sollbelastung deutlich unterschritten wird. Auch der Rechtsabbieger aus
der Nußbaumerstraße hat Schwierigkeiten, auf die Hauptrichtung einzufahren und wird mit Qualitätsstufe
E bewertet. Aufgrund der Einspurigkeit der Variante A treten Rückstaus und höhere Verlustzeiten in
Fahrtrichtung Süden auf, der maximale Rückstau kann bis zum Knoten Parkgürtel/BAB 57 reichen.
Durch die neue verkehrsabhängige Steuerung am Knoten Parkgürtel/BAB 57 kann die Sollbelastung der
nördlichen Zufahrt BAB 57 vollständig abgewickelt werden und die maximale Rückstaulänge reicht nicht
bis auf die BAB 57 zurück. Aufgrund der Staude tektion und Freigabezeit anpassung erhalten die
unverträglichen Fahrströme des Park gürtels die Qualitätsstufe E. Die Sollbelastung des in Richtung
Ehrenfeld gerichteten Geradeausstroms des Parkgürtels wird nicht vollständig abgewickelt, so dass hier
die Qualitätsstufe F zugewiesen wird. Der mittlere Rückstau liegt in dieser Zufahrt bei ca. 110 m, der
maximale Stau bei ca. 300 m. Nebenknoten werden dadurch beeinträchtigt.
Die Fahrtrichtungen sind in Norden und Süden gleich mäßig stark belastet. In Fahrtrichtung Süden kann
88 % der Sollbelastung abgewickelt werden, in Fahrtrichtung Norden 99 % der Sollbelastung.
Variante C
In der Abendspitze Variante C können alle Kn otenpunkte bis auf die Knoten Parkgürtel/BAB57,
Ehrenfeldgürtel/Försterstraße und Ehrenfeldgürtel/ Subbelrather Straße ausreichend leistungsfähig
abgewickelt werden.
Am Knoten Ehrenfeldgürtel/Försterstraße wird die We ndefahrt/Linksabbieger mit der Qualitätsstufe E/F
bewertet. Dies ist mit dem regelmäßigen, bevorrechtigten Stadtbahneingriff zu begründen.
Projektname: Bahnsteiganhebung Linie 5
Projektnummer: P500414, N04
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Mit der verkehrsabhängigen Steuerung am Knoten Parkgürtel/BAB57 kann die gesamten Sollbelastung
abgewickelt werden. Einige Linksabbiegeströme am Knoten weisen die Qualitätsstufe E auf, die
Sollbelastung wird jedoch immer abgewickelt. Die maximalen Rückstaulängen ragen nicht bis auf die
BAB 57 oder die Nebenknoten.
In der Abendspitze Variante C fließt die Hauptbelastung von der BAB 57 im Norden in Richtung Süden. In
dieser Fahrtrichtung wird in der Variante C ca. 98 % der Sollbelastung abgewickelt, in Fahrtrichtung
Norden sind es 96 %.
3.5 Fazit Vorzugsvariante
Morgenspitze
Die Abbildung 5 zeigt den Vergleich der abgewickelt en Sollbelastung, der Fokus liegt hier auf dem
Unterschied zwischen Variante A und C.
Abbildung 5: Vergleich der abgewickelten Sollbelastung, FR Süden, Morgenspitze
In der Variante A können in Fahrtrichtung Süden in ca. 79-81 % der Sollbelastung abgewickelt werden,
d. h. die Sollbelastung wird mit einem deutlichen Abschlag von ca. 20 % nicht erreicht. Im Vergleich zum
Nullfall (der Hauptuntersuchung) ist eine Versch lechterung zu erkennen, da ein Fahrstreifen je
Fahrtrichtung entfällt, die Sollbelastung aber nicht in gleichem Maße abnimmt.
In der Variante C können in Fahrtrichtung Süden ca. 97-99 % der Sollbelastung abgewickelt werden. Die
Sollbelastung, die gegenüber dem Nullfall um ca. 20 % niedriger liegt, kann in dieser Variante C
angemessen abgewickelt werden.
In Fahrtrichtung BAB 57 kann morgens die Sollbelastung, in beiden Planfällen fast identisch, vollständig
abgewickelt werden.
Mo_HR auf Höhe von
SOLL SOLL SOLL SOLL
Nußbaumerstraße 1.046 998 95% 1.298 1.112 86% 833 661 79% 1.017 1.005 99%
Eichendorffstraße 1.172 1.100 94% 1.433 1.234 86% 898 723 81% 1.144 1.115 97%
Försterstraße 982 931 95% 1.238 1.069 86% 757 597 79% 983 975 99%
Merkensstraße 1.002 953 95% 1.261 1.093 87% 774 612 79% 1.008 993 99%
Fridolinstraße 1.038 987 95% 1.301 1.130 87% 806 644 80% 1.040 1.024 98%
Subbelrather Straße 1.052 997 95% 1.316 1.148 87% 851 689 81% 1.082 1.066 99%
Mittelwert 95% 86% 80% 98%
Variante A
ISTIST
Bestand Nullfall
IST
Variante C
IST
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Projektnummer: P500414, N04
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Abendspitze
Die Abbildung 6 zeigt den Vergleich der abgewickelt en Sollbelastung, der Fokus liegt hier auf dem
Unterschied zwischen Variante A und C.
Abbildung 6: Vergleich der abgewickelten Sollbelastung, FR Süden, Abendspitze
In der Variante A können in Fahrtrichtung Süden ca . 87-89 % der Sollbelastung abgewickelt werden. Im
Vergleich zum Nullfall ist eine Verschlechterung zu erkennen, da ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung entfällt,
die Sollbelastung aber nicht in gleichem Maße abnimmt. In der Variante C können ca. 97-99 % der
Sollbelastung im Prinzip vollständig abgewickelt werden.
In Fahrtrichtung BAB 57 kann abends die Sollbelastun g, in beiden Planfällen Variante A und Variante C
fast identisch, vollständig abgewickelt werden.
Betrachtung der Rückstaulängen
Im Vergleich der Rückstaulängen entsteht in der Va riante A (siehe Abbildung 7) kein Rückstau auf die
Hauptfahrbahn der BAB 57 aufgrund der neuen verke hrsabhängigen Steuerung mit Staudetektion. Die
Staudetektion kann wirkungsvoll eine zu hohe Stauentwicklung in der nördlichen BAB-Abfahrt verhindern.
Die nicht abgewickelte Sollbelastung des Knotens staut sich jedoch au f dem Parkgürtel in nordöstlicher
Richtung bis über Escher Straße in der Morgenspitze, in Abendspitze ebenfalls mit Beeinträchtigung von
Nachbarknoten.
In Fahrtrichtung BAB 57 reicht auf dem Ehrenfeldgürte l auf Höhe der Subbelrather Straße abends der
Rückstau bis in den Nachbarknoten.
Projektname: Bahnsteiganhebung Linie 5
Projektnummer: P500414, N04
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Abbildung 7: Rückstauentwicklung kritischer Ströme in Variante A
In der Variante C entsteht durch die verkehrs abhängige Steuerung mit Staudetektion und den
zweistreifigen Abfluss auf dem Parkgürtel und Ehre nfeldgürtel in Richtung Süden kein Rückstau auf die
Hauptfahrbahn der BAB 57. Die maximale Rückstaulängen auf dem Parkgürtel ist in beiden Zeitbereichen
deutlich kürzer als in Variante A und ohne Einfluss auf Nachbarknoten.
In Fahrtrichtung BAB 57 reicht auf dem Ehrenfeldgürte l auf Höhe der Subbelrather Straße abends der
Rückstau bis in Nachbarknoten.
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Abbildung 8: Vergleich der abgewickelten Sollbelastung, FR Süden, Abendspitze
Mittlere Wartezeiten
An der Nußbaumerstraße ergeben sich in Vari ante A gegenüber dem Nullfall maßgebliche
Verschlechterungen in beiden Zeitbereichen. Sie sind mit Ursache dafür, dass die Sollbelastung nicht
abgewickelt werden kann. Obwohl die Sollbelastung in Variante A nicht abgewickelt wird und geringer ist
als im Nullfall, entstehen gegenüber dem Nullfall im Durchschnitt aller Knoten höhere Wartezeiten.
In der Variante C entstehen gegenüber dem Nullfa ll zumeist geringere Wartezeiten, was durch die
Zweistreifigkeit stadteinwärts begründet ist, die hier offensichtlich notwendig ist, um einen angemessenen
Verkehrsablauf zu erzeugen. Die meisten Knotenströ me weisen in beiden Zeitbereichen positive
Veränderungen gegenüber dem Nullfall auf. Die Varian te C erzielt deutlich bessere Ergebnisse als die
Variante A.
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Projektnummer: P500414, N04
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Vorzugsvariante
Die Abbildung 9 zeigt die Kriterien zusammengefasst im Vergleich zwischen Variante A und Variante C.
Abbildung 9: Übersicht Kriterienvergleich zwischen Variante A und Variante C
Die Erkenntnis der zusätzlichen Untersuchung hat im Vergleich der Varianten A und C zu folgenden
Ergebnissen geführt:
1. Wird für die Lichtsig nalanlage Parkgürtel/BAB 57 eine verke hrsabhängige Steuerung eingesetzt,
welche die Stauentwicklung auf der BAB-Abfahrt detektiert, kann eine Stauentwicklung bis auf die
Hauptfahrbahn in beiden Varianten verhindert werden.
2. In der Variante A (Einstreifigkeit in Richtung Subbelrather Straße) ist die Konsequenz jedoch, dass
auf dem Parkgürtel – morgens stärker als abends – ein unvertretbar langer Stau entsteht, der
mehrere Nachbarknotenpunkte im Verkehrsablauf beeinträchtigt.
3. Aus den vorgenannten Gründen hat Variante C unter verkehrstechnischen Aspekten den Vorzug,
da in Variante A der Stau zwar für die BAB 57 gelöst werden kann, dafür aber der Stau auf dem
Parkgürtel unverhältnismäßig hoch ist. In Fahrtrichtung Süden ist dies auf dem Ehrenfeldgürtel nur
mit der Zweistreifigkeit der Variante C zu lösen.
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4. Betrachtung weiterer Maßnahmen
4.1 Querung Radverkehr Nußbaumerstraße
Der Wunsch, die Querung des Ehrenfeldgürtels au f Höhe der Nußbaumerstraße gegenüber heute zu
vereinfachen, wurde in einem Termin am 12.01.2023 mi t den Ämtern 69, 68 und 64 diskutiert. Aufgrund
der komplexen Randbedingungen und Zwangspunkte sowie unter Berücksichtigung von Aspekten der
Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität konnte in dem Termin keine einvernehmliche Variante
gefunden werden, die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung weiterverfolgt werden kann.
Der Auftraggeber (Amt 69) hat da her entscheiden, das Thema der Ra dverkehrsführung bezüglich der
Verkehrsuntersuchung abzubrechen und bei dem Gene ralplaner in Leistungsphase 3 nochmals zu
platzieren, auch unter Beteiligung weiterer Projektpartner.
Das Protokoll inklusive der Präsentation des letzten Termins am 12.01.2023 ist als Anlage 4.1 angefügt.
Die darin aufgeführten Anregungen und zu klärenden Punkte sollen dem Generalplaner zur Verfügung
gestellt werden.
4.2 Großräumige Maßnahmen
Durch die Festlegung auf Variante C als Vorzugsv ariante zur Vermeidung von Stau auf der BAB 57 und
auf dem Parkgürtel sind weiterführende großräumige Maßnahmen zur Verkehrslenkung nicht erforderlich.
BERNARD Gruppe ZT GmbH
i.V. Dipl.-Ing. Axel Küßner
Abteilungsleiter Verkehrstechnik
Projektname: Bahnsteiganhebung Linie 5
Projektnummer: P500414, N04
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Anlagen
Anlage 2.2.1: Bestandsfall Tagesverkehr (DTVw)
Anlage 2.2.2: Nullfall Tagesverkehr (DTVw)
Anlage 2.2.3: „Nullfall minus Bestandsfall“ Tagesverkehr
Anlage 2.2.4: Bestandsfall Morgenspitze
Anlage 2.2.5: Nullfall Morgenspitze
Anlage 2.2.5: „Nullfall minus Bestandsfall“ Morgenspitze
Anlage 2.2.6: Bestandsfall Abendspitze
Anlage 2.2.7: Nullfall Abendspitze
Anlage 2.2.8: „Nullfall minus Bestandsfall“ Abendspitze
Anlage 2.3.1: Planfall Va riante A Tagesverkehr (DTVw)
Anlage 2.3.2: „Planfall Variante A minus Nullfall“ Tagesverkehr
Anlage 2.3.3: Planfall Variante A Morgenspitze
Anlage 2.3.4: „Planfall Variante A minus Nullfall“ Morgenspitze
Anlage 2.3.5: Planfall Variante A Abendspitze
Anlage 2.3.6: „Planfall Variante A minus Nullfall“ Abendspitze
Anlage 2.4.1: Planfall Va riante C Tagesverkehr (DTVw)
Anlage 2.4.2: „Planfall Variante C minus Nullfall“ Tagesverkehr
Anlage 2.4.3: Planfall Variante C Morgenspitze
Anlage 2.4.4: „Planfall Variante C minus Nullfall“ Morgenspitze
Anlage 2.4.5: Planfall Variante C Abendspitze
Anlage 2.4.6: „Planfall Variante C minus Nullfall“ Abendspitze
Anlage 3.4.1.1: Auswertung Mikrosimulation, Morgenspitze Variante A
Anlage 3.4.1.2: Auswertung Mikrosimulation, Morgenspitze Variante C
Anlage 3.4.2.1: Auswertung Mikrosimulation, Abendspitze Variante A
Anlage 3.4.2.2: Auswertung Mikrosimulation, Abendspitze Variante C
Anlage 4.1: Radverkehr: Protokoll 12.01.2023 inkl. Präsentation
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Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
LSA 4102
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Parkgürtel (Wender) West 1 LA 23 22 20 67 81 E
Parkgürtel West 1 LA 272 277 20 67 68 D
Parkgürtel West 2 GF 221 226 20 67 27 B
Parkgürtel West 3 RA " 49 50 0 19 3 A
BAB 57 Süd 4 LA 67 66 4 34 60 D
BAB 57 Süd 6 RA 212 211 0 20 2 A
Parkgürtel Ost 7 LA ! 285 187 320 510 350 F
Parkgürtel Ost 8 GF 615 404 320 510 304 F
Parkgürtel Ost 9 RA 285 254 74 229 4 A
BAB 57 Nord 10 LA 476 477 122 295 112 E
BAB 57 Nord 12 RA 311 306 86 296 26 B
2.816 2.480
LSA 4828
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Subbelrather Straße West 2 GF 379 378 38 220 40 C
Subbelrather Straße West 3 RA " 191 193 8 141 20 A
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 379 382 19 128 28 B
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 58 59 19 128 28 B
Subbelrather Straße Ost 8 GF 414 411 42 221 48 C
Subbelrather Straße Ost 9 RA 123 127 42 221 54 D
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 793 643 46 102 24 B
Ehrenfeldgürtel Nord 12 RA 58 46 46 102 24 B
2.395 2.239
Ehrenfeldgürtel/Subbelrather Straße
PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
QSV
Auswertung Mikrosimulation : PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
Richtung
Parkgürtel/BAB57
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.1.1_500414_QSV_N04_VarA_Mo.xlsm
Anlage 3.4.1.1
Seite 1/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
LSA 4829
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Fridolinstraße West 3 RA " 44 46 3 28 53 D
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 495 503 2 72 4 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 762 7 2 2 A
Fridolinstraße Ost 9 RA 27 28 0 13 13 B
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 806 644 28 81 24 B
1.379 1.227
KP 10
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Merkensstraße 3 RA " 32 31 1 17 32 D
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 508 516 2 62 8 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 14 13 5 88 11 B
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 774 612 12 70 16 B
1.328 1.172
LSA 4831
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Förtsterstraße West 1 LA 28 27 4 30 45 C
Förtsterstraße West 2 GF 444 3 0 5 9 D
Förtsterstraße West 3 RA " 17 16 4 30 67 D
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 479 488 15 79 12 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 29 27 15 79 14 A
Ehrenfeldgürtel (Wender) Nord 10 LA 128 115 33 86 76 E
Ehrenfeldgürtel Nord 10 LA 57 52 33 86 74 E
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 757 597 33 86 10 A
1.499 1.326
Staulänge Verlust-
zeit QSV
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Fridolinstraße
PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Försterstraße
PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärkeEhrenfeldgürtel/Merkensstraße/Jessestraße
PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.1.1_500414_QSV_N04_VarA_Mo.xlsm
Anlage 3.4.1.1
Seite 2/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
LSA 4832
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Ehrenfeldgürtel (Wender) Süd 4 LA 10 10 4 62 54 D
Ehrenfeldgürtel Süd 4 LA 23 24 4 62 26 B
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 601 596 4 62 4 A
Eichendorffstraße Ost 7 LA ! 33 33 13 65 88 E
Eichendorffstraße Ost 8 GF 1 1 13 65 82 E
Eichendorffstraße Ost 9 RA 60 59 13 65 86 E
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 898 723 121 205 50 C
Ehrenfeldgürtel Nord 12 RA 7 4 121 205 52 D
1.633 1.450
LSA 4833
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Nußbaumerstraße West 3 RA " 72 74 8 94 72 E
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 565 508 9 120 12 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 160 145 9 120 13 A
Röntgenstraße 9 RA 64 65 1 20 20 B
Parkgürtel Nord 11 GF 833 661 252 360 102 F
Parkgürtel Nord 12 RA 152 127 252 360 100 F
1.846 1.580
QSV
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge
Ehrenfeldgürtel/Eichendorffstraße
PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Nußbaumerstr./Parkgürtel
PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
Verlust-
zeit
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.1.1_500414_QSV_N04_VarA_Mo.xlsm
Anlage 3.4.1.1
Seite 3/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
LSA 4834
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Nußbaumerstraße West 1 LA 16 15 0 13 10 A
Nußbaumerstraße West 2 GF 660 1 3 1 1 A
Siemensstraße 4 LA 000 0 0 A
Siemensstraße 5 GF 000 0 0 A
Siemensstraße 6 RA 440 0 2 A
Nußbaumerstraße Ost 8 GF 77 64 0 29 8 A
Nußbaumerstraße Ost 9 RA 75 63 0 0 1 A
Grolmanstraße 10 LA 63 64 0 23 2 A
Grolmanstraße 12 RA 220 2 4 6 A
243 218
Richtung
Verkehrs-
stärke QSVNußbaumerstr./Siemensstr.
PF1 Morgenspitze Variante A (N04)
Staulänge Verlust-
zeit
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.1.1_500414_QSV_N04_VarA_Mo.xlsm
Anlage 3.4.1.1
Seite 4/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
LSA 4102
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Parkgürtel (Wender) West 1 LA 25 25 18 68 82 E
Parkgürtel West 1 LA 263 269 18 68 64 D
Parkgürtel West 2 GF 231 233 18 68 26 B
Parkgürtel West 3 RA " 44 42 0 9 2 A
BAB 57 Süd 4 LA 68 68 4 23 52 D
BAB 57 Süd 6 RA 219 218 0 20 2 A
Parkgürtel Ost 7 LA ! 235 228 23 141 164 E
Parkgürtel Ost 8 GF 629 630 23 141 50 C
Parkgürtel Ost 9 RA 289 300 1 40 2 A
BAB 57 Nord 10 LA 464 469 116 287 112 E
BAB 57 Nord 12 RA 425 420 92 288 20 A
2.892 2.902
LSA 4828
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Subbelrather Straße West 2 GF 385 382 29 179 37 C
Subbelrather Straße West 3 RA " 127 129 2 73 14 A
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 384 388 20 133 29 B
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 50 50 20 133 26 B
Subbelrather Straße Ost 8 GF 404 403 35 191 42 C
Subbelrather Straße Ost 9 RA 112 114 35 191 48 C
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 1.010 992 35 101 24 B
Ehrenfeldgürtel Nord 12 RA 72 74 35 101 40 C
2.544 2.532
Ehrenfeldgürtel/Subbelrather Straße
PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
QSV
Auswertung Mikrosimulation : PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
Richtung
Parkgürtel/BAB57
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.1.2_500414_QSV_N04_VarC_Mo.xlsm
Anlage 3.4.1.2
Seite 1/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
LSA 4829
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Fridolinstraße West 3 RA " 43 44 1 20 16 A
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 489 495 2 74 5 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 772 7 4 4 A
Fridolinstraße Ost 9 RA 27 28 0 13 8 A
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 1.040 1.024 10 79 13 A
1.606 1.598
KP 10
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Merkensstraße 3 RA " 32 31 1 17 36 D
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 502 509 2 60 7 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 14 14 5 85 8 A
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 1.008 993 1 55 4 A
1.556 1.547
LSA 4831
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Förtsterstraße West 1 LA 21 21 3 22 44 C
Förtsterstraße West 2 GF 103 2 2 1 7 A
Förtsterstraße West 3 RA " 18 18 3 22 48 C
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 479 485 15 79 12 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 24 23 15 79 11 A
Ehrenfeldgürtel (Wender) Nord 10 LA 153 125 40 88 108 F
Ehrenfeldgürtel Nord 10 LA 66 54 40 88 102 F
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 983 975 40 88 8 A
1.745 1.701
Staulänge Verlust-
zeit QSV
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Fridolinstraße
PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Försterstraße
PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärkeEhrenfeldgürtel/Merkensstraße/Jessestraße
PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.1.2_500414_QSV_N04_VarC_Mo.xlsm
Anlage 3.4.1.2
Seite 2/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
LSA 4832
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Ehrenfeldgürtel (Wender) Süd 4 LA 20 20 5 61 50 C
Ehrenfeldgürtel Süd 4 LA 24 24 5 61 26 B
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 609 590 5 61 4 A
Eichendorffstraße Ost 7 LA ! 45 45 15 66 82 E
Eichendorffstraße Ost 8 GF 1 1 15 66 53 D
Eichendorffstraße Ost 9 RA 52 52 15 66 85 E
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 1.144 1.115 68 195 46 C
Ehrenfeldgürtel Nord 12 RA 8 7 68 195 42 C
1.903 1.854
LSA 4833
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Nußbaumerstraße West 3 RA " 134 133 11 98 44 C
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 498 500 8 118 10 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 162 139 8 118 14 A
Röntgenstraße 9 RA 66 67 1 21 18 B
Parkgürtel Nord 11 GF 1.017 1.005 20 129 22 B
Parkgürtel Nord 12 RA 141 139 20 129 14 A
2.018 1.983
QSV
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge
Ehrenfeldgürtel/Eichendorffstraße
PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Nußbaumerstr./Parkgürtel
PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
Verlust-
zeit
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.1.2_500414_QSV_N04_VarC_Mo.xlsm
Anlage 3.4.1.2
Seite 3/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
LSA 4834
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Nußbaumerstraße West 1 LA 17 16 0 16 11 A
Nußbaumerstraße West 2 GF 21 19 0 16 9 A
Siemensstraße 4 LA 000 2 0 A
Siemensstraße 5 GF 000 5 0 A
Siemensstraße 6 RA 18 19 0 5 2 A
Nußbaumerstraße Ost 8 GF 68 68 1 39 6 A
Nußbaumerstraße Ost 9 RA 73 71 0 8 0 A
Grolmanstraße 10 LA 96 96 0 20 2 A
Grolmanstraße 12 RA 000 2 1 0 A
293 289
Richtung
Verkehrs-
stärke QSVNußbaumerstr./Siemensstr.
PF3 Morgenspitze Variante C (N04)
Staulänge Verlust-
zeit
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.1.2_500414_QSV_N04_VarC_Mo.xlsm
Anlage 3.4.1.2
Seite 4/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
LSA 4102
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Parkgürtel (Wender) West 1 LA 19 20 24 82 98 E
Parkgürtel West 1 LA 299 293 24 82 75 E
Parkgürtel West 2 GF 324 322 24 82 32 B
Parkgürtel West 3 RA " 45 41 0 27 2 A
BAB 57 Süd 4 LA 151 148 10 65 56 D
BAB 57 Süd 6 RA 246 244 0 26 4 A
Parkgürtel Ost 7 LA ! 142 125 112 297 184 F
Parkgürtel Ost 8 GF 453 382 112 297 232 F
Parkgürtel Ost 9 RA 337 335 48 191 4 A
BAB 57 Nord 10 LA 527 522 143 311 106 E
BAB 57 Nord 12 RA 282 280 99 313 27 B
2.825 2.712
LSA 4828
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Subbelrather Straße West 2 GF 353 355 32 195 42 C
Subbelrather Straße West 3 RA " 203 204 7 141 18 A
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 618 605 192 360 54 D
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 115 113 192 360 53 D
Subbelrather Straße Ost 8 GF 484 488 72 276 58 D
Subbelrather Straße Ost 9 RA 82 83 72 276 66 D
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 638 570 39 99 28 B
Ehrenfeldgürtel Nord 12 RA 65 53 39 99 22 B
2.558 2.471
Ehrenfeldgürtel/Subbelrather Straße
PF1 Abendspitze Variante A (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
QSV
Auswertung Mikrosimulation : PF1 Abendspitze Variante A (N04)
Richtung
Parkgürtel/BAB57
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
PF1 Abendspitze Variante A (N04)
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.2.1_500414_QSV_N04_VarA_Ab.xlsm
Anlage 3.4.2.1
Seite 1/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF1 Abendspitze Variante A (N04)
LSA 4829
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Fridolinstraße West 3 RA " 28 29 1 17 34 B
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 685 674 9 108 12 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 15 13 9 108 6 A
Fridolinstraße Ost 9 RA 20 21 0 11 8 A
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 675 593 17 77 19 A
1.423 1.330
KP 10
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Merkensstraße 3 RA " 33 32 1 17 18 B
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 682 674 9 66 12 B
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 24 22 16 92 8 A
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 642 561 5 63 8 A
1.381 1.289
LSA 4831
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Förtsterstraße West 1 LA 30 31 4 27 50 C
Förtsterstraße West 2 GF 544 2 7 5 9 D
Förtsterstraße West 3 RA " 14 13 4 27 64 D
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 639 634 25 78 14 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 42 39 25 78 28 B
Ehrenfeldgürtel (Wender) Nord 10 LA 109 107 31 84 76 E
Ehrenfeldgürtel Nord 10 LA 80 73 31 84 86 E
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 628 548 31 84 5 A
1.547 1.449
Staulänge Verlust-
zeit QSV
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Fridolinstraße
PF1 Abendspitze Variante A (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Försterstraße
PF1 Abendspitze Variante A (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärkeEhrenfeldgürtel/Merkensstraße/Jessestraße
PF1 Abendspitze Variante A (N04)
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.2.1_500414_QSV_N04_VarA_Ab.xlsm
Anlage 3.4.2.1
Seite 2/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF1 Abendspitze Variante A (N04)
LSA 4832
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Ehrenfeldgürtel (Wender) Süd 4 LA 646 7 1 1 6 A
Ehrenfeldgürtel Süd 4 LA 56 58 6 71 28 B
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 717 710 6 71 4 A
Eichendorffstraße Ost 7 LA ! 26 26 5 36 48 C
Eichendorffstraße Ost 8 GF 115 3 6 3 1 B
Eichendorffstraße Ost 9 RA 37 35 5 36 56 D
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 786 697 127 202 50 C
Ehrenfeldgürtel Nord 12 RA 28 26 127 202 82 E
1.657 1.557
LSA 4833
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Nußbaumerstraße West 3 RA " 59 61 6 88 101 E
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 636 627 10 129 12 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 118 118 10 129 8 A
Röntgenstraße 9 RA 51 51 1 17 20 B
Parkgürtel Nord 11 GF 756 669 220 355 88 F
Parkgürtel Nord 12 RA 213 190 220 355 77 F
1.833 1.716
QSV
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge
Ehrenfeldgürtel/Eichendorffstraße
PF1 Abendspitze Variante A (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Nußbaumerstr./Parkgürtel
PF1 Abendspitze Variante A (N04)
Verlust-
zeit
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.2.1_500414_QSV_N04_VarA_Ab.xlsm
Anlage 3.4.2.1
Seite 3/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF1 Abendspitze Variante A (N04)
LSA 4834
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Nußbaumerstraße West 1 LA 23 23 0 12 7 A
Nußbaumerstraße West 2 GF 830 1 2 4 A
Siemensstraße 4 LA 000 0 0 A
Siemensstraße 5 GF 000 1 0 A
Siemensstraße 6 RA 240 1 1 A
Nußbaumerstraße Ost 8 GF 94 85 1 54 5 A
Nußbaumerstraße Ost 9 RA 119 106 0 1 1 A
Grolmanstraße 10 LA 51 53 0 17 2 A
Grolmanstraße 12 RA 110 1 7 4 A
298 275
Richtung
Verkehrs-
stärke QSVNußbaumerstr./Siemensstr.
PF1 Abendspitze Variante A (N04)
Staulänge Verlust-
zeit
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.2.1_500414_QSV_N04_VarA_Ab.xlsm
Anlage 3.4.2.1
Seite 4/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
LSA 4102
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Parkgürtel (Wender) West 1 LA 20 21 22 76 86 E
Parkgürtel West 1 LA 300 293 22 76 68 D
Parkgürtel West 2 GF 335 320 22 76 28 B
Parkgürtel West 3 RA " 45 43 0 24 6 A
BAB 57 Süd 4 LA 157 156 8 41 56 D
BAB 57 Süd 6 RA 244 242 0 23 4 A
Parkgürtel Ost 7 LA ! 132 134 9 75 100 E
Parkgürtel Ost 8 GF 516 514 9 75 45 C
Parkgürtel Ost 9 RA 310 323 0 34 3 A
BAB 57 Nord 10 LA 525 519 143 320 108 E
BAB 57 Nord 12 RA 376 373 120 323 20 A
2.960 2.938
LSA 4828
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Subbelrather Straße West 2 GF 337 333 22 145 35 B
Subbelrather Straße West 3 RA " 134 136 2 50 10 A
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 637 612 255 398 76 E
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 103 98 255 398 58 D
Subbelrather Straße Ost 8 GF 476 479 62 272 52 D
Subbelrather Straße Ost 9 RA 84 83 62 272 63 D
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 834 818 25 97 24 B
Ehrenfeldgürtel Nord 12 RA 75 72 25 97 26 B
2.680 2.631
Ehrenfeldgürtel/Subbelrather Straße
PF3 Abendspitze Variante C (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
QSV
Auswertung Mikrosimulation : PF3 Abendspitze Variante C (N04)
Richtung
Parkgürtel/BAB57
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
PF3 Abendspitze Variante C (N04)
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.2.2_500414_QSV_N04_VarC_Ab.xlsm
Anlage 3.4.2.2
Seite 1/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF3 Abendspitze Variante C (N04)
LSA 4829
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Fridolinstraße West 3 RA " 25 26 0 13 15 A
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 707 680 9 104 10 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 14 14 9 104 11 A
Fridolinstraße Ost 9 RA 21 22 0 11 9 A
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 884 864 4 67 8 A
1.651 1.606
KP 10
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Merkensstraße 3 RA " 34 32 0 13 6 A
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 704 679 8 65 10 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 24 23 14 92 4 A
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 851 830 0 7 1 A
1.613 1.564
LSA 4831
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Förtsterstraße West 1 LA 27 26 3 24 30 B
Förtsterstraße West 2 GF 113 2 4 3 4 B
Förtsterstraße West 3 RA " 14 14 3 24 32 B
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 663 640 24 78 12 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 41 37 24 78 14 A
Ehrenfeldgürtel (Wender) Nord 10 LA 117 98 34 86 96 F
Ehrenfeldgürtel Nord 10 LA 87 80 34 86 92 E
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 837 814 34 86 9 A
1.787 1.710
Staulänge Verlust-
zeit QSV
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Fridolinstraße
PF3 Abendspitze Variante C (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Försterstraße
PF3 Abendspitze Variante C (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärkeEhrenfeldgürtel/Merkensstraße/Jessestraße
PF3 Abendspitze Variante C (N04)
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.2.2_500414_QSV_N04_VarC_Ab.xlsm
Anlage 3.4.2.2
Seite 2/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF3 Abendspitze Variante C (N04)
LSA 4832
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Ehrenfeldgürtel (Wender) Süd 4 LA 18 16 7 67 46 C
Ehrenfeldgürtel Süd 4 LA 56 56 7 67 30 B
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 732 693 7 67 4 A
Eichendorffstraße Ost 7 LA ! 29 29 6 39 52 D
Eichendorffstraße Ost 8 GF 116 3 9 2 8 B
Eichendorffstraße Ost 9 RA 36 35 6 39 60 D
Ehrenfeldgürtel Nord 11 GF 992 972 44 184 39 C
Ehrenfeldgürtel Nord 12 RA 29 27 44 184 33 B
1.893 1.829
LSA 4833
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Nußbaumerstraße West 3 RA " 111 111 8 92 46 C
Ehrenfeldgürtel Süd 5 GF 648 625 9 120 10 A
Ehrenfeldgürtel Süd 6 RA 119 104 9 120 10 A
Röntgenstraße 9 RA 52 53 1 18 18 B
Parkgürtel Nord 11 GF 910 899 13 94 16 A
Parkgürtel Nord 12 RA 205 202 13 94 14 A
2.045 1.994
QSV
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge
Ehrenfeldgürtel/Eichendorffstraße
PF3 Abendspitze Variante C (N04)
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVEhrenfeldgürtel/Nußbaumerstr./Parkgürtel
PF3 Abendspitze Variante C (N04)
Verlust-
zeit
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.2.2_500414_QSV_N04_VarC_Ab.xlsm
Anlage 3.4.2.2
Seite 3/4
Stadt Köln Bahnsteiganhebung der Linie 5
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstraße
Auswertung Mikrosimulation : PF3 Abendspitze Variante C (N04)
LSA 4834
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Nußbaumerstraße West 1 LA 23 22 0 13 18 A
Nußbaumerstraße West 2 GF 13 13 0 13 6 A
Siemensstraße 4 LA 000 1 0 A
Siemensstraße 5 GF 000 4 0 A
Siemensstraße 6 RA 22 23 0 4 2 A
Nußbaumerstraße Ost 8 GF 89 86 1 41 8 A
Nußbaumerstraße Ost 9 RA 116 117 0 2 1 A
Grolmanstraße 10 LA 75 76 0 19 1 A
Grolmanstraße 12 RA 110 1 9 3 A
339 338
Richtung
Verkehrs-
stärke QSVNußbaumerstr./Siemensstr.
PF3 Abendspitze Variante C (N04)
Staulänge Verlust-
zeit
Bearbeitet: BoL/RaAa Datum: 21.02.2023
Projekt-Nr.: 500414 N04 03.4.2.2_500414_QSV_N04_VarC_Ab.xlsm
Anlage 3.4.2.2
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3118/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 28.09.2023 08:21