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AN/1050/2018

Antrag der CDU-Fraktion: Planungskriterien taktile Elemente

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 25.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.07.2018, TOP 8.7

2018.07.09 Antrag Taktile Elemente

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2018.07.09 Antrag Taktile Elemente

3298 Zeichen

Sehr geehrtFrau Oberbürgermeisterin,  Köln- Porz, den 21.06.2018 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz am 09.07.2018: 
Beschlusstext: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung, die Planungskriterien für den Einbau von 
taktilen Elementen in Bürgersteigen zur Querung von Straßen zur Prüfung vorzulegen. Des 
Weiteren bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, die Planungskriterien von 
Bürgersteigen zur Querung von Straßen von gehbehinderten Menschen insbesondere 
Rollstuhlfahrer und Benutzern von Rollatoren zur Prüfung vorzulegen. 
Begründung: 
Bei jedem Straßenbauprojekt in Porz werden an den Fußgängerübergängen sogenannte taktile 
Elemente im Bordsteinbereich verlegt. Diese Bodenleitsysteme sollen es sehbehinderten 
Menschen ermöglichen sich im öffentlichen Raum selbständig zu bewegen. Die Bauausführung 
baut die taktilen Elementplatten in einer bestimmten Größe und Höhe zur Fahrbahn ein, die 
durch Vorgabe der städtischen Planung bestimmt wird. 
So z.B. auch am Bahnhof Wahn. Hier gibt es Rollstuhlfahrer, die täglich die S-Bahn nutzen. Da 
die taktilen Platten immer über die gesamte Breite der Übergänge gelegt sind- mit einer 
entsprechenden Höhendifferenz zur Fahrbahn, kann man täglich die Probleme der 
Rollstuhlfahrer bei der Überquerung beobachten. 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz
Bezirksrathaus Porz

Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

51143 Köln
Tel: 0221-221 97 305

Fax: 0221-221 97 302



www. cdu-bv7@stadt-koeln.de
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus, 50667 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln

Die Querrillen bzw. Rippenstruktur der taktilen Platten sind so angeordnet, dass der Rollstuhl 
manövrierunfähig wird. Ein Richtungswechsel oder Ausweichen ist nicht mehr möglich. Derart 
starr wird der Rollstuhl dann auf die Fahrbahn geführt. Von der Straße auf den Bürgersteig 
 
muss der Fahrer des Rollstuhls die Kraft aufbringen, die vorgeschriebene Höhendifferenz 
zwischen Straße und Bürgersteig zu überwinden. Eine Wahnerin beschrieb das so: „Gerade 
Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollator haben Probleme, die Bordsteinkante zu überwinden. 
Mehrfach habe ich persönlich Rollstuhlfahrern hinüber geschoben. Schon als Schiebender 
musste man beim Heraufrollen viel Kraft anwenden.“ 
Ältere Menschen mit Rollatoren sowie Kinderwagen und Buggys bleiben oft bei dem Versuch 
die Straße zu queren auch abrupt stecken. Senioren berichteten der CDU, dass sie diese 
Umstände als sehr störend empfinden und sie deshalb Fahrten mit dem ÖPNV meiden. 
Recherchen der CDU-Fraktion haben ergeben, dass es zu dem Einbau von taktilen Elementen 
keine einheitlichen Standards gibt. Jede Kommune entscheidet selbst in welcher Größe, Breite, 
Höhe und Ausführung diese Elemente bestellt und verbaut werden. 
Außerdem wurden schon Plätze in Köln von taktilen Elementen wieder frei gebaut, da es zu 
vermehrten Unfallhäufungen kam. 
Aus diesen Gründen sieht die CDU-Fraktion eine hohe Dringlichkeit der Bearbeitung, da die 
beschriebenen Probleme bei jedem Straßenbauprojekt entstehen. 
Werner Marx      Birgitt Ogiermann  
Fraktionsvorsitzender    Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1050/2018
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
25.06.2018
Erstellt
25.06.2018 13:16